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1 Fachgruppe für das Güterbeförderungsgewerbe 8021 Graz, Körblergasse Tel. 0316/ , Fax: 0316/ Internet: RUNDSCHREIBEN Nr. 7 vom Neues Fahrverbot B 317 Flächendeckende LKW-Maut wird von Wirtschaft entschieden abgelehnt Arbeitszeittabelle Änderungen und Termine Keine Gnade-Fahrerkarte ist und bleibt ein Muss Antwort des Verkehrsministeriums Fachbuch über die wesentlichen Fragen des Straßengüterverkehrs von Dr. Christian Spendel Deutschland Zu langes Elefantenrennen - Bußgeld für überlangen Überholvorgang IHK-Nachrichten LogCom Beitrittserklärung Terminaviso Fachgruppentagung am 7. Oktober in Knittelfeld Mit freundlichen Grüßen! Franz Glanz Obmann Mag. Oliver Käfer Geschäftsführer

2 Neues Fahrverbot B 317 Chronologie des Fahrverbots Am Freitag, den 30. Juni wurde die Regionalstelle Judenburg von der Bezirkshauptmannschaft Murau informiert, die B 317 für LKW über 7,5 t zu sperren. Das Anhörungsverfahren war mit Stellungnahmeende 14. Juli (also binnen 14 Tage) befristet. Es wurden sämtliche Industrieunternehmen aus den betroffenen Bezirken aufgefordert zum bevorstehenden Fahrverbot Stellung zu nehmen. Durch unzählige Verhandlungen der Wirtschaftskammer und Interventionen der Industriebetriebe konnten die Bezirke Leoben und Tamsweg den Ziel- und Quellverkehr in der Verordnung hinzugefügt werden. Vor dem Ende der Begutachtungsfrist wurde folgende Pressemitteilung über die Medien verlautbart: Presseaussendung Landesrätin Edlinger-Ploder am 12. Juli 2006 B 317 Friesacher Bundesstraße zwischen Scheifling und Dürnstein: Fahrverbot für LKW über 7,5 Tonnen - Wichtiger Schritt für eine sichere Steiermark Schon ab Montag wird es auf der B 317 zwischen Scheifling und Dürnstein ein Fahrverbot für LKW mit mehr als 7,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht geben. Grundlage für die Entscheidung ist ein Gutachten der IFS Ziviltechniker GmbH (Innsbruck), das von Verkehrslandesrätin Mag. Kristina Edlinger-Ploder finanziert wurde. Das Gutachten kommt zum Schluss, dass die Verkehrssicherheit auf dieser neuralgischen Strecke im derzeitigen Zustand durch den Schwerverkehr beeinträchtigt ist. Die entsprechende Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Murau tritt nach Ablauf des Anhörungsverfahrens (Frist 14.7.) ab Montag (17. Juli 2006) in Kraft. Ausgenommen ist naturgemäß der lokale und regionale Ziel- und Quellverkehr für die Bezirke Knittelfeld, Judenburg, Murau und St. Veit an der Glan. Landesrätin Edlinger-Ploder ist damit nach zahlreichen Beschwerden und Berichten aktiv geworden und hat die Verkehrsabteilung des Landes beauftragt, die BH Murau bei der Einholung eines Gutachtens zu unterstützen, um damit Rechtssicherheit für diese Maßnahmen zu erlangen. Das Gutachten des renommierten IFS aus Innsbruck (Prof. DI. Heinrich Fritzer) kommt zum Schluss, dass durch den starken Ausweichverkehr von Schwerfahrzeugen (Stichwort Mautflüchtlinge) die Leichtigkeit, Flüssigkeit und Sicherheit auf dieser Strecke beeinträchtigt ist. In die Beratungen vor dieser Entscheidung waren sowohl Bezirkshauptmannschaft und Exekutive als auch die Verkehrsabteilung, Vertreter der ASFINAG und die Gemeinden entlang der B 317 eingebunden. Für Landesrätin Edlinger-Ploder ist die Entscheidung aus Gründen der Verkehrssicherheit unumgänglich. Aber auch den Aspekt einer Stärkung der regionalen Wirtschaft durch einen flüssigeren Verkehr auf dieser Strecke will sie unterstreichen. Mit den eindeutigen Ergebnissen der Untersuchung ist nun auch untermauert, dass unser Beschluss, den Ausbau der B 317 durchgängig von Judenburg bis Dürnstein umzusetzen, richtig und unerlässlich ist, so Kristina Edlinger-Ploder. Nach einer Beobachtungsphase und statistischen Erhebungen soll in einem Jahr eine Evaluierung der Maßnahmen erfolgen. Auf die völlig unerwartete Presseaussendung wurde sofort reagiert:

3 Presseaussendung Vizepräsident Frizberg 12. Juli 2006 Provinzialismus und Kirchturmdenken schaden Wirtschaft Wirtschaftskammer protestiert gegen Fahrverbot für LKW auf der B 317 Eine massive Beeinträchtigung der steirischen Wirtschaft prognostiziert Gilbert Frizberg, Vizepräsident der WK Steiermark durch die LKW-Sperre der B 317. Alle Verhandlungen mit dem zuständigen Bezirkhauptmann sind gescheitert. Frizberg betont, die Sperre der B 317 für LKW über 7,5 Tonnen sei nicht akzeptabel: Dieses steirische Sommertheater verursacht bei den betroffenen Industriebetrieben unnötige Schäden. Fahrverbot schädigt den Wirtschaftsstandort Auf gar keinen Fall könne von einer Stärkung der regionalen Wirtschaft gesprochen werden, betont auch WK-Vizepräsidentin Regina Friedrich. Angrenzende Regionen wie Leoben, Liezen, Mürztal, wo sich starke und exportorientierte Unternehmen befinden, bekämen keine Fahrerlaubnis. Die entstehenden Mehrkosten müssten die Unternehmer selbst tragen. Dieses sinnlose Fahrverbot schadet nicht nur der Wirtschaft, sondern auch der Umwelt, verweist Frizberg auf die zusätzlichen Kilometer, die durch die Umleitung zu fahren sind. Eine massive Mehrbelastung erwartet sich der WK-Vizepräsident auf den Ausweichrouten wie der Packautobahn: Hier entsteht im Sommer durch die Bauarbeiten jetzt schon ein Nadelöhr. Die Sperre der B 317 verschärft die Lage zusätzlich. Wie es in einem Begutachtungsverfahren üblich ist, wurden die Einwendungen aller Sparten berücksichtigt und folgende Stellungnahme am 14. Juli an die Bezirkshauptmannschaft Murau geschickt: Stellungnahme der Wirtschaftskammer Steiermark: Wir danken für die Übermittlung des Entwurfes einer Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Murau zum Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t und nehmen unter Wahrung der uns eingeräumten zweiwöchigen Frist dazu wie folgt Stellung: Seit vielen Jahren setzt sich die Wirtschaftskammer Steiermark gemeinsam mit den Behörden, der Exekutive, der ASFINAG und vielen anderen Partnern für wirtschaftsfreundliche, verkehrspolitische Lösungen ein. Im Großen und Ganzen besteht seitens der Wirtschaft Verständnis für Fahrverbote für den überregionalen Durchzugsverkehr. Diese Fahrverbote treffen sehr oft aber auch den Regionalverkehr. Bei manchen der Ausweichrouten stellt die erzwungene Benützung von Autobahnen oder anderen Ersatzstraßen jedoch einen äußerst kostenintensiven, ineffizienten und immens umweltbelastenden Umweg dar. Im Falle des bevorstehenden Fahrverbotes auf der B 317 tritt dieser Fall mit voller Vehemenz ein. Die Umleitung des Verkehrs über den Großraum Graz, der seit geraumer Zeit als Feinstaubsanierungsgebiet ausgewiesen ist, wird mit einer damit einhergehenden zusätzlichen Umweltbelastung erzwungen, die sich nicht nur auf die steirische Wirtschaft im Hinblick auf verschärfte Umweltauflagen niederschlägt (geplante Fahrverbote bei Überschreitung der Feinstaubgrenzwerte) sondern auch die Bevölkerung in und um Graz in ihrer Lebensqualität massiv beeinträchtigt. Die B 317 ist eine unverzichtbare überregionale Verbindung im innerösterreichischen Wirtschafts- und Versorgungsverkehr und praktisch mit einer hochrangigen Straße gleichzusetzen. Die B 317 dient aufgrund der topographischen Besonderheiten nicht dem

4 Mautausweichverkehr, sondern stellt auch ohne den fertigen Ausbau die effizienteste Verbindung zwischen Wien und Klagenfurt/Villach bzw. den südlichen Nachbarländern dar. Die Ausweichroute über die A2 trägt diesem Gedanken nicht Rechnung. Aufgrund der langfristigen Bauarbeiten auf der Brucker Schnellstraße, vor allem aber auf dem Packabschnitt der Südautobahn stellt diese Ausweichroute keine geeignete Alternative dar. Eine gesicherte und umfassende Straßeninfrastruktur ist aber der Blutkreislauf für einen funktionierenden Wirtschaftsstandort. Dies ist nach Inkrafttreten der geplanten Sperre der B 317 nicht mehr der Fall. Betriebe im Produktionsbereich und der Industrie, damit zusammenhängende Zulieferer und Dienstleister, sind ebenso bedroht, wie Betriebe aus der Verkehrswirtschaft. Jenen Betrieben aus der Obersteiermark, die nicht im Ziel- und Quellverkehrsgebiet liegen, entsteht auf jeden Fall ein enormer und nicht mehr tragbarer wirtschaftlicher Schaden und wirft die Standortfrage bei jeder weiteren Investition auf. Das dem Verordnungsentwurf zugrunde liegende Gutachten lässt eine Ausweitung des Zielund Quellverkehrs auf weitere Bezirke offen, sodass es im Ermessen des Verordnungsgebers gelegen ist, durch eine Ausweitung des Ziel- und Quellverkehrs auf die Bezirke Bruck/Mur, Leoben, Liezen und Mürzzuschlag den wirtschaftlichen Notwendigkeiten Rechnung zu tragen. Abschließend wird von der Wirtschaftskammer Steiermark die Vorgangsweise, wie sie zur Erlassung der gegenständlichen Verordnung praktiziert wurde, als demokratiepolitisch untragbar und den rechtsstaatlichen Grundprinzipien widersprechend kritisiert. Gemäß 94 f Abs. 1 lit b Z 2 STVO ist vor Erlassung einer Verordnung dann die gesetzliche Interessenvertretung zu hören, wenn Interessen ihrer Mitglieder dadurch berührt werden. Es kann wohl außer Zweifel gestellt werden, dass durch eine Verordnung, die Fahrverbote für Lastkraftwagen normiert, Interessen der Unternehmungen der gewerblichen Wirtschaft ganz entscheidend beeinflusst werden. Ein Begutachtungsrecht der Wirtschaftskammer- Organisation ist daher vor der Erlassung einer solchen Verordnung unbestritten. Von der BH Murau wurde zwar zunächst dieser Verpflichtung entsprochen und der Wirtschaftskammer Steiermark eine Frist zur Stellungnahme von zwei Wochen eingeräumt. Vor Ablauf der zweiwöchigen, in Anbetracht der für die gewerblichen Wirtschaft damit verbundenen Beschränkungen ohnedies als zu kurz angesehenen Frist (sowohl im Steiermärkischen Landesverfassungsgesetz als auch im Steiermärkischen Volksrechtegesetz ist eine allgemeine Begutachtungsfrist von sechs Wochen vorgesehen), wurde aber noch vor Einlangen der sachlich begründeten Stellungnahme der Wirtschaftskammer Steiermark am die Verordnung in der Grazer Zeitung kundgemacht. Damit wurde von der Bezirkshauptmannschaft Murau die gesetzlich vorgeschriebene Begutachtungsfrist auf das Gröblichste verletzt, was das verfassungskonforme Zustandekommen der Verordnung wegen Gesetzwidrigkeit in Zweifel zieht. Diese Vorgangsweise wäre somit Anlass diese Verordnung durch eine Verfassungsgerichtshofbeschwerde zu bekämpfen. Im Interesse einer für alle Betroffenen akzeptablen und annehmbaren Lösung ist die Wirtschaftskammer Steiermark unabhängig von der verfassungswidrigen Vorgangsweise bei der Erlassung dieser Verordnung bereit, dann von weiteren Maßnahmen abzusehen, wenn ihrem sachlich begründeten und dem Wirtschaftsstandort Steiermark gerecht werdenden Einwendungen bzw. Vorschlägen Rechung getragen wird. In der Hoffnung verbleiben wir, dass unser berechtigtes Anliegen, nämlich die Ausweitung des Ziel- und Quellverkehrs auf die Bezirke Bruck/Mur, Leoben, Liezen und Mürzzuschlag, entsprechend Berücksichtigung findet. In der Anlage finden Sie die erlassene Verordnung.

5 Über den Newsletter der Fachgruppe erhalten Sie weitere aktuelle Informationen. Sollten Sie unseren Newsletter noch nicht erhalten, senden Sie ein Mail an: Flächendeckende LKW Maut wird von Wirtschaft entschieden abgelehnt WKÖ-General Mitterlehner: AK-Vorstoß für höhere Straßenabgaben trifft fast ausschließlich heimische Betriebe und verteuert Nahversorgung Die heute im Rahmen einer Veranstaltung der AK diskutierte Forderung nach einer Lkw-Maut auch abseits von Autobahnen und Schnellstraßen wird von der Wirtschaft entschieden abgelehnt. Dieser neuerliche Vorstoß ist absolut entbehrlich. Bevor man derartige zweifellos nicht zu Ende gedachte Forderungen erhebt, sollte man überlegen, welche Folgen damit verbunden sind", kritisiert WKÖ-General Reinhold Mitterlehner. Die WKÖ sieht keine verkehrspolitische Begründung für diesen Vorschlag. Eine Verlagerung von der Straße auf die Schiene ist so sicher nicht zu erreichen. Gerade im kleinräumigen Verteilerverkehr gibt es keine Alternative zur Straße. Schienentransporte stellen grundsätzlich erst ab einer Distanz von rund 300 km eine sinnvolle Alternative zur Straße dar", sieht Mitterlehner im AK-Vorstoß eher eine Strafaktion gegen den Straßengüterverkehr." Bei kürzeren Entfernungen ist der Straßentransport zu und von den Bahnhöfen dann oft länger als die reine Schienenstrecke und der Umschlag vom LKW auf die Bahn und wieder zurück verteuert den Transport noch zusätzlich. Als Beispiel nennt Mitterlehner einen Transport von Wien nach Wels: Während sich die Kosten für diese Strecke auf der Straße auf 320 Euro belaufen, kostet derselbe Transport unter Einbindung der Bahn 433 Euro, ist also um mehr als ein Drittel teurer. Die einzige Zielsetzung liegt wohl in der Schaffung zusätzlicher Einnahmen, wobei fraglich ist, welche Beträge hier überhaupt erzielt werden könnten. Die Errichtung und der Betrieb eines Mautsystems auch am niederrangigen Straßennetz ist mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden, ebenso dessen Verwaltung und die Kontrolle der Mautpflicht: Die ökonomische Sinnhaftigkeit ist stark zu bezweifeln." Klar ist aber, dass eine Lkw-Maut auch abseits der Autobahnen und Schnellstraßen fast ausschließlich die heimische Wirtschaft treffen würde. Mitterlehner: Zahlen zur Lkw-

6 Fahrleistung zeigen am niederrangigen Straßennetz einen Anteil von 94% österreichischer Fahrzeuge. Zudem werden 77% des gesamten Transportaufkommens österreichischer Unternehmen auf der Straße im Nahverkehr, d. h in einer Entfernung von 0-80 km, erbracht. Eine Verteuerung dieser Transporte würde somit voll die heimische Wirtschaft treffen." Aufgrund der im europäischen Vergleich ohnehin schon hohen Lkw-Abgabenbelastung in Österreich fordert die WKÖ vielmehr eine Entlastung in diesem Bereich, etwa durch die Senkung der Kfz-Steuer. Während heimische Transporteure mit Euro pro Lkw und Jahr im Europavergleich die absolut höchste Kfz-Steuerbelastung zu tragen haben, müssen die Mitbewerber dafür nur zwischen 360 und 720 Euro aufwenden. Mitterlehner: Dafür sollten sich auch AK, VCÖ und jene Teile der SPÖ einsetzen, die sich mit ihrer Forderung nach einer flächendeckenden Lkw-Maut von der Sicherung des Wirtschaftsstandortes und der Nahversorgung im ländlichen Raum verabschieden." Arbeitszeittabelle Änderungen und Termine Im beiliegenden Merkblatt finden Sie eine übersichtliche Tabelle mit den wichtigsten Änderungen. Keine Gnade - Fahrerkarte ist und bleibt ein Muss Antwort des Verkehrsministeriums Das Verkehrsministerium übt keine Nachsicht, was das Fahren ohne Fahrerkarte betrifft, sofern ein digitales Kontrollgerät im Lkw eingebaut ist. Im Fall von Erkrankung etc. gibt es keine Ausnahme. Ein entsprechendes Ansuchen wurde abgeschmettert. Befindet sich im Fahrzeug ein digitales Kontrollgerät, muss vom Lenker eine Fahrerkarte verwendet werden, so sehen es die neue Verordnungen und Kraftfahrgesetz vor. Einzig für den Fall der Beschädigung, des Diebstahls oder ähnliches kann der Lenker bis zu 15 Tage ohne Fahrerkarte unterwegs sein. Unbedingte Voraussetzung ist aber, dass der Fahrer generell im Besitz einer Fahrerkarte ist oder im Falle eines Diebstahls war. Üblicherweise werden die Fahrzeuge eines Fuhrparks jeweils einem bestimmten Fahrer zugeordnet. Vor allem bei einem größeren Fuhrpark werden allerdings Fahrzeuge sowohl mit digitalem als auch nach wie vor Fahrzeuge mit analogem Kontrollgerät verwendet.

7 Ansuchen abgewiesen Wird etwa ein Fahrer krankt, dessen LKW mit digitalem Kontrollgerät ausgerüstet ist, muss oft kurzfristig ein anderer Lenker einspringen, der möglicherweise nicht im Besitz einer Fahrerkarte ist, da er im Normfall einen LKW lenkt, der noch analog ausgestattet ist. Ein Ansuchen des Nutzerbeirates, auch in diesem Fall eine 15-Tage-Regelung einzuführen für einen Übergangszeitraum von 5 Jahren, bis alle Fahrzeuge digital ausgerüstet sind, wurde vom Verkehrsministerium nun abgeschmettert. Laut Verordnung ist der Besitz einer Fahrerkarte zwingendes Recht, gilt in den Mitgliedsstaaten der EU direkt und unmittelbar und kann durch nationale Regelungen auch nicht abgeändert werden. Die Antwort des Verkehrsministeriums finden Sie auf unserer Homepage: (Link: digitaler Tachograph, Fahren ohne Fahrerkarte/Ersatzlenker) Fachbuch über die wesentlichen Fragen des Straßengüterverkehrs von Dr. Christian Spendel Dieses als Praxiskommentar aufgebaute Publikation soll in kurzer und verständlicher Weise einen Großteil der rechtlichen und organisatorischen Fragen des Unternehmeralltags in der Straßengüterbeförderungsbranche beantworten: Berufszugang und Marktzugang im erweiterten Europa? Wer ist am europäischen Arbeitsmarkt (noch ) Ausländer? Ist nicht jedes Lebensmittel verderblich? Wozu brauche ich einen Frachtbrief? Wer haftet für die Ladungssicherung? Dieses Buch erläutert die wesentlichen Fragen der Straßengüterbeförderungsbranche. Es sollte in erster Linie als Nachschlagewerk Verwendung finden. Ein übersichtliches und umfassendes Stichwortverzeichnis leitet den praktischen Anwender punktgenau zur Antwort. Das Buch ist ein juristisches Fachbuch sowohl für den Nicht-Juristen, der auf der Suche nach einem praktischen Anhaltspunkt für eine praktische Fragen ist, als auch für den Voll- Juristen, der über die grundlegenden Erläuterungen hinaus Hinweise auf Rechtsgrundlagen und Urteile sucht. Dieser Leitfaden bietet einen Überblick über einen Großteil der Inhalte des nationalen und internationalen Straßengütertransportrechts.

8 Deutschland - Zu langes Elefantenrennen Bußgeld für überlangen Überholvorgang IHK Nachrichten Der Betroffene hatte mit seinem Sattelzug auf der A1 während eines Überholmanövers zwei andere Lastkraftwagen überholt. Ein nachfolgendes Fahrzeug der Autobahnpolizei bemerkte dabei, dass sich der Überholvorgang über etwa 1200 Meter erstreckte. Den daraufhin erlassenen Bußgeldbescheid über 40 wegen Überholens trotz einer nicht ausreichenden Geschwindigkeitsdifferenz hat nun das OLG Hamm bestätigt, auch wenn sich die tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten der einzelnen Fahrzeuge nicht mehr ermitteln ließen. Das Gericht führte aus, dass ein Geschwindigkeitsüberschuss von 10 km/h nur bei geringeren Geschwindigkeiten von etwa 40 km/h zum Überholen ausreiche. Bei einer höheren Geschwindigkeit des zu überholenden Fahrzeugs müsse die Differenz erheblich größer sein. Es komme im Übrigen nicht auf diese Differenz alleine an, sondern darauf, ob sich der Überholvorgang nach den Umständen des Einzelfalls zu sehr in die Länge ziehe und den übrigen Verkehr über Gebühr behindere. (Auszug aus den IHK-Nachrichten) LogCom - Beitrittserklärung Bei den Fachgruppentagungen in vielen Bundesländern hat der Obmann des Fachverbandes Güterbeförderung, Herr Komm.-Rat Ing. Glisic, ausführlich die Funktion der Arbeitsgemeinschaft LogCom mit der Marke Friends on the Road für die Öffentlichkeitsarbeit des Transportgewerbes ausführlich geschildert. In der Anlage finden Sie ein diesbezügliches Schreiben des Obmannes, Franz Glanz sowie ein Beitrittsformular, mit der Bitte um Beachtung. Terminaviso Fachgruppentagung am 7. Oktober in Knittelfeld Die diesjährige Fachgruppentagung für das Güterbeförderungsgewerbe findet am Samstag, 7. Oktober 2006 wieder bei der Freizeitanlage Zechner in Knittelfeld statt. Die Einladung erhalten Sie Anfang September per Post. Wir bitten um Vormerkung dieses Termins.

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