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1 1.1 Das Patentwesen muss diese Eigenschaften aufweisen. Punkt 3: Wesentlich sind nicht nur die Streitregelungen, sondern dass die Positionen und Grenzen klar sind. D.h. dass gar nicht erst Rechtsstreitigkeiten entbrennen können. Im vierten Punkt sollte nicht von anderen Gemeinwohlinteressen gesprochen werden. Der Patentschutz ist kein Gemeinwohlinteresse, sondern ein Privatinteresse. D.h. das Wort andere ist zu streichen. Die Geminwohlinteressen im vierten Punkt müssen über den Privatinteressen stehen. 1.2 Das System sollte primär den Nutzen für die EU optimieren. Bis jetzt wird immer versucht, das amerikanische System zu übernehmen, was für Europa schädlich und nicht nützlich ist. Leider helfen einige Länder der Union amerikanischen Konzernen, ihre Interessen durchzusetzen. Der Patentschutz in der EU kann duchaus anders sein als in den USA und dies kann der EU, dem Gemeinwohl und der europäischen Wirtschaft dienen. Es sollte weiter festgehalten werden, dass es einen optimalen Schutz gibt. Darüber hinaus, behindert das Geistige Eigentum Innovation und Wirtschaft in exzessivem Masse. Es fehlt auch ein Punkt, dass der Kernpunkt des Patentwesens in der Innovationsförderung liegen muss. Wenn der Patentschutz zum reinen Investitionsschutz verkommt und die Innovation behindert (was bedauerlicherweise heute in den USA Realität und in Europa auf bestem Wege ist), dann muss er als absolut untergeordnetes oder schädliches Element betrachtet werden, bei dem die Partikulärinteressen der Rechteinhaber als schädlich für das Gemeinwohl festgehalten werden müssen. 1.3 Das Europäische Patentamt muss in die EU eingegliedert werden und in die normalen richterlichen Instanzen der Gemeinschaft. Eine frühe Veröffentlichung der Patentschriften und einfache Verfahren sind relevant. Die Kommission muss klarstellen, dass sie nicht einfach amerikanisches Recht kopiert. Die Kommission muss die Priorisierung des Gemeinwohles und des Innovationsschutzes über den reinen Investitionsschutz stellen. Die Schaffung eines Europäischen Gebrauchsmuster wäre auch sinnvoll. Die Schaffung von Datenbanken für Veröffentlichung statt Patentierung wäre hilfreich. Anlegen wesentlicher strengerer Massstäbe, was patentwürdig ist und was nicht. Es kann nicht angehen, dass jeder Quatsch patentiert wird (wie es das USPTO macht). 2.1 Patentrecherche erfolgt heute auf Englisch, d.h. jeder Experte muss englisch recherchieren können.. Die Übersetzungskosten der Patente sind ein wesentlicher Hinterungsfaktor. Im amerikanischen Binnenmarkt gibt es diese auch nicht. Die Übersetzungen sind zudem eine nicht zu unterschätzende Gefahrenquelle für Fehler. Wichtige Patente werden früher oder später auch in den USA eingereicht und sind dann auf Englisch verfügbar. Die Schweiz übersetzt Patente auch nicht in alle Landessprachen (ein auf deutsch eingereichtes Patent wird nur in deutsch verfügbar sein). Wir schlagen vor, dass alle oder einige der Amtssprachen der EU als Anmeldesprachen genügen und dass keinerlei Übersetzungen verlangt werden.

2 Dies belebt ausserdem den Sekundärmarkt für Übersetzungen. Für das grobe Verständnis reichen auch maschinelle Übersetzungen, wie sie in Entwicklung sind. Die Investitionen für ein Patent sind für Startups und KMU immer noch erheblich. Das Ziel muss ein Europäisches Patent sein, das nicht mehr kostet, als ein amerikanisches. 3.1 Wenn das darunterliegende Recht harmonisiert ist, dann sollte auch die Streitregelung an einer Instanz für die gesamte Gemeinschaft durchgeführt werden. Die Rechtsdurchsetzung bei Patenten ist gerade etwas, was sich KMU nicht leisten können, wenn sie es in jedem Land einzeln machen müssen. Auch hier muss gelten, dass es in Europa nur ein Patentsystem geben sollte. Eine grosszügige Lösung für die Länder der EPÜ, die nicht in der EU sind, sollte gefunden werden. 3.2 Wenn die Preisgestaltung des Europäischen Patentes gemäss 2.1 erfolgen würde, wäre eine Aufhebung der nationalen Patente das sinnvollste. Bei Nichtübersetzung können die nationalen Ämter als Teil des Gemeinschaftspatents weiterarbeiten. Die Rolle der Nicht-EU-Länder beim EPA müsste geklärt werden. D.h. diese müssten unter Umständen beim Gemeinschaftspatent mitmachen können. Das Ziel muss ein einziges Patentsystem in Europa sein. Nur so bekommt der Binnenmarkt seine Impulse. Es kann nicht sein, dass Patentschutz in Europa 10x teurer. Die Patentierung und die ersten Jahresgebühren sollten niedrig sein. Danach sollten die Gebühren stark (exponentiell) ansteigen, so dass ein Druck da ist, das Wissen möglichst rasch in die Public Domain zu überführen. Die Verflechtung der nationalen Ämter und ihren eigenen Bedürfnissen (Existenzrecht, Unabhängigkeit) führt dazu, dass diese die Vereinheitlichung zum Teil aus Partikulärinteressen sabotieren. Das Beschwerdeverfahren muss in den EuGH integriert werden. 4.1 Grundsätzlich in jedem. Patentrecht sollte innerhalb der EU einheitlich sein. 4.2 Im Moment in keiner 4.3 Nur (1) erscheint sinnvoll zu sein, um den Binnenmarkt zu fördern. (2) und (3) dienen einzig und allein dem Fortbestand nationaler Bürokratien. (2) fördert ausserdem wieder eine zusätzliche Bürokratieebene. Das Ziel muss Abbau von Bürokratie sein. 4.4

3 Automatische Ausdehnung nationaler Patente. Es sollten nach Möglichkeit auch Europäische Gebrauchsmuster geschaffen werden (z.b. wie in Deutschland bekannt). Diese Patente light sind äusserst nützlich gerade für KMU : Problematisch ist der hinderliche Charakter bei der Entwicklung von Software : Leider nimmt der Einfluss der US-Mentalität zum Schutzrechtsystem auch in Europa überhand. 5.4 Im Moment werden 0 Patente genutzt. In Zukunft sind Patente möglich. Folgende Probleme bestehen heute: Im Bereich Softwareentwicklung ist die Gültigkeit unklar. Patente sind ausserdem klar der falsche Weg, Software zu schützen, da n-fach Erfindungen die Norm sind und die angelegte Erfindungshöhe nicht hoch genug. Das Patentsystem wurde für mechanische Erfindungen geschaffen. Es ist ausserdem nicht möglich, mit vertretbarem Aufwand festzustellen, ob ein Patent verletzt wird. Softwarepatente werden heute primär zur gezielten Ausschaltung von Konkurrenz verwendet. Namentlich kleine und mittlere Firmen werden stark belastet. Die Kosten für die Patentierung und die Durchsetzung sind viel zu hoch. Nur Firmen >50 Personen können sinnvoll Patente einsetzen. Die wirtschaftliche Bewertung von Patenten ist schwierig. Deshalb wird heute häufig die Anzahl Patente gezählt. Die Qualität erteilter Patente ist zum Teil schlecht. Die nationalen Ämter und auch das EPA sind selbst nicht in der Lage festzustellen, was jetzt genau gilt an Patenten. Eine einzelne Firma wird gezwungen, sich unrechtmässig zu verhalten. Patentrecht verletzt den Grundsatz: Ultra posse nemo obligator. Patente werden heute nicht mehr als Innovationsschutz verwendet, sondern als Investitionsschutz und als strategische Massnahme zur Behinderung der Konkurrenz und als Verteidigungsmittel gegen andere Patente. Der grundlegende Zweck ist damit völlig pervertiert. Dies muss durch höhere Patentierungshürden, Auftrennen des Innovationsschutzes vom Investitionsschutz (heutige Medikamentenforschung hat zum Teil 0 Innovationsgehalt, sondern ist ein absolut automatisierbarer Vorgang). 5.5 Die Kommission sollte ein Europäisches Gebrauchsmuster schaffen. Die Kommission sollte die Balance zwischen Rechteinhabern und Dritten wiederherstellen. Die Kommission sollte das tun, was für Europa gut ist und das ist nicht ein Nachäffen der Amerikaner. Namentlich sollte sie nicht so stark auf diejenigen Staaten in der EU achten, die aus Partikulärinteressen (z.b. Europavertretungen amerikanischer Unternehmen in Irland) die Gesamtinteressen der EU hintertreiben. Die Kommission sollte bei der Vereinheitlichung sicherstellen, dass das EPA in dem neuen Patentsystem aufgehen kann, ohne die Nicht-EU-Ländern aussen vor zu lassen, die auch Teil der europäischen Patentorganisation sind. Datenbanken für Nichtpatentliteratur sollten aufgebaut werden. Die EU sollte eine günstige

4 Methode für neuheitszerstörende Publikationen aufbauen, für Firmen, die nicht patentieren wollen. Heute müssen zum Teil Patente erstellt werden, die die Firma nicht durchsetzen will, nur um die Neuheitszerstörung sicherzustellen. Es gibt zwar spezialisierte Webseiten, doch sind dies Abzocker in einem Masse, dass ein Patent fast billiger ist. (1.a) Ich antworte als Privatperson und Inhaber einer kleinen Softwarefirma. Es wird darum gebeten, dass die Personendaten dieser Eingabe vertraulich behandelt werden. Der Inhalt darf selbstverständlich veröffentlicht werden. (1.b) (1.c) (1.d) (1.e) (2.a) Schweiz (also Nichtmitgliedstaat), Softwareentwicklung (2.b) Ja (2.c) 2 (2.d) Softwareindustrie (2.e) Nein (2.f) Wir bemühen uns im Moment, zu publizieren statt zu patentieren (Open Source). (2.g) Royaltyfreie Patente im Rahmen offener Standards (2.h) Ja und immer mehr. Auch als Privatperson wird die Wahlfreiheit und die Möglichkeiten, die es gäbe systematisch untergraben durch Patente. (2.i) Im Bereich Software führt die schlechte Patentpolitik des EPA zu einer starken Verunsicherung. Ganze Geschäftsmodelle und Zweige können kaputt gehen. Davon wird nicht die EU profitieren,

5 sondern ausschliesslich amerikanische Konzerne.

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