Breitbandzugang für Großkunden

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1 Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Breitbandzugang für Großkunden Marktdefinition und Marktanalyse Markt Nr. 12 der Märkte-Empfehlung der EU-Kommission Festlegung der Präsidentenkammer Stand: 12.Januar 2006 Geschwärzte Fassung

2 Seite I von 106 A Einleitung 1 B Beschreibung der relevanten Leistungen 1 I. Märkte - Empfehlung 1 II. Zur Situation in Deutschland 2 C Gang der Ermittlungen 6 I. Anhörung im Vorfeld des Auskunftsersuchens 6 II. Formelles Auskunftsersuchen 6 D Vorbringen der Marktteilnehmer im Rahmen der Vorermittlungen (Bitstromanhörung) und des formellen Auskunftsersuchens 8 I. Zusammenfassung der Ergebnisse der Bitstromanhörung 8 II. Vorbringen der Wettbewerber und Nachfrager im Rahmen des formellen Auskunftsersuchens DSL Anschlussanbieter Backbone-Betreiber Internet Service Provider Anschlussanbieter auf Basis alternativer Infrastrukturen 19 a. Kabel: 19 b. Satellit (Zwei-Wege-Verfahren): 19 c. Powerline: 20 d. WLL: Sonstige 21 III. Vorbringen der Deutschen Telekom AG, T-Online 22 IV. Fazit 23 E Nationale Konsultation 24 F Einvernehmen des Bundeskartellamtes gemäß 123 Absatz 1 TKG 24 G Europäisches Konsolidierungsverfahren 24 H Die Marktabgrenzung/-definition 25 I. Sachliche Marktabgrenzung Gegenstand von Markt Nr. 12 der Märkte-Empfehlung 26 a. IP-Bitstrom-Zugang und ATM-Bitstrom-Zugang ein gemeinsamer Markt? 31 b. HFC-Breitbandzugang und Bitstrom-Zugang ein Markt? 35 c. Nicht von Markt Nr. 12 erfasste Leistungen Unterschied zwischen Markt Nr. 12 und Markt Nr. 11 der Empfehlung Unterschied zwischen Markt Nr. 12 und Märkten Nr. 13 und 14 der Empfehlung Gegenstand der mit Markt Nr. 12 korrespondierenden Endkundenmärkte für Breitbandanschlüsse 45 a. Schmalbandige und DSL-Anschlüsse ein Markt? 47 b. Symmetrische oder asymmetrische DSL-Anschlüsse ein Markt? 49 c. Internetfestverbindungen und Premiumanschlussprodukte ein Markt? 52 d. Kabelanschlüsse und DSL-Anschlüsse ein Markt? 54 e. Drahtlose Anschlüsse und DSL-Anschlüsse ein Markt? 56 f. Zwei-Wege-Satellitenanschlüsse und DSL-Anschlüsse ein Markt? 58 g. Powerline Anschlüsse und DSL-Anschlüsse ein Markt? 59 h. Glasfaseranschlüsse und DSL-Anschlüsse ein Markt? 60 i. Mietleitungen (Markt Nr. 7) und xdsl-anschlüsse ein Markt? 61 j. Privat- und Geschäftskunden ein gemeinsamer Markt? 61 k. Nicht vom Markt für Breitbandanschlüsse erfasste Leistungen 62 i. Ergebnis der sachlichen Endkundenmarktabgrenzung Ergebnis der sachlichen Marktabgrenzung 63 II. Räumlich relevanter Markt Bitstrom-Zugangsmärkte (Vorleistungsmärkte) Breitbandige Anschlussmärkte (Endkundenmärkte: ADSL-Massenmärkte u. Markt für Premiumanschlüsse) 64 I Merkmale des 10 Absatz 2 Satz 1 TKG 65

3 J Geschwärzte Fassung Seite II von 106 I. Vorliegen beträchtlicher, anhaltender struktureller oder rechtlich bedingter Marktzutrittsschranken 65 II. Längerfristig keine Tendenz zu wirksamem Wettbewerb 66 III. Dem Marktversagen kann nicht allein durch die Anwendung des allgemeinen Wettbewerbsrechts begegnet werden 66 IV. Ergebnis 67 Beurteilung des Vorliegens einer beträchtlichen Marktmacht auf dem Markt für Bitstrom- Zugang 67 I. Markt für IP-Bitstrom-Zugang Marktanteile Leichter oder privilegierter Zugang zu Kapitalmärkten/finanzielle Ressourcen Marktzutrittsschranken und Expansionshemmnisse; Kontrolle über nicht leicht zu duplizierende Infrastruktur Vertikale Integration Tatsächlicher und potenzieller Wettbewerb Fehlende oder geringe ausgleichende Nachfragemacht Weitere Kriterien (hochentwickeltes Vertriebs- und Verkaufsnetz, Diversifizierung von Produkten/Dienstleistungen (z.b. Bündelung von Produkten und Dienstleistungen, fehlende isolierte Bereitstellung)) Gesamtschau und Ergebnis 88 II. Markt für ATM-Bitstrom-Zugang Marktanteile Leichter oder privilegierter Zugang zu Kapitalmärkten/finanzielle Ressourcen Marktzutrittsschranken und Expansionshemmnisse; Kontrolle über nicht leicht zu duplizierende Infrastruktur Vertikale Integration Tatsächlicher und potenzieller Wettbewerb Fehlende oder geringe ausgleichende Nachfragemacht Weitere Kriterien (hochentwickeltes Vertriebs- und Verkaufsnetz, Diversifizierung von Produkten/Dienstleistungen (z.b. Bündelung von Produkten und Dienstleistungen, fehlende isolierte Bereitstellung)) Gesamtschau und Ergebnis 101 K Nennung des Unternehmens mit beträchtlicher Marktmacht 102 Anhang 1: Marktabgrenzungs- und Marktbeherrschungskriterien 1 I. Marktabgrenzungskriterien 1 II. Kriterien zur Bestimmung von Marktmacht 3 Marktanteile 3 Gesamtgröße des Unternehmens 5 Kontrolle über nicht leicht zu duplizierende Infrastruktur 5 Technologische Vorteile oder Überlegenheit 5 Fehlen oder geringe ausgleichende Nachfragemacht 5 Leichter oder privilegierter Zugang zu Kapitalmärkten/finanzielle Ressourcen 5 Diversifizierung von Produkten/Dienstleistungen (z.b. Bündelung von Produkten und Dienstleistungen) 6 Größenvorteile 6 Verbundvorteile 6 Vertikale Integration 6 Hochentwickeltes Vertriebs- und Verkaufsnetz 7 Fehlen von potenziellem Wettbewerb 7 Expansionshemmnisse 7 Fehlen von Marktzutrittsschranken 7 Anhang 2: Übersicht der Ergebnisse der Daten-Auswertung aus der förmlichen Anhörung 8 Gliederung Tabellen und Übersichten 8 Tabellen 9

4 Seite III von 106 Abbildungen und Übersichten 17 Tabellen 26 Anhang 3: Ergebnisse der Anhörung zum Bitstrom-Zugang (BuG) 28 I. Einleitung 28 I. ANNEX 54 II. Bitstromzugang in anderen EU-Ländern (BuG) 58 a. England 58 b. Frankreich 60 c. Italien 61 d. Spanien 62 e. Belgien 62 Anhang 4: Stellungnahmen interessierter Parteien zum Konsultationsentwurf vom I. Stellungnahme der AOL Deutschland GmbH & Co. KG 65 II. Stellungnahme der Arcor AG & Co. KG 65 III. Stellungnahme des breko, Bundesverband der regionalen und lokalen Telekommunikationsgesellschaften e.v: 67 IV. Stellungnahme der BT (Germany) GmbH & Co.oHG 67 V. Stellungnahme der Colt Telecom GmbH 68 VI. Stellungnahme der Deutschen Telekom AG 68 VII. Stellungnahme des IEN 71 VIII.Stellungnahme der KABEL Baden-Württemberg GmbH & Co KG 71 IX. Stellungnahme der KielNet GmbH 72 X. Stellungnahme der QSC AG 72 XI. Stellungnahme der Tele2 GmbH 73 XII. Stellungnahme der Telefónica Deutschland GmbH 74 XIII.Stellungnahme der Versatel Deutschland Holding GmbH 75 XIV.Stellungnahme der Kabel Deutschland GmbH (nachgereicht am ) 76 Anhang 5: Schreiben der Europäischen Kommission vom (Ernstehafte- Zweifel-Schreiben) und vom (Rücknahme von ernsthaften Zweifeln) 77 Anhang 6: Begriffserläuterungen 89 Anhang 7: OSI-Schichten Modell 95 Anhang 8: Qualitätskriterien 96

5 Seite 1 von 107 A Einleitung Die vorliegende Untersuchung betrifft Ziffer 12 der Empfehlung der Kommission vom 11. Februar 2003 über relevante Produkt- und Dienstmärkte des elektronischen Kommunikationssektors, die aufgrund der Richtlinie 2002/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und dienste für eine Vorabregulierung in Betracht kommen 1 (im Folgenden: Märkte-Empfehlung). Unter Ziffer 12 ist folgender Markt aufgeführt: Breitbandzugang für Großkunden 2. Auf der Grundlage der 9 bis 11 des Telekommunikationsgesetzes 3 (im Folgenden TKG), die die Artikel 14 bis 16 Rahmenrichtlinie 4 umsetzen, sowie der Leitlinien der Kommission zur Marktanalyse und Ermittlung beträchtlicher Marktmacht nach dem gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und dienste 5 (im Folgenden Leitlinien) und der Märkte- Empfehlung wird mit der vorliegenden Untersuchung ein Marktdefinitions- und Marktanalyseverfahren durchgeführt. Nachfolgend werden zunächst die hier fraglichen Leistungen zur besseren Verständlichkeit umschrieben (vgl. Kapitel B), der Gang der Ermittlungen dargestellt (vgl. Kapitel C), die Ergebnisse der Bitstromanhörung, die wichtigsten Marktteilnehmer und deren Vorbringen dargelegt (vgl. Kapitel D), die nationale Konsultation aufgeführt (vgl. Kapitel E), die Herstellung des Einvernehmens mit dem Bundeskartellamt genannt (vgl. Kapitel F), das Ergebnis des europäischen Konsoliderungsverfahrens erläutert (vgl. Kapitel G), eine Marktabgrenzung durchgeführt (vgl. Kapitel H), daran anschließend die Regulierungsbedürftigkeit des Marktes dargelegt (vgl. Kapitel I) sowie schließlich die Existenz einer marktbeherrschenden Stellung geprüft (vgl. Kapitel J). Abschließend wird das Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht genannt. B Beschreibung der relevanten Leistungen I. Märkte - Empfehlung In der Märkte-Empfehlung ist unter Nr. 12 der folgende Markt genannt: Breitbandzugang für Großkunden: Dieser Markt umfasst Bitstrom-Zugang, der die Breitband-Datenübertragung in beiden Richtungen gestattet, und sonstigen Großkundenzugang, der über andere Infrastrukturen erbracht wird, wenn sie dem Bitstrom -Zugang gleichwertige Einrichtungen bereitstellen. Er beinhaltet Netzzugang und Sondernetzzugang gemäß Anhang I Punkt 2 der Rahmenrichtlinie, nicht aber die unter Punkt 11 (Entbündelter Großkunden-Zugang) und 18 (Rundfunkübertragungsdienste) erwähnten Märkte. In der Begründung zur Empfehlung 6 wird festgehalten, dass sich der breitbandige Zugangsmarkt für Großkunden auf das Vorleistungsprodukt Bitstromdienste beschränke, allerdings sei auch die Berücksichtigung anderer Infrastrukturen erlaubt, wenn und sobald sie Einrichtungen bereitstellen, die Bitstromdiensten gleichwertig sind Empfehlung 2003/311/EG, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 114 vom 8. Mai 2003, S.45 Nach dem englischen Text der genannten Empfehlung lautet die Bezeichnung des Marktes: Wholesale broadband access. Es ist darauf hinzuweisen, dass die deutsche Übersetzung, die den Begriff Wholesale mit Großkunde wiedergibt, missverständlich ist. Vielmehr ist hier unter dem Begriff Wholesale die Vorleistungsebene zu verstehen. Telekommunikationsgesetz v (BGBl. I, S. 1190) Richtlinie 2002/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 07. März 2002 über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und dienste, Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 108 vom 24. April 2002, S. 33 (Rahmenrichtlinie) 2002/C 165/03, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 165 vom 11. Juli 2002, S. 6 Vgl. Begründung zur Empfehlung S. 24

6 Seite 2 von 106 Nach Meinung der Kommission bestehen beim Großkunden-Breitbandzugang eindeutig massive Zugangshindernisse, da die Erbringung des Dienstes ein Netz voraussetzt. Aus diesem Grunde wurde der Markt für Breitbandzugang für Großkunden in die Empfehlung einbezogen. 7 II. Zur Situation in Deutschland In Deutschland gibt es ein flächendeckendes Vorleistungsangebot nicht, das die Breitband- Datenübertragung in beiden Richtungen bei freier Qualitätswahl gestattet. Im Hinblick auf die Bedeutung, die einem solchen Vorleistungsprodukt für den Wettbewerb auf den Endkundenmärkten beigemessen wird, hat die Regulierungsbehörde den offenen Dialog mit dem Markt gesucht und einen Workshop Bitstromzugang ein Weg zu mehr Wettbewerb im Breitbandmarkt durchgeführt, dessen Ergebnisse in der Beilage der Zeitschrift MultiMedia und Recht (MMR) 10/2003 veröffentlicht wurden. Weiter konkretisiert wurde dieses Thema durch eine im November 2003 durchgeführte Anhörung, die zum Ziel hatte, den Bedarf und die Anforderungen an ein solches im Folgenden als Bitstrom-Zugangsprodukt bezeichnetes Vorleistungsprodukt zu klären 8. Dabei hat sich gezeigt, dass von vielen Wettbewerbern ein dringender Bedarf für ein Bitstrom-Zugangsprodukt gesehen wird. Hinsichtlich der erfragten Anforderungen an ein solches Produkt ergab sich, dass Bitstrom-Zugang zwei wesentliche Elemente enthalten muss 9 : 1. Bitstrom-Zugang muss dem Wettbewerber die direkte Kontrolle über die Endkundenbeziehung ermöglichen und erlaubt das Angebot von Anschluss und Breitbanddienst aus einer Hand. 2. Der Anbieter muss auf Basis des Bitstrom-Zugangs eigene, mit individuellen Qualitätsparametern ausgestattete Dienste anbieten können. Diese Definition deckt sich auch mit den Bitstrom-Zugangsdefinitionen wie sie auf europäischer Ebene verwandt werden. So hat die European Regulators Group (ERG) in einem gemeinsamen Standpunkt vom 2. April die folgenden Hauptelemente von Bitstrom-Zugang definiert: - Vom etablierten Betreiber bereitgestellte schnelle Zugangsverbindung zu Endkunden Räumlichkeiten (endkundenseitiger Teil); - Übertragungskapazität für Breitbanddaten in beiden Richtungen, mit der neue Marktteilnehmer Endkunden ihre eigenen Mehrwertdienste anbieten können; - Marktneulinge können ihre Dienste durch (direkte oder indirekte) Änderung der technischen Merkmale und/oder Nutzung ihres eigenen Netzes differenzieren; - Bitstromzugang ist ein Vorleistungsprodukt, das aus einem DSL-Teil (Zugangsverbindung) und Backhaul -Diensten (Zuführungs-Dienste) des Backbone- (Daten-)Netzes (ATM, IP-Backbone) besteht. So ist in dem IRG-Papier Local und Broadband Competition 11 Bitstrom-Zugang wie folgt umschrieben: With bitstream access the new entrant has the possibility to technically alter the xdsl service bought from the incumbent, which means he is legally allowed (by contract) and technically capable of changing the technical parameters (features/profile) in such a way as to create his own end user product which differs from the incumbent s DSL retail product. In dem COCOM-Papier vom März 2004 wurde zur Bitstromdefinition folgendes festgehalten: Bitstream access is a wholesale product that consists of the provision of transmission capacity in such a way as to allow new entrants to offer their own, value-added services to their clients 12. Im europäischen Ausland so z. B. in England und Frankreich werden breitbandige Vorleistungsprodukte mit entsprechenden Charakteristika (Endkundenzugang und Möglichkeit der Qualitätsdifferenzierung) bereits angeboten Vgl. Begründung zur Empfehlung S. 25 Vergleiche Vorbringen der Marktteilnehmer in Abschnitt D Zusammenfassung der Ergebnisse der Bitstrom- Anhörung sowie in Annex Tabelle 2: Anforderung an die Ausgestaltung von Bitstrom Vgl. Kapitel CI und Anhang 3. Bitstromzugang, Gemeinsamer Standpunkt der ERG vom 2. April 2004 (Deutsche Fassung) ERG (03) 33rev1 CN (02) 58, S. 4 COCOM03-04 Vgl. Anhang 3, Vermerk Bitstromzugang in anderen Ländern

7 Seite 3 von 106 Unter Bitstrom-Zugang muss im Folgenden ein Vorleistungsprodukt im kupferbasierten TK- Festnetzbereich verstanden werden, das einen Service Provider oder Netzbetreiber in die Lage versetzt, eine mit individuellen Qualitätsparametern versehene Hochgeschwindigkeitsverbindung bis zu den Räumlichkeiten des Endkunden herzustellen. Unter einer Hochgeschwindigkeitsverbindung bzw. Breitbandverbindung 14 wird im Rahmen dieser Analyse eine Übertragungsgeschwindigkeit von größer 128 kbit/s verstanden, die in der Regel auf der DSL-Technologie aufsetzt 15. Ein auf einem solchen Vorleistungsprodukt aufsetzendes Endkundenprodukt erlaubt es dem Nutzer always on zu sein. Außerdem kann er parallel Telefondienste nutzen. Der Telefonanschluss kann entweder auf dem schmalbandigen Teil der Teilnehmeranschlussleitung basieren, auf einer getrennten Teilnehmeranschlussleitung aufsetzen oder der breitbandige Anschlussnutzer bedient sich eines VoIP-Dienstes. Das hier betrachtete einheitliche Bitstrom-Zugangsprodukt basiert auf einer Infrastruktur, die sich aus einem Anschlussteil und einem Zuführungsteil zusammensetzt. Anschlussteil Bitstrom-Zugang Ein Bitstrom-Zugangsprodukt kann die vollständige Teilnehmeranschlussleitung (TAL) oder nur ihren hochbitratigen Teil in Anspruch nehmen. Im ersten Fall kann man von einem Stand-alone Bitstrom-Zugang sprechen, der das Angebot symmetrischer oder asymmetrischer DSL- Anschlüsse erlaubt. Der xdsl-anschluss ist dann nicht mehr mit einem möglichen schmalbandigen Anschluss gebündelt. Besteht der Anschlussteil nur aus dem hochbitratigen Teil der Teilnehmeranschlussleitung, so kann der Bitstromnachfrager dem Endkunden nur dann einen breitbandigen ADSL-Anschluss anbieten, wenn dieser Endkunde gleichzeitig einen schmalbandigen Anschluss vom Bitstromanbieter abnimmt. Die komplette TAL oder der hochbitratige Teil der TAL 16 wird dem Bitstromnachfrager nicht physisch, sondern mit hochbitratiger Übertragungstechnik versehen virtuell überlassen. Der Vorleistungsanbieter behält den physischen Zugriff auf diesen Teil des Bitstromproduktes. Entsprechend findet keine Kollokation statt. Trotzdem wird der Bitstromnachfrager so behandelt, als ob er über die TAL verfügen könnte. Zuführungsteil Bitstrom-Zugang Der Zuführungsteil des Bitstrom-Zugangs stellt die Transportleistung im Konzentrationsnetz 17 und im ATM 18 oder IP-Backbone 19 dar und ist netztechnisch gesehen als Verbindung zwischen Teilnehmeranschlussleitung und dem Bitstromübergabepunkt (vgl. Abb. H-1) zu verstehen. Existierende Bitstrom- Zugangsangebote In Deutschland existiert aktuell kein flächendeckendes Bitstrom-Zugangsangebot. Es gibt einige kleinere Netzbetreiber, die Diensteanbietern auf regionaler Ebene Bitstromprodukte anbieten Im Folgenden werden breitbandig oder hochbitratig als Synonyme verwendet. Vgl. Märkte-Empfehlung, Begründung S. 22, FN 33 Die TAL (Teilnehmeranschlussleitung) stellt die Infrastruktur für Datenübertragung zwischen Netzabschlusspunkt in den Räumlichkeiten eines Teilnehmers und dem netzseitigen Abschlusspunkt dar. Die Übertragungsfunktionalität wird über Kupferkabel realisiert. Auf der digitalisierten Kupferdoppelader setzt die xdsl-technologie auf. Das ATM-basierte Konzentrationsnetz ist ein zentrales Element DSL basierter Breitbanddienste und stellt das Bindeglied zwischen Teilnehmeranschlussleitung und IP/ATM-Netz dar. Es führt die Verkehre, die von den Endkunden auf der Ebene der Hauptverteiler mit Hilfe des DSLAM aus den Anschlussbereichen übergeben werden, hin zum Breitband-POP als Übergabepunkte zum IP oder ATM Backbone-Netz. ATM Backbone ist der vermittelnde Teil eines Verbindungsnetzes, der als Netz höherer Netzebene nachgeordnete lokale und regionale Netze miteinander verbindet und bei dem die Übertragungstechnologie auf dem Asynchronous Transfer Mode (ATM) basiert, welcher Reservierungen von Kapazitäten mit festen Zuordnungen ermöglicht und die Einhaltung bestimmter Quality of Service Parameter garantieren kann. IP-Backbone ist der vermittelnde Teil eines Verbindungsnetzes, der als Netz höherer Netzebene nachgeordnete lokale und regionale Netze miteinander verbindet und in dem die Signalübertragung auf Basis von Protokollen aus der Familie der Internet Protokolle erfolgt. Die logische Struktur von IP-Netzen konstituiert sich durch die Zuordnung von verschiedenen Routertypen zu Ebenen und durch die Struktur der Verbindungsleitungen zwischen Routern. Die diesen IP-Netzen zugrunde liegende IP-Technologie zeichnet sich dadurch aus, dass der Datenverkehr in Paketen nach dem best-effort Prinzip gleichberechtigt übertragen wird. Diese Pakete nutzen dabei entsprechend der Zieladresse möglichst den kürzesten Pfad im Netz.

8 Seite 4 von 106 Die Mehrheit dieser Bitstrom-Produkte basieren auf einer ATM-Übergabe, bei der bestimmte Qualitätsstandards eingehalten werden(vgl. Anhang 2: Tabellen I-2 und I-10). Breitband-Zugang auf der Basis alternativer Infrastrukturen auf der Vorleistungsebene Gemäß Punkt 12 der Märkteempfehlung umfasst der Markt Nr. 12 nicht nur den oben beschriebenen Bitstrom-Zugang auf Grundlage von Kupferkabel basierter Festnetzinfrastruktur, sondern auch sonstigen Großkundenzugang, d.h. Breitbandzugang zu alternativen Infrastrukturen auf der Vorleistungsebene. In Deutschland gibt es eine alternative Infrastruktur, über die es derzeit grundsätzlich möglich ist, ein dem oben beschriebenen Bitstom-Zugang gleichwertiges Breitbandzugangsprodukt anzubieten. Dabei handelt es sich um das hybride Fibre Coaxial Netz (HFC-Netz), das in Deutschland überwiegend als Rundfunk- und Fernsehübertragungsnetz verwendet wird. Sobald dieses Netz jedoch bidirektional geschaltet ist, eignet es sich auch zur Datenübertragung für breitbandige Dienste wie Internetzugang oder VoIP. Der HFC-Infrastrukturanbieter ist - ähnlich wie der Bitstromanbieter - in der Lage, ISPn oder anderen Carriern Datenverkehr zuzuführen. Ein auf HFC-Infrastruktur basierender Breitbandzugang besteht aus der Kupferkoaxial- Teilnehmeranschlussleitung (Anschlussteil), über die der Verkehr mit Hilfe eines Kabelmodems direkt in das konzentrierende HFC-Netz 20 übergeben wird. Das Zugangsnetz der HFC Infrastruktur unterscheidet sich von jener im kupferbasierten Festnetz: Die Teilnehmeranschlussleitung beginnt am kundenseitigem Netzabschlusspunkt (TV-Buchse) und endet in der Regel am Grundstücksende 21. Somit ist der dedizierte Teil der Leitung deutlich kürzer als bei der Kupferdraht-TAL. Der HFC-basierte Breitbandanschluss ist bereits im Zugangsbereich als shared medium zu betrachten 22. Das Vorleistungsprodukt auf Basis der HFC-Infrastruktur entspricht dann der Definition des hier zu betrachtenden Vorleistungsproduktes, wenn es Qualitätsdifferenzierung ermöglicht. Je nach Ausgestaltung der Kabel-Infrastruktur kann dem Vorleistungsproduktanbieter Qualitätsdifferenzierung möglich werden, wenn er den Verkehr in virtuellen Kanälen zu einem BreitbandPoP ü- berträgt. Dieses auf der HFC-Infrastruktur basierende Breitbandzugangsprodukt ist die Vorleistung für das (Rundfunk) Kabelanschlussprodukt. Breitbandige Kabelanschlüsse bieten in der Regel in Insellösungen insbesondere Zugang zu Breitbanddiensten wie Internetzugang und seit 2004 zu VoIP-Diensten. Auch hier zeigt sich ein deutlicher Trend zu höheren Bandbreiten. Symmetrische Anschlüsse werden von Kabelanschlussanbietern nicht bereitgestellt. Ausführungen zu den Endkundenebenen Anschlüsse und Dienste (Internet, VPN, Voice over IP etc). Die korrespondierenden Endkundenprodukte der Vorleistung Bitstrom-Zugang sind Breitbandanschlussprodukte und Breitbanddienste. Bei den Breitbandanschlüssen, die auf Bitstrom aufsetzen, kann es sich um xdsl-anschlüsse, Internetfestverbindungen, oder um Anschlüsse alternativer Technologien wie Zwei-Wege-Satelliten-Anschlüsse, Powerline Anschlüsse oder drahtlose Anschlüsse handeln. Der Breitbandanschluss kann separat oder im Bündel mit Breitbanddiensten vermarktet werden. Entsprechend können separate Endkundenmärkte für Breitbandanschlüsse und Breitbanddienste oder bei Vorherrschen von gebündelten Angeboten gemeinsame Endkundenmärkte von Anschluss und Dienst definiert werden. In Deutschland ist bei DSL-Angeboten die Trennung von Breitbandanschlüssen und Breitbanddiensten vorherrschend Im HFC-Netz, das ein hybrides Netz bestehend aus Glasfaserleitungen und Kupferkoaxialleitungen ist, wird der Verkehr bis zum IP-CablePOP transportiert. Das im IP-CablePoP enthaltene Grundelement, das Cable Modem Termination System (CMTS), überführt den im HFC-Netz erzeugten Verkehr als regionale Schnittstelle in das IP- Netz. Als Übertragungsprotokoll für den Internetzugang wird Eurodocsis verwendet. Dieses umhüllt das IP- Protokoll und bildet einen Tunnel, der speziell auf die Kabelinfrastruktur angepasst ist, und so den Transport der IP-Daten über das Kabelnetz ermöglicht. Bei größeren Wohneinheiten kann auch das Inhouse-Netz gemeinsam genutzt sein, so dass hier der dedizierte Teil noch kürzer ausfallen kann. Vgl. auch Paper by the Fixed Network Working Group Wholesale Broadband Access via Cable, (ERG (03) 33rev1)

9 Seite 5 von 106 Wegen der in Deutschland bislang vorherrschenden Trennung von Breitbandanschlüssen und Breitbanddiensten und im Hinblick auf die Tatsache, dass auf einem Breitbandanschluss mehrere unterschiedliche Dienste aufsetzen können, wird von zwei Ebenen von Endkundenmärkten ausgegangen. Breitbanddienste wie Internetzugang, Voice over IP, Virtual Private Networks (VPN), Video Conferencing, Video on Demand bilden eine Ebene von Endkundenmärkten. Eine zweite Endkundenmarkt-Ebene bilden die Breitbandanschlüsse. Für die Zwecke der Marktanalyse des Breitbandvorleistungsmarktes werden nur die Endkundenmärkte für Breitbandanschlüsse betrachtet, weil diese Märkte genau wie die Vorleistungsmärkte die Infrastruktur-Ebene betreffen. Auf diesen Breitbandanschlüssen können unterschiedliche Breitbanddienste aufsetzen, die nicht Gegenstand dieser Untersuchung sind. Insbesondere die xdsl Anschlussprodukte können mit sehr unterschiedlichen Qualitäten angeboten werden. Diese können sich in unterschiedlichen Bandbreiten, symmetrischen und asymmetrischen Bandbreiten, aber auch in dem Umfang der zugestandenen Übertragungsqualitäten widerspiegeln 23. Im Betrachtungszeitraum (2001 bis 2003) bewegten sich die Anschlussbandbreiten bei ADSL-Produkten zwischen 768 kbit/s und 1 Mbit/s. Seit Mitte 2004 zeigt sich ein Trend, höhere Bandbreiten anzubieten. Jetzt bewegt sich die Mehrheit der angebotenen Anschlussbandbreiten zwischen 1 Mbit/s und 2 Mbit/s 24. Seit einigen Monaten gibt es vermehrt ADSL-Anschlüsse, die Bandbreiten bis 6Mbit/s manche sogar bis 8 Mbit/s bieten. Durch eine Weiterentwicklung der herkömmlichen ADSL-Technik über ADSL2 bis ADSL2+, das eine Nutzung von Downstream-Frequenzen bis 2,2 MHz erlaubt, sind unter idealen Bedingungen nunmehr sogar Bandbreiten bis 24 Megabit möglich. Erste Angebote auf der Basis von ADSL2+ mit Anschlussbandbreiten bis 16 Megabit/s sind bereits auf dem Markt. Die neueste DSL- Technologie VDSL2 12 MHz long reach (Very-high-data-rate DSL 2) kann unter günstigen Bedingungen downstream hohe Bandbreiten bis 55 Mbit/s erlauben. Die VDSL2 30MHz short reach Variante ermöglicht sogar 100 Megabit/s als Bandbreite sowohl für Aufwärts- als auch für Abwärts-Verkehr 25. Die VDSL-Anschlussvarianten werden derzeit in ersten Pilotversuchen getestet 26. Marktreife Angebote gibt es für diese Technologie, bei der Glasfaserstrecken näher an den Kunden gebracht werden müssen (d.h. zusätzliche Überbrückung der Verbindung zwischen HVt und Kabelverzweiger (KVz) durch Glasfasertrassen) in Deutschland derzeit noch nicht. Bei SDSL-Angeboten gab es im Betrachtungszeitraum einen Schwerpunkt bei 1 Mbit/s und bei 2 bzw. 2, 3 Mbit/s. Hier ist ein eindeutiger Trend zu höheren Bandbreiten nicht zu erkennen. Die Anschlussbandbreiten der alternativen Anbieter lagen in den vergangenen drei Jahren etwas niedriger (zwischen 384 und 768 kbit/s). Aber auch hier zeigt sich ein Trend zu höheren Bandbreiten. Zu den Breitbanddiensten zählen wie oben aufgeführt neben dem Internetzugang eine Vielzahl von Diensten. Gemäß der Begründung zur Märkte-Empfehlung sind die mit dem Vorleistungsprodukt Bitstrom adressierten Leistungen nicht allein auf den Zugang zum Internet beschränkt, sondern es wird allgemein von DSL-Diensten oder Breitbanddiensten gesprochen 27, worunter die oben aufgeführten Dienste zu verstehen sind. Der Internetzugang ist derzeit sicherlich noch der bedeutendste breitbandige IP-basierte Dienst, zukünftig werden andere Dienste (wie z.b: VoIP) an Bedeutung gewinnen. Insofern würde die Marktuntersuchung zu kurz greifen, würde sie ausschließlich auf Internetzugangsdienste fokussieren. Nicht zur relevanten Leistung gehörende breitbandige Zugangsprodukte Das von der Deutschen Telekom AG (DTAG) angebotene Produkt DSL-Resale + breitbandige Zuführung (ZISP) ist obwohl das Unternehmen dieses Angebot als ein solches bezeichnet Vgl. Anhang 3: Ergebnisse der Anhörung zum Bitstrom-Zugang, Annex Tabelle 2 Vgl. Anhang 3 Tab.VII-3 Übersicht über Bandbreitenentwicklung. VDSL2 ist ein neuer ITU Standard (ITU-T G.993.2) vom Mai Pressemitteilung vom 14. Juli 2005, auf der Website der Deutschen Telekom AG abrufbar Vgl. Märkte-Empfehlung, Begründung S. 24

10 Seite 6 von 106 kein Bitstromprodukt wie es in Deutschland und auf europäischer Ebene für erforderlich gehalten wird und wie es in europäischen Nachbarländern angeboten wird. Der Anschlussteil basiert auf einem Resale des DSL-Anschlusses der DTAG. Ein Resaleprodukt schließt eine Produktdifferenzierung aus. Der Zuführungsteil basiert auf dem Zuführungsprodukt ZISP (Zuführung für Internetserviceprovider). Auch dieses Produkt, das ausschließlich für die Zuführung von Massenmarkt-Internetverkehr gestaltet wurde, ist ein reines best effort Produkt, das auf der IP- Ebene ohne Qualitätsgarantien übergeben wird. Dieses Resaleprodukt wird überdies nur mit asymmetrischer Bandbreite angeboten und setzt außerdem eine sehr hohe Mindestabnahmemenge voraus. Dieses Produkt wird seit Mitte 2004 angeboten. Wie unter Abschnitt C erläutert, wurde der Datenerhebungszeitraum nach dem Konsultationsverfahren für die hier betrachteten Endkundenmärkte und für einige Vorleistungmärkte auf 2004 ausgedehnt. Deshalb fließen die Absätze und Umsätze, die 2004 auf der Basis von T-DSL-Resale getätigt wurden, nunmehr mit in die Betrachtung ein. In Abschnitt HI.1c werden die Substitutionsbeziehungen zwischen einem Resaleprodukt und einem Bitstromprodukt untersucht. C Gang der Ermittlungen I. Anhörung im Vorfeld des Auskunftsersuchens Wie bereits im Kapitel B geschildert, ist die Bundesnetzagentur wegen der besonderen Bedeutung des Vorleistungsprodukts Bitstrom-Zugang für die breitbandigen Endkundenmärkte und der besonderen deutschen Situation (kein flächendeckendes Angebot) frühzeitig in den Dialog mit dem Markt eingetreten. Dazu zählte der bereits erwähnte Workshop zum Bitstrom-Zugang. Weiterhin hat sie Vorermittlungen in Form einer öffentlichen Anhörung für nötig erachtet. Die im November 2003 durchgeführte öffentliche Anhörung zum Bitstrom-Zugang 28 diente dem Einstieg in die Marktdefinition und Marktanalyse des noch nicht flächendeckend existierenden Bitstrom-Zugangsmarktes. Diese Anhörung gab u.a. Aufschluss über die potenziellen Anbieter und Nachfrager eines Bitstrom-Zugangsprodukts. So konnten Teilnehmernetzbetreiber und Betreiber von Zuführungsnetzen als mögliche Anbieter identifiziert werden. Als mögliche Nachfrager eines Bitstrom-Zugangsprodukts erwiesen sich Backbonebetreiber, aber auch Teilnehmernetzbetreiber und Internetservice Provider. II. Formelles Auskunftsersuchen Zur detaillierten Aufklärung des Sachverhalts wurde mit Schreiben vom an 110 Unternehmen ein formelles Auskunftsersuchen gemäß 127 Absatz 2 Nr. 1 i.v.m. Absatz 1 Nr. 5 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) zum Bitstrom-Zugangsmarkt (Markt Nr. 12) mit Frist bis zum gesandt. Dabei wurden im Rahmen des Auskunftsersuchens sowohl mögliche Anbieter und als auch mögliche Nachfrager eines solchen Produktes befragt, um ein umfassendes Verständnis über diesen möglichen Markt zu erhalten. Die besondere Situation (Fehlen eines flächendeckenden Marktes für Bitstrom-Zugang) machte es zudem erforderlich, die Anbieter auf den korrespondierenden Endkundenmärkten (breitbandige Anschlussmärkte) in die Befragung mit einzubeziehen. Die Betrachtung der Endkundenmärkte erlaubt Rückschlüsse auf mögliche Marktmachtstellungen auf dem Vorleistungsmarkt und ist daher für die Marktanalyse des Marktes Nr. 12 unerlässlich. Schlussendlich wurden Anbieter von alternativen Infrastrukturen befragt, da dieser Markt auch Breitbandzugang auf der Basis alternativer Infrastrukturen umfassen kann. Es wurden somit folgende Quellen herangezogen: 28 Vgl. Abschnitt D Vorbringen der Parteien und Anhang 3: Ergebnisse der Anhörung zum Bitstrom-Zugang

11 Seite 7 von 106 (1) Übersicht der TK-Dienstleistungsanbieter mit Lizenzklasse 3 und 4 gemäß TKG 1996, (2) die durch die Erhebung von Marktstrukturdaten für den Tätigkeitsbericht 2002/2003 gewonnenen Informationen über Teilnehmernetzbetreiber, Zuführungsnetzbetreiber, Anschlussanbieter auf Basis des TK-Festnetzes und alternativer Infrastrukturen, (3) Liste der Unternehmen, die hochbitratige TAL nachfragen, (4) Identifizierung von Internetservice Providern auf der Basis von Angeboten im Internet, (5) Rückmeldungen der Unternehmen im Rahmen der öffentlichen Anhörung zum Bitstrom- Zugang, (6) Schriftliche Befragung potenzieller Anbieter und Nachfrager von Bitstrom-Zugang bzw. sonstigen Breitbandzugang. (7) Schriftliche Befragung der Anbieter und Nachfrager von breitbandigen Zuführungsleistungen. Es wurden zwei Fragebögen mit 30 bzw. 29 Fragen gestaltet. Der eine richtete sich an mögliche Bitstromanbieter und nachfrager bzw. TK-Festnetz basierte Anschlussanbieter auf dem Endkundenmarkt (Bitstromfragebogen). Der andere Fragebogen avisierte mögliche Anbieter und Nachfrager eines Breitbandzugangsprodukt sowie Anbieter von Anschlussprodukten, die auf alternativer Infrastruktur basieren. Beide Fragebögen enthalten in ihrem ersten Teil Fragen, die sich auf das Angebot von Bitstrom- Zugang/Breitbandzugang und Endkundenanschlüssen beziehen, auf eine etwaige Differenzierung des Angebots in geografischer Hinsicht und nach bestimmten Zugangs- und Anschlussarten und nach technischen Spezifikationen des Bitstrom-Zugangsprodukts bzw. Breitbandzugangsprodukts abstellen. Sie umfassen den Gesamtumsatz des Unternehmens und ggf. des Konzerns in den Jahren , gesellschaftsrechtliche Verbundenheiten, Außen- und Innenumsatzerlöse für den Bitstrom-Zugang/Breitbandzugang und breitbandige Anschlussprodukte, getrennt nach Produktarten, die abgesetzten Bitstromzugänge/Breitbandzugänge und Anschlüsse, getrennt nach Produktarten jeweils für die Jahre Es wurden sowohl für die Vorleistungs- als auch für die Endkundenebene die aktuellen Preise erfragt. Diese wurden im Rahmen der Auswertung nach Rückfragen um die historischen Preise ( ) der umsatzstärksten Anbieter auf dem Endkundenmarkt ergänzt. Weiterhin adressierten die Fragen den Anteil der Bitstromzugänge bzw. Breitbandzugänge, der mit eigener Infrastruktur erstellt wurde. Fragen nach Marktzugang, Angebotswechsel und Preiselastizitäten gehörten zu jenen, die freiwillig zu beantworten waren. Mögliche Bitstrom/Breitbandzugangsnachfrager wurden zusätzlich nach ihren Produktnachfragen und Vorstellungen über technische Konfigurationen, ihrer Bewertung von Resale Produkten und Abschätzung der zukünftigen Nachfrageentwicklung gefragt. Die Beantwortung dieser beiden letztgenannten Fragen war den Adressierten anheim gestellt. Schlussendlich konnten sich Anbieter und Nachfrager auf diesen Märkten freiwillig zu Behinderungsstrategien und allgemein den wettbewerblichen Verhältnissen auf den Bitstrom- Zugangsmarkt bzw. Markt für Breitbandzugang äußern. Die 110 Auskunftsersuchen konnten erfolgreich zugestellt werden. 106 Unternehmen haben den Fragebogen beantwortet, davon ein Unternehmen aufgrund der Amtsblattveröffentlichung des förmlichen Auskunftsersuchens. Fünf Unternehmen haben nicht geantwortet, weil sie erloschen, noch in Gründung oder nicht im Breitbandzugangsmarkt tätig waren. Struktur der Unternehmen 29, die geantwortet haben. Von den 106 antwortenden Unternehmen bieten 82 Unternehmen Vorleistungs- bzw. Endkundenprodukte auf der Basis von Festnetz- Infrastruktur an, 14 Unternehmen Vorleistungs- bzw. Endkundenprodukte auf der Basis von Fernsehkabel-Infrastruktur an, 29 Da Unternehmen mehrere Infrastrukturebenen abdecken können, sind Doppelzählungen möglich

12 Seite 8 von Unternehmen Vorleistungs-bzw. Endkundenprodukte auf der Basis von sonstigen alternativen Infrastrukturen (Satellit (4), davon 1 Anbieter von Zwei-Wege-Sat-Zugängen, Powerline (3)) an und 3 Unternehmen Vorleistungs- bzw. Endkundenprodukte auf der Basis von drahtloser Infrastruktur an. 11 Unternehmen sind Internet Service Provider. 1 Unternehmen hat Auskünfte erteilt, das bisher nicht im Breitbandmarkt, sondern als Verbindungsnetzbetreiber tätig ist. 12 dieser Unternehmen bieten Produkte mehrerer Infrastrukturen an. Die Unternehmen auf dem Bitstrom-Zugangsmarkt wurden für die Auswertung in fünf Cluster aufgeteilt: 1. tatsächliche Anbieter von Bitstrom 2. potenzielle Anbieter von Bitstrom 3. tatsächliche Nachfrager von Bitstrom 4. potenzielle Nachfrager von Bitstrom 5. weder Anbieter noch Nachfrager von Bitstrom. Die Auswertungsergebnisse der Befragung der Bitstromanbieter und Nachfrager wurde entsprechend diesen Clustern aufbereitet. Gegenüber der Fassung des Konsultationsentwurfs wurde der Untersuchungszeitraum dieser Analyse für die Breitband-Zuführungsmärkte sowie für die Breitbandanschlussmärkte auf 2004 ausgedehnt. Im Frühjahr 2005 wurden für die Jahre 2002 bis 2004 Daten zu den Breitbandanschlussmärkten erhoben, um auch hier Marktanalysen vornehmen zu können. Ebenso wurden im April 2005 Absatz- und Umsatzdaten zur Breitband-Zuführung nacherhoben. Auf der Basis dieser Daten können die Absatz- und Umsatzentwicklung im Bereich der Breitband-Zuführung und der Breitbandanschlussmärkte nunmehr auch für das Jahr 2004 dargestellt werden. Damit wird auch dem Vorbringen einiger Parteien im Rahmen des Konsultationsverfahrens begegnet, die kritisierten, dass die Analyse jüngere Marktentwicklungen nicht berücksichtige. Die Zusammenfassung der Ermittlungsergebnisse ist Anhang 2 zu entnehmen. D Vorbringen der Marktteilnehmer im Rahmen der Vorermittlungen (Bitstromanhörung) und des formellen Auskunftsersuchens I. Zusammenfassung der Ergebnisse der Bitstromanhörung An der im November 2003 durchgeführten Anhörung zum Bitstrom-Zugang haben sich 31 Parteien (Unternehmen, Verbände, Verbraucher) beteiligt. Die Kernaussagen der im Rahmen der Anhörung eingegangenen Stellungnahmen sind nachfolgend dargelegt. Eine ausführlichere Zusammenfassung der Anhörungsergebnisse findet sich in Anhang 3: Ergebnisse der Anhörung zum Bitstrom-Zugang (BuG). Kernaussagen der Stellungnahmen Die Stellungnahmen der Unternehmen lassen sich hinsichtlich ihrer Äußerungen in Bezug auf den Bedarf nach einem Bitstromprodukt in drei Gruppen unterteilen. Die zu den anderen Themen der Anhörung (Einschätzung der vorhandenen oder zukünftigen Anschlusstechnologien, Substitutionsbeziehungen zwischen alternativen Anschlusstechniken und xdsl-anschluss, Bewertung der vorhandenen Vorleistungsprodukte und ggf. zukünftig angebotener Vorleistungsprodukte in ihrer Substitutionsbeziehung zu einem Bitstromprodukt, Marktzutrittsbedingungen auf dem Endkunden- und auf dem Vorleistungsmarkt) geäußerten Positionen untermauern diese Stellungnahme entsprechend:

13 Seite 9 von 106 Position 1: IP-basierter Bitstrom-Zugang Die erste Gruppe der Unternehmen, die im Rahmen der Anhörung Stellung genommen haben, äußern den Bedarf für ein Bitstromprodukt auf IP-Basis. Zu dieser Gruppe zählen das Cluster ISP (...). Hinsichtlich der Qualitätsanforderungen ist es für diese Unternehmen, die überwiegend den Massenmarkt adressieren, ausreichend, ein IP-basiertes Bitstromprodukt zu erhalten, das best effort Anforderungen genügt. Diese Unternehmen sehen in alternativen Anschlusstechnologien keine konkurrenzfähigen Alternativen. Nach ihrer Auffassung könnten diese allenfalls eine Nischenfunktion erfüllen. Die vorhandenen Vorleistungsprodukte für den Breitbandzugang stellen für sie wegen der fehlenden Endkundenbeziehung und der mangelnden Möglichkeit zur Qualitätsdifferenzierung kein Substitut zu einem Bitstrom-Zugangsprodukt dar. Auch ein Resaleangebot ersetzt ein Bitstromangebot nach ihrer Meinung nicht. Ein Bitstromprodukt ist für diese Gruppe ein entscheidendes Instrument, um die Vermarktung von DSL-Anschlüssen zu forcieren. Die Möglichkeit als Anbieter von Festnetz-DSL-Anschlüssen für Endkunden aufzutreten, wird von den ISP aus Kostengründen überwiegend verneint. Die Marktbeherrschung (bzw. Alleinstellung) des Incumbent sowohl auf dem Vorleistungs- als auch auf dem Endkundenmarkt, die Größenvorteile und die vertikale Integration des Incumbent, Produktbündelungen, fehlende Vorleistungsangebote (Bitstrom-Zugang und ATM-Schnittstellen) seien Ursache für die Marktzutrittshemmnisse und Wettbewerbsverzerrungen. Position 2: ATM-basierter Bitstrom-Zugang Die zweite Gruppe, hierzu zählen die Backbonebetreiber (...), spricht sich überwiegend für ein Bitstromprodukt auf ATM-Basis aus...., die neben dem Geschäftskundensegment vorwiegend den Massenmarkt adressieren, fordern ATM-Bitstrom nur als zweite Präferenz. Die übrigen Unternehmen, die ausschließlich auf den Geschäftskundenmarkt fokussieren, benötigen Einfluss auf Qualitätsparameter und Service Level Agreements, um differenzierte Produkte anbieten zu können. Diese Unternehmen benötigen Bitstrom nicht nur, um über DSL-Anschlüsse breitbandige Internetzugänge zu ermöglichen, sondern sie möchten darüber hinaus auch Geschäftskundendienste wie z.b. VPN, Video-Conferencing anbieten. Von daher stellen sie besonders hohe Anforderungen an die qualitative Ausgestaltung eines Bitstromprodukts. Ein IP-basiertes Bitstromprodukt kann nach ihrer Meinung diese Anforderungen nicht erfüllen. Insbesondere erlaube die IP-basierte Netzkoppelung über MPLS als Schnittstellenprotokoll keine reibungsfreie Netzzusammenschaltung im Hinblick auf die Übergabe von garantierten Class-of-Service Parametern. Sie melden Bedarf für ein Bitstromprodukt auf ATM-Basis-an. Diese Gruppe von Unternehmen sieht in den auf dem Endkundenmarkt angebotenen alternativen Anschlusstechnologien keine hinreichenden Substitutionsmöglichkeiten zu DSL- Anschlüssen. Auch die auf dem Vorleistungsmarkt vorhandenen Vorleistungsprodukte wie TAL, Line Sharing, ZISP und GATE sowie Mietleitungen stellten keine geeigneten Substitute zu einem Bitstromprodukt dar. Nach der Auffassung dieser Unternehmen werden Größen- und Verbundvorteile des Incumbent auf der Endkunden- und der Vorleistungsebene als Hemmnis für den Marktzutritt auf dem Vorleistungsmarkt gesehen. Auch erschwere die Endkundenproduktbündelung den Zugang zu Vorleistungen, insbesondere wenn Vorleistungen Teilleistungen von Endkundenprodukten darstellen. Für Netzbetreiber, die überwiegend auf Geschäftskunden abzielen, ist auch das Fehlen eines geeigneten Vorleistungsprodukts ein Zutrittshemmnis auf den Endkundenmarkt. Die technischen Merkmale der gewünschten Bitstromprodukte sind in einigen Stellungnahmen recht ausführlich dargelegt worden (z.b...). Sie sind in einer Tabelle (vgl. Annex Tabelle 2) zu-

14 Seite 10 von 106 sammengefasst sowie in der Zusammenfassung in Anhang 3: Ergebnisse der Anhörung zum Bitstrom-Zugang (BuG). Position 3: Kein Bedarf für Bitstrom-Zugang Die dritte Gruppe verneint den Bedarf eines Bitstromangebotes, da es ausreichende Vorleistungsprodukte auf dem Breitbandzugangsmarkt gebe. Zu dieser Gruppe zählen die Teilnehmernetzbetreiber (...) sowie Anbieter alternativer Technologien (...) und... Diese Unternehmen sehen sowohl auf dem Endkundenmarkt ausreichend Substitutionsmöglichkeiten zu DSL-Anschlüssen als auch auf dem Vorleistungsmarkt in den vorhandenen Vorleistungsprodukten wie TAL, Line Sharing, ZISP und GATE, Mietleitungen geeignete Substitute zu einem Bitstromprodukt.... gibt in der Stellungnahme an, dass sie ein freiwilliges Angebot auf den Markt bringen werde, mit den Charakteristika eines Bitstromproduktes. Die Beschreibungen dieses Produktes entsprechen aber nicht den einschlägigen Bitstromdefinitionen, sondern entsprechen den Spezifikationen eines Resaleproduktes. Teilnehmernetzbetreiber sehen in dem hohen TAL Preis und hohen Infrastrukturinvestitionen entscheidende Marktzutrittshemmnisse auf dem Endkundenmarkt.... verneint die Existenz von Wettbewerbsverzerrungen. Sie sieht keine Marktzutrittshemmnisse, da ausreichend diskriminierungsfreie Vorleistungsprodukte zur Verfügung stünden. Die Vorteile der vertikalen Integration sieht das Unternehmen durch regulatorische Eingriffe nivelliert. II. Vorbringen der Wettbewerber und Nachfrager im Rahmen des formellen Auskunftsersuchens Aufgrund der Vielzahl (106) der an der Befragung zur Marktanalyse beteiligten Marktteilnehmer wird hier das Vorbringen einiger ausgewählter Unternehmen dargestellt (mit Stand vom August/September 2004). Bei den Unternehmen handelt es sich um Anbieter und Nachfrager von Bitstrom beziehungsweise um potenzielle Anbieter und potenzielle Nachfrager. Zu diesen Anbieter- und Nachfragergruppen zählen breitbandige Anschlussanbieter, Backbone-Betreiber und Internet Service Provider. Als Auswahlkriterien wurden bei den Anbietern von Breitbandanschlüssen die Anzahl der Anschlüsse, bei den Backbone-Betreibern und Internet Service Providern der Unternehmensumsatz, jeweils von 2003, herangezogen. Die Wahl entfällt auf die anschlussstärksten 5 DSL-Anbieter und 6 Anbieter im Bereich alternativer Technologien (Kabel - 3, Satellit, Powerline und WLL - jeweils 1) sowie auf die umsatzstärksten Backbone-Betreiber (5) und ISP (4). Ein unter Sonstige aufgeführtes Unternehmen ist bisher nicht im Breitbandmarkt tätig. Wegen des weiteren Vorbringens der befragten Marktteilnehmer wird auf den Inhalt der Verwaltungsakten Bezug genommen. 1. DSL Anschlussanbieter Arcor AG & Co.... Zur Abdeckung der bislang nicht mit TAL erschlossenen Gebiete würde Arcor jedoch Bitstrom nachfragen. Die Bitstromübergabe solle zum einen auf IP-Basis (ähnlich T-DSL ZISP basic bzw. ISP-Gate basic) sowie zusätzlich am DSLAM erfolgen. Zum anderen sei aber auch eine ATM-

15 Seite 11 von 106 Verkehrsübergabe am Konzentrator oder ATM-Switch erforderlich, um großen bundesweit tätigen Geschäftskunden hochwertige Breitbanddienste anbieten zu können. Das Fehlen eines ATM-Bitstromproduktes als auch anderer Vorleistungsprodukte für den Zugang zu T-ATM DSL Anschlüssen stelle aus Sicht von Arcor für Wettbewerber, die auf den Geschäftskundenmarkt fokussieren, einen erheblichen Wettbewerbsnachteil dar, da so nur die DTAG solchen Kunden ein flächendeckendes Angebot unterbreiten könne. Dieser Mangel könne auch nicht durch das Reselling von T-ATM Endkundenprodukten geheilt werden, da diese Produkte keine Netzkoppelungen z.b. auf Ebene der ATM-Konzentratoren vorsähen, sondern lediglich eine Verkehrsübergabe auf Basis einer Endkundenschnittstelle. Im Hinblick auf die Preiselastizität der Nachfrage auf dem Endkundenmarkt verweise Arcor darauf, dass derzeit für die Kaufentscheidung der Kunden der Tarif für den Internetzugang wichtiger sei als der monatliche DSL-Anschlusspreis oder die einmaligen Bereitstellungsentgelte. HanseNet Telekommunikation GmbH... NetCologne GmbH Seitens NetCologne bestehe kein Interesse daran, Bitstrom anzubieten oder nachzufragen. Grundsätzlich sehe NetCologne keine Notwendigkeit für ein derartiges Produkt und schätze seine positive Wirkung für den Wettbewerb als sehr gering ein. Dauerhafter, selbst tragender Wettbewerb könne nur durch ein Höchstmaß an eigenrealisierter Infrastruktur entstehen. Je nach Gestaltung eines möglicherweise regulatorisch angeordneten Produktes müsse sogar mit einer Hemmung des Wettbewerbs gerechnet werden, insbesondere dann, wenn nachfragende Unternehmen auf Basis nicht eigenrealisierter Infrastruktur ein zu hohes Maß an Produktgestaltungsmöglichkeiten über die Beeinflussung technischer Parameter im Netz des Betreibers erhalten würden. Dies könne Anreize zur Errichtung eigener Infrastruktur erheblich schädigen. Die Förderung des Wettbewerbs müsse nach Auffassung von NetCologne durch eine Verbesserung der regulatorischen Rahmenbedingungen der bestehenden Zugangsprodukte (z.b. TAL) erfolgen. ISIS Multimedia Net GmbH & Co. KG... Versatel Deutschland Holding GmbH Die Unternehmen der Versatel Gruppe seien sowohl Anbieter als auch Nachfrager auf dem Bitstrom-Zugangsmarkt. Das Bitstromprodukt der Versatel könne nur regional begrenzt angeboten werden und basiere, ausgehend von SDSL-Anschlüssen, auf einer ATM-Verkehrsübergabe. Die eigene Bitstromnachfrage bei anderen regionalen Anbietern beschränke sich derzeit ebenfalls nur auf ATM- Bitstrom auf Basis symmetrischer Anschlüsse. Eine Nachfrage von Layer 3-Bitstrom, sei jedoch geplant und werde mit einigen Anbietern verhandelt.

16 Seite 12 von 106 Sofern zukünftig flächendeckende, geeignete Bitstromprodukte der DTAG als Vorleistungsprodukte auf IP- oder ATM-Basis verfügbar wären, wolle Versatel das eigene - bislang regional begrenzte - Endkundenangebot umgehend zu einem deutschlandweiten Angebot ausbauen. Versatel begrüße die Entstehung eines Vorleistungsmarktes für Bitstrom. Breitband- Vorleistungserbringern werde durch Bitstromprodukte die Möglichkeit eröffnet nahezu unabhängig vom Incumbent -, neue Umsätze zu generieren. Wettbewerb werde jedoch verhindert solange alternative Vorleistungserbringer wiederum auf Vorprodukte der DTAG (z.b. hochbitratige TAL) angewiesen sind. Die Möglichkeit für den Eintritt neuer Anbieter in diesen Markt sei nach Auffassung von Versatel sehr gering. Ein Bitstromangebot vermöge sich von den bereits existierenden Angeboten nur abzuheben, wenn es flächendeckend wäre. Dies dürfte für ein neu in den Markt eintretendes Unternehmen aber aufgrund der nötigen Investitionen kommerziell kaum erreichbar sein. Es sei daher zu erwarten, dass erst dann alternative Anbieter flächendeckend auf dem Markt für Bitstrom tätig werden, wenn innerhalb dieses Marktes Vorleistungsprodukte angeboten würden, die es erlauben, auf niedriger Wertschöpfungsstufe ebenfalls Vorleistungen anzubieten. Nachfrager von ATM-Bitstrom könnten so bspw. ihrerseits IP-Bitstrom-Angebote offerieren. Die DTAG jedoch verweigere nach wie vor ein flächendeckendes Bitstromangebot und versuche durch geeignete strategische Angebote (DSL-Resale) die Nachfrage nach Bitstrom-Vorleistungen zu minimieren. Auf dem Endkundenmarkt unterlaufe sie mit Dumping-Preisen für SDSL- Anschlüsse die Geschäftskundenangebote der Wettbewerber für symmetrische Breitbandanschlüsse und Mietleitungen. Die Preiselastizität der Nachfrage auf dem Bitstrommarkt spiele nach Meinung von Versatel in Ermanglung eines flächendeckenden Angebots gegenwärtig keine Rolle. Sofern ein Bitstrom- Zugangsprodukt von einem Anbieter flächendeckend verfügbar wäre, gäbe es jedoch nur eine geringe Preiselastizität, weil Nachfrager nur eine regional begrenzte Ausweichmöglichkeit hätten. Auf dem Endnutzermarkt für Breitbandanschlüsse sind Preiserhöhungen, insbesondere wegen der Möglichkeiten, günstigere DSL-Anschlüsse zu erhalten jedoch nur sehr begrenzt möglich. Der Bedarf der Versatel-Unternehmen an breitbandigen Vorleistungsprodukten werde durch das Resale-Angebot der DTAG nicht gedeckt. Aus Sicht von Versatel erlauben Resale Produkte weder eine Weiterentwicklung der eigenen Netzinfrastruktur noch eine bundesweite Wettbewerbsentwicklung auf dem Endkundenmarkt, da keine Mehrwertschöpfung und Endkunden- Produktdifferenzierung möglich sei. Das Vorleistungsprodukt Bitstrom müsse Wettbewerber in die Lage versetzen, beliebige Dienste in vom Abnehmer selbst festgelegter Qualität anzubieten. 2. Backbone-Betreiber BT (Germany) GmbH & Co. ohg BT habe heute in Deutschland kein Bitstromangebot am Markt. Es sei jedoch beabsichtigt, sobald die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für ein geeignetes ATM-basiertes Bitstromprodukt geschaffen sind, nicht nur Breitbandanschlüsse (DSL) für Endkunden anzubieten, sondern auch Vorleistungsprodukte auf ATM-, Ethernet oder IP-Basis. Derzeit beziehe BT für nur eine sehr geringe Anzahl von Endkundenanschlüssen ein regional begrenztes Bitstromprodukt mit Netzkoppelung auf ATM-Basis... Nach Sicht von BT bestehe derzeit kein Bitstrom-Zugangsmarkt, da ein flächendeckendes, technisch geeignetes Produkt nicht öffentlich angeboten werde. Vielmehr würden Bitstrom- Vorleistungsprodukte vom Incumbent ausschließlich intern zur Produktion des Endnutzerprodukts ATM Intraselect bereitgestellt.

17 Seite 13 von 106 Derzeit gebe es in Deutschland nur sehr wenige stabile Anbieter geeigneter Vorleistungsprodukte mit stark regionaler Orientierung. Eine Möglichkeit, den Bitstromanbieter zu wechseln, sei damit geografisch nahezu ausgeschlossen. Selbst wenn eine Wahl zwischen Vorleistungsanbietern gegeben wäre, bestünden erfahrungsgemäß neben den Wechselkosten Probleme in der organisatorischen Abwicklung des Vertragspartnerwechsels. Die Zutrittsmöglichkeit für Anbieter auf dem Bitrommarkt werde von BT als äußerst gering eingeschätzt. Ein Bitstromangebot könne sich von den bereits existierenden Angeboten nur abheben, wenn es flächendeckend zur Verfügung stände. Dies erscheine aber aufgrund der nötigen Infrastrukturinvestitionen kommerziell kaum erreichbar. Zudem seien Größen- und Verbundvorteile des Incumbent nicht nachbildbar. BT erwarte, dass erst dann Anbieter auf dem Markt für Bitstrom-Zugang tätig werden, wenn Bitstrom-Zugangsprodukte angeboten würden, die es erlauben, auf niederer Wertschöpfungsebene ebenfalls Vorleistungen anzubieten. Aus diesem Grund komme der Anordnung von ATM- Bitstrom besondere Bedeutung zu. Eine Angebotsumstellung eines Vorleistungsanbieters hin zu Bitstrom könne nach Auffassung von BT nur in Betracht kommen, wenn das betreffende Vorprodukt Bestandteil von Bitstrom ist. Auf die Produkte Line Sharing und TAL treffe dies jedoch nicht zu, da sie jeweils ein Aliud zum Bitstrom-Zugang darstellen.... Die Preiselastizität der Nachfrage auf dem Bitstrommarkt spiele nach Meinung von BT in Ermanglung eines flächendeckenden Angebots gegenwärtig keine Rolle. Zu erwarten wäre bei entsprechendem Angebot jedoch eine geringe Preiselastizität der Nachfrage, weil die Marktgegenseite keine Ausweichmöglichkeit hätte. Auf dem Endkundenmarkt bestehe derzeit, wegen der Möglichkeit günstige DSL-Anschlüsse zu erwerben, eine hohe Preissensibilität.... Das Resale Produkt der DTAG erfülle nicht die von BT an ein Bitstromprodukt gestellten technischen sowie kommerziellen Kriterien. So erlaube es alternativen Anbietern weder die Entwicklung einer eigenen Netzinfrastruktur noch die Wettbewerbsentwicklung auf dem Endkundenmarkt, da keine Mehrwertschöpfung und Produktdifferenzierung möglich sei. Darüber hinaus bestehe auch die Bündelung mit dem Telefonanschluss der DTAG. COLT Telecom GmbH Gegenwärtig könne COLT keine Bitstromprodukte auf dem Vorleistungsmarkt nachfragen. Dies liege im Fehlen eines geeigneten, flächendeckenden Bitstromangebots begründet. Bislang biete die DTAG nur Zugänge auf der IP-Ebene (z.b. ZISP, ISP-Gate, OnlineConnect) an, die jedoch den von COLT und anderen Wettbewerbern geforderten Eigenschaften an einen ATM-basierten Bitstromzugang nicht erfüllen würden. Mit dem Resaleprodukt der DTAG werde der Nachfrage von COLT nicht Rechnung getragen. Substitutionsmöglichkeiten zwischen Bitstrom und Resale seien nicht gegeben, da Resale lediglich die gleichen Dienstemerkmale des Vorleistungsanbieters zulasse und somit keine auf bestimmte Kundenbedürfnisse zugeschnittenen Lösungen (Dienstedifferenzierung) ermögliche. Sofern ein ATM-Bitstromprodukt der DTAG angeordnet werde, würde COLT basierend auf dessen Nachfrage selbst eigene Bitstromangebote am Markt platzieren. Nach Ansicht von COLT bestehe derzeit in Ermangelung eines Bitstromangebotes kein Vorleistungsmarkt für Bitstromprodukte. Auf diesem würde dann jedoch allein die DTAG auf Basis ihrer deutschlandweiten Infrastruktur über eine ausreichende Flächendeckung verfügen. Die wettbewerblichen Verhältnisse auf dem Bitstrom-Zugangsmarkt seien angebotsorientiert. Eine tatsächliche Möglichkeit des Anbieterwechsels bestünde nicht, da die wenigen stark regional operieren-

18 Seite 14 von 106 den Anbieter auch bei Gesamtbetrachtung ihrer Netzabdeckung keine Alternative zur DTAG gewährleisten. In naher Zukunft seien nach Einschätzung von COLT auch keine technischen Fortschritte zu erwarten, die Einfluss auf die Wettbewerbsverhältnisse haben könnten. Dass Wettbewerber ohne reguliertes Vorleistungsprodukt auf dem betreffendem Markt bundesweit tätig werden, erscheine aufgrund der unverhältnismäßig hohen Netzinvestitionen völlig unwahrscheinlich. Da eine hinreichend Netzinfrastruktur bereits seitens der DTAG gegeben sei, müsse auf Synergieeffekte gesetzt werden. Ein Netznachbau wäre zudem ökonomisch kontraproduktiv. Die DTAG verfolge nach Meinung von COLT seit Jahren offenkundig eine Behinderungsstrategie, indem sie das von zahlreichen Wettbewerbern geforderte Angebot von Bitstrom-Zugang, insbesondere ATM-basiert, verweigere. Dies sei ein starkes Indiz dafür, dass sich die DTAG auf dem betreffenden Markt weitgehend unabhängig von Nachfragern und Wettbewerbern verhalten könne, also über eine beträchtliche Marktmacht verfügt. Auf dem Endkundenmarkt für Breitbandanschlüsse könne aus Sicht von COLT von einer elastischen Nachfrage ausgegangen werden. Preissenkungen würden mit einem Anstieg der Nachfrage einhergehen. MCI Deutschland GmbH... Obwohl MCI selbst Bitstrom mit ATM-Übergabe präferiere, sollte auch IP-Bitstrom-Zugang zur Verfügung stehen. Dies liege zum einen darin begründet, dass beide Übergabearten nicht miteinander austauschbar seien. Zum anderen sei diese Forderung darauf zurückzuführen, dass eine Beschränkung auf nur eine Übergabeart die Vielfalt der Endkundenprodukte erheblich einschränken und Innovationen verhindern würde. Ein Bitstrom-Zugangsmarkt existiere nach Meinung von MCI mangels geeigneter flächendeckender Produkte derzeit nicht. Allenfalls der Ausbau alternativer Infrastrukturen (Powerline, Kabel) könnte dazu geeignet sein, ein Angebot der DTAG zu forcieren bzw. zu ersetzen. Dies habe gegenwärtig jedoch keine Relevanz. MCI halte einen Wechsel des Bitstromanbieters für nahezu unmöglich, da Bitstromangebote ausschließlich regional, i.d.r. nicht überlappend, bereitgestellt würden. Wechselkosten und organisatorische Schwierigkeiten, insbesondere beim DSLAM-Wechsel, würden zudem weitere Wechselhindernisse darstellen. Die Wechselmöglichkeit werde darüber hinaus durch die Art der Backbone-Koppelung beschränkt. Allein die DTAG mit ihrer bereits bestehenden Infrastruktur wäre in der Lage, flächendeckend Bitstrom anzubieten. Auf dem Endkundenmarkt für Breitbandanschlüsse habe die DTAG Ende 2003 noch über einen Marktanteil von mehr als 90% verfügt. Neue Bitromzugangsanbieter hätten... kaum Marktchancen. MCI gehe davon aus, dass erst dann Wettbewerber in den betreffenden Markt eintreten, wenn diese flächendeckend bereitgestellten ATM-Bitstrom nachfragen und darauf basierend eigene Bitstromangebote realisieren könnten. Die Verweigerung einer ATM-Netzkoppelung seitens der DTAG stelle aus Sicht von MCI eine wesentliche Behinderungsstrategie dar. Auf Endnutzerebene gebe es indes Angebote der DTAG, die ihrerseits die Bereitstellung eines solchen Bitstromproduktes innerhalb des Unternehmens voraussetzen. Die Preiselastizität der Nachfrage auf dem Bitstrom-Zugangsmarkt sei sehr gering, da es zu einem Bitstromprodukt kaum Alternativen gebe, so dass auch bei einer leichten Erhöhung des

19 Seite 15 von 106 Preises die Nachfragemenge gleich bleiben würde. Eine erhebliche Preissteigerung mache jedoch Geschäftmodelle, die auf Bitstrom aufsetzen unrentabel, da im Endkundenmarkt mit sehr geringen Margen gearbeitet würde und die Preissensibilität sehr hoch sei. Zwischen Resale und Bitstrom bestünden nach Meinung von MCI nur sehr eingeschränkte Substitutionsmöglichkeiten. Resale könne stets nur die gleichen Dienstemerkmale des Vorleistungsanbieters liefern, womit jedoch auf bestimmte Kundenbedürfnisse zugeschnittene Lösungen gerade verhindert würden. QSC Das Unternehmen trete als Nachfrager und als Anbieter auf dem Bitstrommarkt auf. QSC habe jeweils ein Produkt für asymmetrische sowie für symmetrische Anschlussgeschwindigkeiten am Markt. Die Verkehrsübergabe an den Zusammenschaltungspartner erfolge in beiden Fällen... über ATM. Aus Sicht von QSC seien die wettbewerblichen Verhältnisse auf dem Bitstrom-Zugangsmarkt differenziert zu bewerten: Im Bitstrommarkt für Massenprodukte gebe es derzeit infolge inkonsistenter Vorleistungsentgelte (Einmalentgelte für TAL und Line Sharing, Kollokation) keine konkurrierenden Angebote, sondern nur das DTAG-Angebot DSL Resale + Zuführung, das von QSC aber als ein mögliches Bitstromprodukt betrachtet werde. Hier bestehe die Notwendigkeit durch Verbesserung bei den Vorprodukten, Anreize für alternative Bitstromangebote zu setzen. Hingegen würden für Geschäftskundenprodukte bereits verschiedene regionale Bitstromangebote am Markt existieren. Hier sei nur ein ergänzendes Angebot des Incumbent (auf ATM-Basis inkl. Wiederverkaufsrecht) für die notwendige Flächendeckung erforderlich. Eine Preiskontrolle des Incumbents sei durch konkurrierende Angebote in den Ballungszentren auch für die Fläche sichergestellt. Aufgrund mangelnder Flächendeckung der Wettbewerberangebote existiere die Option, den Bitstromanbieter zu wechseln, derzeit nicht überall. Diese Wechselbarriere könne aber durch eine Wiederverkaufsmöglichkeit für Bitstromprodukte, die heute noch ausgeschlossen sei, beseitigt werden. Die Möglichkeit als Bitstromanbieter aufzutreten, werde von QSC generell als schwierig bewertet. Dies liege begründet in Markteintrittshemmnissen wie größere Investitionen in Kollokation, nur sehr geringe Margen zu vorhandenen Bitstromprodukten auf T-DSL Basis aufgrund der aktuellen Preissetzung von TAL und Line Sharing, Risiko des Schutzes des Incumbent aufgrund politischer Vorgaben sowie DTAG Preis-Dumping im DSL-Anschlussbereich. Auch für Vorleistungsanbieter von TAL oder Line Sharing bestehe, falls noch keinerlei Investitionen in DSL-Technik erfolgt sind, kurzfristig keine Möglichkeit zum Angebot von Bitstrom. Als Behinderungsstrategien betrachte QSC das Wiederverkaufsverbot für Bitstromprodukte (T- DSL Resale + Zuführung), die übermäßig hohen Einmalentgelte für TAL und Line Sharing als auch die bestehenden Preis-Kosten-Scheren bei TAL und Bitstrom insbesondere zu DSL- Massenmarktprodukten. Die Preiselastizität der Nachfrage auf dem Vorleistungsmarkt für Bitstrom-Zugang werde von QSC als hoch eingeschätzt. Vorprodukte müssten zu möglichst niedrigen Preisen eingekauft werden, weil auf dem Endkundenmarkt nur geringe Margen erzielt würden. Auf dem Endkundenmarkt sei bei Privatkunden-Angeboten ebenfalls von einer hohen Preissensibilität auszugehen, bei Business-Produkten jedoch nur von einer mittleren bis hohen.

20 Seite 16 von 106 Das von der DTAG als T-DSL Resale angebotene Produkt sei in Verbindung mit einem Zuführungsprodukt wie ZISP oder ISP-Gate nur teilweise geeignet, den Bedarf der QSC zu decken. Nach Auffassung von QSC handle es sich hierbei um eine, wenn auch recht rudimentäre Form des Bitstrom-Zugangs. Behindernd sei jedoch das in den Verträgen enthaltene Wiederverkaufsverbot. Weiterhin fehle ein Angebot zur Bereitstellung hochqualitativer Geschäftskundenanbindungen auf Basis des derzeitigen Endkundenproduktes T-ATM dsl. Hier seien eine ATM-basierte Verkehrsübergabe sowie die Verfügbarkeit von verschiedenen Qualitätsklassen notwendig. Telefónica Deutschland GmbH Im Rahmen von gegenseitigen Partnerschaften zur Ergänzung des eignen Ausbaugebiets mit anderen Anbietern regionaler SDSL-Angebote frage Telefónica symmetrischen Bitstrom auf ATM-Basis nach und bietet diesen auch an. Insbesondere für das Massenmarkt- /Privatkundengeschäft sei Telefónica an bundesweitem IP-Bitstrom interessiert, zum einen um eigene Endkunden anzubinden aber auch um die DSL-Internet Service Provider, die bisher einen Teil der Zuführung und den Internetzugang mit Telefónica realisieren, zu bedienen. Ein geeignetes flächendeckendes Bitstromangebot enthalte die DTAG den Wettbewerbern seit geraumer Zeit vor. Nach Meinung von Telefónica werde sich die Struktur des zukünftigen Bitstrommarktes stark an der Struktur des zeitlich vorgelagerten DSL-Anschlussmarktes orientieren, d.h. Unternehmen, die heute bereits sehr viele DSL-Anschlüsse betreiben, würden auch zukünftig viele Bitromzugänge anbieten. Die Möglichkeit, gegenwärtig auf dem Bitstrom-Zugangsmarkt insbesondere für ADSL- Massenmarktprodukte neu tätig zu werden, bewerte Telefónica als denkbar schlecht. Der DSL- Markt stelle sich derzeit als Quasi-Monopol der DTAG dar. Alternativen Anbietern gelänge es nur durch ein extrem gutes Preis-/Leistungsverhältnis sich am Markt zu behaupten. Für Vorleistungsanbieter von TAL oder Line Sharing bestünden nur dann sehr gute Chancen, auch Bitstrom anzubieten, wenn bereits DSL-Anschlüsse realisiert würden. Reine Teilnehmernetzbetreiber, die ausschließlich klassische Telefonie anbieten, hätten hingegen keinen Wechselvorteil. Aus Sicht von Telefónica sei für Nachfrager ein kurzfristiger Wechsel des Bitstromanbieters z.t. mit technischen Schwierigkeiten (abhängig von der Ausgestaltung der Zusammenschaltung) und organisatorischem Aufwand verbunden und dürfte daher ausgeschlossen sein. Die Verweigerung eines Bitstromproduktes seitens der DTAG werte Telefónica als Wettbewerbsbehinderung. Darüber hinaus bestünden für einen Anbieter von Bitstrom starke Anreize, sein Bitstromprodukt nicht zu attraktiv zu gestalten. Denn er ermögliche damit anderen Unternehmen, mit seinen eigenen DSL-Produkten in Wettbewerb zu treten. Die Preiselastizität der Bitstrom-Nachfrage sei nach Einschätzung von Telefónica jedoch relativ hoch. Dies lasse sich aus der hohen Preissensibilität auf dem Endkundenmarkt ableiten, die an den Vorleistungsmarkt weitergereicht werden. Mit dem Resale-Produkt der DTAG könne der Bedarf von Telefónica an Vorleistungsprodukten nicht gedeckt werden. Es erlaube zum einen aufgrund der geringen Resaleabschläge kein marktfähiges Angebot, noch bestehe die Möglichkeit durch Differenzierung auf die Wünsche der

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