Brust raus, Clubs! Warum der Macht der Spielerberater Grenzen gesetzt werden müssen

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1 Brust raus, Clubs! Warum der Macht der Spielerberater Grenzen gesetzt werden müssen Alexander Graeser, LL.M. (Wellington) Rechtsanwalt bei CMS Hasche Sigle, Hamburg

2 Gliederung I. Status Quo II. III. IV. Maklerrecht Risiken und Konsequenzen Lösungsansätze Brust raus, Clubs! Warum der Macht der Spielerberater Grenzen gesetzt werden muss 18. Februar

3 I. Status Quo Provision der Spielerberater: 5-15% des Jahresbruttogehalts des Spielers ca. 70 Mio. Euro Umsatz der Spielerberater in der Bundesliga pro Saison ca. 400 Millionen Euro Jahresumsatz von Spielerberatern im europäischen Fußball Tendenz steigend! Brust raus, Clubs! Warum der Macht der Spielerberater Grenzen gesetzt werden muss 18. Februar

4 I. Status Quo Es ist absurd, dass die Klubs die Spielerberater zahlen. Eigentlich müssten das die Spieler tun." (Karl-Heinz Rummenigge, bild.de vom ) Spielertransfers sind ein hochkorrupter Bereich auch in der Bundesliga" (Marco Balmelli, Richter beim Internationalen Sportgerichtshof, zitiert in F.A.Z. vom ) Wie korrupt ist die Bundesliga? Experten machen ein gefährliches Maß an krimineller Energie aus " (F.A.Z. vom ) Notwendigkeit einer Professionalisierung und steigender moralischer Verantwortung des Berufes eines Spielervermittlers (EuG vom T-193/02 SpuRt 2005, 102 ff.) Brust raus, Clubs! Warum der Macht der Spielerberater Grenzen gesetzt werden muss 18. Februar

5 I. Status Quo Problemfelder (1) Überteure Transfers Den Schaden haben die Vereine. Ihnen entstehen durch die illegalen Abmachungen hohe Kosten." (F.A.Z. vom ) Kick-Back Zahlungen Massiver Interessenkonflikt zulasten des Spielers Faktische Macht der Spielerberater Will ein Verein einen Spieler unbedingt, tut er alles dafür. Dann wird dem Berater ein Auftrag erteilt und gezahlt. (Spielerberater Gerd vom Bruch, bild.de vom ) Brust raus, Clubs! Warum der Macht der Spielerberater Grenzen gesetzt werden muss 18. Februar

6 I. Status Quo Problemfelder (2) Fehlende Sanktionen Die Aufklärungsquote bei DFL und DFB liegt bei null. Nicht mal die einfachste Kontrolle findet statt". (FAZ vom ) Sanktionskompetenz (FIFA, DFB) Lange Verwertungskette (mehrere Berater, Scouts) "Einkauf" (der Eltern) von Minderjährigen Keine Transparenz bei Vertragsverhandlung/Vergütung Titel der Präsentation 18. Februar

7 I. Status Quo Motivation der Beteiligten den Status Quo zu ändern Clubs (+) aber Unterordnung unter faktische Macht je nach eigener Stärke Spieler (-) nur Dienstleistungsempfänger Verbände (+/-) Handlungsnachweise fehlen Spielerberater (-) komfortable Situation sofern im Markt etabliert Titel der Präsentation 18. Februar

8 II. Maklerrecht Maklerverhältnisse im Allgemeinen Auftraggeber Hauptvertrag Vertragspartn er Maklervertrag Maklerleistun g Provision Makler Brust raus, Clubs! Warum der Macht der Spielerberater Grenzen gesetzt werden muss 18. Februar

9 II. Maklerrecht Wohnungsmakler in Ballungszentren Vermieter/ Verkäufer Miet-/ Kaufvertrag Mieter/ Käufer Maklervertrag Maklerleistun g Provisionszahlung Makler Brust raus, Clubs! Warum der Macht der Spielerberater Grenzen gesetzt werden muss 18. Februar

10 II. Maklerrecht Maklerverhältnisse beim Spielertransfer Spieler Anstellungsvertr ag Fußballclub Maklervertrag Maklerleistun g Provisionszahlung Makler/ Berater Brust raus, Clubs! Warum der Macht der Spielerberater Grenzen gesetzt werden muss 18. Februar

11 II. Maklerrecht Unterschied Wohnungsmakler/Spielerberater Spieler Anstellungsvertrag Fußballclub Makler - vertrag "Vertrauensmakler " (besondere Nähe zwischen Spieler und Berater) Berater Maklerleistun g Provisionszahlung Brust raus, Clubs! Warum der Macht der Spielerberater Grenzen gesetzt werden muss 18. Februar

12 III. Risiken und Konsequenzen 1. Strafrecht 3. Steuerrecht 4. Haftung für mangelnde Aufsicht / Risikominderung durch Compliance 5. Verbandsrecht Brust raus, Clubs! Warum der Macht der Spielerberater Grenzen gesetzt werden muss 18. Februar

13 III. Risiken und Konsequenzen Strafrecht Untreue ( 266 StGB) "Wer die ihm durch Gesetz oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen, missbraucht und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt" Risikogeschäfte erlaubt bis zur Grenze der Beeinträchtigung des Unternehmenswohls Vermögensnachteil (+) wenn Minderung des wirtschaftlichen Gesamtwertes nicht durch Zuwachs ausgeglichen wird Titel der Präsentation 18. Februar

14 III. Risiken und Konsequenzen Steuerrecht Steuerliche Belastung für Clubs durch unklare Pflichtenlage im Dreiecksverhältnis Provisionszahlungen unterfallen Lohnsteuer? Geltendmachung als steuermindernde Betriebsausgabe? Risiko: Strafbarkeit wegen Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen, 266a StGB Haftung gesetzlicher Vertreter für Steuerschulden, 69, 34 AO bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit Brust raus, Clubs! Warum der Macht der Spielerberater Grenzen gesetzt werden muss 18. Februar

15 III. Risiken und Konsequenzen Haftung für mangelnde Aufsicht Risikominderung durch Compliance 130 OWiG Derjenige handelt ordnungswidrig, wer als Aufsichtspflichtiger "vorsätzlich oder fahrlässig die Aufsichtsmaßnahmen unterlässt, die erforderlich sind, um in dem Betrieb oder Unternehmen strafbare oder ordnungswidrige Zuwiderhandlungen zu verhindern, wenn eine solche Zuwiderhandlung begangen wird, die durch gehörige Aufsicht verhindert oder wesentlich erschwert worden wäre." Handlungspflicht unabhängig von begangener oder drohender Straftat Bezug der Handlungspflichten Wen trifft Handlungspflicht? Was kann ich tun? Compliance-Maßnahmen im Sportbusiness Brust raus, Clubs! Warum Macht der Spielerberater Grenzen gesetzt werden muss 18. Februar Bußgelder wegen Aufsichtspflichtverletzungen!

16 III. Risiken und Konsequenzen Verbandsrecht (1) FIFA Spielervermittler-Reglement / DFB Reglement für Spielervermittlung Art. 2 Nr. 2 FSvR: " Vorbehaltlich [ ] ist es Spielern und Vereinen verboten, die Dienste eines nichtlizenzierten Spielervermittlers in Anspruch zu nehmen" Art. 19 Nr. 4 FSvR: "Die Zahlung erfolgt ausschließlich durch den Auftraggeber des Spielervermittlers direkt an den Spielervermittler". Art. 19 Nr. 8 FSvR: "Jegliche Interessenkonflikte sind von den Spielervermittlern zu vermeiden. Bei der Ausübung der Tätigkeit eines Spielervermittlers darf der Titel der Präsentation Spielervermittler 18. Februar 2013 nur die Interessen einer Partei vertreten." 16

17 III. Risiken und Konsequenzen Verbandsrecht (2) Verbandsrechtliche Sanktionen (Art FSvR; 9 Nr. 2 DFB- Verfahrensordnung): * gegenüber Spielern: Ermahnung, Geldstrafe, Spielsperre * gegenüber Vereinen: Ermahnung, Geldstrafe, Transfersperre, Punkteabzug, Zwangsabstieg * gegenüber Verbänden: Ermahnung, Geldstrafe, Wettbewerbsausschluss * gegenüber Spielervermittlern: Ermahnung, Geldstrafe, Entzug der Lizenz Brust raus, Clubs! Warum der Macht der Spielerberater Grenzen gesetzt werden muss 18. Februar

18 IV. Lösungsansätze Beibehaltung oder Abschaffung der Vermittlerlizenz? Zugriff auf wen gewünscht? (Vereine, Spieler, Vermittler) Zugriff auf wen möglich? Alternative zu Lizenz? Titel der Präsentation 18. Februar

19 IV. Lösungsansätze Kleine Lösung Systemmodifikation Einrichtung Clearing-House Gebührenordnung Provisionshöhe ausschließlich abhängig von Gehaltshöhe Offenlegung der Vertragsverhältnisse Selbstverpflichtung der Vermittler Vertragliche Verhaltenspflichten für Berater Verschärfung Minderjährigenschutz Konsequente Sanktionierung von Verstößen durch Verbände / FIFA Titel der Präsentation 18. Februar

20 IV. Lösungsansätze Große Lösung Systemänderung Integration eines strikten Besteller-Prinzips in Verbandsstatuten: Bezahlung ausschließlich durch Auftraggeber Spieler gilt als Auftraggeber, wenn der von ihm beim Verband genannte Berater am Transfer/Vertragsverlängerung beteiligt ist und/oder ein Berater mit dem Verein im Zusammenhang mit Transfer/Vertragsverlängerung Verhandlungen für Spieler führt Unzulässigkeit von Umgehungsvereinbarungen izm Transfer/ Vertragsverlängerung (Beratungsvertrag mit Verein über 'Scouting') Unzulässigkeit der Doppelbeauftragung / Fiktion eines Interessenkonflikts Flankierung des Besteller-Prinzips durch: Festlegung Maximalprovision (ggüber Verein und Spieler) Einführung Mustervertrag (Verpflichtungserklärungen) Titel der Präsentation 18. Februar

21 IV. Lösungsansätze Große Lösung Effektive Durchsetzung Ansatz: Grenzüberschreitende Chancengleichheit Aufsetzen auf TMS der FIFA: Angabe aller am Transfer/Vertragsverlängerung beteiligten Personen und ihrer Funktionen Angabe aller Zahlungsströme Hochladen sämtlicher Vereinbarungen, aufgrund derer im Zusammenhang mit Transfer/Vertragsverlängerung Zahlung veranlasst wurde Einrichtung einer verbandsübergreifenden Aufsicht durch die FIFA, die auch sanktioniert z.b. FIFA Player Agents Supervisory Body (FPASB) Ausreichende Besetzung des FPASB Wille der Beteiligten zur Systemänderung (Lobbyarbeit European Titel der Präsentation 18. Februar Club Association)

22 IV. Lösungsansätze Große Lösung Wirkungen Ausgabenreduzierung zu Gunsten der Vereine Höheres Verständnis für Verhandlungsführung des Beraters Wegfall langer Verwertungsketten zu Lasten der Vereine Kein Anreiz für Kick-Back Zahlungen Wegfall Interessenkonflikt zwischen Berater und Spieler Erhöhung Transparenz durch Marktdruck/Preiswettbewerb Stärkung der Reputation der Berater durch das 'Verkaufen' einer Leistung Erschwerung des Einkaufs Minderjähriger Titel der Präsentation 18. Februar

23 Besuchen Sie uns unter Alexander Graser, LL.M (Wellington) Brust raus, Clubs! Warum der Macht der Spielerberater Grenzen gesetzt werden muss 18. Februar

24 Rückblatt Titel der Präsentation 18. Februar