Gefahrstoffmanagement

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1 Tätigkeiten und Kennzeichnung

2 Inhaltsverzeichnis Inhalt Seite ecoprotec GmbH Vorwort 2 Arbeitsweise 2 3 Hersteller Anwender Erstellung und Anpassung der Sicherheitsdatenblätter Schulung der fachkundigen Person zum Erstellen der Sicherheitsdatenblätter Durchführung einer IST-Aufnahme des Bestandes an Gefahrstoffen und der vorhandenen Dokumentation (Gefahrstoffcheck) Erstellung und Führen des Gefahrstoffverzeichnisses Durchführung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung Erstellung und Aktualisierung von Betriebsanweisungen Schulung und Unterweisung der Mitarbeiter 7 Kontakt ecoprotec Firmenprofil 8 1

3 Tätigkeiten mit und Kennzeichnung von Gefahrstoffen Vorwort Die ecoprotec GmbH wurde im Jahr 2000 gegründet und ist ein Ingenieurbüro für Umweltschutz, Qualitätsmanagement und Sicherheit (Arbeits-, Betriebs-, Anlagen- und Baustellensicherheit) und versteht sich als Dienstleister für Industrie, Handwerk und öffentliche Einrichtugen sowie Städte und Gemeinden. Das Dienstleistungsspektrum erstreckt sich über die Umweltberatung für einzelne Themenbereiche (z.b. Abfallberatung) über die Bereitstellung von so genannten Beauftragten und Fachkräften (z.b. Gewässerschutzbeauftragter, Störfallbeauftragter, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator für Baustellen) bis hin zur Planung und Steuerung von Zertifizierungen/ Validierungsprojekten sowie der Integration von Managementsystemen. Die Leistungsbereiche, die Unternehmensziele und die Verhaltensgrundsätze können Sie der ecoprotec-unternehmenspolitik entnehmen. Kontakt Markus Witkopp Vertrieb Fon / Fax / witkopp@ecoprotec.de Arbeitsweise Die ecoprotec GmbH ist sowohl beratend als auch unterstützend tätig, d.h., von der Konzeption bis zur Umsetzung und der Erfolgskontrolle. ecoprotec erarbeitet individuelle, auf die Bedürfnisse und Anforderungen des Kunden zugeschnittene Lösungen, bei deren praxisnahen Umsetzung der betriebswirtschaftliche Nutzen des Kunden immer im Vordergrund steht. Die Standorte Durch regelmäßige Aus- und Fortbildung setzen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ecoprotec GmbH kontinuierlich mit der aktuellen Gesetzgebung und Normung sowie mit dem Stand der Technik auseinander. So können unsere Fachkräfte und /oder Beauftragten direkt in das operative Geschäft einsteigen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kunden sofort spürbar entlasten. Dortmund Hamburg Hauptsitz-Paderborn Berlin Düsseldorf Darüber hinaus erweitern wir durch Kooperationen mit starken Partnern unser Leistungsspektrum in Schnittstellenbereichen (z. B. arbeitsmedizinische Betreuung, Softwareentwicklung etc.). Frankfurt a. M. München 2

4 Tätigkeiten mit und Kennzeichnung von Gefahrstoffen Einleitung Tätigkeiten mit Gefahrstoffen sind heutzutage in Unternehmen nicht mehr wegzudenken, denn aus vielschichtigen Gründen kann auf den Einsatz von Gefahrstoffen meist nicht verzichtet werden. Doch mit der Verwendung von Gefahrstoffen ergeben sich auch Gefährdungen für die Mitarbeiter und die Umwelt. Um möglichst gefährdungsfrei arbeiten zu können, werden die Gefahren für Mensch und Umwelt im Betrieb mit Gefahrensymbolen visualisiert. Das neue System zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung basiert auf der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 vom 16. Dezember 2008, kurz CLP-Verordnung und ist am in Kraft getreten. Abgekürzt wird diese Verordnung gerne auch als GHS-Verordnung. GHS steht hierbei für Globally Harmonised System, das Unterschiede in den international existierenden Systemen der Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien aufheben soll. Dies bedeutet, dass rund eineinhalb Jahre nach dem Inkrafttreten der REACH-Verordnung (Registration, Evaluation and Authorization of Chemicals) durch die CLP-Verordnung die Unternehmen in der EU einer weiteren Verordnung gegenüber stehen, die sich mit dem rechtmäßigen Inverkehrbringen von Chemikalien befasst. Der auffälligste Teil des Global Harmonisierten Systems (GHS) ist die bildliche Darstellung der von einem Stoff oder Gemisch ausgehenden Gefahr mittels Piktogramm. Für Stoffe sind diese Piktogramme ab dem zu verwenden, für Gemische ist eine Übergangsfrist bis zum vorgesehen eine Umsetzung kann jedoch auch bereits früher durch den Hersteller oder Inverkehrbringer erfolgen. Ab 1. Juni Registrierungspflicht für mehr als 1 t im Jahr REACH Ab 1.Dezember Registrierungspflicht für mehr als 100 t im Jahr Ab 1.Dezember Registrierungspflicht für mehr als 1000 t im Jahr 1. Juni Inkrafttreten für alle neuen Substanzen und Gemische Jahr fortlaufend CLP Stoffe Gemische Bis 1. Juni Einstufung nach Stoffrichtlinie Ab 1. Dezember Einstufung nach CLP Bis 1. Juni Einstufung nach Zubereitungsrichtlinie (Zubereitungen) Ab 1. Juni Einstufung nach CLP Fest steht, dass in der Übergangsphase zu diesem neuen Einstufungsund Kennzeichnungsstandard hohe Anforderungen auf die Unternehmen zukommen. Entsprechender Bedarf an Aufklärung und Unterstützung besteht auf Seiten der Unternehmen, denn vieles wird durch die neuen Verordnungen klarer, jedoch nicht zwangsläufig einfacher. Z. B. sollten alle innerbetrieblichen Maßnahmen und Anpassungen abgearbeitet sein, wenn ein Produkt mit der neuen Kennzeichnung im Betrieb verwendet wird. Zusätzlich zu den europäischen Vorschriften existiert in Deutschland die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), die u.a. Anforderungen an die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung, an die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern und das Führen von Gefahrstoffverzeichnissen sowie an das Schulen und Unterweisen der Mitarbeiter enthält. Die GefStoffV wurde Ende des Jahres 2010 vollständig novelliert - die gravierendste Änderung, die sich aus der neuen GefStoffV ergibt, ist der Wegfall des bisher bekannten Schutzstufenkonzepts. 3

5 Hersteller und Inverkehrbringer Baustein A Erstellung und Anpassung der Sicherheitsdatenblätter Sicherheitsdatenblätter sind nicht nur im Bereich des Chemikalienrechts und der dort in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) angesiedelten Gefährdungsbeurteilung allgegenwärtig, auch im Bereich Gewässerschutz und im Gefahrgutrecht werden sie zur Informationsermittlung in den Betrieben herangezogen. Das Sicherheitsdatenblatt ist der Ausgangspunkt zur Umsetzung vieler vom Gesetzgeber auferlegten Pflichten. Ein Ziel der REACH-Verordnung ist es, die Kommunikation in der Lieferkette zu verbessern und bereits hierdurch Risiken zu vermeiden. So bestimmt die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) in ihrem Anhang II, dass mit dem Sicherheitsdatenblatt ein Mechanismus für die Übermittlung geeigneter sicherheitsbezogener Informationen über eingestufte Stoffe und Zubereitungen bis hin zu den nachgeschalteten Verwendern gegeben ist. Die in REACH festgelegten Informationspflichten sollen garantieren, dass alle Teilnehmer der Lieferkette genügend Informationen für die sichere Verwendung chemischer Stoffe zur Verfügung stehen. Die ecoprotec GmbH übernimmt für Sie die Erstellung und Anpassung von Sicherheitsdatenblättern nach CLP und REACH. Baustein B Schulung der fachkundigen Person zum Erstellen der Sicherheitsdatenblätter nach Bekanntmachung 220 Der Gesetzgeber verlangt, dass der Inverkehrbringer (Hersteller, Einführer oder Händler) dafür Sorge trägt, dass das Sicherheitsdatenblatt von einer fachkundigen Person erstellt wird, fachlich richtig sowie vollständig ausgefüllt ist und regelmäßig aktualisiert wird. Es handelt ordnungswidrig, wer ein Sicherheitsdatenblatt nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt. Anhang II der REACH-Verordnung besagt, dass nur Personen fachkundig sind, die durch entsprechende Schulungen und ihre Erfahrung über ausreichende Kenntnisse für das Erstellen von Sicherheitsdatenblättern verfügen und mit den Erfordernissen so weit vertraut sind, dass sie die Plausibilität der Aussagen im Sicherheitsdatenblatt beurteilen können. Des Weiteren wird eine regelmäßige Teilnahme an Auffrischungskursen vorgeschrieben, um die nötige Fachkunde auf aktuellem Stand zu halten. Die Bekanntmachung 220 (früher TRGS 220) konkretisiert mit Hilfe eines Kenntniskatalogs die Anforderungen an die Fachkunde über die Erstellung der Sicherheitsdatenblätter hinaus. Die notwendige Kenntnistiefe orientiert sich dabei an den jeweiligen Erfordernissen zur Erstellung der betriebsspezifischen Sicherheitsdatenblätter. Zumindest sollten ausreichend Kenntnisse über die in Verkehr gebrachten Stoffe und Zubereitungen vorhanden sein. Die ecoprotec GmbH bietet Ihnen die für Sie passenden Schulungen und Unterweisungen. 4

6 Anwender Baustein 1 Durchführung einer Ist-Aufnahme des Bestandes an Gefahrstoffen und der vorhandenen Dokumentation Im Rahmen einer Ist-Aufnahme begehen qualifizierte Fachkräfte alle Betriebsbereiche in denen Gefahrstoffe verwendet werden. Wir prüfen und bewerten die Tätigkeiten mit Gefahrstoffen und erkennen Handlungsbedarf. Durch unsere langjährige Erfahrung und der Qualifikation unserer Mitarbeiter können wir Ist-Aufnahmen in umfassender Weise durchführen - wir lassen angrenzende Rechtsbereiche, wie das Gefahrgutrecht oder den Explosionsschutz hierbei nicht unbeachtet. Die Ist-Aufnahme ist immer der erste Schritt zur Durchführung weiterer Dienstleistungen, wie die Erstellung eines Gefahrstoffverzeichnisses oder die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung. Unsere Leistungen: Begehung der Betriebsbereiche in denen Gefahrstoffe verwendet werden Sichtung der vorhandenen Dokumentation und Prüfung auf Vollständigkeit Erstellung eines Berichts mit Maßnahmenkatalog und Fotodokumentation Betrachtung angrenzender Rechtsbereiche (z. B. Explosionsschutz) Baustein 2 Erstellung und Führen des Gefahrstoffverzeichnisses Für Unternehmen besteht seit vielen Jahren die Pflicht ein umfassendes Gefahrstoffverzeichnis im Sinne der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu führen. Nach 7 Abs. 10 GefStoffV muss ein Gefahrstoffverzeichnis geführt werden, welches mindestens folgende Angaben enthält: 1. Bezeichnung des Gefahrstoffs, 2. Einstufung des Gefahrstoffs oder Angaben zu den gefährlichen Eigenschaften, 3. Angaben zu den im Betrieb verwendeten Mengenbereichen, 4. Nennung der Arbeitsbereiche, in denen Beschäftigte dem Gefahrstoff ausgesetzt sein können. Zur Umsetzung dieser Verpflichtung stellen wir ein innovatives, webbasiertes Gefahrstoffkataster mit persönlichen Zugangsdaten bereit, das sich durch eine besondere Übersichtlichkeit und Anwenderfreundlichkeit auszeichnet. Das von uns geführte Gefahrstoffverzeichnis entspricht dem in der neuen GefStoffV enthaltenen Anforderungen. Es wird vom Gesetzgeber ausdrücklich empfohlen, in der Übergangszeit, bis zum vollständigen Inkrafttreten der CLP-Verordnung am , in Bezug auf Gefahrstoffe, eine doppelte Buchführung einzurichten, um sowohl die bisher gültigen Kennzeichnungselemente, als auch die Kennzeichnungselemente der CLP-Verordnung abzudecken. Unsere Leistungen: Beschaffung der Sicherheitsdatenblätter der verwendeten Gefahrstoffe Auswertung der Sicherheitsdatenblätter Führen des Gefahrstoffverzeichnisses sowohl mit alter Kennzeichnung als auch mit neuer Kennzeichnung nach CLP-Verordnung 5

7 Anwender Baustein 3 Durchführung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung Die Gefährdungsbeurteilung ist das Grundinstrument des es. Auch die Gefahrstoffverordnung verlangt die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung hierbei hat der Arbeitgeber alle von den Gefahrstoffen ausgehenden Gefährdungen für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten zu ermitteln. Der Arbeitgeber darf eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen erst aufnehmen lassen, nachdem eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt und die erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen wurden. Die Gefährdungsbeurteilung dient dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des es zu sichern und zu verbessern. Wir erstellen für Sie nicht nur neue Gefährdungsbeurteilungen, wir übernehmen auch die durch die CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 notwendig gewordenen Anpassungen Ihrer bestehenden Gefährdungsbeurteilungen. Betrachtungseinheit festlegen Gefährdungen ermitteln Tätigkeitsbezogen Personenbezogen Bewertung und Vergleich mit dem Sollzustand Schutzziele und Prioritäten festlegen Maßnahmen ableiten Dokumentation Wirkungskontrolle 6

8 Anwender Baustein 4 Erstellung und Aktualisierung von Betriebsanweisungen Betriebsanweisungen enthalten die wichtigsten, sich aus dem Sicherheitsdatenblatt ergebenden Informationen für den Mitarbeiter, der Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausübt. Anhand der Betriebsanweisungen werden die Mitarbeiter regelmäßig unterwiesen. Dies verdeutlicht den Stellenwert der Betriebsanweisungen sie sollten immer auf dem neuesten Stand gehalten und nur von fachkundigen Personen erstellt werden. Sofern in Ihrem Betrieb bereits Betriebsanweisungen zum Aushang gebracht worden sind, ist auf den erheblichen Anpassungsbedarf zu achten, der durch die neuen Einstufungen und Kennzeichnungen der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 entsteht. Schließlich fordert die GefStoffV, dass die Betriebsanweisung bei jeder maßgeblichen Veränderung der Arbeitsbedingungenaktualisiert wird. Wir übernehmen Ihre vollständige Dokumentation der Gefahrstoffe und bringen hierbei auch Ihre Betriebsanweisungen auf den Stand der CLP-Verordnung. Unsere Leistungen: Erstellung und Aktualisierung der Betriebsanweisungen nach aktuellen Sicherheitsdatenblättern EDV-basierte Bereitstellung Baustein 5 Schulung und Unterweisung der Mitarbeiter Die GefStoffV fordert, dass die Beschäftigten anhand der Betriebsanweisung über alle auftretenden Gefährdungen und entsprechenden Schutzmaßnahmen mündlich unterwiesen werden. Ein elearning-programm kann also im Bereich Gefahrstoffe immer nur ergänzend eingesetzt werden auch hier können wir Ihnen ein Angebot unterbreiten. Ferner müssen die Mitarbeiter in den Methoden und Verfahren geschult werden, die im Hinblick auf die Sicherheit bei der Verwendung von Gefahrstoffen angewendet werden müssen. Die Unterweisung muss vor Aufnahme der Beschäftigung und danach mindestens einmal jährlich arbeitsplatzbezogen durchgeführt werden. Durch die CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 entsteht Schulungsbedarf, der möglichst bald gedeckt werden sollte und zwar schon weit vor dem Ablauf der Übergangsfristen, da die Hersteller ja bereits jetzt schon auf CLP umstellen können. Über unsere Seminarsparte ecokompakt bieten wir Ihnen weitere qualifizierte Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten sowie Zertifikatslehrgänge in den Bereichen Umwelt- und Datenschutz, Arbeits-, Betriebs- und Baustellensicherheit und Qualitätsmanagement an. Unsere Leistungen: Schulungsbedarfsermittlung Planung & Terminierung Erstellung von Schulungsunterlagen Durchführung der Schulung/Unterweisung Dokumentation von Inhalt und Zeitpunkt mit Unterschrift der Unterwiesenen Nachbereitung 7

9 ecoprotec GmbH Profil Die ecoprotec GmbH ist ein Ingenieurbüro für Umweltschutz, Qualitätsmanagement und Sicherheit (Arbeits-, Betriebs-, Anlagen- und Baustellensicherheit) und versteht sich als Dienstleister für Industrie, Handwerk und öffentliche Einrichtungen sowie Städte und Gemeinden. Die zukunftsorientierte und nachhaltige Entwicklung der Unternehmen unserer Kunden hat oberste Priorität. In unserer Arbeitsweise verstehen wir uns als Unterstützer und stellen Fachwissen und Personalressourcen zur Verfügung. Das Dienstleistungsspektrum erstreckt sich von der Beratung für einzelne Problembereiche (z.b. Abfallberatung) über die Bereitstellung von Beauftragten und Fachkräften (z.b. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator für Baustellen, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Immissionsschutzbeauftragter, Brandschutzbeauftragter) bis hin zur Planung und Steuerung von Zertifizierungen/ Validierungsprojekten sowie der Integration von Managementsystemen. Kooperationen Die ecoprotec GmbH pflegt ein qualitätsgesichertes Netz von Kooperationspartnern. Dienstleistungen, die nicht zu unseren Kernkompetenzen gehören, aber dennoch von unseren Kunden angefragt werden bzw. als sinnvolle Ergänzung zu unserem Dienstleistungsspektrum gehören, realisiert die ecoprotec GmbH über feste Kooperationspartner. Wir stehen mit unserem Namen für die Qualität der Dienstleistung und prüfen regelmäßig die Zufriedenheit unserer Kunden. Qualitätssicherung Die ecoprotec GmbH ist gemäß folgenden Normen zertifiziert: DIN EN ISO 9001:2008 (Qualität) DIN EN ISO 14001:2004 (Umweltschutz) OHSAS 18001:2007 () AMS-Dienstleister (managementsystem der VBG) AMS-Dienstleister seit 2009 ISO 9001 ISO OHSAS Fotomaterial Wir danken den Fotografen von: Fotolia.de, sxc.hu, morguefile.com und istockphoto.com. Nähere Informationen finden Sie unter: 8

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