Konjunkturpaket II. Umsetzung der Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder
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- Hella Kohler
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1 Konjunkturpaket II Umsetzung der Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder vhw Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Hannover Claudia Kockel, Niedersächsisches Kultusministerium Michael Lemmel, Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
2 KP II Umsetzungsstand Bund Niedersachsen Vorhaben Investitionsvolumen Mittelabruf Verwendungsnachweise Positiv (grüne Ampel) , , ,2 % (6.822) , , % (878) ohne Aufstockungsprogramm Stand:
3 Zusammenfassung der laufenden Vorhaben Programm Programmvolumen Summe der begonnenen bzw. geplanten Maßnahmen* Anzahl der begonnenen Vorhaben* Gesamt , , Investitionspauschale , , Kommunale Förderschwerpunkte , , Landesmaßnahmen , , Aufstockungsprogramm , , *in der Datenbank "Initiative Niedersachsen" erfasst; Stand
4 KP II Anzahl Vorhaben Anzahl der Vorhaben Jul 09 Aug 09 Sep 09 Okt 09 Nov 09 Dez 09 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt 4
5 KP II - Investitionsvolumen , , , , ,00 Summe Kommunaler Anteil Summe Landesanteil Summe Bundesanteil , ,00 0,00 Jul 09 Aug 09 Sep 09 Okt 09 Nov 09 Dez 09 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt 5
6 KP II Beginn neuer Vorhaben 5 S. 3 ZuInvG Finanzhilfen können im Jahre 2011 nur für solche Investitionsvorhaben eingesetzt werden, die vor dem 31. Dezember 20 begonnen wurden. Beginn eines Vorhabens i.s.d. 5 S. 3 ZuInvG ist der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Begonnenes Vergabeverfahren ist nicht ausreichend. Planungsvertrag (Architekt, Ingenieurbüro) ist ausreichend können weitere Gewerke ausgeschrieben werden. * Änderung des Landesvergabegesetzes für 2011 noch in Abstimmung (Erhöhung der Schwellenwerte) 6
7 KP II Ersatzmaßnahmen Ziel: Alle Investitionsmittel sollen voll umfänglich verausgabt werden. Einplanung von Ersatzmaßnahmen ist sinnvoll, um den vollständigen Fördermittelabruf zu gewährleisten. Ersatzmaßnahmen, die nicht förderfähige Vorhaben ersetzen sollen bzw. zusätzliche Vorhaben, die aufgrund nicht verbrauchter Fördermittel neu eingeplant werden, müssen in 20 begonnen sein. 7
8 KP II Verwendung von Restmitteln Nicht verbrauchte Fördermittel (Restmittel) können im Jahre 2011 nur zur Erweiterung von Vorhaben oder zur Verminderung von kommunalen Eigenanteilen eingesetzt werden, wenn die Vorhaben vor dem begonnenen worden sind. Risikobewertung der Investitionsvorhaben Witterungsbedingungen, Anfechtungen von Vergabeverfahren, Verzögerungen durch notwendige Gutachten, Auslastung einzelner Firmen, Materialengpässe und Verwaltungsverfahren (Widerspruch). 8
9 KP II - Mittelabruf 7 Abs. 2 ZuInvG Nach dem 31. Dezember 2011 dürfen Bundesmittel nicht mehr zur Auszahlung angeordnet werden. Spätestens zum 31. Oktober 2011 müssen alle Fördermittel aus der Investitionspauschale abgerufen werden (siehe 5 Abs. 1 S. 1 NZuInvG). Die letzte Auszahlung erfolgt Anfang Dezember Abgerechnet und zur Auszahlung kommen können dann Zahlungsverpflichtungen für fertig gestellte, selbständige Abschnitte (z.b. abgeschlossene Gewerke). Beim abschließenden Mittelabruf sind die bereits ausgezahlten Fördermittel der Investitionspauschale von dem gesetzlich zustehenden Budget abzusetzen! 9
10 KP II Mittelabruf-Verrechnung Beispiel: Kombinierter Mittelabruf mit Absetzungen und anzuweisendem Betrag Ident-Nr der Maßnahme (n)* Rechnungssumme je Vorhaben** in EUR davon werden als Eigen- anteil erbracht*** Eigenanteil in v.h.*** (Spalte 3 x 0 / Spalte 2) Anzuweisender Betrag in EUR , ,00 25, , , ,00 25, , , ,00 25, , , ,00 25, ,00 Gesamtsumme , , ,00 * Die Ident-Nr. ist der Datenbank Initiative Niedersachsen unter der Internetadresse zu entnehmen. Die Rechnungen zu einer Ident Nr. sind zusammenzufassen. ** Skonto ist zu berücksichtigen *** Der Eigenanteil muss mindestens dem Verhältnis von Eigenanteil und Budget nach der Anlage zum NZuInvG entsprechen In Spalte 2 ist die jeweils zuviel berücksichtigte oder nicht verausgabte Rechnungssumme abzusetzen; folgerichtig in Spalte 3 der entsprechende Eigenanteil und in Spalte 5 der jeweilige Fördermittelanteil. Nach dem Beispiel ergibt sich ein auszuzahlender Betrag von insgesamt ,00 EUR.
11 KP II- Sicherungseinbehalt Bei der Bewirtschaftung von Bundesmitteln verweist 6 Abs. 1 S, 1 VV-ZuInvG auf das Haushaltsrecht der Länder. Da nach Landesrecht die Möglichkeit besteht, vom Investitionsvolumen im Einzelfall einen Sicherungseinbehalt auf ein Notaranderkonto einzuzahlen und die gesamten Mittel als zweckentsprechend verwendet auszuweisen, kann auch bei Vorhaben nach dem ZuInvG so verfahren werden. Die Tatsache, dass die Fördermittel teilweise als Sicherungseinbehalt von den Kommunen zurückgehalten werden, stehen damit einer zweckentsprechenden Verwendung nicht entgegen. 11
12 KP II - Verwendungsnachweis 5 Abs. 2 NZuInvG Die Kommunen haben innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung eines Vorhabens die Verwendung der Fördermittel gegenüber dem Innenministerium nachzuweisen. Die Beendigung eines Bauvorhabens sollte nach der Bauabnahme und nach Vorlage und Prüfung der Schlussrechnung erfolgen. Bei Beschaffungen sollten die Vollständigkeit der Auslieferung und die Rechnung abgewartet werden. Bei Beanstandungen und/oder Reklamationen ist das Vorhaben nicht abzuschließen. Der Nachweis der Verwendung erfolgt ausschließlich elektronisch über die Datenbank. 12
13 KP II - Kurzbeschreibung Aktualisierung der Kurzbeschreibung der Datenbank Eintragung der vollständigen postalischen Anschrift, Ggf. Name der Einrichtung (Kiga, Schule), Anpassung an das umgesetzte Vorhaben, Beschreibung von Details zur Umsetzung der Vorhaben, Nutzung der Vergangenheitsform, Angabe des erreichten Energiestandards (EnEV /2007/2009), Abstimmung der Kurzbeschreibung auf den Förderbereich, Nutzung von Schlüsselbegriffen (z.b. energetische Sanierung, vorbeugender Brandschutz, kindgerechte Ausstattung, barrierefreier Zugang, etc). 500 Zeichen stehen zur Eintragung zur Verfügung! 13
14 KP II - Investitionsvolumen Das Investitionsvolumen ist anhand der vorliegenden Rechnungen zu den tatsächlichen Umsetzungsmaßnahmen zusammenzustellen und in die Datenbank einzupflegen. Die eingetragenen Plandaten können über- oder unterschritten werden und sind dabei nicht zu berücksichtigen. Die Angaben zu den Bundes- und Landesmitteln sind entsprechend der jeweiligen Anteile anzupassen. Die Angaben zur Höhe der öffentlichen Finanzierung umfassen nur die in das Vorhaben einfließenden öffentlichen Mittel der Investitionspauschale zuzüglich der Eigenanteile der jeweiligen Kommune. 14
15 KP II - Datenbank r 15
16 KP II - Richtlinie Bau und Ausstattung von Schulen Rechtliche / Inhaltliche Grundlagen ZuInvG, Verwaltungsvereinbarung, 23, 44 LHO Träger von öffentlichen Schulen, finanzhilfeberechtigte Träger von Ersatzschulen i. S. v. 149 Abs. 1 NSchG, Träger von Schulen nach 154 NSchG sowie finanzhilfeberechtigte Träger der Schulen nach 161 Abs. 3 NSchG. Die Zuwendung ist zweckgebunden und nur für die Realisierung von Investitionen i. S. der Zielsetzung des ZuInvG ( 1 Abs. 1 S. 1, 3 Abs. 1 Nr. 1 b, 4 Abs. 2) i. V. mit der Richtlinie (Nr. 2 und 5.2) bestimmt. 16
17 KP II - Richtlinie Bau und Ausstattung von Schulen Rechtliche / Inhaltliche Grundlagen Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen der Projektförderung als Anteilfinanzierung bis zur Höhe von 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt ( schülerbezogene Förderhöchstbeträge) mind. % Eigenanteil! Im Jahr 2011 können Zuwendungen nur für Investitionsvorhaben eingesetzt werden, die vor dem begonnen wurden und bei denen im Jahr 2011 ein selbständiger Abschnitt abgeschlossen wird. ANBest-GK/ANBest-P sowie die Anlage 2 sind Bestandteile des Zuwendungsbescheides, soweit keine abweichenden Regelungen getroffen worden sind. Die Zuwendung wird unter der auflösenden Bedingung gewährt, dass die in Abschnitt III des Antrages abgegebenen Erklärungen eingehalten werden. 17
18 KP II - Richtlinie Bau und Ausstattung von Schulen Mittelanforderung Schriftliche Mittelanforderung / bestandskräftiger Bescheid Eintragung Datenbank Initiative Niedersachsen Versicherung, dass a) die angeforderten Mittel für bereits fällige Zahlungen oder für in den nächsten zwei Monaten nach Auszahlung fällige Zahlungen benötigt werden, b) die angeforderten Mittel anteilig mit etwaigen Zuwendungen anderer Zuwendungsgeber/Drittmittel und den eigenen Mitteln des Zuwendungsempfängers/Eigenmittel verbraucht werden. Die Mittelanforderung ist bis spätestens zum eines jeden Jahres einzureichen. Letzter Anforderungstermin:
19 KP II - Richtlinie Bau und Ausstattung von Schulen Verwendungsnachweis Elektronisch über Datenbank Initiative Niedersachsen nach Beendigung des Vorhabens (Kurzbeschreibung!) Zusätzlich ist der Bewilligungsbehörde abweichend von Nr. 5 ANBest-GK/Nr. 6 ANBest-P innerhalb von drei Monaten nach Beendigung des Vorhabens ein schriftlicher Verwendungsnachweis vorzulegen. Dieser besteht aus einem Ausdruck des elektronischen Verwendungsnachweises sowie einer mit Unterschrift und Dienstsiegel versehenen Erklärung. 19
20 KP II - Richtlinie Bau und Ausstattung von Schulen Verwendungsnachweis Mit der Erklärung wird versichert, dass alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Zuwendungen, Einnahmen von Dritten und alle Ausgaben sachgerecht zugeordnet wurden, soweit die Möglichkeit zum Vorsteuerabzug besteht ( 15 UStG), nur die Entgelte (Preis ohne Umsatzsteuer) berücksichtigt wurden, die Zuwendung ausschließlich zur Erfüllung des im Zuwendungsbescheid näher bestimmten Zuwendungszwecks verwendet wurde, 20
21 KP II - Richtlinie Bau und Ausstattung von Schulen Verwendungsnachweis Mit der Erklärung wird versichert, dass die im Zuwendungsbescheid genannten Bedingungen und Auflagen eingehalten wurden, die nach dem Finanzierungsplan veranschlagten Gesamtausgaben sich nicht ermäßigt haben, die Deckungsmittel sich nicht erhöht haben, neue Deckungsmittel nicht hinzugetreten sind, die Zuwendung gemäß Nr. 1.2 S. 1 ANBest-GK / 1.4 S.1 ANBest-P alsbald nach der Auszahlung verwendet wurde. 21
22 KP II - Verwendungsnachweis Prüfstatus: Förderfähigkeit gegeben Prüfung abgeschlossen. Förderfähigkeit kann aufgrund der vorliegenden Informationen nicht bejaht werden Nachbesserung auf Kurzbeschreibung beschränkt. Förderfähigkeit nicht gegeben Nachbesserung auf Kurzbeschreibung beschränkt. Bearbeitungsstatus: Verwendungsnachweis wird zur Prüfung an BMF versandt. Verwendungsnachweis wird neu erstellt ersetzt alten Verwendungsnachweis. Verwendungsnachweis wird zurückgezogen Vorhaben ist nicht förderfähig. Förderfähigkeit des Vorhabens muss außerhalb des Prüfverfahrens besprochen werden. 22
23 KP II - Verwendungsnachweis 23
24 KP II - Verwendungsnachweis 24
25 Informationen 25
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