Notfall! Der Chef fällt aus!

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Notfall! Der Chef fällt aus!"

Transkript

1 Notfall! Der Chef fällt aus! Vorkehrungen die Sie für den Fall des Eintritts eines Notfalls getroffen haben sollten Referent: Sven Rathgeber, Rechtsanwalt

2 Fallbeispiel: Der betriebliche Notfall Metallbaubetrieb, Einzelunternehmen, 15 Arbeitnehmer Eine ungeplante Standartoperation nimmt einen unvorhergesehenen Verlauf! Folge: Unternehmer liegt ca. 3 Monate im Koma und fällt im Betrieb aus! Es existierte im Betrieb keine Regelung, wer bei Ausfalls des Betriebsinhabers welche Aufgaben übernimmt! Es waren keine Regelung getroffen worden, wer bei Ausfalls des Betriebsinhabers für welche Abläufe zuständig ist! Zugangscodes und Passwörter sowie der Aufbewahrungsort wichtiger Schlüssel waren nicht dokumentiert! Allein der Betriebsinhaber hatte Kenntnis von der Kalkulation eines Angebots! Die Ehefrau des Betriebsinhabers hatte nur eine Vollmacht für das private Bankkonto! Notfall! Wenn der Chef ausfällt

3 Treffen Sie daher Vorsorge für den Notfall! Schicksalsschläge in Form krankheitsbedingter oder unfallbedingter Handlungsunfähigkeit können zum Ausfall des Unternehmers auf Zeit oder im schlimmsten Fall zum Tod führen Vergegenwärtigen Sie sich: Schicksalsschläge treten stets plötzlich ein und führen ohne Vorsorge zu existenzgefährdenden Unternehmens- und Lebenskrisen! Beim Einzelunternehmen sind immer das Unternehmen und der private Lebensbereich betroffen! Nur wenn im Vorfeld Vorsorgemaßnahmen ergriffen wurden, kann von den verantwortlichen Vertretern der Geschäftsbetrieb schnell aufrechterhalten werden und der Geschäftsbetrieb ohne Unterbrechung fortgeführt werden. 3

4 Wen betrifft ein Notfall? Unternehmer Familie Unternehmen, Mitarbeiter Bank Notfall 4

5 A. Ausfall auf Zeit Welche Vorsorgemaßnahmen können Sie treffen: 1. Krisenstab Legen Sie frühzeitig fest, wer dem Krisenstab angehören soll. Sprechen Sie dies mit den im Notfall verantwortlichen Mitarbeitern / Familienangehörigen durch. Legen Sie Aufgaben, Verantwortung und Weisungsbefugnis fest. Stellen Sie sicher, dass die Auftragskalkulation und die Rechnungsfakturierung reibungslos fortgeführt werden kann. Informieren Sie Ihre Stellvertreter zu jeder Zeit über alles Notwendige, damit der Betrieb bei Bedarf von diesem fortgeführt werden kann (Wochenbesprechung) 5

6 Statten Sie Ihren Vertreter mit den zu Fortführung des Geschäftsbetriebes erforderlichen Vollmachten aus Vergegenwärtigen Sie sich: Vollmachten sind Vertrauenssache! Der Vertreter wird ermächtigt in Ihrem Namen Willenserklärungen für Sie abzugeben. Handelt der Vertreter im Rahmen der ihm erteilten Vertretungsmacht, so macht es grds. keinen Unterschied, ob die Willenserklärung von Ihnen selbst oder durch den Vertreter abgeben wurde. Bei Ausfall des Unternehmers muss ein Vertreter mit entsprechenden Vollmachten ausgestattet sein, um rasch eine reibungslose Fortführung des Betriebes gewährleisten zu können. Es ist daher zu klären, wer zu bevollmächtigen ist, um die Fortführung des Betriebs zu gewährleisten: Familienangehörige (Eltern, Ehegatte, volljährige Kinder) oder ggf. Betriebsangehörige 6

7 2. Vollmachten rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten a) Vollmacht / Generalvollmacht gem. 164 ff BGB Durch Rechtsgeschäft begründete Vertretungsmacht, durch die der Bevollmächtigte ermächtigt wird eine Willenserklärung in fremden Namen abzugeben. Der Vollmachtgeber kann den Umfang einer Vollmacht nach BGB frei bestimmen. Er allein kann festlegen, bei welchen Geschäften er vertreten werden will. Einzelvollmacht, beschränkt auf bestimmte Rechtshandlungen Generalvollmacht, gerichtet auf die Wahrnehmung sämtlicher Geschäfte Aus Gründen der Nachweisbarkeit: notarielle Beurkundung ratsam b) Bankvollmacht Kontovollmacht Gewährt grds. nur Verfügungsmacht über Kontosalden, nicht über das Konto als solches Wichtig: Formulare der Bank verwenden und mit der Bank absprechen 7

8 2. Vollmachten rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten c) Prokura 48 ff HGB umfangreichste handelsrechtliche Vertretungsbefugnis, gewährt keine Vertretungsbefugnis im privaten Bereich Vss: Betrieb muss in das Handelsregister eingetragen sein ermächtigt zu allen Arten von Rechtsgeschäften (gerichtl. und außergerichtl.), die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt; der Prokurist kann auch branchenfremde Geschäfte tätigen Ausnahme: Veräußerung und Belastung von Grundstücken nur nach besonderer Ermächtigung Eintragung der Prokura in das Handelsregister erforderlich Keine Beschränkung möglich; Interne Beschränkung der Prokura ist Dritten gegenüber unwirksam 8

9 2. Vollmachten rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten d) Handlungsvollmacht 54 ff HGB Vollmachtgeber muss Kaufmann sein Die Handlungsvollmacht reicht grds. weniger weit als die Prokura. Der Umfang kann vom Geschäftsinhaber selbst festgelegt werden. Überschreitet der Bevollmächtigte seine Vertretungsmacht, bleibt das Unternehmen durch den Vertrag gebunden, wenn der Geschäftspartner die Beschränkung nicht kennen musste. Von der Handlungsvollmacht werden grundsätzlich nur branchenübliche Geschäfte erfasst. Keine Eintragung der Handlungsvollmacht ins Handelsregister erforderlich Grds. keine Formerfordernisse. Aus Nachweisgründen ist aber eine schriftliche Erteilung ratsam. 9

10 2. Vollmachten rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten d) Ergänzung: Rechtsscheinsvollmachten: Die Rechtsscheinsvollmachten schützen den Geschäftsgegner der auf den Bestand einer nicht oder nicht mehr vorhandenen Vollmacht vertraut hat. Rechtscheinvollmachten sind grundsätzlich für Vorsorgezwecke nicht geeignet Duldungsvollmacht Der Gewerbetreibende lässt es über einen längeren Zeitraum wissentlich geschehen, dass ein anderer für ihn als Vertreter auftritt, ohne diesen bevollmächtigt zu haben. Anscheinsvollmacht Der Gewerbetreibende kannte zwar das Handeln des Scheinvertreters nicht, hätte es aber bei pflichtgemäßer Sorgfalt erkennen und verhindern können Problem: Nachweis 10

11 2. Vollmachten rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten e) Wirksamen Vertretung von Gesellschaften: GbR: vorbehaltlich anderweitiger Regelung im Gesellschaftsvertrag gilt bei der GbR Gesamtvertretungsmacht, d.h. Rechtsgeschäfte mit Dritten sind nur wirksam, wenn sie von allen Gesellschaftern gemeinsam abgeschlossen wurden! OHG: Zur Vertretung der OHG ist jeder Gesellschafter ermächtigt, der nicht durch den Gesellschaftsvertrag von der Vertretung ausgeschlossen ist. KG: Die KG wird durch jeden Komplementär der nicht durch den Gesellschaftsvertrag von der Vertretung ausgeschlossen ist vertreten. Die Kommanditisten sind dagegen von der Vertretung der Gesellschaft ausgeschlossen GmbH: Die GmbH wird durch den Geschäftsführer vertreten; mehrere Geschäftsführer müssen gemeinsam handeln, sofern im Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt ist. Die Vertretungsmacht der Geschäftsführer ist nach außen nicht beschränkbar. 11

12 2. Vollmachten rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten f) Spezielle Vollmachten im Bereich der Betreuung und medizinischen Versorgung aa) Vorsorgevollmacht Mit der Vorsorgevollmacht kann man einer anderen Person die Wahrnehmung einzelner oder aller Angelegenheiten für den Fall übertragen, dass man die Fähigkeit selbst zu entscheiden einbüßt. Der Bevollmächtigte kann dann handeln, ohne dass es weiterer Maßnahmen bedarf (Vollmacht gem. 164 ff BGB) Eine notarielle Beurkundung ist zum Nachweis ratsam Muster: unter: Themen-> Gesellschaft-> Betreuungsrecht / Patientenverfügung / Vorsorgevollmacht Das Gericht wird nur eingeschaltet, wenn es zur Kontrolle des Bevollmächtigten erforderlich ist. Mit der Vorsorgevollmacht können Sie die Einsetzung eines Betreuers vermeiden 12

13 2. Vollmachten rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten f) Spezielle Vollmachten im Bereich der Betreuung und medizinischen Versorgung bb) Betreuungsverfügung Mit der Betreuungsverfügung kann jeder schon im voraus festlegen, wen das Gericht als Betreuer bestellen soll, wenn es ohne rechtliche Betreuung nicht mehr weitergeht. Genauso kann bestimmt werden, wer auf keinen Fall als Betreuer in Frage kommt. Möglich sind auch inhaltliche Vorgaben für den Betreuer, etwa welche Wünsche und Gewohnheiten respektiert werden sollen oder ob im Pflegefall eine Betreuung zu Hause oder im Pflegeheim gewünscht wird Im Unterschied zur Vorsorgevollmacht unterliegt der Betreuer der gerichtlichen Überwachung Muster: unter: Themen-> Gesellschaft-> Betreuungsrecht / Patientenverfügung / Vorsorgevollmacht 13

14 2. Vollmachten rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten f) Spezielle Vollmachten im Bereich der Betreuung und medizinischen Versorgung cc) Patientenverfügung In der Patientenverfügung kann man vorab über das Ob und Wie medizinischer Maßnahmen entscheiden. Wer nicht möchte, dass andere über die medizinische Behandlung entscheiden, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist, kann durch Patientenverfügung festlegen, ob bei konkret beschriebenen Krankheitszuständen bestimmte medizinische Maßnahmen gewünscht oder nicht gewünscht sind. Zusätzlich zur Patientenverfügung sollte eine notarielle Vorsorgevollmacht für eine Vertrauensperson ausgestellt werden. Nur dann kann diese medizinische Entscheidungen treffen u. durchsetzen Muster: unter: Themen-> Gesellschaft-> Betreuungsrecht / Patientenverfügung / Vorsorgevollmacht 14

15 3. Notfallordern für den Betrieb Legen Sie einen Notfallordner an, in dem alle notwendigen Informationen zur Fortführung des operativen Geschäftsbetrieb zusammen gefasst sind bzw. wo auf das dazu notwendige Datenmaterial und die Aufbewahrungsorte verwiesen wird. Stellen Sie klar, wer bei einem eingetreten Notfall welche Aufgaben / Positionen zu übernehmen hat (Krisenstab) Stellen Sie klar, wer bei einem eingetretenen Notfall für welche Abläufe im Betrieb verantwortlich ist (Zuständigkeit) Der Notfallordner sollte konkrete Handlungsanweisungen enthalten, insbesondere wer in einem Notfall zu benachrichtigen ist Es sollte aus dem Notfallordner klar hervor gehen, welche Informationen für die Fortführung des Betriebes wesentlich sind (Prioritäten) Notwendig für die Verantwortlichen ist ein schneller Gesamtüberblick Kompakt, geordnet und zusammengefasst in einem greifbaren Ordner 15

16 Notfall- ordner 1. Wer ist zu benachrichtigen: Ehefrau Stellvertreter Steuerberater Rechtsanwalt Lieferanten wichtige Kunden Bankberater (Name, Vorname, ggf. Firma, Anschrift, Telefon, Handy, Adresse) 2. Erste Handlungsanweisungen 16

17 Notfall- ordner 3. Wichtige Termine zzgl. Ansprechpartner Umsatzsteuer-Voranmeldung Einkommens- / Körperschaftssteuer Vorauszahlungen Gewerbesteuer-Vorauszahlung Zahlungstermin der Sozialversicherungsbeiträge an die Krankenkassen Ggf. Gerichtstermine Ggf. Banktermine Sonstige wichtige Termine (Kunden, Lieferanten, Personal, Zertifizierungs-Audit) 4. Erteilte Vollmachten Prokura Handlungsvollmacht Bankvollmacht Generalvollmacht 17

18 Notfall- ordner 5. Ansprechpartner für betriebl. Belange Sämtliche wichtigen Kontaktpersonen mit denen Sie im Tagesgeschäft zu tun haben: Stellvertreter, Bankbetreuer, Steuerberater, EDV Betreuer, Betriebsberater der Handwerkskammer, Rechtsanwalt, Notar, Innung, KreiHa, zuständiger Mitarbeiter des FA, zuständiger Mitarbeiter der Krankenversicherung, zuständiger Mitarbeiter der Rentenversicherung, 18

19 Notfall! Wenn der Chef ausfällt Notfall- ordner 6. Aufbewahrungsort von Unterlagen, Zugangsdaten, Passwörtern u. Schlüsseln Online Banking Unterlagen / Aufbewahrungsort v. Bankkarten (insbes. Aufbewahrungsort PIN, TAN, zuständige Ansprechpartner im Betrieb) EDV Passwörter u. Ansprechpartner Aufbewahrungsort wichtiger Schlüssel Versicherungsunterlagen : Betriebshaftpflicht-, Betriebsausfall-, Betriebsgebäudebrandversicherung Geschäftsinhaltsversicherung, Lagerversicherung KFZ Versicherung 19

20 Notfall- ordner Unterlagen Fuhrpark, Maschinen und Gebäude Standorte der Fahrzeuge bzw. Maschinen Fahrzeugpapiere und Fahrzeugschein, Leasing- u Versicherungsverträge Ansprechpartner Wartung Betriebliche Immobilie Vermieter, Aufbewahrungsort Mietvertrag Höhe der monatlichen Miete, Bankverbindung Alternativ: Eigentümer, zuständige Bank, Aufbewahrungsort Darlehensvertrag monatliche Rate, Darlehenskonto 20

21 Notfall- ordner 8. Tagesgeschäft / Preiskalkulation Listen von Kunden, Lieferanten und Kooperationspartnern Laufende Projekte Kalkulationshilfen, Preislisten und Preisvereinbarungen 9. Gesellschaftsverträge / Handelsregisterauszüge 21

22 Notfall- ordner B. Privater Bereich 1. Ansprechpartner Ehepartner und ggf. Volljährige Kinder Behandelnder Arzt Steuerberater Bankberater Rechtsanwalt Ggf. Notar Ansprechpartner Krankenversicherung 22

23 Notfall- ordner 2. Wichtige Versicherungen Kranken- und Krankenzusatzversicherung Pflegeversicherung Berufsunfähigkeitsversicherung Unfallversicherung Lebensversicherung Sonstige Versicherung 23

24 Notfall- ordner 3. Spezielle Vollmachten im Bereich der Betreuung und medizinischen Versorgung Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Patientenverfügung 24

25 Notfall- ordner 6. Erbregelung Testament oder notarieller Erbvertrag Der Aufbewahrungsort der streng vertraulichen Erbunterlagen sollte in diesem Ordner nicht preisgegeben werden! Anstatt dessen sollte die Person benannt werden, die den Aufbewahrungsort kennt 25

26 4. Weitere Vorsorgemaßnahmen Sorgen Sie für ausreichenden Versicherungsschutz Krankenversicherung mit Krankentagegeld ggf. Krankenzusatzversicherungen Rentenversicherung (Altersvorsorge) Unfallversicherung Berufsunfähigkeitsversicherung 26

27 Unser Empfehlungen: 1. Werden Sie aktiv 2. Nehmen Sie sich Zeit zu Vorüberlegungen 3. Beziehen Sie Nachfolger/in bzw. künftige Vertreter/in mit ein 4. Halten Sie den Notfallordner immer aktuell 5. Bleiben Sie bitte gesund!!! 27

28 Kontakt Handwerkskammer für München und Oberbayern Max-Joseph-Straße München Betriebswirtschaftliche Beratung Sven Rathgeber Max-Joseph-Straße 4, München Tel.: 089 / sven.rathgeber@hwk-muenchen.de 28

29 Danke für Ihre Aufmerksamkeit

Notfallordner. Ansprechpartner Unterlagen Vollmachten

Notfallordner. Ansprechpartner Unterlagen Vollmachten Notfallordner Ansprechpartner Unterlagen Vollmachten Betrieblicher Bereich Zu benachrichtigende Personen Wichtige Termine Ansprechpartner für betriebliche Belange Aufbewahrung von Unterlagen Vollmachten

Mehr

Die Vollmacht gilt erst, wenn der Bevollmächtigte durch ein fachärztliches Zeugnis

Die Vollmacht gilt erst, wenn der Bevollmächtigte durch ein fachärztliches Zeugnis Generalvollmacht Vertretungsmacht in jeglicher Hinsicht betreffend sämtlicher Vermögenswerte Problem: Vertrauensmissbrauch, eigene Interessen Vorteil: Aufgaben mehrerer Verfügungen sind erfüllt Vorsicht:

Mehr

Die richtige Rechtsform im Handwerk

Die richtige Rechtsform im Handwerk Die richtige Rechtsform im Handwerk Welche Rechtsform für Ihren Betrieb die richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab; beispielsweise von der geplanten Größe des Betriebes, von der Anzahl der am Unternehmen

Mehr

Handwerkskammer vor Ort Informationsveranstaltung 08.0.2015 Notfallvorsorge Gut vorbereitet, wenn der Chef ausfällt

Handwerkskammer vor Ort Informationsveranstaltung 08.0.2015 Notfallvorsorge Gut vorbereitet, wenn der Chef ausfällt Handwerkskammer vor Ort Informationsveranstaltung 08.0.2015 Notfallvorsorge Gut vorbereitet, wenn der Chef ausfällt Christian Prasse Betriebswirtschaftlicher Berater Handwerkskammer Dresden Unternehmer

Mehr

Bankvollmacht Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung

Bankvollmacht Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Annemarie Gaugel Bankvollmacht Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter und Tod Bankvollmacht Durch eine Bankvollmacht

Mehr

Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Medienrecht Rechtsgeschäfte

Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Medienrecht Rechtsgeschäfte Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Medienrecht Rechtsgeschäfte Begründung von Verbindlichkeiten im geschäftlichen Verkehr Was sind Rechtsgeschäfte? = Handlungen, durch welche Personen ihren

Mehr

Chefsache - Vorsorge für den Ernstfall

Chefsache - Vorsorge für den Ernstfall Chefsache - Vorsorge für den Ernstfall Jede dritte Betriebsaufgabe bzw. übergabe ist bedingt durch Krankheit, Unfall oder Tod des Betriebsinhabers! Ohne Vorsorge führen plötzliche Schicksalsschläge zu

Mehr

Fachanwalt für Erb-, Steuerund Versicherungsrecht. Erblasser

Fachanwalt für Erb-, Steuerund Versicherungsrecht. Erblasser Thomas Röwekamp Fachanwalt für Erb-, Steuerund Versicherungsrecht Ihr Recht als Erblasser Ihr Wille zählt Als Erblasser benötigen Sie detaillierte Informationen darüber, wie Sie dafür sorgen können, dass

Mehr

Vorlesung Gesellschaftsrecht

Vorlesung Gesellschaftsrecht Vorlesung Gesellschaftsrecht Übung Einheit 5: Offene Handelsgesellschaft (ohg) Haftung bei Wechsel im Bestand der ohg Übersicht: Offene Handelsgesellschaft Kurzübersicht zur ohg 105 ff. HGB 2 Übersicht:

Mehr

Notfallkoffer - Vorsorgevollmacht und Unternehmertestament -

Notfallkoffer - Vorsorgevollmacht und Unternehmertestament - Notfallkoffer - Vorsorgevollmacht und Unternehmertestament - Referat von Walter Bantleon Pforzheim, 21. Oktober 2013 Überblick I. Was passiert, wenn der Chef ohne Notfallplanung II. ausfällt? Wie sollte

Mehr

Muster für die Anmeldung der Zweigniederlassung einer Ltd.

Muster für die Anmeldung der Zweigniederlassung einer Ltd. Muster für die Anmeldung der Zweigniederlassung einer Ltd. Amtsgericht Charlottenburg Registergericht 14046 Berlin In der neuen Handelsregistersache X Ltd. melden wir, die unterzeichnenden directors der

Mehr

Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen 1. Änderungen von persönlichen Daten 1.1 Namensänderung 1.2 Adressänderung 2. Änderung der Prämienzahlungsweise 2.1 Girokonto 2.2 Kreditkarte 3. Hinzufügen von Bezugsberechtigen 4. Hinzufügen oder Ausschluß

Mehr

Vererben, verschenken, verkaufen

Vererben, verschenken, verkaufen Vererben, verschenken, verkaufen Dos and Don ts in der Unternehmensnachfolge Referent: Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Fachanwalt für Erbrecht BRANDI Rechtsanwälte Partnerschaft mbb Paderborn

Mehr

30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe

30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe 30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe Kündigung eines Mietvertrages durch die Erben des Mieters Ist kein Haushaltsangehöriger des

Mehr

MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II)

MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II) MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II) Wer bekommt den Zuschuss? Überschreitet Ihr anzurechnendes Einkommen

Mehr

Zwischen. 1. der Firma KUBON Immobilien GmbH, Stau 144, 26122 Oldenburg (Auftragnehmer) und. 2. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx (Auftraggeber)

Zwischen. 1. der Firma KUBON Immobilien GmbH, Stau 144, 26122 Oldenburg (Auftragnehmer) und. 2. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx (Auftraggeber) Verwaltervertrag Zwischen 1. der Firma KUBON Immobilien GmbH, Stau 144, 26122 Oldenburg (Auftragnehmer) und 2. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx (Auftraggeber) wird folgender Vertrag abgeschlossen:

Mehr

Prof. Dr. Burkhard Boemke Wintersemester 2011/12. Bürgerliches Recht I. Allgemeiner Teil und Recht der Leistungsstörungen

Prof. Dr. Burkhard Boemke Wintersemester 2011/12. Bürgerliches Recht I. Allgemeiner Teil und Recht der Leistungsstörungen Prof. Dr. Burkhard Boemke Wintersemester 2011/12 Universität Leipzig Bürgerliches Recht I Allgemeiner Teil und Recht der Leistungsstörungen 13 Fall: Stellvertretung Rechtsschein Schlossallee Lösung A.

Mehr

Grundzüge der Nachlassplanung

Grundzüge der Nachlassplanung Grundzüge der Nachlassplanung Dr. Holger Hoffmann Fachanwalt für Erbrecht Referent Herr Dr. Hoffmann ist Fachanwalt für Erbrecht und Partner der Kanzlei Menz und Partner Rechtsanwälte und Steuerberater

Mehr

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge

Mehr

Was ist das Budget für Arbeit?

Was ist das Budget für Arbeit? 1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in

Mehr

Schriftwechsel mit Behörden Ratgeber zum Datenschutz 1

Schriftwechsel mit Behörden Ratgeber zum Datenschutz 1 Datenschutz und Schriftwechsel mit Behörden Ratgeber zum Datenschutz 1 Datenschutz und Herausgeber: Berliner Beauftragter für Datenschutz und Verantwortlich: Volker Brozio Redaktion: Laima Nicolaus An

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

HEX HGR SoSe 2015 Teil 17: Veränderungen des Gesellschafterbestands und Nachhaftung

HEX HGR SoSe 2015 Teil 17: Veränderungen des Gesellschafterbestands und Nachhaftung HEX HGR SoSe 2015 Teil 17: Veränderungen des Gesellschafterbestands und Nachhaftung Fall 23: Die Nachhaftung und ihre Grenzen Fall 24: Praxis der Aufnahme in Publikums-KG 1 Fall 23: Die Nachhaftung und

Mehr

Consulting Die Unternehmensberater ATB NOTFALLORDNER - ODER WENN DER CHEF MAL NICHT KANN. Whitepaper 01/2013

Consulting Die Unternehmensberater ATB NOTFALLORDNER - ODER WENN DER CHEF MAL NICHT KANN. Whitepaper 01/2013 ATB Consulting Die Unternehmensberater Whitepaper 01/2013 NOTFALLORDNER - ODER WENN DER CHEF MAL NICHT KANN 1. Einführung 2. Sinn und Zweck 3. Der Inhalt 4. Der Nutzen 5. Fazit - 2 - 1. Einführung In kleinen

Mehr

Rechtsanwälte - Notare Legal Consultants. LEITFADEN Sozialversicherungspflicht von Gesellschafter- Geschäftsführern einer GmbH

Rechtsanwälte - Notare Legal Consultants. LEITFADEN Sozialversicherungspflicht von Gesellschafter- Geschäftsführern einer GmbH Rechtsanwälte - Notare Legal Consultants LEITFADEN Sozialversicherungspflicht von Gesellschafter- Geschäftsführern einer GmbH 2 SCHLÜTER GRAF & PARTNER Kanzlei Dortmund/Deutschland Partnerschaftsgesellschaft

Mehr

Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) Daten & Fakten zur Ihrer Gesellschaft Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) Kaufpreis: 2.500 EURO inkl. 1.000 EURO Stammkapital mit übernahmefähigem Konto Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Mehr

Gründung Personengesellschaft

Gründung Personengesellschaft 1 Gründung Personengesellschaft Personengesellschaften lassen sich in zwei große Gruppen einteilen: a) Die Personenhandelsgesellschaften: Offene Handelsgesellschaft (OHG) und Kommanditgesellschaft (KG)

Mehr

Fragebogen Fondsbeteiligung und Fragebogen Fonds 95. Bitte füllen Sie den Fragebogen hinsichtlich der angekreuzten Kennziffern aus.

Fragebogen Fondsbeteiligung und Fragebogen Fonds 95. Bitte füllen Sie den Fragebogen hinsichtlich der angekreuzten Kennziffern aus. Fragebogen Fondsbeteiligung und Fragebogen Fonds 95 Bitte füllen Sie den Fragebogen hinsichtlich der angekreuzten Kennziffern aus. I. Personalien 1. Name, Vorname des Fondserwerbers / der Fondserwerber

Mehr

Patientenverfügung - und ihre Bedeutung für alle Beteiligten

Patientenverfügung - und ihre Bedeutung für alle Beteiligten Patientenverfügung - und ihre Bedeutung für alle Beteiligten K. Memm Patientenverfügung Was ist das? PatVerf. Die Patientenverfügung Definition und Beispiel Für den Fall der eigenen Willensunfähigkeit

Mehr

Rechte und Pflichten beim Hauskauf

Rechte und Pflichten beim Hauskauf Rechtsanwälte Schultz und Carstens Schwachhauser Heerstraße 5328211 Bremen Telefon 0421/343302 Telefax 0421/343305 E-Mail bremen@schultz-carstens.de Internet www.schultz-carstens.de Rechte und Pflichten

Mehr

Kommunaler Betreuungs- Verein Mannheim e.v.

Kommunaler Betreuungs- Verein Mannheim e.v. Kommunaler Betreuungs- Verein Mannheim e.v. Betreuungsrecht und die Vorsorgemöglichkeiten Michael Kühn Wann und weshalb benötigt man einen Betreuer (gesetzlichen Vertreter)? wenn ein psychische Krankheit

Mehr

Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung?

Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung? Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung? BAF ist die Abkürzung von Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung. Auf der Internetseite gibt es 4 Haupt-Bereiche:

Mehr

Familienrecht Vorlesung 6. Familienrecht

Familienrecht Vorlesung 6. Familienrecht Familienrecht Abschnitt 5 Überblick Güterrecht mit Gütertrennung und Gütergemeinschaft 4. Dezember 2014 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Die Güterstände des BGB (I) Zugewinngemeinschaft (Gesetzlicher Güterstand

Mehr

Lösungsstichworte zu den Handelsregister-Fällen. Zu Fall 1: Anspruch des K gegen V auf Lieferung des Safts ( 433 I BGB)

Lösungsstichworte zu den Handelsregister-Fällen. Zu Fall 1: Anspruch des K gegen V auf Lieferung des Safts ( 433 I BGB) 3 Lösungsstichworte zu den Handelsregister-Fällen Zu Fall 1: Anspruch des K gegen V auf Lieferung des Safts ( 433 I BGB) Hierfür müsste zwischen diesen Parteien ein Kaufvertrag geschlossen worden sein.

Mehr

Offene Handelsgesellschaft (ohg)

Offene Handelsgesellschaft (ohg) Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 51957 Offene Handelsgesellschaft (ohg) Inhalt: 1. Was ist eine ohg?...2 2. Wie wird eine ohg gegründet? Was sind die wichtigsten Voraussetzungen

Mehr

Inhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht

Inhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht Inhalt Einführung in das Gesellschaftsrecht Lektion 1: Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 7 A. Begriff und Entstehungsvoraussetzungen 7 I. Gesellschaftsvertrag 7 II. Gemeinsamer Zweck 7 III. Förderung

Mehr

Unternehmensbeschreibung Bitte innerhalb von zwei Wochen ausfüllen und absenden an:

Unternehmensbeschreibung Bitte innerhalb von zwei Wochen ausfüllen und absenden an: Unternehmensbeschreibung Bitte innerhalb von zwei Wochen ausfüllen und absenden an: Hauptverwaltung Ihr Zeichen: Ihre Nachricht vom: Unser Zeichen/ Ansprechperson: Telefon: 06221 5108-42490 Fax: 06221

Mehr

Merkblatt zum Antrag auf Zulassung als Medizinisches Versorgungszentrum

Merkblatt zum Antrag auf Zulassung als Medizinisches Versorgungszentrum Bezirksstelle Köln Ansprechpartner / Ansprechpartnerin: Geschäftsstelle Frau Raffaela Bamberg 0221 7763-6512 0221 7763-6500 Zulassungsausschuss Frau Johanna Erpelding 0221 7763-6518 0221 7763-6500 Sedanstr.

Mehr

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: 1 Firma

Mehr

Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved

Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved Fachgutachten-PE.qxd 23.01.2007 20:43 Seite 1 Stellungnahme des Fachsenats für Handelsrecht und Revision des Instituts für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder

Mehr

Ihr Generationenmanagement. Unser Leistungsversprechen

Ihr Generationenmanagement. Unser Leistungsversprechen Ihr Unser Leistungsversprechen Unser Angebot: Unser Private Banking beginnt da, wo weit mehr als eine herkömmliche Beratung gefragt ist. Wo Sie eine höchst individuelle Betreuung durch ausgewiesene Experten

Mehr

CHECKLISTE FÜR DEN FALL DER FÄLLE

CHECKLISTE FÜR DEN FALL DER FÄLLE Unternehmen: CHECKLISTE FÜR DEN FALL DER FÄLLE dass ich,.. ausfalle. Zu öffnen durch meine Vertrauensperson.. oder... wenn ich es anordne oder wenn ich nicht ansprechbar bin. Datum: Unterschrift:. A FAKTISCHE

Mehr

Hinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009

Hinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009 TU1)UT TUAllgemeinesUT... TU2)UT TUAuskunftsansprüche TU3)UT TUAuseinandersetzung Hinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009 1 von MiterbenUT... 2 der ErbengemeinschaftUT... 3 1) Allgemeines

Mehr

2 Informationen zur Kanzlei

2 Informationen zur Kanzlei A Leitfaden für die Kanzlei 2 Informationen zur Kanzlei 2.1 Grundsätze der Dokumentation von Informationen über die Kanzlei Selbst wenn eine Kanzleiübergabe geplant und in stetiger Abstimmung mit dem Kanzleiinhaber

Mehr

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten

Mehr

Angaben, die wir brauchen. Angaben zur (Ehe-)Frau

Angaben, die wir brauchen. Angaben zur (Ehe-)Frau Dr. Sonntag Rechtsanwälte Hans-Vogel-Str. 2 90765 Fürth Telefon 0911 971870 Telefax 0911 9718710 Wir können für Sie Kindesunterhalt (Volljährigenunterhalt und Minderjährigenunterhalt), Getrenntlebensunterhalt

Mehr

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung 1 Name und Sitz (1) Der Name

Mehr

Wenn ich meinen Willen nicht mehr selbst äußern kann...

Wenn ich meinen Willen nicht mehr selbst äußern kann... Wenn ich meinen Willen nicht mehr selbst äußern kann... Leitfaden für : Vorsorgevollmacht Patientenverfügung Betreuungsverfügung Totenfürsorge Organspendeausweis Bestattungsvorsorge Testament Vorwort Im

Mehr

Fall: (Obersatz zu den 5 W s )

Fall: (Obersatz zu den 5 W s ) G:\Vorlesung\Repetitorium BGB und SachenR\4-6_Beispielsfall_mit_ausformulierter_Loesung im Gutachten-Stil-hier_Vollmacht_und_Mietrecht.doc Seite 1 Beispielsfall zur Lösung einer Klausur im Gutachten -

Mehr

KinderPlus. Mit KinderPlus wird Ihr Kind zum Privatpatienten im Krankenhaus.

KinderPlus. Mit KinderPlus wird Ihr Kind zum Privatpatienten im Krankenhaus. KinderPlus. Mit KinderPlus wird Ihr Kind zum Privatpatienten im Krankenhaus. Hubi, Junior und unsere Kunden empfehlen die Württembergische Krankenversicherung AG. Für Kinder bis 7 Jahre: Günstig in die

Mehr

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform. der Partnerschaftsgesellschaft

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform. der Partnerschaftsgesellschaft M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft 1 Name und Sitz (1) Der Name der Partnerschaft lautet:...steuerberatungsgesellschaft

Mehr

Vertragsnummer: Deutsche Krankenhaus TrustCenter und Informationsverarbeitung GmbH im folgenden "DKTIG"

Vertragsnummer: Deutsche Krankenhaus TrustCenter und Informationsverarbeitung GmbH im folgenden DKTIG Talstraße 30 D-66119 Saarbrücken Tel.: (0681) 588161-0 Fax: (0681) 58 96 909 Internet: www.dktig.de e-mail: mail@dktig.de Vertragsnummer: TrrusttCentterr--Verrttrrag zwischen der im folgenden "DKTIG" und

Mehr

Checkliste für den Ernstfall

Checkliste für den Ernstfall Checkliste für den Ernstfall Sorgen Sie bitte für den ERNSTFALL vor, z. B. wenn Sie durch eine schwere Krankheit längere Zeit ausfallen oder sogar sterben. Wissen Ihre Angehörigen genau, wo sie wichtige

Mehr

BUCHHALTUNG BUCHFÜHRUNG WO IST ER EIGENTLICH? - DER UNTERSCHIED?

BUCHHALTUNG BUCHFÜHRUNG WO IST ER EIGENTLICH? - DER UNTERSCHIED? BUCHHALTUNG BUCHFÜHRUNG WO IST ER EIGENTLICH? - DER UNTERSCHIED? Wenn auch die Begriffe "Buchhaltung Buchführung" in der letzten Zeit immer mehr zusammen zuwachsen scheinen, so ist er doch noch da: Der

Mehr

FÖDERALE PARLAMENTSWAHLEN VOM... WAHLVOLLMACHT (*)

FÖDERALE PARLAMENTSWAHLEN VOM... WAHLVOLLMACHT (*) SCTA/Malmedy/N:/Elections/Formules/2010/AB-Chambre&Sénat/10-0739/FS-AH FORMULAR AB/19 FÖDERALE PARLAMENTSWAHLEN VOM... WAHLVOLLMACHT (*) Anlage: eine Bescheinigung Unterzeichnete(r),... (Name und Vornamen),

Mehr

Verhandelt. zu Göttingen am 2016. Vor mir, dem unterzeichnenden Notar Heinz Arend mit dem Amtssitz in Göttingen

Verhandelt. zu Göttingen am 2016. Vor mir, dem unterzeichnenden Notar Heinz Arend mit dem Amtssitz in Göttingen !BK22!!Nr. der Urkundenrolle für 2016 Verhandelt zu Göttingen am 2016 erschienen heute: Vor mir, dem unterzeichnenden Notar Heinz Arend mit dem Amtssitz in Göttingen 1. a) Frau A (Name, Geburtsdatum, Adresse),

Mehr

Vorratsgesellschaften Der schnelle Weg zum eigenen Unternehmen interna

Vorratsgesellschaften Der schnelle Weg zum eigenen Unternehmen interna Vorratsgesellschaften Der schnelle Weg zum eigenen Unternehmen interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Einführung... 7 Vorratsgesellschaften sind Kapitalgesellschaften... 8 Die Grundlagen... 8 Was ist

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen) Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten zugleich gesetzliche Informationen zu Ihren Rechten nach den Vorschriften

Mehr

Betreuung, Vorsorgevollmacht

Betreuung, Vorsorgevollmacht 1 Betreuung, Vorsorgevollmacht I. Anordnung einer Betreuung 1. Gesetzliche Regelung a) Die Betreuung hat die Vormundschaft abgelöst. Eine Person erhält einen Betreuer, falls sie aufgrund einer psychischen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015 Stand 2015 Datenblatt des s der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) Stand: 2015/10 1 Allgemeines Alle Leistungen, die aufgrund einer Bestellung über den von der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) für den Kunden erbracht

Mehr

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker

Mehr

M U S T E R. 1 Name und Sitz. (1) Der Name der Partnerschaft lautet:...steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 1

M U S T E R. 1 Name und Sitz. (1) Der Name der Partnerschaft lautet:...steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 1 M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in der Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft 1 Name und Sitz (1) Der

Mehr

Freie Waldorfschule Erfurt e.v. Vereinssatzung

Freie Waldorfschule Erfurt e.v. Vereinssatzung Freie Waldorfschule Erfurt e.v. Vereinssatzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 1. Der Verein trägt den Namen Freie Waldorfschule Erfurt e.v. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Erfurt und ist in

Mehr

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft und Buchprüfungsgesellschaft in der

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft und Buchprüfungsgesellschaft in der M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft und Buchprüfungsgesellschaft in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung 1 Firma und Sitz (1)

Mehr

Outlook. sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8. Mail-Grundlagen. Posteingang

Outlook. sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8. Mail-Grundlagen. Posteingang sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8 Outlook Mail-Grundlagen Posteingang Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um zum Posteingang zu gelangen. Man kann links im Outlook-Fenster auf die Schaltfläche

Mehr

Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Offene Handelsgesellschaft (OHG) Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 51957 Offene Handelsgesellschaft (OHG) Inhalt: Offene Handelsgesellschaft (OHG)... 1 1. Was ist eine OHG?... 2 2. Was sind die Voraussetzungen

Mehr

Schritt 1. Anmelden. Klicken Sie auf die Schaltfläche Anmelden

Schritt 1. Anmelden. Klicken Sie auf die Schaltfläche Anmelden Schritt 1 Anmelden Klicken Sie auf die Schaltfläche Anmelden Schritt 1 Anmelden Tippen Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein Tipp: Nutzen Sie die Hilfe Passwort vergessen? wenn Sie sich nicht mehr

Mehr

Richtlinien zur Durchführung der Aufgaben der Stiftung "Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender"

Richtlinien zur Durchführung der Aufgaben der Stiftung Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender Richtlinien zur Durchführung der Aufgaben der Stiftung "Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender" vom 18.01.2012 (Um die Lesbarkeit der Richtlinien zu erleichtern, ist zumeist nur die männliche Form

Mehr

Kurzanleitung bezüglich erforderlicher Rechnungsdaten

Kurzanleitung bezüglich erforderlicher Rechnungsdaten Hinweise RECHNUNGEN FÜR BESTELLUNGEN Lieferantenname Der Lieferantenname muss der Bestellung an -Bezeichnung auf anderen Bestellungen von Colgate/Hill s entsprechen. Wenn sich Ihr in der Bestellung angegebener

Mehr

Notfall-Handbuch für Unternehmen

Notfall-Handbuch für Unternehmen Notfall-Handbuch für Unternehmen Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft hessischer Industrie- und Handelskammern Arbeitsgemeinschaft der Hessischen Handwerkskammern www.startercenter-hessen.de Titelfoto: stockwerk

Mehr

Erbrecht. Buch V BGB. Der Gesamtrechtsnachfolger erbt das Vermögen des Erblassers (positives & negatives Vermögen) 1967 BGB

Erbrecht. Buch V BGB. Der Gesamtrechtsnachfolger erbt das Vermögen des Erblassers (positives & negatives Vermögen) 1967 BGB Bewertung 10.11.2008 Gesamtrechtnachfolge 1922 BGB: Erbrecht Buch V BGB Der Gesamtrechtsnachfolger erbt das Vermögen des Erblassers (positives & negatives Vermögen) 1967 BGB auf eine Person auf mehrere

Mehr

Es gibt nur eine Bilanz die zählt: Ihre Zufriedenheit.

Es gibt nur eine Bilanz die zählt: Ihre Zufriedenheit. Es gibt nur eine Bilanz die zählt: Inhalt Im August 2013 führte die Packenius, Mademann & Partner GmbH eine Online-Kurzbefragung zum Thema Pflege durch. Die Ergebnisse sind auf ganze Zahlen gerundet. Untersuchungsdesign

Mehr

Das weitgehend unbekannte Risiko aus der betrieblichen Altersversorgung - Arbeitgeber haften, wenn Versicherungen nicht leisten! -

Das weitgehend unbekannte Risiko aus der betrieblichen Altersversorgung - Arbeitgeber haften, wenn Versicherungen nicht leisten! - Das weitgehend unbekannte Risiko aus der betrieblichen Altersversorgung - Arbeitgeber haften, wenn Versicherungen nicht leisten! - Die Einstandspflicht des Arbeitgebers nach 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG (Betriebsrentengesetz)

Mehr

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft und Rechtsanwaltsgesellschaft in der

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft und Rechtsanwaltsgesellschaft in der M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft und Rechtsanwaltsgesellschaft in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung 1 Firma und Sitz

Mehr

Flaches Grundstück ohne Baumbestand Wohngrundstück / Kauf

Flaches Grundstück ohne Baumbestand Wohngrundstück / Kauf Flaches Grundstück ohne Baumbestand Wohngrundstück / Kauf 1. Allgemeine Informationen 1.1. Allgemein Objekt-ID: Adresse: 21 DE-16775 Löwenberger Land Grüneberg Deutschland 1.2. Preise Kaufpreis: Courtage

Mehr

Statuten in leichter Sprache

Statuten in leichter Sprache Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch

Mehr

Steuerberaterkammern NRW Stand: Juni 2008 M U S T E R

Steuerberaterkammern NRW Stand: Juni 2008 M U S T E R Steuerberaterkammern NRW Stand: Juni 2008 M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft 1 Firma und Sitz (1)

Mehr

Mitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall

Mitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall Vermittler: Kunde Straße: Vorname: Tel.-Nr.: Versicherer Vers.-Nr.: PLZ/Ort: Mobil-Nr.: Schaden- Nr.: / Angaben zum Schadenereignis: Wo und wann ist das Schadenereignis eingetreten? Ort: Uhrzeit: Wer hat

Mehr

Ein Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl.

Ein Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl. Ein Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl. Unser Wegweiser zur Wahl eines Betriebsrates Inhalt: Warum sollten Sie einen Betriebsrat wählen? 1 Wann wird gewählt? 1 Was macht eigentlich ein Betriebsrat?

Mehr

Merkblatt Existenzgründung im Nebenerwerb

Merkblatt Existenzgründung im Nebenerwerb Merkblatt Existenzgründung im Nebenerwerb Von Nebenerwerb wird gesprochen, wenn eine Selbstständigkeit nicht hauptberuflich, sondern neben einer zeitlich überwiegenden Tätigkeit oder während der Arbeitslosigkeit

Mehr

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das

Mehr

ready to use companies - UG -

ready to use companies - UG - ready to use companies - UG - Confidenta - 1 - Confidenta Vielen Dank für Ihr Interesse an einer Vorratsgesellschaft. Bei einem Kauf werden zwingend die Firmenbezeichnung und der Unternehmensgegenstand

Mehr

Informationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache

Informationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache Informationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Siegen - Wittgenstein/ Olpe 1 Diese Information hat geschrieben: Arbeiterwohlfahrt Stephanie Schür Koblenzer

Mehr

Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch'

Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch' Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch' Der Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich will Betroffenen

Mehr

Kurzinformation zu Patientenverfügung

Kurzinformation zu Patientenverfügung Kurzinformation zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht Entwicklung der Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur Besonders Familien, nicht zuletzt aber

Mehr

Textgegenüberstellung

Textgegenüberstellung 1 von 5 Textgegenüberstellung Artikel 1 Änderung des GmbHG 4. (1) bis (2) 4. (1) bis (2) unverändert (3) Der Gesellschaftsvertrag bedarf der Beurkundung durch einen Notariatsakt. Die Unterzeichnung durch

Mehr

Rechtliche Aspekte der Unternehmensnachfolge

Rechtliche Aspekte der Unternehmensnachfolge Rechtliche Aspekte der Bedeutung der Rechtsform und sonstig Hinweise bei Nachfolge / Übergang von Unternehmen 1 Einleitung erfordert eine ganzheitliche Betrachtung : Betriebswirtschaft Gesellschaftsrecht

Mehr

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Wenn der Kunde Verbraucher ist, steht ihm das nachfolgende Widerrufsrecht zu. Ein Kunde ist Verbraucher, wenn das in Rede stehende Rechtsgeschäft (z.b. Bestellung der Ware(n) aus dem Warenkorb) zu einem

Mehr

micura Pflegedienste München/Dachau GmbH

micura Pflegedienste München/Dachau GmbH micura Pflegedienste München/Dachau GmbH 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE 3 Im Laufe eines Lebens verändern sich die Bedürfnisse. micura Pflegedienste München/ Dachau schließt die Lücke einer eingeschränkten

Mehr

FAQ Freunde-werben auf osnatel.de

FAQ Freunde-werben auf osnatel.de FAQ Freunde-werben auf osnatel.de Wie funktioniert Freunde-werben auf osnatel.de? Wen kann ich als Kunden für Osnatel-Produkte werben? Für welche Osnatel-Produkte kann ich einen Neukunden werben? Wann

Mehr

Vorsorge Vollmacht. Was ist das?

Vorsorge Vollmacht. Was ist das? Vorsorge Vollmacht Was ist das? Erklärungen zur Vorsorgevollmacht in Leichter Sprache SKM Freiburg Vorsorge-Vollmacht Was ist eine Vorsorge-Vollmacht? Manchmal können Sie wichtige Entscheidungen für Ihr

Mehr

Die offene Handelsgesellschaft

Die offene Handelsgesellschaft Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht Dokument-Nr. 51957 März 2009 Merkblatt zur Rechtsform Inhalt: Die offene Handelsgesellschaft 1. Was ist eine ohg?... 2 2. Wie wird eine ohg gegründet? Was sind die

Mehr

Kurzanleitung fu r Clubbeauftragte zur Pflege der Mitgliederdaten im Mitgliederbereich

Kurzanleitung fu r Clubbeauftragte zur Pflege der Mitgliederdaten im Mitgliederbereich Kurzanleitung fu r Clubbeauftragte zur Pflege der Mitgliederdaten im Mitgliederbereich Mitgliederbereich (Version 1.0) Bitte loggen Sie sich in den Mitgliederbereich mit den Ihnen bekannten Zugangsdaten

Mehr

Datenschutz im Alters- und Pflegeheim

Datenschutz im Alters- und Pflegeheim Urs Belser, Fürsprecher Safe+Legal, AG für Datenschutz und Management-Consulting Schwarztorstrasse 87, 3007 Bern Tel. 031 382 74 74 E-Mail urs.belser@safelegal.ch Datenschutz im Alters- und Pflegeheim

Mehr

Anlage eines neuen Geschäftsjahres in der Office Line

Anlage eines neuen Geschäftsjahres in der Office Line Leitfaden Anlage eines neuen Geschäftsjahres in der Office Line Version: 2016 Stand: 04.11.2015 Nelkenweg 6a 86641 Rain am Lech Stand: 04.11.2015 Inhalt 1 Zielgruppe... 3 2 Zeitpunkt... 3 3 Fragen... 3

Mehr

Rechtsformen bei der Existenzgründung 18. November 2008

Rechtsformen bei der Existenzgründung 18. November 2008 Rechtsformen bei der Existenzgründung 18. November 2008 Vorgestellt von: Harry Nöthe Abteilungsleiter Betriebsberatung Handwerkskammer Potsdam, Tel. 0331 3703-170 Personenunternehmen Kapitalgesellschaften

Mehr

Inhalt. 1. Das versteht man unter Zugewinnausgleich... 5

Inhalt. 1. Das versteht man unter Zugewinnausgleich... 5 Inhalt 1. Das versteht man unter Zugewinnausgleich... 5 2. So wird der Zugewinnausgleich durchgeführt... 7 2.1 Erster Schritt: So erfährt man vom Vermögen des Ehepartners... 8 2.2 Zweiter Schritt: Die

Mehr

Gliederung1. Musterlösung zur Einsendeaufgabe des Kurses 0027, KE 1 (Handelsrecht) Verf.: wiss. Mitarbeiterinnen Gabriele Milanovic/Lydia Gudera 1

Gliederung1. Musterlösung zur Einsendeaufgabe des Kurses 0027, KE 1 (Handelsrecht) Verf.: wiss. Mitarbeiterinnen Gabriele Milanovic/Lydia Gudera 1 Verf.: wiss. Mitarbeiterinnen Gabriele Milanovic/Lydia Gudera 1 Gliederung1 A. Anspruch V gegen W auf Zahlung von 4000,- DM AGL: 535 S. 2 BGB I. wirksamer Mietvertrag W-V 1. wirksames Angebot des W a)

Mehr

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die

Mehr