Energiegenossenschaften sind Sinnbild einer breiten Bürgerbeteiligung an der Energiewende
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- Liese Dunkle
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1 Genossenschaftsverband e.v. Postfach Neu-Isenburg Verwaltungssitz Neu-Isenburg Wilhelm-Haas-Platz Neu-Isenburg März 2014 EEG-Reform - Herausforderungen aus Sicht der Energiegenossenschaften Energiegenossenschaften sind Sinnbild einer breiten Bürgerbeteiligung an der Energiewende Rund 900 Energiegenossenschaften in Deutschland: Diese stehen für rund 1,5 Mrd. Euro Bürgerinvestitionen in Erneuerbare Energien. Das entspricht 50 Prozent der in Deutschland erfolgten Investitionen in regenerative Energieerzeugung. Seit 2006 wurden etwa 90 Prozent der in Deutschland existierenden Energiegenossenschaften gegründet. Vertrauen und Akzeptanz: Genossenschaften schaffen eine wohnortnahe und dezentrale Versorgung, die die Bevölkerung einbindet. Die Akzeptanz für Bauprojekte - auch vor der eigenen Haustür - steigt, wenn eine direkte Beteiligung vorhanden ist. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung im Koalitionsvertrag 2013 eine breite Beteiligung an der Energiewende vereinbart. Markt und Wettbewerb: Genossenschaften ermöglichen eine unabhängige Energieversorgung, sind Gegenmodell zum bisherigen Oligopol der großen Energieversorger und erzeugen Wettbewerb auf dem Energiemarkt. Regionalität als Grundlage: Energiegenossenschaften orientieren sich am regionalen Energiebedarf und stärken mit ihren Aufträgen das Handwerk vor Ort. Engagement mit Augenmaß: Langfristige Ausrichtung und hohe Insolvenzsicherheit kennzeichnen genossenschaftliches Wirken seit jeher - auch bei der Energiewende. Zentrale Positionen zur EEG-Reform aus genossenschaftlicher Sicht Was braucht es, um eine breite Bürgerbeteiligung an der Energiewende zu erhalten? 1. Direkt- / Eigenverbrauch stärken Eigenverbrauch ist Kern der bedarfsgerechten Erzeugung und schafft Unabhängigkeit von Energiekonzernen für Kommunen, Unternehmen und Privatpersonen.
2 - 2 - Wirkungsvolle Eigenverbrauchsregelungen erhöhen standortnahe Erzeugung, reduzieren damit Ausgaben für den Netzausbau und helfen, das Ziel einer breiten Bürgerbeteiligung zu realisieren. Regionale erneuerbare Erzeugung ist die Alternative zu großskalierten standortfernen Parks. Förderung des Eigenverbrauchs ist das zentrale Wettbewerbselement zur Senkung der Energiekosten. Breite Bürgerbeteiligung an der Energiewende sorgt für Investitionen vor Ort und stärkt die regionale Wirtschaft. Sie sichert Arbeitsplätze auch in strukturschwachen Regionen und kommt Kommunen in Form von Steuereinnahmen zu Gute. Eigenverbrauch sichert dezentrale Energieerzeugung, fördert somit eine auf Wettbewerb fokussierte Anbieterstruktur und reduziert Kosten. Direktverbrauch Lösung: Direktverbrauchsregelung zielgerichtet weiterentwickeln Die Einführung der Direktverbrauchsregelung ( 39 Abs. 3 EEG 2012 n. F.) hat zu einer vorbildlichen Heranführung von Strom aus Solarenergie an den Markt beigetragen, sodass bis Ende 2013 sehr viele genossenschaftliche Anlagen mit Schwerpunkt lokaler Vermarktung (kommunale Einrichtungen, regionale Unternehmen, Mieter) und Bürgerbeteiligung ans Netz gingen. Entgegen anderslautender Aussagen bemängelt die EU-Kommission im aktuellen Beihilfeverfahren nicht die Direktverbrauchsregelung, sondern das Grünstromprivileg ( 39 Abs. 1 und 2 EEG 2012 n. F.). Die Passagen im aktuellen Referentenentwurf (S ) zur geringen Nutzung des Grünstromprivilegs beziehen sich auf Diskriminierung ausländischen Stroms und nicht auf die von Energiegenossenschaften genutzte Direktverbrauchsregelung. Erhalt der Direktverbrauchsregelung und Aufnahme in 37 EEG. Eigenverbrauch Lösung: Gleiche Bedingungen für alle Selbstverbraucher Unternehmen bzw. Privatpersonen (sogenannte Letztverbraucher) zahlen bisher keine EEG- Umlage, wenn sie selbstproduzierten Strom nutzen. Betreibt dagegen eine Energiegenossenschaft z. B. eine Photovoltaik-Anlage (PV) auf einer kommunalen Schule, muss die Kommune als Mitglied der Genossenschaft EEG-Umlage bzw. reduzierte EEG-Umlage bezahlen. Letztendlich sind der Letztverbraucher und die Kommune als Mitglied einer Energiegenossenschaft in der gleichen Position, weil beide die Stromerzeugungsanlage als Eigen- bzw. Miterzeuger betreiben und den erzeugten Strom vor Ort selbst verbrauchen. Gleichstellung von Mitgliedern einer Energiegenossenschaft, die den gemeinsam erzeugten Strom selbst nutzen, mit sonstigen Selbstverbrauchern im Rahmen von 37 Abs. 3 EEG.
3 - 3 - Lösung: Wirksame Eigenstromerzeugung für regionale Wirtschaft und Kommunen Erzeugungskapazitäten vor Ort verringern die abhängig von Großerzeugern und zeitnahem Netzausbau. Energiegenossenschaften stellen neben der lokalen Vermarktung auch Ressourcen in Form von Anlagenvermietung bereit (z. B. Photovoltaik-Anlagen für Gewerbeflächen oder Blockheizkraftwerke in Mehrfamilienhäusern oder kommunalen Einrichtungen) und sichern somit eine Wertschöpfung in den Regionen. Eine Eigenverbrauchsabgabe würde einen Großteil dieser Projekte unwirtschaftlich machen und diese positiven gesamtwirtschaftlichen Effekte unterbinden. Einführung einer höheren Bagatellgrenze für Kleinanlagen von 1,25 Mio. kwh, sodass PV bis 1MW und Blockheizkraftwerke (BHKW) bis 250kW installierte Leistung nicht durch eine Eigenverbrauchsabgabe belastet werden. 2. Direktvermarktung und Ausschreibung Wettbewerbliche Strukturen erhalten Für sinkende Strompreise ist eine heterogene Marktstruktur die Basis für funktionierenden Wettbewerb. Mit Genossenschaften nehmen Bürger die Erzeugung und Versorgung mit grüner Energie in Deutschland selbst in die Hand und treten in Konkurrenz zu Großversorgern. Gleicher Förderzugang und Erlöse auf Augenhöhe sind Schlüssel für eine langfristige, wettbewerbliche Marktstruktur. Direktvermarktung Lösung: Differenzierte Lösungen für kleine und große Energieerzeuger Größere Erzeuger verfügen im Vergleich zu kleineren Erzeugern über höhere Skaleneffekte bei einer eigenen Direktvermarktung. Der mit Direktvermarktung verbundene bürokratische Aufwand und komplizierte rechtliche Sachverhalte führen zu Kosten, die Energiegenossenschaften nicht wirtschaftlich tragen können. Als einzige Möglichkeit bliebe die Vermarktung über einen Direktvermarkter. Durch den höheren Vermarktungsaufwand vieler kleiner Einheiten sind diese aus Vermarktersicht unattraktiv. Aus rein wirtschaftlichen Überlegungen wird dieser sich Leistungen für Energiegenossenschaften höher vergüten lassen als bei wenigen Großanlagen. Geringere Erlöse aus der Direktvermarktung führen im Umkehrschluss zu begrenzten Finanzierungsmöglichkeiten für den Zubau kleinerer Anlagen. Zudem werden Kreditinstitute höhere Risikozuschläge verlangen und damit die Bedingungen für Neuanlagen zusätzlich erschweren. Schwellenwerte für Direktvermarktung müssen sich am Erhalt einer wettbewerblichen Marktstruktur orientieren. EEG-Vergütung ( 22c Abs. 2 EEG 2014) sollte dauerhaft für Anlagen bis zu einer installierten Leistung von 1MW bestehen.
4 - 4 - Alternativ: Kontrahierungs-/Abschlussverpflichtung für Direktvermarkter mit Anlagen bis zu einer Leistung von 5MW kombiniert mit einer Ausfallvergütung von 90 Prozent ( 22d Abs. 2 EEG), um ausreichende Fremdkapitalfinanzierung zu ermöglichen. Ausschreibungsmodelle Lösung: Faire Modelle, die Akteursvielfalt und Bürgerbeteiligung weiterhin ermöglichen Für Energiegenossenschaften ist die professionelle Teilnahme an Ausschreibungsverfahren in administrativer Hinsicht kaum möglich. Werden Fördermittel künftig über Ausschreibungen vergeben, besteht die Gefahr, dass KMU (insbesondere Energiegenossenschaften) aufgrund von Nachteilen gegenüber professionellen Großanbietern/-erzeugern nicht an den Ausschreibungen teilnehmen können bzw. bei strategischer Preissetzung großer Anbieter keinen Zuschlag erhalten würden. Im Koalitionsvertrag wird breite Bürgerbeteiligung gefordert und in der aktuellen Gesetzesbegründung die Akteursvielfalt als Ziel formuliert. Für Regionen und öffentliche Hand greift der nominelle Strompreis als Betrachtungsebene zu kurz, vielmehr sind gesamtwirtschaftlicher und fiskalischer Nutzen die relevante Entscheidungsgröße. Kleine und mittlere Marktakteure sollte ihre Erneuerbare-Energien-Projekte nicht über Ausschreibungen refinanzieren müssen. Sollten Ausschreibungsmodelle verbindlich eingeführt werden, müssen kleine und mittlere Marktakteure hinreichend berücksichtigt und der Gesamtnutzen miteinbezogen werden. 3. Technologie - orientiert an regionalen Gegebenheiten als Basis akzeptierter Lösungen Wohnortnahe Erzeugung ist Schlüssel für bürgerliches Engagement und vermeidet den Stromnetzausbau. Technologieentscheidungen alleine an Förderkorridoren auszurichten, wird den Gegebenheiten vor Ort nicht gerecht. Bedarfsorientierte und dezentrale Produktionsweise muss vielmehr nach Kriterien wie Bedarf, Machbarkeit und Einbindung ausgerichtet werden. Nur so erreicht man Akzeptanz für Ausbauentscheidungen vor Ort und Zustimmung zum Gesamtprojekt Energiewende. Perspektive für regionale Ausbauprojekte durch Mitsprache und Gesamtbetrachtung Sinnvolle Lösungen für bestehende Erzeugungskapazitäten z. B. bei Biomasse
5 - 5 - Der Windausbau im Binnenland muss auch an windschwächeren Standorten weiterhin mit stabilen Vergütungssätzen ( 29 EEG 2014) möglich sein. Angemessene Übergangsfristen für die jeweiligen Erneuerbaren-Energie-Technologien ( 66 Abs. 3 EEG 2014). Biomasseanlagen: Sinnvolle Zukunftsperspektive für eine wirtschaftliche (Weiter-)Nutzung insbesondere im Hinblick auf eine ökologische Nahwärmeerzeugung. Hintergrund: Energiegenossenschaften im Genossenschaftsverband e.v. Bundesweit vertreten die genossenschaftlichen Verbände über 800 Energiegenossenschaften mit rund Mitgliedern. Die über 200 beim Genossenschaftsverband e. V. organisierten Energiegenossenschaften leisten einen wichtigen Beitrag, die Akzeptanz und die Motivation für die Energiewende in breiten Teilen der Gesellschaft zu steigern. Über Menschen engagieren sich bundesweit bereits in genossenschaftlichen Erneuerbare-Energien-Projekten, von der Energieproduktion und -versorgung, über den (Wärme-)Netzbetrieb bis hin zur Vermarktung. Aus diesem Grund sollte es das politische Ziel der Bundesregierung sein, Energiegenossenschaften und andere Bürgerbeteiligungsmodelle als wichtigen Bestandteil bei der Umsetzung der Energiewende zu stärken.
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