EUROPÄISCHE UNION FINANZBERICHT 2002

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1 EUROPÄISCHE UNION FINANZBERICHT 2002

2 Europe Direct soll Ihnen helfen, Antworten auf Ihre Fragen zur Europäischen Union zu finden Neue gebührenfreie Telefonnummer: Zahlreiche weitere Informationen zur Europäischen Union sind verfügbar über Internet, Server Europa ( Bibliografische Daten befinden sich am Ende der Veröffentlichung. Luxemburg: Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften, 2003 ISBN Europäische Gemeinschaften, 2003 Nachdruck mit Quellenangabe gestattet. Printed in Belgium GEDRUCKT AUF CHLORFREI GEBLEICHTEM PAPIER

3 VORWORT Im Jahr 2002 hat die Europäische Union mehrere bedeutende Entwicklungen erfahren, die sich auch auf den Haushalt der EU und dessen Ausführung durch die Kommission ausgewirkt haben war das Jahr der Verhandlungen: In den Bereichen Erweiterung und Finanzreform musste der Rahmen für die kommenden Jahre abgesteckt werden. Gleichzeitig sah sich die Union 2002 mit unvorhergesehenen Ereignissen konfrontiert, allen voran der Krieg in Afghanistan und die Naturkatastrophen in Europa. Sie begegnete diesen mit innovativen Lösungen und stellte ausreichende finanzielle Mittel für die Soforthilfe zur Verfügung nahm außerdem der Euro unionsweit Einzug in die europäischen Haushalte. Dieses Ereignis bildete den Höhepunkt eines von langer Hand vorbereiteten Prozesses, der mit der Einführung des Euro für den bargeldlosen Zahlungsverkehr im Januar 1999 begonnen und ein bislang unerreichtes Maß an Vorausplanung und Aufklärungsarbeit erfordert hatte. Das Jahr endete mit dem Europäischen Rat von Kopenhagen, einer Ratstagung von historischer Bedeutung für die Entwicklung der Europäischen Union. Im Laufe des Jahres 2002 war der Finanzrahmen für die Erweiterung verhandelt und im Dezember Einigung darüber erzielt worden, wie die Erweiterung der EU um zehn neue Mitgliedstaaten vonstatten gehen soll. Damit war die Spaltung Europas infolge des Zweiten Weltkrieges endgültig überwunden. Die strittige Frage der Unterstützungen im Agrarbereich wurde gelöst, indem ein Maßnahmenpaket zur Entwicklung des ländlichen Raums für verabschiedet wurde, das speziell auf die Bedürfnisse der neuen Mitgliedstaaten abgestimmt ist. Mittelübertragungen sollen gewährleisten, dass sämtliche neuen Mitgliedstaaten, sobald sie ab dem 1. Mai 2004 vollständig an allen Mitteltransfers zugunsten bzw. zu Lasten des EG-Haushalts beteiligt sind, Nettoempfänger bleiben. In neuen Fahrplänen werden Bulgarien und Rumänien die Maßnahmen anempfohlen, die die beiden Länder im Hinblick auf einen Beitritt im Jahre 2007 umzusetzen haben. Der Türkei wurden Mittel in Höhe von 125 Mio. EUR zur Verfügung gestellt, um ihre Bemühungen im Rahmen der Beitrittsvorbereitung weiter zu unterstützen. Auch die Vorbereitung der Verwaltungsdienste der EU-Organe auf die Erweiterung, insbesondere bei den Sprachendiensten, wirkte sich erstmals spürbar auf den Haushalt aus. Mit der Annahme der neuen Haushaltsordnung wurde die Finanzreform der EU-Organe ein gewaltiges Stück vorangebracht. Die Verordnung bringt bedeutende Neuerungen für die Bewirtschaftung des EU- Haushalts und zählt zu den wichtigsten Legislativvorschlägen der Kommission unter Präsident Prodi. Sie wurde innerhalb kürzester Zeit verabschiedet. Nachdem der Rat eine Einigung mit dem Europäischen Parlament erzielt und die Stellungnahme des Rechnungshofs zur Kenntnis genommen hatte, konnte die Haushaltsordnung im Juni einstimmig angenommen werden. Die neue Haushaltsordnung enthält vereinfachte Vorschriften und eine klar verständliche Darstellung der Haushaltsgrundsätze und führt eine neue, tätigkeitsbezogene Gliederung des EU-Gesamthaushaltsplans (ABB: Activity Based Budgeting) ein. Diese neue Gliederung zielt darauf ab, die Beschlussfassung in prioritären Politikbereichen zu vereinfachen und einen direkten Bezug zwischen den Politikbereichen und den zu ihrer Umsetzung erforderlichen finanziellen und personellen Mitteln zu ermöglichen. Nach mehrjähriger inoffizieller Anwendung wird das ABB-Konzept nun beim Gesamthaushaltsplan 2004 zum ersten Mal offiziell zur Anwendung kommen. Die Haushaltsordnung enthält Bestimmungen für die Mittelbewirtschaftung und legt Kontroll- und Prüfsysteme fest, die ein stärker ergebnis- und leistungsorientiertes Finanzmanagement ermöglichen. Gleichzeitig liefert sie den Rahmen für die derzeit laufende Modernisierung der Rechnungsführung der Kommission im Hinblick auf den Übergang zur Periodenrechnung im Jahr Mit der Halbzeitprüfung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) hat die Kommission im Juli 2002 einen weiteren Reformbereich eröffnet. In den Entwürfen zur effizienteren Bewirtschaftung der von den EU- Bürgern finanzierten Agrarmittel wird unter anderem vorgeschlagen, die Verbindung zwischen Erzeugung und Direktzahlungen zu kappen. Über die Auswirkungen einer solchen Maßnahme für die landwirtschaftlichen Betriebe, die Verbraucher, die Steuerzahler, die Entwicklung des ländlichen Raums und die Verhandlungsposition der EU in den WTO-Agrarverhandlungen wird seither heftig diskutiert. Ferner schlugen sich auch einige weniger erfreuliche Ereignisse im Haushalt nieder: Die Hochwasserkatastrophe vom Sommer hat in Mitteleuropa Not und Schäden in einem Ausmaß verursacht, wie es seit

4 Jahrzehnten nicht mehr vorgekommen war. Die EU hat innerhalb von nur zwei Monaten den Solidaritätsfonds der Europäischen Union eingerichtet, um Unterstützung für die betroffenen Mitgliedstaaten und Beitrittsländer bereitzustellen. Daraus wurden 728 Mio. EUR für die Wiederherstellung der wichtigsten Versorgungsdienste und Infrastrukturen sowie Sanierungsarbeiten in Deutschland, Frankreich, Österreich und der Tschechischen Republik finanziert. Die von dem Hochwasser betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe erhielten umfassende Vorschusszahlungen als Entschädigung für den zu erwartenden Ernteausfall. Der Solidaritätsfonds wird nun bis 2006 jährlich fortgeschrieben und mit insgesamt rund 1 Milliarde EUR ausgestattet. So soll gewährleistet werden, dass bei ähnlichen Katastrophen in Zukunft schnell geholfen werden kann. Im Bereich der Außenbeziehungen wurden im Jahr 2002 aus dem EU-Haushalt Sonderhilfen für kriegsbzw. krisengeschüttelte Länder finanziert. Die Gemeinschaft war weltweit mit Abhilfemaßnahmen präsent. 275 Mio. EUR wurden für den Wiederaufbau und die Unterstützung der neuen Verwaltungsstrukturen in Afghanistan und für humanitäre Hilfe in der Region bereitgestellt. Die Gemeinschaft ist weiterhin der wichtigste Geldgeber für humanitäre Hilfe: Das ursprüngliche Budget von 442 Mio. EUR wurde 2002 weiter aufgestockt, um zusätzlich eine Nahrungsmittelhilfe für die Krisenregionen Südliches Afrika und Horn von Afrika sowie eine Hilfe zur Linderung der anhaltenden Krise im Mittleren Osten finanzieren zu können. Im Jahre 2002 verfügte die Kommission zur Durchführung der ihr von den Legislativbehörden und der Haushaltsbehörde übertragenen Aufgaben über ein Gesamtbudget von rund 99 Mrd. EUR. Diese Mittel wurden im Laufe des Jahres für politische Ziele (Förderung der europäischen Integration, möglichst kosteneffiziente Umsetzung der Politiken in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und ihren Nachbarländern in den kommenden Jahren) wie auch für unvorhergesehene Herausforderungen eingesetzt. Im Haushaltsjahr 2002 wurden die für neue rechtliche Verpflichtungen und neue Projekte verfügbaren Mittel (98,6 Mrd. EUR) nahezu vollständig in Anspruch genommen. Die Mittel für Zahlungen wurden dagegen in weit geringerem Maße ausgeschöpft. Der ursprüngliche Mittelansatz für Zahlungen betrug 95,6 Mrd. EUR und lag damit 2 % über der Mittelausstattung für Das entspricht 1,03 % des Bruttosozialprodukts der EU. Der Rechnungsabschluss für das Haushaltsjahr 2002 wies schließlich einen Überschussbetrag von 7,413 Mrd. EUR auf, der den Mitgliedstaaten gutgeschrieben wurde, d. h., die für 2003 zu leistenden Beiträge wurden um die entsprechenden Beträge gekürzt. Bei den Strukturfonds, wo die veranschlagten Beträge auf Vorausschätzungen der Mitgliedstaaten beruhen, war die niedrigste Mittelausschöpfung zu verzeichnen. Die Überschüsse aus den Bereichen Landwirtschaft und Verwaltung sowie bei den Reserven sind auf Einsparungen zurückzuführen. Ferner wurden im Jahr 2002 mit der Einsetzung des Europäischen Konvents neue Perspektiven für die Zukunft der Union eröffnet. Im März hat der Konvent offiziell mit der Ausarbeitung eines Verfassungsvertrags begonnen. Die Qualität der seither geleisteten Beiträge zeigt, dass die anfängliche Skepsis völlig unbegründet war. Es wurde bereits ein Vorentwurf für einen Verfassungsvertrag für ein erweitertes Europa erarbeitet. Hierzu hat die Kommission zu verschiedenen Themenbereichen (Eigenmittel der Union, Vereinfachung des Haushaltsverfahrens, Verankerung des mehrjährigen Finanzrahmens in der Verfassung) Beiträge vorgelegt mit dem Ziel, eine geregelte Ausgabenentwicklung zu gewährleisten und der Union die Mittel zur Verfügung zu stellen, die sie für die Umsetzung der gesteckten Ziele benötigt. Michaele SCHREYER Für den Haushalt zuständiges Mitglied der Kommission

5 VORBEMERKUNG 5 Die Kommission hat den Haushaltsplan gemäß den geltenden Bestimmungen auszuführen und sicherzustellen, dass die Gemeinschaftsmittel optimal eingesetzt werden. Die Generaldirektionen und Kommissionsdienststellen sind mit der Durchführung der Gemeinschaftsprogramme ihres Zuständigkeitsbereichs betraut und verwalten die für die Finanzierung dieser Gemeinschaftsprogramme veranschlagten Mittel im Allgemeinen gemeinsam mit den Mitgliedstaaten. Wie wurden die Gemeinschaftsmittel im Jahr 2002 von der Kommission eingesetzt? Im vorliegenden Finanzbericht wird dargestellt, wie sich die Gemeinschaftsmittel in diesem Jahr auf die einzelnen von den EU-Bürgern finanziell getragenen Programme und Projekte verteilten. Im ersten Teil des Berichts wird erläutert, vor welchem wirtschaftlichen Hintergrund der Haushaltsplan 2002 ausgeführt wurde. Es folgt ein kurzer Abriss über das Verfahren zur Annahme des Haushaltsplans und über die verschiedenen Einnahmequellen, aus denen sich der EU-Haushalt finanziert. Danach wird eingehend auf die Verwendung dieser Mittel eingegangen und anhand von Beispielen erläutert, was mit dem Geld der EU-Bürger konkret erreicht wurde. Als Leitmotiv wird im Finanzbericht 2002 aufgezeigt, wie EU-Mittel und Kommissionsdienststellen im Interesse der Sicherheit aller EU-Bürger zusammenwirken. Am Beispiel Sicherheit die hier sehr weit gefasst werden kann: Katastrophenschutz, Sicherheit im Straßen-, Luft- und Seeverkehr, Gesundheit und Verbraucherschutz, Umweltschutz wird offenbar, welche Vorteile eine Regelung solcher Bereiche auf Gemeinschaftsebene mit sich bringt. Die Mitarbeiter der Generaldirektion Haushalt der Kommission wünschen Ihnen eine angenehme Lektüre des Finanzberichts und nehmen Ihre Kommentare gerne entgegen.

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7 INHALT 7 Seite 1. Wirtschaftslage der Europäischen Union im Jahr Finanzielle Vorausschau ( ) Aufstellung des Haushaltsplans Einnahmenseite des Haushalts Haushaltsvollzug Die neue Haushaltsordnung Einsatz der EU-Mittel und die Arbeit der Europäischen Kommission zur Verbesserung der Sicherheit der Bürger der Europäischen Union Politikbereiche und Tätigkeiten gemäß dem ABB-Konzept 67 Wirtschaft und Finanzen 69 Unternehmen 71 Wettbewerb 73 Beschäftigung und Soziales 75 Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums 78 Energie und Verkehr 81 Umwelt 84 Indirekte Forschung 86 Informationsgesellschaft 89 Direkte Forschung 91 Fischerei 93 Binnenmarkt 95 Regionalpolitik 97 Steuern und Zollunion 100 Bildung und Kultur 102 Presse und Kommunikation 106 Gesundheit und Verbraucherschutz 108 Justiz und Inneres 111 Außenbeziehungen 113 Handel 116 Entwicklung und Beziehungen zu den AKP-Staaten 118 Erweiterung 120 Humanitäre Hilfe 122 Betrugsbekämpfung 124

8 8 9. Betrugsbekämpfung 126 Seite 10. Anleihe- und Darlehenstätigkeit Kassenbericht 132 Anhänge Der Haushalt der Europäischen Union Auszug aus den konsolidierten Rechnungsabschlüssen der Europäischen Union (vorläufige Zahlen) 149 Liste der Agenturen 229 Glossar 231

9 1. WIRTSCHAFTSLAGE DER EUROPÄISCHEN UNION IM JAHR Die Wirtschaftserholung im Euro-Gebiet und in der EU begann im ersten Kalendervierteljahr 2002; allerdings erfuhr sie keine Beschleunigung. Im Euro-Gebiet ist das Bruttoinlandsprodukt im Quartalsvergleich im dritten Quartal um 0,3 % gestiegen (die gleiche Wachstumsrate wie im zweiten Quartal), wobei gemäß den Frühindikatoren eine ähnliche Entwicklung der Wachstumsrate im vierten Quartal zu erwarten stand. Bei der Binnennachfrage verlagerte sich die Zusammensetzung des Wachstums von der öffentlichen Hand auf die Privathaushalte. Während noch immer sehr geringe Investitionen zu verzeichnen waren, konnte das Konsumverhalten der Privathaushalte im zweiten und dritten Kalendervierteljahr durch die niedrigere Inflation angekurbelt werden. In den Prognosen vom Herbst 2002 wurde die mittlere Wachstumsrate für 2002 auf 0,8 % geschätzt. Beim privaten Verbrauch war das Wachstum im ersten Quartal (nach bereits zwei Quartalen mit einer Wachstumsrate von nahezu null) wieder sehr schwach, zog dann im zweiten Quartal auf 0,3 % an und erreichte im dritten Quartal schließlich 0,5 %. Das vierte Quartal wird jedoch wahrscheinlich wieder ein leicht gesunkenes Wachstum aufweisen. Die anhaltende Inflation hatte die Kaufkraft der Haushalte geschwächt, die erst mit dem Rückgang der Inflation im zweiten Quartal wieder Aufwind erhielt. Bei den Investitionen war während sechs aufeinanderfolgenden Quartalen bis zum zweiten Quartal 2002 ein durchschnittlicher Rückgang von 0,7 % zu beobachten. Erst im dritten Quartal 2002 erreichten sie mit 0,1 % wieder einen positiven Wert. Bei anhaltendem Druck auf die Gewinnmargen und ausreichend vorhandenen Kapazitäten bleibt die Entwicklung bei den Investitionen gering. In der ersten Jahreshälfte 2002 spiegelte die Entwicklung der Headline-Inflation (harmonisierter Verbraucherpreisindex) im Euro-Gebiet vor allem die Überwindung vorübergehender Krisen wider. Im Juni betrug die Headline-Inflation im Jahresvergleich 1,8 %, nachdem sie im Januar bei 2,7 % gelegen hatte. Ab August kletterte die Headline-Inflation infolge ungünstiger Basiseffekte und gestiegener Energiepreise wieder auf über 2 % (2,3 % im Dezember). Dagegen erwies sich die Kerninflation (Headline-Inflation ohne unverarbeitete Nahrungsmittel und Energie) als außergewöhnlich stabil. Sie schwankte ab Jahresbeginn zwischen 2,3 % und 2,6 %. Der Grund für die stabile Kerninflation ist hauptsächlich in der hohen Inflation im Dienstleistungsbereich zu suchen, denn sämtliche anderen Komponenten der Kerninflation zeigten während des Großteils des Jahres 2002 eine eher rückläufige Entwicklung. Trotz der deutlichen Verlangsamung wird erwartet, dass die Schaffung neuer Arbeitsplätze anhält, jedoch in schwächerem Maße als bisher. Der Anstieg der Arbeitslosenquote derzeit bei 8,4 % dürfte begrenzt sein. In einigen Mitgliedstaaten steigt die Arbeitslosigkeit jedoch nach wie vor sehr stark. Die Kehrseite des relativ unbeweglichen Arbeitsmarktes besteht darin, dass die Produktivitätszuwächse voraussichtlich ein weiteres Jahr niedrig bleiben. In der Folge wird mit einem Anstieg der Lohnstückkosten gerechnet. Dies ist in gewissem Maße eine normale konjunkturelle Reaktion, da die Beschäftigung der Tätigkeitsentwicklung nachhinkt, aber hierdurch werden die Rentabilität der Unternehmen und die Wiederaufnahme von Investitionen zusätzlich belastet. Der Anstieg des Staatsdefizits für das Euro- Gebiet im Jahr 2002 auf insgesamt 2,3 % des Bruttosozialprodukts erklärt sich überwiegend durch die ungünstige konjunkturelle Lage. Neben der Verschlechterung der Wirtschaftslage haben im Jahr 2002 auch andere Elemente die Ausweitung des Defizits mit beeinflusst: Die schlechten Ergebnisse des Jahres 2001 hatten eine ungünstige Startposition geschaffen; hinzu kamen Überziehungen bei den Ausgaben im Jahresverlauf.

10 10 Im Bereich der Aktienpreise war 2002 weltweit das dritte Verlustjahr in Folge. Geschwächte Erwartungen hinsichtlich der Wachstumsaussichten für die nahe Zukunft sowie die gespannte weltpolitische Lage belasten weiter die Aktienmärkte. Der Euro hat sich von seinem Jahrestiefststand von 0,86 USD/EUR Ende Januar 2002 erholt und im Juli die Paritätsmarke überschritten. Bis Mitte Dezember bewegte er sich knapp unter bzw. über der Paritätsmarke und stieg dann weiter an, vornehmlich als Gegenbewegung zu dem infolge der gespannten Weltlage und des schwindenden Vertrauens in die US-amerikanische Wirtschaft zu beobachtenden Wertverlust des Dollars.

11 2. FINANZIELLE VORAUSSCHAU ( ) 11 Seit 1988 wird der Haushaltsplan der Gemeinschaft nach Maßgabe der Finanziellen Vorausschau aufgestellt, eines mehrjährigen Finanzrahmens, der für eine stärkere Haushaltsdisziplin sorgen und das Haushaltsverfahren sowie die interinstitutionelle Zusammenarbeit verbessern soll. Die derzeitige Finanzielle Vorausschau wurde auf der Tagung des Europäischen Rates in Berlin im März 1999 für sieben Jahre ( ) vereinbart. Dies ist der dritte Finanzplanungszeitraum nach und Detaillierte Angaben zur Festlegung und zu den Durchführungsmodalitäten der Finanziellen Vorausschau enthält die Interinstitutionelle Vereinbarung (IIV) vom 6. Mai 1999 über die Haushaltsdisziplin und die Verbesserung des Haushaltsverfahrens. Aufbau der Finanziellen Vorausschau Der Finanzrahmen umfasst sieben Rubriken sowie etwaige Teilrubriken mit Mitteln für Verpflichtungen, wobei für jede Rubrik jährliche Obergrenzen gelten. Aus der Summe der Obergrenzen der sieben Rubriken ergibt sich die globale Obergrenze der Mittel für Verpflichtungen. Sodann wird die jährliche Obergrenze der Mittel für Zahlungen durch entsprechende Schätzung ermittelt. Finanzierung der Ausgaben im Zusammenhang mit der Erweiterung: Für die drei Heranführungsinstrumente das Instrument für den Agrarbereich Sapard, das strukturpolitische Instrument ISPA und das für die Beitrittsländer aufgestockte Instrument Phare wurde eine neue Rubrik 7 geschaffen. Für die mit dem Beitritt verbundenen Ausgaben ab 2002 wurde eine neue Rubrik 8 eingerichtet (diese wird daher in der Tabelle 2 Finanzielle Vorausschau für EU-15 für 2000 und 2001 nicht aufgeführt). Bei den Mitteln für Zahlungen wurde ein Spielraum bis zur Eigenmittel-Obergrenze belassen, damit die mit dem Beitritt verbundenen Ausgaben zu gegebener Zeit finanziert werden können. Dieser Spielraum entspricht ab 2002 den für Beitritte verfügbaren Beträgen in Rubrik 8. Im Jahr 2002 liegt der für unvorhergesehene Ausgaben verfügbare Spielraum bis zur Eigenmittelobergrenze bei 0,13 % des BSP. Anwendung der Finanziellen Vorausschau Technische Anpassung Entsprechend den Bestimmungen der IIV nimmt die Kommission zu Beginn des Haushaltsverfahrens eine technische Anpassung der Finanziellen Vorausschau an die Entwicklung des Bruttosozialprodukts (BSP) und der Preise vor. Dies ist erforderlich, weil die Finanzielle Vorausschau ursprünglich zu konstanten Preisen von 1999 erstellt wurde und daher jeweils an die jüngsten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst werden muss, bevor der Vorentwurf des Haushaltsplans für das Folgejahr erstellt wird. Die technische Anpassung wird jeweils für die einzelnen Rubriken vorgenommen. Ein pauschal festgesetzter Deflator von 2 % wird angewandt auf: die Beträge der Rubrik 1 Landwirtschaft, die Beträge der Teilrubrik Strukturfonds der Rubrik 2, die Beträge für Maßnahmen im Bereich Landwirtschaft und Strukturpolitik der Rubrik 8 Für Beitritte verfügbarer Betrag. Auf die Beträge der übrigen Rubriken wird ein BNE-Deflator in Euro angewandt (effektiver Deflator). Die technische Anpassung für 2002 wurde von der Kommission am 20. Februar 2001 vorgenommen.

12 12 Anpassung nach Maßgabe des Haushaltsvollzugs Ferner muss die Kommission die Finanzielle Vorausschau dahin gehend anpassen, dass den effektiven Ausführungsbedingungen angemessen Rechnung getragen wird. Dies ist erforderlich, um eine geordnete Entwicklung der Mittel für Zahlungen im Verhältnis zu den Mitteln für Verpflichtungen zu gewährleisten. Die Finanzielle Vorausschau wird auf der Grundlage eines geschätzten Verhältnisses zwischen Mitteln für Verpflichtungen und Mitteln für Zahlungen erstellt, und ein Fehler in dieser Schätzung würde zu einem Ungleichgewicht zwischen den beiden Obergrenzen führen. Weniger Verpflichtungen als veranschlagt würden zum Beispiel einen entsprechenden Zahlungsrückstand verursachen, der später ausgeglichen werden müsste. Am 13. März 2001 nahm die Kommission für das Haushaltsjahr 2002 einen Vorschlag zur Anpassung der Finanziellen Vorausschau an die Ausführungsbedingungen an, der in den Beschluss mündete, die jährliche Obergrenze für die Mittel für Verpflichtungen bei der Teilrubrik Strukturfonds der Rubrik 2 aufzustocken. Wie in der Interinstitutionellen Vereinbarung vorgesehen, war es 2001 zu einer Verzögerung bei der Annahme von Programmen gekommen, so dass ein Teil der zugewiesenen Mittel (6,152 Mrd. EUR) nicht gebunden werden konnte. Dieser Betrag wurde daher im Wege einer Anhebung der entsprechenden Ausgabenobergrenzen auf die folgenden Haushaltsjahre übertragen Mittelübertragungen zur Anhebung der jährlichen Obergrenzen der Teilrubrik Strukturfonds der Rubrik 2 (in Mio. EUR, zu Preisen von 2001) Solidaritätsfonds der Europäischen Union Nach der Hochwasserkatastrophe in Mitteleuropa im Sommer 2002 hat die Kommission die Einrichtung eines Solidaritätsfonds der Europäischen Union vorgeschlagen, um in derartigen Fällen schnell Abhilfe schaffen zu können. Am 7. November 2002 unterzeichneten das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission eine Interinstitutionelle Vereinbarung zur Einrichtung des Solidaritätsfonds der Europäischen Union. Danach hat die Kommission eine Verordnung vorgeschlagen, in der die Bedingungen für die Inanspruchnahme des Fonds festgelegt sind. Der Solidaritätsfonds wird mit einem jährlichen Höchstbetrag von 1 Mrd. EUR ausgestattet; er kann in dem jeweils erforderlichen Ausmaß in Anspruch genommen werden, auch wenn es dadurch zu einer Überschreitung der Ausgabenobergrenze der entsprechenden Rubrik kommt. Flexibilitätsinstrument Das Flexibilitätsinstrument wurde mit der Interinstitutionellen Vereinbarung 1999 eingeführt. Es dient dazu, in einem gegebenen Haushaltsjahr genau bestimmte Ausgaben zu decken, die innerhalb der Obergrenzen einer oder mehrerer Rubriken nicht finanziert werden können. Seine jährliche Obergrenze wurde auf 200 Mio. EUR festgesetzt. Der Beschluss, dieses Instrument in Anspruch zu nehmen, wird auf Vorschlag der Kommission einvernehmlich von beiden Teilen der Haushaltsbehörde gefasst. Nachstehende Tabelle 1 gibt die Finanzielle Vorausschau für die Europäische Union mit 15 Mitgliedstaaten zu Preisen von 2002 wieder.

13 13 TABELLE 1 Finanzielle Vorausschau (EU-15) zu Preisen von 2002 (Mio. EUR) Jeweilige Preise Preise 2002 Mittel für Verpflichtungen Landwirtschaft GAP (ohne Entwicklung des ländlichen Raums) Entwicklung des ländlichen Raums und flankierende Maßnahmen Strukturpolitische Maßnahmen Strukturfonds Kohäsionsfonds Interne Politikbereiche ( 1 ) Externe Politikbereiche Verwaltungsausgaben ( 2 ) Reserven Währungsreserve Soforthilfereserve Reserve für Darlehensgarantien Heranführungshilfen Landwirtschaft Strukturpolitisches Instrument zur Vorbereitung auf den Beitritt Phare (Bewerberländer) Mittel für Verpflichtungen insgesamt Mittel für Zahlungen insgesamt Mittel für Zahlungen in % des BSP 1,10 1,09 1,10 1,08 1,02 0,97 0,95 Für Beitritte verfügbarer Betrag (Mittel für Zahlungen) Landwirtschaft Sonstige Ausgaben Obergrenze für die Mittel für Zahlungen Obergrenze für die Mittel für Zahlungen in % des BSP 1,10 1,09 1,14 1,15 1,12 1,10 1,09 Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben 0,17 0,18 0,13 0,12 0,15 0,17 0,18 Eigenmittelobergrenze 1,27 1,27 1,27 1,27 1,27 1,27 1,27 ( 1 ) Nach Artikel 2 des Beschlusses Nr. 182/1999/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und Artikel 2 des Beschlusses 1999/64/Euratom des Rates (ABl. L 26 vom , S. 1 bzw. S. 34) beträgt der für den Zeitraum für die Forschung zur Verfügung stehende Ausgabenanteil Mio. EUR zu jeweiligen Preisen. ( 2 ) Ausgaben für Ruhegehälter: Die innerhalb der Obergrenzen dieser Rubrik berücksichtigten Beträge sind Nettobeträge, d. h. enthalten nicht die Beiträge des Personals zur entsprechenden Versorgungsordnung in Höhe des für geschätzten Betrags von Mio. EUR (Preise 1999).

14 14 3. AUFSTELLUNG DES HAUSHALTSPLANS Strategie- und Programmplanung Die Kommission hat beschlossen, ihre Arbeit an klaren strategischen Zielen auszurichten, was sich auch in der Mittelverwendung niederschlagen soll. Für das Jahr 2002 wurde erstmals ein Strategie- und Programmplanungszyklus festgelegt, auf dessen Grundlage dann der Haushaltsplan und das Arbeitsprogramm der Kommission aufgestellt wurden. Die im Strategie- und Programmplan beschlossenen Tätigkeiten werden in strategischen Evaluierungen bewertet, damit die Kommission bei den folgenden Planungszyklen die Mittel und Methoden zur Umsetzung der prioritären Ziele nach deren Auswirkungen und Wirksamkeit auswählen kann. Für 2002 hatte die Kommission sechs prioritäre Ziele festgelegt: Euro, nachhaltige Entwicklung, entwicklungspolitische Zusammenarbeit, Mittelmeerraum, Erweiterung und neue europäische Entscheidungsprozesse. Für einige dieser Maßnahmen waren Mittelumschichtungen erforderlich, in vielen Fällen konnten die prioritären Maßnahmen jedoch mit den vorhandenen Mitteln durchgeführt werden. Die Strategieplanung ist ein fortlaufender Prozess, für den die strategischen Zielsetzungen den Rahmen bilden. Mehrere Programme und Maßnahmen zu den Prioritäten 2002 erstrecken sich denn auch über mehrere Jahre: Das Ziel der Erweiterung kann beispielsweise nur mittelfristig erreicht werden, da einige Länder mehr Zeit für den Beitritt benötigen als andere und es nicht ausgeschlossen ist, dass in der Zwischenzeit andere Länder ihre Kandidatur anmelden. Andere ständige Zielsetzungen werden auch weiterhin einen erheblichen Anteil der Mittel der Kommission in Anspruch nehmen, ohne notwendigerweise zu Jahresprioritäten erklärt zu werden, z. B. die Durchführung der Strukturfonds, die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik, die Überwachung des Rechts auf Freizügigkeit, die Schaffung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, die Verbesserung des gemeinschaftlichen Vorschriftrahmens oder auch die Reform der Kommission. Gerade diese Aktivitäten sind von entscheidender Bedeutung für die Zukunft der Union, wenn die von Europa erreichte Integration gewahrt werden soll. 2. Entwicklung des Haushaltsplans 2002 Am 8. Mai 2001 hat die Kommission den Haushaltsvorentwurf 2002 angenommen, wobei sie die Mittel für Verpflichtungen um knapp 3,5 % höher ansetzte als im Haushaltsplan Die Mittel für Zahlungen wurden um 4,8 % aufgestockt. Diese Zahlen sind im Vergleich zu einem voraussichtlichen Anstieg der öffentlichen Ausgaben der Mitgliedstaaten um 3,8 % für 2002 zu sehen. Das Finanzvolumen des Haushaltsvorentwurfs für 2002 machte somit ohne die Berichtigungsschreiben nur 1,06 % des BSP der Europäischen Union aus, d. h. weniger als beim Haushaltsplan 2001 (1,08 %), und lag noch um 2,5 Mrd. EUR unter der Berliner Obergrenze. Der vom Rat am 20. Juli 2001 in erster Lesung aufgestellte Entwurf des Haushaltsplans belief sich auf 99,01 Mrd. EUR bei den Mitteln für Verpflichtungen und auf 95,6 Mrd. EUR bei den Mitteln für Zahlungen. Gegenüber dem Haushaltsplan 2001, einschließlich Berichtigungs- und Nachtragshaushaltsplänen, entspricht dies einer Erhöhung um 2,1 % bzw. 2 %. Nach der ersten Lesung im Europäischen Parlament am 25. Oktober 2001 bezifferte sich das Finanzvolumen des Haushaltsentwurfs auf 99,634 Mrd. EUR an Verpflichtungen und 98,737 Mrd. EUR an Zahlungen.

15 15 Der Haushaltsplan 2002 wurde im Anschluss an die zweite Lesung im Europäischen Parlament am 13. Dezember 2001 festgestellt. Sein Gesamtvolumen bezifferte sich auf 98,635 Mrd. EUR bei den Mitteln für Verpflichtungen (+ 1,7 % gegenüber 2001 und 2,2 Mrd. EUR Spielraum bis zur Obergrenze) und auf 95,655 Mrd. EUR bei den Mitteln für Zahlungen (+ 2 %, die maximale mit dem Rat bei der Konzertierung vereinbarte Erhöhung). Die Mittel für Zahlungen entsprachen 1,03 % des BSP der Gemeinschaft und lagen um 4,59 Mrd. EUR unter der Obergrenze der Finanziellen Vorausschau, womit dieser Haushalt ein historisch niedriges Volumen aufwies. Die Mittel der Rubrik 1 (Landwirtschaft) beliefen sich auf 44,255 Mrd. EUR, davon entfallen 39,66 Mrd. EUR auf die obligatorischen marktbezogenen Ausgaben (+ 0,3 % gegenüber 2001 und 2,332 Mrd. EUR Spielraum bis zur Obergrenze der Finanziellen Vorausschau) und 4,495 Mrd. EUR auf die Entwicklung des ländlichen Raums und flankierende Maßnahmen. Die Mittel der Rubrik 2 (Strukturpolitische Maßnahmen) wurden bei den Verpflichtungen auf 33,838 Mrd. EUR und bei den Zahlungen auf 32,129 Mrd. EUR festgesetzt, wobei diese zum überwiegenden Teil auf die Strukturfonds entfallen. Damit wurde die Obergrenze der Finanziellen Vorausschau um 200 Mio. EUR überschritten, zum einen aufgrund der Umstrukturierung der spanischen und der portugiesischen Fischereiflotten (170 Mio. EUR) und zum anderen aufgrund der Hilfen für die Grenzregionen der Beitrittsländer (30 Mio. EUR). Diese Beträge wurden durch Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments finanziert. Die restlichen Mittel der Rubrik, die für den Kohäsionsfonds bestimmt sind, lagen innerhalb der Obergrenze. Die Mittel der Rubrik 3 (Interne Politikbereiche) beliefen sich auf 6,558 Mrd. EUR bei den Verpflichtungen und auf 6,157 Mrd. EUR bei den Zahlungen, was einen symbolischen Spielraum von 0,2 Mio. EUR bis zur Obergrenze belässt und einer Erhöhung um 5,2 % gegenüber 2001 entspricht. Unter diese Rubrik fallen einige den Organen gemeinsame Prioritäten, wie elearning, Einwanderungsund Asylpolitik, die Agentur für Lebensmittelsicherheit, die Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs, das Pilotprojekt zugunsten der von den Auswirkungen der Erweiterung betroffenen kleinen und mittleren Unternehmen. Auch die Bereiche allgemeine und berufliche Bildung und Jugend sowie Binnenmarkt und Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts erfuhren eine beträchtliche Aufstockung ihrer Mittel. Für sein letztes Durchführungsjahr erhielt das fünfte Rahmenprogramm für Forschung eine Mittelzuweisung in Höhe von 4,055 Mrd. EUR (+ 3,4 % gegenüber 2001). Bei den externen Politikbereichen (Rubrik 4) beliefen sich die Mittel für Verpflichtungen auf 4,803 Mrd. EUR (das sind 2,5 % weniger als im Vorjahr), während die Mittel für Zahlungen um 6,7 % aufgestockt wurden, um insbesondere die Durchführung bereits eingeleiteter Projekte zu unterstützen. Für die Krise in Afghanistan wurden 165 Mio. EUR bereitgestellt. Gegenüber 2001 wurden die Mittel für humanitäre Hilfe gekürzt, die Mittel für die Länder des Mittelmeerraums leicht verringert und diejenigen für Lateinamerika geringfügig aufgestockt. Das Programm Tacis erhielt die gleiche Mittelausstattung wie im Vorjahr. Die Mittel für Verpflichtungen der Heranführungshilfen (Rubrik 7) beliefen sich auf 3,328 Mrd. EUR und entsprechen damit der Obergrenze der Finanziellen Vorausschau, während die Mittel für Zahlungen dieser Rubrik mit 2,595 Mrd. EUR um 23,5 % höher veranschlagt wurden als 2001, um den Rückstand bei der Durchführung dieser Maßnahmen aufzuholen. Die Verwaltungsausgaben (Rubrik 5) erreichten ein Volumen von 5,177 Mrd. EUR (+ 4,8 % gegenüber 2001), so dass ein Spielraum von nur 2,2 Mio. EUR verblieb.

16 16 3. Übersicht über die verschiedenen Stufen des Haushaltsverfahrens 2002 TABELLE 2 Verpflichtungen (in Mio. EUR, gerundet) Rubrik Haushalt Haushalts- Erste Erste Zweite Zweite Lesung Veränderung 2001 vorentwurf Lesung des Lesung des Lesung des des Parlaments gegenüber 2002 Rates Parlaments Rates (Feststellung des 2001 Haushalts) (in %) , , , , , , ,7 Insgesamt ,7 Zahlungen (in Mio. EUR, gerundet) Rubrik Haushalt Haushalts- Erste Erste Zweite Zweite Lesung Veränderung 2001 vorentwurf Lesung des Lesung des Lesung des des Parlaments gegenüber 2002 Rates Parlaments Rates (Feststellung des 2001 Haushalts) (in %) , , , , , , ,5 Insgesamt ,0

17 17 4. Haushaltsanpassungen Von 2001 auf 2002 übertragene Mittel Von den im Haushaltsjahr 2001 nicht verwendeten Mitteln wurden 309 Mio. EUR für Verpflichtungen und 394 Mio. EUR für Zahlungen auf 2002 übertragen. Davon stammten insgesamt 175 Mio. EUR aus dem Bereich der Strukturpolitischen Maßnahmen; 172 Mio. EUR entfielen auf Strukturfondsprogramme, deren Programmplanungsdokumente für zu spät genehmigt wurden, so dass die Mittel nicht mehr vor Ende des Jahres 2001 gebunden werden konnten. Die Übertragung dieser Mittel war notwendig, um die Programmfinanzierung der Mitgliedstaaten in vollem Umfang abzudecken. Im Rahmen der Internen Politikbereiche wurden 168 Mio. EUR an Mitteln für Zahlungen übertragen, was mit den sich abzeichnenden Deckungslücken aufgrund des unzureichenden ZE-Ansatzes 2002 begründet wurde. Bei den Externen Politikbereichen wurden 115 Mio. EUR nicht in Anspruch genommene Mittel für Verpflichtungen übertragen, davon 63 Mio. EUR infolge der verspäteten Genehmigung einer Mittelübertragung für die zusätzliche Finanzhilfe zugunsten der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien. Ferner wurden aus verschiedenen Teilen der Rubrik insgesamt 226 Mio. EUR an Mitteln für Zahlungen übertragen, hauptsächlich aus den Linien Sonstige Kooperationsmaßnahmen und Zusammenarbeit mit den westlichen Balkanländern. 5. Berichtigungs- und Nachtragshaushaltspläne Berichtigungs- und Nachtragshaushalt Nr. 1/2002: Feststellung durch das Europäische Parlament am 28. Februar Dieser BNH umfasste die neuen Haushaltslinien und Mittelübertragungen für die Beiträge, die die drei Organe (Kommission, Rat und Europäisches Parlament) in Anwendung der Interinstitutionellen Vereinbarung über die Finanzierung des Konvents zur Zukunft der Europäischen Union zu leisten haben. Berichtigungs- und Nachtragshaushalt Nr. 2/2002: Feststellung am 30. März Gegenstand dieses BNH war die Neuberechnung der Einnahmenseite des Haushaltsplans entsprechend dem neuen Eigenmittelbeschluss und die Einsetzung des geschätzten Überschusses der Ausführung des Haushaltsplans 2001 als Einnahme. Berichtigungs- und Nachtragshaushalt Nr. 3/2002: Feststellung am 3. Juli Gegenstand dieses BNH war die Aktualisierung des geschätzten Eigenmittelbetrags und der Erhebungskosten der Mitgliedstaaten sowie die Einsetzung des endgültigen Überschussbetrags aus dem Haushaltsplan In seiner Entschließung gab das Europäische Parlament den endgültigen Überschussbetrag aus dem Haushaltsjahr 2001 bekannt (15 Mrd. EUR) und äußerte erneut seine Besorgnis über die wachsende Menge noch abzuwickelnder Zahlungen. Berichtigungs- und Nachtragshaushalt Nr. 4/2002: Feststellung am 26. September Hauptgegenstand dieses BNH war die Inanspruchnahme des bis zur Obergrenze der Rubrik 4 (Externe Politikbereiche) der Finanziellen Vorausschau verbleibenden Spielraums für eine Wiederaufbauhilfe für Afghanistan. Ferner wurden zwei neue Haushaltslinien eingerichtet, mit denen Mittel für den Solidaritätsfonds der Europäischen Union für Katastrophenhilfe in den Mitgliedstaaten und den Bewerberländern bereitgestellt wurden. Berichtigungs- und Nachtragshaushalt Nr. 5/2002: Feststellung am 21. November Gegenstand dieses BNH war die Inan-

18 18 spruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zur Bereitstellung von 599 Mio. EUR für die Rubrik 3 (Interne Politikbereiche) sowie von 129 Mio. EUR für die Rubrik 7 (Heranführungshilfen) zur Bewältigung der Hochwasserkatastrophe in Deutschland, Österreich und der Tschechischen Republik (August) und in Frankreich (September). Berichtigungs- und Nachtragshaushalt Nr. 6/2002: Feststellung am 5. Dezember Gegenstand dieses BNH war eine Frontloading-Operation, in deren Rahmen eigentlich für 2003 anstehende Verwaltungsausgaben im Betrag von rund 77 Mio. EUR auf 2002 vorgezogen wurden, um so einen ausreichenden Spielraum für die Finanzierung der umfangreichen Ausgaben zu gewährleisten, die den Organen im Jahr 2003 im Zuge ihrer administrativen Erweiterungsvorbereitungen entstehen. 6. Mittelübertragungen im Jahr 2002 Im Jahr 2002 wurden insgesamt 56 Mittelübertragungen genehmigt. Die Übertragungen von Mitteln für Verpflichtungen, ohne Übertragungen aus der Reserve, beliefen sich auf insgesamt 2,031 Mrd. EUR, das entspricht 2,0 % des endgültig im Haushaltsplan eingesetzten Betrags. Bei den Mitteln für Zahlungen bezifferten sich die Übertragungen auf 3,275 Mrd. EUR, also 3,4 % des endgültigen Haushaltsansatzes. Die Verteilung auf die Rubriken wurde folgendermaßen geändert: Bei den Externen Politikbereichen wurden die Mittel für Verpflichtungen um 174 Mio. EUR und die Mittel für Zahlungen um 33 Mio. EUR aufgestockt (aus Rubrik 6 Reserven). Bei den Strukturpolitischen Maßnahmen wurden die Mittel für Zahlungen um 530 Mio. EUR gekürzt. Bei den Internen Politikbereichen wurden die Mittel für Zahlungen um 599 Mio. EUR aufgestockt. Bei den Heranführungshilfen wurden die Mittel für Zahlungen um 69 Mio. EUR gekürzt. Im Oktober wurde ein Vorschlag für eine globale Übertragung von Zahlungsermächtigungen zwecks Haushaltsanpassung zum Jahresende vorgelegt, in deren Rahmen Haushaltslinien, bei denen sich Deckungslücken abzeichnen, mit Mitteln aus anderen Linien, die zum Jahresende voraussichtlich Überhänge aufweisen, aufgestockt werden. Diese Globalübertragung für die Rubriken 2, 3, 4 und 7 der Finanziellen Vorausschau bezifferte sich auf 745,5 Mio. EUR; das entspricht 22,8 % der Zahlungsermächtigungen, die im Jahresverlauf insgesamt übertragen wurden (Übertragungen aus der Reserve ausgenommen).

19 4. EINNAHMENSEITE DES HAUSHALTS Der Gesamthaushalt der Europäischen Union wird über folgende Einnahmequellen finanziert: traditionelle Eigenmittel (Zölle, Agrarzölle und Zuckerabgaben), MwSt.-Eigenmittel, BNE-Eigenmittel, sonstige Einnahmen (einschließlich des Saldos des abgelaufenen Haushaltsjahres). Im Haushaltsjahr 2002 kam erstmals der neue Beschluss 2000/597/EG, Euratom des Rates über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften zur Anwendung. Dieser Beschluss ist nach der Ratifizierung in allen Mitgliedstaaten am 1. März 2002 rückwirkend zum 1. Januar 2002 in Kraft getreten (rückwirkend zum 1. Januar 2001 in Bezug auf die Erhebungskosten für die traditionellen Eigenmittel und die Bestimmungen zur Berechnung des Korrekturbetrags für das Vereinigte Königreich). Die Anwendung des neuen Beschlusses führte zu folgenden Änderungen im Vergleich zum davor geltenden Eigenmittelbeschluss (94/728/EG, Euratom): Der Prozentsatz der traditionellen Eigenmittel (TEM), den die Mitgliedstaaten zur Deckung der ihnen entstehenden Erhebungskosten einbehalten, wurde von 10 % auf 25 % angehoben. Der Höchstsatz für den Abruf von Mehrwertsteuer-Eigenmitteln wurde von 1 % auf 0,75 % gesenkt (für die Jahre ab 2004 ist eine weitere Reduzierung auf 0,50 % geplant). Der Korrekturbetrag für das Vereinigte Königreich wird nach einer neuen Berechnungsmethode ermittelt, die u. a. eine Neutralisierung der zusätzlichen Gewinne vorsieht, die dem Vereinigten Königreich aus der Erhöhung des von den Mitgliedstaaten einbehaltenen TEM-Anteils entstehen. Der Anteil Deutschlands, der Niederlande, Österreichs und Schwedens an der Finanzierung des Korrekturbetrags für das Vereinigte Königreich wurde auf ein Viertel seines üblichen Wertes reduziert (davor war nur Deutschland eine Reduzierung seines Finanzierungsanteils um ein Drittel gewährt worden). Das neue Europäische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen 1995 (ESVG 95) ersetzt die bisher angewandte Version ESVG 79 auch im Haushalts- und im Eigenmittelbereich, so dass anstelle des Bruttosozialprodukts (BSP) das Bruttonationaleinkommen (BNE) als neuer Bezugswert herangezogen wird. Die Aufschlüsselung der Gesamteinnahmen 2002 in Höhe von 95,4 Mrd. EUR nach den verschiedenen Einnahmequellen ist dem Schaubild 1 zu entnehmen. Traditionelle Eigenmittel Die traditionellen Eigenmittel der Europäischen Union setzen sich zusammen aus Zöllen, Agrarzöllen und Zuckerabgaben. Sie werden von den Mitgliedstaaten festgestellt, die 25 % des Einnahmenbetrags zur Deckung ihrer Erhebungskosten einbehalten. Die Zölle werden auf Einfuhren nichtlandwirtschaftlicher Erzeugnisse aus Drittländern auf der Grundlage des Gemeinsamen Zolltarifs erhoben. Diese Zollsätze werden im Zuge von Vereinbarungen im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) vormals Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen (GATT) sowie aufgrund von Präferenzabkommen mit bestimmten Handelspartnern oder für bestimmte Erzeugnisse häufig gesenkt. Im Jahr 2002 belief sich das Zollaufkommen auf

20 20 9,7012 Mrd. EUR (nach Abzug der Erhebungskosten in Höhe von 25 %). Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einem Rückgang um 31,9 %. Die Agrarzölle werden auf die Einfuhren von Agrarerzeugnissen aus Drittländern erhoben. Im Jahr 2002 beliefen sich diese Einnahmen auf 886,4 Mio. EUR. Dies entspricht einem Rückgang um 21,8 % gegenüber dem Vorjahr. Die Zucker-, Isoglukose- und Inulinsiruperzeuger entrichten Produktionsabgaben zur Finanzierung der Ausfuhrerstattungen. Mit dem Gesamtbetrag dieser Abgaben werden Ausgaben in praktisch gleicher Höhe gedeckt. Die betreffenden Einnahmen beliefen sich im Jahr 2002 auf 649,5 Mio. EUR, was einem Rückgang um 22,7 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. Ferner wurde mit Inkrafttreten des neuen Eigenmittelbeschlusses (siehe oben) der Betrag der Erhebungskosten für 2001 rückwirkend um die von den Mitgliedstaaten zusätzlich einzubehaltenden 15 Prozentpunkte angepasst. Dies ergab einen Betrag von 2,023 Mrd. EUR, um den die Eigenmittelzahlungen der Mitgliedstaaten für 2002 gekürzt wurden. MwSt.-Eigenmittel Die MwSt.-Eigenmittel werden durch Anwendung eines einheitlichen Satzes auf die nach Gemeinschaftsvorschriften bestimmte einheitliche MwSt.-Bemessungsgrundlage eines jeden Mitgliedstaats berechnet. Allerdings ist die MwSt.-Bemessungsgrundlage eines Mitgliedstaats auf 50 % seines BNE begrenzt. Im Jahr 2002 kam diese Begrenzung bei fünf Mitgliedstaaten (Griechenland, Spanien, Irland, Luxemburg und Portugal) zur Anwendung. Der einheitliche Satz ergibt sich dadurch, dass der so genannte eingefrorene Satz vom maximalen MwSt.-Abrufsatz in Abzug gebracht wird. Der eingefrorene Satz richtet sich proportional nach dem Korrekturbetrag zugunsten des Vereinigten Königreichs (siehe unten). Gemäß dem geltenden Eigenmittelbeschluss (2000/597/EG, Euratom) ist der maximale MwSt.-Abrufsatz im Jahr 2002 auf 0,75 % der einheitlichen begrenzten MwSt.-Bemessungsgrundlagen festgesetzt. Der einheitliche MwSt.-Satz betrug 0,5251 % (gerundet). Die Zahlungen eines bestimmten Jahres ergeben sich aus den im Haushaltsplan für das betreffende Jahr ausgewiesenen Schätzungen der begrenzten MwSt.-Bemessungsgrundlagen und den negativen oder positiven Berichtigungen für die Vorjahre (Differenz zwischen den tatsächlichen und den letzten geschätzten Bemessungsgrundlagen). Für 2002 belief sich das Gesamtaufkommen aus der Mehrwertsteuer auf 22,3882 Mrd. EUR. In diesem Betrag enthalten waren die negativen Nettoberichtigungen (Gesamtbetrag der Erstattungen an die Mitgliedstaaten) für die Vorjahre von insgesamt 150,8 Mio. EUR, die darauf zurückzuführen sind, dass die Zunahme der nationalen MwSt.-Bemessungsgrundlagen in den Haushaltsansätzen zu hoch veranschlagt worden war. BNE-Eigenmittel 1988 wurde erstmals eine neue Einnahmequelle auf der Grundlage des BSP eingeführt, die den Ausgleich zwischen Haushaltseinnahmen und -ausgaben sichern, d. h. den nicht durch die übrigen Einnahmen gedeckten Teil der Haushaltsausgaben finanzieren sollte. Diese Einnahme ergibt sich aus der Anwendung eines einheitlichen Satzes auf die nach Gemeinschaftsvorschriften bestimmte Summe der BNE (seit 2002 wird anstelle des BSP das BNE herangezogen) aller Mitgliedstaaten. Der entsprechende Satz wird im Rahmen des Haushaltsverfahrens festgesetzt. Das erforder-

21 21 liche Aufkommen aus der BNE-Einnahme ergibt sich aus der Differenz zwischen den Gesamtausgaben und der Summe aller anderen Einnahmen. Im Jahr 2002 betrug der einheitliche Satz für diese zusätzliche Einnahme 0,5096 % (gerundet) des Gesamtbetrags des BNE aller Mitgliedstaaten. Insgesamt beliefen sich die BNE-Eigenmittel auf 45,9476 Mrd. EUR (mit Reserven). In diesem Betrag enthalten waren die positiven Nettoberichtigungen (sämtliche von den Mitgliedstaaten geleisteten Nachzahlungen) für die Vorjahre von insgesamt 97,3 Mio. EUR, die darauf zurückzuführen sind, dass das Wirtschaftswachstum in den Haushaltsansätzen zu niedrig veranschlagt worden war. Korrektur zugunsten des Vereinigten Königreichs Die Korrektur zugunsten des Vereinigten Königreichs wurde eingeführt, um das Ungleichgewicht zwischen dem Anteil des Vereinigten Königreichs an den Zahlungen an den Gemeinschaftshaushalt und seinem Anteil an den Gemeinschaftsausgaben in den Mitgliedstaaten auszugleichen. Dieses Ungleichgewicht wird nach genau festgelegten Regeln berechnet, und das Vereinigte Königreich erhält eine Erstattung in Höhe von 66 % der Differenz. Für die Kosten dieses Ausgleichs kommen die übrigen 14 Mitgliedstaaten entsprechend ihrem Anteil am BNE der Gemeinschaft auf. Bestimmte Mitgliedstaaten entrichten allerdings nur einen Teil ihres eigentlichen Anteils, wobei die übrigen Mitgliedstaten für den Differenzbetrag aufkommen. Für die Korrekturen der Jahre vor 2001 betraf diese Begrenzung nur den Finanzierungsanteil Deutschlands, das lediglich zwei Drittel des normalerweise zu zahlenden Anteils entrichtete. Seit dem Jahr 2001 betrifft diese Begrenzung die Finanzierungsanteile Deutschlands, der Niederlande, Österreichs und Schwedens, die nun je ein Viertel des normalerweise zu zahlenden Anteils leisten. Die Korrektur für das Jahr n wird jeweils in den Folgejahren finanziert. Eine erste Schätzung des Korrekturbetrags für das Jahr n wird in den Haushaltsplan des Jahres n + 1 eingesetzt. Sofern dies für notwendig erachtet wird, kann dieser Schätzbetrag im Wege eines Berichtigungshaushalts aktualisiert werden, bevor das Ergebnis der endgültigen Berechnung des Korrekturbetrags schließlich im Jahr n + 4 budgetiert und effektiv finanziert wird. Für das Jahr 2002 wurde für die Korrektur zugunsten des Vereinigten Königreichs ein Betrag von insgesamt 5,0922 Mrd. EUR eingesetzt. Dieser bestand aus zwei Komponenten: zum einen aus dem geschätzten Korrekturbetrag für 2001: 5,0270 Mrd. EUR, und zum anderen aus der Differenz zwischen dem endgültigen Korrekturbetrag für 1998 und dem hierfür vorläufig in den Haushaltsplan 1999 eingesetzten Betrag: 65,2 Mio. EUR. Sonstige Einnahmen Zur Finanzierung des Gesamthaushalts werden jedoch noch weitere Einnahmen herangezogen. Dabei handelt es sich unter anderem um den Saldo aus dem letzten Haushaltsjahr, Steuern und sonstige Abzüge von den Gehältern der Bediensteten der Gemeinschaftsorgane, Bankzinsen, Beiträge von Drittländern zu bestimmten Gemeinschaftsprogrammen (z. B. in der Forschung), Rückzahlungen nicht in Anspruch genommener EU-Finanzhilfen und Verzugszinsen. Im Jahr 2002 beliefen sich die sonstigen Einnahmen auf 17,7364 Mrd. EUR. Davon entfielen 15,0025 Mrd. EUR auf den aus dem Jahr 2001 übertragenen Überschuss.

22 22 SCHAUBILD 1 Einnahmen der EU ,5 % 48,3 % 8,3 % 1,3 % 18,6 % Agrarzölle und Zuckerabgaben Zölle MwSt.-Eigenmittel BNE-Eigenmittel Sonstige (einschließlich Überschüsse des Vorjahres) SCHAUBILD 2 Einnahmen der EU (in Mrd. EUR) Sonstige (einschließlich Überschüsse des Vorjahres) BNE-Eigenmittel MwSt.-Eigenmittel Zölle Agrarabschöpfungen und Zuckerabgaben Anpassung der Erhebungskosten für

23 23 SCHAUBILD 3 Eigenmittel 2002 nach Mitgliedstaaten (in Mrd. EUR) VK-Korrektur BNE-Eigenmittel MwSt.-Eigenmittel Zölle Agrarzölle und Zuckerabgaben B DK D EL E F IRL I L NL A P FIN S UK vor Korrektur UK nach Korrektur

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