Tarifliche Veränderungen. in 2015 und 2016
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- Johanna Reuter
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1 Tarifliche Veränderungen in 2015 und 2016 Eine Übersicht September 2015 MAV der Evang. Kirche in Mannheim 1
2 Tarifliche Veränderungen in 2015 und 2016 Veränderungen der Evang. Landeskirche in Baden beim TVöD/Bund Diese Veränderungen gelten für alle landeskirchlichen Dienststellen sowie alle diakonischen Einrichtungen, die den TVöD anwenden. Sie gelten nicht für Einrichtungen, die die AVR/DW EKD anwenden. Sie gelten auch nicht im Öffentlichen Dienst. September 2015 MAV der Evang. Kirche in Mannheim 2
3 Tarifliche Veränderungen im Jahr 2015 Diese Veränderungen sind in der Arbeitsrechtsregelung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (AR-M) der Landeskirche zu finden. Der 27 TVöD Zusatzurlaub wird ergänzt. Ab dem Jahr 2015 erhalten alle Mitarbeiter/innen mit einem Grad der Behinderung von % einen Zusatzurlaub von 3 Tagen pro Jahr. Dies gilt auch rückwirkend für 2015, wenn in diesem Jahr noch eine entsprechende Meldung an den Arbeitgeber erfolgt. September 2015 MAV der Evang. Kirche in Mannheim 3
4 Tarifliche Veränderungen im Jahre 2016 Im Jahr 2016 treten im Bereich der Evang. Landeskirche in Baden weitere Veränderungen in Kraft. Sie sind in der AR-M zu finden. 1. Der 6 TVöD Abs. 1 Regelmäßige Arbeitszeit wird ergänzt. Mit Beginn des Monats in dem das 63. Lebensjahr vollendet wird, reduziert sich die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit auf 38 Stunden 2. Der 6 TVöD Abs. 2 Regelmäßige Arbeitszeit wird ergänzt. Am Gründonnerstag sind die Beschäftigten ab Uhr von der Arbeit befreit 3. Ergänzend zum 10 TVöD Abs. 6 Arbeitszeitkonto kann auf Antrag einzelner Mitarbeiter/innen ein Sabbatjahrmodell vereinbart werden September 2015 MAV der Evang. Kirche in Mannheim 4
5 Tarifliche Veränderungen im Jahr Der 28 TVöD Sonderurlaub wird komplett durch eine landeskirchliche Regelung ersetzt: Sonderurlaub soll nun vor allem gewährt werden, wenn ein Kind unter 18 Jahren oder ein zu pflegender Angehöriger betreut werden soll. Sonderurlaub kann auch aus weiteren nicht genau benannten Gründen gewährt werden. Bei Sonderurlaub wird man von der Verpflichtung zur Arbeit befreit. Man erhält kein Gehalt. Das Arbeitsverhältnis ruht für den Zeitraum des Sonderurlaubs. September 2015 MAV der Evang. Kirche in Mannheim 5
6 Tarifliche Veränderungen in Der 29 TVöD Arbeitsbefreiung wird im Abs. 1 Buchst. a) ergänzt. Zusätzlich zu dem einen Tag Arbeitsbefreiung bei Geburt eines Kindes können nun bei der Geburt des zweiten und jedes weiteren Kindes bei einem verlängerten Klinikaufenthalt der Mutter bis zu 5 Tage Arbeitsbefreiung gewährt werden, wenn gleichzeitig ein Kind vorhanden ist, dass das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und zu versorgen ist. Voraussetzungen: Es steht keine andere Betreuungsperson zur Verfügung Es besteht kein anderweitiger Anspruch für eine Betreuung September 2015 MAV der Evang. Kirche in Mannheim 6
7 Tarifliche Veränderungen im Jahr Ergänzend zum 29 TVöD Arbeitsbefreiung wird ein neuer Absatz 2 eingefügt. Ein Tag Arbeitsbefreiung wird nun bei folgenden Anlässen gewährt: Kirchliche Trauung Bei der Taufe und der Konfirmation eines Kindes Taufpaten für den Taufgottesdienst Kirchliche Feier des 25ährigen Jubiläums einer kirchlichen Eheschließung 50jähriges Dienstjubiläum Fällt der Anlass der Arbeitsbefreiung auf einen arbeitsfreien Tag, kann die Arbeitsbefreiung am Tag davor oder danach genommen werden. September 2015 MAV der Evang. Kirche in Mannheim 7
8 Tarifliche Veränderungen im Jahr Der 16 TVöD Bund Stufen der Entgelttabelle wird insofern abgeändert, dass Zeiten einschlägiger Berufserfahrung, die aus einem Arbeitsverhältnis bei einem diakonischen oder kirchlichen Arbeitgeber stammen, bei dem die AR-M der Evang. Landeskirche in Baden gilt, auf die Stufenlaufzeit komplett angerechnet werden. Beispiel: Eine Gesundheitspflegerin in der Gehaltsgruppe EG 8a Stufe 4 wechselt von der Evang. Sozialstation Heidelberg zur Evang. Sozialstation Mannheim. Ihre Vorzeiten aus Heidelberg werden voll angerechnet. Das heißt, sie erhält weithin Gehalt nach EG 8 a Stufe 4. Bisher war bei einem Wechsel maximal die Stufe 3 garantiert, wenn man mindestens 3 Jahre Berufserfahrung vorweisen konnte. September 2015 MAV der Evang. Kirche in Mannheim 8
9 Tarifliche Veränderungen im Jahre Der 20 TVöD Jahressonderzahlung wird teilweise abgeändert. Bei Beschäftigten, die in unmittelbarem Anschluss an ein Arbeitsverhältnis bei einem kirchlichen oder diakonischen Arbeitgeber eingestellt werden, erfolgt keine Kürzung der Jahressonderzahlung, wenn der vorherige Arbeitgeber die AR-M anwendet. Beispiel: Eine Verwaltungskraft wechselt vom Diakonischen Werk Pforzheim zum Diakonischen Werk Heidelberg. Sie beginnt ihre Arbeit in Heidelberg am 1. Oktober Sie erhält die volle Jahressonderzahlung. Vorher hätte sie nur für drei Monate eine Jahressonderzahlung erhalten, da die 9 Monate beim alten Arbeitgeber verfallen wären. September 2015 MAV der Evang. Kirche in Mannheim 9
10 Tarifliche Veränderungen Der 18 TVöD Leistungsentgelt wird sehr deutlich zu Ungunsten der Mitarbeiter/innen verändert. Alle Dienststellen, in denen es keine Vereinbarung mit der MAV zu einem individuellen Leistungsentgelt gibt, sind laut landeskirchlicher Regelung verpflichtet, das Leistungsentgelt pauschal auszuzahlen. Ab 2016 wird die Auszahlung dieses pauschalierten Leistungsentgelts eingestellt! Dass pauschalierte Leistungsentgelt wird bisher an alle Beschäftigten mit dem Juli- und dem Novembergehalt ausbezahlt. Die jeweils ausgezahlte Summe beträgt 6 % der ständigen Gehaltsbestandteile von 6 Monatsgehältern. September 2015 MAV der Evang. Kirche in Mannheim 10
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