Energiewende in Mecklenburg-Vorpommern

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1 Energiewende in Mecklenburg-Vorpommern Neustrelitz, Dr. Beatrix Romberg

2 Gliederung 1. Ausgangssituation Mecklenburg-Vorpommern 2. Aktuelle Politikfelder 3. Wirtschaftliche Teilhabe 4. Fazit 2

3 Entwicklung der erneuerbaren Energien in MV (Strom) 3

4 Anteile der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung in M-V 4

5 Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern Einwohner insgesamt: Gemeindegröße unter und mehr betroffene Einwohner Anzahl der Gemeinden In 752 Gemeinden mit weniger als Einwohnern leben Bürger! 5

6 Ablauf Erstellung Landesenergiekonzept Vorgeschaltete Bürgerbeteiligung Landesenergierat Ausarbeitung Regionalkonferenzen Konstituierung Landesenergierat Kabinettsbeschluss Landesenergiekonferenz Arbeitsgruppen-Sitzungen Landesenergiekonferenz Bürgerbeteiligung Bürgerbeteiligung Netze Energieeffizienz Energiemix Forschung / Lehre Landtagszuleitung ttp:// 6

7 Gliederung 1. Ausgangssituation Mecklenburg-Vorpommern 2. Aktuelle Politikfelder 3. Wirtschaftliche Teilhabe 4. Fazit 7

8 Aktuelle Politikfelder EEG- Auswirkungen auf Mecklenburg-Vorpommern Ausweisung von Windeignungsgebieten onshore Offshore- Windenergienutzung Netzausbau Energieeffizienz in allen Bereichen (Kommunen, Unternehmen) Energie- und Klimaschutzagentur Vorbereitung einer Gebäudetypologie Mecklenburg-Vorpommern Förderung von Projekten (Klimaschutz-Richtlinie) Gesetzgebungsverfahren auf Bundes- und EU-Ebene (z.b. Energieeffizienzrichtlinie, Nationalen Energieeffizienzaktionsplan) 8

9 Zu überwachende Produktgruppen 9

10 10

11 Gliederung 1. Ausgangssituation Mecklenburg-Vorpommern 2. Aktuelle Politikfelder 3. Wirtschaftliche Teilhabe 4. Fazit 11

12 Energie in Bürgerhand Energie Strom Wärme Bürger Bürger Kommunen (Unternehmen) Koalitionsvertrag: Um eine höhere Akzeptanz für die Erneuerbaren Energien zu schaffen, wird die Koalition Modelle der wirtschaftlichen Teilhabe, wie bei Bürgerwindparks oder Bürgersolaranlagen, besonders befördern... Das heißt aber zugleich, dass Politik und Wirtschaft den Bürgern die Möglichkeit bieten müssen, sich in Planungsprozesse wirkungsvoll einzubringen.. 12

13 Ebenen der Bürgerbeteiligung: Beteiligung im Zulassungsverfahren Wirtschaftliche Teilhabe Freiwillige Beteiligung Freiwillige Angebote bei Projekten vor Ort Gesetzliche Regelung Nationale/ Internationale Erneuerbaren- Energien-Projekte 13

14 Chancen der wirtschaftlichen Teilhabe bei erneuerbaren-energie-projekten Dauerhafte Wertschöpfung Lokale Identifikation Einflussnahme auf Bau und Betrieb Direkte Einnahmen aus dem Betrieb oder Vergünstigungen Gewerbesteuern vor Ort 14

15 Gestaltung wirtschaftlicher Teilhabe Hilfe für die Kommunen Beratungsstelle für Kommunen bzgl. finanzielle Beteiligung bei erneuerbaren Energien (z.b. Varianten kommunaler wirtschaftlicher Betätigung); (Bio)Energiedorf-Coaching für Kommunen Motivation: Coaching der Gemeinden Machbarkeitsstudie mit Unterstützung vom Land Unterstützung der konkreten Projekte über Zuschüsse und Darlehen 15

16 BioEnergieDörfer in M-V (2014) BioEnergieDorf auf dem Weg Hermannshof begleitet durch BED eg Stellshagen Dalkendorf Rosenow Burow Stolpe (Dersewitz) Ivenack Brunn (Roggenhagen, Granzkow) Schaalsee Hülseburg Grambow Gallin- Kuppentin Jabel Bollewick Torgelow a.s. Blankensee Zepkow Melz Quelle: FNR 2014, EM 2014

17 (Bio)Energiedorf-Coaching in M-V (BED-C) Ziel: kommunale Akteure, regionale Unternehmen, Gemeinden und Bürger Nutzung EE (Entwicklung BED) Besondere Bedeutung: Akzeptanz und Teilhabe Vor detaillierter Planung: Machbarkeitsstudien (BED-S) (Förderung durch EM, KlimaSchRL) Ergebnisse des BED-C ( ) - über 80 Gemeinden mit Gemeinderats-Beschluss - mehr als 20 BED-S angefertigt, weitere 20 in Arbeit - über 20 Dörfer sind Mitglied in der (Bio)EnergieDörfer eg - mind. 8 Dörfer mit Umsetzung zum BED befasst, - zunehmende Aktivitäten bei Windprojekten

18 Direkte Bürgerbeteiligung 1. Bürger als Kommanditist 2. Genosse bei der NEG e.g.: Vorteil NEG e.g. existiert und ist handlungsfähig, kein Problem mit Kapitalanlagegesetz Nachteil NEG e.g. ist nicht auf das konkrete Projekt bezogen 3. Lokale Genossenschaft: Vorteil: konkret auf das Projekt bezogen, vor Ort verankert Nachteil: muss erst geründet werden und Kapital sammeln, Kapitalanlagegesetz muss beachtet werden (BAFIN) 4. Bürgerwindparkverein (unterfällt auch dem KAGB) 5. Bürgersparen: Vorteil: Risiko der Kapitalbeschaffung liegt bei der Bank, Bank als Kapitalgeber für Gesellschaft sofort handlungsfähig Nachteil: Bank will mitverdienen 6. Bürgerstiftung 18

19 Beispiel eines Modells für die Windparkfinanzierung mit kommunaler Beteiligung Dient mit 50% als Platzhalter bis Gemeinden Beteiligung annehmen Möglicherweise als AöR zusammengeschlossen Werden Gesellschafter mit Annahme des notariell beurkundeten Angebots Projektierer 25% Gemeinden 25% Dient mit 50% als Platzhalter bis Gemeinden Beteiligung annehmen und für Bürgerbeteiligung und für lokalen Stromtarif Stromversorger (Kommunale Stadtwerke, WEMAG bzw. mea) 25% Beteiligte 25% NEG e.g. als Platzhalter lokale Genossenschaft (Kapitalanlagegesetz beachten) Bank Bürgersparen Einzelne Bürger (Landwirte) oder Unternehmen 19

20 Wie erreicht die Gemeinde eine Beteiligung Beispiel Flächenpool: Potentiale in der Gemeinde ermitteln Gespräch mit Flächeneigentümern Vereinbarung nur an eine Gesellschaft mit kommunaler Beteiligung zu verpachten Erarbeitung eines Flächenpoolmodells 20

21 Das Flächenpoolmodell normaler Weise bekommt nur der Pacht, auf dessen Grund und Boden eine WEA steht Ziel des Flächenpoolmodells: alle Flächeneigentümer im WEG bekommen Pacht, wobei die eigentlichen Standorte ebenso einen Aufschlag bekommen, als auch die Flächeneigentümer mit eingetragener Baulast Vorteile: weniger Neid zwischen den Flächeneigentümern auch kleine Flächen profitieren Gemeinden profitieren über Straßen und Wege 21

22 Bürgerbeteiligung- Regelungen 1.) Bürgerbeteiligungsgesetz an Windenergieanlagen in MV - Regelungen zur verpflichtenden Vorlage eines Beteiligungsangebotes 2.) Änderung des Landesplanungsgesetzes (LPlG MV) - Einfügung eines neuen Grundsatzes finanzielle Teilhabe ist vorzusehen... Näheres regelt das Beteiligungsgesetz 3.) Ergänzung des Landesraumentwicklungsprogrammes (LEP) - Verpflichtung zur Ermöglichung von Teilhabe an Windenergieanlagen als verbindliches Ziel der Raumordnung - Ziele der Raumordnung sind im Genehmigungsverfahren zu beachten 4.) ggf. Änderung der Kommunalverfassung (noch zu prüfen) Kombinationsmodell Beteiligungsgesetz + Landesplanungsgesetz + Ziele der Raumordnung 22

23 Beteiligungsgesetz Inhalte- Entwurf Pflicht für alle Vorhabenträger bei Neuerrichtung (auch Repowering) von WEA: 20% an der Projektgesellschaft den betroffenen Bürgern und Kommunen anbieten Angebotszeitpunkt Kreis der Begünstigten transparentes Verfahren keine unangemessenen Risiken für Bürger und Kommunen (Haftung) 23

24 Gliederung 1. Ausgangssituation Mecklenburg-Vorpommern 2. Aktuelle Politikfelder 3. Wirtschaftliche Teilhabe 4. Fazit 24

25 Energiewende und Bürgerbeteiligung Chancen nutzen- Akzeptanz verbessern Schwerpunkt: Offshore und onshore-windenergienutzung Wertschöpfung sichern und generieren Beteiligung ermöglichen Nachhaltige Gestaltung Konkrete Aktionen in Mecklenburg-Vorpommern: Bürgerbeteiligungsgesetz - ist in Vorbereitung für 2014 Förderung von Klimaschutz-Projekten: Projekte mit Bürgerbeteiligung erhalten 10 % Bonus, ab September 2014 Einrichtung einer Energie- und Klimaschutzagentur, die auch das Thema wirtschaftliche Teilhabe bearbeitet, ab September 2014 Aufbauprojekt 25

26 Dr. Beatrix Romberg Referat Erneuerbare Energien 26

27 Stand und Entwicklung der Windenergienutzung Onshore z. Zt.: WEA mit einer Leistung von MW - Ausbauprognose 2020: MW Offshore z. Zt. : 22 WEA mit einer Leistung von 50,8 MW - Ausbauprognose 2020: MW

28 Arbeitsplätze durch Erneuerbare Energien Das Energieministerium geht von rund direkten Arbeitsplätzen im Bereich der Erneuerbaren Energien in Mecklenburg-Vorpommern im Jahre 2010 aus. Windenergie onshore ca Windenergie offshore ca. 600 Solarenergie ca Bioenergie ca. 610 Damit haben die Erneuerbaren Energien einen Anteil von 0,6 % an den direkten Arbeitsplätzen in MV. Die indirekten Arbeitsplätze könnten nur geschätzt werden. Seitdem hat es weiteren Zuwachs an Arbeitsplätzen gegeben

29 II. Status Quo Gebäudesektor derzeitiger Bestand: ca Gebäude 70% EFH 12 % ZFH 18% MFH Wohnungen ( Haushalte) mit Gesamtwohnfläche von 65 Mio. m 2 Bandbreite des Energieverbrauchs ist groß und variiert in Abhängigkeit von Gebäude und Nutzer (Energiebedarfskennwerte von 50 bis 250 kwh/ a je m 2 Gebäudenutzfläche) Anteil am Gesamtenergieverbrauch in MV 50 % Heizenergie: ca. 50 PJ Warmwasser: 7 PJ Beleuchtung: 5 PJ 29

30 III. Maßnahmen bzgl. Gebäudesektor im LEK-Entwurf Schaffung eines Beratungssystem mit weiterentwickelten Formen der Energieberatung im Bausektor Möglichst frühe Beratung Umfassende Bewertung aller energetischen Fragen (Lebenszyklen, individuelle Nutzungsansprüche, ökologische Zusammenhänge, Wirtschaftlichkeit) Sanierungsfahrpläne für größere, zusammenhängende Gebäudebestände Prüfung von Contractingpotenzialen Stärkere Einbindung von Nutzern und Eigentümern Entwicklung eines Sanierungsnetzwerkes Generell: Beachtung des städtebaulichen Kontextes bei Energieeffizienzmaßnahmen an Gebäuden 30

31 IV. Energieeffizienz Datenlagen - Gebäudetypologie Gebäude in MV haben mit ca. 50 % einen überdurchschnittlich hohen Anteil am Endenergieverbrauch, größtenteils Wärme (wenig verbrauchende Industrie im Land) AG Energieeffizienz des Energierates: kaum belastbare Daten zum energetischen Zustand der Gebäude trotz umfangreicher Sanierungsmaßnahmen seit 1990 Ausnahme: zentralbeheizte Gebäude, deren Eigentümer im Verband der norddeutschen Wohnungsunternehmen sind (32 % Wohnungsbestand) Erarbeitung einer Gebäudetypologie für MV 31

32 Vorbereitung einer Gebäudetypologie MV Ziel: Datenbasis über energetischen Zustand des Gebäudebestandes als Grundlage für die Ausrichtung von Maßnahmen von Förderprogrammen Beispiel Schleswig-Holstein Energieministerium hat zu einem Auftakt am 26. Mai 2014 in Schwerin eingeladen (1. Schritt: Kosten, Zeit, Gutachter) Architektenkammer MV Ingenieurkammer MV Verband der Immobilienverwalter e.v. Haus & Grund MV e.v. Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen Städte- und Gemeindetag BBL MV 32

33 V. Städtebauförderung in MV Städtebauförderung berücksichtigt energetische Aspekte im Wesentlichen im Rahmen der Sanierung der Gebäudesubstanz 166 städtebauliche Gesamtmaßnahmen, davon 50 Förder- und Aufwertungsgebiete Förderung über KfW-Programm Energetische Stadtsanierung (Nr. 432) seit 2011 unmittelbar für Kommunen möglich: Ziel: (energetischer) Sanierungsprozess auf breiterer städtebaulicher Basis (Quartier- oder Gesamtstadt) Mittels Integrierter Quartierkonzepte soll die strategische Ausrichtung von Maßnahmen auf Energieeinsparung, Energieeffizienzsteigerung und EE gelingen Koordination in Umsetzungsphase durch sog. Sanierungsmanager 33

34 KfW Programm Energetische Sanierung in MV Aus Mecklenburg-Vorpommern wurden bislang 9 Gemeinden in das KfW- Förderprogramm Nr. 432 aufgenommen. Für den Programmteil A Integriertes Quartierskonzept wurden durch die KfW Zuschüsse in folgenden Gemeinden bewilligt: 1. Hansestadt Stralsund: Quartier 6 (Altstadt) 2. Hansestadt Wismar: Alter Hafen 3. Stadt Parchim: Auf dem Brook 4. Gemeinde Löcknitz: Löcknitz Süd 5. Stadt Burg Stargard: Altstadt 6. Landeshauptstadt Schwerin: Werdervorstadt 7. Stadt Ueckermünde: Gartenstadt Ueckermünde-Ost 8. Stadt Gadebusch: Breitscheidstr./Erich-Weinert-Str. 9. Stadt Laage: Recknitz Campus/Rudolf-Harbig-Str. 34

35 Integrierte Quartierskonzepte in MV Von den 9 Integrierten Quartierskonzepten sind 4 bereits 2013 beendet worden: Hansestadt Stralsund, Hansestadt Wismar, Burg Stargard und Löcknitz. Voraussichtlich werden Konzepte beendet werden: Landeshauptstadt Schwerin - Werdervorstadt, Ueckermünde und Parchim. Stadt Laage steht seit Februar 2014 erst am Beginn der Konzepterstellung. Stadt Gadebusch will die Bewilligung nicht in Anspruch nehmen. Org. u. Betreuung dieser Projekte durch das WM erfolgt nicht. 35

36 VI. Wärme aus Erneuerbaren Energien Erneuerbare Energien-Wärmegesetz ( EEWärmeG) seit Januar 2009 in Kraft Nutzungspflicht für erneuerbare Energien im Gebäudeneubau und die finanzielle Förderung nach dem Marktanreizprogramm wurde auf eine fachgesetzliche Grundlage gestellt. Die Nutzungspflicht des EEWärmeG entfaltet ihre Wirkung im Gebäudeneubau, aber auch im Wärmemarkt, insbesondere beim Gebäudebestand. Vollzug EEWärmeG im Land schwierig. Grund für diese Situation: Landkreisneuordnung (langwierig, schwierig) und Neustrukturierung der Landesregierung. Thematik im Arbeitskreis Bauaufsicht erörtern (Landesregierung, der Kommunalen Spitzenverbände und der unteren Bauaufsichtsbehörde). 36

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