Zusammenarbeit mit Fremdfirmen: Haben Sie die Koordination sichergestellt?
|
|
- Theodor Burgstaller
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Zusammenarbeit mit Fremdfirmen: Haben Sie die Koordination sichergestellt? Nebeneinander, nacheinander, miteinan der aber sicher nicht gegen - einander. Denn ein unkoordiniertes Vorgehen führt zu Betriebs stö run gen, kost spieligen Arbeits verzögerungen und oft auch zu Unfällen. Wie Sie das Zusammenwirken meh rerer Betriebe sicherer gestalten können, erfahren Sie in dieser Broschüre.
2 1 Das Zusammen wir ken mehrerer Betriebe führt zu zusätzlichen Gefahren Immer häufiger werden Arbeiten, die nicht zum Kerngeschäft eines Be trie bes gehören, an Fremdfir men vergeben. Beispiele sind Instandhaltungs- und War tungs arbeiten Bau- und Montagearbeiten Betriebs- oder Produktions er wei terungen Das führt zu zusätzlichen Gefah ren sowohl für den auftraggebenden Betrieb wie auch für die Fremd firma: Im Betrieb tauchen plötzlich un be kannte Personen auf, die sich anders verhalten, gewohnte Ar beitsabläufe stören und Sicher - heitsregeln nicht kennen. Die Mitarbeiterinnen und Mitar beiter der Fremdfirma arbeiten in einem ungewohnten Umfeld und müssen auch ihrerseits Störun - gen des üblichen Arbeits ablaufes in Kauf nehmen. Wenn unter solchen Umständen nie mand die Koordination übernimmt, kommt es zu Betriebs stö rungen, Arbeitsverzögerungen und zu Un fällen. Bild 1
3 2 Aufgaben und Verantwortung der Arbeitgeber Bild 2: Bei der Zusammenarbeit mehrerer Betriebe bleiben alle beteiligten Arbeitgeber für die Sicherheit ihrer Betriebsangehörigen verantwortlich. Beim Zusammenwirken mehrerer Betriebe blei - ben grundsätzlich alle beteiligten Arbeit geber für die Si cher heit ihrer Betriebsan ge hörigen verantwortlich (Bild 2). Als Arbeit ge ber haben Sie diese Verantwor tung wahr zunehmen durch: A. Planung Planen Sie Arbeiten und Abläufe so, dass das Risiko von Unfällen und Gesund heits - beeinträch ti gun gen möglichst klein ist und die Sicherheitsmassnahmen eingehalten werden können. Zeigt sich bei der Planung, dass besondere Gefahren entstehen, ist ein Spezia list der Arbeitssi cher heit (ASA) beizu ziehen und ein professionelles Sicher heits kon zept zu erarbeiten (siehe dazu Kapitel 5). B. Information Sorgen Sie für die Information über die im eigenen Betrieb vorhandenen Gefah ren die aus der Zusammenarbeit ent stehenden Gefahren die Massnahmen zu deren Behebung C. Absprachen Treffen Sie mit den Beteiligten die zur Wah rung der Arbeitssicher heit erforder - lichen Absprachen (als Arbeitshilfe dazu dient die beiliegende Checkliste). D. Anordnen von Massnahmen Ordnen Sie die zur Wahrung der Arbeits - sicherheit notwendigen Massnahmen an. E. Kontrollen Überprüfen Sie regelmässig die Sicher - heits massnahmen. Zusätzlich hat der auftraggebende Betrieb die Mitarbeiter/-innen der Fremdfirmen aus - drück lich auf die in seinem Betrieb gel tenden Sicher heitsbestimmungen auf merksam zu machen.
4 3 Für die Zusammen arbeit vor Ort: «Koordinator» bestimmen! 4 Wann muss der Koordinator eingreifen? Um die in Kapitel 2 genannten Auf gaben wahrzunehmen, braucht es eine Koordina tion vor Ort. Diese Aufgabe obliegt in der Regel der Person, die mit der Leitung der Arbeiten betraut ist. Im Folgenden wird diese Person als «Koordinator» bezeichnet. Ziel der Sicherheitskoordination ist es, die gegenseitige Gefährdung der Mitarbeiten den aller beteiligten Betriebe zu verhindern. Damit der Koordinator dieses Ziel erreichen kann, müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein: Der Koordinator muss bezüglich Sicher heit und Gesundheits schutz Weisungs befug - nisse gegenüber den Mitarbeiten den aller beteiligten Firmen haben. Die Aufgaben, Kompetenzen und Weisungs befugnisse sind im Werk vertrag wie auch im Pflich tenheft des Koordinators schriftlich festzulegen. Der Koordinator muss mit den betriebli - chen Verhältnissen ver traut sein (Örtlichkeiten, Betriebs abläufe, Betriebs gefah ren, An sprechpartner). Deshalb wird der Koor - dinator in der Regel vom auftraggebenden Betrieb gestellt. Auf Baustellen wird der Bauleiter diese Auf gabe wahrnehmen. Was im Einzelnen zu koordinieren ist, hängt vom Auftrag und von den Umstän den ab. Die beiliegende Checkliste weist Sie auf Punkte hin, die möglicherweise geregelt werden müssen. Mit Vorteil werden regelmässig und mit allen Betroffenen Be spre chungen ver einbart. Eine gute Vorbereitung der Bespre chungen mit rechtzeitiger Be kannt gabe von Termin, Zeit, Ort und Traktan den ist unabdingbar. Der Koordinator muss eingreifen, wenn Sicherheitsbestimmungen offensichtlich missachtet werden die Fremdfirma unvorhergese hene Situa - tionen in denen Mit ar beitende oder Dritte gefährdet werden nicht alleine meistern kann die Fremdfirma ihrer Aufgabe of fensichtlich nicht gewachsen ist. Grundsätzlich hat ein Eingreifen des Koor di - nators über den Vor ge setzten des betroffenen Mitarbeiters zu er fol gen. Die Durch führung der Mass nah men im Zuständigkeits bereich der Fremdfirma ist Sache des dafür zuständigen Vorgesetz ten. Ausnahme: Bei unmittelbarer Ge fährdung von Leib und Leben der Beteiligten Mit arbeitende des eigenen oder des Fremd betriebes oder von Drittpersonen sind die Arbeiten durch den Koordinator unverzüglich direkt zu stoppen. In diesem Fall sind die Vorgesetzten der Beteiligten um gehend zu informieren.
5 5 Bei besonderen Ge fahren: Spezialist der Arbeitssicherheit bei ziehen! Zeigt sich in der Planungsphase, dass bei der Zu sammenarbeit mit anderen Firmen be sondere Gefahren ent stehen, empfiehlt sich folgendes Vor gehen: 1. Für die Ermittlung und Beur tei lung der besonderen Gefah ren und Risiken auf der gemeinsamen Arbeitsstätte einen geeigneten ASA (Arbeitsarzt oder an derer Spezialist der Arbeitssi cher heit) beiziehen. 2. Auf der Basis dieser Risikobeurteilung ge meinsam mit dem ASA ein Sicherheits - kon zept erarbeiten. Die bei liegende Checkliste «Zu sammenarbeit mit Fremd firmen Koor di na tionsbereiche» ist so auf gebaut, dass sie als Grund lage für ein Sicher heits - konzept verwendet werden kann. 3. Die im Sicherheitskonzept fest gehaltenen Massnahmen um setzen und deren Wirk - samkeit re gel mässig überprüfen. Für die Um setzung braucht es auch in diesem Fall einen Koordinator vor Ort. Bild 3: Bei besonderen Gefahren: Spezialisten beiziehen!
6 6 Temporärarbeit Das «Zusammenwirken mehrerer Betriebe» ist nicht dasselbe wie «Temporärarbeit». In der Ver - ord nung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) ist diesbezüglich Folgendes festgehalten: Art. 9 Zusammenwirken mehrerer Betriebe 1 Sind an einem Arbeitsplatz Arbeit neh mer meh rerer Betriebe tätig, so haben deren Arbeit - geber die zur Wah rung der Arbeits sicherheit erforder lichen Abspra chen zu treffen und die notwendigen Massnahmen anzuordnen. Sie haben sich gegenseitig und ihre jeweiligen Arbeit neh mer über die Gefahren und die Mass - nahmen zu deren Behebung zu informieren. 2 Der Arbeitgeber muss einen Dritten auf die Anforderungen der Arbeitssi cherheit in seinem Betrieb ausdrücklich aufmerksam machen, wenn er ihm den Auftrag erteilt, für seinen Betrieb: a. Arbeitsmittel sowie Gebäude und andere Kon struktionen zu planen, herzustel l en, zu än dern oder instand zu setzen; b. Arbeitsmittel oder gesundheitsgefährdende Stoffe zu liefern; c. Arbeitsverfahren zu planen oder zu gestalten. Art. 10 Temporärarbeit Der Arbeitgeber, der in seinem Betrieb Arbeits - kräfte beschäftigt, die er von einem anderen Arbeitgeber ausleiht, hat hinsichtlich der Ar beits - sicherheit gegenüber diesen die gleichen Pflich ten wie gegenüber den eigenen Arbeit nehmern. In Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (ArGV3) sind analoge Bestimmun gen zur Gesund heits - vorsorge enthalten (Art. 8 Zusammen wirken mehrerer Betriebe, Art. 9 Perso nalverleih). Bei «Temporärarbeit» (VUV) bzw. «Per sonal - ver leih» (ArGV3) liegt also die Verantwortung für Arbeitssicherheit und Gesundheits vorsorge bei einer Stelle: beim Arbeitgeber, der am Ein - satzort ver antwortlich ist. Er hat gegenüber den ausgeliehenen Mitarbeitern die gleichen Pflich ten bezüglich Arbeits sicherheit wie gegen - über seinen eigenen Betriebsangehörigen. Suva Arbeitssicherheit Postfach, 6002 Luzern Für Auskünfte: Tel Für Bestellungen: Fax Tel Zusammenarbeit mit Fremdfirmen: Haben Sie die Koordination sicher gestellt? Verfasser: Othmar Wettmann, Abteilung Arbeitssicherheit Nachdruck mit Quellenangabe gestattet. 1. Auflage Januar Auflage Mai bis Bestellnummer: d Das betriebliche Sicherheitssystem zur Gewähr - leistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz an den Arbeitsplätzen umfasst 10 Elemente. Diese Publikation informiert Sie über einen Aspekt aus Punkt Sicherheitsleitbild, Sicherheitsziele 2. Sicherheitsorganisation 3. Ausbildung, Instruktion, Information 4. Sicherheitsregeln 5. Gefahrenermittlung, Risikobeurteilung 6. Massnahmenplanung und -realisierung 7. Notfallorganisation 8. Mitwirkung 9. Gesundheitsschutz 10. Kontrolle, Audit
7 Checkliste: Zusammenarbeit mit Fremdfirmen Koordinationsbereiche Beim Einsatz von Fremdfirmen müssen die Arbeitgeber der beteiligten Firmen zur Gewährleistung von Arbeits sicherheit und Gesundheitsschutz die Koor dination sicherstellen. Diese Checkliste weist Sie auf Bereiche hin, die je nach Auftrag und Situation möglicherweise koordiniert werden müssen. Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Weitere Informationen zum Thema finden Sie in der Publikation «Zusammenarbeit mit Fremdfirmen: Haben Sie die Koordination sichergestellt?» (Bestell-Nr d). Koordinationsbereiche Bemerkungen 1. Sicherheitsleitbild, -ziele In der Regel besteht hier kein Koordinationsbedarf. 2. Sicherheitsorganisation Aufgaben und Kompetenzen Regelung mit der Beteiligten - Werkvertrag - Pflichtenheften Weisungsbefugnisse des Regelung mit Koordinators - Werkvertrag - Pflichtenheften Ansprechpartner - Organigramm des Auftraggebers - Organigramm der Zusammenarbeit - Regelung der Stellvertretungen Zeitlicher Ablauf der Arbeiten Termine (Beginn, Meilensteine, Ende) Abschluss der Arbeiten Abnahme, Teilabnahmen Arbeits-, Zutrittszeiten Rapportwesen Zutritts-, Aufenthaltsverbote Erforderliche Ausweise Bewilligungen für besondere beispielsweise für Arbeiten - Schweissarbeiten - Arbeiten an und im Bereich von elektrischen Anlagen - Personentransporte mit Hebezeugen - Arbeiten in engen Räumen (Schächte, Kanäle, Silos, Tanks, Behälter,...) - Arbeiten in brand- und explosionsgefährdeten Bereichen - Arbeiten in kontaminierten Bereichen - Abbruch und Sanierung von asbesthaltigen Bauteilen - Umgang mit Gefahrenstoffen - Sprengarbeiten Mitbenutzung von beispielsweise von Kommunikationsmitteln - Telefon, Telefax 3. Ausbildung, Instruktion, Information Gegenseitige Information Einführung, Anleitung, Instruktion der sowie Instruktion über Arbeitnehmer: - vorhandene Betriebsgefahren - Adressaten, Teilnehmer festlegen - geltende Sicherheitsbestim- - Inhalt, Ablauf bestimmen mungen - Festlegen, wer was macht Koordination notwendig? Ja Nein Massnahmen Sicher arbeiten Suva, Postfach, 6002 Luzern, Fax , Bestellnummer 66092/1.d
8 Koordinationsbereiche Bemerkungen 4. Sicherheitsregeln und -standards Einzelarbeitsplätze, allein - Kontaktpersonen arbeitende Personen - Überwachung Besonderer Platzbedarf Lagerflächen Verkehrswege, -einrichtungen - Welche sind zu benutzen? - Verkehrsregeln, Signalisation, Absperrung, Umleitung, Parkplätze Benutzung von fremden beispielsweise Betriebsmitteln - Maschinen, Werkzeuge (z. B. Kran) - Gerüste, Leitern - Versorgungsleitungen - elektrische Anschlüsse Persönliche Schutzausrüstung Wo sind von wem welche PSA zu (PSA) tragen? Reinigung des Arbeitsplatzes Abfälle, Abwasser, Reststoffe - Umgang - Kennzeichnung - Deponien, Entsorgung 5. Gefahrenermittlung, Risikobeurteilung Gefahrenermittlung, - Wo und wann kann es gefährlich evtl. Risikoanalyse werden? - Was kann passieren? - Gibt es besondere Gefahren? ( > evtl. ASA beiziehen) 6. Massnahmenplanung und -realisierung Umsetzungsplan 7. Notfallorganisation Brandverhütung, Brandschutz - Konzept - Löschmittel, -einrichtungen - Instruktion - Lagerung brennbarer Materialien Flucht- und Rettungswege - Sammelplätze - Notausgänge - Aufzüge benutzen verboten Alarmierung und Rettung - Alarmorganisation - Notruf-Nummern Erste Hilfe - Nothelfer, Samariter - Erste-Hilfe-Material, Sanitätszimmer 8. Mitwirkung der Arbeitnehmer Koordination notwendig? Ja Nein Massnahmen 9. Gesundheitsschutz Mitbenutzung von Betriebseinrichtungen Allgemeine Verhaltensweisen 10. Kontrolle, Audit Kontrolle und Überwachung der Sicherheitsmassnahmen beispielsweise von - sanitären Anlagen, Toiletten - Garderoben, Pausenraum - Getränkeautomaten - Personalrestaurant beispielsweise bezüglich - Rauchen, Alkohol - Essen, Trinken - Ordnung, Sauberkeit, Hygiene - Wer überwacht was? - Im Werkvertrag regeln: Sanktionen bei Nichteinhalten der Sicherheitsmassnahmen Bestellnummer 66092/1.d
Acht lebenswichtige Regeln für die Instandhaltung
Acht lebenswichtige Regeln für die Instandhaltung von Maschinen und Anlagen Leben und Gesundheit der Menschen haben absolute Priorität. Für uns Arbeitnehmende und Vorgesetzte heisst das: Wir halten konsequent
MehrArbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im öffentlichen Bereich Gemeinde Spreitenbach und Killwangen
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im öffentlichen Bereich Gemeinde Spreitenbach und Killwangen Mitglied Arbeitssicherheit Schweiz Inhalt Sicherheitsleitbild Sicherheitsziele Sicherheitsorganisation
MehrArbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in den Branchen der Gebäudetechnik. Andrea Schulz. Geschäftsführung
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in den Branchen der Gebäudetechnik Andrea Schulz Geschäftsführung Wer ist BATISEC "Arbeitssicherheit ist kein Zustand sondern ein Prozess". Die Branchenlösung dient
MehrHerzlich willkommen. zur Information Arbeitssicherheit / Gesundheitsschutz / für Kirchgemeinden
Herzlich willkommen zur Information Arbeitssicherheit / Gesundheitsschutz / für Kirchgemeinden Treier & Partner AG, Unterer Kirchweg 34, 5064 Wittnau Aug. 2012 V1 1 Inhaber Franz Treier Sicherheitsfachmann
MehrRechte und Pflichten des Betriebsrats beim Arbeits- und Gesundheitsschutz
Rechte und Pflichten des Betriebsrats beim Arbeits- und Gesundheitsschutz Der Betriebsrat ist als kollektive Interessenvertretung auch in den Bereichen Arbeits- und Gesundheitsschutz, Arbeitssicherheit,
MehrBaustellenverordnung. Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Bestell-Nr.: BaustellV Gültig ab 1.
... q Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen Baustellenverordnung Bestell-Nr.: BaustellV Gültig ab 1. Juli 1998 Achtung, diese Vorschrift kann nicht über die Süddeutsche Metall-Berufsgenossenschaft
MehrWelche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung?
Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung? BAF ist die Abkürzung von Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung. Auf der Internetseite gibt es 4 Haupt-Bereiche:
MehrPOCKET POWER. Qualitätsmanagement. in der Pflege. 2. Auflage
POCKET POWER Qualitätsmanagement in der Pflege 2. Auflage Datenschutz (BDSG) 19 sonals sind dabei die häufigste Übertragungsquelle von Krankheitserregern. Die Mitarbeiter sollten daher gut geschult sein,
MehrNeun lebenswichtige Regeln für die Stahlbau- Montage
Neun lebenswichtige Regeln für die Stahlbau- Montage Leben und Gesundheit der Menschen haben absolute Priorität. Für uns Arbeitnehmende und Vorgesetzte heisst das: Wir halten konsequent die Sicherheitsregeln
MehrBERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG
Frist berechnen BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Sie erwägen die Kündigung eines Mitarbeiters und Ihr Unternehmen hat einen Betriebsrat? Dann müssen Sie die Kündigung
MehrAn die Geschäftsleitung / den Geschäftsführer: Umsetzung der Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen
An die Geschäftsleitung / den Geschäftsführer: Umsetzung der Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen Grundlagen und Begriffe l Richtlinie Nr. 6508 der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit
MehrSo bereiten Sie sich auf Betriebsrevisionen von Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaft vor
G 51/1 So bereiten Sie sich auf Betriebsrevisionen von und Berufsgenossenschaft vor Inhalt Seite Suchwort-Register Magazin Die Sifa und die Betriebsrevisionen: ein wichtiges Thema 2 Revisionen durch die
MehrINTERNET SERVICES ONLINE
VERTRAG ZUR UNTERSTÜTZUNG BEI DER ERSTELLUNG EINES PFLICHTENHEFTES f INTERNET SERVICES ONLINE VERTRAG ZUR UNTERSTÜTZUNG BEI DER ERSTELLUNG EINES PFLICHTENHEFTES... nachfolgend Kunde genannt und Internet
MehrLernaufgabe Industriekauffrau/Industriekaufmann Angebot und Auftrag: Arbeitsblatt I Auftragsbeschreibung
Angebot und Auftrag: Arbeitsblatt I Auftragsbeschreibung Ein Kunde hat Interesse an einem von Ihrem Unternehmen hergestellten Produkt gezeigt. Es handelt sich dabei um einen batteriebetriebenen tragbaren
MehrAGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b
AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität
MehrKooperation mit Fremdfirmen: Arbeitsschutz bei Werkverträgen von Professor Dr.-Ing. Peter Hartung
Kooperation mit Fremdfirmen: Arbeitsschutz bei Werkverträgen von Professor Dr.-Ing. Peter Hartung ID 034384 Übersicht Kooperation mit Fremdfirmen: Arbeitsschutz bei Werkverträgen 1. Gesetzeslage 2. Einsatz
Mehr10 IDG (Gesetz über die Information und den Datenschutz, LS 170.4) 24 IDV (Verordnung über die Information und den Datenschutz, LS 170.
M erkblatt Vorabkontrolle 1 Einleitung Öffentliche Organe des Kantons Zürich müssen Projekte und Vorhaben dem Datenschutzbeauftragten zur Prüfung unterbreiten, wenn diese Datenbearbeitungen beinhalten,
Mehr5. Regelungen zur Arbeitssicherheit. 5.1 Patenregelung für Fremdfirmen
5.1 Patenregelung für Fremdfirmen Erstellt Geprüft Freigegeben Name: Dr. W. Foag Name: Robert Bayr Name: Dr. B. Langhammer Unterschrift: Unterschrift: Unterschrift: Org.-Einheit: BU Standort- und Umweltservices
MehrCheckliste Übergabestellen für den Warentransport mit Staplern und Kranen
Sicherheit ist machbar. Checkliste Übergabestellen für den Warentransport mit Staplern und Kranen Sind in Ihrem Betrieb die Warenübergabestellen so gesichert, dass weder Personen noch Gegenstände abstürzen
MehrOrganisation des betrieblichen Arbeitsschutzes
Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes Dipl.-Ing. (FH) Martina Hefner 06.12.2013 Warum muss Arbeitsschutz organisiert werden? Der Unternehmer hat die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von
MehrCheckliste. zur Gesprächsvorbereitung Mitarbeitergespräch. Aktivität / Frage Handlungsbedarf erledigt
Checkliste zur Gesprächsvorbereitung Mitarbeitergespräch Aktivität / Frage Handlungsbedarf erledigt Wissen des Mitarbeiters zu Führen mit Zielen Reicht es aus? Nein? Was muß vorbereitend getan werden?
MehrZur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das
MehrSehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter!
Sehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter! Wir möchten Sie an Ihr jährliches Mitarbeitergespräch erinnern. Es dient dazu, das Betriebs- und
MehrErläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen
Zentrale Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 445/2011 umfasst das Instandhaltungssystem der ECM die a) Managementfunktion b) Instandhaltungsentwicklungsfunktion
Mehr1. Für welche Tätigkeitsbereiche haben Sie nach Ihrer Einschätzung in der Vergangenheit die größten Zeitanteile aufgewandt?
Thema: Rückblick 1. Für welche Tätigkeitsbereiche haben Sie nach Ihrer Einschätzung in der Vergangenheit die größten Zeitanteile aufgewandt? 2. Wie sind Ihre Zuständigkeiten und Aufgaben geregelt bzw.
MehrTechnische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung
Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung (Bekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 15. September 2006; BAnz.
MehrArbeitshilfe "Tipps für Gespräche mit Vorgesetzten und KollegInnen" Was gilt für mich?
Arbeitshilfe "Tipps für Gespräche mit Vorgesetzten und KollegInnen" Mit dieser Arbeitshilfe können Sie Gespäche über Veränderungen an Ihrem Arbeitsplatz wirkungsvoll vorbereiten. Tipps Bereiten Sie sich
MehrGrant Thornton Hungary News. April 2014
Grant Thornton Hungary News April 2014 Liebe Kunden, mit diesem Rundschreiben dürfen wir Sie darauf aufmerksam machen, dass die Verordnung des Ministers für Nationalwirtschaft über die Detailregeln bezüglich
MehrDer Arbeitsrechtler. GHR Arbeitsrechtsteam. Vertrauen ist gut Kontrolle besser?
GHR Arbeitsrechtsteam Vertrauen ist gut Kontrolle besser? Die Verwendung von Social Media, insbesondere Internet und E-Mails, für private Zwecke am Arbeitsplatz ist für jeden Arbeitgeber und jeden Arbeitnehmer
MehrInstandhaltung in den Vorschriften zum Arbeitnehmer/innenschutz
Europäische Kampagne zum Thema "sichere Instandhaltung" Instandhaltung in den Vorschriften zum Arbeitnehmer/innenschutz DI Ernst Piller, Zentral-Arbeitsinspektorat ernst.piller@bmask.gv.at ein wenig Statistik
MehrGanz sicher oben arbeiten!
www.moellerart.de Die Lift2Go Safety First Programme bringen Sie nach oben. Einfach, sicher und schnell. Ganz sicher oben arbeiten! Arbeitsbühnen-Seminare w w w. m o e l l e r a r t. d e 2 0 1 4 Mit uns
MehrSäuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung Was ändert sich? Was bleibt?
Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung Was ändert sich? Was bleibt? Begleitinformationen: Handout für das Verkaufspersonal im Handel Bei Rückfragen sprechen Sie uns bitte gerne an: DIÄTVERBAND e. V.
MehrSICHERHEITSKONZEPT. Sicherheitskonzept. Gemeinde Lupsingen
Sicherheitskonzept Gemeinde Lupsingen Inhaltsverzeichnis 1. Sicherheitsleitbild, Sicherheitsziele... 3 2. Sicherheitsorganisation... 5 3. Ausbildung, Instruktion, Information... 6 4. Sicherheitsregeln...
MehrBefähigte Person Wer ist das?
Befähigte Person Wer ist das? Dipl.-Ing. LL.B. Stefan Pemp Referatsleiter Arbeitsschutz, technischer Verbraucherschutz, Suchtbekämpfung Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
MehrÜberlastungsanzeigen. Ein Arbeitsmittel für die MAV und die Belegschaft im Umgang mit schwierigen Arbeitssituationen
Überlastungsanzeigen Ein Arbeitsmittel für die MAV und die Belegschaft im Umgang mit schwierigen Arbeitssituationen 13.02.2013 Pferde haben immer sehr viel mehr kapiert, als sie sich anmerken ließen. Es
MehrBerufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. BG-Vorschrift. Unfallverhütungsvorschrift
Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BG-Vorschrift BGV A3 (vorherige VBG 4) Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 1. April 1979,
MehrBürgerhilfe Florstadt
Welche Menschen kommen? Erfahrungen mit der Aufnahme vor Ort vorgestellt von Anneliese Eckhardt, BHF Florstadt Flüchtlinge sind eine heterogene Gruppe Was heißt das für Sie? Jeder Einzelne ist ein Individuum,
MehrSHG INVEST DAS SOLLTEN SIE UNBEDINGT. lesen, bevor Sie selbst verkaufen...
DAS SOLLTEN SIE UNBEDINGT lesen, bevor Sie selbst verkaufen... Bevor Sie mit uns über Ihre Immobilie reden, sprechen wir mit Ihnen über unser diskretes Verkaufsmarketing. Wir sind der Meinung, dass Sie
MehrFreie Sicht auch mit Partikelfilter. Technische Lösungen zur Verhütung von Unfällen mit Baumaschinen
Freie Sicht auch mit Partikelfilter Technische Lösungen zur Verhütung von Unfällen mit Baumaschinen Oft müssen Baumaschinen nachträglich mit einem Partikelfilter ausgerüstet werden. Dabei können die Aufbauten
MehrChecklisten für die Arbeitssicherheit
Checklisten für die Arbeitssicherheit 5.5 Fremdfirmen 5.5.1: Einsatz von Fremdfirmen Download (Word, 265 KB) Checkliste: Einsatz von Fremdfirmen Frage Ja Nein Bemerkung 1. Organisation Sind Aufgaben und
MehrElternzeit Was ist das?
Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das
Mehr250 "Leben bewahren" Das visionäre Präventionsprogramm der Suva
250 "Leben bewahren" Das visionäre Präventionsprogramm der Suva - Information auch für Strassenunterhalt - Rolf Hofstetter noch heute verunfallt am Arbeitsplatz jährlich jeder jeder jeder jeder 5. Bauarbeiter
Mehr(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.
Lösungen: Fall 1: (1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Fall 2: 13 Verhalten während der Berufsausbildung (BBiG)
MehrWir machen neue Politik für Baden-Württemberg
Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg Am 27. März 2011 haben die Menschen in Baden-Württemberg gewählt. Sie wollten eine andere Politik als vorher. Die Menschen haben die GRÜNEN und die SPD in
MehrSichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der
Sichere E-Mail der Nutzung von Zertifikaten / Schlüsseln zur sicheren Kommunikation per E-Mail mit der Sparkasse Germersheim-Kandel Inhalt: 1. Voraussetzungen... 2 2. Registrierungsprozess... 2 3. Empfang
MehrCheckliste Maschineneinkauf. Mit sicheren Maschinen sicher arbeiten!
Checkliste Maschineneinkauf Mit sicheren Maschinen sicher arbeiten! Vorwort Für die vertraglichen Regelungen beim Maschinenkauf sind klare Inhalte des Vertrages wichtig. Das wird besonders deutlich, wenn
MehrDie Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Achim Eckert 1/12 Am 3. Oktober 2002 ist die Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Auch für den Gerüstbauer und den
MehrArbeitssicherheit mit System. Systemkontrolle
Arbeitssicherheit mit System Systemkontrolle 1 Mit diesem Merkblatt soll aufgezeigt werden, nach welchen Kriterien eine Arbeitssicherheitssystemprüfung in den betrieben organisiert wird. 2 Gemäss Arbeitsgesetz
MehrWiderrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen
Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker
MehrElektrische Anlagen und Betriebsmittel
Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit DGUV Vorschrift (vorherige BGV A3) Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 01. April 1979,
MehrKomplettpaket Coaching. Arbeitsmittel & Checklisten
Komplettpaket Coaching Arbeitsmittel & Checklisten Vorphase im Coaching 1. Checkfragen: Kompetenzprüfung des Coaches im telefonischen Erstkontakt 2. Erstgespräch im Coaching Vorbereitung, Auftragsklärung
MehrInformationen zum Begleiteten Fahren ab 17
Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17 Ausbildung Darf auch ein Bewerber ausgebildet werden, der in einem Bundesland seinen ersten Wohnsitz hat, wenn dieses Bundesland das Begleitete Fahren nicht eingeführt
MehrReglement Mediator SAV / Mediatorin SAV
Reglement Mediator SAV / Mediatorin SAV Der Vorstand des Schweizerischen Anwaltsverbandes SAV erlässt nachfolgendes Reglement. A. Grundsatz zum Titel Mediator SAV / Mediatorin SAV 1. Der Schweizerische
MehrLIEFERANTENSELBSTAUSKUNFT UND - BEURTEILUNG
Die Lieferantenselbstauskunft dient dazu, Informationen über neue Unternehmen einzuholen. Auf dieser Basis nehmen wir ein Bewertungsverfahren vor, dem alle Lieferanten unseres Unternehmens unterzogen werden.
Mehr* Leichte Sprache * Leichte Sprache * Leichte Sprache *
* Leichte Sprache * Leichte Sprache * Leichte Sprache * Was ist die Aktion Mensch? Viele Menschen sollen gut zusammenleben können. Dafür setzen wir uns ein. Wie macht die Aktion Mensch das? Wir verkaufen
MehrWiderrufsbelehrung der redcoon GmbH
Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Stand: September 2015 www.redcoon.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren Seite 3 Muster-Widerrufsformular Seite 5 Widerrufsbelehrung
MehrKontakte knüpfen und pflegen, Themen gemeinsam Diskutieren, Termine bekannt geben, oder die. ideal dazu, also sollten wir es auch nutzen!
YouthWork.ch Kontakte knüpfen und pflegen, Themen gemeinsam Diskutieren, Termine bekannt geben, oder die eigene Organisation präsentieren. Das Internet wäre ideal dazu, also sollten wir es auch nutzen!
MehrI n f o r m a t i o n s s i c h e r h e i t i n G e m e i n d e n B e v ö l k e r u n g s z a h l < 6 000
Leitfaden I n f o r m a t i o n s s i c h e r h e i t i n G e m e i n d e n B e v ö l k e r u n g s z a h l < 6 000 Inhalt 1 Einleitung... 2 2 Übersicht Dokumente... 2 3 Umsetzung der Anforderungen an
MehrWie Sie als kleines oder mittleres Unternehmen einfach die neuen Gesetze zur Sicherheit Ihres Betriebes erfüllen können.
Schützen Sie Ihr Unternehmen Wie Sie als kleines oder mittleres Unternehmen einfach die neuen Gesetze zur Sicherheit Ihres Betriebes erfüllen können. Neue Gesetze Strenge Auflagen für kleine und mittlere
MehrSanitär. Heizung. Flaschnerei.
Sanitär. Heizung. Flaschnerei. Nicht mehr aber auch kein bisschen weniger. www.scheffel-haustechnik.de Zuverlässigkeit und Qualität. Für Ihre Projekte. Qualitäts- Materialien zu fairen Preisen. Rund um
MehrTeilnahme-Vertrag. Der Teilnahme-Vertrag gilt zwischen. dem Berufs-Bildungs-Werk. und Ihnen. Ihr Geburtsdatum: Ihre Telefon-Nummer:
Teilnahme-Vertrag Der Teilnahme-Vertrag ist ein Vertrag zwischen Ihnen und dem Berufs-Bildungs-Werk. In dem Vertrag stehen Regeln und Leistungen. Die Regeln gelten für Sie und für das Berufs-Bildungs-Werk.
MehrCheckliste. Prioritäten setzen mit dem Pareto-Prinzip
Checkliste Prioritäten setzen mit dem Pareto-Prinzip Checkliste Prioritäten setzen mit dem Pareto-Prinzip Das Pareto-Prinzip ist eine Methode des Zeitmanagements. Diese Checkliste stellt Ihnen das Pareto-Prinzip
MehrManagementsysteme und Arbeitssicherheit
Managementsysteme und Arbeitssicherheit 1. Managementsysteme: Welche gibt es? 2. Managementsysteme aus Sicht des Mitarbeiters 3. Schlussfolgerungen für integrierte Managementsysteme 4. 3 Arbeitsschutzgesetz
MehrInformationen für den Wahlkreis. 15. Wahlperiode / 02-2005 15.03.2005. Wohin mit dem Elektroschrott?
' Informationen für den Wahlkreis 15. Wahlperiode / 02-2005 15.03.2005 Deutscher Bundestag Unter den Linden 50 11011 Berlin Tel.: (030) 227-73 303 Fax: (030) 227-76 303 ulla.burchardt@bundestag.de Wahlkreisbüro
MehrWiderrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
MehrWas ist das Budget für Arbeit?
1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in
Mehr6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung
Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen TK Lexikon Arbeitsrecht 6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung HI2516431 (1) 1 Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung
MehrProduktbezogener Ansatz
Qualitätsmanagement Was ist Qualität? Produktbezogener Ansatz Transzendenter Ansatz Qualitätsaspekte Prozess-oder fertigungsbezogener Ansatz Kundenbezogener Ansatz weiter Wertbezogener Ansatz Produktbezogener
MehrLSiC Gewährleistungsmanagement Allianz Arena München
LSiC Gewährleistungsmanagement Allianz Arena München Ein UFO am Stadtrand Münchens Wer das Autobahnkreuz München-Nord passiert, sieht die Allianz Arena schon von weitem scheinbar schwerelos und überirdisch
MehrDas Leitbild vom Verein WIR
Das Leitbild vom Verein WIR Dieses Zeichen ist ein Gütesiegel. Texte mit diesem Gütesiegel sind leicht verständlich. Leicht Lesen gibt es in drei Stufen. B1: leicht verständlich A2: noch leichter verständlich
MehrVeranstaltungen mit Dolmetschern- Tipps zu Planung und Durchführung
1 Veranstaltungen mit Dolmetschern - Tipps zu Planung und Durchführung Veranstaltungen mit Dolmetschern- Tipps zu Planung und Durchführung Natürlich müssen alle Veranstaltungen, gleich welcher Art, gut
MehrHinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen
Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Sie möchten im Betreuten Wohnen leben. Dafür müssen Sie einen Vertrag abschließen. Und Sie müssen den Vertrag unterschreiben. Das steht
MehrAlle gehören dazu. Vorwort
Alle gehören dazu Alle sollen zusammen Sport machen können. In diesem Text steht: Wie wir dafür sorgen wollen. Wir sind: Der Deutsche Olympische Sport-Bund und die Deutsche Sport-Jugend. Zu uns gehören
MehrMitarbeitergespräche erfolgreich führen
Mitarbeitergespräche erfolgreich führen zur Einführung und Handhabung für Mitarbeiter und Vorgesetzte TRAINPLAN seminar maker Mitarbeitergespräche erfolgreich führen Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1 Inhaltsverzeichnis
MehrMitarbeiter/innen/gespräche an der Ruhr-Universität Bochum
Mitarbeiter/innen/gespräche an der Ruhr-Universität Bochum Leitfaden für die MAGs in der Verwaltung Kurzfassung entwickelt und zusammengestellt von der Personalentwicklung im Herbst 2006 MAG Leitfaden
MehrDas. Haus Kaufen, gebrauchte. finanzieren, sanieren. 2., aktualisierte Auflage
Das gebrauchte Haus Kaufen, finanzieren, sanieren 2., aktualisierte Auflage DAS GEBRAUCHTE HAUS Kaufen, finanzieren, sanieren Ulrich Zink INHALT 7 TRÄUME, VISIONEN, WIRKLICHKEIT 7 Die Entscheidung 10 Der
MehrCoiffina Arbeitssicherheit 2
Coiffina Arbeitssicherheit 1 Seite Inhalt Info Periodizität Verantwortung 2 Massnahmenplan Auf diesem Massnahmenplan werden sämtliche Massnahmen, Reparaturen und Neuerungen fortlaufend dokumentiert. 3
MehrCheckliste: Projektphasen
Checkliste: Projektphasen Phase Was ist zu tun? Bis wann? erl. Definition Kontrolle Planung Kontrolle Problemanalyse Potenzialanalyse Zielklärung Formulierung der Projektauftrags Grobplanung Durchführbarkeit
MehrUmzug der abfallwirtschaftlichen Nummern /Kündigung
Umzug der abfallwirtschaftlichen Nummern /Kündigung Um sich bei ebegleitschein abzumelden/ zu kündigen sind folgende Schritte notwendig: Schritt 1: Sie erteilen bifa Umweltinstitut GmbH den Auftrag, Ihre
MehrCheckliste jährliches Mitarbeitergespräch 27 Januar 2016
Checkliste jährliches Mitarbeitergespräch Auswahl an Themen und an Fragen Rückblick (In diesem Teil soll noch einmal das vorangegangene Mitarbeitergespräch betrachtet werden. Machen Sie sich Notizen zu
MehrCharakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert.
Der Gutachtenstil: Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Das Ergebnis steht am Schluß. Charakteristikum
MehrHerzlich Willkommen zum Vortrag: Mitarbeiterführung und Ausbildung. für UNITEIS e.v. Andrea Mills M.A.
Herzlich Willkommen zum Vortrag: Mitarbeiterführung und Ausbildung für UNITEIS e.v. Andrea Mills M.A. Inhalte Grundlagen der Mitarbeiterführung Aufgaben einer Führungskraft Führungsstile Motivation zum
MehrPersonalverleih im IT-Bereich
Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) Personalverleih im IT-Bereich Als Verleiher gelten diejenigen Arbeitgeber, die ihre Arbeitnehmer einem fremden Betrieb (dem Einsatzbetrieb) zur Arbeitsleistung überlassen
MehrObergericht des Kantons Zürich
Obergericht des Kantons Zürich NI Nr. 476 KREISSCHREIBEN DER VERWALTUNGSKOMMISSION DES OBERGERICHTES DES KANTONS ZUERICH an die Notariate über die Mehrwertsteuer vom 20. Dezember 1994 Am 1. Januar 1995
MehrKrefeld. RM-Arbeitssicherheitstechnischer Dienst
RM-Arbeitssicherheitstechnischer Dienst Aus Sicht einer SiFa und SiGeKo Aus der Praxis 2 Deine Haut, die wichtigsten 2m 2 Deines Lebens. Kernaussagen Arbeitsschutzgesetz Sicherstellung und Verbesserung
MehrInstallation OMNIKEY 3121 USB
Installation OMNIKEY 3121 USB Vorbereitungen Installation PC/SC Treiber CT-API Treiber Einstellungen in Starke Praxis Testen des Kartenlesegeräts Vorbereitungen Bevor Sie Änderungen am System vornehmen,
MehrUnterrichtsreihe: Auf dem Amt
04 Führerschein Viele Menschen fahren mit dem Auto zur Arbeit, bringen ihre Kinder zum Sportverein oder machen Einkäufe. Oft setzen Arbeitgeber wie zum Beispiel Handwerksbetriebe den Führerschein für die
MehrNeue Regelungen für den Gerüstbau
Neue Regelungen für den Gerüstbau Europäische Normen Auswirkungen auf die Praxis Neue BGI 663 Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten Neue Regelungen für den Gerüstbau - Was gilt?
MehrAngebot. UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen
Angebot UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen Sehr geehrte Damen und Herrn, die Firma Allpress Ries führt UVV-Überprüfungen und Wartungen von Müllpressen seit ca. 1970 durch. Unsere Monteure
MehrEffizienter Arbeitsschutz durch Branchenlösungen Schweizer Erfahrungen. Dr. Eduard Brunner, SECO
Effizienter Arbeitsschutz durch Branchenlösungen Schweizer Erfahrungen Dr. Eduard Brunner, SECO Arbeitsschutzaufsicht in der Schweiz Gesetzes-System in der Schweiz: Arbeitsgesetz (ArG): Genereller Arbeitnehmerschutz,
Mehr2. Leiharbeit/ Werkverträge
2. Leiharbeit/ Werkverträge Handlungsmöglichkeiten der Betriebsräte = auch Fremdfirmeneinsatz, freie Mitarbeit, Dienstvertrag Auftraggeber beauftragt Auftragnehmer (Fremdfirma) mit der selbständigen Erledigung
MehrRAB 33 Stand: 12.11.2003
Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen Allgemeine Grundsätze nach 4 des Arbeitsschutzgesetzes bei Anwendung der Baustellenverordnung RAB 33 Stand: 12.11.2003 Die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen
MehrAllgemeine Grundsätze der Prävention auf Baustellen
Allgemeine Grundsätze der Prävention auf Baustellen Dr. Ing. Erwin Bruch www.acssl.lu International Safety and Health Construction Coordinators Organization A+A Kongress Düsseldorf - Germany Die häufigsten
Mehr1 Sicherheitsorganisation (Übersicht)
1 (Übersicht) 1.1 Organisationsstruktur Bei der AS/GS-Organisation unterscheidet die Universität Basel zwischen einer zentralen und einer dezentralen Struktur. Zuständigkeiten Aufbauorganisation Verwaltungsdirektion
MehrIT-SICHERHEIT IM UNTERNEHMEN Mehr Sicherheit für Ihre Entscheidung
IT-SICHERHEIT IM UNTERNEHMEN Mehr Sicherheit für Ihre Entscheidung IT-SICHERHEIT IM UNTERNEHMEN Mehr Sicherheit für ihre Entscheidung Entdecken Sie was IT Sicherheit im Unternehmen bedeutet IT Sicherheit
MehrInternet- und E-Mail-Überwachung in Unternehmen und Organisationen
Publiziert in SWITCHjournal 1/2004 Internet- und E-Mail-Überwachung in Unternehmen und Organisationen Dr. Ursula Widmer, Rechtsanwältin, Bern ursula.widmer@widmerpartners-lawyers.ch Die Nutzung von Internet
MehrCTI SYSTEMS S.A. CTI SYSTEMS S.A. 12, op der Sang. Fax: +352/2685-3000 L- 9779 Lentzweiler. Email: cti@ctisystems.com G.D.
Z.I. Eselborn - Lentzweiler Phone: +352/2685-2000 12, op der Sang Fax: +352/2685-3000 L- 9779 Lentzweiler Email: cti@ctisystems.com G.D. Luxembourg URL: www.ctisystems.com Benutzung von Höhensicherungsgeräten
MehrWas ist Sozial-Raum-Orientierung?
Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Dr. Wolfgang Hinte Universität Duisburg-Essen Institut für Stadt-Entwicklung und Sozial-Raum-Orientierte Arbeit Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Sozialräume
Mehr