Detailerläuterungen zum Kapitel VI "Finanzierung der Aktiengesellschaften"
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- Roland Buchholz
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1 Anhang 2 zur Botschaft Detailerläuterungen zum Kapitel VI "Finanzierung der Aktiengesellschaften" Inhaltsverzeichnis 1. DIE GRÜNDUNG DER GESELLSCHAFTEN AUSGANGSLAGE PHASE 1: GRÜNDUNG VON DREI AKTIENGESELLSCHAFTEN FÜR DIE VORBEREITUNG UND DEN AUFBAU DER BETRIEBSGESELLSCHAFTEN MIT EINEM AKTIENKAPITAL VON FR. 300' PHASE 2: BETRIEBSAUFNAHME DER DREI GESELLSCHAFTEN UND ERHÖHUNG DES AKTIENKAPITALS AUF 42 MIO. FR DIE AKTIV- UND PASSIVPOSITIONEN DES KANTONS GEGENÜBER DEN SPITÄLERN VERMÖGEN UND PLAN-ERÖFFNUNGSBILANZ DER AKTIENGESELLSCHAFTEN VERMÖGEN Flüssige Mittel Debitoren Vorräte Anlagen VERZINSLICHE FONDS PLAN-ERÖFFNUNGSBILANZ DER AKTIENGESELLSCHAFT FINANZIERUNG UND VERMÖGENSÜBERTRAG ÜBERGABE VON DEBITOREN UND VORRÄTEN DURCH UMWANDLUNG IN EIN VERZINSLICHES DARLEHEN DES FINANZVERMÖGENS ÜBERTRAG DER FONDSBESTÄNDE VOM KANTON AN DIE SPITAL AG LIBERIERUNG DES AKTIENKAPITALS DURCH EINBRINGUNG VON ANLAGEVERMÖGEN HÖHERVERSCHULDUNGSKOMPETENZ SCHLUSSFOLGERUNG... 36
2 In den nachfolgenden Kapiteln wird das Vorgehen für die Finanzierung der Aktiengesellschaften beschrieben. Die Ausführungen gelten für alle 3 Häuser, so dass in den Beispielen jeweils alle drei Häuser im Gesamten dargestellt werden. Die Schemen sind stark vereinfacht. Die verwendeten Zahlen weisen den Stand der Rechnung 2001 auf. Die Verselbstständigung ist auf den 1. Januar 2004 vorgesehen. 1. Die Gründung der Gesellschaften 1.1 Ausgangslage Der Kanton Aargau bringt aus dem Staatsvermögen mittels einer Sacheinlage gemäss Art. 628 und 634 OR Maschinen und Mobilien der bisherigen drei Anstalten ein. Die Angemessenheit der Einbringungswerte muss durch den Verwaltungsrat und die Revisionsstelle bei der Gründung bestätigt werden. Der Gesamtwert dieser Sacheinlagen beträgt 42 Mio. Franken (Stand Rechnung 2001). Dies entspricht dem künftigen Aktienkapital der drei Gesellschaften. Der tatsächliche Wert der Sacheinlage hängt von der Bewertung der Maschinen und Mobilien zum Zeitpunkt der Übertragung ab. In Bezug auf die Planbilanzsumme von 110 Mio. Franken entspricht dies einem Eigenfinanzierungsgrad (Eigenkapital im Verhältnis zum Gesamtkapital) von 38 %. 1.2 Phase 1: Gründung von drei Aktiengesellschaften für die Vorbereitung und den Aufbau der Betriebsgesellschaften mit einem Aktienkapital von je Fr. 100' In einem ersten Schritt werden nach einem positiven Volksentscheid die drei Aktiengesellschaften mit einem Mindestkapital von je Fr. 100' (Art. 621 OR) und einer Mindesteinlage von je Fr. 50' (Art. 632 Abs. 2 OR) gegründet. Damit können die Verwaltungsräte ihre Tätigkeit aufnehmen um alle erforderlichen Vorarbeiten für die Betriebsaufnahme der Spitalgesellschaften auf den 1. Januar 2004 in die Wege leiten. Die Mindesteinlage in der Höhe von insgesamt Fr wird vom Kanton im Austausch von Aktien zur Verfügung gestellt. 1.3 Phase 2: Betriebsaufnahme der drei Gesellschaften und Erhöhung des Aktienkapitals auf 42 Mio. Franken Mit der Verselbstständigung und der Betriebsaufnahme der drei Spitalgesellschaften auf den 1. Januar 2004 wird das Aktienkapital in Form einer Sacheinlage auf 42 Mio. Franken erhöht. Gleichzeitig wird der Aktiengesellschaft Kapital zur Verfügung gestellt. Dies geschieht über die Übertragung der Debitoren, Vorräte und verschiedener Fonds an die Aktiengesellschaften. 2. Die Aktiv- und Passivpositionen des Kantons gegenüber den Spitälern Die Geldströme der drei Häuser laufen gegenwärtig über die Staatskasse. Die Spitäler haben keine eigenen Mittel zur Verfügung und werden vollumfänglich über den Staatshaushalt finanziert.
3 Folgende Aktiven weist der Kanton gegenüber den Spitälern per Ende 2001 aus: Finanzvermögen in Mio. Franken - Debitoren Vorräte 13.8 Verwaltungsvermögen - Mobilien, Maschinen 7.4 Total 66.1 Die im Verwaltungsvermögen aufgeführten Grundstücke und Hochbauten der Spitäler sind von der Verselbstständigung nicht betroffen, da die Infrastruktur im Eigentum des Kantons verbleibt. Der Kanton weist gegenüber den Spitälern folgende Schuldpositionen aus: Fonds mit Zinsvergütungen in Mio. Franken - W + W Fonds Patientenfonds Betriebsfonds (inkl. Personalfonds, Forschungsfonds und 0.9 Fonds Kinderstation Rüfenach) Total 8.6 Überschussvorträge WOV-Pilotprojekte 13.8 Mit der Gründung der Aktiengesellschaften gehen die Schulden des Kantons an die Spitäler über. Gleichzeitig lösen die Spitäler ihre Schuldpositionen beim Kanton ab, falls solche vorhanden sind. 3. Vermögen und Plan-Eröffnungsbilanz der Aktiengesellschaften 3.1 Vermögen Analysen haben ergeben, dass die drei Aktiengesellschaften zusammen über folgende Mittel verfügen werden. Die aufgeführten Zahlen wiederspiegeln den Stand Ende Die für die Verselbstständigung massgebenden Werte können abweichen. in Mio. Franken Mittel für die Aktiengesellschaft (gerundet) zum Vergleich: Bilanzwerte Kanton Aargau 31. Dezember 2001 Flüssige Mittel 9 (Fondsvermögen) Debitoren Vorräte Anlagen (Mobilien, Maschinen) Total Umlauf- und Anlagevermögen Stand Rechnung 2001 Es wird davon ausgegangen, dass die WOV-Überschussvorträge bis zum Zeitpunkt der Verselbstständigung vollständig aufgelöst sind. Aus diesem Grund werden diese nicht in die nachfolgenden Überlegungen miteinbezogen.
4 Flüssige Mittel Die flüssigen Mittel entstehen dadurch, dass der Kanton der Aktiengesellschaft Bargeld überweist. Diese Transaktion erfolgt über die Gewährung eines Darlehens, welches gegebenenfalls das übertragene Fonds-Vermögen ergänzt Debitoren Die in der Staatsrechung ausgewiesenen Debitoren wurden von den Spitälern als Erträge verbucht. Der Kanton hat diese Debitoren somit den Spitälern vorfinanziert. Aus rechtlicher Sicht gehört der Debitorenbestand somit dem Kanton. Eine Bewirtschaftung dieser Debitorenbestände durch den Kanton ist nicht praktikabel. Sinnvoll ist es, die Debitoren an die Aktiengesellschaften zu übertragen. Der Übernahmepreis der Debitoren wird über ein verzinsliches Darlehen, welches der Kanton den Aktiengesellschaften zur Verfügung stellt, finanziert Vorräte Die Vorräte gehören analog zu den Debitoren dem Kanton. Auch in diesem Fall ist es sinnvoll, die Vorräte auf die Aktiengesellschaften zu übertragen. Die Finanzierung erfolgt über ein verzinsliches Darlehen des Kantons an die Aktiengesellschaften Anlagen Die Anlagen in Form von Mobilien wurden durch den Kanton finanziert. Diese Anlagen werden durch die Aktiengesellschaft übernommen. Es wird von einem Anlagewert von 42 Mio. Franken ausgegangen. Dieser auf den ersten Blick eher geringe Wert ist darauf zurückzuführen, dass die medizintechnischen Geräte praktisch keinen Wiederverkaufswert aufweisen und einer raschen technischen Alterung unterliegen. Die Bewertung erfolgte auf der Basis der anerkannten Richtlinien von Hplus. Gleiches gilt für weitere Einrichtungen wie Betten, Schränke, Büro- und EDV-Einrichtungen usw. Im Weiteren ist ein grosser Teil der Mobilien zwar recht gut unterhalten, hat aber die finanzielle Lebensdauer längst überschritten und erreicht die Grenze der technischen Lebensdauer. Bei den 42 Mio. Franken handelt es sich um den Restwert der Anlagen, welcher auf einer detaillierten Erhebung und Schätzung aller Werte beruht. Als Gegenwert zu diesem Anlagevermögen in der Höhe von 42 Mio. Franken erhält der Kanton Aktien. 3.2 Verzinsliche Fonds Bei den Fonds handelt es sich um zweckbestimmte Mittel. Die Verwendung dieser Mittel wird mit Reglementen geregelt. Der Bestand an Fondsgeldern beträgt 8.6 Mio. Franken. Die Fondsgelder werden durch die Staatskasse verwaltet, in der Staatsrechnung werden die Fondsmittel als Schuld gegenüber den Spitälern ausgewiesen. Diese Fondsmittel werden an die Aktiengesellschaft überwiesen. Die Aktiengesellschaft wiederum führt diesen Fonds als Passivum.
5 Plan-Eröffnungsbilanz der Aktiengesellschaft Aufgrund der vorangegangen Ausführungen ergibt sich folgende Plan-Eröffnungsbilanz der Aktiengesellschaft per 1. Januar 2004: Kassa 9 23 kurzfr. Darlehen Debitoren langfr. Darlehen Vorräte 14 9 Fonds Anlagen Aktienkapital Total Total in Mio Fr. Die effektiven Werte für die Eröffnungsbilanz per 1. Januar 2004 können erst Ende 2003 ermittelt werden. Die aufgeführten Zahlen sind jedoch so gewählt, dass sie die für die Entscheidfindung notwendige Höhe richtig wiedergeben. Aufgeteilt auf die drei Aktiengesellschaften ergeben sich folgende Plan-Eröffnungsbilanzen per 1. Januar 2004: Aktiven KSA KSB PD Total Flüssige Mittel Debitoren Vorräte Anlagen Total Aktiven Passiven kurz- u. langfristige Darlehen Fonds Aktienkapital Total Passiven (in Mio Fr.) KSA = Kantonsspital Aarau, KSB = Kantonsspital Baden, PD = Psychiatrische Dienste 4. Finanzierung und Vermögensübertrag Die Finanzierung der 110 Mio. Franken wird wie folgt vorgenommen: 59 Mio. Fr. Darlehen des Kantons für Flüssige Mittel, Debitoren und Vorräte Wobei - 23 Mio. Fr. Kurzfristiges Darlehen (rückzahlbar innerhalb eines Kalenderjahres) - 36 Mio. Fr. Langfristiges Darlehen 42 Mio. Fr. für die Anlagen im Austausch mit Aktien 9 Mio. Fr. Übertragung der Fonds Die Finanzierung und deren Ablauf werden aus Sicht des Kantons im nachfolgenden Kapitel dargestellt.
6 Übergabe von Debitoren und Vorräten durch Umwandlung in ein verzinsliches Darlehen des Finanzvermögens Die per 31. Dezember 2003 in der Bilanz der Staatsrechnung ausgewiesenen Bestände an Debitoren und Vorräten der einzelnen Spitäler werden in verzinsliche Darlehen umgewandelt. Der massgebliche Übernahmewert muss vom Amt für Finanzkontrolle und - im Rahmen des Kapitalerhöhungsberichtes durch die Revisionsstelle - vorgängig überprüft und als vollständig und korrekt bestätigt werden. Die Darlehensmodalitäten werden vertraglich zwischen dem Finanzdepartement und der einzelnen Spital-Aktiengesellschaft geregelt. Sofern die Darlehen innerhalb eines Jahres zurückbezahlt werden, ist keine Höherverschuldungskompetenz notwendig. Die Refinanzierung der Darlehen erfolgt unterjährig mit überschüssiger Liquidität des Kantons. Falls die Darlehen nicht innerhalb eines Jahres zurückbezahlt werden können, werden diese in langfristige Darlehen umgewandelt. Dies würde eine Höherverschuldungskompetenz erfordern, welche vom Grossen Rat zu genehmigen wäre. Die Darlehen werden verzinst. Als Basis für die Höhe des Zinssatzes dienen die Refinanzierungskosten des Kantons, analog zur Praxis bei der Gewährung von Gemeindedarlehen. Das Buchungsschema für diesen Vorgang kann wie folgt dargestellt werden (die Zahlen Debitoren Vorräte Darlehen Spital AG Bank / Post 1) 45 2) 45 1) 14 2) 14 2) 45 3) 23 3) 23 2) 14 = Finanzvermögen basieren auf der Rechnung 2001): Nr. Beschrieb 1 Die Debitoren und die Vorräte weisen einen Bestand von 45 Mio. Franken bzw. 14 Mio. Franken auf. 2 Die Debitoren und die Vorräte werden an die Aktiengesellschaft übertragen. Die Finanzierung erfolgt über ein Darlehen des Kantons gegenüber der Aktiengesellschaft. Darlehen Spital AG an Debitoren 45 Mio. Franken Darlehen Spital AG an Vorräte 14 Mio. Franken 3 Das kurzfristige Darlehen in der Höhe von 23 Mio. Franken wird innerhalb eines Jahr zurückbezahlt. Bank/Post an Darlehen Spital AG 23 Mio. Franken Die Zinszahlungen für das Darlehen werden in diesem Schema nicht berücksichtigt.
7 Übertrag der Fondsbestände vom Kanton an die Spital AG Die heute in der Bilanz der Staatsrechnung ausgewiesenen verzinslichen Fonds werden per 1. Januar 2004 auf die Spital AG übertragen. Der Kanton überweist die Fondsguthaben auf ein Bankkonto der Spital AG. Die Fondsbestände müssen durch die Spital AG weiter verzinst werden. Die Fondsreglemente müssen angepasst werden. Für diese Transaktion ist keine neue Höherverschuldungskompetenz notwendig. Diese Kompetenz ist mit dem Voranschlag bzw. der Rechnung bereits erteilt worden. Das Buchungsschema für diese Vorgänge sieht wie folgt aus: Bank / Post Diverse Fonds 1) 9 2) 9 2) 9 = Finanzvermögen Nr. Beschrieb 1 Die diversen Fonds weisen in der Staatsrechnung 2001 einen Bestand von rund 9 Mio. Franken auf. 2 Die Fondsbestände werden aus der Staatsrechnung ausgebucht und über das Post/Bank-Konto der Spital AG überwiesen. Der Buchungssatz lautet: Diverse Fonds an Post/Bank 9 Mio. Franken 4.3 Liberierung des Aktienkapitals durch Einbringung von Anlagevermögen Das notwendige Aktienkapital für die einzelne Spital-AG erfolgt durch die Sacheinlage von Anlagevermögen (Mobilen und Maschinen). In der Bestandesrechnung des Kantons (Bilanz und Rechnung der Bestandesveränderung) wird die Transaktion transparent dargestellt. Die per 31. Dezember 2003 unter dem Verwaltungsvermögen aktivierten Mobilien werden in einem ersten Schritt über die Rechnung der Bestandesveränderung vollständig abgeschrieben. In einem zweiten Schritt wird das notwendige Aktienkapital zum Nominalwert zugunsten der Rechnung der Bestandesveränderung aktiviert. Da die Aktien keinen Ertrag abwerfen, müssen diese Vermögenswerte gemäss 13 Abs. 5 Finanzhaushaltsdekret (FHD) in einem weiteren Schritt wiederum zulasten der Rechnung der Bestandesveränderung auf einen pro Memoria Wert von Fr pro Spital-AG abgeschrieben werden. Der Ausgleich der Rechnung der Bestandesveränderung erfolgt über das Eigenkapital. Diese Vorgehensweise stützt sich auf 12 und 13 FHD und hat keine Auswirkungen auf das Ergebnis der Verwaltungsrechnung.
8 Das Buchungsschema für diese Vorgänge kann wie folgt dargestellt werden (in Franken): Bilanz Mobilien, Maschinen Beteiligung Spital AG VV VV Eigenkapital 1) 7'000'000 3) 42'000'000 1) 7'000'000 2) 7'000'000 4) 41'999'997 5) 6'999'997 6) 3 Rechnung der Bestandesveränderung 2) 7'000'000 3) 42'000'000 4) 41'999'997 5) 6'999'997 6) 3 VV = Verwaltungsvermögen Nr. Beschrieb (die Zahlen sind gerundet) 1 Die Konten weisen in der Staatsrechnung (Stand Ende 2001) folgende Bestände auf: - Verwaltungsvermögen: Maschinen, Mobilien Fr. 7' Eigenkapital Fr. 7' Die aktivierten Mobilien werden über die Rechnung der Bestandesveränderung vollständig abgeschrieben: Rechnung der Bestandesveränderung an Mobilien Fr. 7' Die Aktien werden gemäss Sacheinlagevertrag zum Nominalwert in der Bilanz aktiviert. Beteiligung Spital AG an Rechnung der Bestandesveränderung Fr Die Beteiligung an der Spital-AG muss gemäss Finanzhaushaltsdekret auf einen Promemoria-Wert von Fr pro Aktiengesellschaft über die Rechnung der Bestandesveränderung abgeschrieben werden. Rechnung der Bestandesveränderung an Beteiligung Spital AG Fr. 41' Der Ausgleich der Rechnung der Bestandesveränderung erfolgt über das Eigenkapital. Eigenkapital an Rechnung der Bestandesveränderung Fr. 6'999'997 6 Das Eigenkapital weist nun den Promemoria-Wert der Beteiligungen an der Spital AG von Fr pro Aktiengesellschaft, somit insgesamt Fr. 3.--, auf. 5. Höherverschuldungskompetenz Die Höherverschuldungskompetenz ist dann notwendig, wenn finanzielle Transaktionen des Kantons zur Aufnahme fremder Gelder führen ( 23 Finanzhaushaltsgesetz FHG).
9 Der gesamte Geldfluss der drei Spitäler wird heute über den Staatshaushalt abgewickelt. Der Kanton finanziert somit die Häuser, sei es z.b. über eigene Mittel oder Darlehen. Durch die Verselbstständigung der Spitäler verschiebt sich der Geldfluss vom Kanton zu den Aktiengesellschaften. Der Aktiengesellschaft müssen diese Mittel zur Verfügung gestellt werden. Wie oben beschrieben, werden Debitoren, Vorräte und die Anlagen an die Aktiengesellschaft übertragen. Im Gegenzug erhält der Kanton Aktien bzw. gewährt ein kurzfristiges und langfristiges Darlehen in der gleichen Höhe. Aufgrund dieser Konzeption muss für folgenden Betrag die Höherverschuldungskompetenz eingeholt werden: Betrag Höherverschuldungskompetenz Begründung notwendig nicht notwendig 42 Mio. Fr. X Mit der Abtretung der Anlagen in der Höhe von 42 Mio. Franken erhält der Kanton Aktien im gleichen Wert. Diese Transaktion führt zu keinem Geldfluss. 23 Mio. Fr. X Der Aktiengesellschaft wird ein kurzfristiges verzinsliches Darlehen in dieser Höhe gewährt. Es ist vorgesehen, dass dieses Darlehen innerhalb eines Jahres zurückbezahlt wird. Eine Höherverschuldungskompetenz ist aus diesem Grund nicht notwendig. Kann dieses Darlehen oder ein Teil davon nicht innerhalb des Kalenderjahres zurückbezahlt werden, so muss für den entsprechenden Betrag eine Höheverschuldungskompetenz beim Grossen Rat beantragt werden. 36 Mio. Fr. X Es handelt sich dabei um ein langfristiges verzinsliches Darlehen. In der Höhe dieses Darlehens muss sich der Kanton verschulden. Die Höherverschuldungskompetenz muss in der Höhe des langfristigen Darlehens eingeholt werden. Im Umfang des langfristigen Darlehens von 36 Mio. Franken ist eine Höherverschuldungskompetenz notwendig. Die gewährten Darlehen stellen eine verzinsliche Anlage des Verwaltungsvermögens dar, weshalb der Beschluss des Grossen Rates dem fakultativen Referendum unterliegt ( 63 Abs. 1 lit. d KV; 23 Abs. 1 Finanzhaushaltsgesetz). 6. Schlussfolgerung Diese Finanzierung und die entsprechende Verbuchung in der Staatsrechnung berührt einzig die Bilanz und wirkt sich nicht in der Verwaltungsrechnung aus. Einzig in der Höhe des langfristigen Darlehens muss sich der Kanton höher verschulden und eine Höherverschuldungskompetenz beantragen. Der Beschluss über die Höherverschuldungskompetenz unterliegt dem fakultativen Referendum.
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