tssicherung abhängig von Finanzressourcen?
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- Gesche Maurer
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1 Verbraucherzentrale Hamburg e.v. Fachabteilung Gesundheit und Patientenschutz Kirchenallee Hamburg Tel. (040) Fax Patientenberatung: Tel. (040) Christoph Kranich Versorgungsqualität t und Qualitätssicherung tssicherung abhängig von Finanzressourcen? Aus Sicht der Patienten/Verbraucher 14. Speyerer Gesundheitstage, 20. April
2 Hoffnungen und ihre DämpferD u Gesundheitsreformgesetz (1989) u Gesundheitsstrukturgesetz (1993) u Beitragsentlastungsgesetz (1996) u GKV-Neuordnungsgesetze (1997) u GKV-Solidaritätsstärkungsgesetz (1999) u GKV-Gesundheitsreform (2000) u Beitragssatzsicherungsgesetz (2002) u GKV-Modernisierungsgesetz (2004) u GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (2007) u Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (2011) u GKV-Versorgungsstrukturgesetz (2012) u Patientenrechtegesetz (2013) 3 Agenda 1. Über wen sprechen wir? 2. Was wollen die, über die wir sprechen? 3. Was davon leistet das GKV-VStG? 4. Was wäre noch zu erhoffen und von wem? 4 2
3 Verbraucher Kunde Versicherter Patient Souveränität Versicherte Kunde Verbraucherin Patientin Unterstützung 5 Hotline Hersteller Service System Vertrieb Händler Verkäufer (Hersteller) Händler Privatarzt: verordnet Krankenversicherung:»bezahlt«Verbraucher: bestellt + bezahlt Kunde: bestellt + bezahlt Privatpatient 6 3
4 KV Kassen- Privatarzt: verordnet Krankenkasse:»bezahlt«Kunde: Kassenpatient bestellt + bezahlt 7 Was wollen die, über die wir sprechen? Versicherte billige Krankenversicherung, gesund bleiben, nichts von Krankheit hören, Kundin niedrige Preise, guten Service, Verbraucherin Transparenz über Anbieter und deren Qualität, Unterstützung bei Auswahl und bei Problemen, Patientin gute, vollständige Leistungen, menschliche Behandlung, bald wieder gesund werden, 8 4
5 u Wir sind alles, zugleich oder abwechselnd: u Versicherter, u Kunde, u Verbraucher, u Patient. u Was wollen wir also??? u (Und wenn ja, wieviele?) u Und vor allem: wann was? 9 Vorschlag u Die Patientin ist die Schutzwürdigste unserer vier Rollen. Das Gesundheitssystem sollte sich an ihren Bedürfnissen ausrichten. u Einverstanden??? 10 5
6 Patienten brauchen Schutz u»eine spezielle Definition von Patientenrechten im Rahmen der allgemein anerkannten Menschenrechte ist erforderlich, da der Patient, der idealtypisch im Mittelpunkt des für ihn unterhaltenen Gesundheitswesens steht, sich durch sein Kranksein in einer Position der Schwäche und Abhängigkeit befindet und daher eines besonderen Schutzes bedarf.«sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen, Jahresgutachten 1992, Ziff Patienten brauchen Stärke u»ein neues soziales Abkommen sollte sicherstellen, daß Gerechtigkeit und Patientenrechtsbelange zu einem wesentlichen Bestandteil der Gesundheitssysteme werden: ein trilateraler Sozialpakt zwischen Patienten, Leistungserbringern und Kostenträgern. Zu diesem Zweck sollten die Regierungen die Institutionen und Instrumente des politischen und sozialen Dialogs zwischen diesen Partnern stärken, um ihnen die gleichen Möglichkeiten zur Mobilisierung der öffentlichen Meinung zu geben.«5. Konferenz der europäischen Gesundheitsminister, Europarat, Warschau
7 Agenda 1. Über wen sprechen wir? 2. Was wollen die, über die wir sprechen? 3. Was davon leistet das GKV-VStG? 4. Was wäre noch zu erhoffen und von wem? 13 Welches Gesundheitssystem brauchen Patienten (Versicherte, Verbraucher, Kunden)? u Anforderungen (nur?) aus Patientensicht: u Leistungsfähig u Gut u Einfach u Transparent u Finanzierbar u Patienten werden Akteure u Gerecht 14 7
8 Leistungsfähig und gut u Leistungsfähig ü u Orientiert an der Patientin und nicht an den Interessen der Leistungserbringer und Kostenträger u Qualitätsmanagement (intern) Kontrolle der Kontrolleure? u Qualitätssicherung (extern) auch für den ambulanten Sektor u Beschwerden stimulieren und zur Qualitätssteigerung nutzen 15 Einfach u Gesetze, Strukturen, Prozesse, radikal vereinfachen Integrierte Versorgung ambulant stationär Reha Pflege Prävention Sozialdienst Zahnmedizin Heilberufe 16 8
9 Transparent u Qualität aller Anbieter veröffentlichen u Objektive Indikatoren (Struktur-, Prozess-, Ergebnisqualität) u Subjektive Erfahrungen (Erlebnisqualität)
10 Finanzierbar u Menschliche, biografische Medizin statt chemisch-technische Reparatur u Lebensqualität statt Lebensverlängerung um jeden Preis u Fremdinteressen ausschalten (Pharmaindustrie, Ärzte, Krankenhäuser, Politik ) u Bewusstsein für Solidarsystem stärken statt individuellen Egoismus zu züchten u Gesundheit muss Querschnitt-Aufgabe werden statt Reparatursystem für gesellschaftlichen Ausschuss 19 Patienten werden Akteure u Shared decision making: partnerschaftlich entscheiden seit 2000 in Deutschland das neue Paradigma!!! u Patientenrechte bewusst machen und verbessern PatRG kodifiziert; Weiterentwicklung fehlt noch u Patientenunterstützung weiterentwickeln UPD macht nur Beratung; systemischer Patientenschutz fehlt u Patientenbeteiligung ausbauen 140f SGB V: Beteiligung an Fragen, die die Versorgung betreffen : Ressourcen, Schulung Beispiel: Versorgungskonferenz nach 90a SGB V 20 10
11 Gerecht u Alle Bürger sind in einem System krankenversichert (Überwindung der Spaltung in GKV und PKV) u Versicherungspflicht u Hohes Leistungsniveau (etwa wie heute in der GKV, aber ohne hohe Zuzahlungen) u Beiträge nach Leistungsfähigkeit (Versicherung mit prozentualem Beitrag der Versicherten, Arbeitgeber beteiligen sich entsprechend ihrer Produktivität!) u Bewusstsein für Solidarausgleich (Junge für Alte, Gesunde für Kranke, Alleinstehende für Familien) u Zusatzversicherungen für Luxusleistungen u Freie Arztwahl und Alle Kassen erhalten u Krankenkassen bleiben (werden wieder) Organe ihrer Mitglieder 21 Agenda 1. Über wen sprechen wir? 2. Was wollen die, über die wir sprechen? 3. Was davon leistet das GKV-VStG? 4. Was wäre noch zu erhoffen und von wem? 22 11
12 Typen von Änderungen u Neue Regelungen, die direkt für die Patienten sichtbar und/oder wirksam sind, u Regelungen, die nur allgemeine oder indirekte Auswirkungen auf die Patienten haben, u Regelungen, die keinen direkten Einfluss auf die Patientenversorgung haben, u Redaktionelle Änderungen. ausführlich zusammengefasst oder angedeutet gar nicht 23 Was interessiert Patienten besonders? u Änderungen rund um Behandlung und Therapie u Elektronische Gesundheitskarte und Datenverwendung u Verzahnung von Ambulant und Stationär (Arzt/KH) u Bekämpfung von Fehlverhalten u Ärztliche Tätigkeit und Honorierung, Bedarfsplanung u Krankenkassen-Angelegenheiten 24 12
13 Agenda 1. Über wen sprechen wir? 2. Was wollen die, über die wir sprechen? 3. Was davon leistet das GKV-VStG? 4. Was wäre noch zu erhoffen und von wem? 44 Entwurf eines Patientenrechte- gesetzes Gehen Setzen! 13
14 Kleine Schritte nach vorn u Gilt für alle, die Menschen medizinisch behandeln u Krankenkassen müssen nach 3 Wochen reagieren u Krankenkassen sollen Versicherte beim Verdacht auf Behandlungsfehler unterstützen u Schriftliche Aufklärung bei größeren Behandlungen u aber nicht bei kleineren? u Aufklärungspflicht über erkennbare Behandlungsfehler u aber nur auf Nachfrage oder zur Gefahrenabwehr! u Krankenhäuser müssen sich um Sicherheit der Patienten kümmern und Risiko- und Beschwerdemanagement einführen 46 Große e Schritte auf der Stelle u Krankenunterlagen müssen überschreibungssicher sein u Die/der Patientenbeauftragte soll über Patientenrechte informieren u Patientenbeteiligung wird um Millimeter ausgeweitet: an fakultativen Landesgremien, die Empfehlungen zur sektorenübergreifenden Versorgungsfragen abgeben u Keine Erleichterung der Beweislast für Patienten beim Verdacht auf Behandlungsfehler 47 14
15 Schritte zurück? u Einsicht in die Krankenunterlagen nur, wenn dem nicht erhebliche therapeutische Gründe entgegenstehen u das galt bisher nur für psychiatrische Behandlung! u Schriftliche Information, wenn Behandler wissen, dass IGeL nicht vollständig von Krankenversicherung bezahlt werden u fehlt: Kostenvoranschlag u fehlt: Arzt darf nur Leistungen abrechnen, die er auf Verlangen des Patienten erbracht hat 48 Alternativ- Vorschläge 15
16 Eckpunkte der A-LänderA u Recht auf Zweitmeinung u Recht auf Informationen über Behandlungsqualität u Patientenbrief u Angemessene Fristen u Stärkere Reglementierung von IGeL-Leistungen u Recht auf Beratung durch neutrale Institutionen u Härtefallfonds u Kontrolle der Haftpflichtversicherung von Ärzten u Unabhängigkeit von Gutachtern u Ausbau der kollektiven Patientenrechte 50 Weitergehende Patientenforderungen u Kopien von Aufklärung und Einwilligung u Ergänzungen zu Krankenunterlagen u Verpflichtung zu Dolmetschern, Dolmetscherdienste u Unabhängiges Gutachterwesen für alle Sozialversicherungen mit Patientenbeteiligung u Pflicht zur Information über Infektionslage u Patientenbeteiligung weiterentwickleln: Ressourcen, Schulung, weitere Felder, Stimmrecht in Verfahrensfragen u Patientenvertretung in Krankenkassen u Unabhängigere Patientenbeauftragte 51 16
17 Noch Fragen? u Vielen Dank für Ihr Interesse! 52 17
Fachabteilung Gesundheit und Patientenschutz. Christoph Kranich kranich@vzhh.de. Patientenberatung: Tel. (040) 24832-230 patientenschutz@vzhh.
Verbraucherzentrale Hamburg e.v. Fachabteilung Gesundheit und Patientenschutz Kirchenallee 22 20099 Hamburg Tel. (040) 24832-0 Fax -290 info@vzhh.de www.vzhh.de Patientenberatung: Tel. (040) 24832-230
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