Neue Rechtsgrundlagen. Hochschule Luzern - FH Zentralschweiz

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1 Neue Rechtsgrundlagen für die Hochschule Luzern - FH Zentralschweiz Zentralschweizer Regierungskonferenz, , 2009 Lungern

2 Hochschule Luzern Leistungsträger und Führungskräfte für Wirtschaft und Kultur Arbeitsmarkt Ingenieure Techniker Informatiker Architekten Manager Tourismusfachleute Finanzfachleute Controller Banker Wirtschaftsinformatiker Sozialarbeiter Animatoren Mediatoren Designer Grafiker Kunstpädagogen Künstler Musikpädagogen Musiker Bachelor Master & Weiterbil dung Bachelor Master & Weiterbil dung Bachelor Master & Weiterbild dung Bachelor Master & Weiterbil dung Bachelor Master & Weiterbild dung Technik & Architektur Wirtschaft Soziale Arbeit Design & Kunst Musik Berufsmaturanden, Gymnasiastinnen und Berufsleute

3 Hochschule Luzern - Finanzielle Impulse Lieferanten Dienstleister Gastronomie Vermieter Detailhandel Mitarbeitende Verkehrsmittel Zusätzlicher Umsatz für den Kanton Luzern 91 Mio. * Jährliche Einnahmen der Hochschule Luzern von rund 170 Mio. 35 Mio. 29 Mio. 26 Mio. 28 Mio. 20 Mio. 32 Mio. Bund Andere Kantone Drittmittel Studiengebühren Konkordat (ohne LU) Kanton Luzern * Gemäss Studie der Hochschule St. Gallen

4 Ziele HSLU als wettbewerbsfähige FH in der Schweizerischen Hochschullandschaft Einheitliche itli h Trägerschafts- und dführungs- struktur durch Fusion der Institutionen Verbesserte demokratische Abstützung in den Regionskantonen (Einbezug Parlamente und Regierungen) Definierte Hochschulautonomie Optimiertes Finanzierungskonzept, ohne die heutige Kostenverteilung grundsätzlich in Frage zu stellen.

5 Wichtigste Neuregelungen I Trägerschaft Leistungsauftrag Finanzierungs -modus Abgeltung Standort- vorteil Heutige Regelung Direktion in regionaler Trägerschaft, Technik & Architektur, Wirtschaft sowie Gestaltung und Kunst in Trägerschaft des Kantons Luzern, Musik und Soziale Arbeit je in der Trägerschaft einer Stiftung Mehrjährige Leistungsvereinbarungen in der Zuständigkeit des Konkordatsrats über studiengangsbezogene Kostenabgeltungspauschalen 12% der Finanzierungsbeiträge der Regionskantone an die Studiengänge Neuregelung Gesamte Fachhochschule als eine interkantonale öffentlich-rechtliche Anstalt in der Trägerschaft der Regionskantone LU, UR, SZ, OW, NW und ZG Mehrjährige Leistungsaufträge (in der Regel für 4 Jahre) in der Zuständigkeit der Kantonsregierungen Variable Kosten über Pauschalbeiträge gemäss Interkantonaler Fachhochschulvereinbarung, Gemeinkosten über Globalbudget lb 4% des im Standortkanton budgetierten Jahresumsatzes (Pendenz!)

6 Wichtigste Neuregelungen II Heutige Regelung Neuregelung Budget In der Verantwortung der jeweiligen Trägerschaften; für die Gesamtinstitution gibt es kein klare Zuständigkeitsnorm auf die Teilschulen bezogene Regelungen, unklare Zuständig- keiten Das Budget wird vom Fachhochschulrat beantragt und durch den Konkordatsrat genehmigt. Jahresrechnung und Der Konkordatsrat genehmigt die Jahresrechnung. Ergebnis- verwendung Personal Es gilt das Personalrecht der Es gilt im Grundsatz das Personalrecht jeweiligen Trägerschaft, für die des Kantons Luzern; Anpassungen an die Direktion das des Kantons Luzern Erfordernisse der Hochschule sind möglich. Infrastruktur Bereitstellung der Infrastruktur ist Infrastrukturplanung und bewirt- Sache der jeweiligen Träger schaftung liegt in der Verantwortung der Hochschule, Mitbestimmung der Standortkantone ist gewährleistet. Eigenkapital im Konkordat nicht geregelt Geklärte Regelungen und Kompetenzen

7 Wichtigste Änderungen aufgrund der Vernehmlassung Parlamente nehmen nicht zum Leistungsauftrag Stellung, sondern nehmen ihn zur Kenntnis Verschiebung von Kompetenzen vom Fachhochschulrat zum Konkordatsrat Handhabung von Eigenkapital und Gewinn- verwendung im Sinne der ZFDK-Stellungnahme Übernahme des Personalrechts des Kantons Luzern Klärung Zuständigkeiten Standortkanton / Hochschule bezüglich Immobilien

8 Führungsstruktur auf Ebene Trägerschaft Träg gerschaf ft Parlamente Interparlamentarische Fachhochschulkommission Regierungen Konkordatsrat Hochsc chule Revisionsstelle Fachhochschulrat Fachhochschulleitung

9 Finanzierungskonzept Lehre F&E Deckungsbeitrags- Stufen (DB) nach BBT-Definition Weiterbildung Dienstleistungen DB 1-3 Betriebskosten t Studierende, Bund, FHV Bund, Dritte DB 4-5 Gemeinkosten FHV-Beiträge Trägerkantone Dritte Sockelbeitrag F&E Globalbeitrag Gemeinkosten Dritte DB 6 Infrastruktur Dritte Bund Infrastruktur- finanzierung Bund Infrastruktur- finanzierung Dritte durch Trägerschaft finanziert

10 Steuerungsmodell EFP Vorgaben KR und FHR Erarbeitung EFP Genehmigung EFP EFP Vorgaben KR und FHR Erarbeitung EFP Genehmigung EFP Bund EFP Vorgaben KR und FHR Erarbeitung LA Vorbereitung Umsetzung LA Leistungsauftrag (inkl. Finanzplanung) Vorgaben KR Erarbeitung Vorbereitung Leistungsauftrag und FHR LA Umsetzung (inkl. Finanzplanung) LA Verifikation Finanzen LA finanz. LA + Budget 12 Finanzplanung Verifikation Finanzen LA finanz. LA + Budget 13 Finanzplanung Verifikation Finanzen LA 14 finanz. LA + Budget 14 Finanzplanung Verifikation Finanzen LA 15 finanz. LA + Budget 15 Finanzplanung Verifikation Finanzen LA 16 finanz. LA + Budget 16 Finanzplanung Legende LA = Leistungsauftrag EFP = Entwicklungs- und Finanzplan

11 Eigenkapital und Gewinnverwendung Eigenkap pital (max. 10% des Jahresumsa atzes) Zweckgebundene Rückstellungen Freie Reserve (max. 5% des Jahresumsatzes) Pflichtreserve (max. 5% des Jahresumsatzes) Über die Verwendung entscheiden die Organe der Fachhochschule Jahresgewinn Rückführung an Kantone, sofern Eigenkapital grösser als 10% des Jahresumsatzes Zweckgebunden für die Deckung von Verlusten, über die Verwendung entscheidet der Konkordatsrat

12 Abgeltung Standortvorteil Finanzielle Auswirkungen auf die Kantone Konkordatsfinanzierung ohne Abgeltung Standortvorteil mit Abgeltung Standortvorteil Differenz in % Luzern % 7.5% Uri % Schwyz % Obwalden % Nidwalden % Zug % 86% Summe Basis: Budget 2009, Abgeltungsatz 4% des Umsatzes

13 Stimmengewichtung im Konkordatsrat? Kanton Finanzierungsanteil Stimmkraft in % Gerundet zu gleichen Teilen nach Finanzierungsanteil Luzern 62.6% / 62.0% 60% (40%) Uri 4.2% / 4.3% 5% (10%) Schwyz 8.3% / 8.7% 10% (13%) Obwalden 3.7% / 3.7% 5% (10%) Nidwalden 61%/56% 6.1% 5.6% 5% (10%) Zug 15.1% / 15.7% 15% (16%) Summe total Für einen Mehrheitsentscheid werden 20 Stimmen benötigt. Mögliche Mehrheitsverhältnisse sind somit: Für Zustimmung werden mindestens benötigt: Ablehnung LU + ZG (21) UR, SZ, OW, NW (17) LU + SZ (20) UR, OW, NW, ZG (19) LU + 2 kleine Kantone (23) SZ, ZG, 1 kleiner Kanton (15) UR + SZ + OW + NW + ZG (23) LU (15)

14 Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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