Inhaltsübersicht. 2. Herausforderungen durch die Novellierung der ReNoPatAusbV und den neuen Rahmenlehrplan (RLP)/Lehrplanrichtlinie

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1 1 Jahresmitgliederversammlung des Münchner Anwaltsvereins e. V. Informationen zur Novellierung der Ausbildung zum/zur Rechtsanwaltsfachangestellten 1. August Oktober 2015 Zusammengestellt von Veronika Dives, Dipl. Hdl., Städtische Berufsschule für Rechts- und Verwaltungsberufe München, Fachgruppenleiterin und Mitglied im Aufgabenausschuss der RAK München; Mitglied der Sachverständigenkommission zur Erarbeitung der Ausbildungsverordnung und des Ausbildungsrahmenplans (ReNoPatAusbV) Mitglied der Kommission zur Erarbeitung der Lehrplanrichtlinie für Bayern

2 2 Inhaltsübersicht 1. Wichtige Inhalte des Verordnungstextes Insbesondere: Struktur der Berufsausbildungen, Ausbildungsberufsbilder ( 4 ReNoPatAusbV) Durchführung der Berufsausbildung ( 5 ReNoPatAusbV) Zwischenprüfung ( 6 ReNoPatAusbV) Abschlussprüfung ( 7 ReNoPatAusbV) 2. Herausforderungen durch die Novellierung der ReNoPatAusbV und den neuen Rahmenlehrplan (RLP)/Lehrplanrichtlinie

3 3 1. Wichtige Inhalte des Verordnungstextes Verordnung über die Berufsausbildungen zum Rechtsanwaltsfachangestellten und zur Rechtsanwaltsfachangestellten, zum Notarfachangestellten und zur Notarfachangestellten, zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten und zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten sowie zum Patentanwaltsfachangestellten und zur Patentanwaltsfachangestellten (ReNoPat-Ausbildungsverordnung ReNoPatAusbV) Vom Im Folgenden werden die wichtigsten Inhalte für den Ausbildungsberuf Rechtsanwaltsfachangestellte/Rechtsanwaltsfachangestellter dargestellt. Bei diesen Ausbildungsberufen handelt es sich um staatlich anerkannte Ausbildungsberufe, 1 ReNoPatAusbV. Die Ausbildung dauert drei Jahre, 2 ReNoPatAusbV. Gegenstand der Berufsausbildungen sind mindestens die im Ausbildungsrahmenplan (dieser ist der ReNoPatAusbV als Anlage beigefügt, im Folgenden ARP abgekürzt) genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit), 3 ReNoPatAusbV. Eine vom Ausbildungsrahmenplan abweichende Organisation der Berufsausbildungen ist insbesondere dann zulässig, wenn betriebspraktische Besonderheiten die Abweichung erfordern. Struktur der Berufsausbildungen, Ausbildungsberufsbilder ( 4 ReNoPatAusbV) Die Berufsausbildungen gliedern sich in: Berufsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten des jeweiligen Ausbildungsberufes Berufsübergreifende integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten [siehe ARP Abschnitt A] [für ReFas: siehe ARP Abschnitt B] [siehe ARP Abschnitt F]

4 4 Berufsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (Abschnitt A): 1. Mandanten- oder Beteiligtenbetreuung a) Mandanten- oder beteiligtenorientierte Kommunikation und serviceorientierte Betreuung b) Konferenz- und Besprechungsmanagement c) Fachbezogene Anwendung der englischen Sprache 2. Büro- und Arbeitsorganisation a) Betriebs- und Arbeitsabläufe; Qualitätssicherung b) Büro- und Verwaltungsarbeiten; Aktenverwaltung und Dokumentation c) Fristen- und Terminmanagement d) Arbeiten im Team e) Textgestaltung f) Informations- und Kommunikationssysteme g) Elektronischer Rechtsverkehr h) Datenschutz und Datensicherheit 3. Rechnungswesen und -kontrolle a) Rechnungs- und Finanzwesen; Zahlungsverkehr b) Aktenbuchhaltung 4. Gesetze und Verordnungen in der Rechtspflege a) Handhabung von Gesetzen und Verordnungen; Europarecht b) Zivilrecht aa) Allgemeiner Teil des bürgerlichen Rechts bb) Schuld- und Sachenrecht cc) Handels- und Gesellschaftsrecht c) Zivilverfahrensrecht; Zwangsvollstreckungsrecht. Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Ausbildungsberuf Rechtsanwaltsfachangestellte/-er (Abschnitt B): 1. Zivilrechtliches Mandat a) Rechtsanwendung im Bereich des bürgerlichen Rechts b) Rechtsanwendung in den Bereichen des Wirtschafts- und Europarechts c) Rechtsanwendung im Bereich des Zivilprozesses 2. Zwangsvollstreckungsrechtliches Mandat 3. Vergütung und Kosten im zivilrechtlichen Mandat a) Vergütungsgrundsätze b) Vergütung im Zivilprozess c) Vergütung in Prozesskosten- und Beratungshilfeverfahren d) Vergütung in der Zwangsvollstreckung e) Kostentragung und Kostenfestsetzung f) Gerichtskosten 4. Zahlungsverkehr

5 5 Übergreifende integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (Abschnitt F) 1. Stellung des Ausbildungsbetriebes im Rechtswesen und im Wirtschaftssystem 2. Aufbau, Organisationsstruktur und Rechtsform des Ausbildungsbetriebes 3. Berufsbildung, Arbeits-, Sozial- und Tarifrecht 4. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit; Maßnahmen der Gesundheitsförderung 5. Umweltschutz. Durchführung der Berufsausbildung ( 5 ReNoPatAusbV) Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sollen so vermittelt werden, dass die Auszubildenden zur Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit im Sinne des 1 Abs. 3 des Berufsbildungsgesetzes befähigt werden, was insbesondere selbständiges Planen, Durchführen und Kontrollieren einschließt. Dies soll in der Zwischen- und Abschlussprüfung nachgewiesen werden. Die Ausbildenden haben einen Ausbildungsplan auf Grundlage des Ausbildungsrahmenplans zu erstellen. Von den Auszubildenden ist ein schriftlicher Ausbildungsnachweis zu führen. Ihnen ist Gelegenheit zu geben, den schriftlichen Ausbildungsnachweis während der Ausbildungszeit zu führen. Die Ausbildenden haben den schriftlichen Ausbildungsnachweis regelmäßig durchzusehen.

6 6 Zwischenprüfung ( 6 ReNoPatAusbV) Anfang des zweiten Ausbildungsjahres zur Ermittlung des Ausbildungsstandes. Inhalte der Zwischenprüfung Berufsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Anlage (ARP) Abschnitt A für das erste Ausbildungsjahr Berufsübergreifende integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Anlage (ARP) Abschnitt F Im Berufsschulunterricht zu vermittelnder Lehrstoff, soweit für die Berufsausbildung wesentlich Rahmenlehrplan bzw. Lehrplanrichtlinie (Bayern) Prüfungsbereiche der Zwischenprüfung: Prüfungsbereiche Kommunikation und Büroorganisation (Prüfungszeit: 60 Minuten) Rechtsanwendung (Prüfungszeit: 60 Minuten) Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist, a) Arbeitsaufgaben zu planen, durchzuführen und zu kontrollieren, a) Stellung und Hauptpflichten des Rechtsanwalts, des Notars und des Patentanwalts im Rechtssystem zu beachten, b) Post zu bearbeiten und Akten zu verwalten, b) Gesetze und Verordnungen zu handhaben, c) Vorschriften des Datenschutzes zu c) Entstehung und Wirksamkeit von beachten, Rechtsgeschäften zu prüfen, d) Konferenzen und Besprechungen zu managen, d) Leistungsstörungen beim Kaufvertrag festzustellen, e) Fristen und Termine zu über-wachen, e) Arten von Kaufleuten und Unternehmensformen zu unterscheiden, f) Mandanten oder Beteiligte serviceorientiert f) Mahnschreiben zu erstellen. zu empfangen und zu betreuen. Fallbezogene Aufgaben: Schriftlich Fallbezogene Aufgaben: Schriftlich

7 7 Abschlussprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte ( 7 ReNoPatAusbV) Prüfungsbereiche der Abschlussprüfung mit Inhalten 1. Geschäfts- und Leistungsprozesse a) arbeitsorganisatorische Prozesse planen, durchführen und kontrollieren, b) zur Qualitätsverbesserung betrieblicher Prozesse beitragen, c) Büro- und Verwaltungsaufgaben planen, durchführen und kontrollieren, d) elektronischen Rechtsverkehr nutzen, e) Auskünfte aus Registern einholen und verarbeiten, f) Aktenbuchhaltung führen, g) Aufgaben im Bereich Rechnungs- und Finanzwesen ausführen, 2. Mandantenbetreuung a) Mandanten serviceorientiert betreuen, b) Anliegen von Mandanten erfassen, c) Gespräche mit Mandanten adressatenorientiert führen, d) Auskünfte einholen und erteilen, e) Konfliktsituationen bewältigen Hierfür wählt der Prüfungsausschuss eines der folgenden Gebiete aus: a) Zivilrechtliches Mandat, b) Zwangsvollstreckungsrechtliches Mandat, c) Vergütung und Kosten im Zivilrechtlichen Mandat, d) Zahlungsverkehr Die fachbezogene Anwendung der englischen Sprache ist zu berücksichtigen. 3. Rechtsanwendung im Rechtsanwaltsbereich a) Sachverhalte, insbesondere in den Bereichen bürgerliches Recht sowie Gesellschafts-, Wirtschafts- und Europarecht, rechtlich erfassen und beurteilen, b) Maßnahmen im Zivilprozess- und Zwangsvollstreckungsrecht vorbereiten, durchführen und kontrollieren, c) fachkundliche Texte formulieren und gestalten Die fachbezogene Anwendung der englischen Sprache ist zu berücksichtigen.

8 8 4. Vergütung und Kosten a) Werte, Gebühren und Auslagen für Vergütungsrechnungen ermitteln, b) Vergütungsrechnungen im außergerichtlichen und gerichtlichen Bereich sowie im Zwangsvollstreckungsverfahren erstellen, c) Kostenfestsetzungsanträge und Anträge auf Vergütung im Prozesskostenhilfeverfahren erstellen, d) Gerichtskostenvorschüsse berechnen und Gerichtskostenrechnungen kontrollieren 5. Wirtschafts- und Sozialkunde Der Prüfling soll nachweisen, dass er allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen und beurteilen kann. Übersicht und Begrifflichkeiten: Prüfungsbereiche ( 7 Abs. 2 ReNoPatAusbV) Geschäfts- und Leistungsprozesse Mandantenbetreuung Rechtsanwendung im Rechtsanwaltsbereich Vergütung und Kosten Wirtschaftsund Sozialkunde als fallbezogenes Fachgespräch ( 7 Abs. 4 Nr. 3 ReNoPatAusbV) Auswahlgebiete des Fallbezogenen Fachgesprächs ( 7 Abs. 4 Nr. 2 ReNoPatAusbV) a) b) c) d) Zivilrechtliches Mandat Zwangsvollstreckungsrechtliches Mandat Vergütung und Kosten im zivilrechtlichen Mandat Zahlungsverkehr Berücksichtigung der fachbezogenen Anwendung der englischen Sprache ( 7 Abs. 4 Nr. 4 ReNoPatAusbV)

9 9 Inhalte der Abschlussprüfung Berufsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Anlage (ARP) Abschnitt A Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Anlage (ARP) Abschnitt B (RA-spezifisch) Berufsübergreifende integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Anlage (ARP) Abschnitt F Lehrstoff Berufsschulunterricht, soweit für die Berufsausbildung wesentlich RLP/ Lehrplanrichtlinie (Bayern) Prüfungsbereiche Mandantenbetreuung Geschäfts- und Leistungsprozesse Rechtsanwendung im Rechtsanwaltsbereich Vergütung und Kosten Wirtschaftsund Sozialkunde Prüfungsinstrumente Fallbezogene Aufgaben Fallbezogenes Fachgespräch Fallbezogene Aufgaben Fallbezogene Aufgaben Fallbezogene Aufgaben Schriftlich Mündlich Schriftlich Schriftlich Schriftlich Dauer 60 Minuten 15 Minuten 150 Minuten 90 Minuten 60 Minuten Gewichtung 15 % 15 % 30 % 30 % 10 %

10 10 Beispiel, wie Inhalte der AusbV im Zusammenhang mit dem ARP zu lesen sind: Abschnitt A Berufsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten: 1. Mandanten- oder Beteiligtenbetreuung: a) Mandanten- oder beteiligtenorientierte Kommunikation und serviceorientierte Betreuung, b) Konferenz- und Besprechungsmanagement, c) Fachbezogene Anwendung der englischen Sprache; Inhalten aus dem Ausbildungsrahmenplan 1.1 Mandanten- oder beteiligtenorientierte Kommunikation und serviceorientierte Betreuung a) eigene Rolle als Dienstleister und die kommunikativen Anforderungen an den Mandanten- oder Beteiligtenkontakt verstehen b) Gespräche unter Anwendung verbaler und nonverbaler Kommunikationsformen und - techniken adressatenorientiert führen, auf Mandanten- oder Beteiligtenverhalten angemessen reagieren c) Telefonate serviceorientiert führen und nachbereiten d) Wertschätzung und Vertrauensbildung als Grundlage erfolgreicher Kommunikation begreifen und umsetzen e) aus mündlichen und schriftlichen Informationen den wesentlichen Sachverhalt ermitteln und weitere Handlungsschritte einleiten f) Mandanten oder Beteiligte empfangen und unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Situation und ihres soziokulturellen Hintergrundes, ihrer Erwartungen und Wünsche serviceorientiert betreuen 2. und 3. Ausbildungsjahr g) Beschwerden entgegennehmen und Lösungmöglichkeiten anbieten h) Konflikte identifizieren, thematisieren und versachlichen i) durch situationsgerechtes Verhalten zur Konfliktlösung beitragen 1.2 Konferenz- und Besprechungsmanagement a) externe und interne Konferenzen und Besprechungen planen, vorbereiten und bei der Durchführung mitwirken b) Konferenz- und Besprechungsergebnisse aufzeichnen c) Konferenzen und Besprechungen nachbereiten 1.3 Fachbezogene Anwendung der englischen Sprache a) Auskünfte erteilen und einholen b) Informationen aufgabenbezogen auswerten 2. und 3. Ausbildungsjahr c) kurze Standardschreiben verfassen

11 11 Voraussetzungen zum Bestehen der Abschlussprüfung Als bestanden gilt die Abschlussprüfung, wenn die Leistungen folgendermaßen bewertet worden sind ( 7 Abs. 9 ReNoPatAusbV) alle Punkte müssen erfüllt sein: 1. im Gesamtergebnis mit mindestens ausreichend (= Note 4), 2. im Prüfungsbereich Rechtsanwendung im Rechtsanwaltsbereich mit mindestens ausreichend (= Note 4) [Sperrfach-Wirkung], 3. in mindestens drei weiteren Prüfungsbereichen mit mindestens ausreichend (= Note 4), 4. in keinem Prüfungsbereich mit ungenügend (= Note 6). Sogenannte Ergänzungsprüfung ( 7 Abs. 10 ReNoPatAusbV) Antrag auf Ergänzungsprüfung in einem der Prüfungsbereiche: - Geschäfts- und Leistungsprozesse, - Rechtsanwendung im Rechtsanwaltsbereich, - Vergütung und Kosten oder - Wirtschafts- und Sozialkunde Ergänzung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten, wenn 1. der Prüfungsbereich schlechter als mit ausreichend (= 4) bewertet worden ist und 2. die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind bisheriges Ergebnis und Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung mit 2:1 zu gewichten. Inkrafttreten ( 12 ReNoPatAusbV) Diese Verordnung tritt am 1. August 2015 in Kraft ( 12 ReNoPatAusbV). Gleichzeitig tritt die ReNoPat-Ausbildungsverordnung vom 23. November 1987 (BGBl. I S. 2392), die zuletzt durch Artikel 35 des Gesetzes vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2586) geändert worden ist, außer Kraft.

12 12 2. Herausforderungen durch die ReNoPatAusbV und den neuen RLP/Lehrplanrichtlinie: Begrifflichkeiten: Prüfungsbereich mit Prüfungsinstrumenten (gem. BIBB) Bereiche des Ausbildungsrahmenplans Fächer des Berufsschulunterrichts Prüfungsbereiche Strukturelement zur Gliederung von Prüfungen. Die Prüfungsbereiche orientieren sich an Tätigkeitsfeldern der Berufspraxis. Prüfungsinstrumente Die folgenden Definitionen für die Prüfungsinstrumente sind der Empfehlung 158 für die Regelung von Prüfungsanforderungen in Ausbildungsordnungen des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung entnommen. 1 Für jeden Prüfungsbereich sind die Prüfungsinstrumente festzulegen. Schriftlich zu bearbeitende Aufgaben: Die schriftlich zu bearbeitenden Aufgaben sind praxisbezogen oder berufstypisch. Bei der Bearbeitung entstehen Ergebnisse wie z.b. Lösungen zu einzelnen Fragen, Geschäftsbriefe, Schriftsätze. Bewertet werden: - fachliches Wissen, - Verständnis für Hintergründe und Zusammenhänge und/oder - methodisches Vorgehen und Lösungswege. Zusätzlich kann auch (z.b. wenn ein Geschäftsbrief zu erstellen ist) die Beachtung formaler Aspekte wie Gliederung, Aufbau und Stil bewertet werden. Fallbezogenes Fachgespräch Das Fallbezogene Fachgespräch wird ausgehend von einer vom Prüfling durchgeführten oder vom Prüfungsausschuss vorgegebenen praxisbezogenen Aufgabe geführt. Dabei kann dem Prüfling die Möglichkeit gegeben werden, sich anhand von Unterlagen vorzubereiten und diese während des Gesprächs zu nutzen. 1 Empfehlung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) zur Struktur und Gestaltung von Ausbildungsordnungen, Nr Prüfungsanforderungen vom

13 13 Es werden Fachfragen, fachliche Sachverhalte und Vorgehensweisen sowie Probleme und Lösungen erörtert. Bewertet werden: - Verständnis für Hintergründe und Zusammenhänge, - methodisches Vorgehen und Lösungswege und/oder - kommunikative Fähigkeiten. Die Bezeichnungen der Prüfungsbereiche aus der Ausbildungsverordnung 1. Geschäfts- und Leistungsprozesse, 2. Mandantenbetreuung, 3. Rechtsanwendung im Rechtsanwaltsbereich, 4. Vergütung und Kosten sowie 5. Wirtschafts- und Sozialkunde haben keine unmittelbare Entsprechung in den Überschriften des Ausbildungsrahmenplans (berufsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten - Anlage Abschnitt A des ARP - weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten - Anlage Abschnitt B des ARP - berufsübergreifende integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten - Anlage Abschnitt F des ARP) bzw. in den Fächerbezeichnungen an der Berufsschule. Beispiele: Prüfungsbereich Vergütung und Kosten in den Lernfeldern des RLP sind die Vergütung und Kosten integriert. Abgebildet wird die gesamte Handlung, z. B. Durchführung des Mahnverfahrens mit Abrechnung für den Rechtsanwalt Prüfungsbereich Rechtsanwendung im Rechtsanwaltsbereich im ARP ist z. B. Zivilrechtliches Mandat oder Zwangsvollstreckungsrechtliches Mandat aufgeführt in der Lehrplanrichtlinie gibt es das Fach Bearbeitung Zivilrechtlicher Mandate. Zeitpunkt der Zwischenprüfung Am Anfang des zweiten Ausbildungsjahres soll eine Zwischen-prüfung zur Ermittlung des Ausbildungsstandes durchgeführt werden. (siehe ReNoPatAusbV) Problematik: Lernfeld 4 wurde durch die bayerische Lehrplanrichtlinie in die 11. Jahrgangsstufe verschoben. Je nach Zeitpunkt der Zwischenprüfung (wird durch die Prüfungsordnung der RAK München geregelt) kann dies dazu führen, dass bestimmte Themengebiete eventuell noch nicht im Unterricht behandelt wurden.

14 14 Rahmenlehrplan für Rechtsanwaltsfachangestellte è In Bayern: Lehrplanrichtlinie (ISB Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung) à RLP wird inhaltlich unverändert übernommen, nur zeitlich in eine andere Form gebracht; gültig ab Schuljahr 2015/16 [Rahmenlehrplan ( Lehrplanrichtlinie: ] è Stundentafel für die Berufsschulen (Bayern): durch das Kultusministerium verbindlich festgelegt: 10. Jahrgang 9 Stunden/Woche; 11. Jahrgang 15 Stunden/Woche; 12. Jahrgang 9 Stunden/Woche. è Lernfelder des RLP - Bündelungsfächer: 14 Lernfelder des RLP werden in Bayern zu Fächern gebündelt, Leistungsnachweise werden bestimmten (Bündelungs)-fächern zugeordnet è Lernfelder orientieren sich an Geschäftsprozessen, praxis- und berufsbezogene Lernsituationen nehmen eine zentrale Stellung in der Unterrichtsgestaltung ein è Lernsituationen aus Lernfeldern: Zu den einzelnen Lernfeldern werden individuell an den jeweiligen Schulen Lernsituationen geschaffen - lernfeldorientierter Unterricht, Kompetenzenerwerb und Handlungsorientierung stehen im Vordergrund è Verkürzte Ausbildungsverhältnisse (2 Jahre): Auszubildende mit einem auf zwei Jahre verkürzten Ausbildungsverhältnis starten in der 11. Jahrgangsstufe und legen die Abschlussprüfung nach der 12. Jahrgangsstufe ab [Ausnahme: Schuljahr 2015/2016!! gemäß einer Anordnung des KuMi starten Verkürzer mit Ausbildungsbeginn ab 1. August 2015 einmalig in der 10. Jahrgangsstufe und legen daher nach der 11. Jahrgangsstufe die Abschlussprüfung ab; Begründung: Lehrplan tritt stufenweise in Kraft, Gleichbehandlung München und andere Standorte, welche keine Verkürzer-Klassen haben]

15 15 è Sogenannte allgemeinbildende Fächer: Religion/Ethik, Sozialkunde und Deutsch mit je 1 Stunde/Woche = insgesamt 3 Stunden/Woche pro Schuljahr, haben eigene Lehrpläne, è Englisch in den Stunden für Lernfeldunterricht der 10. Jahrgangsstufe integriert, je 1 Stunde/Woche für 11. und 12. Jahrgangsstufe, Lehrplan bleibt unverändert è In den Fächern D, Sk, Re./Eth., E soll ein Bezug zu den Lernfeldern hergestellt werden und umgekehrt. è Berufsbezogene Kommunikation (BBK) im 11. und 12. Jahrgang anstatt Deutsch an der Städtischen Berufsschule für Rechts- und Verwaltungsberufe München è Schülerinnen/Schüler erwerben durch die eigenverantwortliche Bearbeitung von Lernsituationen nicht nur Fachkompetenz, sondern wenden mit Hilfe der erreichten Sozial-, Kommunikations-, Handlungs- oder Selbstkompetenz Lern- und Arbeitsstrategien gezielt an; sie führen zur Lösung der Lernsituationen eine vollständige Handlung durch und erstellen ein Handlungsprodukt

16 16 Lernfelder gemäß Lehrplanrichtlinie (Bayern) Übersicht über die Lernfelder für den Ausbildungsberuf Rechtsanwaltsfachangestellter und Rechtsanwaltsfachangestellte Lernfelder Zeitrichtwerte in Unterrichtsstunden Nr. 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 1 Beruf und Ausbildungsbetrieb präsentieren 80 2 Arbeitsabläufe im Team organisieren 40 3 Schuldrechtliche Regelungen bei der Vorbereitung und Abwicklung von Verträgen 120 anwenden 4 Ansprüche außergerichtlich geltend machen 80 5 Aufgaben im Personalbereich wahrnehmen 40 6 Geschäftsprozesse erfassen, kontrollieren und bewerten 7 Wirtschaftliche Einflüsse auf betriebliche Entscheidungen beurteilen 8 Sachenrechtliche Regelungen bei der Auftragsbearbeitung anwenden 9 Aufgaben im gerichtlichen Mahnwesen selbständig bearbeiten 10 Das zivilrechtliche Mandat im erstinstanzlichen Verfahren bearbeiten Rechtsbehelfs- und Rechtsmittelverfahren begleiten Vorgänge in der Zwangsvollstreckung bearbeiten 13 In familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten tätig werden 14 Besondere Verfahren bearbeiten Summen: insgesamt 880 Stunden Bündelungsfächer/Lernfelder: (Bündelungs-)fächer Lernfelder Betriebs- und gesamtwirtschaftliche Prozesse LF 1, 2, 5, 6, 7 Anwendung des bürgerlichen Rechts LF 3, 4, 8, 13 Bearbeitung zivilrechtlicher Mandate LF 9, 10, 11, 12, 14

17 17 Rechtsanwaltsfachangestellte/Rechtsanwaltsfachangestellter 1 Tag 1,5 Tage 1 Tag Einzeltagesunterricht Jgst. 10 Jgst. 11 Jgst. 12 Allgemeinbildender Unterricht Religionslehre/Ethik Deutsch Sozialkunde Fachlicher Unterricht Englisch Betriebs- und gesamtwirtschaftliche Prozesse Anwendung des bürgerlichen Rechts Bearbeitung zivilrechtlicher Mandate Summe Übersicht über die (Bündelungs-)Fächer und Lernfelder Jahrgangsstufe 10 Betriebs- und gesamtwirtschaftliche Prozesse Beruf und Ausbildungsbetrieb präsentieren LF 1 40 Arbeitsabläufe im Team organisieren LF Anwendung des bürgerlichen Rechts Schuldrechtliche Regelungen bei der Vorbereitung und Abwicklung von Verträgen anwenden LF 3 120

18 18 Jahrgangsstufe 11 Betriebs- und gesamtwirtschaftliche Prozesse Aufgaben im Personalbereich wahrnehmen LF 5 40 Geschäftsprozesse erfassen, kontrollieren und bewerten LF 6 40 Wirtschaftliche Einflüsse auf betriebliche Entscheidungen beurteilen LF Anwendung des bürgerlichen Rechts Ansprüche außergerichtlich geltend machen LF 4 80 Sachenrechtliche Regelungen bei der Auftragsbearbeitung anwenden LF Bearbeitung zivilrechtlicher Mandate Aufgaben im gerichtlichen Mahnwesen selbständig bearbeiten. Das zivilrechtliche Mandant im erstinstanzlichen Verfahren bearbeiten LF 9 40 LF Rechtsbehelfs- und Rechtsmittelverfahren begleiten LF Besondere Verfahren bearbeiten LF Jahrgangsstufe 12 Anwendung des bürgerlichen Rechts In familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten tätig werden LF Bearbeitung zivilrechtlicher Mandate Vorgänge in der Zwangsvollstreckung bearbeiten LF

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