Aktuelle abfallrechtliche Entwicklungen

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1 Aktuelle abfallrechtliche Entwicklungen Rendsburg, 18. November 2004 Dr.-Ing. Helmut Schnurer Leiter der Unterabteilung Abfallwirtschaft Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Bonn am Rhein Dr. Helmut Schnurer, BMU, Bonn 1

2 Inhaltsübersicht Deregulierung Magisches Datum 2005 Verwertung auf Deponien Stilllegung von Deponien Abfallverbringung Produktregelungen Verpackungen Altfahrzeuge Elektrogeräte Batterien Verhältnis Abfall - Boden - Wasser Biologisch abbaubare Abfälle Neue Strategien Dr. Helmut Schnurer, BMU, Bonn 2

3 Deregulierung Neuregelung der Nachweis- und Kontrollverfahren (Bürokratieabbau) Anpassung an EU-Vorgaben Nur noch gefährliche/nicht gefährliche Abfälle Registerpflicht auch für alle Abfälle zur Verwertung Wegfall überflüssiger Vorschriften Abfallkonzepte und bilanzen Nutzung der EDV Bundeseinheitliches System ist für Wirtschaft unverzichtbar Dr. Helmut Schnurer, BMU, Bonn 3

4 Magisches Datum 2005 Spätestens ab 01. Juni 2005 müssen alle Anforderungen der Ablagerungsverordnung und der Deponieverordnung erfüllt werden! Dr. Helmut Schnurer, BMU, Bonn 4

5 Stand der Prognosen für 2005 Prognosen werden zunehmend präziser LAGA aggregiert und berichtet halbjährlich (zuletzt Herbst 04) an Umweltministerkonferenz (UMK): Behandlungskapazitäten (MVA + MBA) ca. 22,5 Mio t/a Mitverbrennungskapazitäten ca. 2,3 Mio t/a [ 24,8 Mio t/a] Zu beseitigende, anzudienende Siedlungsabfälle ca. 24,5 Mio t/a Deckungslücken derzeit nur regional Unsicherheiten beim Gewerbeabfall wegen bislang praktizierter (Schein)Verwertungen (5 Mio t/a?) Unsicherheit hinsichtlich der energetischen Nutzung der heizwertreichen MBA-Fraktion Erfolgskontrolle auf der UMK im Frühjahr 2005 vorgesehen BMU appelliert an Länder, durch Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen sicherzustellen, dass auch Gewerbe und Industrie ihre Abfälle verordnungskonform entsorgen lassen Dr. Helmut Schnurer, BMU, Bonn 5

6 Politik des Bundes bis 2005 Einig mit Ländern: Keine Aufweichung der Ziele und der Frist ; Druck auf Säumige bleibt bestehen Abwehr aller erkennbaren rechtlichen Ausfluchtversuche: Verhältnis AblagerungsV zu Planfeststellung: OVG Münster vom und vom : unmittelbare Geltungswirkung der AblagerungsV auch bei entgegenstehenden Planfeststellungsbeschlüssen AblagerungsV mit EU-Recht konform: Verfahren vor deutschen Gerichten abgeschlossen Vorlagebeschluss VG Koblenz liegt beim EuGH Land R.-Pf., Bund, A, NL und EU-Kommission bestätigen EU-Verträglichkeit der TASi und der AblagerungsV Entscheidung EuGH voraussichtlich Ende 2004 (Plädoyer des Generalanwalts für angekündigt) BMU erwartet Bestätigung der deutschen Regelungen Dr. Helmut Schnurer, BMU, Bonn 6

7 Politik des Bundes bis 2005 Billiglösung bei MBV verhindern: 30. BImSchV verlangt vollständige Einhausung Ausnahmen für offene Nachrotte möglich Auflagen bei Genehmigung und Kontrollen im Betrieb erforderlich Bei Neuanlagen ist Regelanforderung zu erfüllen Mitverbrennung in Industrieanlagen fördern großes Potential für alternative Entsorgungswege Zement-, Kraftwerks-, Kalk-Industrie und sonstige Anlagen Voraussetzung: kontinuierliche Mengen, konstante Zusammensetzung, beherrschbarer Schadstoffgehalt z. T. bereits erfolgreiche Kontakte und Kontrakte Weitere Steigerung der Verwertung, z. B.: Altholz aus Sperrmüll mit Erlösen verwertbar (EEG) Mitnutzung von Vergärungsanlagen Ausbau von Produktverantwortung/Verursacherprinzip» Elektrogeräte, Gewerbeabfälle u. a Dr. Helmut Schnurer, BMU, Bonn 7

8 Verwertung auf Deponien Verwertung auf Deponien wird durch Rechtsverordnung des Bundes geregelt: Bislang riesiges Scheunentor für Umgehung der Ablagerungs- Verordnung zu besorgen Verwertung zwar grundsätzlich möglich, wenn Substitution von Rohstoffen erfolgt (EuGH-Beschlüsse) Geregelt wird: Notwendigkeit der Maßnahme und Geeignetheit der Abfälle (Schadstoffgehalt je nach Einbauort, bauphysikalische Eignung) Problematisch ist voluminöse Herstellung des Deponieprofils Einsatzmöglichkeiten für Profilherstellung soll nur begrenzt zugelassen werden (gleiche Abfalleigenschaften wie bei Beseitigung; nur bei Stilllegung der Deponie; nicht bei Deponieabschnitten) Probleme bei der Deponiestilllegung zu beachten (Materialbedarf) Kabinettentscheidung am 17. November (Notifizierung erfolgt) Inkrafttreten spätestens im Mai Dr. Helmut Schnurer, BMU, Bonn 8

9 Notlösungen / Irrwege Zwischenlagerung von Abfällen (ohne Geltung der Ablagerungs-/Deponieverordnung) bis 1 Jahr bei Beseitigungsabfällen möglich bis 3 Jahre (+) bei Verwertungsabfällen möglich aber problematisch wegen: technische Schwierigkeiten (Abbauprozesse beherrschen) genehmigungsrechtliche Verfahren erforderlich (entweder Planfeststellung/-genehmigung nach AbfG oder Verfahren nach BImSchG; Baugenehmigung ohne prakt. Bedeutung) Anforderungen an Lagerung nach TASi sind zu beachten hohe Kosten wegen Erforderlichkeit von Rückstellungen und Sicherheitsleistungen und späterer Entsorgung Exporte von Abfällen in Nachbarländer Bei Beseitigung gilt Autarkieprinzip (Inlandsentsorgung) Vorsicht vor Scheinverwertung Dr. Helmut Schnurer, BMU, Bonn 9

10 Stilllegung von Deponien Bis 7/2005 sind Deponien stillzulegen, die die Anforderungen nicht erfüllen Ausnahmen nur begrenzt möglich bis 2009 BMU schätzt: 200 (Siedlungsabfall) (Industrieabfall) Umwandlungen in niedrigere Deponieklasse teilweise möglich Deponiestilllegung kompliziert, langwierig und teuer (Profilherstellung, Oberflächenabdichtung, Rekultivierung, Nachsorge) Leitfaden VKS/atv beschreibt Alternativlösungen BMU beabsichtigt, Anforderungen an Stilllegung zu regeln Auch EU möchte Guideline erarbeiten Dr. Helmut Schnurer, BMU, Bonn 10

11 Abfallverbringung Änderung der EU-AbfallverbringungsV in Vorbereitung enthält u.a. wichtige Neuregelungen: Gemischt anfallender Hausmüll soll auch im Fall der Verwertung dem Autarkieprinzip unterworfen werden (Überlassungspflichten an ÖrE blieben unberührt) Neuer Einwandsgrund: strengere Standards zur Verwertung im Inland wenn diese gesetzlich geregelt sind und Regelung notifiziert ist (gälte z. B. für Gewerbeabfall, Altholz) ABER: Notifizierung mit Stillhaltefristen und evtl. EU-Regelung Standard der Verwertung im Ausland hier schwer feststellbar Rechtsstreitigkeiten zu erwarten (wie bisher!) Dr. Helmut Schnurer, BMU, Bonn 11

12 Weitere Entwicklung der Siedlungsabfallbeseitigung Fortsetzung der Ablagerung unvorbehandelter Abfälle wäre illegal Vielzahl an Möglichkeiten zur Schließung evtl. noch vorhandener Lücken vorhanden Ziel 2005 ist zu schaffen Integrierte DeponieV kommt danach Neues Ziel: Deponieausstieg 2020 Neue EU-Vorgaben im Deponiebereich: Input- und Annahmekriterien für bestimmte Deponien Emissionsregister Bergbauabfall-Richtlinie Dr. Helmut Schnurer, BMU, Bonn 12

13 Neue Produktregelungen Verpackungsentsorgung Novelle der EU-VerpRl beschlossen (höhere Mindestquoten) 3. Novelle der VerpV im Bundesrat beschlossen» Ziel 80 % MW + ökologisch vorteilhafte Verpackungen» Pfand auf EW bei Bier, Mineralwasser, Erfrischungsgetränke und alkoholische Mischgetränke» Pfand einheitlich 25 Cent (0,1 3,0 Liter Inhalt)» Verpackungen aus BAW von 6 befreit bis 2012 Klagen gegen deutsche Pfand-Regelungen beim EuGH anhängig / beschlossen BMU hat 3. Novelle der VerpackungsV erweitert um Regelung, die Inselpraxis beenden soll» : Kabinettentscheidung» : Anhörung im Umweltausschuss Bundestag» : Plenum Bundestag» Nochmalige Befassung Bundesrat Pfandclearing notwendig Dr. Helmut Schnurer, BMU, Bonn 13

14 Neue Produktregelungen Altautoentsorgung hohe stoffliche Verwertungsquoten erfordern neue Techniken: 80 (+5) % ab 2006; 85 (+10) % ab 2015 Problem mit Shredderleichtmüll» Ab 6/05 wegen Deponieverbot» Ab 2006 wegen stofflicher Verwertungsquote» Lösung durch Vergasung (SVZ), Demontage Altfahrzeuge und/oder Aufbereitung Shredderleichtmüll (Sortiertechniken) Hersteller müssen Stoffverbote beachten Ausnahme von Stoffverboten bei Ersatzteilen in EU Altfahrzeug-Richtlinie notwendig (Kommissionsentscheidung steht noch aus) Dr. Helmut Schnurer, BMU, Bonn 14

15 Neue Produktregelungen Elektroaltgeräteentsorgung Umsetzung der EU-Richtlinien WEEE und RoHS durch Elektro-Gesetz (derzeit beraten Bundesrat und Bundestag) Kommunen sollen sammeln (Gebührenhaushalt) im Bundesrat gebilligt Rosinenpicken soll Kommunen begrenzt erlaubt sein Bereitstellung in 5, 6 oder 7 (?) Behältnissen Hersteller organisieren und finanzieren Verwertung (Registrierung, Sicherheitsleistung, Abholung entsprechend Marktanteil, Transport, Sortierung, Behandlung, Verwertung nach Vorgaben WEEE) Hersteller/Entsorger können Netzwerke bilden Industrie hat Elektro-Altgeräte-Register (EAR) gegründet Beleihung EAR mit Hoheitsrechten und Aufsicht durch UBA Derzeit noch offene Fragen im TAC-Verfahren Inkrafttreten des Gesetzes Anfang Dr. Helmut Schnurer, BMU, Bonn 15

16 Zu erreichende Verwertungsquoten für die einzelnen Gerätekategorien Haushaltsgroßgeräte % * Haushaltskleingeräte % IT- und Telekommunikationsgeräte % Geräte der Unterhaltungselektronik % Beleuchtungskörper % Elektrische und elektronische Werkzeuge % Spielzeug, Freizeit und Sportgeräte % Medizinische Geräte (erst bis 2008) Überwachungs- und Kontrollinstrumente % Automatische Ausgabegeräte % * Wiederverwendung, stoffliche Verwertung + energetische Verwertung + Beseitigung Dr. Helmut Schnurer, BMU, Bonn 16

17 Umsetzung der WEEE-Richtlinie: Stofffluss Hersteller/Vertreiber/Importeure Haushalte Kommune Gemeinsame Stelle EAR Transporteur Entsorger Stofffluss Dr. Helmut Schnurer, BMU, Bonn 17

18 Umsetzung der WEEE-Richtlinie: Datenfluss Hersteller/Vertreiber/Importeure Haushalte Auftrag Registrierung, Anweisung Kommune Meldung Gemeinsame Stelle EAR Transporteur Auftrag Nachweise Entsorger Datenfluss Dr. Helmut Schnurer, BMU, Bonn 18

19 Preis Umsetzung der WEEE-Richtlinie: Geldfluss Hersteller/Vertreiber/Importeure Haushalte Gebühr Gebühr Kommune Transporteur Entgelt Entgelt für Dienstleistung Gemeinsame Stelle EAR Entsorger Geldfluss Dr. Helmut Schnurer, BMU, Bonn 19

20 Neue Produktregelungen Batterieentsorgung Novelle EU-BatterieRl mit hohen Sammel- und Verwertungsquoten sowie Geltung für alle Batterien In D bereits BatterieV für sämtliche Batterien Verbot von NiCd-Akkumulatoren in der Diskussion (soweit Alternativen vorhanden) Sammel- und Verwertungsquoten in D steigen, sind aber noch unbefriedigend; gleichzeitig starkes Wachstum beim Batterieverbrauch Maßnahmen zur Steigerung der Verwertung erforderlich Dr. Helmut Schnurer, BMU, Bonn 20

21 Verhältnis Abfall / Boden / Wasser (unterschiedliche) Neuregelungen für Klärschlamm und Bioabfälle von EU geplant und in Deutschland in der Diskussion Konflikte mit Nutzung von Wirtschaftsdünger Vergärung von Bioabfällen verspricht Vorteile (Klimaschutz) BMU und BMBF haben gemeinsames F&E-Programm zur Phosphatrückgewinnung gestartet Verwertung mineralischer Abfälle kollidiert zusehends mit Bodenschutzvorschriften LAGA-Merkblatt M 20 seit fast 8 Jahren in Diskussion UMK hat über erste Teile (Verwertung von Boden und Analysevorschriften) entschieden Forderung nach Rechtsverordnung des Bundes erhoben EU-Hygieneverordnung wird ab 2006 die Entsorgung von Küchenund Kantinenabfällen verändern Dr. Helmut Schnurer, BMU, Bonn 21

22 AKTUELL Beiträge der Kreislaufwirtschaft zum Klimaschutz Größter Beitrag durch Beendigung/Verringerung von Emissionen aus Deponien Einsparung von 30 Mio t CO2-Äquivalent in 2005 i. Vgl. zu 1990 wegen Vorbehandlung biologisch abbaubarer Abfälle auch bei Deponiegasnutzung entweichen ca. 50 % diffus Energetische Nutzung von Abfällen substituiert fossile Brennstoffe (==> Klima-Gutschrift) Mono- oder Mitverbrennung mit hoher Energieeffizienz MBA etwas schlechter wegen Ablagerung von Abfällen mit bis zu 6- mal höherem TOC (energetische Verwertung vorausgesetzt) Verbrennung biogener Abfälle ist klimaneutral Ausgleich der CO2-Emissionen durch nachwachsende Rohstoffe im Hausmüll ca 50 % biogener Abfälle enthalten Interessantes Arbeitsfeld für industrielle Mitverbrennung (Zementwerke, Kraftwerke, sonstige industrielle Feuerungsanlagen) Dr. Helmut Schnurer, BMU, Bonn 22

23 Neue Strategien: Abfallwirtschaft wird nachhaltig Recycling ausrichten an Ressourcenschonung Substitution von Rohstoffen Schwerpunkt bei nicht nachwachsenden Rohstoffen Substitution von fossilen Brennstoffen Positiver Beitrag zum Klimaschutz soll weiter ausgebaut werden Recycling ausrichten an optimaler Wirtschaftlichkeit Schaffung von Arbeitsplätzen Exportfähigkeit EU-Recycling- und Ressourcenstrategie in 2005 Vorschläge der Kommission vom Juni 2003 Stellungnahme EU-Rat Gemeinsame Behandlung, Stoffstrombetrachtung, Vermeidungsplanung, Verwertungsstandards Entscheidung gefordert von EU-Parlament und EU-Ministerrat bis Juni 2005 Strategisches Ziel in D: Beendigung der Ablagerung von Siedlungsabfällen bis spätestens 2020 erreichen Dr. Helmut Schnurer, BMU, Bonn 23

24 Ja, das war s! Danke für s Zuhören Dr. Helmut Schnurer, BMU, Bonn 24

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