Dieser Masterstudiengang ist ein konsekutiver Studiengang gemäß 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 lit. a BerlHG.
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1 Anlage zur Zugangs- und Zulassungssatzung der Humboldt-Universität zu Berlin (ZZS-HU) Zugangs- und Zulassungsregeln für den Masterstudiengang: Psychologie Dieser Masterstudiengang ist ein konsekutiver Studiengang gemäß 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 lit. a BerlHG. I. Erweiterte en (kumulativ) a. Abschluss in einem bestimmten Fach (i. V. m. Allgemeiner Anlage) Abschluss in Psychologie oder einem verwandten Fach Erläuterung: Erforderlich ist der berufsqualifizierende Abschluss eines Hochschulstudiums in Psychologie oder einem verwandten Fach, d.h. in einem Studiengang mit einem psychologischen Anteil im Umfang von mindestens 100 ECTS-Credits. über den Abschluss in Psychologie oder einem verwandten Fach b. Spezielle Kenntnisse (i. V. m. Allgemeine Anlage) Spezielle Kenntnisse in Neuropsychologie und/oder Biologischer Psychologie und/oder Allgemeiner Psychologie und/oder kognitiver Psychologie im Umfang von mindestens 15 ECTS-Credits Erläuterung: Es müssen Grundkenntnisse in den Bereichen Neuropsychologie und/oder Biologischer Psychologie und/oder Allgemeiner Psychologie und/oder kognitive Psychologie nachgewiesen werden. Der angebotene Master umfasst die verpflichtende Vertiefung in mindestens drei Fächern. Bereits im Basisbereich werden hierfür die Kenntnisse aus dem Bachelorstudium in fünf Bereichen vertieft. Hierzu zählen auch die Neuropsychologie und/oder Biologischer Psychologie und/oder Allgemeiner Psychologie und/oder kognitive Psychologie. Die Inhalte betreffen grundlegende theoretische, methodische und empirische Kenntnisse auf den Gebieten der Allgemeinen und Biologischen Psychologie. Im Bereich der Allgemeinen Psychologie betrifft das Kenntnisse über theoretische Konzeptionen und empirische Befunde zur Grundlage menschlichen Denkens und Handelns sowie Kenntnisse über die Struktur- und Funktionsprinzipien elementarer und kognitiver Formen des Lernens und des Gedächtnisses, Wahrnehmung und Aufmerksamkeit, Emotionspsychologie oder Motivationspsychologie. Im Bereich der Biologischen Psychologie handelt es sich um grundlegende Kenntnisse aus der Neuroanatomie und Neurophysiologie, der Entwicklungs- und Evolutionsbiologie in den für die Psychologie relevanten Bereichen, die Grundlagen der Endokrinologie, der Sinnesphysiologie und der Motorik. In der Allgemeinen und
2 Kognitiven Psychologie betrifft das vertiefte Kenntnisse in mindestens einem weiteren der ausgewählten Gebiete Wahrnehmung und Aufmerksamkeit, Emotionspsychologie oder Motivationspsychologie. über spezielle Kenntnisse in Neuropsychologie und/oder Biologischer Psychologie und/oder Allgemeiner Psychologie und/oder kognitiver Psychologie: Selbstzuordnung über spezielle Kenntnisse in Neuropsychologie und/oder Biologischer Psychologie und/oder Allgemeiner Psychologie und/oder kognitiver Psychologie: Leistungsübersicht über spezielle Kenntnisse in Neuropsychologie und/oder Biologischer Psychologie und/oder Allgemeiner Psychologie und/oder kognitiver Psychologie: Gegenstand der vermittelten Kompetenzen bei uneindeutigen Lehrveranstaltungsund/oder Modultiteln Spezielle Kenntnisse in Psychologischer Methodenlehre im Umfang von mindestens 15 ECTS-Credits Erläuterung: Es müssen Grundkenntnisse aus dem Bereich Psychologische Methodenlehre nachgewiesen werden. Der angebotene Master umfasst die verpflichtende Vertiefung in mindestens drei Fächern. Bereits im Basisbereich werden hierfür die Kenntnisse aus dem Bachelorstudium in fünf Bereichen vertieft. Hierzu zählt auch die Psychologische Methodenlehre. Die Inhalte umfassen neben der Vermittlung von zentralen Grundkenntnissen in statistischer Methodik (Wahrscheinlichkeitstheorie, deskriptive Statistik, Inferenzstatistik) im besonderen den Schwerpunkt der psychologischen Methodenlehre in der Planung, Auswertung und Interpretation von komplexen experimentellen Untersuchungsdesigns (z. B. mehrfaktorielle Versuchspläne, Messwiederholungsdesigns, Teststärkeanalyse). Dabei gilt es hervorzuheben, dass nicht nur die theoretischen Grundlagen dieser Techniken erworben wurden, sondern in Übungen durch die Auswertung konkreter Datensätze und Untersuchungsdesigns auch die praktischen Umsetzung anhand statistischer Software (z.b. R und SPSS) vermittelt wurde. über spezielle Kenntnisse in Psychologischer Methodenlehre: Selbstzuordnung über spezielle Kenntnisse in Psychologischer Methodenlehre: Leistungsübersicht
3 über spezielle Kenntnisse in Psychologischer Methodenlehre: Gegenstand der vermittelten Kompetenzen bei uneindeutigen Lehrveranstaltungs- und/oder Modultiteln Spezielle Kenntnisse in Psychologischer Diagnostik und/oder Testtheorie im Umfang von 15 ECTS-Credits Erläuterung: Es müssen Grundkenntnisse aus dem Bereich Psychologische Diagnostik und/oder Testtheorie nachgewiesen werden. Der angebotene Master umfasst die verpflichtende Vertiefung in mindestens drei Fächern. Bereits im Basisbereich werden hierfür die Kenntnisse aus dem Bachelorstudium in fünf Bereichen vertieft. Hierzu zählt auch die Psychologische Diagnostik und/oder Testtheorie. Die vermittelten Inhalte in diesem Bereich umfassen den psychologisch-diagnostischen Prozess, psychologischdiagnostische Entscheidungsstrategien, psychologisch-diagnostische Methoden (Tests, Fragebögen, Interview, Verhaltensbeobachtung), psychometrische Einzelfalldiagnostik, Klassische Testtheorie, Schritte der Testkonstruktion, Prüfung der Reliabilität und Validität, Normierung, Vermitteln spezifischer angewandter Themen aus den Bereichen klinisch-, pädagogisch- und AIO-psychologischer Diagnostik. über spezielle Kenntnisse in Psychologischer Diagnostik und/oder Testtheorie: Selbstzuordnung über spezielle Kenntnisse in Psychologischer Diagnostik und/oder Testtheorie: Leistungsübersicht über spezielle Kenntnisse in Psychologischer Diagnostik und/oder Testtheorie: Gegenstand der vermittelten Kompetenzen bei uneindeutigen Lehrveranstaltungs- und/oder Modultiteln Spezielle Kenntnisse in Klinischer Psychologie im Umfang von 10 ECTS-Credits Erläuterung: Es müssen Grundkenntnisse aus dem Bereich Klinische Psychologie nachgewiesen werden. Der angebotene Master umfasst die verpflichtende Vertiefung in mindestens drei Fächern. Bereits im Basisbereich werden hierfür die Kenntnisse aus dem Bachelorstudium in fünf Bereichen vertieft. Hierzu zählt auch die Klinische Psychologie. Die vermittelten Inhalte in diesem Bereich umfassen Klinisch-psychologische Klassifikation und Diagnostik; Psychologische, biologische, interaktionale und soziokulturelle Modelle psychischer Gesundheit und Krankheit (Störungslehre); Epidemiologie psychischer Störungen; Anthropologische Konzepte und kulturspezifische Grundannahmen; Grundlagen klinischpsychologischer Intervention einschließlich Beratung; Veränderungsmodelle; Therapie- und Versorgungsforschung; Problemfelder und Rahmenbedingungen klinisch-psychologischen Handelns; Prävention und Rehabilitation; Kennenlernen psychischer
4 Störungen anhand von Falldarstellungen und diskussionen; Anwendung der diagnostischen Kriterien im Einzelfall; Erwerb grundlegender Fertigkeiten der Gesprächsführung in Beratung und Psychotherapie; Übung grundlegender Interventionstechniken (Entspannung, kognitive Intervention). über spezielle Kenntnisse in Klinischer Psychologie: Selbstzuordnung über spezielle Kenntnisse in Klinischer Psychologie: Leistungsübersicht über spezielle Kenntnisse in Klinischer Psychologie: Gegenstand der vermittelten Kompetenzen bei uneindeutigen Lehrveranstaltungs- und/oder Modultiteln Spezielle Kenntnisse in Form mindestens dreier Vertiefungsschwerpunkte aus den Bereichen Allgemeine & Biologische Psychologie, Persönlichkeits-, Entwicklungs- und Sozialpsychologie, Arbeits-, Ingenieurs- und Organisationspsychologie, Wirtschaftspsychologie und/oder Klinische Psychologie im Umfang von mindestens jeweils 5 ECTS-Credits, zusätzlich zu den bereits geforderten Kenntnissen im Umfang von je 15 ECTS-Credits (10 bei der klinischen Psychologie). Erläuterung: Die Vertiefung in drei Bereichen ist notwendige Voraussetzung eines entsprechend breitgefächerten Masters, wie hier angeboten. Inhalte aus dem Bereich Arbeits-, Ingenieurs- und Organisationspsychologie, Wirtschaftspsychologie wurden in Seminaren zu ausgewählten Themen aus folgender Aufzählung vermittelt: Betriebliche Gesundheitsförderung, Motivierende Arbeitsgestaltung, Organisationsberatung, Flexibilisierungsstrategien, Training sozialer Kompetenzen (z. B. Moderation, Konflikthandhabung), Organisationsentwicklung (z. B. Einführung neuer Technologien, Einführung von Gruppenarbeit), Zustände und Übergänge in interaktiven Systemen, Interaktionstechniken, Kodierung und Strukturierung visueller Informationsanzeigen, Multimodalität und Multimedia, Nutzungskontexte. Inhalte aus dem Bereich Allgemeine & Biologische Psychologie betreffen vertiefte theoretische, methodische und empirische Kenntnisse in ausgewählten der Gebieten der Allgemeinen, Kognitiven und Biologischen Psychologie. Zu gehören Kenntnisse neuronale Grundlagen der Kognition und neurowissenschaftliche Zugänge zu kognitiven Prozessen, ausgewählte Schwerpunkte der aktuellen kognitions- und neuropsychologischen Forschung; Wissen zu Funktion, Struktur und Prozesscharakteristik von Emotion und Motivation sowie vertieft über die motivationalen Bedingungen der Handlungskontrolle; ausgewählte Themen der Allgemeinen und Biologischen Psychologie sind, z.b. Wahrnehmung, Denken, Sprachpsychologie, Neurowissenschaftliche Methoden, Emotion, Motivation. Inhalte aus dem Vertiefungsbereich Persönlichkeits-, Entwicklungs- und
5 Sozialpsychologie werden in Seminaren vermittelt, gehen über einführende Module hinaus und umfassen Konzepte, Theorien und Methoden aus zentralen Bereichen der Persönlichkeits-, Entwicklungs- und Sozialpsychologie: die Entwicklung von kognitiven Fähigkeiten, Interessen, Wissen, Expertise und Schulleistungen; Personenwahrnehmung; Grundzüge der sozialen Kognition; Symbolischer Interaktionismus; Rollen und Identitäten; Wahrnehmung von Gruppen - Soziale Identität; Soziale Repräsentationen; Einstellungen und Einstellungsänderung; Einstellungen und Verhalten; Austausch und Interdependenz; Freundschaft und Liebe; Aggression und Konflikt; Hilfe und Kooperation; Gruppen, Normen und Konformität; Normen, Macht und Verhalten; Gruppenleistung. Die Inhalte aus dem Vertiefungsgebiet der klinischen Psychologie umfassen das Kennenlernen und Reflektieren von Forschungsmethoden und - befunden der klinischen Psychologie durch Studium von Forschungsliteratur; Kennenlernen unterschiedlicher Praxisfelder. über spezielle Kenntnisse in Form mindestens dreier Vertiefungsschwerpunkte: Selbstzuordnung über spezielle Kenntnisse in Form mindestens dreier Vertiefungsschwerpunkte: Leistungsübersicht über spezielle Kenntnisse in Form mindestens dreier Vertiefungsschwerpunkte: Gegenstand der vermittelten Kompetenzen bei uneindeutigen Lehrveranstaltungs- und/oder Modultiteln II. Regelungen zum Auswahlverfahren a. Quote im Auswahlverfahren der Hochschule Die Höhe der Quote der nach dem Ergebnis des von der Hochschule durchzuführenden Auswahlverfahrens zu vergebenen Studienplätze beträgt 80 vom Hundert. b. Auswahlkriterien im Auswahlverfahren der Hochschule Auswahlkriterium Allgemeine Anlage: Grad der Qualifikation Gewichtung: 55 vom Hundert Auswahlkriterium Allgemeine Anlage: Spezielle Kenntnisse in Form besonderer Studieninhalte des vorangegangenen Studiengangs oder anderweitig erworbener Kompetenzen auf dem Niveau eines Hochschulstudiums
6 Erläuterung: Gewichtung: Die nachfolgend aufgeführten besonderen Kenntnisse können sich in Abhängigkeit vom jeweils nachgewiesenen Umfang unteschiedlich stark rangverbessern auswirken: Psychologische Methodenlehre und Diagnostik; Sozial-, Entwicklungs-, Persönlichkeits- und Arbeits-, Ingenieurs- und Organisationspsychologie; Allgemeine, biologische, kognitive Psychologie, Neuropsychologie; klinische Psychologie sowie Berufspraktikum. Das Praktikum kann in Voll- oder Teilzeit absolviert, muss jedoch unter Anleitung eines Diplom/Master- Psychologen durchgeführt worden sein. 45 vom Hundert über spezielle Kenntnisse in Form besonderer Studieninhalte des vorangegangenen Studiengangs oder anderweitig erworbener Kompetenzen auf dem Niveau eines Hochschulstudiums: Selbstzuordnung über spezielle Kenntnisse in Form besonderer Studieninhalte des vorangegangenen Studiengangs oder anderweitig erworbener Kompetenzen auf dem Niveau eines Hochschulstudiums: Leistungsübersicht über spezielle Kenntnisse in Form besonderer Studieninhalte des vorangegangenen Studiengangs oder anderweitig erworbener Kompetenzen auf dem Niveau eines Hochschulstudiums: Gegenstand der vermittelten Kompetenzen bei uneindeutigen Lehrveranstaltungs- und/oder Modultiteln c. Ermittlung der Rangposition im Auswahlverfahren der Hochschule Je nachdem, welche Voraussetzung in welchem erfüllt wird, erfolgt die Ermittlung einer fiktiven Teilnote jeweils für die Bereiche Psychologische Methodenlehre und Diagnostik; Sozial-, Entwicklungs-, Persönlichkeits- und Arbeits-, Ingenieurs- und Organisationspsychologie; Allgemeine, biologische, kognitive Psychologie, Neuropsychologie; klinische Psychologie sowie Berufspraktikum. Alle Teilnoten werden addiert und es wird eine Durchschnittsnote ermittelt, die zur Ermittlung der Rangposition im Auswahlverfahren der Hochschule mit dem angegebenen Gewicht in die Ermittlung der gewichteten Mischnote nach den allgemeinen Bestimmungen gemäß 24 Abs. 2 ZZS-HU einfließt.
7 Der Notenschlüssel lautet: Für den Bereich Psychologische Methodenlehre und Diagnostik : - ab 35 und mehr nachgewiesenen ECTS-Credits wird die Note 1,0 vergeben; - ab 30 bis weniger als 35 nachgewiesenen ECTS-Credits beträgt die Note 2,0; - ab 25 bis weniger als 30 nachgewiesenen ECTS-Credits beträgt die Note 3,0; - für weniger als 25 nachgewiesenen ECTS-Credits erfolgt die Vergabe der Note 4,0. Für den Bereich Sozial-, Entwicklungs-, Persönlichkeits- und Arbeits-, Ingenieurs- und Organisationspsychologie : - ab 45 und mehr nachgewiesenen ECTS-Credits wird die Note 1,0 vergeben; - ab 40 bis weniger als 45 nachgewiesenen ECTS-Credits beträgt die Note 2,0; - ab 35 bis weniger als 40 nachgewiesenen ECTS-Credits beträgt die Note 3,0; - für weniger als 35 nachgewiesenen ECTS-Credits erfolgt die Vergabe der Note 4,0. Für den Bereich Allgemeine, biologische, kognitive Psychologie, Neuropsychologie : - ab 25 und mehr nachgewiesenen ECTS-Credits wird die Note 1,0 vergeben; - ab 20 bis weniger als 25 nachgewiesenen ECTS-Credits beträgt die Note 2,0; - ab 15 bis weniger als 20 nachgewiesenen ECTS-Credits beträgt die Note 3,0; - für weniger als 15 nachgewiesenen ECTS-Credits erfolgt die Vergabe der Note 4,0. Für den Bereich klinische Psychologie : - ab 15 und mehr nachgewiesenen ECTS-Credits wird die Note 1,0 vergeben; - ab 10 bis weniger als 15 nachgewiesenen ECTS-Credits beträgt die Note 2,0. Für den Bereich Berufspraktikum : - ab einer Dauer von 270 und mehr nachgewiesenen Stunden wird die Note 1,0 vergeben; - ab einer Dauer von 230 bis weniger als 270 nachgewiesenen Stunden beträgt die Note 2,0; - ab einer Dauer von weniger als 230 nachgewiesenen Stunden beträgt die Note 3,0; - wird kein Praktikum nachgewiesen, erfolgt die Vergabe der Note 4,0.
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