HESSISCHER LANDTAG. Antwort der Landesregierung
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- Ilse Knopp
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1 16. Wahlperiode Drucksache 16/1831 HESSISCHER LANDTAG Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion der FDP betreffend Substitution mit Methadon sowie Modellversuch zur ärztlich kontrollierten Heroinabgabe Drucksache 16/520 Vorbemerkung der Landesregierung: Hinsichtlich der Substitution von Methadon ist festzustellen, dass derzeit zwei unterschiedliche für die Substitution zugelassene Medikamente eingesetzt werden: Methadon und Buprenorphin (Subutex). Beide Medikamente unterscheiden sich in Wirkung und Nebenwirkung erheblich, was eine qualifizierte Indikationsstellung der Ärzte verlangt. Die substitutionsgestützte Behandlung der Opiatabhängigkeit basiert auf einer kontrollierten Verabreichung von zugelassenen Substitutionsmitteln, die das Opiatentzugssyndrom abwenden und das körperliche Verlangen nach Opiaten reduzieren. Der primäre Effekt besteht in der Wiederherstellung des Kontrollerlebens gegenüber dem Verlangen nach dem Suchtmittel. Kurzfristig zielt die Behandlung auf eine Reduzierung der körperlichen, psychischen und sozialen Suchtfolgen. Längerfristig wird eine psychische und soziale Rehabilitation mit dem Ziel einer dauerhaften Suchtmittelabstinenz angestrebt. Daher bedarf der Rehabilitationsvorgang neben der Mitwirkung des Patienten und der ärztlichen Behandlung einer psychosozialen Betreuung durch Fachpersonal und - wenn möglich - Selbsthilfe-Initiativen. Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantwortet die Sozialministerin im Namen der Landesregierung die Große Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie hoch sind die Haushaltsmittel, die das Land für die Substitution mit Methadon zur Verfügung stellt, aufgegliedert nach den Jahren 1999 bis 2003? Das Land stellte in den Jahren 1999 bis 2003 einen in etwa gleich bleibenden Betrag in Höhe von ( DM bis 2001) zur Verfügung. Da dieser Titel deckungsfähig mit anderen ist und die Substitutionsprojekte häufig in umfassende Hilfeeinrichtungen integriert sind, entspricht der im Haushalt veranschlagte Betrag nicht genau dem, was an Landesmitteln direkt in die Substitutionsbehandlung fließt. Frage 2. Auf welche Summe belaufen sich die Kosten, die die Krankenkassen in Hessen für die Substitutionsbehandlung jährlich aufbringen? AOK und Hessische Betriebskrankenkasse: siehe Anlage. IKK Hessen: Die Kosten der IKK Hessen für die Substitutionsbehandlung belaufen sich jährlich auf ca VdAK/AEV-Landesvertretung Hessen: Die Kosten für die ärztliche Behandlung beliefen sich im Jahr 2002 auf insgesamt Die Kosten für die bei der Substitutionsbehandlung verordneten Arzneimittel beliefen sich im Jahr 2002 auf insgesamt Eingegangen am 27. Januar 2004 Ausgegeben am 5. Februar 2004 Druck und Auslieferung: Kanzlei des Hessischen Landtags Postfach Wiesbaden
2 2 Hessischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/1831 Frage 3. Wie hoch ist im Kontext der Substitution die durchschnittliche Vergütung für einen behandelnden Arzt pro Quartal und Fall? Die Vergütung beträgt pro Jahr und Fall ca Frage 4. Welches sind in Bezug auf die Abhängigen die Kriterien für die Aufnahme in das Methadon-Programm? Durch das In-Kraft-Treten der Richtlinien zur substitutionsgestützten Behandlung Opiatabhängiger zum 1. Januar 2003 (Richtlinien über die Bewertung ärztlicher Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (BUB-Richtlinien) des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen, siehe Anlage) ist die Opiatabhängigkeit bereits allein die Voraussetzung zur Aufnahme einer Substitutionsbehandlung. Vor Aufnahme der Behandlung muss der psychosoziale Hilfebedarf durch eine Fachstelle ermittelt werden. Die einzelnen Indikationsstellungen sind in 3 der Richtlinie geregelt. Frage 5. Welches sind die häufigsten Nebenwirkungen von Methadon? Methadon kann zu Atemdepression führen und besitzt ein eigenes Suchtpotenzial. Weitere Nebenwirkungen sind: vermehrtes Schwitzen, Verstopfung, Schlaf-, Konzentrations- und sexuelle Funktionsstörungen, die sich im Laufe der Behandlung bessern. Zentralnervöse Folgeerscheinungen konnten bisher nicht nachgewiesen werden. Die Fahrtauglichkeit ist nicht grundsätzlich eingeschränkt, sofern kein Beigebrauch vorliegt. Frage 6. Wie erfolgreich gestalten sich in der Praxis des Methadon-Programms die Bemühungen, den Beigebrauch anderer Substanzen mit Suchtpotenzial zu verhindern bzw. zu vermindern? Nebenkonsum zu reduzieren bzw. zu beenden, ist eine längerfristig angelegte therapeutische Aufgabe. Bei sachgerechter Durchführung der Substitutionsbehandlung nimmt der Beikonsum von Heroin schnell ab und wird meist vollständig beendet. Der Beikonsum von Alkohol, Benzodiazepinen, Kokain und Cannabis nimmt langsam ab. Als ausschließliches Erfolgskriterium eignet sich die Beendigung des Beikonsums allerdings nicht. Sicherstellung einer kontinuierlichen Behandlung, Entkriminalisierung, Minderung des Beschaffungszwangs und der Verelendung sind weitere wichtige Erfolgskriterien. Frage 7. Führt der Nachweis von Beigebrauch zum endgültigen Ausschluss aus dem Methadon-Programm? Nach den Richtlinien der Bundesärztekammer soll die substitutionsgestützte Behandlung abgebrochen werden, wenn vorherige Interventionsstrategien des Arztes und der psychosozialen Fachstelle zu keinem positiven Ergebnis geführt haben. Als Abbruchkriterien gelten: - fortgesetzter, problematischer, die Therapieziele gefährdender Beikonsum, - Verweigerung der Kontrollen, - unzureichende Kooperationsbereitschaft des Patienten, - Weitergabe oder Handel mit Suchtstoffen. Ein Beigebrauch führt also nicht per se zum Ausschluss. Es bedarf vorab der Abwägung zwischen schadensminimierenden Aspekten der Substitution und den durch den Beigebrauch bedingten Risiken. Den betreffenden Patienten wird eine Entzugsbehandlung empfohlen und angeboten. Frage 8. Wie hoch ist der Anteil der Substituierten, die keine psychosoziale Begleitung wahrnehmen oder bekommen? Die Sicherstellung einer psychosozialen Betreuung ist nach den BUB- Richtlinien ab 1. Januar 2003 Voraussetzung für die Substitutionsbehandlung und entspricht den fachlichen Standards. In einer Untersuchung im Jahre 2001 in Hessen (Untersuchungen zur psychosozialen Begleitung von Methadonpatienten, Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik, Frankfurt, Endbericht 2001) wurde dieser Standard in den 21 hessischen Substitutionsambulanzen bereits zu 94 v.h. erreicht. Außerhalb der Ambulanzen, d.h. bei Behandlungen durch den niedergelassenen Arzt, galt dieser Standard nur in 37 v.h. der Fälle. Aktuellere Daten liegen hierzu derzeit noch nicht vor.
3 Hessischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/ Frage 9. Wie erfolgreich gestaltet sich in der Praxis des Methadon-Programms die psychosoziale Begleitung? Quantitative Aussagen über den Erfolg der psychosozialen Maßnahmen können mangels einer Evaluation der Opiatsubstitution in Hessen bisher nicht getroffen werden. Im Überblick über die Praxisberichte der hessischen Suchthilfe erscheint die Substitutionstherapie gut integriert zu sein. Neben der Motivation zur Abstinenztherapie stellt sie einen anerkannten Behandlungsmodus der Suchtberatungsstellen dar. Frage 10. Wie sind die Ergebnisse bei der beruflichen Integration von Substituierten in Hessen? In der hessischen Studie aus dem Jahr 2001 ergab sich hinsichtlich der beruflichen Integration von Substituierten folgender Befund: "Überwiegende Erwerbstätigkeit in den letzten drei Jahren" Männer Frauen Gesamt Ganztags 26,9 v.h. 18,4 v.h. 24,7 v.h. Teilzeit 6,5 v.h. - 4,8 v.h. Gelegenheitsarbeit 8,3 v.h. 2,6 v.h. 2,7 v.h. Schüler/Ausbildung 2,8 v.h. 2,6 v.h. 2,7 v.h. Rentner 5,6 v.h. 15,8 v.h. 8,2 v.h. Arbeitslos 45,4 v.h. 34,2 v.h. 42,5 v.h. In geschlossener 4,6 v.h. 3,4 v.h. Einrichtung Hausfrau/-mann - 26,3 v.h. 6,8 v.h. Gesamt 100 v.h. 100 v.h. 100 v.h. N In der Praxis der Drogenhilfe kommt den Zielgruppen angepassten Maßnahmen (Schule, Arbeitstraining, Jobbörsen, Beschäftigungsmaßnahmen) hohe Bedeutung bei der sozialen und beruflichen Re-Integration von Substituierten zu. Die Wiedereingliederung gelingt bei 10 bis 40 v.h. der Fälle. Frage 11. Ist die Teilnahme am Methadon-Programm für die Teilnehmer zeitlich begrenzt? Gemäß Präambel der Richtlinie (BUB) des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen ist oberstes Ziel der Substitutionsbehandlung die Suchtmittelfreiheit. In 3 Abs. 3 der Richtlinie (BUB) ist geregelt, dass bei einer erst kürzer als zwei Jahre bestehenden Opiatabhängigkeit sowie bei Opiatabhängigen, die das 18.Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine Überprüfung nach 9 Abs. 4 erfolgen muss. In diesen Fällen ist die Substitution in der Regel nur als zeitlich befristete Maßnahme zum Übergang in eine drogenfreie Therapie zulässig. In den anderen Fällen ist es internationaler und nationaler Standard, dass eine Substitutionsbehandlung 5 bis 7 Jahre dauern kann. Frage 12. a) Ist die letztendliche Abstinenz von Suchtmitteln das Ziel des Methadon- Programms? b) Wenn ja, wird dieses Ziel erreicht? Zu a: Oberstes, aber nicht alleiniges Ziel der Substitution ist das Erreichen von Suchtmittelfreiheit. Zu b: Ja. Frage 13. Welche Maßnahmen werden für einen Teilnehmer des Methadon-Programms während der Substitution geplant bzw. ergriffen, um ihn in die Abstinenz von Suchtmitteln zu führen? Abstinenz von Suchtmitteln wird in der Opiatsubstitution als langfristige Behandlungsperspektive angestrebt. Einer Abdosierung gehen Bemühungen um die Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands und Behandlung akuter Krankheiten ebenso voraus wie psychosoziale Beratung und schulische oder berufliche Maßnahmen. Voraussetzung sind auch eine gefestigte Beikonsumfreiheit und ein gesundes Beziehungsgeflecht. Um Rückfälle zu vermeiden, wird die Abdosierung in kleinen Schritten und in Absprache mit dem Patienten durchgeführt. Daher kann dieser Vorgang mehrere Wochen bis zu einigen Monaten dauern.
4 4 Hessischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/1831 Frage 14. Hält die Landesregierung die Substitution für ein geeignetes Instrument, um ehemals Heroinabhängige vor einem Rückfall in die "Szene"zu bewahren, ihre möglichst dauerhafte Abstinenz von Suchtmitteln zu gewährleisten und ihre soziale und berufliche Integration zu betreiben? Viele Heroinabhängige, die sich für eine Substitutionsbehandlung melden, haben den Kontakt zur Szene noch nicht verloren. Für diese gilt als vorrangiges Behandlungsziel, diese Verbindung zu beenden (vergleiche die Ausführungen zum Beikonsum). Die zunehmende Reduzierung des Beikonsums, die flankierenden sozialen Hilfen durch betreutes Wohnen, Arbeits- und Qualifizierungsprojekte und schulische Maßnahmen machen den Rückfall zunehmend unwahrscheinlicher. Die Wege zu dauerhafter Abstinenz einerseits und sozialer und beruflicher Integration andererseits verlaufen dabei nicht parallel. Häufig wird berufliche und soziale Integration früher erreicht als dauerhafte Abstinenz. Dennoch bleibt beides das erklärte Ziel der Substitutionsbehandlung. Frage 15. Was ist das Ziel des Modellversuchs zur ärztlich kontrollierten Heroinabgabe? Ziel der Vergabe des Original-Opiats ist es zu untersuchen, ob sich Drogenabhängige, die zu einer Abstinenztherapie nicht in der Lage oder willens sind und die die Bedingungen für eine aussichtsreiche Substitutionsbehandlung permanent nicht erfüllen, durch die Vergabe des Originalstoffes verbunden mit einer psychosozialen Betreuung aus der Drogenszene lösen, die kriminellen Begleiterscheinungen einstellen und Schritte zur sozialen und beruflichen Integration in Angriff nehmen. Daher legt der Modellversuch in Deutschland in Ergänzung der Untersuchungen in der Schweiz und in den Niederlanden, in denen die eklatante gesundheitliche Verbesserung der Patienten festgestellt wurde, den Schwerpunkt auf die Wirkungen der psychosozialen Betreuung. Ziel des Modellversuches ist es nachzuweisen, dass ein opiatabhängiger Patient mit einem Behandlungskonzept, das aus der Vergabe von Heroin und einer wirkungsvollen psychosozialen Betreuung besteht, gesundheitliche und soziale Standards erreichen und wie in der Substitutionstherapie zur Abstinenz gelangen kann. Die Unbedenklichkeit der Zulassung des Heroins als verordnungsfähiges Medikament soll bewiesen werden. Frage 16. a) Wie hoch sind die Haushaltsmittel, die das Land für die Durchführung des Modellversuchs in Frankfurt zur Verfügung stellt? b) Wie hoch sind die entsprechenden Bundesmittel? c) Wie hoch sind die Haushaltsmittel, die die Stadt Frankfurt am Main zur Verfügung stellt? Zu a: Das Land Hessen hat sich bereit erklärt, den Modellversuch mit maximal (= 3-mal jährlich ) zu unterstützen. Zu b: Der Bund (BMGS) stellt Mittel in Höhe von für Frankfurt zur Verfügung. Zu c: Die Stadt Frankfurt am Main wird laut Antrag für das dreijährige Modell bereitstellen. Frage 17. Welche Kosten tragen die Krankenkassen in Hessen in Zusammenhang mit dem Modellversuch? Die Krankenkassen in Hessen übernehmen im Rahmen des Modellversuchs der ärztlich kontrollierten Heroinabgabe keinerlei Kosten. Frage 18. Wie hoch ist im Kontext des Modellversuchs die durchschnittliche Vergütung für einen behandelnden Arzt pro Quartal und Fall? Die ärztliche Verschreibung und Verabreichung von Heroin in der Studienambulanz und die prüfärztlichen Leistungen werden durch das Gesamtbudget der Studie finanziert. Die durch eine begrenzte Ermächtigung der Kassenärztlichen Vereinigung erbrachten Behandlungsleistungen werden gegenüber den Krankenversicherungen abgerechnet. Es erfolgt keine fallbezogene Vergütung. Eine Umrechnung auf Quartal und Arzt wird vom Durchführungsträger nicht vorgenommen, da es sich um eine Arzneimittelstudie mit einem nicht zugelassenen Medikament handelt. Der Sicherheitsaufwand ist enorm, die Aufwendungen für Prüfarzt, Pflegekräfte für die Vergabe, die Kosten der
5 Hessischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/ Studiengruppe und die umfangreichen Dokumentationen erschweren die Zuteilung der Kosten auf einzelne Berufsgruppen; zudem macht eine Zuordnung für den Durchführungsträger keinen Sinn. Frage 19. Frage 20. Wie viele Personalstellen stehen für die Durchführung des Modellversuchs zur Verfügung? Wie viele Stellen gibt es für a) ärztliches Personal, b) Pflegepersonal, c) Sozialarbeiter, d) weitere Mitarbeiter? Folgende Personalstellen wurden zeitlich befristet besetzt: a) Behandlung der Experimentalgruppe: 5 Arztstellen, 9,5 Krankenpflegestellen, 4 Stellen für Sozialarbeit; 0,5 Stelle für "study nurse" und 0,5 Stelle für Verwaltung; b) Kontrollgruppe: 4 Stellen für Sozialarbeit (Casemanagement; Psychoedukation) in drei Substitutionsambulanzen; c) 0,5 Arztstelle für Projektleitung und Prüfarztfunktion; d) 0,5 Pädagogenstelle für die Leitung des psychosozialen Dienstes; e) 0,5 Stelle "study nurse" für wissenschaftliche Sekretariatsarbeit. Frage 21. Auf welchen Zeitraum ist die Durchführung des Modellversuchs begrenzt? Die Dauer der klinischen Arzneimittelstudie beträgt 24 Monate. Die ersten Patienten für die bundesweite Studie wurden zum 1. März 2002 aufgenommen. In Frankfurt begann diese Phase erst am 1. März 2003 und die Rekrutierung dort wurde am 15. November 2003 beendet. Der klinische Versuch dauerte daher in Frankfurt bis 15. November Frage 22. a) Wie viele Probanden nehmen gegenwärtig an dem Modellversuch teil? b) Wie viele Probanden sieht die Studie laut Forschungsdesign vor? Zu a: Mit Stand 31. Oktober 2003 werden in Frankfurt 157 Personen im Rahmen der Studie behandelt. Weitere Teilnehmer konnten bis 15. November 2003 aufgenommen werden. Zu b: Die Studie ist bundesweit mit Teilnehmern konzipiert. Davon werden 560 der Experimentalgruppe und 560 der Kontrollgruppe zugeordnet. Für die Stadt Frankfurt am Main sieht das Design die Teilnahme von 200 Personen vor. Frage 23. Inwieweit ist die Aussagekraft der Studie infrage gestellt, wenn die Probanden nicht zu einem obligatorischen "Stichtag" in die Untersuchung einbezogen, sondern nach und nach in den Modellversuch aufgenommen werden? Die Studie ist so angelegt, dass ein bestimmter Stichtag für den Beginn der Untersuchung mit allen Teilnehmern nicht notwendig ist. Entscheidend ist, dass jeder Teilnehmer der Experimentalgruppe zwei Jahre lang mit dem zu testenden Medikament (hier: Heroin) behandelt wird. Frage 24. Bekommen die Probanden eine Art finanzielles Entgelt für die Teilnahme am Modellversuch? Die Studienteilnehmer erhalten kostenlos das Heroin, aber keine Vergütung und keinerlei Art von finanziellem Entgelt für ihre Teilnahme an dem Modellversuch. Frage 25. a) Welche sind in Bezug auf die Abhängigen die Kriterien für die Teilnahme am Modellversuch? b) Befürwortet es die Landesregierung, dass die Kriterien für die Teilnahme an dem Modellprojekt so gefasst werden, dass weitere Probanden akquiriert werden können? c) Befürwortet es die Landesregierung, die Kriterien für die Teilnahme an dem Modellprojekt beizubehalten und die Zahl der Probanden abzusenken? Zu a: Die Kriterien für die Teilnahme an dem Modellversuch sind: - Mindestalter 23 Jahre, - Dauer der Opiatabhängigkeit mindestens fünf Jahre, - aktuelle Hauptdiagnose Opiatabhängigkeit nach den Kriterien von ICD 10,
6 6 Hessischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/ aktueller täglicher intravenöser Heroinkonsum oder fortgesetzter Heroinkonsum unter der Substitutionsbehandlung, - körperliche Krankheitssymptome, die einen schlechten Gesundheitszustand zeigen oder aktuelle psychische Symptome bzw. Beeinträchtigungen, - keine Teilnahme an einer suchttherapeutischen Behandlung mindestens innerhalb der letzten sechs Monate, aber dokumentierte Vorerfahrung mit Drogentherapien - oder: negativer Verlauf einer Substitutionsbehandlung, - Wohnsitz bzw. gemeldeter Aufenthalt seit mindestens 12 Monaten in der betreffenden Stadt oder Region. Zu b und c: Die Einschlusskriterien sind Bestandteil des von den Ethikkommissionen der Landesärztekammern und dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte auf der Basis des 3 Abs.2 des deutschen Betäubungsmittelgesetzes genehmigten Studiendesigns. Eine Initiative zur Änderung der Einschlusskriterien setzt ein neues Genehmigungsverfahrens unter Beteiligung dieser Institutionen voraus. Eine solche Initiative könnte nicht mit einer Zustimmung rechnen. Die Landesregierung hat nicht die Absicht, eine Initiative in diesem Sinne zu ergreifen. Frage 26. Welche sind die häufigsten Nebenwirkungen von Heroin? Heroinkonsum in sehr geringer Dosierung führt zwar zu keinen negativen Nebenwirkungen, aber im Modellversuch wird eine Dosis festgelegt, die drei Mal täglich verabreicht wird und bei deren Ausbleiben Nebenwirkungen (Entzugserscheinungen) eintreten, die in Frage 28 bezüglich der Begleiterscheinungen beim Entzug von Opioiden beschrieben werden. Frage 27. Wie hoch ist der Anteil von Konsumenten an den Drogenabhängigen in Hessen insgesamt, a) die Heroin nehmen, b) die Crack nehmen, c) die so genannte Designer-Drogen nehmen, d) die Kokain nehmen, e) Cannabis nehmen? Es gibt keine gesicherten Zahlen über Konsumenten von Drogen. Die Polizei- und Justizstatistiken erfassen nur die im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes auffällig gewordenen Konsumenten. Geschätzt werden für Hessen: a) bis Heroinkonsumenten, b) Crack-Konsumenten (fast alle in Frankfurt), c) Konsumenten von Designer-Drogen, d) bis Kokain-Konsumenten, e) bis Cannabis-Konsumenten. Frage 28. Welche medizinischen Begleiterscheinungen treten beim Entzug von a) Heroin, b) Methadon auf? Beim akuten Entzug von Opioiden (Heroin, Methadon, Codein, Morphium und anderem) treten psychische Entzugserscheinungen und körperliche Entzugssymptome auf: - psychisch: Unruhe, Depressivität, Angst, Antriebsmangel, intensives Verlangen nach dem Suchtmittel; - körperlich: Übelkeit, Brechreiz, erhöhte Atemfrequenz, Muskelschmerzen, Zittern, Kälteschauer, Schwitzen, Durchfall, Schlaflosigkeit. Dosis, Konsumfrequenz und Dauer der Abhängigkeit bestimmen das Ausmaß der Entzugserscheinungen. Frage 29. Welcher Entzug ist unter medizinischen Gesichtspunkten der körperlich strapaziösere? Der Entzug von Heroin und der von Methadon unterscheiden sich in der Dynamik und Dauer der ansonsten identischen Entzugssymptomatiken: beim Heroinentzug setzen die Entzugserscheinungen schneller ein und klingen schneller ab als beim Entzug von Methadon. Durch eine kontrolliert aus-
7 Hessischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/ schleichende Dosierung über einen längeren Zeitraum können die Entzugssymptome nach Methadonkonsum deutlich vermindert werden. Frage 30. Wie bewertet die Landesregierung die Idee, Heroin unter bestimmten Voraussetzungen ärztlich kontrolliert abzugeben? Frage 31. Stellt die ärztlich kontrollierte Abgabe von Heroin nach Auffassung der Landesregierung ein Instrument auf dem Weg in die Abstinenz dar? Die Landesregierung hat die Arzneimittelstudie zur Heroinvergabe, an der die Stadt Frankfurt am Main teilnimmt, unterstützt, damit Erkenntnisse erlangt werden, ob und unter welchen Bedingungen Heroin als Arzneimittel eingesetzt werden kann und ob die Hypothese, dass Heroin ein geeignetes Arzneimittel für bestimmte Patienten ist, durch die Ergebnisse gestützt wird. Die Studie soll zeigen, ob die beschriebenen Bedingungen rational nachvollziehbar und für eine Umsetzung praktikabel sind. Wenn das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte eine Zulassung aufgrund dieser Ergebnisse aussprechen sollte, wird die Landesregierung sich damit befassen. Eine vorherige Bewertung ist nicht angebracht. Frage 32. Welche Konsequenzen hätte eine ärztlich kontrollierte Abgabe von Heroin grundsätzlich auf die Motivation von Süchtigen, sich von ihrer Heroinsucht zu befreien? Die Landesregierung erwartet keine negativen Auswirkungen auf die Motivation von Süchtigen, sich von ihrer Heroinsucht zu befreien. Ähnliche Vermutungen oder Befürchtungen wurden auch zu Beginn der hessenweiten Substitutionsbehandlung geäußert. Die Zahlen der Anmeldungen zu Entzugsbehandlungen und zu Entwöhnungsbehandlungen sind aber gestiegen und gleichzeitig wurde einem bestimmten Kreis von Opiatabhängigen eine Möglichkeit geboten, physisch und sozial Statusverbesserungen zu erreichen, ohne dass ein Ausstieg in Richtung vollständiger Abstinenz verbaut wurde. Frage 33. Wie bewertet die Landesregierung die Arbeit der SiT in Bezug auf Wohn- und Arbeitsprojekte für ehemals Suchtabhängige? Die Landesregierung bewertet die Arbeit des Vereins Selbsthilfe im Taunus (SiT) positiv. Wiesbaden, 3. Dezember 2003 Silke Lautenschläger Anlage
8 Anlage Zu Frage 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen: Ärztliche Leistungen im Zusammenhang mit der Abgabe von Methadon Kosten für die Methadonzubereitungen Kosten für weitere Arzneimittel, die zu Substitutionszwecken eingesetzt werden Kosten für weitere Arzneimittel, die zu Substitutionszwecken eingesetzt werden a) Subutex b) L-Polamidon , , noch keine Zahlen von der KV Hessen vorhanden (1. Halbjahr 2003) (1. Halbjahr 2003) Hessische Betriebskrankenkasse nach Auskunft des BKK Landesverbandes Hessen: Ärztliche Leistungen im Zusammenhang mit der Abgabe von Methadon Ausgaben für Methadon , , , ,30 Da das "Gesetz zur Einführung des Wohnortprinzips bei Honorarvereinbarungen für Ärzte und Zahnärzte" erst am 1. Januar 2002 in Kraft trat, kann der BKK-Landesverband Hessen über die vorhergehenden Zeiträume keine konkreten Angaben zur Höhe der Ausgaben für ärztliche Leistungen im Zusammenhang mit der Abgabe von Methadon machen.
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