Zusammenarbeit mit Fremdfirmen: Haben Sie die Koordination sichergestellt?

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1 Zusammenarbeit mit Fremdfirmen: Haben Sie die Koordination sichergestellt? Nebeneinander, nacheinander, miteinan der aber sicher nicht gegen - einander. Denn ein unkoordiniertes Vorgehen führt zu Betriebs stö run gen, kost spieligen Arbeits verzögerungen und oft auch zu Unfällen. Wie Sie das Zusammenwirken meh rerer Betriebe sicherer gestalten können, erfahren Sie in dieser Broschüre.

2 1 Das Zusammen wir ken mehrerer Betriebe führt zu zusätzlichen Gefahren Immer häufiger werden Arbeiten, die nicht zum Kerngeschäft eines Be trie bes gehören, an Fremdfir men vergeben. Beispiele sind Instandhaltungs- und War tungs arbeiten Bau- und Montagearbeiten Betriebs- oder Produktions er wei terungen Das führt zu zusätzlichen Gefah ren sowohl für den auftraggebenden Betrieb wie auch für die Fremd firma: Im Betrieb tauchen plötzlich un be kannte Personen auf, die sich anders verhalten, gewohnte Ar beitsabläufe stören und Sicher - heitsregeln nicht kennen. Die Mitarbeiterinnen und Mitar beiter der Fremdfirma arbeiten in einem ungewohnten Umfeld und müssen auch ihrerseits Störun - gen des üblichen Arbeits ablaufes in Kauf nehmen. Wenn unter solchen Umständen nie mand die Koordination übernimmt, kommt es zu Betriebs stö rungen, Arbeitsverzögerungen und zu Un fällen. Bild 1

3 2 Aufgaben und Verantwortung der Arbeitgeber Bild 2: Bei der Zusammenarbeit mehrerer Betriebe bleiben alle beteiligten Arbeitgeber für die Sicherheit ihrer Betriebsangehörigen verantwortlich. Beim Zusammenwirken mehrerer Betriebe blei - ben grundsätzlich alle beteiligten Arbeit geber für die Si cher heit ihrer Betriebsan ge hörigen verantwortlich (Bild 2). Als Arbeit ge ber haben Sie diese Verantwor tung wahr zunehmen durch: A. Planung Planen Sie Arbeiten und Abläufe so, dass das Risiko von Unfällen und Gesund heits - beeinträch ti gun gen möglichst klein ist und die Sicherheitsmassnahmen eingehalten werden können. Zeigt sich bei der Planung, dass besondere Gefahren entstehen, ist ein Spezia list der Arbeitssi cher heit (ASA) beizu ziehen und ein professionelles Sicher heits kon zept zu erarbeiten (siehe dazu Kapitel 5). B. Information Sorgen Sie für die Information über die im eigenen Betrieb vorhandenen Gefah ren die aus der Zusammenarbeit ent stehenden Gefahren die Massnahmen zu deren Behebung C. Absprachen Treffen Sie mit den Beteiligten die zur Wah rung der Arbeitssicher heit erforder - lichen Absprachen (als Arbeitshilfe dazu dient die beiliegende Checkliste). D. Anordnen von Massnahmen Ordnen Sie die zur Wahrung der Arbeits - sicherheit notwendigen Massnahmen an. E. Kontrollen Überprüfen Sie regelmässig die Sicher - heits massnahmen. Zusätzlich hat der auftraggebende Betrieb die Mitarbeiter/-innen der Fremdfirmen aus - drück lich auf die in seinem Betrieb gel tenden Sicher heitsbestimmungen auf merksam zu machen.

4 3 Für die Zusammen arbeit vor Ort: «Koordinator» bestimmen! 4 Wann muss der Koordinator eingreifen? Um die in Kapitel 2 genannten Auf gaben wahrzunehmen, braucht es eine Koordina tion vor Ort. Diese Aufgabe obliegt in der Regel der Person, die mit der Leitung der Arbeiten betraut ist. Im Folgenden wird diese Person als «Koordinator» bezeichnet. Ziel der Sicherheitskoordination ist es, die gegenseitige Gefährdung der Mitarbeiten den aller beteiligten Betriebe zu verhindern. Damit der Koordinator dieses Ziel erreichen kann, müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein: Der Koordinator muss bezüglich Sicher heit und Gesundheits schutz Weisungs befug - nisse gegenüber den Mitarbeiten den aller beteiligten Firmen haben. Die Aufgaben, Kompetenzen und Weisungs befugnisse sind im Werk vertrag wie auch im Pflich tenheft des Koordinators schriftlich festzulegen. Der Koordinator muss mit den betriebli - chen Verhältnissen ver traut sein (Örtlichkeiten, Betriebs abläufe, Betriebs gefah ren, An sprechpartner). Deshalb wird der Koor - dinator in der Regel vom auftraggebenden Betrieb gestellt. Auf Baustellen wird der Bauleiter diese Auf gabe wahrnehmen. Was im Einzelnen zu koordinieren ist, hängt vom Auftrag und von den Umstän den ab. Die beiliegende Checkliste weist Sie auf Punkte hin, die möglicherweise geregelt werden müssen. Mit Vorteil werden regelmässig und mit allen Betroffenen Be spre chungen ver einbart. Eine gute Vorbereitung der Bespre chungen mit rechtzeitiger Be kannt gabe von Termin, Zeit, Ort und Traktan den ist unabdingbar. Der Koordinator muss eingreifen, wenn Sicherheitsbestimmungen offensichtlich missachtet werden die Fremdfirma unvorhergese hene Situa - tionen in denen Mit ar beitende oder Dritte gefährdet werden nicht alleine meistern kann die Fremdfirma ihrer Aufgabe of fensichtlich nicht gewachsen ist. Grundsätzlich hat ein Eingreifen des Koor di - nators über den Vor ge setzten des betroffenen Mitarbeiters zu er fol gen. Die Durch führung der Mass nah men im Zuständigkeits bereich der Fremdfirma ist Sache des dafür zuständigen Vorgesetz ten. Ausnahme: Bei unmittelbarer Ge fährdung von Leib und Leben der Beteiligten Mit arbeitende des eigenen oder des Fremd betriebes oder von Drittpersonen sind die Arbeiten durch den Koordinator unverzüglich direkt zu stoppen. In diesem Fall sind die Vorgesetzten der Beteiligten um gehend zu informieren.

5 5 Bei besonderen Ge fahren: Spezialist der Arbeitssicherheit bei ziehen! Zeigt sich in der Planungsphase, dass bei der Zu sammenarbeit mit anderen Firmen be sondere Gefahren ent stehen, empfiehlt sich folgendes Vor gehen: 1. Für die Ermittlung und Beur tei lung der besonderen Gefah ren und Risiken auf der gemeinsamen Arbeitsstätte einen geeigneten ASA (Arbeitsarzt oder an derer Spezialist der Arbeitssi cher heit) beiziehen. 2. Auf der Basis dieser Risikobeurteilung ge meinsam mit dem ASA ein Sicherheits - kon zept erarbeiten. Die bei liegende Checkliste «Zu sammenarbeit mit Fremd firmen Koor di na tionsbereiche» ist so auf gebaut, dass sie als Grund lage für ein Sicher heits - konzept verwendet werden kann. 3. Die im Sicherheitskonzept fest gehaltenen Massnahmen um setzen und deren Wirk - samkeit re gel mässig überprüfen. Für die Um setzung braucht es auch in diesem Fall einen Koordinator vor Ort. Bild 3: Bei besonderen Gefahren: Spezialisten beiziehen!

6 6 Temporärarbeit Das «Zusammenwirken mehrerer Betriebe» ist nicht dasselbe wie «Temporärarbeit». In der Ver - ord nung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) ist diesbezüglich Folgendes festgehalten: Art. 9 Zusammenwirken mehrerer Betriebe 1 Sind an einem Arbeitsplatz Arbeit neh mer meh rerer Betriebe tätig, so haben deren Arbeit - geber die zur Wah rung der Arbeits sicherheit erforder lichen Abspra chen zu treffen und die notwendigen Massnahmen anzuordnen. Sie haben sich gegenseitig und ihre jeweiligen Arbeit neh mer über die Gefahren und die Mass - nahmen zu deren Behebung zu informieren. 2 Der Arbeitgeber muss einen Dritten auf die Anforderungen der Arbeitssi cherheit in seinem Betrieb ausdrücklich aufmerksam machen, wenn er ihm den Auftrag erteilt, für seinen Betrieb: a. Arbeitsmittel sowie Gebäude und andere Kon struktionen zu planen, herzustel l en, zu än dern oder instand zu setzen; b. Arbeitsmittel oder gesundheitsgefährdende Stoffe zu liefern; c. Arbeitsverfahren zu planen oder zu gestalten. Art. 10 Temporärarbeit Der Arbeitgeber, der in seinem Betrieb Arbeits - kräfte beschäftigt, die er von einem anderen Arbeitgeber ausleiht, hat hinsichtlich der Ar beits - sicherheit gegenüber diesen die gleichen Pflich ten wie gegenüber den eigenen Arbeit nehmern. In Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (ArGV3) sind analoge Bestimmun gen zur Gesund heits - vorsorge enthalten (Art. 8 Zusammen wirken mehrerer Betriebe, Art. 9 Perso nalverleih). Bei «Temporärarbeit» (VUV) bzw. «Per sonal - ver leih» (ArGV3) liegt also die Verantwortung für Arbeitssicherheit und Gesundheits vorsorge bei einer Stelle: beim Arbeitgeber, der am Ein - satzort ver antwortlich ist. Er hat gegenüber den ausgeliehenen Mitarbeitern die gleichen Pflich ten bezüglich Arbeits sicherheit wie gegen - über seinen eigenen Betriebsangehörigen. Suva Arbeitssicherheit Postfach, 6002 Luzern Für Auskünfte: Tel Für Bestellungen: Fax Tel Zusammenarbeit mit Fremdfirmen: Haben Sie die Koordination sicher gestellt? Verfasser: Othmar Wettmann, Abteilung Arbeitssicherheit Nachdruck mit Quellenangabe gestattet. 1. Auflage Januar Auflage Mai bis Bestellnummer: d Das betriebliche Sicherheitssystem zur Gewähr - leistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz an den Arbeitsplätzen umfasst 10 Elemente. Diese Publikation informiert Sie über einen Aspekt aus Punkt Sicherheitsleitbild, Sicherheitsziele 2. Sicherheitsorganisation 3. Ausbildung, Instruktion, Information 4. Sicherheitsregeln 5. Gefahrenermittlung, Risikobeurteilung 6. Massnahmenplanung und -realisierung 7. Notfallorganisation 8. Mitwirkung 9. Gesundheitsschutz 10. Kontrolle, Audit

7 Checkliste: Zusammenarbeit mit Fremdfirmen Koordinationsbereiche Beim Einsatz von Fremdfirmen müssen die Arbeitgeber der beteiligten Firmen zur Gewährleistung von Arbeits sicherheit und Gesundheitsschutz die Koor dination sicherstellen. Diese Checkliste weist Sie auf Bereiche hin, die je nach Auftrag und Situation möglicherweise koordiniert werden müssen. Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Weitere Informationen zum Thema finden Sie in der Publikation «Zusammenarbeit mit Fremdfirmen: Haben Sie die Koordination sichergestellt?» (Bestell-Nr d). Koordinationsbereiche Bemerkungen 1. Sicherheitsleitbild, -ziele In der Regel besteht hier kein Koordinationsbedarf. 2. Sicherheitsorganisation Aufgaben und Kompetenzen Regelung mit der Beteiligten - Werkvertrag - Pflichtenheften Weisungsbefugnisse des Regelung mit Koordinators - Werkvertrag - Pflichtenheften Ansprechpartner - Organigramm des Auftraggebers - Organigramm der Zusammenarbeit - Regelung der Stellvertretungen Zeitlicher Ablauf der Arbeiten Termine (Beginn, Meilensteine, Ende) Abschluss der Arbeiten Abnahme, Teilabnahmen Arbeits-, Zutrittszeiten Rapportwesen Zutritts-, Aufenthaltsverbote Erforderliche Ausweise Bewilligungen für besondere beispielsweise für Arbeiten - Schweissarbeiten - Arbeiten an und im Bereich von elektrischen Anlagen - Personentransporte mit Hebezeugen - Arbeiten in engen Räumen (Schächte, Kanäle, Silos, Tanks, Behälter,...) - Arbeiten in brand- und explosionsgefährdeten Bereichen - Arbeiten in kontaminierten Bereichen - Abbruch und Sanierung von asbesthaltigen Bauteilen - Umgang mit Gefahrenstoffen - Sprengarbeiten Mitbenutzung von beispielsweise von Kommunikationsmitteln - Telefon, Telefax 3. Ausbildung, Instruktion, Information Gegenseitige Information Einführung, Anleitung, Instruktion der sowie Instruktion über Arbeitnehmer: - vorhandene Betriebsgefahren - Adressaten, Teilnehmer festlegen - geltende Sicherheitsbestim- - Inhalt, Ablauf bestimmen mungen - Festlegen, wer was macht Koordination notwendig? Ja Nein Massnahmen Sicher arbeiten Suva, Postfach, 6002 Luzern, Fax , Bestellnummer 66092/1.d

8 Koordinationsbereiche Bemerkungen 4. Sicherheitsregeln und -standards Einzelarbeitsplätze, allein - Kontaktpersonen arbeitende Personen - Überwachung Besonderer Platzbedarf Lagerflächen Verkehrswege, -einrichtungen - Welche sind zu benutzen? - Verkehrsregeln, Signalisation, Absperrung, Umleitung, Parkplätze Benutzung von fremden beispielsweise Betriebsmitteln - Maschinen, Werkzeuge (z. B. Kran) - Gerüste, Leitern - Versorgungsleitungen - elektrische Anschlüsse Persönliche Schutzausrüstung Wo sind von wem welche PSA zu (PSA) tragen? Reinigung des Arbeitsplatzes Abfälle, Abwasser, Reststoffe - Umgang - Kennzeichnung - Deponien, Entsorgung 5. Gefahrenermittlung, Risikobeurteilung Gefahrenermittlung, - Wo und wann kann es gefährlich evtl. Risikoanalyse werden? - Was kann passieren? - Gibt es besondere Gefahren? ( > evtl. ASA beiziehen) 6. Massnahmenplanung und -realisierung Umsetzungsplan 7. Notfallorganisation Brandverhütung, Brandschutz - Konzept - Löschmittel, -einrichtungen - Instruktion - Lagerung brennbarer Materialien Flucht- und Rettungswege - Sammelplätze - Notausgänge - Aufzüge benutzen verboten Alarmierung und Rettung - Alarmorganisation - Notruf-Nummern Erste Hilfe - Nothelfer, Samariter - Erste-Hilfe-Material, Sanitätszimmer 8. Mitwirkung der Arbeitnehmer Koordination notwendig? Ja Nein Massnahmen 9. Gesundheitsschutz Mitbenutzung von Betriebseinrichtungen Allgemeine Verhaltensweisen 10. Kontrolle, Audit Kontrolle und Überwachung der Sicherheitsmassnahmen beispielsweise von - sanitären Anlagen, Toiletten - Garderoben, Pausenraum - Getränkeautomaten - Personalrestaurant beispielsweise bezüglich - Rauchen, Alkohol - Essen, Trinken - Ordnung, Sauberkeit, Hygiene - Wer überwacht was? - Im Werkvertrag regeln: Sanktionen bei Nichteinhalten der Sicherheitsmassnahmen Bestellnummer 66092/1.d

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