Normung im Eisenbahnwesen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Normung im Eisenbahnwesen"

Transkript

1 Normung im Eisenbahnwesen Fachinformation 18 ZUSAMMENSTELLUNG: DI Dr. Karl Otto Endlicher DI Dr. Andreas Rischanek DI Roman Schremser

2 Inhalt 1 Einleitung Überblick und Geschichte der normativen Festlegungen im Eisenbahnwesen Technische Einheit im Eisenbahnwesen RIC und RIV UIC OTIF - COTIF CEN/TC 256 Eisenbahnwesen Allgemeines ERA und TSI Standards als Wettbewerbsfaktor im Eisenbahnwesen Allgemeines Übersicht über Normen des CEN/TC 256 Eisenbahnwesen Die Rolle von Österreich im CEN/TC 256 Eisenbahnwesen Ausblick Allgemeines ERA ISO/TC 269 "Railway Applications"

3 1 Einleitung Nach der Entwicklung der ersten Dampflokomotiven zu Beginn des 19. Jahrhunderts entwickelte sich die Eisenbahn zum ersten Massenverkehrsmittel. Auch wenn sich die Bedeutung dieses Verkehrsträgers geändert hat, betragen etwa die Gesamtlänge des österreichischen Schienennetzes (ÖBB und Privatbahnen) rund km (Stand 2010) und jene des Schienennetzes der EU-27 rund km (Stand 2010). 1 ) Das Transportaufkommen, d.h. die Menge an transportierten Gütern, in Österreich betrug Mio. Tonnen, was 16 % der transportierten Güter entspricht. Das Passagieraufkommen im Personenschienenverkehr der EU-27 umfasste rund 8,4 Mrd Personen, davon rund 238 Mio. Personen in Österreich. 1 ) Einer verstärkten Nutzung der Eisenbahn für Personen- und Gütertransporte steht entgegen, dass sich in den EU- Mitgliedsstaaten aus historischen und technischen Gründen unterschiedliche Eisenbahnsysteme entwickelt haben, die nicht oder nur begrenzt interoperabel sind. Unter Interoperabilität wird die Eignung eines Eisenbahnsystems für den sicheren und durchgehenden Zugverkehr, indem den für diese Strecken erforderlichen Leistungskennwerten entsprochen wird verstanden. "Diese Eignung hängt von den gesamten ordnungsrechtlichen, technischen und betrieblichen Voraussetzungen ab, die zur Erfüllung der grundlegenden Anforderungen gegeben sein müssen ab 2 ). Beispiele für unterschiedliche infrastrukturielle Bedingungen finden sich in Bild 1 und Bild 2. Quelle: Bild 1 Interoperabilität Beispiel unterschiedliche Spurweiten weltweit 1 ) Quelle: Verkehr in Zahlen 2011, bmvit, letzte Abfrage ) Quelle: bmvit, letzte Abfrage

4 Quelle: Bild 2 Interoperabilität Beispiel unterschiedliche Bahnstromnetze in Europa Drüber hinaus behindern eine Vielzahl von technischen Parametern den grenzüberschreitenden Einsatz von Schienenfahrzeugen. Die in der Folge beschriebenen Initiativen der Europäischen Kommission und von regelsetzenden Organisationen wie CEN sollen dazu beitragen, das derzeit fragmentierte System Eisenbahn zu vereinheitlichen und die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen. 2 Überblick und Geschichte der normativen Festlegungen im Eisenbahnwesen 2.1 Technische Einheit im Eisenbahnwesen Die Technische Einheit im Eisenbahnwesen bezeichnet einen Staatsvertrag zwischen Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich, Ungarn und der Schweiz der aufgrund von Verhandlungen, die in Bern zwischen 1882 und 1886 geführt wurden, vereinbart wurde und bis 1938 beinahe europaweite Gültigkeit hatte. Das Ziel dieses Staatsvertrages war es, über Ländergrenzen hinaus Städte zu verbinden. Er regelte z. B. Spurweite, Radstand, Abmessungen der Kupplungen ( Berner Raum ) und enthielt Festlegungen für die Bemessung von Eisenbahnfahrzeugen für den grenzüberschreitenden Verkehr. Dieser Staatsvertrag ist nicht mehr gültig; Inhalte sind zum Teil in COTIF (siehe 2.4) enthalten. 3

5 2.2 RIC und RIV Die Technische Einheit war ein Staatsvertrag, aber kein technisches Instrument. Daher wurden folgende Abkommen über technischen Bedingungen, die ein Wagen erfüllen muss, um international eingesetzt werden zu können, getroffen: RIC (Regolamento Internazionale delle Carrozze): 1921 zwischen europäischen Eisenbahnen geschlossenes Abkommen über den grenzüberschreitenden Einsatz von Reisezugwagen. RIV (Regolamento Internazionale Veicoli bzw. Regolamento Internazionale dei Veicoli): 1922 zwischen europäischen Eisenbahnen geschlossenes Abkommen über den grenzüberschreitenden Einsatz von Güterwagen (gültig bis 2008). 2.3 UIC Die UIC ist der 1922 gegründete internationale Eisenbahnverband (Union internationale des chemins de fer), mit dem Ziel der Vereinheitlichung der Betriebsbedingungen. Die UIC vertritt derzeit beinahe 200 Eisenbahnen weltweit (Bild 3). Quelle: Bild 3 Länder mit UIC-Mitgliedern UIC war ursprünglich das Arbeitsorgan des Staatsvertrages über die Technische Einheit im Eisenbahnwesen, in das 1982 RIC und RIV eingegliedert wurden. Die UIC publiziert auch heute noch u. a. Merkblätter, den UIC-Kodex. Die Anwendung des UIC-Kodex ist allerdings freiwillig und betrifft so wie die Technische Einheit im Eisenbahnwesen nur den grenzüberschreitenden Verkehr von Staatsbahnen. Mehr Informationen unter 4

6 2.4 OTIF - COTIF OTIF ist eine aufgrund von Staatsverträgen gegründete Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (L Organisation intergouvernementale pour les transports internationaux ferroviaires) mit dem Ziel, den internationalen Güterverkehr auf der Schiene durch Vereinheitlichung effizienter zu gestalten. COTIF ist verantwortlich für das Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (Convention relative aux transports internationaux ferroviaires), für die grenzüberschreitende Beförderungen von Gütern und Personen. Eine der technisch detailliertesten Bestimmungen betrifft den Transport von gefährlichen Gütern (RID). Die Verträge gelten für derzeit 47 Staaten (die meisten Staaten Europas, sowie Staaten im asiatisch-afrikanischen Mittelmeerraum und im mittleren Osten). Mehr Informationen unter 3 CEN/TC 256 Eisenbahnwesen 3.1 Allgemeines Um neben den verfügbaren rechtlichen Rahmenbedingungen auch einheitliche, europaweit anwendbare technische Vorgaben zu erstellen, wurde 1990 das CEN/TC 256 Eisenbahnwesen gegründet. Das Sekretariat wird durch das Deutsche Institut für Normung (DIN) bzw. durch den externen DIN-Normenausschuss Fahrweg und Schienenfahrzeuge (FSF) geführt. Als Vorsitzender ist seit 2012 der Brite Keith Rose tätig. Das CEN/TC 256 widmet sich folgender Aufgabe: CEN/TC 256 is responsible for the development of European Standards for all mechanical products and services related to the Rail Transport Industry of the European Union. The enlargement of the EU in May 2004 has made this sector one of the most important Public Transportation systems in the world in terms of size of innovation. The total size of this market sector runs into the tens of billion Euros. 3 ) Die Aktivitäten des CEN/TC 256 basieren zum Teil auf Normungsaufträgen (Mandaten), die die Europäische Kommission an die europäische Normungsorganisation CEN erteilt. Von den halbjährlichen Plenary Meetings des CEN/TC 256 fanden zwei, jene 1991 und 2011, in Wien statt. Während 1991 dem CEN/TC 256 nur 5 Arbeitsgruppen zugeordnet waren, hat sich die Struktur seither wesentlich weiterentwickelt und geändert (Bild 4). Das CEN/TC 256 gliedert sich in drei Sub-Committees, SC 1, das den Infrastrukturbereich, d.h. Fahrweg, in zehn WGs behandelt, die SCs 2 und 3, die in insgesamt 19 WGs Normen über Schienenfahrzeuge und deren Komponenten erarbeiten, sowie 12 WGs, die direkt dem CEN/TC 256 zugeordnet sind. 3 ) Quelle: x, letzte Abfrage

7 Quelle: CEN Bild 4 Struktur des CEN/TC 256 Die Europäischen Normen des CEN/TC 256 sollen einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, den Eisenbahnmarkt zu öffnen und dienen zumindest indirekt dem Ziel eines interoperablen europäischen Eisenbahnsystems näher zu kommen. Im Rahmen der Urban Rail Directive erhielt das CEN/TC 256 kürzlich auch den Auftrag auch für die (Insel)Betriebe der städtischen Bahnen (Vorortebahnen, U-Bahnen, Straßenbahnen) Normen zu schaffen bzw. bestehende Normen auf diesen Anwendungsfall zu erweitern. 4 ERA und TSI Seit den 1990er Jahren zählt die Schaffung eines sicheren und integrierten europäischen Eisenbahnsystems zu den Prioritäten der Europäischen Union. Unterstützt wird dies durch eine Reihe gesetzlicher Rahmenbedingungen, deren Entwicklung im nachstehenden Bild 5 dargestellt ist. 6

8 Quelle: ERA Bild 5 Entwicklung des europäischen Rechtsrahmens für das Eisenbahnwesen Wesentliche Meilensteine waren die Gründung der europäischen Eisenbahnagentur, der European Railway Agency, ERA ( die aus der AEIF, der European Association for Railway Interoperability hervor ging, sowie Publikation der Richtlinie 2008/57/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems in der Gemeinschaft. Auf Grundlage dieser, und weiterer, Richtlinien publiziert ERA die sogenannten Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI). Die TSI sind rechtlich verbindliche, europäische Festlegungen, die über nationalem Recht stehen. Sie legen Anforderungen an Teilsysteme, z. B. Lokomotiven, oder für die Interoperabilität relevante Bauteile, z. B. Stromabnehmer, sowie Schnittstellenanforderungen fest. TSI sind für neue und neu zu adaptierende Strecken und für die Zulassung von entsprechenden Schienenfahrzeugen (durch sogenannte Notified Bodies ) anzuwenden. Für technische Detaillösungen referenzieren TSI häufig auf Europäische Normen, insbesondere jene, des CEN/TC 256. Die Hierarchie bzw. der Stufenbau des europäischen Rechtsrahmens für das Eisenbahnwesen ist in Bild 6 dargestellt. 7

9 Quelle: ERA Bild 6 Struktur der TSI Die TSI sind historisch bedingt gegliedert in den Bereich konventionelle und Hochgeschwindigkeits- Eisenbahnsysteme sowie in drei TSI, die allgemein gültig sind, die jedoch aktuell zusammengeführt werden. Die Struktur der TSI ist in Bild 7 dargestellt, der aktuelle Stand aller verfügbaren TSI in Tabelle 1. Quelle: ERA Es bedeutet: CCS Control-Command and Signalling NOI Noise CR Conventional Rail OPE Operation and Traffic Management ENE Energy PRM People with Reduced Mobility HS High Speed SRT Safety in Railway Tunnels INF Infrastructure TAF Telematic Applications for Freight Services LOC & PAS Locomotive and passenger rolling stock TAP Telematic Applications for Passenger Services WAG Freight Waggons 8

10 Bild 7 Struktur der TSI Tabelle 1 Stand der TSI (Quelle: ERA, Stand ) Subsystem High-Speed Conventional Infrastructure Energy Control-Command and Signalling (onboard and trackside) Rolling Stock. Locomotives and passenger rolling stock Rolling Stock. Freight Wagons Rolling Stock. Noise (transverse TSI, including locomotives, passenger rolling stock and freight wagons) Operation and Traffic Management Telematic Applications for Freight Services Telematic Applications for Passenger Services Safety in Railway Tunnels (transverse TSI, including infrastructure, energy, CCS and rolling stock) Accessibility for PRM (transverse TSI, including infrastructure and rolling stock) Decision 2008/217/EC (20 Dec 2007) amended by Decision 2012/464/EU (23 Jul 2012) Decision 2008/284/EC (6 Mar 2008) amended by Decision 2012/464/EU (23 Jul 2012) Decision 2012/88/EU (25 Jan 2012) Decision 2008/232/EC (21 Feb 2008) amended by Decision 2012/464/EU (23 Jul 2012) Not applicable Decision 2011/275/EU (26 Apr 2011) amended by Decision 2012/464/EU (23 Jul 2012) Decision 2011/274/EU (26 Apr 2011) amended by Decision 2012/464/EU (23 Jul 2012) Decision 2011/291/EU (26 Apr 2011) Decision 2006/861/EC (28 Jul 2006), amended by Decision 2009/107/EC (14 Feb 2009) Decision 2012/464/EU (23 Jul 2012) New revision under preparation. Adoption expected in 2013 Decision 2011/229/EU (4 Apr 2011) amended by Decision 2012/464/EU (23 Jul 2012) Decision 2008/231/EC (1 Feb 2008) amended by Decision 2010/640/EU (21 Oct 2010) Decision 2012/464/EU (23 Jul 2012) Decision 2011/314/EU (12 May 2011) amended by Decision 2012/464/EU (23 Jul 2012) New revision under preparation. Adoption expected in 2013 Regulation (EC) No 62/2006 (23 Dec Not applicable 2005) amended by Regulation (EU) No 328/2012) (17 Apr 2012) Regulation 454/2011/EU (5 May 2011) amended by Regulation 662/2012/EU (20 July 2012) Decision 2008/163/EC (20 Dec 2007) amended by Decision 2011/291/EU (26 Apr 2011) Decision 2012/464/EU (23 Jul 2012) Decision 2008/164/EC (21 Dec 2007) amended by Decision 2012/464/EU (23 Jul 12) Im Zusammenhang mit TSI wurden bislang 410 Normvorhaben (Work Items) initiiert, wovon bereits 117 abgeschlossen als Europäische Normen publiziert wurden. 9

11 5 Standards als Wettbewerbsfaktor im Eisenbahnwesen 5.1 Allgemeines Europäische Normen unterstützen das Bestreben den Eisenbahnverkehr (Personen und Güter) so ökologisch, ökonomisch, sicher, schnell und bequem wie möglich d.h. wettbewerbsfähiger zu gestalten. Die Erstellung der Europäischen Normen erfolgt im CEN/TC 256 und ist in der Folge beschrieben. 5.2 Übersicht über Normen des CEN/TC 256 Eisenbahnwesen Seit Bestehen des CEN/TC 256 wurden insgesamt 648 Normvorhaben (Work Items) gestartet. Davon wurden bislang 186 Work Items als Europäische Normen publiziert und 117 Work Items, die bereits als Europäische Norm publiziert waren, wieder zurückgezogen. Von den restlichen 345 Work Items werden zurzeit 89 Dokumente aktiv in den unterschiedlichen Arbeitsgruppen bearbeitet. Die übrigen Work Items wurden entweder zwar bereits registriert doch noch nicht bearbeitet oder zu einem Work Item zusammengefasst bzw. gesplittet oder nie fertiggestellt und die Bearbeitung eingestellt. Allein im Jahr 2012 wurden bislang 27 Normentwürfe und 54 Europäische Normen als ÖNORMEN publiziert. Die Mehrheit dieser Normen wird dem Bereich der Infrastruktur (Sub-Committee SC 1) zugeordnet. Dies betrifft sowohl publizierte Dokumente als auch noch in Bearbeitung befindliche Vorschläge bzw. Entwürfe. Bild 8 zeigt den prozentuellen Anteil der Work Items des jeweiligen Sub-Committees bzw. jener Arbeitsgruppen, die direkt dem CEN/TC 256 unterstellt sind. 10

12 Not published Work Items 26% 17% 38% SC 1 Infrastructure SC 2 Rolling Stock Products 19% SC 3 Rolling Stock Systems Direct reporting Groups Published Work Items 21% 20% 36% SC 1 Infrastructure SC 2 Rolling Stock Products 23% SC 3 Rolling Stock Systems Direct reporting Groups Bild 8 Status und Zuordnung der Work Items des CEN/TC 256 (Stand: November 2012) Die meisten Work Items werden in der WG 17 Schienenbefestigungssysteme, einer Arbeitsgruppe des SC 1 Infrastructure, bearbeitet, die für beinahe 10% aller Normen des CEN/TC 256 zuständig ist. 5.3 Die Rolle von Österreich im CEN/TC 256 Eisenbahnwesen In Österreich wird das CEN/TC 256 am Austrian Standard Institute (ASI) durch das Komitee 213 Eisenbahnwesen gespiegelt. Diese Spiegeltätigkeit ist eine wesentliche Aufgabe dieses Komitees, denn Österreich nimmt eine durchaus aktive Rolle in der europäischen Normungsarbeit im Eisenbahnwesen ein. Das Komitee 213 ist deshalb auch mit rund 100 ExpertInnen ein hinsichtlich Personenanzahl überaus großes Gremium im ASI. Die ExpertInnen sind im Wesentlichen den Bahnbetreibern, der Industrie, dem öffentlichen Dienst, den Prüfinstituten und dem Forschungssektor zuzuordnen. Die ExpertInnen sind in 33 von zurzeit 44 aktiven Arbeitsgruppen des CEN/TC 256 als österreichische Delegierte aktiv. Erfreulich ist, dass diese Mitarbeit so umfassend ist, dass von den noch zur Ausarbeitung anstehenden und nicht publizierten europäischen Normen österreichische Delegierte an 89% der zu bearbeitenden Work Items aktiv mitarbeiten. Ferner werden zwei Arbeitsgruppen von österreichischen Experten geleitet. Dies sind die WG 2 Festigkeitsanforderungen und die WG 27 Türen. 11

13 In Bild 9 sind in Ergänzung zu Bild 4 alle aktiven Arbeitsgruppen des CEN/TC 256 samt englischem und deutschem Titel aufgelistet. Zusätzlich sind Working Groups, für die ein/e oder mehrere österreichische ExpertInnen nominiert wurden, mit einem D gekennzeichnet. 12

14 Bild 9 Struktur des CEN/TC 256 und österreichischer Delegierte 13

15 6 Ausblick 6.1 Allgemeines Die Rahmenbedingungen für das Eisenbahnwesen werden sich sowohl in technischer als auch rechtlicher Sicht weiterentwickeln, wobei Nachstehendes schon beschlossen wurde. 6.2 ERA Die TSI für den Hochgeschwindigkeitsverkehr und den konventionellen Verkehr sollen zusammengeführt werden. TSI sollen auf Inhalte beschränkt werden, die den Zweck der Interoperabilität hinreichend erfüllen und zwar abgestimmt mit und basierend auf einem System von Europäischen Normen. 6.3 ISO/TC 269 "Railway Applications" 2012 wurde beschlossen ein ISO-Komitee zum Thema Eisenbahnwesen einzurichten und in der Folge das ISO/TC 269 Railway Applications gegründet. Ende Oktober 2012 fand dazu das Kick-off Meeting in Berlin statt, wo u. a. der Business Plan und die Gründung von vier Ad-Hoc Gruppen beschlossen wurden. Als aktive Mitglieder (P-Member; P für Participating) haben sich bislang 16 Länder eingetragen (darunter z. B. Japan, China, Russland, Frankreich und auch Österreich). Neun Länder nehmen den Status eines Beobachters (O-Member; O für Observing) ein (z. B. USA). Das Sekretariat des ISO/TC 269 wird vom Deutschen Institut für Normung (DIN) bzw. dem DIN-Normenausschuss Fahrweg und Schienenfahrzeuge (FSF) geführt. Zum Vorsitzenden wurde bis 2017 Yuji Nishie aus Japan bestellt. Das ISO/TC 269 wird sich folgenden Aufgaben widmen: Standardization of all systems, products and services specifically related to the railway sector, including design, manufacture, construction, operation, and maintenance of parts and equipment, methods and technology, interfaces between infrastructure, vehicles and the environment, excluding those electro-technical and electronic products and services for railways which are within the scope of IEC/TC9. 4 ) Für diese Aufgaben wird das ISO/TC 269 von vier Ad-Hoc Gruppen unterstützt: AHG01: Preparation for a Chairman Advisory Group (CAG), AHG02: Preparation for a new work item proposal (NWIP) for a generic standard on a procedure to satisfy demands for railway systems, AHG03: Preparation for a new work item proposal (NWIP) for a standard on HVAC systems (Heizungs- Lüftungs- und Klimasysteme), AHG04: Preparation for a new work item proposal (NWIP) for a standard on brake calculation. 4 ) Quelle: ISO, m?commid=661629, letzte Abfrage

16 Tabelle 2 Übersicht über in der EU relevante Regelwerke für das Eisenbahnwesen Technische Einheit RIC RIV UIC-Kodex COTIF Europäische Normen ISO TSI GOST Nationale Regelwerke GUS- Örtliche Gültigkeit Europa UIC-Bahnen weltweit Europa und Mittelmeerstaaten EU und EFTA weltweit EU Nachfolgestaaten und baltische z. B. AT Staaten Zeitliche Gültigkeit 1887 bis 2011 seit bis 2008 seit 1922 seit 1980 seit 1993 ab 2014 Verantwortliches Gremium UIC OTIF CEN/TC 256, CENELEC TC-9X, ETSI ISO/TC 269 AEIF/ seit 2006 ERA Status, Verbindlichkeit Gesetz Abkommen zw. Bahnen Abkommen zw. Bahnen Abkommen zw. Bahnen Staatsvertrag teilweise harmonisierte Normen teilweise harmonisierte Normen Gesetz teilweise harmonisierte Normen Gesetz, Verordnung, nationale Vorschriften Detaillierung der technischen Inhalte gering (nur wenige Themen) großteils sehr hoch z. B. im RID sehr hoch in der Regel hoch in der Regel hoch unterschiedlich, Verweise auf EN in der Regel hoch Umfang der unterschied- technischen gering hoch hoch lich, Verweise hoch Festlegungen auf EN

17 Im Überblick Normen sind Voraussetzung, um in einer hochentwickelten arbeitsteiligen Wirtschaft erfolgreich bestehen zu können. Sie erleichtern den weltweiten Austausch von Waren und Dienstleistungen, liefern anerkanntes Wissen, auf dem Innovationen aufbauen, definieren den Stand der Technik das, was State of the art ist, sorgen für fairen Wettbewerb und geben Unternehmen Sicherheit. Damit Wirtschaft, Verwaltung, Wissenschaft und Verbraucher diese Normen, die sie benötigen, entwickeln können, braucht es ein funktionierendes Normungssystem. Unternehmen und Organisationen investieren Zeit und Geld, um mit Hilfe von Standards die Rahmenbedingungen ihres wirtschaftlichen Handelns mitzugestalten. Austrian Standards bietet dafür die moderne und leistungsfähige Plattform. Ein fachlich hochqualifiziertes Team an Managern unterstützt die Arbeiten und koordiniert die Mitwirkung österreichischer Experten an der europäischen und internationalen Normung (CEN bzw. ISO). Dies geschieht nach international festgelegten Prinzipien, wie Konsens, neutrale Gemeinschaftsarbeit, Unabhängigkeit und Transparenz, auf deren Einhaltung Austrian Standards achtet. Erfahren Sie mehr dazu auf Standards are essential for succeeding in a highly developed economy based on the division of labour. They facilitate global trade in goods and services, deliver recognized knowledge on which innovations can build, Impressum Fachinformation 18 Herausgeber: Austrian Standards Heinestraße Wien Austria Redaktion: Dr. Johannes Stern media@austrian-standards.at Austrian Standards 2008 ÖNORM EN ISO 9001 zertifiziert Certified by SQS

EN ISO 15841 ÖNORM. Zahnheilkunde Drähte für die Kieferorthopädie. Ausgabe: 2014-11-15 (ISO 15841:2014)

EN ISO 15841 ÖNORM. Zahnheilkunde Drähte für die Kieferorthopädie. Ausgabe: 2014-11-15 (ISO 15841:2014) ÖNORM EN ISO 15841 Ausgabe: 2014-11-15 Zahnheilkunde Drähte für die Kieferorthopädie (ISO 15841:2014) Dentistry Wires for use in orthodontics (ISO 15841:2014) Médecine bucco-dentaire Fils pour utilisation

Mehr

PRÜFMODUL D UND CD. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag

PRÜFMODUL D UND CD. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag 1 Zweck PRÜFMODUL D UND CD Diese Anweisung dient als Basis für unsere Kunden zur Information des Ablaufes der folgenden EG-Prüfung nach folgenden Prüfmodulen: D CD Es beschreibt die Aufgabe der benannten

Mehr

ILNAS-EN ISO 15841:2014

ILNAS-EN ISO 15841:2014 Zahnheilkunde - Drähte für die Kieferorthopädie (ISO 15841:2014) Dentistry - Wires for use in orthodontics (ISO 15841:2014) Médecine bucco-dentaire - Fils pour utilisation en orthodontie (ISO 15841:2014)

Mehr

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Zentrale Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 445/2011 umfasst das Instandhaltungssystem der ECM die a) Managementfunktion b) Instandhaltungsentwicklungsfunktion

Mehr

Innovation für alle nutzbar machen. Austrian Standards

Innovation für alle nutzbar machen. Austrian Standards Innovation für alle nutzbar machen Austrian Standards 1 Wer sind wir? Austrian Standards Institute ist seit 1920 die österreichische Plattform für die Entwicklung von nationalen, Europäischen und Internationalen

Mehr

ABLAUF DES REVISIONSPROZESSES UND TIMELINE

ABLAUF DES REVISIONSPROZESSES UND TIMELINE REVISION ISO 9001:2015 ABLAUF DES REVISIONSPROZESSES UND TIMELINE FRANKFURT, 25. JULI 2014 Folie Agenda 1. Informationen zu ISO 2. ISO 9001:2015 Revisionsprozess 3. Meilensteine 4. Zeitplan Revision Iso

Mehr

Dominik Stockem Datenschutzbeauftragter Microsoft Deutschland GmbH

Dominik Stockem Datenschutzbeauftragter Microsoft Deutschland GmbH Dominik Stockem Datenschutzbeauftragter Microsoft Deutschland GmbH Peter Cullen, Microsoft Corporation Sicherheit - Die Sicherheit der Computer und Netzwerke unserer Kunden hat Top-Priorität und wir haben

Mehr

Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES

Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 7.6.2016 COM(2016) 366 final 2016/0167 (NLE) Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES zur Ersetzung der Listen von Insolvenzverfahren, Liquidationsverfahren

Mehr

EWIV. 22.9.2006 Wirtschaftskammer Österreich

EWIV. 22.9.2006 Wirtschaftskammer Österreich EWIV 22.9.2006 Wirtschaftskammer Österreich Umfeld: Ein leistungsfähiges und zuverlässiges Telekomnetz ist erforderlich, um den Bahnbetrieb effizient und sicher führen zu können. Aufgrund der spezifischen

Mehr

Was beinhaltet ein Qualitätsmanagementsystem (QM- System)?

Was beinhaltet ein Qualitätsmanagementsystem (QM- System)? Was ist DIN EN ISO 9000? Die DIN EN ISO 9000, 9001, 9004 (kurz ISO 9000) ist eine weltweit gültige Norm. Diese Norm gibt Mindeststandards vor, nach denen die Abläufe in einem Unternehmen zu gestalten sind,

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Vom 20. Dezember 2001, BGBl. I S. 3854 geändert am 4. Dezember 2002, BGBl I S. 4456 zuletzt geändert am 13. Februar 2004, BGBl I S. 216

Mehr

Fragen und Antworten zur Prüfmöglichkeit für ausländische Investitionen (Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung)

Fragen und Antworten zur Prüfmöglichkeit für ausländische Investitionen (Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung) Fragen und Antworten zur Prüfmöglichkeit für ausländische Investitionen (Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung) 1. Welche Investitionen können geprüft werden? Einer Prüfung

Mehr

Was ist Zugsicherung.

Was ist Zugsicherung. Was ist Zugsicherung. Die SBB ist die Betreiberin des am stärksten genutzten und belasteten Schienennetzes der Welt. Auf dem mehr als 3000 Kilometer langen Netz verkehren täglich zwischen 8000 und 9000

Mehr

Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive)

Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive) Anwender - I n f o MID-Zulassung H 00.01 / 12.08 Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive) Inhaltsverzeichnis 1. Hinweis 2. Gesetzesgrundlage 3. Inhalte 4. Zählerkennzeichnung/Zulassungszeichen

Mehr

Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration

Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration Was tun die EU und die Niederlande zur Bekämpfung der Fluchtursachen? Im November 2015 haben die Europäische Union und zahlreiche afrikanische Länder in der

Mehr

Maschinenrichtlinie 2006/42/EG 150 Fragen und Antworten zum Selbststudium

Maschinenrichtlinie 2006/42/EG 150 Fragen und Antworten zum Selbststudium QUALITY-APPS Applikationen für das Qualitätsmanagement Maschinenrichtlinie 2006/42/EG 150 Fragen und Antworten zum Selbststudium Autor: Prof. Dr. Jürgen P. Bläsing Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) 05.07.2005 Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Februar 2004 (BGBl. I S. 216)

Mehr

Deutschland-Check Nr. 35

Deutschland-Check Nr. 35 Beschäftigung älterer Arbeitnehmer Ergebnisse des IW-Unternehmervotums Bericht der IW Consult GmbH Köln, 13. Dezember 2012 Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH Konrad-Adenauer-Ufer 21 50668

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) L 324/38 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2015/2301 R KOMMISSION vom 8. Dezember 2015 zur Änderung der Entscheidung 93/195/EWG hinsichtlich der tierseuchenrechtlichen Bedingungen und der Beurkundung für die

Mehr

Das Österreichische Medizinprodukteregister (MPR)

Das Österreichische Medizinprodukteregister (MPR) Das Österreichische Medizinprodukteregister (MPR) Mag. Claudia Habl ÖBIG (Österreichisches Bundesinstitut für Gesundheitswesen) 1. ALLGEMEINE INFORMATIONEN Im Interesse von Produzenten, Patienten und Anwendern

Mehr

Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich

Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich 13.06.2007 Verordnung über Medizinprodukte - (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)* vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. Februar 2007 (BGBl. I S.

Mehr

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom 19.9.2014

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom 19.9.2014 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 19.9.2014 C(2014) 6515 final DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr..../.. DER KOMMISSION vom 19.9.2014 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/17/EU des Europäischen Parlaments und

Mehr

Sicherheit, Transparenz und Datenschutz. Die Qualitätssiegel des DDV bei Adressdienstleistungs- Unternehmen. www.ddv.de www.ddv.de

Sicherheit, Transparenz und Datenschutz. Die Qualitätssiegel des DDV bei Adressdienstleistungs- Unternehmen. www.ddv.de www.ddv.de Sicherheit, Transparenz und Datenschutz Die Qualitätssiegel des DDV bei Adressdienstleistungs- Unternehmen Setzen Sie auf Nummer Sicher Die Qualitätssiegel des DDV Die Adressdienstleister in den drei DDV-

Mehr

ÖNORM EN ISO 22112. Zahnheilkunde Künstliche Zähne für Dentalprothesen (ISO 22112:2005)

ÖNORM EN ISO 22112. Zahnheilkunde Künstliche Zähne für Dentalprothesen (ISO 22112:2005) ÖNORM EN ISO 22112 Ausgabe: 2006-05-01 Normengruppe K Ident (IDT) mit ISO 22112:2005 (Übersetzung) Ident (IDT) mit EN ISO 22112:2006 ICS 11.060.10 Zahnheilkunde Künstliche Zähne für Dentalprothesen (ISO

Mehr

WSO de. <work-system-organisation im Internet> Allgemeine Information

WSO de. <work-system-organisation im Internet> Allgemeine Information WSO de Allgemeine Information Inhaltsverzeichnis Seite 1. Vorwort 3 2. Mein Geschäftsfeld 4 3. Kompetent aus Erfahrung 5 4. Dienstleistung 5 5. Schulungsthemen 6

Mehr

Eingangsseite Umwelt-online

Eingangsseite Umwelt-online Mit dem Erwerb einer Lizenz haben Sie die Möglichkeit, sich ein auf Ihre Bedürfnisse abgestimmtes Kataster zu erstellen. Die Funktionen dieses Rechtskataster wird nachstehend erläutert. Eingangsseite Umwelt-online

Mehr

Qualität und Verlässlichkeit Das verstehen die Deutschen unter Geschäftsmoral!

Qualität und Verlässlichkeit Das verstehen die Deutschen unter Geschäftsmoral! Beitrag: 1:43 Minuten Anmoderationsvorschlag: Unseriöse Internetanbieter, falsch deklarierte Lebensmittel oder die jüngsten ADAC-Skandale. Solche Fälle mit einer doch eher fragwürdigen Geschäftsmoral gibt

Mehr

Checkliste. Prioritäten setzen mit dem Pareto-Prinzip

Checkliste. Prioritäten setzen mit dem Pareto-Prinzip Checkliste Prioritäten setzen mit dem Pareto-Prinzip Checkliste Prioritäten setzen mit dem Pareto-Prinzip Das Pareto-Prinzip ist eine Methode des Zeitmanagements. Diese Checkliste stellt Ihnen das Pareto-Prinzip

Mehr

DIN EN 1090: Was muss der Schweißbetrieb tun?

DIN EN 1090: Was muss der Schweißbetrieb tun? Referent: Roland Latteier Vortragsgliederung Einführung Details der Norm Ausblick Roland Latteier 2 Einführung DIN EN 1090-Reihe besteht aus 3 Teilen Teil 1: Teil 2: Technische Regel für die Ausführung

Mehr

Nicht kopieren. Der neue Report von: Stefan Ploberger. 1. Ausgabe 2003

Nicht kopieren. Der neue Report von: Stefan Ploberger. 1. Ausgabe 2003 Nicht kopieren Der neue Report von: Stefan Ploberger 1. Ausgabe 2003 Herausgeber: Verlag Ploberger & Partner 2003 by: Stefan Ploberger Verlag Ploberger & Partner, Postfach 11 46, D-82065 Baierbrunn Tel.

Mehr

VDMA 24263. Maximal zulässige Oberflächentemperaturen bei Pumpen in Blockbauweise (Blockpumpen)

VDMA 24263. Maximal zulässige Oberflächentemperaturen bei Pumpen in Blockbauweise (Blockpumpen) VDMA-Einheitsblatt März 2014 VDMA 24263 ICS 23.080 Maximal zulässige Oberflächentemperaturen bei Pumpen in Blockbauweise (Blockpumpen) Maximum permissible surface temperatures for pumps in monobloc design

Mehr

Präsentation DIN-EN 81-1/A1: 2005 DIN-EN 81-2/A1: 2005 (PESSRAL) 15. Juni 2008 VI. Schwelmer Liftsymposium

Präsentation DIN-EN 81-1/A1: 2005 DIN-EN 81-2/A1: 2005 (PESSRAL) 15. Juni 2008 VI. Schwelmer Liftsymposium Präsentation DIN-EN 81-1/A1: 2005 DIN-EN 81-2/A1: 2005 (PESSRAL) 15. Juni 2008 VI. Schwelmer Liftsymposium PESSRAL: Programmable Electronic Systems in Safety Related Applications for Lifts (Programmierbare

Mehr

Information zum Projekt. Mitwirkung von Menschen mit Demenz in ihrem Stadtteil oder Quartier

Information zum Projekt. Mitwirkung von Menschen mit Demenz in ihrem Stadtteil oder Quartier Information zum Projekt Mitwirkung von Menschen mit Demenz in ihrem Stadtteil oder Quartier Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr Wir führen ein Projekt durch zur Mitwirkung von Menschen mit Demenz in

Mehr

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN ANBIETER DER FOTOGRAFISCHEN DIENSTLEISTUNGEN: Adresse: E-Mail-Adresse: Telefon: NAME DES UNTERNEHMENS: Adresse des Unternehmens:

Mehr

How to do? Projekte - Zeiterfassung

How to do? Projekte - Zeiterfassung How to do? Projekte - Zeiterfassung Stand: Version 4.0.1, 18.03.2009 1. EINLEITUNG...3 2. PROJEKTE UND STAMMDATEN...4 2.1 Projekte... 4 2.2 Projektmitarbeiter... 5 2.3 Tätigkeiten... 6 2.4 Unterprojekte...

Mehr

Die 7 wichtigsten Erfolgsfaktoren für die Einführung von Zielvereinbarungen und deren Ergebnissicherung

Die 7 wichtigsten Erfolgsfaktoren für die Einführung von Zielvereinbarungen und deren Ergebnissicherung DR. BETTINA DILCHER Management Consultants Network Die 7 wichtigsten Erfolgsfaktoren für die Einführung von Zielvereinbarungen und deren Ergebnissicherung Leonhardtstr. 7, 14057 Berlin, USt.-ID: DE 225920389

Mehr

DE 1 DE EUROPÄISCHER VERHALTENSKODEX FÜR MEDIATOREN

DE 1 DE EUROPÄISCHER VERHALTENSKODEX FÜR MEDIATOREN DE DE DE EUROPÄISCHER VERHALTENSKODEX FÜR MEDIATOREN Der vorliegende Verhaltenskodex stellt Grundsätze auf, zu deren Einhaltung einzelne Mediatoren sich freiwillig und eigenverantwortlich verpflichten

Mehr

1 Mathematische Grundlagen

1 Mathematische Grundlagen Mathematische Grundlagen - 1-1 Mathematische Grundlagen Der Begriff der Menge ist einer der grundlegenden Begriffe in der Mathematik. Mengen dienen dazu, Dinge oder Objekte zu einer Einheit zusammenzufassen.

Mehr

Management Summary. Was macht Führung zukunftsfähig? Stuttgart, den 21. April 2016

Management Summary. Was macht Führung zukunftsfähig? Stuttgart, den 21. April 2016 Management Summary Stuttgart, den 21. April 2016 Was macht Führung zukunftsfähig? Ergebnisse einer repräsentativen Befragung von Führungs- und Nachwuchskräften in Privatwirtschaft und öffentlichem Dienst

Mehr

1) Was sind die Ziele des Europäischen Wirtschaftsführerscheins, EBC*L? 4) Von wem wurde der EBC*L initiiert und von wem wird er betrieben?

1) Was sind die Ziele des Europäischen Wirtschaftsführerscheins, EBC*L? 4) Von wem wurde der EBC*L initiiert und von wem wird er betrieben? FAQs zum EBC*L - Allgemein 1) Was sind die Ziele des Europäischen Wirtschaftsführerscheins, EBC*L? 2) Wer gehört zur Zielgruppe des EBC*L? 3) Welchen Nutzen haben EBC*L AbsolventInnen? 4) Von wem wurde

Mehr

Der neue EU-Führerschein und das neue Erlaubnisrecht

Der neue EU-Führerschein und das neue Erlaubnisrecht Der neue EU-Führerschein und das neue Erlaubnisrecht 1. Grundlagen Im Jahre 1991 hat der Ministerrat der Europäischen Gemeinschaft die 2. Richtlinie über den Führerschein verabschiedet. Die Richtlinie

Mehr

Die GAP ist... Die GAP ist nicht... Europäische Kommission Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

Die GAP ist... Die GAP ist nicht... Europäische Kommission Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Die GAP ist... Die GAP ist nicht... Europäische Kommission Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Die GAP ist mit der Zeit gegangen Manche loben die GAP, andere kritisieren sie. Die GAP war ein Erfolg,

Mehr

VDMA 66412-10. Manufacturing Execution Systems Daten für Fertigungskennzahlen. Manufacturing Execution Systems Data for Production Indicators

VDMA 66412-10. Manufacturing Execution Systems Daten für Fertigungskennzahlen. Manufacturing Execution Systems Data for Production Indicators VDMA-Einheitsblatt April 2015 VDMA 66412-10 ICS 03.100.50; 35.240.50 Manufacturing Execution Systems Daten für Fertigungskennzahlen Manufacturing Execution Systems Data for Production Indicators Verband

Mehr

Was macht Layer2 eigentlich? Erfahren Sie hier ein wenig mehr über uns.

Was macht Layer2 eigentlich? Erfahren Sie hier ein wenig mehr über uns. Was macht Layer2 eigentlich? Erfahren Sie hier ein wenig mehr über uns. Seit über 24 Jahren... unterstützen und beraten wir unsere Kunden und Partner erfolgreich bei ihren IT-Projekten. Unsere Kernkompetenz

Mehr

Handbuch. Artologik EZ-Equip. Plug-in für EZbooking version 3.2. Artisan Global Software

Handbuch. Artologik EZ-Equip. Plug-in für EZbooking version 3.2. Artisan Global Software Artologik EZ-Equip Plug-in für EZbooking version 3.2 Artologik EZbooking und EZ-Equip EZbooking, Ihre webbasierte Software zum Reservieren von Räumen und Objekten, kann nun durch die Ergänzung um ein oder

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION

EUROPÄISCHE KOMMISSION 24.1.2013 Amtsblatt der Europäischen Union C 22/1 IV (Informationen) INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION EUROPÄISCHE KOMMISSION Mitteilung der Kommission

Mehr

Gemeinnützige Stiftungen Zahlen, Daten und Fakten

Gemeinnützige Stiftungen Zahlen, Daten und Fakten Gemeinnützige Stiftungen Zahlen, Daten und Fakten August 2013 #1 Heidi Horten ist bekannt für ihr gemeinnütziges Engagement. Das Vermögen der viertreichsten Österreicherin befindet sich in Österreich,

Mehr

Das Standortreporting von MVV Energie. Ihre Energie immer im Blick mit unserem Online-Portal für Strom und Gas

Das Standortreporting von MVV Energie. Ihre Energie immer im Blick mit unserem Online-Portal für Strom und Gas Das Standortreporting von MVV Energie Ihre Energie immer im Blick mit unserem Online-Portal für Strom und Gas Energiereporting leicht gemacht Alle Daten rund um Ihre Energie auf einen Blick Informationen

Mehr

Erklärung zur Präferenzberechtigung auf der Handelsrechnung

Erklärung zur Präferenzberechtigung auf der Handelsrechnung Erklärung zur Präferenzberechtigung auf der Handelsrechnung Die meisten Freihandelsabkommen der Europäischen Gemeinschaft sehen als formale Vereinfachung vor, dass bis zu bestimmten Wertgrenzen vom Exporteur

Mehr

Information zur Revision der ISO 9001. Sehr geehrte Damen und Herren,

Information zur Revision der ISO 9001. Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrte Damen und Herren, mit diesem Dokument möchten wir Sie über die anstehende Revision der ISO 9001 und die sich auf die Zertifizierung ergebenden Auswirkungen informieren. Die folgenden Informationen

Mehr

Umfrage: Mediation im Profifußball

Umfrage: Mediation im Profifußball Umfrage: Mediation im Profifußball Mediation ist ein außergerichtliches Streitlösungsverfahren, in dem die Konfliktpartner selbstbestimmt verbindliche Lösungen finden. Hierbei werden sie von einem neutralen,

Mehr

Konzentration auf das. Wesentliche.

Konzentration auf das. Wesentliche. Konzentration auf das Wesentliche. Machen Sie Ihre Kanzleiarbeit effizienter. 2 Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, die Grundlagen Ihres Erfolges als Rechtsanwalt sind Ihre Expertise und Ihre Mandantenorientierung.

Mehr

Leitlinien. über die bei Sanierungsplänen zugrunde zu legende Bandbreite an Szenarien EBA/GL/2014/06. 18. Juli 2014

Leitlinien. über die bei Sanierungsplänen zugrunde zu legende Bandbreite an Szenarien EBA/GL/2014/06. 18. Juli 2014 EBA/GL/2014/06 18. Juli 2014 Leitlinien über die bei Sanierungsplänen zugrunde zu legende Bandbreite an Szenarien 1 Leitlinien der EBA u ber die bei Sanierungspla nen zugrunde zu legende Bandbreite an

Mehr

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Achim Eckert 1/12 Am 3. Oktober 2002 ist die Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Auch für den Gerüstbauer und den

Mehr

Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit

Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit Staatskanzlei Informationsdienst Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit Die Politische Gemeinde. (nachstehend Gemeinde genannt) und der Kanton Thurgau, vertreten durch die Staatskanzlei

Mehr

Mobile Intranet in Unternehmen

Mobile Intranet in Unternehmen Mobile Intranet in Unternehmen Ergebnisse einer Umfrage unter Intranet Verantwortlichen aexea GmbH - communication. content. consulting Augustenstraße 15 70178 Stuttgart Tel: 0711 87035490 Mobile Intranet

Mehr

3. Tagung des Fachausschusses für technische Fragen

3. Tagung des Fachausschusses für technische Fragen OTIF ORGANISATION INTERGOUVERNEMENTALE POUR LES TRANSPORTS INTERNATIONAUX FERROVIAIRES ZWISCHENSTAATLICHE ORGANISATION FÜR DEN INTERNATIONALEN EISENBAHNVERKEHR INTERGOVERNMENTAL ORGANISATION FOR INTER-

Mehr

Auktionen erstellen und verwalten mit dem GV Büro System und der Justiz Auktion

Auktionen erstellen und verwalten mit dem GV Büro System und der Justiz Auktion Auktionen erstellen und verwalten mit dem GV Büro System und der Justiz Auktion Workshop Software GmbH Siemensstr. 21 47533 Kleve 02821 / 731 20 02821 / 731 299 www.workshop-software.de Verfasser: SK info@workshop-software.de

Mehr

Anleitung über den Umgang mit Schildern

Anleitung über den Umgang mit Schildern Anleitung über den Umgang mit Schildern -Vorwort -Wo bekommt man Schilder? -Wo und wie speichert man die Schilder? -Wie füge ich die Schilder in meinen Track ein? -Welche Bauteile kann man noch für Schilder

Mehr

Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007

Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007 26.02.2007 Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007 Auf Grund des 37 Abs. 1, 9, 10 und 11 Satz 1 des Medizinproduktegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Neue Arbeitswelten Bürokultur der Zukunft

Neue Arbeitswelten Bürokultur der Zukunft Neue Arbeitswelten Bürokultur der Zukunft S. Mayer 1 Neue Arbeitswelten Bürokultur der Zukunft Sigrid Mayer Bene AG AT-Wien 2 Neue Arbeitswelten Bürokultur der Zukunft S. Mayer 11. Internationales Branchenforum

Mehr

baut auf bestehende EU Initiativen wie: (SET-Plan) Ziele des SET-Plans: Convenant of Mayors CONCERTO CIVITAS

baut auf bestehende EU Initiativen wie: (SET-Plan) Ziele des SET-Plans: Convenant of Mayors CONCERTO CIVITAS SMART CITIES News aus Brüssel Vorstellung der aktuellen Aktivitäten auf europäischer Ebene TPSCA Workshop "Smart Cities - Aktuelle Entwicklungen" 20. März 2012 Inhalt 1. Überblick über Smart Cities Netzwerke,

Mehr

DIN EN ISO 9000 ff. Qualitätsmanagement. David Prochnow 10.12.2010

DIN EN ISO 9000 ff. Qualitätsmanagement. David Prochnow 10.12.2010 DIN EN ISO 9000 ff. Qualitätsmanagement David Prochnow 10.12.2010 Inhalt 1. Was bedeutet DIN 2. DIN EN ISO 9000 ff. und Qualitätsmanagement 3. DIN EN ISO 9000 ff. 3.1 DIN EN ISO 9000 3.2 DIN EN ISO 9001

Mehr

Regulatorische Anforderungen an die Entwicklung von Medizinprodukten

Regulatorische Anforderungen an die Entwicklung von Medizinprodukten Regulatorische Anforderungen an die Entwicklung von Medizinprodukten Alexander Fink, Metecon GmbH Institut für Medizintechnik Reutlingen University Alteburgstraße 150 D-72762 Reutlingen Reutlingen, 04.03.2015

Mehr

Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved

Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved Fachgutachten-PE.qxd 23.01.2007 20:43 Seite 1 Stellungnahme des Fachsenats für Handelsrecht und Revision des Instituts für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder

Mehr

DekaBank Deutsche Girozentrale (Rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts)

DekaBank Deutsche Girozentrale (Rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts) DekaBank Deutsche Girozentrale (Rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts) - im Folgenden auch DekaBank, Bank oder Emittentin und zusammen mit ihren Tochter- und Beteiligungsgesellschaften auch DekaBank-Gruppe

Mehr

NEUREGELUNGEN FÜR VERSICHERUNGSVERMITTLER UND BERATER

NEUREGELUNGEN FÜR VERSICHERUNGSVERMITTLER UND BERATER MERKBLATT NEUREGELUNGEN FÜR VERSICHERUNGSVERMITTLER UND BERATER Die Vorschrift zur Erlaubnis und Registrierung von Versicherungsvermittlern, 34 d GewO, sowie die Verordnung über die Versicherungsvermittlung

Mehr

Schnelle und exakte Regalplanung. IPO.Rack Die Plattform für Planer und Regalhersteller.

Schnelle und exakte Regalplanung. IPO.Rack Die Plattform für Planer und Regalhersteller. Schnelle und exakte Regalplanung. IPO.Rack Die Plattform für Planer und Regalhersteller. Schnelle und exakte Regalplanung. IPO.Rack ist ein ausgezeichnetes Produkt. Mit IPO.Rack gelangen Sie schnell und

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) 9.9.2015 L 235/37 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2015/1506 R KOMMISSION vom 8. September 2015 zur Festlegung von Spezifikationen für Formate fortgeschrittener elektronischer Signaturen und fortgeschrittener

Mehr

Avenue Oldtimer Liebhaber- und Sammlerfahrzeuge. Ihre Leidenschaft, gut versichert

Avenue Oldtimer Liebhaber- und Sammlerfahrzeuge. Ihre Leidenschaft, gut versichert Avenue Oldtimer Liebhaber- und Sammlerfahrzeuge Ihre Leidenschaft, gut versichert Die Versicherung für aussergewöhnliche Fahrzeuge Sicherheit für das Objekt Ihrer Leidenschaft Die Versicherung von Sammlerfahrzeugen

Mehr

Wenn Russland kein Gas mehr liefert

Wenn Russland kein Gas mehr liefert Ergänzen Sie die fehlenden Begriffe aus der Liste. abhängig Abhängigkeit bekommen betroffen bezahlen Gasspeicher Gasverbrauch gering hätte helfen importieren liefert 0:02 Pläne politischen Projekte Prozent

Mehr

15 Social-Media-Richtlinien für Unternehmen!

15 Social-Media-Richtlinien für Unternehmen! 15 Social-Media-Richtlinien für Unternehmen! Quelle: www.rohinie.eu Diese 15 Social Media Richtlinien sollte Ihr Unternehmen anwenden Glauben Sie, dass Ihr Unternehmen keine Social-Media-Richtlinien braucht?

Mehr

Präsentation von Dirk Flege bei der Expertenanhörung des EU-Verkehrsausschusses am 17.09.2013 in Brüssel zum Thema längere und schwerere Lkw

Präsentation von Dirk Flege bei der Expertenanhörung des EU-Verkehrsausschusses am 17.09.2013 in Brüssel zum Thema längere und schwerere Lkw Präsentation von Dirk Flege bei der Expertenanhörung des EU-Verkehrsausschusses am 17.09.2013 in Brüssel zum Thema längere und schwerere Lkw Es gilt das gesprochene Wort. Sehr geehrte Abgeordnete, die

Mehr

Interoperabilitätslösungen in der EU an den Beispielen PEPPOL und SPOCS

Interoperabilitätslösungen in der EU an den Beispielen PEPPOL und SPOCS Interoperabilitätslösungen in der EU an den Beispielen PEPPOL und SPOCS Dr. Martin Hagen Freie Hansestadt Bremen Die Senatorin für Finanzen Zentrales IT-Management und E-Government martin.hagen@finanzen.bremen.de

Mehr

The big picture: Prince2 featuring SCRUM. Bernd Lehmann, Prince2-Tag Köln, 12. Mai 2011

The big picture: Prince2 featuring SCRUM. Bernd Lehmann, Prince2-Tag Köln, 12. Mai 2011 The big picture: Prince2 featuring SCRUM Bernd Lehmann, Prince2-Tag Köln, 12. Mai 2011 Agenda PRINCE2 Scrum Scrum = Framework für das Managen (komplexer) Projekte Page 2 Prinzipien von Scrum Transparenz

Mehr

Vfg 40/2010. 1. Frequenznutzungsparameter: Maximale äquivalente Strahlungsleistung (ERP) / Maximale Magnetische Feldstärke. Frequenzbereich in MHz 1)

Vfg 40/2010. 1. Frequenznutzungsparameter: Maximale äquivalente Strahlungsleistung (ERP) / Maximale Magnetische Feldstärke. Frequenzbereich in MHz 1) Vfg 40/2010 Allgemeinzuteilung von Frequenzen zur Nutzung durch Funkanwendungen mit geringer Reichweite für nicht näher spezifizierte Anwendungen; Non-specific Short Range Devices (SRD) Auf Grund des 55

Mehr

Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012

Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012 Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012 TIWAG-Netz AG Bert-Köllensperger-Straße 7 6065 Thaur FN 216507v Seite 1 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Elektronische Signatur

Elektronische Signatur Elektronische Signatur Besondere Aspekte bei der Signatur im Kollegialverfahren Dr.-Ing. Martin Steckermeier 1 Agenda Die elektronische Akte am DPMA Grundsätzlicher Ablauf der Signatur Kontrolle des Gremiums

Mehr

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion

Mehr

Erster Schritt: Antrag um Passwort (s. www.ifb.co.at Rubrik -> techn. Richtlinien/Antrag für Zugangsberechtigung)

Erster Schritt: Antrag um Passwort (s. www.ifb.co.at Rubrik -> techn. Richtlinien/Antrag für Zugangsberechtigung) Benutzeranleitung Sehr geehrte Mitglieder und Experten! Diese Benutzeranleitung erklärt die Handhabung und Navigation zu den spezifischen Arbeitsgruppen unter der Rubrik Technische Richtlinien auf der

Mehr

Raumfahrtproduktsicherung

Raumfahrtproduktsicherung Raumfahrtproduktsicherung Fehlzustandsbaumanalyse Fault Tree Analysis) Übernahmeanzeige ECSS/IEC 61025 Deutsche Übersetzung Herausgeber Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.v. Qualitäts- und Produktsicherung

Mehr

Begutachtungen von Pflegebedürftigkeit des Medizinischen Dienstes in Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz

Begutachtungen von Pflegebedürftigkeit des Medizinischen Dienstes in Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz Begutachtungen von Pflegebedürftigkeit des Medizinischen Dienstes in Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz 2013 Impressum Herausgeber: Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund

Mehr

Stellungnahme der Bundesärztekammer

Stellungnahme der Bundesärztekammer Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des 87 der Strafprozessordnung Berlin, 21. Februar 2012 Korrespondenzadresse: Bundesärztekammer Herbert-Lewin-Platz

Mehr

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Ihre private Gesamtrente setzt sich zusammen aus der garantierten Rente und der Rente, die sich aus den über die Garantieverzinsung

Mehr

Workshop. Zeitmanagement Hamburg, 24. November 2004

Workshop. Zeitmanagement Hamburg, 24. November 2004 Workshop Zeitmanagement Hamburg, 24. November 2004 Inhaltsverzeichnis Einführung Planen Wichtiges zuerst Tipps Fazit 24.11.2004 Zeitmanagement 2 Einführung Themen Begriff Zeitmanagement Ereignisse Zeitmanagement

Mehr

Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung Was ändert sich? Was bleibt?

Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung Was ändert sich? Was bleibt? Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung Was ändert sich? Was bleibt? Begleitinformationen: Handout für das Verkaufspersonal im Handel Bei Rückfragen sprechen Sie uns bitte gerne an: DIÄTVERBAND e. V.

Mehr

Informationen zu den Themen Smart Grids und nachhaltige Stadtentwicklung

Informationen zu den Themen Smart Grids und nachhaltige Stadtentwicklung Informationen zu den Themen Smart Grids und nachhaltige Stadtentwicklung 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Informationen zu den Themen Smart Grids und nachhaltige Stadtentwicklung Aktenzeichen: Abschluss

Mehr

BILDUNG VON BIETERGEMEINSCHAFTEN ZUR ERFÜLLUNG DER ANFORDERUNGEN VON ARTIKEL 263 DES DPR 207/2010 LEITFADEN

BILDUNG VON BIETERGEMEINSCHAFTEN ZUR ERFÜLLUNG DER ANFORDERUNGEN VON ARTIKEL 263 DES DPR 207/2010 LEITFADEN BILDUNG VON BIETERGEMEINSCHAFTEN ZUR ERFÜLLUNG DER ANFORDERUNGEN VON ARTIKEL 263 DES DPR 207/2010 LEITFADEN Eine BIETERGEMEINSCHAFT muss 3 Anforderungen erfüllen: A allgemeine Berufserfahrung, B spezifische

Mehr

Ist Excel das richtige Tool für FMEA? Steve Murphy, Marc Schaeffers

Ist Excel das richtige Tool für FMEA? Steve Murphy, Marc Schaeffers Ist Excel das richtige Tool für FMEA? Steve Murphy, Marc Schaeffers Ist Excel das richtige Tool für FMEA? Einleitung Wenn in einem Unternehmen FMEA eingeführt wird, fangen die meisten sofort damit an,

Mehr

Projektmanagement in der Spieleentwicklung

Projektmanagement in der Spieleentwicklung Projektmanagement in der Spieleentwicklung Inhalt 1. Warum brauche ich ein Projekt-Management? 2. Die Charaktere des Projektmanagement - Mastermind - Producer - Projektleiter 3. Schnittstellen definieren

Mehr

Familienunternehmer-Umfrage: Note 4 für Energiepolitik der Bundesregierung 47 Prozent der Unternehmer sehen Energiewende als Chance

Familienunternehmer-Umfrage: Note 4 für Energiepolitik der Bundesregierung 47 Prozent der Unternehmer sehen Energiewende als Chance Familienunternehmer-Umfrage: Note 4 für Energiepolitik der Bundesregierung 47 Prozent der Unternehmer sehen Energiewende als Chance Berlin, 24. August 2015. Laut einer Studie des Instituts der deutschen

Mehr

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 15/2001 vom 28. Februar 2001. zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 15/2001 vom 28. Februar 2001. zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 15/2001 vom 28. Februar 2001 zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS - gestützt auf das Abkommen

Mehr

Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2

Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Die Wirksamkeit der Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages richtet sich nach der bei Abschluß der Vertragsverlängerung

Mehr

(EuGVVO) 5. Innerhalb des Insolvenzverfahrens werden nicht alle

(EuGVVO) 5. Innerhalb des Insolvenzverfahrens werden nicht alle Teil 1: Einleitung Eine eindeutige Bestimmung der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines grenzüberschreitenden Insolvenzverfahrens sowie für insolvenzbezogene Einzelentscheidungen ist erforderlich,

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR) 9.8.2007 7.7.2010 9.10.1999. EN 12322:1999/A1:2001 31.7.2002 Anmerkung 3 Datum abgelaufen (30.4.2002) 19.8.

(Text von Bedeutung für den EWR) 9.8.2007 7.7.2010 9.10.1999. EN 12322:1999/A1:2001 31.7.2002 Anmerkung 3 Datum abgelaufen (30.4.2002) 19.8. C 22/30 Amtsblatt der Europäischen Union 24.1.2013 Mitteilung der Kommission im Rahmen der Durchführung der Richtlinie 98/79/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Oktober 1998 über In-vitro-Diagnostika

Mehr

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

1 Einleitung. Lernziele. automatische Antworten bei Abwesenheit senden. Einstellungen für automatische Antworten Lerndauer. 4 Minuten.

1 Einleitung. Lernziele. automatische Antworten bei Abwesenheit senden. Einstellungen für automatische Antworten Lerndauer. 4 Minuten. 1 Einleitung Lernziele automatische Antworten bei Abwesenheit senden Einstellungen für automatische Antworten Lerndauer 4 Minuten Seite 1 von 18 2 Antworten bei Abwesenheit senden» Outlook kann während

Mehr

zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes Breitenbachstraße 1, 60487 Frankfurt am Main Telefon: (069) 7919-0 Telefax: (069) 7919-227 bgl@bgl-ev.de www.bgl-ev.de Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

Mehr

Vorschlag für RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

Vorschlag für RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 11.11.2011 KOM(2011) 710 endgültig 2011/0327 (COD) C7-0400/11 Vorschlag für RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Richtlinie 2006/126/EG

Mehr