Fernkurs zur Vorbereitung auf die amtsärztliche Heilpraktikerprüfung. Arbeits- und Lernskript mit naturheilkundlicher Begleittherapie
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- Jörg Gehrig
- vor 8 Jahren
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1 Seit 1998 erfolgreich in der Ausbildung zum/zur Heilpraktiker/in Fernkurs zur Vorbereitung auf die amtsärztliche Heilpraktikerprüfung Arbeits- und Lernskript mit naturheilkundlicher Begleittherapie Thema: Notfallmedizin
2 2 Der Umgang mit diesem Skript Sie erhalten ein Skript, welches von der Zentralstelle für Fernunterricht in Köln durch unabhängige Gutachter auf Inhalt und Didaktik geprüft und zertifiziert wurde. Es ist mit dem Ziel entstanden, Sie beim Lernen auf bestimmte Schwerpunkte aufmerksam zu machen. In seiner zusammengefassten Form führt es Sie durch die ausufernde Fülle medizinischen und naturheilkundlichen Wissens. Da es in großen Teilen der Vorlesung folgt, ohne sie zu kopieren, unterliegt man schnell der Annahme, dass sämtliche Fakten, die während der Vorlesung präsentiert werden im Skript zu finden seien. Dies ist nicht der Fall und kann es auch nicht sein. Jeder Dozent legt in seiner Vorlesung seine Schwerpunkte anders. Einige Passagen werden häufig erst unmittelbar vor dem Vorlesungstermin eingefügt oder verändert. Auf diese kurzfristigen Veränderungen kann ein Skript nicht reagieren. Umgekehrt kommt es auch vor, dass Inhalte, die im Skript zu lesen sind, nicht in der Vorlesung auftauchen. Das haben wir mit der Absicht getan, Ihnen mehr praxisrelevantes Wissen ins Skript zu geben, als es in der Prüfung erfragt wird. Das Skript ist Lernhilfe und kein Lehrbuch. Es soll weder das von uns empfohlene Lehrbuch Naturheilpraxis Heute ersetzen noch hat es den Anspruch, die Menge der dort aufgeführten Fakten vollständig wiederzugeben. Es dient eher als Wegweiser durch den Lernstoff und soll auf Schwerpunkte aufmerksam machen. Wir empfehlen Ihnen, vor Beginn eines neuen Themas das entsprechende Kapitel im Lehrbuch zu lesen. Anschließend erhalten sie zur ersten Vorlesung des Themas das Skript, mit dem Sie parallel zum Vorlesungsinhalt arbeiten können. Ergänzen Sie die Inhalte, die zusätzlich in der Vorlesung vorgetragen werden. Nach der letzten Vorlesung zum Thema sollten Sie die Multiple-Choice-Fragen beantworten und diese anhand der Kommentare korrigieren. Die Klausuren dienen der Vorbereitung auf die schriftliche Prüfung. Es kommt vor, dass in den Klausuren Fragen enthalten sind, die über den bisher vermittelten Wissenstand hinausgehen. Das macht sich aber unmittelbar vor der schriftlichen Prüfung positiv bemerkbar, da Sie dann gezwungen werden, themenübergreifend zu denken. Sollten Aufgaben im Skript enthalten sein, bei denen Sie aufgefordert werden, etwas auszufüllen oder zu ergänzen, dann sollte Sie dies gleich beim ersten Lesen tun. Ganz zum Schluss fertigen Sie sich ein Karteikartenlernsystem an. Dazu nutzen Sie bitte die Fragen zur Selbstüberprüfung im Kapitel vor der Klausur. Die Antworten sind i.r. im Text des Skriptes enthalten. Diese Karteikarten erleichtern Ihnen die Vorbereitung auf die mündliche Prüfung. Aus urheberrechtlichen Gründen sind die in den Vorlesungen verwendeten Bilder nicht in den Skripten enthalten. Das muss auch nicht sein, da diese umfangreich im Lehrbuch zu sehen sind. Die in den Skripten aufgeführten naturheilkundlichen Therapievorschläge dienen einzig Ausbildungszwecken und ersetzen in keinster Weise den Besuch eines Therapeuten. In den meisten Fällen haben wir uns auf Methoden und Wirkstoffe beschränkt. Manchmal haben wir ein Medikament mit Handelsnamen aufgeführt wohl wissend, dass die Zeit schnelllebig ist und manche Medikamente nach Fertigstellung der Skripte nicht mehr verfügbar sind. Dann sollte man im Bedarfsfall den Apotheker fragen, welcher Wirkstoff in diesem ehemaligen Medikament enthalten war. Ständig sind wir bemüht, die Qualität unserer Skripte zu verbessern. Deshalb sind wir für alle Hinweise dankbar. Sollten Sie Anregungen haben oder Schreib- und andere Fehler im Skript bemerken, teilen Sie dies uns bitte mit. Für Ihre Mitarbeit sind wir Ihnen sehr dankbar. Wir wünschen Ihnen bei ihrem Studium viel Erfolg und viel Spaß beim Lernen. Sie haben es selbst in der Hand, sich während des Studiums das notwendige Wissen anzueignen, um erfolgreich die Prüfung zu bestehen. Wir unterstützen sie dabei mit unserer langjährigen Erfahrung.
3 3 Inhaltsverzeichnis Notfallmedizin Thema Seite 1. Grundlagen 5 2. Die Rettungskette 6 3. Die Herz-Lungen-Wiederbelebung Ausgewählte spezielle Rettungsgriffe Die stabile Seitenlage und Notlagerungen Bewusstseinsstörungen Der Schock Hypovolämischer Schock Anaphylaktischer Schock Septischer Schock Kardiogener Schock Hypoglycämischer Schock Neurogener Schock Endokriner Schock Verbrennungen Erfrierungen Unterkühlung Verätzungen Beinaheertrinken Vergiftungen Frakturen Verrenkungen/Auskugelung/Luxation Amputationsverletzungen Sonnenstich und Hitzschlag Bissverletzungen Kanülenstichverletzung Gynäkologischer Notfall Pädiatrischer Notfall Psychiatrischer Notfall Fragen zur Selbstüberprüfung Abschlussklausur Lösungen der Übungsaufgaben 72
4 4 26 Literaturliste Impressum 77
5 5 1. Grundlagen Was ist die Notfallmedizin? Die Notfallmedizin ist ein Teilgebiet der Medizin, das das Erkennen, Behandeln und Beseitigen vital bedrohlicher Situationen durch diagnostische und therapeutische Erstversorgung von Notfallpatienten umfasst. In erster Linie handelt es sich dabei um die Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der Vitalfunktionen und so weit möglich die Vermeidung von Folgeschäden. Was ist ein Notfall? Ein Notfall ist ein akut lebensbedrohlicher Zustand. Bei dem die Vitalfunktionen (lebenswichtige Körperfunktionen) gestört sind oder eine solche Störung droht. Dabei kann es zur Störung der Herzaktion und des Kreislaufs, des Bewusstseins und der Atmung kommen. Rechtliche che Grundlagen zur Ersten-Hilfe Aus 34 der Straßenverkehrsordnung Nach einem Verkehrsunfall hat der Beteiligte sofort zu halten, sich über die Unfallfolgen zu vergewissern, den Verkehr zu sichern und den Verletzten zu helfen. 323c des Strafgesetzbuches Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr oder ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Was ein Ersthelfer sollte erkennen, was geschehen ist überlegen, welche Gefahr droht zielstrebig handeln den Verletzten vor zusätzlichen Schäden bewahren lebensrettende Maßnahmen durchführen eine Meldung veranlassen Schmerzen durch sachgerechte Lagerung oder andere Maßnahmen lindern den Verletzten betreuen, trösten und Zuversicht ausstrahlen Was ein Ersthelfer nicht sollte tiefere Diagnosen stellen Maßnahmen durchführen, die Ärzten und Rettungsdienst vorbehalten sind über die Erste Hilfe hinaus, den Verletzten behandeln
6 6 2. Die Rettungskette Beschreibt eine fünfgliedrige Kette, die den zeitlichen Ablauf der Versorgung darstellen, wobei Eigenschutz und Absicherung der Unfallstelle als selbstverständlich gelten. Sie beschreibt die präklinische Versorgung von Notfallpatienten als zeitliche und idealerweise reibungsloses Ineinandergreifen von Einzelschritten, sodass damit eine bestmögliche Versorgung gewährleistet werden kann. Insgesamt kann man sagen, dass eine Kette immer nur so stark sein kann, wie ihr schwächstes Glied. Quelle: Wikipedia, Urheber, Jörg Rittmeister Reihenfolge 1. Sofortmaßnahmen Zur Abwendung unmittelbarer Lebensgefahr gehören folgende lebensrettende Maßnahmen: einen Notruf absetzen Absichern der Unfallstelle Notfallpatient muss aus der Gefahrenzone gebracht werden Herz-Lungen-Wiederbelebung Bedrohliche Blutungen stillen Stabile Seitenlage Schockbekämpfung Trotz dass die Reihenfolge der Sofortmaßnahmen von der vorgefundenen Situation abhängt, muss nach einem Verkehrsunfall immer zuerst die Unfallstelle gesichert werden. 2. Notruf Die erste Unterscheidungsdeterminante ist dabei das Patientenalter von acht Jahren (Patienten, die mindestens acht Jahre alt sind, gelten als Erwachsene). Es gilt: Patient < 8 Jahre: "phone fast", das heißt unter der Annahme eines primär respiratorischen Versagens sollen zunächst Sofortmaßnahmen ergriffen werden (Atemwegsmanagement, Beatmung) Patientenalter > 8 Jahre: "phone first", das heißt Absetzen des Notrufs vor jeder anderen Maßnahme. Für medizinisches Fachpersonal werden einige Abweichungen von dieser Grundregel formuliert: Für Patienten älter als 8 Jahre (Erwachsene) gilt: "phone fast", wenn es sich um ein primär respiratorisches Versagen handeln dürfte. Umgekehrt gilt für Patienten < 8 Jahre "phone first", wenn es sich um ein primär kardiales Ereignis handeln dürfte. Der Koordinator der Rettungsleitstelle braucht von Ihnen folgende Auskünfte:
7 7 1. Wer meldet? (Ihr eigener Name ist also gefragt) 2. Wo hat der Notfall sich ereignet? (Die Adresse sollte möglichst komplett angegeben werden, da die Rettungsteams Sie sonst möglicherweise nicht finden können. Versuchen Sie den Ort so genau wie möglich zu beschreiben!) 3. Was ist geschehen? (Sie schildern kurz, soweit Sie es wissen, den Unfallhergang oder die vorgefundene Situation und die Situation des Patienten, soweit schon beurteilbar.) 4. Wie viele Verunglückte gibt es? 5. Warten Sie auf Nachfragen, die von der Rettungsleitstelle kommen. Sobald Sie die Vitalzeichen des bzw. der Verletzten geprüft haben, verständigen Sie umgehend einen Notarzt, bevor Sie weitere Ersthelfermaßnahmen durchführen. 3. Erste Hilfe Darunter fallen alle Maßnahmen, die zur Prüfung, Erhaltung und Wiederherstellung der Vitalfunktionen nötig und durchführbar sind. Also die Kontrolle von Bewusstseinslage, Atmung, Puls und ggf. Blutdruck, geeignete Lagerung, Befreiung von beengenden Kleidungsstücken oder z. B. Motorradhelmen, Blutstillung und Wundabdeckung, Schutz vor Unterkühlung oder Überhitzung, Ruhigstellung von frakturierten oder luxierten Gliedmaßen und wenn nötig die Reanimation. Ereignet sich ein Notfall in der eigenen Praxis können je nach Ausstattung und Befähigung das Legen von venösen Zugängen mit oder ohne Volumensubstitution und die Gabe von Sauerstoff indiziert sein. Für viele Unfallopfer ist es wichtig, dass man ihnen zuspricht und ihnen das Gefühl gibt, in dieser Schocksituation nicht alleine zu sein. 4. Rettungsdienst Je nachdem, wie der Koordinator der Rettungsleitstelle nach Ihren Angaben und seinen Nachfragen die Situation einschätzt, wird das Rettungsmittel gewählt. Das bedeutet, dass entweder ein mit Rettungssanitätern besetzter Rettungswagen oder ein mit einem Notarzt und Rettungssanitätern besetzter Notarztwagen oder ein Notarzteinsatzfahrzeug, das ein mit einem Notarzt besetzter PKW ist, der sich mit dem Rettungswagen am Einsatzort trifft oder der Rettungshubschrauber kommen. Unter Umständen werden andere Retter herangezogen wie z. B. die Feuerwehr bei Explosions- oder Brandgefahr oder bei Verunglückten, die in oder unter Fahrzeugen eingeklemmt sind. Die Mitarbeiter des Rettungsdienstes übernehmen ab ihrem Eintreffen die Hilfemaßnahmen, behandeln den Patienten und entscheiden über geeignete Transport- und Weiterversorgungsmöglichkeiten, je nachdem, ob ein Notfallpatient vor Ort ausreichend behandelt werden kann oder ob er in eine ambulante oder stationäre Weiterversorgung muss. Fahrzeugtypen: Krankentransportwagen (KTW) für Nicht-Notfallpatienten Rettungstransportwagen (RTW) für Notfallpatienten Notarztwagen (NAW) / Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) für lebensbedrohlich Erkrankte Beispielhafte Einsatzstichworte für RTW: - Verletzte Person - Person in Not Beispielhafte Einsatzstichworte für NAW: - Plötzliche Bewusstlosigkeit - Atemnot - Heftiger Brustschmerz - Schwere Verletzung
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