Preisliste KIBAG RE 2016

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1 Preisliste KIBAG RE 2016 Recycling Entsorgung Mulden Kies und Sand Zentrallabor Recycling und Entsorgung

2 Ihre Ansprechpartner Mineralisches Baustoff-Recycling Walter Diggelmann Leiter mineralisches Baustoff-Recycling T Bodenrecycling Kurt Morgan Leiter Bodenrecycling Recyclage de Sols T F Felix Schraner Leiter Bodenrecycling T F Anatolio Monney Leiter Recyclage de Sols Belfaux T F Verkauf Entsorgung Stefan Bänziger Verkauf Entsorgung Aussendienst T F Sascha Tilliot Verkauf Entsorgung Aussendienst T F Mike Enderli Verkauf Entsorgung Innendienst T F Entsorgungstechnik Markus Gnehm Leiter Entsorgungstechnik T F Logistik Ansprechpartner Transportlogistik: Engelbert Blattmann Raphael Weyermann Beat Klingenfuss Ansprechpartner Mulden-Disposition: Skender Fazliu Romano von Allmen Qamil Bunjaku T T Zentrallabor Tuggen Ursina Jenny Laborleiterin Weitere Ansprechpartner: Heinz Buckenmayer Sandro Bühler Michael Gilg Andrea Schärer Hans Luchsinger Dario Pedrana Erich Walker Willy Gerspacher T

3 Inhaltsverzeichnis Alle Preise verstehen sich ab Werk in CHF exkl. Mehrwertsteuer. Mit dieser Preisliste werden alle bisherigen Preislisten ersetzt und ungültig. Kies/Sand Gesteinskörnungen nach Norm SN NA 4 Primärkies/Sand nicht normiert 5 RC-Kies/Sand normiert und nicht normiert 6 Allgemeine Lieferbedingungen für Sand und Kies 7 Entsorgung Bodenrecycling 8 Aushubmaterialien 9 Mineralische Materialien Entsorgungsgebühren und Zuschläge mineralische Materialien 12 Allgemeine Bedingungen für die Annahme von mineralischen Materialien 13 Entsorgungsgebühren diverse Materialien - Organische und gemischte Materialien 13 - Wertstoffe, Sonderabfälle und Elektroschrott 14 - Altreifen, Zuschläge 15 Mulden Gebinde und Verdichtungsgeräte 16 Muldentypen 17 Zonenplan und Transportpreise 18 Transportmittel (in Regie) 19 Leistungsbestimmungen Muldenservice 19 KIBAG Zentrallabor Das KIBAG Zentrallabor 20 Prüfungen an Gesteinskörnungen und Schotter, Frischbeton-Prüfungen 21 Festbeton-Prüfungen, Externe Prüfungen 22 3

4 Kies/Sand Gesteinskörnungen Norm SN NA Am 1. Februar 2010 wurde eine überarbeitete Fassung der bisher gültigen Norm SN NA «Gesteinskörnungen für ungebundene und hydraulisch gebundene Gemische für Ingenieur- und Strassenbau» in Kraft gesetzt. Die neue Norm ist verbindlich für den Strassen-, Verkehrswege- sowie Ingenieurbau und anzuwenden sowohl für Gemische aus Primärkies, wie für rezyklierte Gemische. Neben den Ansprüchen bezüglich Kornverteilung (Siebkurve) müssen die neuen Produkte verschiedene weitere Ansprüche, wie z.b. Petrografie, Kornform und Frostbeständigkeit erfüllen. Mit der Einführung der neuen Norm werden die «klassischen» Produkte wie Wandkies 1. Klasse und Kiessand I ersetzt. Bitte beachten Sie in den Ausschreibungen die entsprechenden Beschriebe und Spezifikationen. KIBAG hat ihre Produkte nach der neuen Norm SN NA sowohl im Bereich Primärkies als auch im Bereich Recycling- Kiesgemisch zertifiziert. Die neuen Nennkörnungen sind 0/22,4 mm und 0/45 mm. Mit dem zulässigen Überkorn entspricht das 0/22,4 mm Gemisch etwa dem bisherigen 0/32 mm Kies und das 0/45 mm Gemisch dem bisherigen 0/63 mm Kies. Gerne informieren wir Sie über weitere Produktedetails und beraten Sie in Anwendungen. Übersicht der Bestandteile für ungebundene rezyklierte Gesteinskörnungen gemäss SN NA Bestandteile Ra Rb Rc Ru Rg FL X RC-Kiesgemisch A < 30% < 1% < 4% > 70% < 2% < 5 cm 3 /kg < 0.3% RC-Kiesgemisch B < 4% < 1% < 30% > 70% < 2% < 5 cm 3 /kg < 0.3% RC-Kiesgemisch P < 4% < 1% < 4% > 95% < 2% < 5 cm 3 /kg < 0.3% RC-Asphaltgranulatgemisch > 80% zusammen < 2% < 20% < 2% < 5 cm 3 /kg < 0.3% RC-Betongranulatgemisch < 4% < 2% > 30% < 70% < 2% < 5 cm 3 /kg < 0.3% RC-Mischgranulatgemisch < 4% zusammen > 95% < 2% < 5 cm 3 /kg < 1.0% Legende: Ra = Bitumenhaltige Materialien in Massen-% Rb = Mauersteine, Mauerziegel in Massen-% Rc = Beton, Betonprodukte in Massen-% Ru = ungebundene natürliche Gesteinskörnung (Primärkies) in Massen-% Rg = Glas in Massen-% FL = Schwimmendes Material Volumen cm 3 x kg-1 X = Sonstige Materialien (Metalle, Holz, Kunststoffe, Gummi, nicht schwimmend) in Masse-% Einsatzmöglichkeiten von RC-Kiesgemischen gemäss Richtlinie BAFU Anwendung lose ohne Deckschicht lose mit Deckschicht hydraulisch gebunden z.b. RC-Beton bituminös gebunden (z.b. RC-Asphalt) RC-Kiesgemisch A erlaubt * erlaubt RC-Kiesgemisch B erlaubt erlaubt erlaubt RC-Kiesgemisch P erlaubt erlaubt erlaubt erlaubt RC-Asphaltgranulatgemisch Schichtstärke < 7 cm,* als Planiematerial unter * erlaubt Asphaltgranulat gewalzt bituminöser Deckschicht RC-Betongranulatgemisch erlaubt * erlaubt RC-Mischgranulatgemisch erlaubt * erlaubt * Es können abweichende kantonale Bestimmungen existieren. RC-Gesteinskörnungen dürfen nicht für Sicker- und Drainageschichten verwendet werden. Der Abstand zwischen RC-Baustoffen und Grundwasser muss minimal 2.00 m betragen. 4

5 Kies/Sand Primärkies/Sand nicht normierte Gesteinskörnungen Art. Nr. Korngrösse in mm Materialbezeichnung Schüttgewicht to/m 3 Stadel Wollishofen Effretikon Regensdorf Bassersdorf Strassenkies Leitungssand gewaschen Leitungskies gewaschen Leitungskies gewaschen Leitungskies gewaschen Splitt Jurasplitt 1.50 auf Anfrage Geröll 1.56 auf Anfrage auf Anfrage Geröll Bollensteine Wandkies unsortiert Netstaler Bergschotter Zingelit 1.65 auf Anfrage auf Anfrage auf Anfrage 790 Humus unsortiert Humus ausgesiebt Humus Substrat 1.30 auf Anfrage

6 Kies/Sand RC-Kies/Sand normierte RC-Kiesgemische Art. Nr. Nennkörnung Materialbezeichnung Kat. Schüttgewicht to/m 3 Norm SN NA Bassersdorf Effretikon Regensdorf 606 0/45 RC-Kiesgemisch A OC /45 RC-Kiesgemisch B OC /22,4 RC-Betongranulatgemisch OC /45 RC-Betongranulatgemisch OC RC-Kies/Sand nicht normierte RC-Kiesgemische Art. Nr. Korngrösse in mm Materialbezeichnung Schüttgewicht to/m 3 Effretikon Regensdorf RC-Asphaltgranulatgemisch RC-Mischgranulatgemisch RC-Mischgranulatgemisch RC-Kiesgemisch A RC-Leitungssand RC-Leitungssand RC-Leitungssand RC-Leitungssand RC-Rundkies-/Schottergemisch RC-Rundkies-/Schottergemisch RC-Rundkies-/Schottergemisch RC-Rundkies-/Schottergemisch RCB-Geröll/Schottergemisch* RCB-Geröll/Schottergemisch* RCB-Geröll/Schottergemisch* *ungewaschen 6

7 Kies/Sand Allgemeine Lieferbedingungen für Sand und Kies KIBAG Kies Stadel AG, KIBAG Kies Tuggen AG, KIBAG Kies Edlibach AG, KIBAG Kies Nuolen AG, KIBAG Kies Seewen AG, KIBAG Kies Weinfelden AG, KIBAG Kies Waldkirch AG, KIBAG Kies Birr AG, KIBAG Kies Schafisheim AG, KIBAG Kies Lostorf AG, KIBAG Kies Basel AG, KIBAG RE AG (nachfolgend KIBAG) 1. Geltungsbereich Alle Lieferungen von Sand und Kies werden aufgrund dieser Allgemeinen Lieferbedingungen ausgeführt. Durch seine Bestellung anerkennt der Besteller die Gültigkeit dieser Lieferbedingungen. Abweichende Bedingungen sind nur gültig, wenn sie von der KIBAG schriftlich bestätigt worden sind. 2. Allgemeines Gewaschenes Kiesmaterial kann gebrochene Anteile enthalten. Bei Lieferschwierigkeiten infolge höherer Gewalt und Betriebsstörungen behält sich die KIBAG vor, die Lieferzeiten entsprechend zu verlängern. Das gelieferte Material ist hinsichtlich Qualität und/oder Menge während des Ablads des Materials, zu prüfen. Allfällige Mängel müssen bei der KIBAG sofort gerügt werden. Gültig ist nur eine Mängelrüge in schriftlicher Form. Ist das gelieferte Material mangelhaft und wird der Mangel rechtzeitig gerügt, ist die KIBAG berechtigt, Ersatz- oder Nachlieferung zu leisten. Die Gültigkeit von individuellen Offerten auf Einzelobjekten ist unter Vorbehalt offizieller Preisänderungen auf 3 Monate beschränkt. Bestellungen für den Folgetag müssen bis spätestens Uhr des Vortages vorgenommen werden. Preisangaben und die Verrechnung der Sand- und Kiesmaterialien erfolgen ausschliesslich in Tonnen. Für Kleinmengen unter 1.5 Tonnen wird ein Zuschlag von Fr. 20. /Lieferung verrechnet. 3. Transportbedingungen Bei Frankolieferungen oder Abfuhren werden einwandfreie Zufahrtsverhältnisse sowie ungehinderte Lade-/Entladungsmöglichkeiten vorausgesetzt. Ohne ausdrückliche Bestellung liegt die Wahl des Transportmittels ausschliesslich beim Lieferwerk. Für Fuhren mit Fahrmischer/Silofahrzeug wird auf dem Kippertarif ein Zuschlag von Fr. 8. /to verrechnet. Als Mindesttransportmenge werden für 4-Achs-Kipper 17 to pro Fuhre und für Rolltainer 15 to pro Fuhre verrechnet. Wird der Einsatz von 2-/3-Achs-Fahrzeugen verlangt, erfolgt die Verrechnung in Regie. Transporte in Regie werden mit Fr /Std. verrechnet. In der Frankolieferung ist eine maximale Entlade- und Wartezeit auf der Baustelle von 5 Minuten pro Fuhre inbegriffen. Längere Warte-/Abladezeiten werden in Regie mit Fr /Std. separat verrechnet. Transporte bei kurzfristigen Absagen am Liefertag werden verrechnet. Für das Abführen von unverschmutztem Aushubmaterial wird keine Garantie auf die Tagesleistung der zu transportierten Menge gegeben. 4. Nacht- und Überzeit Materialzuschläge Sand und Kies sind wie folgt zu liefern: Normale Überzeit Fr / to Nachtarbeit Fr. 23. / to, mind. Fr Samstags-/Sonntagsarbeit SA MO Fr. 26. / to, mind. Fr Bewilligungsgebühren werden separat verrechnet. Transportzuschläge Der Transport des Materials wird zusätzlich nach Aufwand verrechnet. Nachtarbeit Fr /Std. Samstags-/Sonntagsarbeit SA MO Fr /Std. 5. Zahlungsbedingungen 30 Tage netto ab Fakturadatum. Nach Ablauf der Zahlungsfrist schuldet der Besteller ohne weiteres, d.h. ohne Mahnung und ohne Ansetzung einer Nachfrist, einen Verzugszins von 8%. Für Lieferungen an Barzahler erfolgt ein Zuschlag von Fr. 20. /Lieferung. 6. Ausschluss des Rückbehaltungsrechts des Bestellers (Art. 82 OR) Das gesetzliche Rückbehaltungsrecht des Bestellers wird ausgeschlossen. Insbesondere ist der Besteller im Falle von Mängeln nicht zur Zurückhaltung von fälligen Zahlungen an die KIBAG berechtigt. 7. Verrechnungsverbot Der Besteller ist nicht berechtigt, allfällige Forderungen seinerseits mit Gegenforderungen der KIBAG zu verrechnen. 8. Erfüllungsort Erfüllungsort ist, auch bei Lieferung franko Baustelle, das Geschäftsdomizil der KIBAG. 9. Anwendbares Recht, Gerichtsbarkeit und Gerichtsstand Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des «Wiener Kaufrechts» (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980). Für die Beurteilung von Streitigkeiten sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte am Geschäftsdomizil der KIBAG zuständig. 7

8 Entsorgung Bodenrecycling Belastete Bauabfälle verwerten statt deponieren Engagiert und kompetent. Die KIBAG RE AG Bodenrecycling ist Ihre ideale Partnerin für Altlastensanierungen und Entsorgungen mit Bestand. Sie setzt Ihre Anforderungen marktgerecht um. Die Motivation und das Know-how unserer Mitarbeitenden sind für den Erfolg Ihres Sanierungs- oder Entsorgungsvorhabens von grösster Bedeutung. Deshalb legen wir Wert auf ein partnerschaftliches Betriebsklima und eine permanente Aus- und Weiterbildung. Das garantiert Ihnen, jederzeit mit kompetenten Partnern zusammenzuarbeiten, die ganzheitlich denken und wissen, wie man Entsorgungen effizient und zielgerichtet realisiert. Innovativ und nachhaltig. Weiter kommen heisst weiter denken. Die KIBAG setzt alles daran, Ihr Projekt möglichst wirtschaftlich und umweltbewusst umzusetzen. Dazu gehören die ständige Suche nach noch effizienteren und umweltfreundlicheren Verfahren und eine umweltschonende Logistik. Damit erreichen wir für alle Baubeteiligten eine nachhaltige Verbesserung der Wohn-, Arbeits- und Lebensqualität bereits während der Abwicklung des Projekts. Zertifiziert und persönlich. Die KIBAG RE AG Bodenrecycling ist SQS-zertifiziert und erfüllt sämtliche Qualitätsanforderungen nach ISO 9001:2008 und ISO 14001:2004. Demnach führt das Bauen mit KIBAG systematisch zum Erfolg. Wir freuen uns auf Ihre Herausforderung und darauf, Ihnen unsere massgeschneiderten Lösungen für Ihr Projekt aufzeigen zu können! Gerne sind wir für Sie da: Mit KIBAG RE eine saubere Sache Unsere Kernkompetenzen: n Bodenwäsche Bis zu 100% Verwertung von belasteten Bauabfällen. n Entsorgungslogistik Bauabfalltransport auf der Strasse, per Bahn oder im Kombiverkehr. n Kugelfangsanierung Aufbereitung nach dem Stand der Technik. n Altlastensanierung Vom Entsorgungskonzept über Rückbau, Spezialtiefbau, besondere Arbeitssicherheitsmassnahmen, Aushub, Logistik und Entsorgung. n Sanierung von Deponien Rückbau und Entsorgung ehemaliger Chemiemülldeponien in luftdichten Hallen mit Abluftbehandlung und besonderen Arbeitssicherheitsmassnahmen. 8 KIBAG RE AG Bodenrecycling, T

9 Entsorgung Materialannahme/Ablagerung Aushubmaterialien und Entsorgung Materialdefinition Voraussetzung für Aushub: Humus/Oberboden vorgängig abgeschält; keine Vermischung mit Unterboden. n Aushub sauber Aushubmaterial gilt als unverschmutzt, wenn seine natürliche Zusammensetzung durch menschliche Tätigkeit weder chemisch noch durch Fremdstoffe, wie Siedlungsabfälle, Grünzeug, Holz oder andere Bauabfälle verändert wurde. Aushub sauber kann uneingeschränkt für Hinterfüllungen verwendet oder in Aushubdeponien abgelagert werden. n Aushub verschmutzt Aushubmaterial gilt als verschmutzt, wenn seine natürliche Zusammensetzung durch menschliche Tätigkeit chemisch oder durch Fremdstoffe, wie Siedlungsabfälle, Grünzeug, Holz, Bauschutt oder andere Bauabfälle verändert wurde. Zusätzlich muss das Material mindestens die Ablagerungskriterien einer TVA-konformen Inertstoffdeponie erfüllen. Ablagerungsbedingungen n Deklaration In Aushubdeponien (Auffüllungen/Rekultivierung von Kiesgruben) darf nur unverschmutztes, natürliches Aushubmaterial abgelagert werden. Für sämtliches Aushubmaterial ist eine Deklaration notwendig und vor Beginn der Anlieferung dem Deponiebetreiber zuzustellen. Bei Bauvorhaben, bei welchen mehr als 50 m 3 (fest) Bodenmaterial abgeführt werden, ist zusätzlich eine Kopie des Meldeblattes über Bodenverschiebung erforderlich. n Stichproben und Haftung Der Deponiebetreiber ist verpflichtet, das angelieferte Aushubmaterial stichprobenweise zu überprüfen. Erfüllt das untersuchte Aushubmaterial die gesetzlichen Grenzwerte nicht, haftet der Abgeber in jedem Fall für sämtliche Kosten, die durch die Rückgabe des Materials oder dessen gesetzes- und umweltkonforme Entsorgung entstehen. n Humus/Oberboden sauber Humus/Oberboden gilt als unverschmutzt wenn die Richtwerte gemäss VBBo, «Wegleitung Bodenaushub» des BAFU respektive die Kategorie l gemäss FaBo des Kantons Zürich für unbelasteten Boden aushub erfüllt und für uneingeschränkte Wiederverwendung zugelassen ist. Zusätzlich muss das Material frei von Bewuchs, Wurzelstöcken oder Wurzelwerk Ø > 10 mm, Fremdstoffen und Gestein sein. Nicht obiger Zuammensetzung entprechender Humus/Oberboden wird als Aushub verschmutzt deklariert. Ablagerungsgebühren Artikel VeVA-Nr. Beschreibung Schüttgewicht to/m 3 Aushub sauber unbelasteter Bodenaushub ohne jegliche Fremdstoffe (Belastung < Grenzwerte nach TVA, Art. 3 Abs. 7) Annahme in Mulden Aushub verschmutzt verschmutzter Bodenaushub (Anforderungen nach TVA Anhang 1 52 Art. 22 und 32 erfüllt) Zuschläge Artikel Beschreibung Annahme in Mulden Aushub nass stichfester Bodenaushub, sauber respektive Schlechtwetterzuschlag 9.00 Aushub Schlamm fliessender Bodenaushub, sauber

10 Entsorgung Mineralische Materialien Betonabbruch Durch Abbrechen von bewehrten oder unbewehrten Betonkonstruktionen und -belägen gewonnenes Material gelten als Betonabbruch. Die Anforderungen an das daraus aufzubereitende Betongranulat sind so hoch, dass KIBAG zwei verschiedene Qualitäten an Betonabbruch wie folgt definiert: n Betonabbruch armiert sauber Betonabbruch armiert sauber ist Betonabbruch erster Qualität, der aus Rückbau von Konstruktionsbeton stammt und sich somit für die Aufbereitung zu Zuschlagstoff für die Produktion von Recycling- Konstruktionsbeton eignet. Unverschmutzt ohne Fremdstoffe oder Bauschutt, chemisch unbelastet. n Betonabbruch unarmiert sauber Betonabbruch unarmiert sauber ist Betonabbruch zweiter Qualität, der aus Rückbau von Tiefbau-Magerbeton, Betonrohren, Zementplatten, Zementverbundsteinen, Stellplatten etc. stammt und sich für die Aufbereitung zu Zuschlagstoff für Recycling-Konstruktionsbeton nicht eignet. Aufbereitung nur zu Granulat für die Wiederverwertung in ungebundenen Gemischen möglich. Unverschmutzt ohne Fremdstoffe, Aushub oder Bauschutt, chemisch unbelastet. Nicht als Betonabbruch gelten folgende Rückbaustoffe: Betonabtrag aus hydrodynamischen Abtragsverfahren Betonabtrag aus Fräs- oder Kugelstrahlbehandlungen von Betonoberflächen Rückbaumaterial aus Überzügen und Unterlagsböden Ø < 8 mm Rückbaumaterial aus Überzügen und Unterlagsböden Ø > 8 mm Rückgebauter Beton oder Restbeton mit Stahlfasern Rückgebauter Mischabbruchbeton Beton-/Zementschlamm Lecabeton Porenbeton (Siporex/Ytong/Gasbeton), Misaporschotter, Misaporbeton, Schlackebeton Deklaration als Inertmaterial Deklaration als Inertmaterial Deklaration als Inertmaterial Deklaration als Mischabbruch Deklaration als Mischabbruch Deklaration als Mischabbruch Deklaration als Inertmaterial Deklaration als Mischabbruch Deklaration als Inertmaterial 10

11 Entsorgung Mineralische Materialien Mischabbruch sauber Mischabbruch sauber ist ein Gemisch von ausschliesslich mineralischen Bauabfällen von Massivbauteilen wie Beton, Backstein-, Kalksandsteinund Natursteinmauerwerk. Ohne Fremdstoffe wie Verputz, Keramik, Eternit, Aushub, Holz, Glas, Gips, Kunststoff, chemisch unbelastet mit maximal 15% Feinanteil Ø > 8 mm. Übersteigt der Feinanteil 15%, so wird das Material als Inertmaterial deklariert. Strassenaufbruch sauber (Kiesmaterial) Als Strassenaufbruch sauber gilt das durch Ausheben, Aufbrechen oder Fräsen von nicht gebundenen Fundationsschichten (Kieskoffer aus Primärmaterial unverschmutzt) gewonnene mineralische Material. Anteil Kies-Sand > 90%, Beton und Asphalt je < 4%, ohne Aushub, ohne Kunststoff, Holz, kein Stabimaterial, kein RC-Kiesgemisch. Aufbruchasphalt sauber Als Ausbauasphalt gelten aufgebrochene, bituminös gebundene Deckschichten in Schollenform ohne Kiesanteil oder andere Fremdstoffe, kein Gussasphalt. Im Weiteren sind drei Materialkategorien je nach PAK-Gehalt im Bindemittel zu unterscheiden: n Ausbauasphalt/Asphaltfräsgut PAK < 5'000 Gemäss Richtlinie für die Verwertung mineralischer Bauabfälle (BVR) des BAFU ist eine Wiederverwertung von Ausbauasphalt mit einem PAK-Gehalt im Bindemittel von unter 5'000 mg/kg zulässig. Inertmaterial Als Inertmaterial gelten Abfälle, deren Verwertung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht tragbar ist. Gemäss TVA Anhang 152 (Art. 22 und 32) im Besonderen definiert als: n Ziffer 11: Abfälle die zu mindestens 95 Gewichtsprozenten aus gesteinsähnlichhen Bestandteilen wie Silikaten, Carbonaten oder Aluminaten bestehen sowie die Grenzwerte für Schwermetalle und Eluate einhalten und nicht anderweitig verwertet werden können. n Ziffer 12: Bauabfälle die nicht mit Sonderabfällen vermischt sind, keinen Ausbauasphalt mit einem Gehalt von mehr als 250 mg polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) pro kg enthalten, Metalle, Kunststoffe, Papier, Holz und Textilien nach dem Stand der Technik vorgängig entfernt wurden und die zu mindestens 95 Gewichtsprozenten aus Steinen oder gesteinsähnlichen Bestandteilen wie Beton, Ziegel, Asbestzement, Glas, Mauerabbruch, Strassenaufbruch bestehen. Beispielsweise stark verschmutzter Mischabbruch, mineralische Feinfraktionen Ø < 8 mm, Betonabtrag aus hydrodynamischen Verfahren oder Oberflächenabtrag mittels Fräs- oder Kugelstrahlen, Asbestzementprodukte, Gasbeton, Strassensplitt, Flach- und Verpackungsglas. n Ausbauasphalt/Asphaltfräsgut PAK 5'000 20'000 Beläge mit einem Wert zwischen und mg/kg können in speziellen Anlagen aufbereitet werden. n Ausbauasphalt/Asphaltfräsgut PAK > 20'000 Beläge mit einem Wert über mg/kg müssen als Sonderabfall entsorgt werden. Bei mehr als 30 m 3 Ausbauasphalt ist die Bauherrschaft verpflichtet den PAK Gehalt (Gehalt an polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen) im Labor zu ermitteln und eine entsprechende Analyse vorzulegen. Ohne diese Deklaration wird die Annahme auf dem RC-Platz der KIBAG RE AG verweigert. Für den Transport von Ausbauasphalt/Asphaltfräsgut PAK > ist ein VeVA-Begleitschein erforderlich. 11

12 Entsorgung Entsorgungsgebühren mineralische Materialien Artikel VeVA-Nr. Beschreibung Schüttdichte to/m 3 Annahme in Mulden Betonabbruch Betonabbruch armiert < 70 cm sauber Betonabbruch unarmiert < 70 cm sauber Betonabbruch armiert aus Rückbau von Konstruktionsbeton, unverschmutzt ohne Fremdstoffe oder Bauschutt, chemisch unbelastet Betonabbruch unarmiert aus Rückbau von Tiefbau-Magerbeton, Zement-/Stellplatten, Verbundsteine etc. unverschmutzt ohne Fremdstoffe oder Bauschutt, chemisch unbelastet Mischabbruch sauber Mischabbruch sauber Verwertbares Gemisch von ausschliesslich mineralischen Bauabfällen wie Beton-, Backstein-, Kalksand- und Natursteinmauerwerk. Ohne Fremdstoffe wie Verputz, Keramik, Faserzementplatten, Aushub, Holz, Glas, Gips, Kunststoff, chemisch unbelastet. Feinanteil Ø > 8 mm maximal 15%. Strassenaufbruch sauber (Kiesmaterial) Strassenaufbruch sauber (Kiesmaterial) Aufbruchasphalt sauber Aufbruchasphalt < 70 cm und Asphaltfräsgut PAK < 5000 Aufbruchasphalt < 70 cm und Asphaltfräsgut PAK Aufbruchasphalt < 70 cm und Asphaltfräsgut PAK > Inertmaterial Aus Fundationsschichten gewonnenes mineralisches Primär-Material. Anteil Kies-Sand > 90%, Beton und Asphalt je < 4%, ohne Aushub, ohne Kunststoff, Holz, kein Stabimaterial, kein RC-Kiesgemisch Aufgebrochene oder gefräste, bituminös gebundene Deckschichten ohne Kiesanteil oder andere Fremdstoffe, kein Gussasphalt < 5'000 mg/kg PAK im Bindemittel. Nachweis PAK-Gehalt durch Anlieferer Aufgebrochene oder gefräste, bituminös gebundene Deckschichten ohne Kiesanteil oder andere Fremdstoffe, kein Gussasphalt 5' mg/kg PAK im Bindemittel. Nachweis PAK-Gehalt durch Anlieferer Aufbruchasphalt/Asphaltfräsgut mit mehr als 20'000 mg/kg PAK im Bindemittel sowie andere teerhaltige Abfälle und Kohleteer. Inertmaterial Nicht verwertbare mineralische Bauabfälle ohne Fremdstoffe, wie stark verschmutzter Mischabbruch oder Bodenaushub. (Anforderungen nach TVA Anhang 152 Art. 22 und 32 erfüllt) Zuschläge mineralische Materialien Artikel Beschreibung Annahme in Mulden Zerkleinerung Zerkleinern von Betonabbruch oder Asphaltschollen mit Kantenlänge > 70 cm Vorstehende Armierungseisen Abtrennen vorstehender Armierungseisen länger als 20 cm bei Betonabbruch Aussortieren Verunreinigung Aussortieren von Fremdstoffen oder Mehr-Bestandteilen in nicht sortenrein angelieferten mineralischen Bauabfällen

13 Entsorgung Allgemeine Bedingungen für die Annahme von mineralischen Materialien KIBAG Kies Stadel AG, KIBAG Kies Tuggen AG, KIBAG Kies Edlibach AG, KIBAG Kies Nuolen AG, KIBAG Kies Seewen AG, KIBAG Kies Weinfelden AG, KIBAG Kies Waldkirch AG, KIBAG Kies Birr AG, KIBAG Kies Schafisheim AG, KIBAG Kies Lostorf AG, KIBAG Kies Basel AG, KIBAG RE AG (nachfolgend KIBAG) 1. Geltungsbereich Mineralische Materialien werden aufgrund dieser Allgemeinen Bedingungen angenommen. Durch die Anlieferung anerkennt der Abgeber die Gültigkeit dieser Allgemeinen Bedingungen. Abweichende Bedingungen sind nur gültig, wenn sie von der KIBAG schriftlich bestätigt worden sind. 2. Annahme und Verweigerung Auf der Basis der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen können an den Standorten der KIBAG mineralische Materialien angeliefert werden, im Einzelnen gemäss der vorliegenden Preisliste. Die KIBAG behält sich das Recht vor, jederzeit die Annahme zu verweigern, insbesondere im Falle von Platzmangel. 3. Eingangskontrolle und Haftung Der Abgeber ist verantwortlich, dass die Materialien sauber und unvermischt angeliefert werden. Er ist nachweispflichtig, dass keine mit Schadstoffen belasteten Materialien angeliefert werden. Weicht die Beschaffenheit der zu entsorgenden Materialien von der auf dem Transportschein aufgeführten Deklaration ab, oder sind diese Materialien mit Schadstoffen belastet, so haftet der Abgeber in jedem Fall für sämtliche Kosten, die durch die Rückgabe der Materialien oder deren gesetzes- und umweltkonforme Entsorgung entstehen. 4. Schadloshaltung der KIBAG durch den Abgeber Im Falle einer Haftung der KIBAG gegenüber dem Staat oder sonstigen Dritten aus deponierten oder wiederverwendeten Materialien, die der Abgeber nicht vorschriftsgemäss deklariert hat, hat der Abgeber der KIBAG sämtliche Kosten aus deren Inanspruchnahme durch den Staat oder sonstige Dritte unabhängig von einem Verschulden seinerseits als Schaden zu ersetzen. Entsorgungsgebühren diverse Materialien Artikel VeVA-Nr. Beschreibung Schüttdichte to/m 3 Organische Materialien Altholz Bau- und Abbruchholz Kat. 1 3, wie z.b. Schaltafeln, Balken, Spanplatten, Pavatex oder Bretterabschnitte, Einwegpaletten Altholz kontaminiert Kontaminiertes Holz Kat. 4, wie z.b. Eisenbahnschwellen, Zaunholz, druckimprägnierte Hölzer oder Fensterholz Grüngut Gartenabraum gemischt, Gras, Laub, Äste < 8 cm Durchmesser, kein Hauskehricht, kein Aushub, keine Fremdstoffe Annahme in Mulden Wurzelstöcke und Abmessungen bis 150 cm Äste 0 > 8 cm Bei Kantenlängen > 300 cm (Wurzelstöcke über 150 cm) wird ein Zerkleinerungszuschlag verrechnet. Gemischte Materialien Sperrgut unsortiert Kantenlänge > 300 cm Industrieabfälle/ Kehricht (KVA) Vermischtes Muldengut, wie z.b behandeltes Holz, Wurzeln, Laub, Karton, Kork, Gips, Papier, Pavatex, Bodenbeläge, Möbel, Fensterrahmen, Plastik, Styropor, Verbundstoffe, Metalle, Textilien, ohne Sonderabfälle Verdichtete Siedlungsabfälle aus Gewerbe- und Industriebetrieben. Zusammensetzung gemäss Anlieferbestimmungen der zugewiesenen KVA. Brennbare Bauabfälle Gemischte brennbare Bau- und Produktionsabfälle, wie z.b. Holz, Papier, Karton, Kunststoffe ohne Sonderabfälle Bei Kantenlängen > 300 cm wird ein Zerkleinerungszuschlag verrechnet

14 Entsorgung Entsorgungsgebühren diverse Materialien Artikel VeVA-Nr. Beschreibung Einheit Annahme in Mulden Fr./Einheit Wertstoffe Papier und Karton unverschmutztes Altpapier, wie Zeitungen oder Illustrierte, unverschmutzte to Marktpreis Verpackungen aus Karton Kunststofffolien unverschmutzte Folien aus LDPE to Marktpreis EPS (Styropor) unverschmutzt per Sack PET unverschmutzte Flaschen aus PET pro Rolle 5.00 Haushaltkunststoff unverschmutzt pro Rolle Flaschenglas grün to Flaschenglas weiss to gratis Flaschenglas braun to gratis Flachglas ohne Rahmen und Fremdstoffe, wie z.b. Fensterscheiben, Industrieglas to Altmetall (Sammelschrott) Eisen, Blech, Schrott und Buntmetalle gemischt, keine Verbund- oder Fremdstoffe to Marktpreis Aluminium unverschmutzt to Marktpreis Kupfer (Kabel isoliert) unverschmutzt to Marktpreis Chromstahl unverschmutzt to Marktpreis Sonderabfälle und Elektroschrott Leuchtstoffröhren * s ganze Leuchtstoffröhren Stück gratis Alt-/Motoröl * s to auf Anfrage Farben, Lösungsmittel * s to auf Anfrage Spar-/Entladungslampen* s Stück gratis Hydr. Schläuche * s to auf Anfrage Ölbinder * s to auf Anfrage Asche aus der Verbrennung von Holz und Grüngut to auf Anfrage Strahlsand * s Preis abhängig von chemischer Zusammensetzung, Analyse erforderlich to auf Anfrage Strassenwischgut exkl. Waaggebühr von Fr pro Mulde to Strassensammlergut Öl- und chemiefrei, exkl. Waaggebühr von Fr pro Mulde to Sportplatzbelag * s Beläge (Gummi) mit Zink- und Schwermetallrückständen to auf Anfrage Bauabfälle mit freien s Annahme nur nach Absprache to auf Anfrage oder sich freisetzenden Asbestfasern * Bauabfälle mit gebundenen Annahme nur nach Absprache, wie z.b. Zement- und Eternitplatten to Asbestfasern SENS/SWICO Artikel Haushalt-, Elektro- und Unterhaltungsgeräte Stück gratis Elektroschrott gemischt kg gratis Kühlgeräte gross Kühltruhen und Kühlvitrinen aus Industrie und Gewerbe, Verrechnung pro Laufmeter m * Für Sonderabfälle muss durch den abgebenden Betrieb ein Begleitschein ausgefüllt werden. Wir beraten Sie gerne. 14

15 Entsorgung Entsorgungsgebühren diverse Materialien Artikel VeVA-Nr. Beschreibung Einheit Annahme in Mulden Fr./Einheit Altreifen Altreifen LKW und PW Bei Anlieferung einzelner Stücke durch Privatpersonen oder Aussortierung Stück aus dem Sperrgut Altreifen LKW und PW gemischt, max. 135 x 40 cm, Pneu nicht aufgeschnitten to Altreifen Stahl-/ Gummiraupen, Traktoren und Baumaschinen ab 135 cm, auch defekte Reifen to Zuschläge diverse Materialien Artikel Beschreibung Einheit Annahme in Mulden Fr./Einheit Zerkleinerung Zuschlag bei Übergrössen, Holz-/Sperrgut > 300 cm, Wurzelstöcke > 150 cm to Aussortierung von Sonderabfällen Aufwandsentschädigung für die Aussortierung von Sonderabfällen im Muldengut Stück Aussortierung von Fremdstoffen Handsortierung von Fremdstoffen, Verrechnung nach Aufwand, minimal 30 min. Std Begleitschein Erstellen von Begleitscheinen für Sonderabfälle, sofern nicht kundenseitig abgegeben Stück Abfüllen von Big Bag Zuschlag für das Abfüllen von leeren Big Bag Stück

16 Mulden Gebinde und Verdichtungsgeräte Wir sind Importeur für Geräte namhafter Entsorgungstechnik-Hersteller. Gerne beraten wir Sie für eine kostensparende Lösung. Auch nach dem Verkauf bieten wir einen optimalen Service an. Container Für Lastwagen mit fester Brücke 800 Liter Nutzinhalt 400 kg Nutzlast Masse m m m Preise in Fr. Verkauf Monatsmiete Pressmulde Transport mit Absetzkipper 18 to Verdichtungsfaktor 6:1 Nutzvolumen m 3 Selbstreinigendes System m m m Verkauf Monatsmiete Presscontainer Transport mit Abrollkipper 32 to Verdichtungsfaktor 6:1 Nutzvolumen m3 optional mit Vollmeldung über integriertes Mobiltelefon m m m Verkauf Monatsmiete Rotationsverdichter für Abfälle oder Werkstoffe Verarbeitungsleistung 100 m 3 /h Verdichtungsfaktor 9:1 Verkauf Monatsmiete Roll-Packer Vor- und zurückrollende Walze für Rolltainer m 3 Verkauf Monatsmiete Ballenpresse Volumenreduzierung bis zu 90% Presskraft 3 70 to Ballengewichte kg Verkauf Monatsmiete Alle Preise gelten für die Basisausführung. Es sind verschiedene Optionen erhältlich. Für die Vermietung gelten Mindestmietzeiten. Für die Optimierung Ihrer Entsorgung halten wir weitere Behälter, Container und Pressen von 25 Liter bis 45 m 3 bereit. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot. Anfragen zur Entsorgungstechnik nehmen wir gerne unter entgegen. Wir freuen uns auf Ihren Anruf. 16

17 Mulden Muldentypen Gerne beraten wir Sie bei der Auswahl des optimalen Gebindes für Ihre Bedürfnisse. Einweg Big Bag Keine Rücknahme 1 m 3 Inhalt 1.5 to Nutzlast Masse * 0.90 m 0.90 m 1.10 m Preise in Fr. Verkauf Materialbox Für Lastwagen mit fester Brücke 0.76 m 3 Nutzinhalt 1.5 to Nutzlast 1.20 m 1.60 m 0.80 m 1.20 m 0.93 m 1.10 m Verkauf Monatsmiete 9.50 Normal-Mulde 4/5 m 3 Transport mit Welaki-Fahrzeug Normal-Mulde 7 m 3 Transport mit Welaki-Fahrzeug 3.50 m 4.40 m 1.80 m 0.95 m Monatsmiete Allzweck-Mulde 6/7 m 3 Transport mit Welaki-Fahrzeug Allzweck-Mulde 10/12 m 3 Transport mit Welaki-Fahrzeug 3.80 m 4.00 m 1.80 m 1.90 m 1.60 m 1.70 m Monatsmiete Deckel-Mulde 6 m 3 Transport mit Welaki-Fahrzeug Deckel-Mulde 10 m 3 Transport mit Welaki-Fahrzeug 3.50 m 3.60 m 1.80 m 1.90 m 1.55 m Monatsmiete Flach-/Klappladen-Mulde 4/5 m 3 Transport mit Welaki-Fahrzeug Flach-/Klappladen-Mulde 8 m 3 Transport mit Welaki-Fahrzeug 3.50 m 3.60 m 1.60 m 1.90 m 0.95 m Monatsmiete Flach Rolltainer 9 12 m 3 Transport mit Hakenfahrzeug 5.50 m 2.50 m 0.75 m Monatsmiete Rolltainer m 3 Transport mit Hakenfahrzeug 5.50 m 7.50 m m 2.50 m Monatsmiete Rolltainer mit Windendach 36 m 3 Transport mit Hakenfahrzeug 5.50 m 7.50 m 2.50 m 1.70 m 2.40 m Monatsmiete Umschlagsmulde 30 m 3 Transport mit Hakenfahrzeug 5.50 m 7.50 m m 2.00 m Monatsmiete * Die effektiven Abmessungen der gestellten Mulden können von obigen Angaben abweichen. 17

18 Mulden Zonenplan und Transportpreise Mulde Stellen Mulde Wechseln Welaki Haken Welaki Haken Zone Zone Zone Autobahn 18

19 . KIBAG Aus gutem Grund. KIBAG. Aus gutem Grund Mulden Transportmittel Gerne beraten wir Sie bei der Auswahl des optimalen Transportmittels für Ihre Bedürfnisse. KIBAG. Aus gutem Grund Welaki-Fahrzeug 2/3-Achser Fr Welaki-Fahrzeug 4-Achser Fr Kleintransporter 3.5 To Fr KIBAG. Aus gutem Grund Hakenfahrzeug 4-Achser Fr Hakenfahrzeug 5-Achser Fr Blachenfahrzeug 2-Achser Fr Kranwagen 3/4-Achser Kran Fr Greifer Fr Alle Preise sind als Regieansätze in Fr./Std. zu verstehen. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot. Leistungsbestimmungen Muldenservice 1. Muldeninhalt Der Besteller ist für den Muldeninhalt verantwortlich. Die Annahmestelle beurteilt die Klassierung des Materials und stellt dem Besteller einen entsprechenden Lieferschein aus. Werden beim Ablad oder bei der Weiterverarbeitung nachträglich unrichtig deklarierte Inhalte festgestellt, erfolgt eine Nachbelastung nach den effektiven Kosten zu Lasten des Bestellers. 2. Mengenfeststellung Das Materialvolumen in m 3 basiert auf der Feststellung durch den Fahrer beim Abtransport der Mulde. Für die Entsorgung nach dem Gewicht in Tonnen gilt die Nettoliefermenge laut Waagschein der Annahmestelle. 3. Sorgfaltspflicht des Bestellers Die Mulden dürfen bauseits ausschliesslich an den dafür vorgesehenen Halteösen versetzt werden. Es dürfen in den Mulden keine Feuer entfacht werden. Der Besteller haftet für Schäden, die wegen unsachgemässer Behandlung der Mulden entstehen. 4. Muldensignalisation Die Mulden sind durch den Besteller zu signalisieren und nachts nötigenfalls zu beleuchten. 5. Transportbedingungen Die Wahl des Transportmittels ist Sache des Lieferwerks. Im Einzelfall ist die Zufahrt und das geeignete Fahrzeug mit der Disposition vorgängig abzuklären. Der Besteller haftet für die lastwagentaugliche Zufahrt, für die Muldenstellfläche und die Tragfähigkeit des Untergrundes beim Stellen und Abholen der Mulden. Der Besteller hat, falls erforderlich, für die VeVA- Begleitscheine zu sorgen. 6. Zuschlag für Spezialfahrzeuge Wird der Einsatz von Kranfahrzeugen und Hebegeräten für die Muldenplatzierung verlangt, sind die Kosten vorgängig abzusprechen und der Auftrag schriftlich zu bestätigen. 7. Lade-/Abladezeiten In den Transportpreisen ist pro Gebinde eine Lade-/Abladezeit von je 5 Minuten inbegriffen. Längere Lade-/Abladezeiten und Wartezeiten werden separat in Rechnung gestellt. 8. Umstellen der Mulden auf der Baustelle Die Verrechnung erfolgt nach dem Tarif für Regieansätze. 9. Deponieort Wird der Deponieort durch den Kunden bestimmt, erfolgt die Verrechnung nach Aufwand. 19

20 Zentrallabor KIBAG Management AG Zentrallabor Akkreditiert nach ISO/IEC 17025, STS Nr. 111 KIBAG Zentrallabor Im KIBAG Zentrallabor Tuggen werden übliche physikalische Untersuchungen an Sand, Kies, Beton und Mörtel durchgeführt. Laborbus Das mobile Labor ist für die Durchführung aller Frischbetonkontrollen ausgerüstet. Weiter dient es zur Entnahme von Proben, welche im Zentrallabor untersucht werden. Tätigkeiten Das Zentrallabor ist für sämtliche Prüfungen, welche im Zentrallabor oder mit dem mobilen Labor durchgeführt werden, gemäss der Norm ISO/IEC akkreditiert. Die akkreditierten Prüfungen sind mit dem Swiss Accreditation-Logo gekennzeichnet. Prüfungen, welche nicht durch das Zentrallabor ausgeführt werden, werden an externe akkreditierte Laboratorien vergeben. Auftragsannahme Prüfaufträge werden durch die Laborleitung Tuggen, Telefon , entgegengenommen. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag Uhr Uhr Vertragsbedingungen Beanstandungen zu den im Zentrallabor durchgeführten Prüfungen müssen diesem innert Jahresfrist schriftlich mitgeteilt werden. Die Untersuchungsberichte werden entsprechend der ISO/IEC verfasst. Die Prüfergebnisse beziehen sich ausschliesslich auf die untersuchten Proben. Prüfprotokolle und Prüfberichte werden für eine Dauer von zehn + drei Jahren unter Verschluss aufbewahrt. Auf schriftlich begründete Anfrage stehen die relevanten Dokumente, welche im Zusammenhang mit dem Auftrag erstellt wurden, zur Einsicht zur Verfügung. Auftraggeber haben das Recht, bei Prüfungen, welche ihren Auftrag betreffen, anwesend zu sein. Unbeaufsichtigter Zutritt zu den Laborräumlichkeiten des KIBAG Zentrallabors und Einsichtnahme in spezifische Dokumente des KIBAG Zentrallabors sind nicht gestattet. Prüfresultate und Prüfberichte werden aufgrund der Vertraulichkeit auf dem Postweg an den Auftraggeber versandt. Unteraufträge werden grundsätzlich an nach ISO akkreditierte Prüfstellen vergeben. Bei Unterauftragnehmern, welche nicht nach ISO akkreditiert sind, wird gemäss MHB des KIBAG Zentrallabors vorgegangen. Festbeton und Mörtelproben (Prüfkörper) werden bei einer Lufttemperatur von 20 C ± 2 C und einer relativen Luftfeuchtigkeit von 95%-100% in Lagerbehältern gelagert. Proben von Gesteinskörnungen und Gleisschotter werden bis zur Versuchsdurchführung in staub- und feuchtigkeitsdichten Transportbehältern gelagert. Sämtliche Proben und Prüfkörper werden, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich deren Rückgabe verlangt, umgehend nach der Versuchsdurchführung entsorgt. Probekörper werden auf Kundenwunsch zurückgestellt. Ohne spezielle Vereinbarung werden Rückstellproben von Prüfkörpern ein Jahr über das Herstellungsdatum und diejenigen von Gesteinskörnungen und Gleisschotter einen Monat über die Erstellung des Prüfberichtes hinaus aufbewahrt. Auf Anfrage informieren wir Sie über die Messunsicherheiten der Prüfergebnisse und deren Bestimmungsgrundlage. KIBAG Management AG Zentrallabor Girendorf 8856 Tuggen SZ T F zentrallabor@kibag.ch 20 KIBAG Zentrallabor T

21 Zentrallabor Prüfungen an Gesteinskörnungen und Schotter Bestimmung der Korngrössenverteilung von Gesteinskörnungen, Siebverfahren SN EN V 023 Preis Fr. 1 Prüfung an Einzelfraktion Prüfung an Gemisch Zuschlag für Probenahmen Bestimmung der Kornform von Gesteinskörnungen, Plattigkeitskennzahl SN EN V Prüfung an Einzelfraktion Prüfung an Gemisch Zuschlag für Probenahmen Bestimmung der Kornform von Gesteinskörnungen, Kornformkennzahl SN EN V Prüfung an Einzelfraktion Prüfung an Gemisch Zuschlag für Probenahmen Bestimmung des Anteils an gebrochenen Körnern in groben Gesteinskörnungen SN EN V 026 Preis Fr. 1 Prüfung an Einzelfraktion Prüfung an Gemisch Zuschlag für Probenahmen Bestimmung von Schüttdichte und Hohlraumgehalt von Gesteinskörnungen SN EN V Prüfung Zuschlag für Probenahme Bestimmung der Rohdichte und Wasseraufnahme von Gesteinskörnungen SN EN V Prüfung (von Gesteinskörnungen > 4 mm) Prüfung (von Gesteinskörnungen < 4 mm) Zuschlag für Probenahme Frischbeton-Prüfungen Frischbetonkontrollen SN EN / -4/ -5/ -6/ -7, SIA 262/1 Anhang H V 120 bis V 126 Pauschalen inkl. An- und Rückfahrt. Anfahrtsweg bis 50 km inkl. Preis Fr. Tagespauschale bis 9 Stunden Halbtagespauschale bis 5 Stunden Kurzeinsatzpauschale bis 3 Stunden Bei allen Einsätzen sind sämtliche Bestimmungen von Temperatur, Konsistenz, Frischbetonrohdichte, Luftporengehalt, Wasserbindemittelwert und Prüfkörperherstellung inkl. Berichtausfertigung enthalten. KIBAG Zentrallabor T

22 Zentrallabor Festbeton-Prüfungen Bestimmung der Würfeldruckfestigkeit * SN EN V 221 Preis Fr. 1 Prüfung ab 6 Prüfungen je Bestimmung der Biegezugfestigkeit* SN EN Prüfung ab 6 Prüfungen je Bestimmung der Biegezug- und Druckfestigkeit (2x Druck)* SN EN ; SN EN Prüfung ab 6 Prüfungen je Bestimmung der Rückprallzahl von Beton in Bauwerken** SN EN Geändertes Verfahren «Richtlinie Schmidt» Bestimmung an Prüfkörpern 1 Prüfung ab 6 Prüfungen je Bestimmung am Bauwerk 1 Prüfung/Prüfstelle ab 6 Prüfungen/Prüfstellen je *) inkl. Rohdichtebestimmung / **) zerstörungsfreie Prüfung Externe Prüfungen Prüfungen, welche das KIBAG Zentrallabor nicht durchführt, werden an akkredierte Prüfinstitute weitervergeben. Prüfungen durch externe Institute werden dem Auftraggeber weiterverrechnet. Prüfungen an Festboden Wasserleitfähigkeit SIA 262/1 Anhang A Chloridwiderstand SIA 262/1 Anhang B Frost-Tausalzverhalten SIA 262/1 Anhang C Kriech- und Schwindmessungen SIA 262/1 Anhang F E-Modul SIA 262/1 Anhang G Karbonatisierungswiderstand SIA 262/1 Anhang I Wassereindringtiefe SN EN E-Modul SN EN Prüfungen an Gesteinskörnungen Petrographie SN EN Organische Verunreinigungen SN EN Weitere Prüfungen auf Anfrage. Bei allen Einsätzen werden Autokilometer verrechnet, sofern die angegebenen Kilometerpauschalen überschritten werden: Preis Fr. für Personenwagen, pro km 1.50 für Laborbus, pro km 2.20 Arbeiten nach Aufwand werden in Rechnung gestellt, pro Std KIBAG Zentrallabor T

23 Das Angebot der KIBAG Gruppe Unternehmensbereich Baustoffe n Abbau von Sand, Kies und Fels n Aufbereitung von Sand, Kies, Splitt und Bahnschotter n Eigener Schiffsbetrieb n Produktion von Transportbeton und Langzeitmörtel n Verkauf ab Werk direkt auf die Baustelle n Einbringung von pumpfähigem Transportbeton direkt in die Schalung n Eigener Fuhrpark n Akkreditiertes und mobiles Labor für Baustoffe Bauleistungen n Maschinelle Erdarbeiten n Strassenbau, Belagsarbeiten, Kanalisationen, Werkleitungen, Bach- und Flusskorrekturen n Seeufergestaltungen und Hafenbauten n Rückbau, Baugrubensicherung n Pfahlfundationen, Spundwandarbeiten, Rammarbeiten ab Pontons und Nassbaggerungen n Sondier- und Zweckbohrungen, Anker, Vernagelungen, Spritzbeton Umwelt und Entsorgung n Altlastensanierungen n Bodenwäsche (eigene Bodenwaschanlage) n Entsorgung von schadstoffbelasteten Bauabfällen n RC-Beton/RC-Kies n Erdwärmebohrungen n Kanaltechnik n Muldenservice Weiterführende Dienstleistungen n Wartungen, Reparaturen und Revisionen von Maschinen, Geräten, Fahrzeugen und Werken n Grundstück- und Liegenschaftsverwaltung Deshalb ist die Zusammenarbeit mit uns eine sichere Sache: Rund Angestellte arbeiten für unsere Auftraggeber. 12 Kieswerke und 22 Betonwerke, 17 Strassen- und Tiefbaubetriebe sowie ein Umwelt- und Entsorgungsunternehmen sorgen für die Sicherstellung der Kapazität, Produktesicherheit und Effizienz. 23

24 KIBAG-Kieswerke Basel Birr AG Edlibach ZG Lostorf SO Regensdorf ZH Seewen SZ Schafisheim AG Stadel ZH Tuggen SZ Waldkirch SG Weinfelden TG KIBAG-Betonwerke Adliswil ZH Basel Bassersdorf ZH Bilten GL Buchrain LU Dietikon ZH Effretikon ZH Oftringen AG Regensdorf ZH Schindellegi SZ Schlieren ZH Seewen SZ Seewen-Zingel SZ Stadel ZH St.Gallen Tuggen SZ Wädenswil ZH Weinfelden TG Zürich-Tiefenbrunnen Zürich-Wollishofen KIBAG-Mörtelwerke Edlibach ZG Stadel ZH KIBAG-Recyclingwerke Effretikon ZH Regensdorf ZH Bassersdorf ZH Wädenswil ZH Administration: KIBAG Seestrasse Zürich T F

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