Taxordnung Alters- und Pflegeheim Domleschg 2016
|
|
- Wilhelm Baumgartner
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Seite 1 / 8 Taxordnung Alters- und Pflegeheim Domleschg 2016
2 Seite 2 / 8 1. Allgemeines 1.1. Geltungsbereich Diese Taxordnung gilt für alle Bewohnerinnen und Bewohner (nachfolgend Bewohner genannt) des Alters- und Pflegeheims Domleschg Grundlage Als Grundlage für die Taxgestaltung gilt das Bewohner-Einstufungs- und Abrechnungssystem (BESA, Leistungskatalog 2010), gemäss den Weisungen des Kantons Graubünden. Gestützt auf das revidierte Krankenpflegegesetz (KPG) und der Verordnung zum KPG, welche per in Kraft sind, werden die Maximaltarife, die sich aus der Pensions-, der Pflegeund Betreuungstaxe sowie aus dem Beitrag für die Investitions- Instandsetzungs- und Erneuerungskosten (IIE) zusammensetzen, in 16 Stufen festgelegt. Der Kanton hat diese Maximaltarife pro BESA-Stufe definiert. 2. Taxgestaltung Die Tarife setzen sich wie folgt zusammen: Pensionstaxe Investitions- Instandsetzungs- und Erneuerungsbeiträge (IIE) Pflegetaxen Betreuungstaxen Komfortleistungen 2.1. Die Pensionstaxe umfasst folgende Leistungen: Unterkunft im Einbettzimmer und Zweibettzimmer Vollpension (inkl. Zwischenmahlzeiten, so wie die im Speisesaal und auf den Abteilungen zum Essen abgegebenen Getränke. Bett- und Frotteewäsche Besorgen der privaten Wäsche inkl. kleine Flickarbeiten Reinigung des Zimmers, Heizung, Strom, Warmwasser Beitrag zur Reservebildung gemäss Vorlage der Regierung 2.2. Instandsetzungs- und Erneuerungskosten Die Investitions- Instandsetzungs- und Erneuerungskosten (IIE) beinhalten den für die Werterhaltung und die Erneuerung der Immobilien/Mobilien und Anlagen erforderlichen jährlichen Beitrag. Die maximalen Pauschalbeiträge werden vom Kanton definiert. Sie bilden die Grundlagen für Renovationsarbeiten oder Erweiterung des Hauses.
3 Seite 3 / 8 Die Pflegetaxe umfasst folgende Leistungen: Die Leistungen für die Pflege werden beim Eintritt des Bewohners nach BESA (Bewohner- Einstufungs- und Abrechnungssystem) Leistungskatalog (LK 2010) erfasst und in der Regel zweimal jährlich überprüft und angepasst. Bei wesentlichen Veränderungen des Gesundheitszustandes werden die BESA- Einstufung, sowie die Pflege- und Betreuungstaxe angepasst. Bei kurzfristigen Krankheitsveränderungen von maximal 7 Tagen erfolgt keine Neueinstufung. Der Pflegebedarf wird in 16 Stufen eingeteilt. Zwischen den Stufen 1 12 sind sie in 20 Minuten-Schritte unterteilt. Ab Stufe in 60 Minuten-Schritte. Der BESA-Leistungskatalog 2010 umfasst 5 Leistungsbereiche mit 10 Massnahmenpaketen (MP), die in Minuten Zeiteinheiten erfasst werden: LK 1 Psychogeriatrie (Gedächtnis und Orientierung/Sozialverhalten/Affektregulierung 3 MP) LK 2 Mobilität (Mobilität, Motorik und Sensorik 1 MP) LK 3 Körperpflege (Kontinenz/Inkontinenz/Kompensation der Selbstpflegefähigkeit 2 MP) LK 4 Essen /Trinken (Essen und Trinken 1 MP) LK 5 Medizinische Pflege (Medikation, Schmerzmanagement/Atmung/Sauerstoffversorgung/ Wund -/Hautversorgung 3 MP) Zusätzlich wird jeder Pflegeleistung, das Thema Prophylaxe oder Therapie sowie eine Häufigkeit/Norm (z.b. 1-3/Tag) zugeordnet. Gleichzeitig wird der Anwesenheitsfaktor des Pflegepersonals bestimmt, sowie der Mitwirkungsfaktor der Bewohner berücksichtigt Die Betreuungstaxe umfasst folgende Leistungen: Folgende Dienstleistungen/Tätigkeiten werden der Betreuung zugeordnet: o Zimmerservice aus gesundheitlichen Gründen o Begleitung zum Essen o Tee kochen, Zwischenmahlzeiten vorbereiten, Früchte rüsten, etc. o Blumenpflege, gemeinsame Kastenkontrolle und Reinigung o Hilfestellungen im Alltag o Telefonunterstützung o Beratungsdienstleistungen für Ergänzungsleistungen und Hilflosenentschädigungen beantragen. o Beratungsgespräche, individuelle persönliche Gespräche o Bewohner- und Angehörigeninformation o Begleitung zu Veranstaltungen, Organisieren von Veranstaltungen o Einzelaktivierung o Briefe vorlesen/schreiben o Einzeltransporte ausserhalb des Dorfes werden separat verrechnet o Gruppenaktivierungen wie Singen, Kochen, kreative Betätigungen, Geschichten erzählen 3. Taxreduktionen 3.1. Ermässigung der Pensionstaxe und der IIE-Kosten Eine Ermässigung auf die Pensionstaxe wird wie folgt gewährt: Abwesenheit des Bewohners (z.b. wegen Spitalaufenthalt oder Ferien) Ab dem ersten Tag nach Abwesenheit Fr. 15. /Tag (Verpflegungsgutschrift). Der Eintrittstag ins Spital und der Rückkehrtag ins Heim werden voll verrechnet. Die IIE-Kosten werden weiter verrechnet. Ferienaufenthalt im Heim Die Pensionstaxe entfällt ab dem Folgetag nach Austritt.
4 Seite 4 / 8 Zimmermiete nach Austritt (Todesfall) Nach der Zimmerräumung wird für fünf Tage eine Taxe von Fr pro Tag verrechnet. Zimmer-Reservationstaxe pro Tag Pensionstaxe Fr abzüglich Verpflegungsgutschrift Fr = Fr zuzüglich Fr IIE Beitrag Ermässigung der Pflege- und der Betreuungstaxe Eine Ermässigung auf die Pflege- und die Betreuungstaxe wird wie folgt gewährt: Spitalaufenthalt Ab dem Folgetag nach Spitaleintritt um den Krankenkassen-Beitrag der Pflegestufe sowie die Pflegekosten der Bewohner als auch derjenige des Kantons und der Gemeinde. Dasselbe gilt für die Betreuungstaxe. Der Rückkehrtag ins Heim wird voll verrechnet. Ferienabwesenheit Die Pflege- und die Betreuungstaxe entfällt ab dem Folgetag. Der Rückkehrtag ins Heim wird voll verrechnet. Ferienaufenthalt im Heim Die Pflege- und Betreuungstaxe entfällt ab dem Folgetag nach Austritt. Todesfall Die Pflege- und die Betreuungstaxe entfällt ab dem folgenden Tage. 4. Finanzielles 4.1. Finanzierung der Pflegetaxen gemäss Taxordnung Anrechenbare Einkünfte sind: AHV-Altersrente (1. Säule) Rente aus Pensionskasse (2. Säule) Private Vermögenswerte (3. Säule) Invalidenrente Hilflosenentschädigung Teil der Ergänzungsleistungen, der die Krankenkassenprämie, sowie die vom Kanton festgesetzte Pauschale für persönliche Auslagen übersteigt Leistungen der Krankenversicherer (wird vom Heim der Krankenkasse in Rechnung gestellt.) Beiträge an Pflegetaxe durch die letzte Wohnsitzgemeinde zu 75% und den Kanton zu 25%. (wird vom Heim den Gemeinden und dem Kanton in Rechnung gestellt.) 4.2. Ergänzungsleistungen (EL) Die EL können bei der zuständigen AHV-Zweigstelle (Ausgleichskasse) dann angefordert werden, wenn die minimalen Lebenshaltungskosten nicht gedeckt sind. Auf die EL besteht rechtlicher Anspruch. Sie gehört zum sozialen Fundament unseres Staates. Wir empfehlen Ihnen, frühzeitig einen Antrag auf Ergänzungsleistungen zu stellen. Die Anmeldung kann eine anspruchsberechtigte Person, oder deren Stellvertreter einreichen. Jede Änderung der persönlichen und jede grössere Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse muss der Ergänzungsleistungsstelle sofort mitgeteilt werden. Dies kann ein Bezüger oder eine Bezügerin von EL, dessen/deren gesetzlicher Vertreter, eine Drittperson oder Behörde tun. Zu solchen Änderungen gehören unter Anderem:
5 Seite 5 / 8 Erhalt von Hilflosenentschädigung (Hilo) Erhalt einer Erbschaft oder Schenkung Verkauf von Liegenschaften und Grundstücken Adressänderungen Taxänderungen Veränderung der Leistung einer Pensionskasse oder Vorsorgeeinrichtung Vermögensabtretungen Ein- und Austritt Spital und Heim Beginn von regelmässigen Leistungen einer Krankenkasse Wir empfehlen Ihnen, all diese Änderungen der Ausgleichskasse zeitgerecht zu melden Hilflosenentschädigung (Hilo) Die Hilo kann bei Pflegebedürftigkeit nach einem Jahr Wartefrist bei der zuständigen AHV-Zweigstelle beantragt werden. Das Heim unterstützt Sie gerne bei der Antragsstellung Komfortleistungen sind vom Bewohner zu bezahlen (wird nicht durch die EL übernommen) Als Komfortleistungen gelten: o Miete eines zweiten Zimmers o Regelmässige Begleitungen welche nur der Komfortsteigerung dienen Rechnungsstellung an Bewohner Alle Taxen und besonderen Dienstleistungen werden auf Ende des Abrechnungsmonats fällig. Die Bezahlung der Rechnung hat innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu erfolgen. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist kann der gesetzliche Verzugszins verlangt werden Rechnungsstellung an letzte Wohnsitzgemeinde 75% und an Kanton 25% Die Restfinanzierung der stationären Pflegekosten haben die letzte Wohnsitzgemeinde zu 75% sowie der Kanton zu 25% zu übernehmen Rechnungsstellung an Krankenversicherer Der Krankenkassenanteil an den Pflegeleistungen gemäss KLV Art. 7 sowie die kassenpflichtigen Medikamente und das kassenpflichtige Pflegematerial werden den Versicherern direkt in Rechnung gestellt Taxschuldner Als Taxschuldner gilt der Bewohner.
6 Seite 6 / 8 Anhang zur Taxordnung Tagestaxe 2016 für den Bewohner Pflege- Minuten Pension IE-Beitrag Pflegetaxe* Betreuung Total pro Stufe Pflegetag bis über *Für die Pflegekosten dürfen die versicherten Personen bis zu einem Betrag von höchstens 20% des höchsten vom Bundesrat festgesetzten Betrages belastet werden. Höchster Pflegebetrag Fr , davon 20% = Fr Tagestaxe 2016 (Aufteilung auf die 4 Kostenträger) Pflege- Minuten Anteil Anteil Anteil Anteil Total pro Gemeinde Stufe Bewohner Kanton 25% 75% Krankenkasse Pflegetag bis über
7 Seite 7 / 8 Zuschläge und Ermässigungen Im Zweibettzimmer wird eine Ermässigung gewährt Fr / Tag Ausserkantonale Bewohner bezahlen einen Zuschlag von Fr / Tag Weitere Ermässigung auf die Pensions- Pflege- und Betreuungstaxe (gemäss Kap. 3 Taxordnung) Für den wiederkehrenden Nachversand von Post, wird ab dem 2. Monat ein Verwaltungsaufwand verrechnet Fr / Monat Persönliche Auslagen/Besondere Dienstleistungen Pflege-, Verbands- sowie Einwegmaterial werden nach effektivem Aufwand verrechnet. Krankenkassenpflichtige Medikamente werden den Krankenkassen direkt in Rechnung gestellt. Mineral- und Süsswassergetränke in Flaschen ins Zimmer gebracht werden monatlich der Heimrechnung belastet Telefonie Die Gebühr für einen Telefonanschluss beträgt Fr / Monat Die Gespräche werden nach dem Verbindungsnachweis der Swisscom rückwirkend der Monatsrechnung belastet. Nicht Krankenkassenpflichtige Medikamente, Toilettenartikel werden monatlich der Heimrechnung belastet Kollektive Haftpflichtversicherung pro Jahr Fr Coiffeur/Manicure/Pédicure Die Auslagen für externe Anbieter dieser Dienstleistungen werden der Monatsrechnung belastet. Chemische Reinigung Auslagen für chemische Reinigung werden der Monatsrechnung belastet Näharbeiten Reissverschluss ersetzen in Jeans oder Hosen excl. Material Fr Hosen Kürzen (Stoffhose mit Stossband) Fr Jeanshose kürzen mit Maschine Fr Jupe / Kleid kürzen Fr Näharbeiten werden nach Zeitaufwand verrechnet Fr / Std. Essen für Besucher Morgenessen Fr Mittagessen Fr Mittagessen Sonntag Fr Abendessen Fr Mittagessen über die Gasse Fr Mahlzeiten welche von Angehörigen im Zusammenhang mit der Begleitung von schwerkranken und sterbenden Bewohner eingenommen werden, sind unentgeltlich.
8 Seite 8 / 8 Privattransporte mit dem PW oder mit dem Rollstuhlbus nach: Thusis retour Fr Chur retour Fr Zimmerendreinigung Fr Entsorgung nach Aufwand Inkraftsetzung Die Taxordnung tritt ab in Kraft. Sie ist ein integrierender Bestandteil des Pensionsvertrages Fürstenaubruck Alters- und Pflegeheim Domleschg Marcel Ryser Heimleitung
TAXORDNUNG PFLEGEHEIM
TAXORDNUNG PFLEGEHEIM Version 2.1.15 1. Allgemeines 1.1 Geltungsbereich Diese Taxordnung gilt für alle Bewohnerinnen und Bewohner (nachfolgend Bewohner genannt) der Alterssiedlung Kantengut in Chur. 1.2
MehrAlters- und Pflegeheim Rheinauen
Alters- und Pflegeheim Rheinauen Taxordnung Pensionspreise Gültig: ab 1. Januar 2015 Tarif Alters- und Pflegeheim ab 1. Januar 2015 A / T 01.01.2015 Seite 1 Alters- und Pflegeheim Rheinauen / Taxordnung
MehrTaxordnung 2013. 1.1 Geltungsbereich Diese Taxordnung gilt für alle Bewohnende im Alters- und Pflegeheim Casa sogn Giusep, Cumpadials.
ALTERS- UND PFLEGEHEIM CASA SOGN GIUSEP 7176 CUMPADIALS Telefon 081 929 30 00 Telefax 081 929 30 01 e-mail: info@casasogngiusep.ch www.casasogngiusep.ch Taxordnung 2013 1 Allgemeines 1.1 Geltungsbereich
MehrTarifordnung 2016. gültig ab 1. Januar 2016 bis Bezug Alterszentrum Rubiswil. Alters- und Pflegeheim der Gemeinde Schwyz
Alters- und Pflegeheim der Gemeinde Schwyz Gotthardstrasse 120, 6438 Ibach Tarifordnung 2016 gültig ab 1. Januar 2016 bis Bezug Alterszentrum Rubiswil Alters- und Pflegeheim der Gemeinde Schwyz (genehmigt
MehrTaxordnung der Alters- und Pflegeheime Neuhausen am Rheinfall. 2. Pensionskosten und Ansätze für die Zusatzleistungen
Taxordnung der Alters- und Pflegeheime 813.502 Taxordnung der Alters- und Pflegeheime vom 5. Juli 2006 Der Gemeinderat beschliesst: 1 1. Grundsatz 1 Die Taxordnung legt die Tagestaxen für einheimische
MehrHeimtarife gültig ab 1. Januar 2016
logisplus AG Geschäftsleitung Stapfenstrasse 15 3098 Köniz Heimtarife gültig ab 1. Januar 2016 1. Tarif für Infrastruktur, Hotellerie und Betreuung, für alle 13 Stufen: 2. Tarif Pflege für die 13 Stufen:
MehrAllgemeine Taxvorschriften (siehe Anhang)
Allgemeine Taxvorschriften (siehe Anhang) Die Kosten fär den Aufenthalt setzen sich wie folgt zusammen: Tagestaxe fär Hotellerie (zu Lasten Bewohner) Tagestaxe fär Betreuung (zu Lasten Bewohner) Tagestaxe
MehrInhalt der Grundtaxe
Finanzierung eines Heimplatzes im Alterszentrum Dreilinden Unterscheidung der Kosten Private Auslagen Pflegekosten Betreuungskosten Grundtaxe (Hotelkosten) Inhalt der Grundtaxe Unterkunft Vollpension (inkl.
MehrAlters- und Pflegezentrum Neuwies
Taxordnung Gültig ab 1. September 2014 1. Grundlagen der Taxordnung 1.1 Pflegegesetz und -finanzierung Grundlagen für die Rechnungsstellung an die Bewohnenden bilden die Vorgaben aus dem Pflegegesetz.
MehrDiese Taxordnung gilt für alle Bewohnerinnen und Bewohner (nachfolgend Bewohner genannt) im Betagten- und Pflegeheim Tgèsa s.vigeli in Sedrun.
1 MANAGEMENT Seite 1 / 8 1. Allgemeines 1.1. Geltungsbereich Diese gilt für alle Bewohnerinnen und Bewohner (nachfolgend Bewohner genannt) im Betagten- und Pflegeheim Tgèsa s.vigeli in Sedrun. 1.2. Grundlage
MehrTaxordnung gültig ab 01. Januar 2015
gültig ab 01. Januar 2015 Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 3 2 Grundsatz 3 3 Anpassung der Taxen 3 4 Vorauszahlung 3 4.1 Bei unbefristetem Vertragsverhältnis 3 4.2 Bei befristetem Vertragsverhältnis
MehrZur Betreuung gehören alle Leistungen und Tätigkeiten, welche:
1. Die Dienstleistungen des Pflegeheimes lassen sich in die drei Bereiche Hotellerie, Betreuung und Pflege unterteilen. Hotellerie Wohnen im Einzel- oder Doppelzimmer, Reinigung des Zimmers, WC und Dusche,
MehrBetagten- und Pflegeheim Weiermatte Melchenweg 2, 6122 Menznau Telefon 041 494 99 99 Telefax 041 949 99 98 weiermatte@menznau.lu.
Betagten- und Pflegeheim Weiermatte Melchenweg 2, 6122 Menznau Telefon 041 494 99 99 Telefax 041 949 99 98 weiermatte@menznau.lu.ch 1. Gültigkeit Diese Regelung gilt für alle Bewohnerinnen und Bewohner
MehrTaxordnung Alters- und Pflegeheim Hofwis
Taxordnung Alters- und Pflegeheim Hofwis Vom Gemeinderat erlassen am 8. Juli 2010. In Anwendung ab 1. OI
MehrTaxordnung Stiftung Altersheim Sonnenberg 5734 Reinach Vertrag BESA
Taxordnung Stiftung Altersheim Sonnenberg 5734 Reinach Vertrag BESA Ohne Pauschalen für medizinische Nebenleistungen Gültig ab 1. Januar 2015 In der Taxordnung ist der besseren Lesbarkeit wegen bewusst
MehrTaxordnung für Tages -und Nachtangebot (gültig ab 01.01.2016)
Taxordnung für Tages -und Nachtangebot (gültig ab 01.01.2016) Pflegeheim Sennhof AG Alte St. Urbanstrasse 1 4803 Vordemwald Taxordnung (gültig ab 01.01.2015) Seite 1 von 6 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1
MehrAlters- und Pflegeheim "Im Winkel" 8213 Neunkirch. Taxordnung 2013
Alters- und Pflegeheim "Im Winkel" 8213 Neunkirch Taxordnung 2013 1. Festlegung des Pensionspreises Art. 7a. Heimreglement Der Gemeinderat ist zuständig für den Erlass der Taxordnung. 2. Pensionspreis
MehrTAXTABELLE ab Januar 2015
TAXTABELLE ab Januar 2015 1. Pensionspreise Haus A * 1-er Zimmer ohne Nasszelle Fr. 102.-- Haus B EG 1-er Zimmer mit Nasszelle Fr. 110.-- 2-er Zimmer mit Nasszelle Fr. 95.-- Haus B OG 1-er Zimmer mit Nasszelle
MehrAlters- & Pflegeheim St. Martin. 7408 Cazis. Taxordnung 2015
Alters- & Pflegeheim St. Martin 7408 Cazis Taxordnung 2015 Alters- & Pflegeheim St. Martin Tel: 081 650 01 65 1/6 1. Grundsatz Die Kosten des Aufenthaltes setzen sich zusammen aus: der Pensionstaxe der
MehrTaxordnung Alterszentrum Weihermatt
Taxordnung Alterszentrum Weihermatt Anhang 2 vom 26. Dezember 2012 Nachgeführt bis 1. Januar 2015 1/5 Tarifliste (Taxtabelle) gültig ab 1. Januar 2013 1. GRUNDTAXEN Einzelzimmer Grundtaxe I Fr. 155.--
MehrTaxordnung 2O15. Rev PUNTREIS Center da sanadad SA
Taxordnung 2O15 Rev. 10 30.12.2014 PUNTREIS Center da sanadad SA Seite 2 / 8 1. Allgemeines 1.1. Geltungsbereich Diese Taxordnung gilt für alle Bewohnerinnen und Bewohner (nachfolgend Bewohner genannt)
MehrT A X O R D N U N G 2 0 1 5
T A X O R D N U N G 2 0 1 5 1. Administration ZSR: R 7017.3 Telefon: 041 455 35 35 Fax: 041 455 35 36 E-Mail: info@unterfeld.ch Website: www.unterfeld.ch 2. Geltungsbereich Diese Taxordnung gilt für die
MehrAnhang 1: Alters- und Pflegeheime und Pflegegruppen (Art. 11 Abs. 4)
Anhang 1: Alters- und Pflegeheime und Pflegegruppen (Art. 11 Abs. 4) (Stand 1. Januar 2015) 1. Anerkannte Kosten der Alters- und Pflegeheime und Pflegegruppen Pflegebedarfsstufe Pflegebedarf in Minuten
MehrAkut- und Übergangspflege Taxordnung 2015
Akut- und Übergangspflege Taxordnung 2015 Regionales Pflegezentrum Baden 2 Taxordnung 1. Allgemeine Bestimmungen Die Kosten für den Aufenthalt setzen sich wie folgt zusammen: Pensionstaxen (zu Lasten der
MehrDie nachstehenden Taxen und Preise werden vom Vereinsvorstand periodisch überprüft auf
Taxordnung ab 01.01.2016 Die nachstehenden Taxen und Preise werden vom Vereinsvorstand periodisch überprüft auf Angemessenheit Vollständigkeit Kostendeckung Kostentransparenz 1 Allgemeines Die Kosten für
MehrPi Private Auslagen. Pflegekosten. Betreuungskosten. Grundtaxe Hotelkosten
Unterscheidung der Kosten Pi Basis für die Kosten / Lage des Zimmers Zimmergrösse Belegungsart Basis für die Kosten (nicht KVG anerkannte Kosten) Definition im Kanton Zug / 15% der Kosten des Pflegepersonals
MehrTaxordnung Pflegeheim
Pflegeheim Version 1.1.18 Seite 2 / 10 1. Allgemeines 1.1. Geltungsbereich Diese Taxordnung gilt für alle Bewohnerinnen und Bewohner (nachfolgend Bewohner genannt) der Alterssiedlung Kantengut in Chur.
MehrPensionsvertrag. Taxen und Unterbringungskosten
Pensionsvertrag Unsere Preise gültig ab 1. Januar 2015 Taxen und Unterbringungskosten Unterkunft CHF 115.00 Zweierzimmer / Ehepaarzimmer mit Nasszelle p.p., Zuschlag CHF 30.00 Einerzimmer, Zuschlag CHF
MehrTaxordnung 2010. Arigstrasse 17 6018 Buttisholz Tel. 041 928 00 39 info@pflegewohngruppe.ch www.pflegewohngruppe.ch
Taxordnung 2010 Arigstrasse 17 6018 Buttisholz Tel. 041 928 00 39 info@pflegewohngruppe.ch www.pflegewohngruppe.ch Taxordnung 2010 des Vereins Pflegewohngruppen Buttisholz 1. GELTUNGSBEREICH Die Taxordnung
MehrAlters- und Pflegeheim Ibenmoos 6277 Kleinwangen
Taxordnung Alters- und Pflegeheim Ibenmoos per 1. Januar 2015 1. Administration... 3 2. Geltung... 3 3. Gliederung... 3 3.1. Die Gliederung der Taxen erfolgt pro Person und Tag:... 3 3.2. Aufenthaltskosten
MehrDie neue Pflegefinanzierung zur Finanzierung des Heimaufenthalts
Die neue Pflegefinanzierung zur Finanzierung des Heimaufenthalts Claudio Zogg, Geschäftsleiter Curaviva Kanton Zürich Angehörigenabend 2011, 1. November 2011 Altersheime der Stadt Zürich Zahlen zu den
MehrAufenthalt im Alters- und Pflegeheim: Kann ich das bezahlen?
Kommission für Altersfragen, Oberwil Aufenthalt im Alters- und Pflegeheim: Kann ich das bezahlen? Zusammenfassung Referat vom 18.1.8 von Frau I. Gröger Sozialversicherungsanstalt Basel-Landschaft Allgemeine
Mehrgültig ab Das Departement für Justiz-, Sicherheit und Gesundheit Graubünden setzt die Maximaltarife fest.
TAXORDNUNG gültig ab 1.1.2013 1. Allgemeines 1.1 Geltungsbereich Diese Taxordnung gilt für alle innen und, die im Seniorenzentrum Rigahaus Chur wohnen, sowie betreut und gepflegt werden. 1.2 Grundlage
MehrTAXORDNUNG PFLEGEHEIM
TAXORDNUNG PFLEGEHEIM Version 1.1.17 1. Allgemeines 1.1 Geltungsbereich Diese Taxordnung gilt für alle Bewohnerinnen und Bewohner (nachfolgend Bewohner genannt) der Alterssiedlung Kantengut in Chur. 1.2
MehrTarife / Allgemeine Tarifbestimmungen für Bewohnerinnen ab 01. Januar 2016 1 / 5
Bewohnerinnen ab 01. Januar 2016 1 / 5 1. Total Tarif Pflegetarif Infrastruktur Betreuung/ Hotellerie Total Tarif Pro Tag in Fr. 0 0.00 30.65 130.15 160.80 1 13.45 30.65 130.15 174.25 2 37.45 30.65 130.15
MehrTaxordnung. Betreuungs- und Pflegezentrum Schloss Hauptwil. Taxordnung Schloss Hauptwil DOK 3.1.01. Gültig ab 1. Januar 2015.
Seite 1 / 5 Betreuungs- und Pflegezentrum Schloss Hauptwil Taxordnung Gültig ab 1. Januar 2015 Die Taxordnung ist Bestandteil des Aufenthaltsvertrages. 1. Taxe für IV-/EL-Bezüger pro Tag 286.52 Kanton
MehrTAXORDNUNG. 1. Allgemeines. 2. Taxgestaltung. gültig ab
TAXORDNUNG gültig ab 1.1.2014 1. Allgemeines 1.1 Geltungsbereich Diese Taxordnung gilt für alle Bewohnerinnen und Bewohner, die im Seniorenzentrum Rigahaus Chur wohnen, sowie betreut und gepflegt werden.
MehrFinanzierung von Palliative Care im Pflegezentrum
Finanzierung von Palliative Care im Pflegezentrum Mattenhof und Irchelpark / palliative zh+sh 19. Februar 2015 Regula Pfenninger Vizedirektorin, Leiterin Finanzen und Services der Pflegefinanzierung (seit
MehrTaxordnung für das Haus Bellevue Alters- und Pflegeheim der Genossenschaft Alterssiedlung Arbon
Taxordnung für das Haus Bellevue Alters- und Pflegeheim der Genossenschaft Alterssiedlung Arbon Gültig ab 1. Januar 2012 1. Grundsatz Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) schreibt den Leistungserbringern
MehrTAXORDNUNG. 1. Allgemeines: 2. Taxgestaltung: gültig ab
TAXORDNUNG gültig ab 1.1.2015 1. Allgemeines: 1.1 Geltungsbereich Diese Taxordnung gilt für alle Bewohnerinnen und Bewohner, die im Seniorenzentrum Rigahaus Chur wohnen, sowie betreut und gepflegt werden.
MehrNIDWALDEN. Finanzierung eines Heimaufenthaltes. Pflegeheim im Kanton Nidwalden. Informationsbroschüre für zukünftige Bewohnerinnen und Bewohner
NIDWALDEN Finanzierung eines Heimaufenthaltes in einem Alters- oder Pflegeheim im Kanton Nidwalden Informationsbroschüre für zukünftige Bewohnerinnen und Bewohner Alters- und Pflegeheime In Nidwalden Alterswohnheim
MehrNeuordnung der Pflegefinanzierung im Kanton Thurgau
AUSGLEICHSKASSE DES KANTONS THURGAU Neuordnung der Pflegefinanzierung im Kanton Thurgau Ausgleichskasse des Kantons Thurgau St. Gallerstrasse 13, Postfach, 8501 Frauenfeld T 052 724 71 71, F 052 724 72
MehrGuggerbach Davos. Tarife 2018 Pension-Betreuungs-Pflegekosten. Lebensqualität durch soziale Kontakte. Guggerbach, das Zentrum für alle Generationen
Guggerbach Davos Tarife 2018 Pension-Betreuungs-Pflegekosten Lebensqualität durch soziale Kontakte Guggerbach, das Zentrum für alle Generationen Reception/Empfang/Auskünfte Mo - Fr. 08:00 11:00 / 14:00
MehrPflegefinanzierung im Kanton Schwyz
Pflegefinanzierung im Kanton Schwyz Für Personen in stationärer Langzeitpflege (Aufenthalt im Pflegeheim) ALLGEMEINES 2 WIE WIRD DIE PFLEGE IM HEIM FINANZIERT? Die Pflege beim Heimaufenthalt wird finanziert
MehrÜbersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen
Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen Auf den nächsten Seiten haben wir für Sie ausführliche Informationen über die Refinanzierungsmöglichkeiten der Reisen bei der Lebenshilfe Dortmund
MehrTAXORDNUNG. 1. Allgemeines: 2. Taxgestaltung: gültig ab
TAXORDNUNG gültig ab 1.1.2017 1. Allgemeines: 1.1 Geltungsbereich Diese Taxordnung gilt für alle Bewohnerinnen und Bewohner, die im Seniorenzentrum Rigahaus Chur wohnen, sowie gepflegt und betreut werden.
MehrAufenthaltsvertrag. Gesetzliche/r Vertreter/in des Kindes...
Aufenthaltsvertrag Vertragsparteien Gesetzliche/r Vertreter/in des Kindes Platzierende Stelle Institution Sozialpädagogisches Kleinheim HEIMETLI für Kinder und Jugendliche Förstergasse 8 8580 Sommeri Telefon/Fax:
MehrTaxordnung des Alters- und Pflegeheims Steckborn (gültig ab 1. Januar 2015)
ALTERS- UND PFLEGEHEIM STECKBORN Ofenbachstrasse 6 8266 Steckborn Telefon 052 762 25 25 Telefax 052 762 25 29 www.aph-steckborn.ch E-Mail: aph.sekretariat@steckborn.ch Taxordnung des Alters- und Pflegeheims
MehrPflegefinanzierung für Personen in stationärer Langzeitpflege.
Pflegefinanzierung für Personen in stationärer Langzeitpflege. Finanzierung der Pflege. Seit dem 1. Januar 2011 gilt das Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung. Zum einen wird die Situation
MehrTarifordnung und Leistungsverrechnung 2013
1 Allgemeines 1.1 Geltungsbereich Diese Taxordnung gilt für alle Bewohnerinnen und Bewohner (nachfolgend Bewohner genannt) im Betreuungs- und Pflegebereich des Evangelischen Pflege- und. 1.2 Grundlage
MehrGebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Brechen über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen
Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Brechen über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen (aktuelle Fassung unter Berücksichtigung der 1. Änderungssatzung zum 01.01.2015) 1 Allgemeines Für die Benutzung
MehrTaxordnung der Psychiatrieverbunde
Taxordnung der Psychiatrieverbunde vom 25. März 2015 Der Verwaltungsrat der Psychiatrieverbunde erlässt in Anwendung von Art. 7 Bst. d des Gesetzes über die Psychiatrieverbunde vom 25. Januar 2011 1 als
MehrPensions-, Pflege- und Betreuungsvertrag
Pensions-, Pflege- und Betreuungsvertrag Zwischen: Alterspflegeheim Weimatt, 3462 Weier i.e. und Gegebenenfalls vertraglich oder gesetzlich vertreten durch (Angehörige, Beistand): Der Eintritt findet statt
MehrTaxordnung 2014. Alters- und Pflegeheim. Inhalt. 1 Geltungsbereich... 2. 2 Abkürzungen und Definitionen... 2. 3 Grundtaxen / Hoteltaxen...
Taxordnung 2014 Alters- und Pflegeheim Inhalt 1 Geltungsbereich... 2 2 Abkürzungen und Definitionen... 2 3 Grundtaxen / Hoteltaxen... 2 4 Was ist in den Grundtaxen / Hoteltaxen inbegriffen... 2 5 Was ist
MehrSie benötigen Pflege Wir begleiten Sie. Informationen für die Pflege zu Hause und im Heim
Sie benötigen Pflege Wir begleiten Sie Informationen für die Pflege zu Hause und im Heim Erklärungen rund um Ihre Pflege Pflegeaufwand und Vergütung Sie benötigen persönliche Pflege und Hilfestellungen.
MehrDieses vom Konkordat der schweizerischen Krankenversicherer anerkannte System wird im Pflegeheim Bellevue seit dem 1. Januar 2010 angewendet.
Taxordnung für das Haus Bellevue Pflegeheim der Genossenschaft Alterssiedlung Arbon Gültig ab 1. Juli 2012 1. Grundsatz Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) schreibt den Leistungserbringern
MehrPflegevertrag. 1. Vertragsparteien. 2. Vertragsgegenstand / Leistungen. 3. Vertragsbeginn bzw. Eintrittstermin. 4. Vertragsdauer. 5.
Pflegevertrag 1. Vertragsparteien 2. Vertragsgegenstand / Leistungen 3. Vertragsbeginn bzw. Eintrittstermin 4. Vertragsdauer 5. Kündigung 6. Preisordnung / Komfortzuschlag Service 7. Rechnungsstellung
MehrMerkblatt zur Pflegeheimfinanzierung (Ausgabe 2016)
Merkblatt zur Pflegeheimfinanzierung (Ausgabe 2016) 1 Unsere Dienstleistungen Die Dienstleistungen des Zentrum Ergolz lassen sich in diese Hauptgruppen unterteilen: Pensionsleistungen (Hotellerie) Wohnen
MehrGute Pflege hat einen Namen
Gute Pflege hat einen Namen Informationen zu Pflegesätzen und Leistungen in den Seniorenheimen des Kreis-Caritasverbandes Rottal-Inn e. V. Kreis-Caritasverband Rottal-Inn e.v. Altenheim Sankt Konrad Ringstraße
MehrHäufig gestellte Fragen. Die wichtigsten Fragen und Antworten von A bis Z.
Häufig gestellte Fragen Die wichtigsten Fragen und Antworten von A bis Z. Seite 2 7 A Aufnahme Wer kann nicht aufgenommen werden? Akut Selbst- und/oder Fremdgefährdete sowie akut Weglaufgefährdete. Gibt
MehrPreisgestaltung 2015. 1. Pensionspreise im Monat (gültig ab 1. April 2015)
Preisgestaltung 2015 1. Pensionspreise im Monat (gültig ab 1. April 2015) 1. Stock 1er Zimmer... Fr. 4'711.00 1. Stock 1er Zimmer 116... Fr. 4'278.00 1. Stock 1er Zimmer 117... Fr. 4'574.00 1. Stock 2er
MehrDie hier verwendete männliche oder weibliche Form gilt analog auch für das andere Geschlecht.
Pensionsreglement Die hier verwendete männliche oder weibliche Form gilt analog auch für das andere Geschlecht. Dieses Reglement bezweckt, das Rechtsverhältnis zwischen den Bewohnern des Wohnheimes der
MehrILGENMOOS und ILGENPARK. Aufnahmereglement. Aufnahmebedingungen
ILGENMOOS und ILGENPARK Aufnahmereglement Aufnahmebedingungen Aufnahmeverfahren Erster Kontakt Ein erster Kontakt als Anfrage für einen freien Platz findet in der Regel telefonisch oder per E-Mail durch
MehrIm Bereich der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden usw.) Im Bereich der Ernährung (Aufnahme oder Zubereitung der Nahrung)
P f l e g e d i e n s t Plus LUX HELIOS 72474 Winterlingen, Ambulante Pflege, hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung Häufige Fragen und Antworten an unseren Pflegedienst Wer erhält Leistungen aus
Mehrzum Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung
GSD/Vorentwurf vom 6.05.00 Ausführungsgesetz vom zum Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung Der Grosse Rat des Kantons Freiburg gestützt auf das Bundesgesetz vom 3. Juni 008 über die Neuordnung
MehrKreisschreiben über die Verrechnung von Nachzahlungen der IV mit Leistungsrückforderungen von zugelassenen Krankenkassen
Kreisschreiben über die Verrechnung von Nachzahlungen der IV mit Leistungsrückforderungen von zugelassenen Krankenkassen Gültig ab 1. Januar 1999 318.104.01 d/vkv 6.07 3 Vorbemerkung Dieses Kreisschreiben
MehrFreizeiten und Reisen mit Begleitung
Belegung der Ferienanlage mit eigenen Gruppen: Infos 022 33 93 24 54 1 Haus Hammerstein www.lebenshilfe-nrw.de www.facebook.com/lebenshilfenrw Freizeiten und Reisen mit Begleitung Bei der Lebenshilfe NRW
Mehr10. Keine Annahme weiterer Arbeiten
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Perle 1. Grundsätzliches 2. Zielsetzung 3. Dienstleistungsumfang 4. Dienstleistung 5. Dienstleistungsgrenzen 6. Tarife und Rechnungsstellung 7. Kündigung 8. Schweigepflicht
MehrWichtig! Bitte aufmerksam lesen.
Freizeit- und Reise-Programm 2016 Teilnahme-BedingungenHaus Hammerstein Wichtig! Bitte aufmerksam lesen. Anmelden: Sie können sich nur mit dem Anmelde-Bogen anmelden. Danach bekommen Sie von uns in den
MehrTaxordnung Pflegewohnen
Taxordnung Pflegewohnen Seniorenzentrum Vivale Sonnenplatz Gültig ab 1. April 2016 Änderungen vorbehalten Geltungsbereich Die Taxordnung ist ein integrierender Bestandteil des Pflegevertrags. Vivale Sonnenplatz
MehrANMELDUNG für einen Aufenthalt im Alterswohnheim Flaachtal
ANMELDUNG für einen Aufenthalt im Alterswohnheim Flaachtal Wir bitten Sie, diese Anmeldung auszufüllen. Sie ersparen uns dadurch unnötige Rückfragen. Einige Daten müssen wir für statistische Zwecke erheben.
MehrTaxordnung 2014. Tel.: 041 487 70 70 Fax: 041 487 70 71 www.sunnematte.ch info@sunnematte.ch
Taxordnung 2014 Tel.: 041 487 70 70 Fax: 041 487 70 71 www.sunnematte.ch info@sunnematte.ch Konkordatsnummer E 7004.03 MWST-Nummer CHE-100.616.880 MWST Bankverbindung Entlebucher Bank, 6182 Escholzmatt
MehrWICHTIGE INFORMATIONEN ZU DEN RADIO- UND FERNSEH- GEBÜHREN IN DER SCHWEIZ
WICHTIGE INFORMATIONEN ZU DEN RADIO- UND FERNSEH- GEBÜHREN IN DER SCHWEIZ Die vielfältige Schweiz hören und sehen WOZU DIENEN DIE RADIO- UND FERNSEHGEBÜHREN? Mit den Radio- und Fernsehgebühren leisten
MehrPflege kostet ein Vermögen Ihr Vermögen. Die Pflege-Ergänzung der Continentale Krankenversicherung a.g. www.continentale.de
Pflege kostet ein Vermögen Ihr Vermögen Die Pflege-Ergänzung der Continentale Krankenversicherung a.g. www.continentale.de Pflegebedürftig? Ich doch nicht! Gerne verschließen wir die Augen davor, durch
MehrBaselerbieter Alters- und Pflegeheime. Finanzierung
Baselerbieter Alters- und Pflegeheime Finanzierung Wie werden Kosten für Bewohnerinnen und Bewohner eines Alters- und Pflegeheims gedeckt? Im Kanton Basel-Landschaft wird die Finanzierung der Pensionskosten
Mehrfür Kinder und Jugendliche mit Behinderung im Alter von 7 bis 13 Jahren + für Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderung von 14 bis 18 Jahren
Ambulanter Dienst der Behindertenhilfe in Stadt und Kreis Offenbach e.v. für Kinder und Jugendliche mit Behinderung im Alter von 7 bis 13 Jahren + für Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderung von
MehrPfl egezusatzversicherung
Pfl egezusatzversicherung Kinder haften für ihre Eltern! Seite 02/05 Pfl egezusatzversicherung Leistungsbeispiele aus der Praxis Im Jahr 2008 gab es in der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung rund 2,1
MehrInformation zur Pflegefinanzierung und Festlegung der Kostenobergrenzen 2015
Gesundheitsund Fürsorgedirektion des Kantons Bern Alters- und Behindertenamt Direction de la santé publique et de la prévoyance sociale du canton de Berne Office des personnes âgées et handicapées Rathausgasse
Mehrerlässt gestützt auf Artikel 26 des Abfallreglements vom 1. Januar 2006 folgenden GEBUHRENTARIF
Gebührentarif zum Abfallreglement Die Einwohnergemeinde Rüegsau erlässt gestützt auf Artikel 26 des Abfallreglements vom 1. Januar 2006 folgenden GEBUHRENTARIF Haushaltungen Artikel 1 Gebührenart Die Abfallgebühr
MehrTaxordnung gültig ab 01. Januar 2015
Tel. 071 / 648 12 12 Fax: 071 / 648 16 35 Mail: info@aph-eppishausen.ch www.aph-eppishausen.ch Ganzheitsbetreuung Geschützte Wohngruppe Taxordnung gültig ab 01. Januar 2015 Inhalt 1. Geltungsbereich...1
MehrAuszug aus der Taxordnung
Klinik Barmelweid AG Auszug aus der Taxordnung gültig ab 1. Januar 2015 Aus Gründen der Lesbarkeit wurde nur die männliche Form verwendet. Alle Angaben gelten selbstverständlich für Männer und Frauen.
MehrBotschaft des Regierungsrates an den Kantonsrat B 90. zum Entwurf eines Kantonsratsbeschlusses
Botschaft des Regierungsrates an den Kantonsrat B 90 zum Entwurf eines Kantonsratsbeschlusses über die Verlängerung der Frist zur Behandlung der Volksinitiative «Für eine gerechte Aufteilung der Pflegefinanzierung»
MehrTaxordnung der Betagtenzentren Emmen AG, Wohnhäuser Alp
Taxordnung der Betagtenzentren Emmen AG, Wohnhäuser Alp gültig ab 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 Änderungen vorbehalten Inhaltsverzeichnis 1 Administration... 3 2 Geltung... 3 3 Gliederung... 3 3.1
MehrWohnideal. Im Alter nach Wunsch Leben
Wohnideal Im Alter nach Wunsch Leben Was ist an unserem Konzept so besonders? Wir haben uns ein Konzept überlegt, die einer Wohngemeinschaft ähnelt. Jeder Bewohner hat seine eigenen vier Wände, die er
MehrNeue SECO-Weisung Vorgehen zum internationalen Lohnvergleich
Zürich, 01.04.2014/RH Neue SECO-Weisung Vorgehen zum internationalen Lohnvergleich Am 1. April 2014 tritt die neue SECO-Weisung "Vorgehen zum internationalen Lohnvergleich" in Kraft, die eine Reihe von
MehrTaxordnung Almacasa Oberengstringen
Taxordnung Almacasa Oberengstringen Bestandteil des Pensionsvertrages Die Wohnküche ist das Herz jeder Gruppe im Almacasa. Almacasa Oberengstringen ist ein Angebot der Almafamilia AG. Konzept und Betriebsführung:
MehrTAXORDNUNG. Stadt Zofingen. Seniorenzentrum Rosenberg und Tanner
Stadt Zofingen Seniorenzentrum Rosenberg und Tanner Luzernerstrasse 11 4800 Zofingen Telefon 062 745 51 51 Telefax 062 745 51 50 seniorenzentrum@zofingen.ch TAXORDNUNG Die nachstehenden Ansätze werden
MehrSie müssen demnächst ins Spital? Was Sie vorher wissen sollten. Das Wichtigste auf einen Blick
Sie müssen demnächst ins Spital? Was Sie vorher wissen sollten. Das Wichtigste auf einen Blick 2 Sie müssen stationär ins Spital? Durch die neue Spitalfinanzierung hat sich einiges geändert. Wir sagen
MehrBankette Informationen Gültig ab 1. Dezember 2006
Bankette Informationen Gültig ab 1. Dezember 2006 Schön, dass Sie an uns gedacht haben... Herzlich willkommen im Restaurant Raten in Oberägeri. Wir freuen uns, Ihnen diese Bankettdokumentation überreichen
MehrTaxordnung 2016 Gültig ab: 1. Januar 2016
Taxordnung Alters- und Pflegeheim Schenkenbergertal AG nachfolgend APH genannt 1 Allgemeines Die Kosten für den Aufenthalt setzen sich wie folgt zusammen: Pensionstaxen (zu Lasten Bewohner) Pauschale für
MehrLiebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, ein krankes Kind zu versorgen bedeutet eine enorme Herausforderung. Hinzu kommen viele Fragen zu Hilfen und Leistungen der Kranken- und Pflegekassen. Im Folgenden
Mehrmicura Pflegedienste München/Dachau GmbH
micura Pflegedienste München/Dachau GmbH 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE 3 Im Laufe eines Lebens verändern sich die Bedürfnisse. micura Pflegedienste München/ Dachau schließt die Lücke einer eingeschränkten
MehrPersonenversicherungen Unfallversicherung, UVG-Obligatorium, UVG-Zusatz. Berufsgefahren können nicht beseitigt werden beugen Sie ihnen vor
Personenversicherungen Unfallversicherung, -Obligatorium, -Zusatz Berufsgefahren können nicht beseitigt werden beugen Sie ihnen vor Personenversicherungen Vaudoise Bessere Leistungen bei Unfall Ihre Pflichten
MehrDAS. Pflege TAGEBUCH PFLEGE- TAGEBUCH. Ihre Pflege Tag für Tag seit über 15 Jahren! Warum?
DAS PFLEGE- TAGEBUCH Ihre Pflege Tag für Tag seit über 15 Jahren! Warum? Das Sozialgesetzbuch Elftes Buch Soziale Pflegeversicherung (SGB XI) und die Richtlinien zur Ausführung beschreiben die Voraussetzungen
MehrENTGELTVERZEICHNIS Ausgabe-Nr.: 1/2016, Gültig ab: 01.01.2016 (Leistungsdatum)
Leistungspreise zum Produktblatt 1: Körperpflege Leistungen Körperpflege 1 Pflegekasse (auch private Pflegekasse) Preise 2 (auch Unfallversicherung und BG) Pflegefachkraft Pflegehilfskraft Pflegefachkraft
MehrMuster-Spesenreglemente für Unternehmen und für Non-Profit-Organisationen
Muster-Spesenreglemente für Unternehmen und für Non-Profit-Organisationen Kreisschreiben 25 - vom 18. Januar 2008 Unter Ziffer I dieses Kreisschreibens werden die Rahmenbedingungen für Spesenreglemente
MehrLU - Mehrwertsteuer. Service zur Regelung der MwSt.-Prozedur:
LU - Mehrwertsteuer Auf luxemburgischen Messen und Märkten teilnehmende Aussteller müssen auf dem Verkauf ihrer Waren die in Luxemburg geltenden Mehrwertsteuersätze anwenden. Die bei den Verkäufen eingenommene
MehrSpesenreglement für Non-Profit-Organisationen (NPO)
Spesenreglement für Non-Profit-Organisationen (NPO) Auszug aus Kreisschreiben der Steuerverwaltung des Kantons Bern vom 18. Januar 2008 Spesenreglemente für Non-Profit-Organisationen (NPO) Rahmenbedingungen
MehrGesetz über die kantonale Pensionskasse (Pensionskassengesetz)
Vernehmlassungsfassung Fettschrift: materielle Änderungen Unterstreichung: redaktionelle Anpassung 165.2 Gesetz über die kantonale Pensionskasse (Pensionskassengesetz) Änderung vom 1 Der Landrat von Nidwalden,
MehrSatzung der Stadt Bad Doberan über die Erhebung von Verwaltungsgebühren und Auslagen. (Verwaltungsgebührensatzung)
Satzung der Stadt Bad Doberan über die Erhebung von Verwaltungsgebühren und Auslagen (Verwaltungsgebührensatzung) Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 2 Verwaltungsgebühren und erstattungsfähige Auslagen
Mehr