Ausbildung zur Mediatorin Ausbildung zum Mediator. Lehrgang gemäß Zivilrechts-Mediations-Ausbildungsverordnung
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- Kai Rolf Fürst
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1 Ausbildung zur Mediatorin Ausbildung zum Mediator Lehrgang gemäß Zivilrechts-Mediations-Ausbildungsverordnung Stand: Juni 2011
2 2 Sehr geehrte Interessentin, sehr geehrter Interessent, Konflikte gehören zum täglichen Leben und es gibt viele Strategien ihnen zu begegnen. Viele Konfliktparteien streben ein Ziel an: eine zufrieden stellende Lösung ohne persönliche Verluste. Mediation ist eine Gesprächsmethode zur außergerichtlichen Konfliktlösung. Eine neutrale dritte Person unterstützt dabei die Beteiligten, die zwischen ihnen bestehenden Konflikte durch Verhandlungen einvernehmlich zu lösen. Mediation wurde in den 60er und 70er Jahren in den USA entwickelt und wird seither mit Erfolg in vielen Lebensbereichen angewandt. Sie ist sowohl in Streitfällen zwischen zwei Personen als auch bei Gruppenkonflikten anwendbar. Schlicht und einfach: Mediation ist die Gewinner-Gewinner-Strategie! Wir hoffen, dass die Mediation und dieser Lehrgang Ihr Interesse wecken werden! Heinz Vogel Mag. Susanne Lederer Mag. Gudrun Turek-Lima Mag. Anna Unterholzer
3 Inhalt 3 Was ist Mediation?... 4 Vorteile der Mediation... 5 Rolle des / der Mediators/-in... 5 Teilnehmer / -innen... 6 Ziel der Ausbildung... 7 Aufbau des Lehrgangs... 8 Ausbildungsinhalte im Detail... 9 Zivilrechts-Mediations-Gesetz Rahmenbedingungen des Lehrgangs Trainerteam AnsprechpartnerInnen Literaturhinweise Geschäftsbedingungen Anhang: Zivilrechts-Mediations-Gesetz, Zivilrechts-Mediations-Ausbildungsverordnung
4 Was ist Mediation? 4 Mediation ist ein kooperatives Verfahren zur Konfliktregelung auf freiwilliger Basis. Ziel ist eine rechtsgültige, an den Interessen der Streitparteien orientierte, konsensuale Vereinbarung. Rechtlich-wirtschaftliche und emotional-psychodynamische Aspekte finden gleichrangige Beachtung. Dadurch werden zufrieden stellende und tragfähige Konfliktbearbeitungen und Konfliktlösungen gefördert. Mediation wird in unterschiedlichen Bereichen mit Erfolg eingesetzt: Bei Familienkonflikten, bei Scheidung und Trennung, in Erbschaftsangelegenheiten In Schulen und anderen öffentlichen Institutionen Im kommunalen Bereich z.b. bei Nachbarschaftskonflikten Bei Umweltkonflikten In Politik und Wirtschaft Innerhalb von Firmen und Teams Folgende Kriterien der Mediation müssen erfüllt sein: Motivation zur Mediation Eigenverantwortung Bereitschaft zur Offenheit Bereitschaft zur Einigung Sollten bereits gerichtliche Schritte eingeleitet sein, so ruhen sie während der Zeit der Mediation. Mit Hilfe von Mediatoren/-innen, neutralen allparteilichen Begleitern/-innen des Konfliktlösungsprozesses können die Beteiligten erfahren, dass faire Lösungen ohne Verlierer möglich sind.
5 Die Vorteile der Mediation 5 Mediation ermöglicht, Konflikte in gegenseitiger Achtung zu bearbeiten. Mediation hilft, praktische Lösungen zu finden, mit denen alle Beteiligten einverstanden sind. Mediation erspart den Betroffenen zermürbende Auseinandersetzungen, lange Gerichtsverfahren und hohe Kosten. Mediation bietet auch die Möglichkeit, neue Verhaltensmuster für zukünftige Streitsituationen zu entwickeln, um damit neuen Auseinandersetzungen besser gerüstet zu begegnen. Mediation stärkt die Autonomie der Konfliktpartner. Rolle des/der Mediators/-in Der Mediator bzw. die Mediatorin führt die Konfliktparteien durch einen Klärungsprozess, der die Kontrahenten befähigt, die eigenen Interessen und Gefühle zu erkennen, diejenigen der anderen Seite zu verstehen und gemeinsam eine Lösung zu finden. Er/sie ist für die Struktur des Mediationsprozesses verantwortlich und sorgt dafür, dass die Mediationsgespräche in Gang bleiben, wobei er/sie außerdem darauf achtet, dass bestimmte Gesprächsregeln eingehalten werden (z.b. Fairness, gegenseitige Achtung etc). Der/die Mediator/-in sorgt auch dafür, dass ein eventuell vorhandenes Machtungleichgewicht ausgeglichen wird, dass keine unrealisierbaren oder gesetzeswidrigen Vereinbarungen getroffen werden und dass sich die Beteiligten über ihre Gefühle und Interessen klar werden. Mediationsgespräche sind vertraulich. Mediator/-innen geben auch bei Gericht nicht über den Inhalt von Mediationsgesprächen Auskunft. (gesetzliche Verpflichtung zur Verschwiegenheit durch das Zivilrechts-Mediations-Gesetz für in die Liste eingetragenen Mediatorinnen und Mediatoren)
6 Teilnehmer/-innen 6 Der Ausbildungslehrgang für Mediation wendet sich an Personen, die als Mediator / Mediatorin (Vermittler/-in) tätig sein wollen; die Werkzeuge der Mediation in ihrem Grundberuf einsetzen möchten; ihr Verhaltensrepertoire in Konflikten erweitern wollen; Weitere Voraussetzungen sind Abgeschlossene Berufsausbildung ev. auch Berufserfahrung Normale physische und psychische Belastbarkeit Vorstellung darüber, wozu die Mediationsausbildung dienen soll Absolvierung des Orientierungsgespräches Bereitschaft zur Reflexion und persönlichen Weiterentwicklung Zielgruppe sind Personen, die ihre Aufgabe darin sehen, durch Vermittlung und Konfliktregelung das Leben im privaten Bereich friktionsfreier zu gestalten oder im beruflichen Bereich Blockaden, die durch Konflikte entstehen, abzubauen. Gute Voraussetzungen für den Beruf des/der Mediators/-in bringen beispielsweise Juristen/-innen (auch angehende Juristen/-innen), in Sozial- und Lehrberufen tätige Personen (PsychologInnen, PsychotherapeutInnen, DiplomsozialarbeiterInnen, PädagogInnen usw.), sowie Personen, die in Beratung (Personalberatung, Personalbetreuung oder Unternehmensberatung, Wirtschaftstreuhänder/-innen, Steuerberater/-innen) und Personal-Management tätig sind. Orientierungsgespräch Die Orientierungsgespräche werden in Form von Einzelgesprächen durch jeweils eine der 3 Lehrgangsleiterinnen durchgeführt. Ziel dieser Gespräche ist es, den InteressentInnen an der Mediationsausbildung die Möglichkeit zu geben, genau abzuklären, ob das tatsächliche Angebot mit den eigenen Erwartungen und Anforderungen übereinstimmt.
7 Ziel der Ausbildung 7 In der Ausbildung zum/zur Mediator/-in vermitteln wir Ihnen die Fähigkeiten, die zur Durchführung einer konstruktiven Konfliktlösung notwendig sind. Geschärft werden sollen die Wahrnehmung eigener Emotionen und Bedürfnisse und die Artikulation, sowie die Vermittlung von Fertigkeiten zur Streitschlichtung. Daher beinhaltet der Lehrgang folgende Lehr- und Lernformen: Wechsel zwischen theoretischen Inputs und TeilnehmerInnenaktivität Rollenspiele / simulierte Mediationen Selbsterfahrung und Supervision, sowie auch Einzelsupervision Arbeiten in supervidierten Peergroups Supervision eines eigenen Praxisfalles Kompetenzen des Mediators / der Mediatorin Theoretisches Wissen Handlungskompetenz Haltung & Ethik Wissen über Struktur und Ablauf der Mediation, Wissen über Techniken und Interventionen, Kreativität bei der Verknüpfung von Struktur und Technik Fähigkeit, vorhandenes Wissen umzusetzen und anzuwenden Übung und Praxisroutine, Kreativer Umgang mit Situationen der Praxis Grundhaltung des/der Mediators/-in, Haltung Menschen gegenüber Berufsethik und eigene Grenzen Voraussetzungen, um diese Kompetenzen zu erwerben: Bereitschaft zur aktiven Teilnahme (Übungen, Kleingruppenarbeiten, Rollenspiele...) Bereitschaft zur Reflexion (eigenes Verhalten, Erfahrungen, Haltung...) Bereitschaft zur Weiterentwicklung (zum professionellen Handeln in der Mediation)
8 Aufbau des Lehrganges 8 Basisausbildung (von allen TeilnehmerInnen zu absolvieren) 30 Seminartage - Basisseminare (á 8h) 24 Stunden Peergrouparbeit 3 Stunden Einzelsupervision 16 Stunden Peergroup-Supervision 17 Stunden Praxisfall und Abschlussarbeit Diplom-MediatorIn (Lehrgangsabschluss) - Gesamtstunden Stunden Erweiterte Ausbildung für TeilnehmerInnen/AbsolventInnen ohne Quellberuf (ist zusätzlich zum/zur Diplom-MediatorIn zu buchen) zu folgenden Themen: Grundlagen rechtlicher Bestimmungen Grundlagen ökonomischer Zusammenhänge Selbsterfahrung Praxisseminare siehe dazu die Informationsbroschüre bzw. die Informationen auf der Homepage Der Erfolg der Ausbildung beruht auf verschiedenen Faktoren Multiprofessionell zusammengesetzte Ausbildungsgruppe Abstimmung der Inhalte und des Ablaufs der Ausbildung auf die Erfordernisse der verschiedenen Quellberufe Arbeiten in verschiedenen Lernsystemen Kontinuierliche Begleitung und Betreuung durch die 3 Lehrgangsleiterinnen Trainerinnen und Trainer aus verschiedenen Anwendungsfeldern der Mediation Multiprofessionelles TrainerInnenteam / interdisziplinäre Zusammenarbeit
9 Ausbildungsinhalte im Detail 9 Basismodule Modul 1 Einführungsseminar (24 Stunden) Grundzüge und Entwicklung der Mediation, Grundannahmen und Leitbilder, Prinzipieller Ablauf einer Mediation Modul 2 Mediation - Ablauf 1 (16 Stunden) Verfahrensablauf, Phasen der Mediation 1 bis 3, Auftragsklärung, Interessen und Bedürfnisse Modul 3 Kommunikative Techniken der Mediation 1 (16 Stunden) Grundtechniken und Fragetechniken der Mediation, Gesprächsführung und Moderation in Konfliktsituationen Modul 4 Mediation - Ablauf 2 (16 Stunden) Verfahrensablauf, Phasen der Mediation 3 bis 6, Lösungsfindung, Abschluss und Vereinbarung Modul 5 Selbsterfahrung (16 Stunden) Wahrnehmung der Situation der KlientInnen, Rollen- und Perspektiven wechseln, Reflexion der eigenen sozialen Identität Modul 6 Kommunikative Techniken der Mediation 2 (16 Stunden) Problemorientiertes vs. ressourcen-orientiertes Fragen in der Mediation, Gesprächsund Verhandlungsführung in Konfliktsituationen Modul 7 Familienmediation (16 Stunden) spezielle Interventionen in der Familienmediation, Konfliktanalysen und Arbeitsformen (Co-Mediation), Genderthematiken, Rollenverständnis Modul 8 Ethik und Recht (16 Stunden) Ethische Fragen der Mediation, Rechte und Pflichten aus dem Zivilrechts-Mediations- Gesetz in Verbindung mit Ethik Modul 9 Wirtschaftsmediation (16 Stunden) Spezielle Interventionen in der Wirtschaftsmediation, Konfliktanalysen, Besonderheiten des wirtschaftlichen Kontexts
10 10 Modul 10 Umweltmediation (16 Stunden) Interventionen und Vorgangsweisen in der Umweltmediation, Konfliktanalysen und Arbeitsformen, Besonderheiten in der Arbeit mit Gruppen Modul 11 Schulmediation (16 Stunden) Besonderheiten der Schulmediation, Konfliktanalysen im Schulkontext, Interventionsformen im Kontext Schule Modul 12 Ausübung der Mediation in der Praxis (8 Stunden) Zivilrechts-Mediationsgesetz, Gewerberechtliche Bestimmungen, Rahmenbedingungen der Ausübung, Vermarktung der eigenen Leistung Modul 13 Die Psychologie der Mediation (16 Stunden) Grundlagen der Persönlichkeitspsychologie, Gruppenpsychologie, Arbeiten auf der Emotionalen- und Beziehungsebene Modul 14 Das Recht in der Mediation (16 Stunden) Rechtliche Grundlagen und deren Bedetung in der Mediation, Verweis an Beratung, Mediationsvertrag, Mediationsvereinbarung Modul 15 Kleingruppensupervision Praxisfall (16 Stunden) Präsentation und Reflexion der Praxisfälle, Bearbeitung von Fragen, Anregungen zur Weiterentwicklung Einzelsupervision (3 Stunden) wird frei vereinbart Peergrouparbeit (24 Stunden) durch TeilnehmerInnen selbst organisierte Kleingruppen zur Übung und Vertiefung Supervision Peergroup (16 Stunden) Supervision und Praxiserfahrung mit starkem Selbsterfahrungsanteil, in Kleingruppen Praxisfall + Abschlussarbeit (17 Stunden) Bearbeitung eines eigenen Praxisfalles, Reflexion, Dokumentation(=Abschlussarbeit), Arbeit in Co-Mediation ist möglich
11 11 Ausbildungsinhalte (nach Berufsgruppen) Berufsgruppe (nach ZivMediat-AV) Module im Mediationslehrgang Gesamt Stunden Eintragung Zivilrechts Mediations Gesetz Rechtsanwälte, Notare, Richter, Staatsanwälte und Juristen der Finanzprokuratur, jeweils ab Ablegung der Berufsprüfung; Hochschullehrer aus einem juristischen Fach Wirtschaftstreuhänder, Unternehmensberater und Ziviltechniker, jeweils ab Berufsprüfung; Hochschullehrer aus einem einschlägigen Fach Psychotherapeuten, klinische Psychologen und Gesundheitspsychologen, jeweils ab Eintragung; Lebens- und Sozialberater und Sozialarbeiter, jeweils mit dreijähriger Berufspraxis Berufsgruppen ohne Möglichkeit der Berücksichtigung von Kenntnissen und Fertigkeiten (aus Ausbildung oder beruflicher Tätigkeit) Basisausbildung 300 Basisausbildung 300 Basisausbildung 300 Basisausbildung 300 Gleich nach Abschluss des Lehrgangs möglich Gleich nach Abschluss des Lehrgangs möglich Gleich nach Abschluss des Lehrgangs möglich Zusätzliche Erweiterte Ausbildung notwendig
12 12 Bundesgesetz über Mediation in Zivilrechtssachen am in Kraft getreten Es gibt eine Liste der eingetragenen MediatorInnen und eine Liste der eingetragenen Ausbildungseinrichtungen und Lehrgänge für Mediation, wobei diese Listen beim Justizministerium für ganz Österreich einheitlich geführt werden. Die Berufsbezeichnung "eingetragener Mediator/ eingetragene Mediatorin" ist damit gesetzlich geschützt. Zur Beratung des Justizministers ist ein "Beirat für Mediation" eingerichtet. Dieser Beirat wirkt bei der Vorbereitung und Erlassung von Verordnungen (z.b.: Ausbildungsverordnung). Das Gesetz regelt im Wesentlichen die Rechte und Pflichten von eingetragenen MediatorInnen, die Verschwiegenheit, die Ausbildungsstandards bzw. die Haftpflichtversicherung. Anspruch auf Eintragung in die Liste der MediatorInnen hat, wer! das 28. Lebensjahr vollendet hat,! fachlich qualifiziert ist (siehe Ausbildungsstandard),! vertrauenswürdig ist,! eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Die erste Eintragung erfolgt für 5 Jahre. Frühestens ein Jahr, spätestens drei Monate vor Ablauf der fünf Jahre kann man eine Verlängerung auf weitere 10 Jahre beantragen. Ausbildungsstandard Dazu wurde eine eigene Ausbildungsverordnung erlassen. Den Umfang der Ausbildung regelt das Gesetz selbst:! Theoretische Ausbildung: Ausbildungsstunden,! anwendungsorientierter Teil: Stunden (hat der / die BewerberIn eine (andere) Berufsausbildung oder Berufspraxis, so wird kann dies entsprechend berücksichtigt werden)! Weiters gibt es eine Fortbildungserfordernis: 50 Fortbildungsstunden innerhalb eines Zeitraumes von 5 Jahren. Die Mediationsausbildung wird gemäß der Ausbildungsverordnung durchgeführt.
13 13 Das Gesetz regelt jedoch nicht den gesamten Bereich der Mediation sondern nur jene Konfliktfälle, für deren Entscheidung an sich die ordentlichen Zivilgerichte zuständig sind. Hiezu gehören zum Beispiel folgende Streitigkeiten: Familien- und Scheidungskonflikte Erbschaftsstreitigkeiten Streitigkeiten über Gewährleistung/Schadenersatz/ungerechtfertige Bereicherung Kündigung, Entlassung, Entgeltzahlung Nachbarschaftliche Auseinandersetzungen Konfliktfelder im wirtschaftlichen Bereich und viele andere mehr Konflikte für die kein behördliches Verfahren zur Verfügung steht oder die in anderen Verfahrensarten (zum Beispiel: Verwaltungsverfahren) zu entscheiden sind, sind daher vom Gesetz nicht umfasst. Hiezu gehören insbesondere Mediationen im Schulbereich (wie etwa PEER-Mediationen) bzw. in Umweltkonflikten ohne zivilrechtliche Anknüpfungspunkte. Bei einer Tätigkeit ausschließlich in diesem Bereich ist eine Eintragung in die Liste nicht unbedingt erforderlich. Zudem können auch nicht eingetragene MediatorInnen in Zivilrechtssachen tätig sein, nur kommt diesen die Bonifikation des Gesetzes nicht zu Gute. Die Entscheidung, ob eine Eintragung in die Liste angestrebt wird, muss daher durch jeden Mediator/ jede Mediatorin selbst getroffen werden und wird davon abhängen, mit welchem Ziel eine Mediationsausbildung absolviert wird. Die Inhalte der WIFI Mediationsausbildung entsprechen der Ausbildungsverordnung des Zivilrechts-Mediations-Gesetzes. Aber auch für andere Berufsgruppen ist eine Anrechnung von Kenntnissen und Fertigkeiten aus dem Grundberuf, aus anderen Ausbildungen bzw. aus der beruflichen Tätigkeit möglich. Welche Möglichkeiten der Anrechnung sich für diese Berufsgruppen ergeben, wird im Zuge der Antragstellung in die Liste durch das Bundesministerium für Justiz individuell geprüft.
14 Rahmenbedingungen der Ausbildung 14 Zeiten Der Lehrgang dauert ca. 1 ½ Jahre und findet jeweils Freitag, Uhr und Samstag, Uhr (Blockseminare) statt und ist somit berufsbegleitend zu besuchen. Einzig das Einführungsseminar dauert 3 Tage (Donnerstag Uhr, Freitag und Samstag jeweils bis Uhr). Versäumte Stunden Da die Seminare des Lehrgangs aufbauend konzipiert sind und eine kontinuierliche Gruppe ein positives Lernklima bedingt, ist eine durchgehende Anwesenheit von großer Bedeutung. Versäumte Seminare können auch nicht auf die Gesamtstundenanzahl angerechnet werden! Abschlussprüfung Die Abschlussprüfung des Lehrgangs umfasst 1. die Bearbeitung eines realen Praxisfalles, 2. eine schriftliche Dokumentation dieses Falles und 3. eine Präsentation dieser Fallarbeit im Supervisionsseminar. Ohne die Absolvierung dieser Prüfungsbestandteile kann der Lehrgang nicht abgeschlossen werden. Gruppengröße Bis 12 TeilnehmerInnen ist pro Seminar ein Trainer / eine Trainerin vorgesehen bis maximal 18 Teilnehmer/-innen werden ein großer Teil der Seminare von 2 Trainern gehalten. Kosten Der Lehrgang kostet 5.500,-- (Sämtliche Arbeitsunterlagen und Pausengetränke sind in den Kosten inkludiert.)
15 Trainerteam 15 Dr. Karl Glaser Rechtsanwalt, eingetragener Mediator und Co-Mediator, Linz Alphabethisch / Änderungen vorbehalten Mag. Barbara Hammerl Betriebswirtin, eingetragene Mediatorin, wissenschaftliche Mitarbeiterin Joanneum Research, Graz Prof. Günther Kienast Umweltediator, Pädagoge, pädagogischer Leiter der niederösterreichischen Verwaltungsakademie, Retz Ing. Franz Kokoth Eingetragener Mediator und Wirtschaftsmediator, Führungskraft im IT Bereich, Ausbildung in Change Management, Graz Mag. Susanne Lederer Eingetragene Mediatorin und Co-Mediatorin, Klinische und Gesundheitspsychologin, Graz Dr. Andrea Lederer-Rothe Eingetragene Mediatorin, Erziehungswisenschafterin und Psychologin, Supervisorin und Coach, Klagenfurt Dr. Siegfried Lachmair Eingetragener Mediator, systemischer Coach, Unternehmensberater, Jurist, Wirtschafts- Trainer, Team-/Personal-Entwickler, Controller + Fach(Buch)Autor, Linz Dr. Michael Maczkiewicz Eingetragener Mediator, Schuldnerberater, Verteidiger in Strafsachen, Coach, Klagenfurt Dr. Hannes K. Müller Rechtsanwalt, eingetragener Mediator und Co-Mediator, Graz Mag. Erich Sammer Eingetragener Mediator, Pädagoge, Trainer für TeamOrientiertes Problemmanagement, Graz Mag. Gudrun Turek-Lima Eingetragene Mediatorin, Juristin, Systemischer Coach, Aufstellungsleiterin, Graz Mag. Anna Unterholzer Eingetragene Mediatorin, Juristin, Graz Alle Trainer und Trainerinnen verfügen über eine fundierte Ausbildung und Praxiserfahrung, sowohl in der Mediation als auch in der Erwachsenenbildung!
16 16 AnsprechpartnerInnen Organisation Heinz Vogel, Teamleiter Betriebswirtschaftliches- und Bezirksstellenreferat 0316 / , heinz.vogel@wifi.wkstmk.at Gabriele Rasswallner, Officemanagement 0316 / , gabriele.rasswallner@wifi.wkstmk.at Lehrgangsleitung Mag. Anna Unterholzer, eingetragene Mediatorin und Juristin 0676 / , anna.unterholzer@gmx.at Studium der Rechtswissenschaften, Absolventin des Außenhandelscollegs am WIFI Graz, Mediationsausbildung, laufende Fort- und Weiterbildung speziell auf dem Gebiet der Wirtschaftsmediation, Erfahrung mit Gruppen im internationalen Bereich, Mitglied des Forums Wirtschaftsmediation, Mediatorin in freier Praxis seit 1997, Trainerin. Mag. Gudrun Turek, eingetragene Mediatorin und Juristin 0664 / , gudrun.turek@aon.at, Studium der Rechtswissenschaften, Mediationsausbildung, laufende Fort- und Weiterbildung speziell auf den Gebieten der Familien- und Scheidungsmediation sowie Wirtschaftsmediation, juristische Beratungstätigkeit in verschiedenen Organisationen, Ausbildung für Wirtschafts- und Management Training, Ausbildung zum Systemischen Coach, Mediatorin in freier Praxis seit 1996, Coach, Aufstellungsleiterin und Trainerin. Mag. Susanne Lederer, eingetragene Mediatorin, Klinische- und Gesundheitspsychologin 0699 / , lederer.susanne@gmx.at, Studium der Psychologie, laufende Fort- und Weiterbildung speziell auf den Gebieten der Familien- und Scheidungsmediation sowie Wirtschaftsmediation, Tätigkeit in der Familienberatung und in verschiedenen Organisationen, Mediatorin und Co-Mediatorin in freier Praxis seit 1996, Trainerin und Supervisorin.
17 Literaturhinweise 17 Altmann, Fiebiger, Müller Mediation: Konfliktmanagement für moderne Unternehmen, Beltz Verlag 1999 Besemer, Christoph Mediation Vermittlung in Konflikten Stiftung Gewaltfreies Leben, 6. Auflage 1999 Diez Werkstattbuch Mediation Centrale für Mediation, 2005 Friedman, Gary Die Scheidungsmediation Anleitung zu einer fairen Trennung Rowolt 1991 Haeske, Udo Konflikte im Arbeitsleben mit Mediation und Coaching zur Lösungsfindung, Kösel Verlag München 2003 Haynes, John Scheidung ohne Verlierer - ein neues Verfahren, sich einvernehmlich zu trennen, Kösel Verlag 1993 Schwarz, Gerhard Konfliktmanagement Konflikte erkennen, analysieren, lösen Gabler Verlag, 5. Auflage 2001 Töpel / Pritz (Hrsg.) Mediation in Österreich, Orac Verlag, 2000
18 Internet 18 Bundesgesetz über Mediation in Zivilrechtssachen / Ausbildungsverordnung / Liste der Zivilrechtsmediatoren geförderte Familienmediation Liste anerkannter Co-Mediatoren-Teams (Familie - Trennung und Scheidung) Geschäftsbedingungen Jede(r) Teilnehmer/in trägt die Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb des Trainings selbst. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des WIFI Graz, nachzulesen im aktuellen Kursbuch. Bitte beachten Sie die geltenden Stornobedingungen und vorbehaltene Terminänderungen. Anhang Zivilrechts-Mediations-Gesetz Zivilrechts-Mediations-Ausbildungsverordnung
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