Informationsanlass 4. November 2014 Regionaler Richtplan Windenergie

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1 Informationsanlass 4. November 2014 Regionaler Richtplan Windenergie Jörg Zumstein, Präsident Kommission Raumplanung Jos Aeschbacher, Leiter Fachbereich Raumplanung Thomas Frei, Sigmaplan AG

2 Inhalte 1. Ausgangslage, Auftrag und Zielsetzungen 2. Projektorganisation und zeitlicher Ablauf 3. Vorgehen und Methodik 4. Resultate: Regionale Windenergiegebiete 5. Auswirkungen der vorliegenden Planung und Ausblick

3 1. Ausgangslage, Auftrag und Zielsetzungen Mont Crosin. Quelle: Suisse éole. 3

4 Ausgangslage 4 Januar 2011: Teilrichtplan Windkraftanlagen Bantiger Süd-Ost genehmigt bis 2013: Grundlagenerarbeitung auf kantonaler Ebene (Anstoss: Motion im Grossen Rat). Juni 2013: Voranfragen zu Windenergieprojekten. Juli 2013: Anpassungen des kantonalen Richtplans: Massnahmenblatt C_21 «Anlagen zur Windenergieproduktion fördern». August 2013: Beschluss zur Erarbeitung des regionalen Richtplans Windenergie durch die Kommission Raumplanung. Entlebuch. Quelle: Suisse éole.

5 Auftrag Kantonaler Richtplan (Massnahmenblatt C_21) gibt kantonale Windenergieprüfräume vor und weist bereits festgesetzte Windenergiegebiete aus. Die Regionen müssen bis 2018 regionale Windenergiegebiete in den kantonalen Windenergieprüfräumen bestimmen. 5 Auszug aus Kantonalem Richtplan Bern, Massnahmenblatt C_21: kantonale Windenergieprüfräume (P) und bereits festgesetzte Windenergiegebiete (S).

6 Zielsetzung Detaillierte Analyse der grob eruierten kantonalen Windenergieprüfräume aufgrund der massgeblichen Kriterien auf regionaler Stufe. Durchführung einer nachvollziehbaren, qualifizierten Interessenabwägung (Nutzungs-/Schutzinteressen) Herleitung von Gebieten, in welchen aus regionaler Sicht dem Nutzungsinteresse keine übergeordneten Schutzinteressen entgegenstehen. Erarbeitung einer behördenverbindlichen regionalen Richtplanung. Keine quantitativen Zielvorgaben (z. B. Definition Anzahl Windenergiegebiete, Minimalfläche, Leistung o. ä.) 6

7 Zuständigkeiten Kanton / Region / Gemeinden 1. Kantonaler Richtplan Windenergieprüfräume (grober Betrachtungsraum) 4. Bauprojekt 7 2. Regionaler Richtplan Windenergiegebiete (Perimeter definiert) 3. Kommunale Überbauungsordnung Standorte

8 Rahmenbedingungen 8 Planung für Windenergieanlagen mit Gesamthöhe > 30 m. Festsetzung Windenergiegebiete in regionalem Richtplan ist Voraussetzung für eine kommunale Nutzungsplanung (im Normalfall Überbauungsordnung). Bedingung gemäss kantonalem Richtplan: Bildung von Windpärken mit mindestens drei Turbinen. Kleinere Anlagen < 30 m Gesamthöhe: Baubewilligung ohne Eintrag im regionalen Richtplan möglich.

9 2. Projektorganisation und zeitlicher Ablauf Mont Crosin. Quelle: Suisse éole. 9

10 Projektorganisation 10

11 Einbezug Partner und Interessen 11 Alle Gemeinden RKBM: Beschluss Projektbudget (RV), öffentliche Mitwirkung Standortgemeinden: frühzeitige Information, Begehungen Nachbargemeinden, regionen und kantone: regelmässige Information, Einladung an Begehungen Unternehmungen: Umfrage zu Planungsbeginn bezüglich laufender Abklärungen und Projektideen Interessenverbände: Im kleinen Rahmen: aktiv in Begleitgruppe (Pro Natura / Naturpark Gantrisch / Suisse éole) Im grossen Rahmen: öffentliche Mitwirkung Private (z.b. potenziell betroffene Anwohner, Grundeigentümer): öffentliche Mitwirkung

12 Wichtige Meilensteine Jan Okt 2014 Erarbeitung Grundlagen und Mitwirkungsdossier Nov 2014 Mär 2015 Mitwirkung (inkl. Auswertung und Überarbeitung) Mai August 2015 Vorprüfung Kanton Dezember 2015 Beschluss durch die Regionalversammlung 1. Quartal 2016 Genehmigung durch den Kanton 12 Haldenstein. Quelle: Suisse éole

13 3. Vorgehen und Methodik Mont Crosin. Quelle: Suisse éole. 13

14 Definition von relevanten Kriterien Auf Basis der Vorgaben von Bund und Kanton (festgelegt im kant. Richtplan): Bestimmen von Ausschlusskriterien, z. B. kantonale Naturschutzgebiete; Bauzonen (Wohn- und Mischnutzung). Bestimmen von sogenannten Vorbehaltskriterien (Total 30), z.b. Windpotenzial, Wald, geschützte Ortsbilder, Zugvogelgebiete. Diese beschreiben Interessen, die einer qualifizierten Abwägung von Schutz und Nutzung unterzogen werden (d.h. priorisiert werden). Drei inhaltliche Bereiche von Vorbehaltskriterien: Ressourcennutzung Erholung, Tourismus und Gesellschaft Natur, Landschaft und Umwelt 14

15 Anwendung der festgelegten Kriterien Raumplanerische Abwägung der Vorbehaltskriterien Drei Ebenen von Vorbehaltskriterien: a. Aus Vorbehaltskriterium wird im regionalen Richtplan Ausschlusskriterium. b. Die raumplanerische Interessenabwägung zwischen Schutzund Nutzerinteressen findet auf regionaler Ebene statt. c. Die raumplanerische Interessenabwägung wird an die kommunale Nutzungsplanung delegiert, der regionale Richtplan gibt aber Rahmenbedingungen dafür vor. In der Regel GIS-Daten erhältlich Operationalisierung und Analyse: räumliche Darstellung der Kriterien 15

16 Ausschlussgebiete a) Ergänzung Ausschlussgebiete (z.b. Gebiete mit weniger als 300 m Abstand zum Baugebiet) 16

17 Interessenabwägung regional X X b) Raumplanerische Interessenabwägung zwischen Schutz- und Nutzungsinteressen auf regionaler Ebene: 17 Inhaltliche Beurteilung durch Projektteam und Begleitgruppe Weglassen aller Gebiete, in welchen die Schutzaspekte höher gewichtet werden als jene der Nutzung (z.b. Gebiete mit sehr grossem Konfliktpotenzial für Brutvögel oder Gebiete mit einem Abstand von weniger als 500 m um geschützte Ortsbilder) Berücksichtigung des Windpotenzials (Gebiete mit V Wind 4.5 m/sec ohne Interessengebiete Schutz) prov. Windenergiegebiete

18 Interessenabwägung kommunal c) Bestimmen der Kriterien für die Interessenabwägung in der kommunalen Nutzungsplanung (z.b. Abstand von bewohnten Gebäuden, kommunale Landschaftsschutzgebiete, Vogel- und Fledermausschutz) 18

19 Windanlagen im Wald Die Wegleitung 2013 des AGR «Anlagen zur Nutzung der Windenergie» hält bezüglich der Waldthematik Folgendes fest: Keine Beanspruchung von Waldareal (geschlossener Wald) durch die Anlagen. Hinweis: Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass für einzelne Turbinenmasten eines Windparks die Voraussetzungen für eine Rodung von Waldareal gegeben sind, so insbesondere der Bedarfsnachweis, die Standortgebundenheit und das überwiegende Interesse im Rahmen der Interessenabwägung. (Anlagen zur Nutzung der Windenergie 2013, S. 10) 19

20 Begehungen Begehung aller provisorischen Gebiete mit Begleitgruppe und Gemeindevertretungen: Inhaltliche Beurteilung und raumplanerische Abwägung im Feld. Konsolidierung der provisorischen regionalen Windenergiegebiete. Ausschluss oder Festlegung Perimeter 20

21 Richtplan Windenergie Erarbeitung Entwurf regionale Richtplanung Allgemeine Festlegungen Gebietsbezogene Festlegungen (Objektblätter) Integration bestehender Teilrichtplan Bantiger Süd-Ost (Vechigen) Diskussion und Verabschiedung z. H. öffentlicher Mitwirkung durch Kommission Raumplanung. 21

22 4. Resultate: Regionale Windenergiegebiete Mont Crosin. Quelle: Suisse éole. 22

23 Ausgeschlossene Gebiete Ausschluss, weil Gebiete 1. ungenügende Windgeschwindigkeiten aufweisen 2. zu fragmentiert sind 3. zu nahe an Siedlungsgebieten liegen 4. identitätsstiftende Landschaften beeinträchtigen. 23

24 Weiterverfolgte Gebiete Diemerswil Kirchlindach Meikirch Münchenbuchsee Wohlen Vechigen Walkringen Mühleberg Neuenegg Belp Gerzensee Riggisberg 24

25 Regionale Windenergiegebiete: R1 R1 (S 8) Vechigen (Vechigen, Walkringen) gute Windverhältnisse Perimeter entspricht gültigem Richtplan Bantiger Süd. Geringfügige Anpassungen (z. B. Wald) 25

26 Regionale Windenergiegebiete: R2 R2 Stockere-Mauss-Rosshäusern (Mühleberg, Neuenegg) sehr gute Windverhältnisse Zulässig: im Gebiet Stockere Zulässig: Allenlüftenwald Unzulässig: im Wald Loo Unzulässig: innerhalb von Trockenstandorten 26

27 Regionale Windenergiegebiete: R3 R3 Murzelen (Wohlen) sehr gute Windverhältnisse Zulässig: bewaldete Gebiete 27

28 Regionale Windenergiegebiete: R4 R4 Lindechwald-Kohlholz (Diemerswil, Kirchlindach, Meikirch, Münchenbuchsee) gute Windverhältnisse Zulässig: Spittelwald Zulässig: Leutschewald Zulässig: Bäreried Unzulässig: Feuchtgebiete 28

29 Regionale Windenergiegebiete: R5 R5 Gibelegg-Würze (Riggisberg) sehr gute Windverhältnisse Zulässig: Gibeleggwald Würzeholz und Riederen nur bei Vollausbaukonzept und mit Nachweis räumlicher Zusammenhang. 29

30 Regionale Windenergiegebiete (R6) R6 Belpberg (Gemeinden Belp, Gerzensee) sehr gute Windverhältnisse Zulässig: bewaldetes Gebiet 30

31 Generelle Festlegungen Bedingungen für die Nutzungsplanung Auflistung diverser Vorgaben (z. B. Windpark mit mind. 3 Anlagen, Umgang mit Wald, Vollausbaukonzept etc.) Standortfestlegungen unter Berücksichtigung von: Schutz der Bevölkerung: Einhaltung der Planungswerte Lärm (LSV) Landschaftsverträgliche Platzierung Verträglichkeit mit schützenswerten Ortsbildern Ergebnisoffenes Fachgutachten zum Schutz von Brutvögeln und Fledermäusen etc. Bedingungen für Bauprojekte Auflistung diverser Vorgaben (Detailerschliessung, IVS-Inventar, Gewässerschutz, Lärmgutachten, Personengefährdung etc.) 31

32 5. Auswirkungen der vorliegenden Planung und Ausblick Mont Crosin. Quelle: Suisse éole. 32

33 Potenzial Stromproduktion (Beispiel) Ein Windpark im Gebiet R2 mit 3 Windenenergieanlagen würde den Strombedarf von ca Haushalten decken. entspricht etwa dem Bedarf der Einwohnerinnen und Einwohner von Mühleberg und Neuenegg 33 Grundlagen für Abschätzung: Suisse éole

34 Graue Energie Eine Windenergieanlage muss maximal ein Jahr laufen, damit die graue Energie aus Herstellung der Anlage Bau und Transport Betrieb/Unterhalt Rückbau/Recycling resp. Entsorgung neutralisiert ist. Grundlagen für Abschätzung: Suisse éole Bildquelle: 34

35 Amortisation Investition Eine Windenergieanlage muss Jahre laufen, damit die gesamten Investitionskosten aus Kosten für Anlage/Netzanschluss/etc. Bau- und Transportkosten amortisiert sind. Grundlagen für Abschätzung: Suisse éole 35 Mont Crosin. Quelle: Suisse éole

36 Ausblick: Vom Richtplan zur Realisierung Öffentliche Mitwirkung 28. Oktober 2014 bis 23. Januar 2015 Genehmigung des regionalen Richtplans Windenergie durch den Kanton: frühestens 1. Quartal 2016 Bevölkerungsabstimmungen über kommunale Nutzungsplanungen (meist Überbauungsordnungen): frühestens ab 2017 Bewilligung Bauprojekte: frühestens ab

37 Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit! Fragen?

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