Geplante Schutzgebietsausweisung des Vogelschutzgebietes Ostheide bei Himbergen und Bad Bodenteich als LSG. Präsentation am 7. bzw. 14.
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- Kilian Kohler
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1 Geplante Schutzgebietsausweisung des Vogelschutzgebietes Ostheide bei Himbergen und Bad Bodenteich als LSG Präsentation am 7. bzw. 14. März Landkreis Uelzen, Umweltamt
2 Wozu soll die Veranstaltung dienen? Sie soll 1. gesetzliche und fachliche Hintergründe und Grundlagen des Ausweisungsprozesses erklären, 2. Möglichkeiten des Vertragsnaturschutzes abklopfen, 3. auf wahrscheinliche und potentielle Verordnungshinweise aufmerksam machen und den Verfahrensablauf erläutern, 4. dazu dienen, zusammen zu überlegen, wie die gesetzlich festgelegten Aufgaben erfüllt werden und nächste gemeinsame Schritte in die Wege geleitet werden können.
3 1. Hintergründe und Grundlagen Natura 2000 Europäisches Lebensraum-Netz, das die Europäische Union im gesamten Gebiet der Mitgliedstaaten einrichten will. Das Netz ist ein Beitrag zur Umsetzung des internationalen "Übereinkommens über die Biologische Vielfalt" ist, das auch als Rio-Erklärung von 1992 bekannt ist. Rechtsgrundlagen: EU-Vogelschutzrichtlinie, Schutz aller wild lebenden europäischen Vogelarten Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU, Erhalt von aus europäischer Sicht besonders schutzwürdigen Lebensräumen, Tier- und Pflanzenarten Die dauerhafte Sicherung von Gebieten mit bedeutsamen Vorkommen dieser Lebensräume und Arten steht im Mittelpunkt.
4 1. Hintergründe und Grundlagen Natura Gebiete im Landkreis Uelzen
5 1. Hintergründe und Grundlagen Was sind die Aufgaben der Unteren Naturschutzbehörde? Wie sollen die EU-Vogelschutzgebiete gesichert werden? Nach aktueller Rechtsprechung sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, die EG-Vogelschutzgebiete hoheitlich zu sichern. Dies kann beispielsweise durch Landschafts- oder Naturschutzgebiete aber auch durch Gesetz erfolgen... Zusätzlich können auch freiwillige Vereinbarungen (z.b. durch Vertragsnaturschutz) und administrative Regelungen (z.b. durch Selbstbindung bei staatseigenen Flächen oder durch Verwaltungsvorschriften) getroffen werden. Quelle: Niedersächsisches Umweltministerium
6 1. Hintergründe und Grundlagen Nördlicher Teil des Vogelschutzgebietes V25 Ostheide bei Himbergen und Bad Bodenteich
7 1. Hintergründe und Grundlagen Südlicher Teil des Vogelschutzgebietes V25 Ostheide bei Himbergen und Bad Bodenteich
8 1. Hintergründe und Grundlagen Wertbestimmende Brutvögel Arten des Anhanges I der Vogelschutzrichtlinie Für diese Arten müssen Schutzgebiete ausgewiesen werden. Ortolan (Emberiza hortulana) Heidelerche (Lullula arborea) Fotos: Lars Wellmann
9 1. Hintergründe und Grundlagen Wie sehen die Bestände der Zielarten im LK Uelzen aus? Einmalige Erfassungen lassen noch keine Aussagen zu Bestandsveränderungen zu! Ortolan (Emberiza hortulana) 2002: 44 Brutreviere im EU-Vogelschutzgebiet V25 (Teil südlich Himbergen) 2007: 57 Brutreviere im EU-Vogelschutzgebiet V25 (Teil bei Bad Bodenteich) 2009: 40 Brutreviere im EU-Vogelschutzgebiet V26 Schätzung Deutschland: BP (BirdLife International 2004, Daten ) Heidelerche (Lullula arborea) 2002: 61 Brutreviere im EU-Vogelschutzgebiet V25 (Teil südlich Himbergen) 2007: 45 Brutreviere im EU-Vogelschutzgebiet V25 (Teil bei Bad Bodenteich) 2009: 47 Brutreviere im EU-Vogelschutzgebiet V26 Schätzung Deutschland: bis (BP Bauer et al. 2002) sonstige Daten aus Lamprecht (2002), Wellmann (2007), Wellmann (2009) Ziel: Erhaltung bzw. Optimierung der Populationsgrößen der wertbestimmenden Arten, d.h. Erhaltung stabiler Bestände Niedersachsen (seit 1960er Jahre): Ortolan: großer Bestandverlust, regional positive Entwicklungen Heidelerche: Bestand stabil bis leicht abnehmend, lokal leichte Bestanderholung
10 1. Hintergründe und Grundlagen Was brauchen die Zielarten? Ortolan (Emberiza hortulana) kleinparzellierte, strukturreiche Ackerlandschaften mit enger Verzahnung v. (Sommer-)Getreide u. Hackfruchtanbau Strukturvielfalt: Baumreihen, Einzelbäume, Obstwiesen, Alleen durchsonnte, lichte Waldränder Heidelerche (Lullula arborea) strukturreiche Acker- u. Brachflächen mit freier Zugänglichkeit zum Boden Magerstandorte, Sandheiden, naturnahe Trockenlebensräume Saumstrukturen, strukturreiche Waldrand-Acker-Übergänge reichhaltiges Nahrungsangebot an Insekten und Sämereien extensiver Ackerbau Fotos: Lars Wellmann
11 1. Hintergründe und Grundlagen Dilemma in von Äckern dominierten Landschaften: Grundsätzliche Ziele des Naturschutzes und der Landwirtschaft stehen hier einander entgegen Ziel Naturschutz Erhaltung strukturreicher, extensiv genutzter Ackerbaulandschaft mit vielen Grenzlinien zu Gehölzen, Wäldern, Heiden u. Magerrasen Ziel Landwirtschaft Ausgeräumte Landschaft mit sehr großen Ackerschlägen und gut befahrbaren Wegen Art des Ackerbaus kann den Landwirten nicht aufgezwungen werden, nur freiwillig Anpassungen bzw. Veränderungen möglich, Erfolg von Unterstützung der Landwirte abhängig! Vertragsnaturschutzmaßnahmen unumgänglich! (in Zukunft zusätzlich auch durch Kompensationsmaßnahmen, z.b. PIK?)
12 2. Vertragsnaturschutz Welche Maßnahmen werden aktuell umgesetzt? PROFIL: Kooperationsprogramm Naturschutz, Teilbereich Acker, Unterteilbereich "Vogel- und Tierarten der Feldflur" Fördermaßnahme 432 Vogel- und sonstige Tierarten der Feldflur In diesem Programmteil wird die Extensivierung von Anbauverfahren auf Ackerflächen gefördert. Vorrangig sollen aber Brut-, Nahrungs- oder Rückzugsflächen (Lebensraumstrukturen) für Vögel- und sonstige Tierarten der Agrarlandschaft geschaffen oder erhalten werden. Programmvarianten 432.1: Anbau von Getreide, außer Mais, ohne Untersaat (aktuell keine Vertragsflächen) 432.2: Luzerne/Kleegras (111 ha, aber keine Neuverträge seit 2010) 432.3: Sommergetreide-Erbsen-Gemenge ohne Ernte (aktuell 50 ha) 432.4: Sommergetreide-Erbsen-Gemenge mit Ernte (aktuell 5 ha Vertragsflächen) 432.5: Ohne Beschränkung im 3. Vertragsjahr (aktuell 12 ha Vertragsflächen)
13 2. Vertragsnaturschutz Ortolanfenster Zusätzliche sinnvolle, ergänzende Maßnahme: Einrichtung von Ortolanfenstern (in Bayern, bzw. Franken, gute erste Erfahrungen, Prinzip wie Lerchenfenster) Quelle: LBV Bayern Erprobt seit 2006: Die ca. 3 x 8 m großen, bei der Ansaat ausgesparten Fehlstellen im Getreide sollen dem Ortolan Brutmöglichkeiten bieten, wenn nach einem milden Winter das Getreide zu dicht steht. Zusätzlich erhöht sich durch die Beikräuter in den Fenstern das Nahrungsangebot.
14 2. Vertragsnaturschutz Erhöhung der Strukturvielfalt Anreicherung von (linearen) Gehölzstrukturen, insbesondere Eichenreihen 1) Waldrandentwicklung (Entwicklung von strukturreichen Wald-Feld-Übergangsbereichen, schmaler Saum mit Eiche o. Birke ausreichend, vorgelagerte Gras- u. Staudenflur zum Weg o. Acker) 1) Schaffung von Randsteifen entlang von Wald-, Gehölzrändern und Gewässern 1) Erhöhung der Umtriebszeit in Kiefernforsten 1) Erhalt von Altholzinseln Erhaltung der bestehenden Strukturen 1) Hierfür fehlen noch Angebote des Vertragsnaturschutzes (zukünftig Möglichkeiten über Kompensationsmaßnahmen?). Fotos: Lars Wellmann
15 3. Verordnung und Verfahrensablauf Beispiele zu Verboten und Genehmigungsvorbehalten aus anderen Verordnungen Feldgehölze aller Art wie Alleen, Baumreihen, Einzelbäume, Hecken, Gebüsche, Feld- u. Ufergehölze und naturnahe Waldränder zu beseitigen Wälder, Trockenrasen, Heiden nachteilig zu verändern, zu beschädigen oder zu zerstören Modellsport mit ferngesteuerten, verbrennungsmotorbetriebenen Geräten zu betreiben Windkraftanlagen zu errichten auf landwirtschaftlich genutzten Flächen schnellwüchsige Gehölze im Kurzumtrieb anzubauen außerhalb des Waldes standortfremde, landschaftsuntypische Gehölzpflanzungen oder Pflanzungen mit nicht gebietsheimischen Gehölzarten vorzunehmen Ausnahmeregelungen sind im Einzelfall möglich und im Einzelfall zu prüfen.
16 3. Verordnung und Verfahrensablauf Beispiele für zulässig Handlungen; Pflege, Entwicklung u. Wiederherstellung aus anderen Verordnungen Zulässige Handlungen, Pflege- Entwicklungs- u. Wiederherstellungsmaßnahmen: Maßnahmen zur Gefahrenabwehr, zur Erhaltung der Verkehrssicherheit, sowie notwendige Unterhaltungsmaßnahmen an Wegen und Straßen Landschaftsstrukturelemente, insb. Alleen, Solitärbäume, Feldgehölze, Hecken u. Waldränder, sollen durch Pflege, Nachpflanzung u. Neuanlage gefördert werden Brachen und Randstreifen sollen erhalten u. gepflegt werden mosaikartige Strukturen sollen bsp. durch kleinere Anbauflächen sowie getreide- u. hackfruchtbetonte Fruchtfolgen gefördert werden, ohne oder mit reduzierter Düngeru. Pflanzenschutzmitteln sowie angepassten Bewirtschaftungsterminen struktur- u. artenarme Nadelholzforste sollen unter Erhalt v. Altbaumbeständen bzw. Altbäumen in naturnahe Bestände umgebaut werden, wobei bevorzugt Eichen bzw. Kiefern verwendet werden.
17 3. Verordnung und Verfahrensablauf Problem Beregnung und Ortolan Negative Auswirkungen der Beregnung auf den Ortolan: Nestlinge unterkühlen hoher Wasserdruck wirkt mechanisch auf Nester u. Tiere Randstrukturen werden mitberegnet usw. Lösungsmöglichkeiten: Ackerrandbereiche nicht mitberegnen keine Beregnung auf bestimmten Ackerflächen Einsatz von Tropf- und Sprühbewässerung Regelungen sollten nicht in Verordnung übernommen werden, Wie können Agreements bzw. und kurz- bis langfristige Lösungen gefunden werden?
18 3. Verordnung und Verfahrensablauf Ausweisung von Schutzgebieten: Verfahrensablauf inklusive Vorbereitungsphase Vorbemerkung: Die Dauer der einzelnen Verfahrensabschnitte ist sehr stark abhängig von mehreren Faktoren, insbesondere von: der Datenlage (aktuelle Kartierungen vorhanden?) der Gebietskenntnis des Sachbearbeiters, Erfahrung bei den Schutzgebietsausweisungen der Gebietsgröße dem Konfliktpotential dem Umfang der Einbindung politischer Gremien den sonstigen Randbedingungen wie z. B. Ferienzeiten Die im Folgenden angegebenen Zeitspannen sind somit Schätzungen, die sich aus den eigenen Erfahrungen ableiten. Bildung eines begleitenden Arbeitskreises aus Kommunen, LWK, Landvolk, Naturschutzverbänden, UHV u. Umweltamt, Erarbeitung und Diskussion des Verordnungsentwurfes Sicherung des Vogelschutzgebietes bis Anfang 2014 erforderlich
19 3. Verordnung und Verfahrensablauf Vorbereitungsphase Vorhandene Datenlage sichten, fehlende Unterlagen soweit möglich einholen Arbeitskarten erstellen Auflisten der Ansprechpartner und Institutionen Aufstellung eines Zeitplanes Mögliche Konfliktpunkte auflisten Ortskenntnis zulegen, Abgrenzungsentwurf erarbeiten, zumindest Nutzungskartierung vornehmen (ggfs. auch Grobeinschätzung der Biotoptypen) Erste Vo-Entwürfe bzgl. der Regelungsinhalte (abhängig von den vorhandenen Schutzgütern/ Nutzungen) Übersicht über die Anwendung von möglichen Förderprogrammen Kontaktaufnahme mit Ansprechpartnern, Institutionen, Terminabsprache für Vorgespräche (hierfür sollten eine Arbeitskarte mit einem ersten Abgrenzungsentwurf und je nach Institution auch die wichtigsten Regelungsinhalte vorliegen) Nachbereitung der Gespräche (Vermerke, Einarbeitung der Arbeitsergebnisse) Parallel zu diesen Arbeitsschritten sind die Verordnung und die Karte (ggfs. laufend anpassen) sowie die Verteiler für die TÖB und die Öffentliche Auslegung zu erstellen Abgleichung im begleitenden Arbeitskreis Erstellen der Verordnungskarte und der Verordnung (ggfs. mit Erläuterung) Entscheidung über Parallelverfahren oder getrenntes Verfahren nach TÖB und Öffentlicher Auslegung Vervielfältigung und Versand Abgleichung im begleitenden Arbeitskreis 1 bis 4 Wochen mind. 4 Wochen bis zu einem halben Jahr 2 bis 3 Wochen
20 3. Verordnung und Verfahrensablauf Einleitung des Verfahrens Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB), der betroffenen Gemeinden und der anerkannten Naturschutzverbände Vorstellung des Verordnungsentwurfes in der Öffentlichkeit Auswertung der Eingaben, Überarbeitung/ Anpassung VO-Text und Karte(n) Ggfs. weitere Gespräche/ Ortstermine Abgleichung im begleitenden Arbeitskreis (wenn nicht parallel zur TÖB-Beteiligung) Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung durch Samtgemeinde/ Einheitsgemeinde Ggfs. Pressemitteilung Öffentliche Auslegung Auswertung der Eingaben, Überarbeitung/ Anpassung VO-Text und Karte Ggfs. weitere Gespräche/ Ortstermine 2 Monate 1 Monat mind. 1 Woche 1 Monat 1 Monat Vorbereitung der Veröffentlichung einschl. Korrekturlesen u. ä. Veröffentlichung Beantwortung der Anregungen und Bedenken, Pressemitteilung Geschätzte Dauer Ca. 1 1,5 Jahre
21 4. Ausblick Was passiert, wenn wir unsere Aufgaben nicht erfüllen? Bsp. Moorschneehuhn im Owenduff-Nephin Beg (Grafschaft Mayo) 2002: Verurteilung Irlands schwere Schädigung der Lebensräume wild lebender Vögel durch Überbesatz mit Schafen, starker Verlust von Heideflächen, die als Nist- und Futtergebiet benötigt werden 2004: schriftliche Mahnung der EU an Irland Schritte zur Verringerung der Anzahl der Schafe unternommen, aber Pläne nicht vollständig verwirklicht. Keine verbindlichen Rechtsvorschriften zur Schutzgebietssicherung vorgelegt. Angaben zur Überwachung der Wiederherstellung der geschädigten Lebensräume fehlten 2009: Einstellung des Verstoßverfahrens Irland hatte ausreichend Schritte unternommen, um den Schafbestand in seinen Hügellandschaften zu verringern und weitere Schutzmaßnahmen in den Gebieten "Owenduff-Nephin Beg Complex und "Twelve Bens" getroffen, in denen die Schäden durch Überweidung besonders schlimm waren. Wikipedia, 2005 Derek Ramsey
22 4. Ausblick Zukunftsaussichten (schwierige) Voraussetzungen: unmöglich, Ziele des Naturschutzes in Bezug zum Vogelschutz im Gebiet umfassend hoheitlich zu sichern Vertragsnaturschutzmaßnahmen unumgänglich Unsicherheit, was zukünftige Agrarumweltmaßnahmen angeht Kompensationsmaßnahmen werden zukünftig möglicherweise eine größere Rolle einnehmen (müssen?) Wünschenswerte Entwicklung: Die Ziele der Erhaltung bzw. Optimierung der Populationsgrößen der wertbestimmenden Arten, d.h. Erhaltung stabiler Bestände wird erreicht. Weitere Arten der Agrarlandschaft profitieren von den Schutz-, Erhaltungs- und Pflegemaßnahmen. Die landwirtschaftlichen Betriebe profitieren vom Vertragsnaturschutz und/oder Kompensationsmaßnahmen. Die Landwirte können auf dem größten Teil der Flächen weiterhin intensiv wirtschaften und sich betrieblich weiterentwickeln.
23 Zusatzfolien (für evtl. Nachfragen)
24 2. Vertragsnaturschutz Welche Maßnahmen werden aktuell umgesetzt? Fördermaßnahme 432 Vogel- und sonstige Tierarten der Feldflur Varianten Generelle Regelungen keine Beregnung keine Lagerung (Maschinen, Mist, Silage), kein Befahren ganzjähriger Verzicht auf Pflanzenschutz- u. Düngemitteln Randstreifen v. 6 bis 30 m Breite, in begründeten Fällen auch ganzflächig o. Teilsschläge 432.1: Grundvariante (aktuell keine Vertragsflächen) Anbau v. Getreide (außer Mais) doppelter Saatreihenabstand von mindestens 18 cm keine Bewirtschaftung in den Monaten Mai, Juni, Juli Förderprämie 480 /ha/a (vollflächig 315 /ha/a) 432.5: Ohne Beschränkung im 3. Vertragsjahr (aktuell 12 ha Vertragsflächen) wie 432.1, aber im 3. Vertragsjahr keine Bewirtschaftungsbeschränkungen (Kartoffeln!) Förderprämie 395 /ha/a (vollflächig 230 /ha/a)
25 2. Vertragsnaturschutz Welche Maßnahmen werden aktuell umgesetzt? 432.3: Sommergetreide-Erbsen-Gemenge ohne Ernte (aktuell 50 ha) Anbau v. Getreide (außer Mais) u. in 2 v. 5 Jahren Anbau v. Sommergetreide-Erbsen-Gemenge doppelter Saatreihenabstand von mindestens 18 cm keine Bewirtschaftung in den Monaten Mai, Juni, Juli abschlegeln und einarbeiten des Aufwuchses ab 01. August Förderprämie 720 /ha/a (vollflächig 555 /ha/a) 432.4: Sommergetreide-Erbsen-Gemenge mit Ernte (aktuell 5 ha Vertragsflächen) wie 432.3, aber Ernte nach dem 31. Juli Förderprämie 520 /ha/a (vollflächig 355 /ha/a) Foto: Lars Wellmann
26 2. Vertragsnaturschutz Was hat sich nicht bewährt? 432.2: Luzerne/Kleegras (111 ha, aber keine Neuverträge seit 2010) Anbau von Luzerne mit Kleegrasmischungen doppelter Saatreihenabstand von mind. 18 cm keine Bewirtschaftung in den Monaten Mai, Juni bis 15. Juli Umbruch und Neuansaat im 3. und 5. Vertragsjahr im 1., 3. und 5. Jahr mind. einmalige Mahd, im 2. u. 4. Vertragsjahr nur einmalige Mahd Förderprämie 635 /ha/a (vollflächig 535 /ha/a) 2009/2010 mit Förderung 905 /ha/a, im 2. und 4. Jahr grünlandartige Struktur wegen grünlandartiger Entwicklung keine geeignete Maßnahme für Ortolan (Wellmann 2011) Foto: Lars Wellmann
27 2. Vertragsnaturschutz Probleme und Verbesserungsvorschläge Hauptprobleme (Wellmann 2011): zu späte Entwicklung der Vegetationsbestände zu spärliche Entwicklung des Saatgutes (Frühjahrstrockenheit) Aushagerung (zu lichte Bestände) Verbesserungsvorschläge (Wellmann 2011): Foto: Lars Wellmann Einsaatzeitpunkt deutlich vorverlegen (auf mind ) zusätzliche Gemengevarianten ermöglichen (bes. Winterung), z.b. Wickroggen o. Wintererbse - Triticale Beimischung trockenheitsresistenter Kulturen in die Saatgutmischung (Lupine/Sommerwicke) Kombination mit Zwischenfruchtanbau vor Gemengeanbau reduzierte Stickstoffdüngung auf ausgehagerten Flächen Nachbeweidung
28 Warum NATURA 2000-Gebiete ausweisen? BNatSchG 32 Schutzgebiete (1) Die Länder wählen die Gebiete, die der Kommission nach Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie 92/43/EWG und Artikel 4 Absatz 1 und 2 der Richtlinie 79/409/EWG zu benennen sind, nach den in diesen Vorschriften genannten Maßgaben aus. Sie stellen das Benehmen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit her. Dieses beteiligt die anderen fachlich betroffenen Bundesministerien und benennt die ausgewählten Gebiete der Kommission. Es übermittelt der Kommission gleichzeitig Schätzungen über eine finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft, die zur Erfüllung der Verpflichtungen nach Artikel 6 Absatz 1 der Richtlinie 92/43/EWG einschließlich der Zahlung eines finanziellen Ausgleichs insbesondere für die Land- und Forstwirtschaft erforderlich ist. (2) Die in die Liste nach Artikel 4 Absatz 2 Unterabsatz 3 der Richtlinie 92/43/EWG aufgenommenen Gebiete sind nach Maßgabe des Artikels 4 Absatz 4 dieser Richtlinie und die nach Artikel 4 Absatz 1 und 2 der Richtlinie 79/409/EWG benannten Gebiete entsprechend den jeweiligen Erhaltungszielen zu geschützten Teilen von Natur und Landschaft im Sinne des 20 Absatz 2 zu erklären. (3) Die Schutzerklärung bestimmt den Schutzzweck entsprechend den jeweiligen Erhaltungszielen und die erforderlichen Gebietsbegrenzungen. Es soll dargestellt werden, ob prioritäre natürliche Lebensraumtypen oder prioritäre Arten zu schützen sind. Durch geeignete Gebote und Verbote sowie Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen ist sicherzustellen, dass den Anforderungen des Artikels 6 der Richtlinie 92/43/EWG entsprochen wird. Weiter gehende Schutzvorschriften bleiben unberührt. (4) Die Unterschutzstellung nach den Absätzen 2 und 3 kann unterbleiben, soweit nach anderen Rechtsvorschriften einschließlich dieses Gesetzes und gebietsbezogener Bestimmungen des Landesrechts, nach Verwaltungsvorschriften, durch die Verfügungsbefugnis eines öffentlichen oder gemeinnützigen Trägers oder durch vertragliche Vereinbarungen ein gleichwertiger Schutz gewährleistet ist. Landkreis Uelzen, Umweltamt
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