Finanzgruppe Deutscher Sparkassen- und Giroverband. Kapitalmarktunion. Positionen des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes.
|
|
- Gitta Kurzmann
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Finanzgruppe Deutscher Sparkassen- und Giroverband Kapitalmarktunion Positionen des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes September 2015 Deutscher Sparkassenund Giroverband Charlottenstraße Berlin
2 Inhaltsverzeichnis A. Grundsätzliche Anmerkungen... 3 B. Stärkung der kreditbasierten Finanzierung... 5 I. Verbesserte Rahmenbedingungen für die Kreditvergabe... 5 II. Förderung lokaler Strukturen... 5 C. Kurzfristige Maßnahmen im Rahmen der Kapitalmarktunion... 6 I. Kreditinformationen... 6 II. Reform der Prospektrichtlinie... 8 III. Nachhaltige Verbriefung... 8 D. Langfristige Maßnahmen... 9 I. Verbesserter Zugang zu Finanzmitteln... 9 II. Insolvenz-, Steuer- und Gesellschaftsrecht III. Rechnungslegung
3 A. Grundsätzliche Anmerkungen Der DSGV unterstützt die Pläne der EU-Kommission zur Schaffung einer Kapitalmarktunion und das mit ihr verfolgte Ziel, die Finanzierungsbedingungen der Wirtschaft zu stärken. Die Finanzierung von Unternehmen und Projekten kann nur mit einem System aus leistungsfähigen Banken und Sparkassen gelingen, ergänzt durch einen leistungsfähigen Kapitalmarkt. Maßnahmen im Rahmen der Kapitalmarktunion dürfen die Kreditfinanzierung durch Banken und Sparkassen daher keinesfalls beinträchtigen. Im Gegenteil: Die Bankfinanzierung muss kurzfristig gestärkt werden. Denn ein EU-Kapitalmarkt kann nur in Verbindung mit der in Europa traditionell verankerten Kreditfinanzierung durch Banken und Sparkassen die Finanzierungsbedingungen der europäischen Wirtschaft nachhaltig verbessern. Wir halten es daher für unerlässlich, dass die Kapitalmarktunion um eine 2. Säule ergänzt wird, die Maßnahmen zur Stärkung der kreditbasierten Finanzierung beinhaltet. Insbesondere setzen wir uns für eine kritische Überprüfung der Kapitaladäquanzrichtlinie und -verordnung (CRD IV und CRR) ein. Die aktuell laufenden Konsultationen zum Einfluss der überarbeiteten CRD IV und CRR auf die Kreditvergabe sind daher ein Signal in die richtige Richtung. Die Kapitalmarktunion sollte überdies zum Anlass genommen werden, spezifische mitgliedstaatliche Finanzmarktstrukturen zu stärken. Die Wettbewerbsfähigkeit regionaler und lokaler Banken sollte durch die strikte Anwendung des Proportionalitätsgrundsatzes gestärkt werden. Ebenso sollten Strukturen lokal und regional ausgerichteter Kreditinstitute europaweit verankert und gefördert werden. Der Fortbestand vorhandener Strukturen sollte nicht z. B. durch überzogene Reporting- und Aufsichtsanforderungen gefährdet werden. Jeder Vorschlag, das Finanzierungssystem in Europa zu ändern, muss an den Bedürfnissen der Unternehmen gemessen werden. Jede Regulierungsmaßnahme sollte daher auch darauf abzielen, die Realwirtschaft zu unterstützen und Wachstum zu fördern. Ob Unternehmen tatsächlich einen Bedarf an kapitalmarktnahen Finanzierungsinstrumenten haben, sollte daher zunächst Gegenstand einer umfassenden Analyse durch die EU-Kommission sein. Dabei müssen konkrete und ursächliche Hindernisse für eine Kapitalmarktfinanzierung identifiziert werden. In diesem Zusammenhang sollten auch Wirkungen und Wechselwirkungen bestehender oder noch nicht in Kraft getretener Finanz- und Kapitalmarktregelungen umfassend und ergebnisoffen analysiert werden, mit dem Ziel, inkonsistente Regulierungseffekte zu identifizieren und aufzulösen. Dazu zählt auch, dass die Tätigkeit von Nichtbanken, die verstärkt Bankaufgaben wahrnehmen sollen auch um eine aufgrund verschärfter regulatorischer Anforderungen eingeschränkte Kreditvergabe der Kreditinstitute auszugleichen unter gleichen Bedingungen erfolgt wie die der Kreditinstitute. Um Wettbewerbsasymmetrien vorzubeugen muss der Grundsatz gelten: Gleiches Geschäft, gleiche Regeln. Zu begrüßen sind die Überlegungen der EU-Kommission, die Bereitschaft von Kleinanlegern zur Geldanlage in Wertpapieren zu fördern. Dies kann kurzfristig z. B. durch den Abbau von bürokratischen Hemmnissen im Rahmen der Wertpapierberatung und im Rahmen der MiFID II- Gesetzgebung erreicht werden. Anlegerschutz bedeutet auch, den Zugang zu Finanzberatungen für alle Kunden offen zu halten. Hierfür bedarf es des Erhalts der provisionsbasierten Beratung. 3
4 Um das Investitionsniveau in Europa langfristig zu steigern, sind zudem Impulse zur Stärkung der öffentlichen und privaten Nachfrage unabdingbar. Die Nachfrageseite wird aus Sicht des DSGV noch zu wenig in der Diskussion berücksichtigt. Die alleinige Verbesserung des Zugangs zu Kapital reicht nicht aus, um den Investitionsstau in Europa zu beheben. Bei der konkreten gesetzlichen Ausgestaltung der Kapitalmarktunion muss darauf geachtet werden, dass alle Banken und Sparkassen in der Lage sind, ihre Intermediationsfunktion zwischen Sparern und Kapitalmarkt wahrzunehmen. Die Kapitalmarktunion wäre nicht effizient, wenn daran nur große, grenzüberschreitend tätige Kreditinstitute partizipierten. 4
5 B. Stärkung der kreditbasierten Finanzierung I. Verbesserte Rahmenbedingungen für die Kreditvergabe Für den weit überwiegenden Teil der Unternehmen in Europa ist und bleibt der Kredit die Hauptfinanzierungsquelle. Dies gilt insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) von der EU-Kommission zu Recht als Motoren für mehr Wachstum und Beschäftigung erkannt, für die eine Kapitalmarktfinanzierung aufgrund der hohen Anforderungen selten in Betracht kommt. Eine bankgestützte Kreditfinanzierung ist zudem oftmals stabiler als eine Kapitalmarktfinanzierung mit fungiblen Instrumenten, die dem Anleger durch Verkauf am Markt einen schnellen Ausstieg erlauben. Wir sind nicht der Ansicht, dass die starke Rolle der Bankfinanzierung in der EU für die seitens der EU-Kommission postulierten Engpässe bei der Unternehmensfinanzierung in einigen Mitgliedstaaten verantwortlich ist. Richtig ist, dass Probleme im Bankensystem in einigen Ländern negative Auswirkungen für den Finanzierungszugang gehabt haben. In anderen Ländern ergibt sich jedoch ein völlig gegenteiliges Bild. So hat die enge Beziehung zwischen Bank/Sparkasse und Unternehmen in Deutschland sich in der Finanzkrise gerade als stabilisierender Faktor erwiesen. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, die Bankenregulierung künftig so auszugestalten, dass sie die Finanzmarktstabilität sichert, ohne die Kreditvergabe an Unternehmen einzuschränken. Wir setzen uns dafür ein, dass die EU-Kommission im Rahmen einer 2. Säule Maßnahmen zur Stärkung der kreditbasierten Finanzierung ergreift. Hierzu zählen aus unserer Sicht, dass der KMU-Skalierungsfaktor (Art. 501 CRR) auch nach der im kommenden Jahr anstehenden Überprüfung durch die European Banking Authority und die EU-Kommission unverändert und dauerhaft erhalten bleibt, Immobilien hinreichend umfangreich als Kreditsicherheiten aufsichtsrechtliche Anerkennung finden. Andernfalls droht eine erhebliche angebotsseitige Einschränkung an KMU- Krediten, die Ausgestaltung der Net Stable Funding Ratio nicht zu einer Benachteiligung der langfristigen Unternehmensfinanzierung führt. II. Förderung lokaler Strukturen Die enge Beziehung zwischen Unternehmen und den lokal verankerten Finanzverbünden hat sich in der Finanzmarktkrise als stabilisierender Faktor erwiesen. Das Geschäftsmodell lokaler und regionaler Banken fokussiert sich auf ihre Heimatregion. Deshalb sind sie nicht nur erster Ansprechpartner für die Finanzierung von KMU, sondern kennen auch deren Besonderheiten. Das ermöglicht neben quantitativen Kreditwürdigkeitsprüfungen auch eine bessere Berücksichtigung qualitativer Faktoren. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten hilft das den Kreditnehmern wie auch den Kreditgebern. Davon profitiert auch die Heimatregion: Regionale und lokale Hausbanken stützen ihre Geschäftspolitik auf die Formel: Geht es ihrer Region gut, geht es auch ihnen gut. Das setzt eine 5
6 positive wirtschaftliche Entwicklung ihrer Heimatregion voraus. Regionale und lokale Hausbanken leisten ihren Beitrag dazu. Das geschäftliche Engagement auf andere, wohlhabendere Regionen zu verlagern ist nicht Teil des Geschäftsmodells, womit auch sichergestellt ist, dass lokale und regionale Hausbanken zur Entwicklung von strukturschwachen Regionen beitragen. Die Gründung, das Wachstum und der langfristige Erfolg der (deutschen) Unternehmen hängen maßgeblich von der begleitenden Betreuung durch lokale Institute ab. Deshalb ist es wichtig, dass auch das politische Verständnis für regionale und lokale Institute bei internationalen (bspw. G20, Baseler Ausschuss) und europäischen Impulsgebern gestärkt wird. Subsidiarität und Proportionalität sollten folglich nicht weiter Schlagworte der Regulierungsdebatte sein, sondern Teil eines Regulierungsrahmens, der regionalen und lokalen Instituten den notwendigen Raum zum Atmen lässt. Schlanke und intelligente Aufsichtsprozesse könnten mit einer differenzierten Ausgestaltung und Bagatellgrenzen oder Schwellenwerten ihren Beitrag dazu leisten. Außerdem muss der Regulierungsrahmen sicherstellen, dass Kooperationsmodelle wie Verbünde nicht schlechter gestellt werden als Konzerne. Nur so können regionale und lokale Kreditinstitute Skaleneffekte erzielen, welche in Konzernstrukturen größenbedingt automatisch realisiert werden. C. Kurzfristige Maßnahmen im Rahmen der Kapitalmarktunion I. Kreditinformationen Die EU-Kommission beabsichtigt, die Informationsgrundlage über Unternehmen zu verbessern, um in bestimmten, unternehmensindividuellen Fällen einen über die Hausbankbeziehungen hinausgehenden Kreis an Finanzierungsinteressenten zu erschließen. Aus unserer Sicht müssen bei der Diskussion die folgenden Aspekte berücksichtigt werden: Hohes Schutzbedürfnis bei Firmendaten Mittelständische Unternehmen zeigen eine ausgeprägte Sensibilität bei der Weitergabe von Firmendaten. Dies fängt mit einfachen Finanzdaten aus der Bilanz und der Gewinn-und-Verlust-Rechnung (GuV) an und setzt sich mit abgeleiteten Finanzkennzahlen, insbesondere zur Verschuldung und Bonitätsbeurteilungen (Ratingnoten) fort. Im Rahmen von Finanzierungsgeschäften wird dies bspw. bei syndizierten Finanzierungsformen deutlich, gegenüber denen die mittelständischen Unternehmen aus ihrem Schutzbedürfnis heraus sehr zurückhaltend sind. Eine Vielzahl von ihnen besteht bis heute auf der Streichung jeglicher Datenweitergabeklauseln (Syndizierungsklauseln) in den Kreditverträgen. Vor diesem Hintergrund wäre eine Weitergabe von Daten an ein zentrales europäisches Register für Firmendaten nur dann in Betracht zu ziehen, wenn eine ausdrückliche Zustimmung jedes einzelnen Unternehmens vorliegt. KMU müssen bereits heute ihrer finanzierenden Bank ihre wirtschaftlichen Verhältnisse offenlegen und nachweisen. Ein Informationsgewinn in der Bewertung von Krediten ist für die Sparkassen durch einen gemeinsamen Mindestsatz vergleichbarer Informationen nicht zu erwarten. Stehen diese Informationen darüber hinaus allgemein für Kreditauskünfte zur Verfügung, würden Betriebsgeheimnisse, wie z. B. die Finanzierungstruktur, gegenüber Wettbewerbern offenbart und gerade bei inhabergeführter Einzelunternehmen gegen ele- 6
7 mentare Datenschutzrechte verstoßen. Die Nachfrage nach Fremdkapital, gerade bei innovativen Start-ups und kleinen Unternehmen in Wachstumsphasen, würde erheblich gedämpft, da mit der erstmaligen Nachfrage nach Fremdkapital das KMU transparent werden würde. Ein Kreditregister würde somit zu einer Verringerung der Finanzmittel für KMU führen. Bürokratischer Aufwand Mittelständische Unternehmen machen immer wieder deutlich, dass sie keine weitere Erhöhung ihres Aufwandes für die Bereitstellung von Firmendaten hinnehmen wollen. Insbesondere in den erhöhten Berichtspflichten für kapitalmarkt- und kapitalmarktnahe Finanzierungsformen liegt die zurückhaltende Nachfrage nach diesen Angeboten begründet. Bereits heute können wir ein sehr unterschiedliches Verhalten der Unternehmen bei der Bereitstellung von Jahresabschlussdaten (Bilanzen und GuV) oder gar Daten zum laufenden Geschäftsjahr oder zu Plandaten für die nächsten Jahre feststellen, was wir in den qualitativen Faktoren der Bonitätsbeurteilung (Ratingverfahren) berücksichtigen. Aus Sicht der Unternehmen stellen die Datenlieferungsanforderungen einen unangemessenen Mehraufwand dar, der nicht ihrem eigentlichen Unternehmenszweck dient. Bonitätsbeurteilung durch Finanzierungsplattformen nicht qualitätsgesichert Auch Finanzierungsplattformen verfügen über Bonitätsbeurteilungsverfahren. Aber der Unterschied zu den von Kreditinstituten verwendeten, aufsichtlich anerkannten Ratingverfahren ist groß. Denn sie setzen zumeist nur auf den reinen Finanzdaten der Unternehmen auf. Weitere sogenannte qualitative Faktoren, wie sie sich nur im Rahmen einer intensiven und langfristigen Geschäftsbeziehung erheben lassen, bleiben unberücksichtigt. Auch fehlt solchen einfachen Bonitätsbeurteilungsverfahren eine ausreichende Datenhistorie sowie hinreichende Validierungs- und Kalibrierungsprozesse zur Qualitätssicherung. In der Folge wird den Kapitalanlegern eine Qualität hinsichtlich der Bonitätsbeurteilung vorgegaukelt, die diese Verfahren nicht erfüllen können. Somit trägt letztlich der Anleger das Risiko von nicht sachgerechten Bonitätseinschätzungen. Deshalb fordern wir, dass die dort genutzten Verfahren denselben Qualitätsanforderungen genügen müssen, wie sie für die Kreditinstitute bestehen. Dies ist aus Gründen des Wettbewerbs ebenso erforderlich wie aus Gründen des Anlegerschutzes und nicht zuletzt der Finanzmarktstabilität. Bestehende Unternehmensdatenbanken für Marktbearbeitung ausreichend Für die Suche nach möglichen Neukunden stehen insbesondere in Deutschland bereits zahlreiche Datenbanken für Unternehmens- und Finanzdaten von Unternehmen zur Verfügung, sei es über die Industrie- und Handelskammern oder kommerzielle Anbieter. Aus Sicht der Kreditinstitute besteht für eine gezielte Marktbearbeitung keinerlei Notwendigkeit zum Aufbau eines zentralen Registers für Kredit- und/oder Unternehmensdaten. 7
8 II. Reform der Prospektrichtlinie Die Revision der Prospektrichtlinie sollte zum Anlass genommen werden, Erleichterungen für alle Emittenten zu erreichen, soweit diese ohne Einschnitte beim Anlegerschutz möglich sind. Erleichterungen beim Prospektbilligungsverfahren, die Kürzung von Wertpapierprospekten, oder die Erhöhung der Schwellenwerte für die Ausnahmen von der Prospektpflicht können sinnvolle Maßnahmen sein, um Hemmnisse in diesem Bereich zu beseitigen und die EU-weite Kapitalbeschaffung von KMU zu fördern. III. Nachhaltige Verbriefung Wirtschaftliches Wachstum auf breiter Basis ist das Ziel der EU-Kommission, wenn sie im Rahmen der Kapitalmarktunion eine Wiederbelebung der europäischen Verbriefungsmärkte anstrebt. Dieses Ziel unterstützen wir und begrüßen es grundsätzlich, dass auf Basis neuer Marktstandards und Qualitätskriterien die grundsätzliche Möglichkeit zur Beteiligung Dritter am europäischen Kreditmarkt und deren Risiken erreicht werden soll. Der Verbriefungsmarkt sollte aber auch weiterhin nur als Überlaufbecken für den klassischen banken- und bilanzfinanzierten Kreditmarkt dienen. So kann die Kreditwirtschaft die Kreditnachfrage der Unternehmen kundengerecht befriedigen, wenn Kreditvergabestandards auf Einzelkreditebene und ein EU-Rahmenwerk für Verbriefungen im Einklang stehen und die heute bereits etablierten Kreditformen sachgerecht berücksichtigt statt auszugrenzen. Sparkassen können ihre Kreditvergabe vollständig über ihre eigenen Bilanzen darstellen und bedürfen keiner Refinanzierung ihrer Kreditvergabe an KMU über den Kapitalmarkt. Sie sind in der Lage, über Konsortialkredite innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe auch mittelständige Unternehmen mit einem hohen Fremdkapitalbedarf zu finanzieren, ohne dass es einer Verbriefung von Kreditportfolien bedarf. Für den Fall, dass künftige Kreditnachfragen die bilanziellen Kreditvergabefähigkeiten von Sparkassen übersteigen sollten, z. B. aufgrund der angestiegenen Eigenmittelanforderungen, werden die Sparkassen auch weiterhin nicht Kredite ihrer Kunden verkaufen. Ein geeignetes Mittel für Sparkassen stellt der Transfer von Kreditausfallrisiken dar, bei denen die Kundenbeziehung in allen Phasen voll intakt bleibt. Ihr Ziel ist die Stärkung der Kreditvergabefähigkeit der Sparkassen und ggf. der Ausgleich von regionalen und branchenspezifischen Risikokonzentrationen innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe. Nur hochwertige Verbriefungen mit realwirtschaftlichem Fokus können die Wachstumsziele in der EU unterstützen helfen: Der realwirtschaftliche Bezug einer Finanzierungsform sollte immer in den Vordergrund gestellt werden. Denn das Ziel ist die Stärkung der Kreditvergabe. Entsprechend sollte bei der strukturpolitischen Frage der Förderung von Finanzierungsformen genauer auf die realwirtschaftliche Wirkung geschaut werden, statt ob es sich um einen über die Bilanz des Instituts refinanzierten Kredit oder einen Kredit handelt, der mittels Verbriefung kapitalmarktrefinanziert ist. 8
9 D. Langfristige Maßnahmen I. Verbesserter Zugang zu Finanzmitteln Die EU-Kommission beabsichtigt, im Rahmen der Kapitalmarktunion den Zugang von Kleinanlegern zu Finanzmitteln (des Kapitalmarktes) zu verbessern. Insbesondere Wertpapiere sind ein wichtiger Bestandteil für einen ausgewogenen Vermögensaufbau und gerade in Zeiten der Niedrigzinsphase auch für die Altersvorsorge unerlässlich. Tatsächlich stehen allerdings verschiedene nationale wie europäische Vorgaben der letzten Jahre dem Ziel, die Anlegerbasis zu verbreitern, entgegen und erzeugen insbesondere bei Kleinanlegern sogar zusätzliche Hürden, die sie von einer Investition am Kapitalmarkt abhalten. Deswegen setzen wir uns insbesondere dafür ein, dass der Kunde eine Verzichtsmöglichkeit beim Beratungsprotokoll erhält und dass das Produktinformationsblatt nicht für jede einzelne Aktie oder einfache Anleihe zur Verfügung gestellt werden muss. Von großer Bedeutung für den Kapitalmarktzugang von Kleinanlegern ist eine angemessene Beratung, die insbesondere von Banken und Sparkassen erbracht wird, und Kleinanlegern oft erst die wichtige Rolle von Kapitalmarktprodukten erklärt. Das Angebot der persönlichen Anlageberatung in der Fläche wird von Kunden als Mehrwert angesehen, wie Umfragen immer wieder bestätigen. Die Erfahrung aus Deutschland zeigt jedoch, dass es hier zu negativen Auswirkungen kommen kann, wenn bei der Regulierung der Beratungstätigkeit über das Ziel hinaus geschossen wird. In der Folge ziehen sich kleinere Banken und Sparkassen zunehmend aus der Wertpapierberatung zurück. Den Schaden haben die Anleger: Für sie wird der Weg zum persönlichen Berater immer länger. Dieser Effekt widerspricht klar der vermögenspolitischen Zielsetzung, Aktien/Wertpapiere als festen Bestandteil des langfristigen Vermögensaufbaus zu etablieren und im Ergebnis auch einer der Zielsetzungen der Kapitalmarktunion, wirksamere und effizientere Kapitalmärkte zu schaffen. Kritisch sehen wir insbesondere die überhöhten Anforderungen an die Zulässigkeit der provisionsbasierten Anlageberatung, die die European Securities and Markets Authority (ESMA) im Rahmen der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II) auf Level 2-Ebene vorschlägt und damit die Entscheidung des europäischen Gesetzgebers, die Wahlmöglichkeit zwischen provisionsbasierter Anlageberatung und Honoraranlageberatung zu erhalten, in Frage stellt. In diesem Zusammenhang begrüßen wir den Vorstoß der EU-Kommission, zu einem besseren Verfahren in der Gesetzgebung zu kommen. Denn im Rahmen der Better Regulation -Initiative ist auch vorgesehen, dass die Rechtssetzung der Europäischen Aufsichtsbehörden transparenter wird. Durchführungsrechtsakte und delegierte Rechtsakte der Europäischen Aufsichtsbehörden sollen vier Wochen vor der Veröffentlichung einsehbar sein. Dies wird die öffentliche Diskussion über das, was beispielsweise die ESMA vorlegt, vereinfachen. Schließlich sollte die Politik statt einer Regulierung, die den Kleinanleger in der Tendenz bevormundet, wieder stärker das Leitbild des mündigen Anlegers verfolgen. Ein in Finanzfragen kompetenter Anleger ist in der Lage, Anlageempfehlungen kritisch zu hinterfragen und eigenverantwortlich Anlageentscheidungen zu treffen. In diesem Zusammenhang ebenso wichtig ist eine fundierte finanzielle Allgemeinbildung in breiten Schichten der Bevölkerung, die es zu stärken gilt. 9
10 II. Insolvenz-, Steuer- und Gesellschaftsrecht Die Überlegungen der EU-Kommission, die auf eine Harmonisierung des Insolvenz, Steuer- o- der Gesellschaftsrechts in der EU abzielen, sind abzulehnen. Ein einheitliches Insolvenzrecht würde keinen relevanten Beitrag zur Entstehung eines gesamteuropäischen Kapitalmarkts leisten. Die Risiken für Investoren dürften in aller Regel nicht darin bestehen, sich mit unterschiedlichen gesetzlichen Vorgaben im Fall der Insolvenz auseinanderzusetzen, sondern in der Insolvenz als solcher und den damit zwangsläufig einhergehenden Verlusten liegen. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass eine Harmonisierung des Insolvenzrechts kaum zu bewerkstelligen sein dürfte, weil es sich hierbei um ein Querschnittsthema handelt, dass auf alle im Rahmen einer Insolvenz in Betracht kommenden Fallkonstellationen und nationalen Usancen abgestimmt sein muss. Die Schaffung eines effektiven Insolvenzrechts ist dementsprechend eine Maßnahme, die von den Mitgliedstaaten besser verwirklicht werden kann als durch den europäischen Gesetzgeber. Eine umfassende Steuerharmonisierung im Rahmen einer Kapitalmarktunion oder darüber hinaus kommt ebenso wenig in Betracht, da die Europäische Union für die Steuergesetzgebung im Bereich der direkten Steuern kein Mandat hat. Jedoch sollten einzelne steuerliche Hemmnisse aufgegriffen und abgebaut werden, die einer Kapitalmarktunion entgegenstehen. Ein solches Hemmnis stellt in unseren Augen die geplante Einführung einer gemeinsamen Finanztransaktionsteuer dar, die derzeit von elf Mitgliedstaaten der Europäischen Union nach deren Vorschlag vom 14. Februar 2013 beraten wird. Danach soll der Handel mit Wertpapieren und Derivaten auf möglichst breiter Basis mit niedrigen Steuersätzen besteuert werden. Durch die Besteuerung des Wertpapierhandels verteuern sich jedoch die Kapitalbeschaffungskosten für die Unternehmen. Zwar sind die Primärgeschäfte, also z. B. das erstmalige In-den-Marktgeben von Wertpapieren, von der Steuer ausgenommen. Jedoch soll der Handel auf dem Sekundärmarkt besteuert werden, so dass letztlich die Wertpapierkäufer die Steuer wirtschaftlich tragen müssten. Dies hätte wiederum negative Auswirkungen auf die Wertpapierkultur, die insbesondere durch die Kapitalmarktunion gestärkt werden soll. Mit Blick auf das Gesellschaftsrecht sehen wir ebenfalls kein Bedürfnis für unionsrechtliche Maßnahmen. Im europäischen Gesellschaftsrecht stehen mit der europäischen AG oder auch der europäischen GmbH Unternehmensformen zur Verfügung, die eine einfache grenzüberschreitende Tätigkeit inklusive Sitzverlegung möglich machen. Soweit Unternehmen nationale Rechtsformen für Unternehmen wählen, sind die nationalen Anforderungen der jeweiligen Gesellschaftsform zu berücksichtigen. Dies ist jedoch unproblematisch, da für in erster Linie grenzüberschreitende Tätigkeiten entsprechende europäische Gesellschaftsrechtsformen zur Verfügung stehen. Die bisher in der EU bestehenden Regelungen zur Corporate Governance wurden mit den im Grünbuch Schaffung einer Kapitalmarktunion angesprochenen, erst kürzlich im Nachgang zur Finanzmarktkrise angestellten Konsultationen, bereits abgedeckt. III. Rechnungslegung Die Kommission erwägt die Erarbeitung eines vereinfachten, einheitlichen und qualitativ hochwertigen Rechnungslegungsstandards, der auf an bestimmten Handelsplätzen notierte Unternehmen zugeschnitten ist. 10
11 Es ist unserer Auffassung nach im Rahmen der Kapitalmarkunion nicht notwendig, neben den bestehenden nationalen, europäischen und internationalen Rechnungslegungsvorschriften einen weiteren Standard zu erarbeiten. Aus Sicht der europäischen Anleger kann es zwar sinnvoll sein, wenn die Jahresabschlüsse von KMU, die an einem Multilateralen Handelssystem (MTF) notiert sind, auf einer einheitlichen Grundlage erstellt werden. Sowohl das europaweite Verständnis als auch die Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse könnten so gefördert werden. Für kapitalmarktorientierte KMU hat das International Accounting Standards Board (IASB) mit dem IFRS für KMU bereits einen Standard geschaffen, welcher gegenüber der vollumfänglichen Anwendung der IFRS wesentliche Erleichterungen vorsieht und somit auch zu geringeren Kosten führt. Dieser bereits in vielen Ländern weltweit akzeptierte Rechnungslegungsstandard ist aus unserer Sicht die geeignete Grundlage für eine vereinheitlichte Bilanzierung von KMU, die an einem MTF notiert sind. Eine von dem bestehenden Rechnungslegungsrahmen in der EU völlig losgelöste Entwicklung eines neuen Rechtsrahmens für die Bilanzierung bei KMU halten wir für nicht zweckdienlich. Die fortgeführte Anwendung eines bestehenden Rechnungslegungsrahmens, der europaweit aufgrund der EU-Bilanzierungsrichtlinie sowohl hinsichtlich Gliederung und Inhalt des Abschlusses sowie des Lageberichts als auch der Bewertungsgrundlagen und Offenlegung der Informationen hinreichend harmonisiert ist, gibt Rechtssicherheit. 11
Deutschland-Check Nr. 35
Beschäftigung älterer Arbeitnehmer Ergebnisse des IW-Unternehmervotums Bericht der IW Consult GmbH Köln, 13. Dezember 2012 Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH Konrad-Adenauer-Ufer 21 50668
MehrIhre Fragen unsere Antworten rund um die Fusion der Sparkassen Wesel und Dinslaken-Voerde-Hünxe. Mehrwert der Fusion. Das Wichtigste vorab:
Ihre Fragen unsere Antworten rund um die Fusion der Sparkassen Wesel und Dinslaken-Voerde-Hünxe Das Wichtigste vorab: Der Zahlungsverkehr (inkl. Karten, Online-Banking, Vordrucke usw.) wird bis auf weiteres
MehrWas taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation?
Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation? Panel 1 Rahmenbedingungen für Anlegerinformation und Anlegerschutz beim Wertpapiererwerb Verhältnis zu Beratung, Informationsblatt und Investorenpräsentation
MehrLineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
MehrHäufig gestellte Fragen zum Thema Migration
Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration Was tun die EU und die Niederlande zur Bekämpfung der Fluchtursachen? Im November 2015 haben die Europäische Union und zahlreiche afrikanische Länder in der
MehrMünchen, 17.08.2011. Themenvorschläge für Abschlussarbeiten Zur Abstimmung mit Prof. Brecht
München, 17.08.2011 Themenvorschläge für Abschlussarbeiten Zur Abstimmung mit Prof. Brecht Am 04.08.2011 in Ulm wurde das Themengebiet als der zentrale Anknüpfungspunkt für Abschlussarbeiten definiert
MehrTipps für die Anlageberatung
fokus verbraucher Tipps für die Anlageberatung Die Anlageberatung ist in den letzten Jahren komplexer, aber auch transparenter geworden. Dies bedeutet unter anderem, dass Sie während der Gespräche mit
MehrLassen Sie sich entdecken!
Digital Marketing Agentur für B2B Unternehmen EXPERTISE ONLINE MARKETING IM B2B Lassen Sie sich entdecken! EINE GANZHEITLICHE ONLINE MARKETING STRATEGIE BRINGT SIE NACHHALTIG IN DEN FOKUS IHRER ZIELKUNDEN.
MehrMehr Geld. Mehr Strategie. Mehr Service. Raiffeisenbank Beuerberg-Eurasburg eg
Mehr Geld. Mehr Strategie. Mehr Service. R Raiffeisenbank Beuerberg-Eurasburg eg Schön, dass Sie sich näher über uns informieren! Unsere Bank bietet ihren Kunden seit über 115 Jahren einen sicheren und
MehrWas sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche?
6 Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche? Mit dem Jahresgespräch und der Zielvereinbarung stehen Ihnen zwei sehr wirkungsvolle Instrumente zur Verfügung, um Ihre Mitarbeiter zu führen und zu motivieren
MehrGlaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln
Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass
MehrUmfrage: In Deutschland liegt viel Gründerpotential brach
Umfrage: In Deutschland liegt viel Gründerpotential brach 47 Prozent der Deutschen wollten schon einmal unternehmerisch tätig werden Größte Hürden: Kapitalbeschaffung und Bürokratie junge Unternehmer sorgen
MehrVorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 7.6.2016 COM(2016) 366 final 2016/0167 (NLE) Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES zur Ersetzung der Listen von Insolvenzverfahren, Liquidationsverfahren
MehrMehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen.
Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen. Immer schon ein gutes Zeichen. Das TÜV Rheinland Prüfzeichen. Es steht für Sicherheit und Qualität. Bei Herstellern, Handel
MehrFinanzmarktkrise und Handwerk. Handout für die Presse
Finanzmarktkrise und Handwerk Handout für die Presse Düsseldorf, 13. Januar 2009 Finanzmarktkrise und Handwerk Eine repräsentative Befragung des Nordrhein-Westfälischen Handwerkstages (NWHT) im Handwerk
MehrMobile Intranet in Unternehmen
Mobile Intranet in Unternehmen Ergebnisse einer Umfrage unter Intranet Verantwortlichen aexea GmbH - communication. content. consulting Augustenstraße 15 70178 Stuttgart Tel: 0711 87035490 Mobile Intranet
MehrIFRS-FA öffentliche SITZUNGSUNTERLAGE
Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.v. Accounting Standards Committee of Germany IFRS-Fachausschuss DRSC e.v. Zimmerstr. 30 10969 Berlin Tel.: (030) 20 64 12-0 Fax.: (030) 20 64 12-15 www.drsc.de
MehrM e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen
Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund
MehrNachhaltige Kapitalanlage. Gute Erträge plus gutes Gefühl.
S Kreissparkasse Höchstadt/Aisch Nachhaltige Kapitalanlage. Gute Erträge plus gutes Gefühl. www.kreissparkasse-hoechstadt.de Nachhaltig handeln. Verantwortung übernehmen. Sehr geehrte Kundin, sehr geehrte
MehrDie 10 Tipps für eine Erfolgreiche Geldanlage!!
Die 10 Tipps für eine Erfolgreiche Geldanlage!! Inhaltsverzeichnis Inhalt...3 Klären Sie Ihre Bedürfnisse, Wünsche und Ziele...3 Die Anlagestrategie...4 Finanzwissen aneignen...4 Sparziele setzen und regelmäßig
MehrBlitzumfrage zum Thema Crowdinvesting. Stand: 28.02.2015. Blitzumfrage des BITKOM zum Crowdinvesting in Deutschland. Methodik
Blitzumfrage zum Thema Crowdinvesting Stand: 28.02.2015 Blitzumfrage des BITKOM zum Crowdinvesting in Deutschland Methodik Vor dem Hintergrund des derzeitigen Gesetzgebungsverfahrens für ein Kleinanlegerschutzgesetz,
MehrAllensbach: Das Elterngeld im Urteil der jungen Eltern
August 2007 Allensbach: Das Elterngeld im Urteil der jungen Eltern Allensbach befragte im Juni 2007 eine repräsentative Stichprobe von 1000 Müttern und Vätern, deren (jüngstes) Kind ab dem 1.1.2007 geboren
MehrDNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:
DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen
MehrEntsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex
Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Die Geschäftsführung der Kurt F.W.A. Eckelmann GmbH, Hamburg, als persönlich haftende Gesellschafterin und
Mehr[Customer Service by KCS.net] KEEPING CUSTOMERS SUCCESSFUL
[Customer Service by KCS.net] KEEPING CUSTOMERS SUCCESSFUL Was bedeutet Customer Service by KCS.net? Mit der Einführung von Microsoft Dynamics AX ist der erste wichtige Schritt für viele Unternehmen abgeschlossen.
MehrVerjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft
Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft Üblicherweise legen Generalunternehmer in den Verträgen
MehrÄnderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015.
Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind zum 1. Januar 2015 einige Änderungen in Kraft getreten. Neu ist
MehrCountryDesk. Das internationale Netzwerk der Sparkassen-Finanzgruppe
CountryDesk Das internationale Netzwerk der Sparkassen-Finanzgruppe Ihr Unternehmen ist regional verankert und trotzdem weltweit aktiv? Unser Angebot für Sie heißt: S-CountryDesk - das internationale Netzwerk
MehrRentensicherheit. Rente? Aber sicher!
Rente? Aber sicher! Worum geht s eigentlich? - Deutschland war noch nie so reich wie heute! - Pro Einwohner wurde noch nie so viel Reichtum erzeugt. Uns wird gesagt: Für unsere Rente ist kein Geld mehr
MehrVerband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU
Verband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU 2 DIE MEDIZINISCH-PSYCHOLOGISCHE UNTERSUCHUNG (MPU) IST HOCH ANGESEHEN Das Image der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) ist zwiespältig: Das ist
MehrWelches Übersetzungsbüro passt zu mir?
1 Welches Übersetzungsbüro passt zu mir? 2 9 Kriterien für Ihre Suche mit Checkliste! Wenn Sie auf der Suche nach einem passenden Übersetzungsbüro das Internet befragen, werden Sie ganz schnell feststellen,
MehrVorratsgesellschaften Der schnelle Weg zum eigenen Unternehmen interna
Vorratsgesellschaften Der schnelle Weg zum eigenen Unternehmen interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Einführung... 7 Vorratsgesellschaften sind Kapitalgesellschaften... 8 Die Grundlagen... 8 Was ist
MehrArbeitshilfen Messecontrolling Wie geht denn das?
Messecontrolling Wie geht denn das? In meiner Praxis als Unternehmensberater für Marketing und Vertrieb hat sich über viele Jahre gezeigt, dass die Kunden oftmals Schwierigkeiten haben, ein eigenes Messecontrolling
MehrWas man über das Perlenfinden wissen sollte...
FG FINANZ-SERVICE Aktiengesellschaft Was man über das Perlenfinden wissen sollte... überreicht von: Wer blickt da noch durch? Deshalb ist unabhängige Beratung für Sie so wichtig Wenn Sie schon einmal mit
MehrAb dem 1. Januar 2008 werden mit dem neuen Revisionsrecht und dem. Revisionsaufsichtsgesetz die geltenden Vorschriften zur Revision verbessert
November 2007 PUNKTO Ab dem 1. Januar 2008 werden mit dem neuen Revisionsrecht und dem Revisionsaufsichtsgesetz die geltenden Vorschriften zur Revision verbessert und die Zulassung von sowie die fachlichen
MehrMittelstandsbeteiligungen
Unser Ziel ist ein breit aufgestelltes Unternehmensportfolio, das langfristig erfolgreich von der nächsten Generation weitergeführt wird. Wir investieren in mittelständische Betriebe, an die wir glauben
MehrMission Statement. des. Unternehmen für Gesundheit - Unternehmensnetzwerk zur betrieblichen Gesundheitsförderung
Mission Statement des Unternehmen für Gesundheit - Unternehmensnetzwerk zur betrieblichen Gesundheitsförderung in der Europäischen Union 2 Unternehmen für Gesundheit - Unternehmensnetzwerk zur betrieblichen
MehrInhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht
Inhalt Einführung in das Gesellschaftsrecht Lektion 1: Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 7 A. Begriff und Entstehungsvoraussetzungen 7 I. Gesellschaftsvertrag 7 II. Gemeinsamer Zweck 7 III. Förderung
MehrGBB-Blitzumfrage Basel III
GBB-Blitzumfrage Basel III Auswertung der Ergebnisse Gliederung Profil GBB-Rating Aufsichtsrechtliche Entwicklung: Von Basel I zu Basel III Vorstellung der GBB-Blitzumfrage Basel III Auswertung der einzelnen
MehrWas macht Layer2 eigentlich? Erfahren Sie hier ein wenig mehr über uns.
Was macht Layer2 eigentlich? Erfahren Sie hier ein wenig mehr über uns. Seit über 24 Jahren... unterstützen und beraten wir unsere Kunden und Partner erfolgreich bei ihren IT-Projekten. Unsere Kernkompetenz
MehrONLINE-AKADEMIE. "Diplomierter NLP Anwender für Schule und Unterricht" Ziele
ONLINE-AKADEMIE Ziele Wenn man von Menschen hört, die etwas Großartiges in ihrem Leben geleistet haben, erfahren wir oft, dass diese ihr Ziel über Jahre verfolgt haben oder diesen Wunsch schon bereits
MehrEx-Ante-Evaluierung von Finanzinstrumenten in Thüringen 2014-2020. Thüringen Invest und Thüringen Dynamik
GEFRA Ex-Ante-Evaluierung von Finanzinstrumenten in Thüringen 2014-2020 Thüringen Invest und Thüringen Dynamik Kurzfassung Kovalis Dr. Stefan Meyer, Bremen GEFRA Gesellschaft für Finanz- und Regionalanalysen,
MehrAndersen & Partners Finanzplanung. Vernetzte Beratung für langjährigen Erfolg. A N D E R S E N & P A R T N E R S. value beyond financial advice
Andersen & Partners Finanzplanung. Vernetzte Beratung für langjährigen Erfolg. A N D E R S E N & P A R T N E R S value beyond financial advice Schaffen Sie die Basis für eine erfolgreiche Zukunft. Mit
MehrStellungnahme zur Konsultation zur Besteuerung grenzüberschreitender Zahlungen von Zinsen und Lizenzgebühren in der Europäischen Union
Europäische Kommission Generaldirektion Steuern und Zollunion Büro 8/17 Rue de Spa 3 1049 BRÜSSEL BELGIEN E-Mail: taxud-d1-consultation-landr@ec.europa.eu Abt. Steuerrecht Unser Zeichen: Mg/Ze Tel.: 030
MehrInformationsblatt über die Meldepflichten nach 9 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) für Finanzdienstleistungsinstitute (Stand: 1.
B A We Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel Informationsblatt über die Meldepflichten nach 9 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) für Finanzdienstleistungsinstitute (Stand: 1. Februar 1998) Vorbemerkung
MehrStaatssekretär Dr. Günther Horzetzky
#upj15 #upj15 Staatssekretär Dr. Günther Horzetzky Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie,
MehrGünter Seefelder So gründen Sie eine GmbH & Co. KG interna
Günter Seefelder So gründen Sie eine GmbH & Co. KG interna Ihr persönlicher Experte Inhalt 1. Einführung........................................ 5 Die Struktur der Kommanditgesellschaft..................
MehrFinanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung
Thema Dokumentart Finanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung Lösungen Theorie im Buch "Integrale Betriebswirtschaftslehre" Teil: Kapitel: D1 Finanzmanagement 2.3 Innenfinanzierung Finanzierung: Übungsserie
MehrIm Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:
Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf
MehrGeyer & Weinig: Service Level Management in neuer Qualität.
Geyer & Weinig: Service Level Management in neuer Qualität. Verantwortung statt Versprechen: Qualität permanent neu erarbeiten. Geyer & Weinig ist der erfahrene Spezialist für Service Level Management.
MehrErfolg im Verkauf durch Persönlichkeit! Potenzialanalyse, Training & Entwicklung für Vertriebsmitarbeiter!
Wer in Kontakt ist verkauft! Wie reden Sie mit mir? Erfolg im Verkauf durch Persönlichkeit! Potenzialanalyse, Training & Entwicklung für Vertriebsmitarbeiter! www.sizeprozess.at Fritz Zehetner Persönlichkeit
MehrTelearbeit - Geltungsbereich des BetrVG
Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Der persönliche Anwendungsbereich des BetrVG ergibt sich aus 5 BetrVG. Danach gelten als Arbeitnehmer i.s.d. BetrVG Angestellte und Arbeiter unabhängig davon, ob
MehrKonzentration auf das. Wesentliche.
Konzentration auf das Wesentliche. Machen Sie Ihre Kanzleiarbeit effizienter. 2 Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, die Grundlagen Ihres Erfolges als Rechtsanwalt sind Ihre Expertise und Ihre Mandantenorientierung.
MehrFragen und Antworten zur Sicherheit von Geldanlagen
S Finanzgruppe Fragen und Antworten zur Sicherheit von Geldanlagen Informationen für die Kunden der Sparkassen-Finanzgruppe Im Zusammenhang mit der internationalen Finanzmarktkrise stellen sich Kunden
MehrIst Fernsehen schädlich für die eigene Meinung oder fördert es unabhängig zu denken?
UErörterung zu dem Thema Ist Fernsehen schädlich für die eigene Meinung oder fördert es unabhängig zu denken? 2000 by christoph hoffmann Seite I Gliederung 1. In zu großen Mengen ist alles schädlich. 2.
MehrFEHLERHAFTE ANLAGEBERATUNG
FEHLERHAFTE ANLAGEBERATUNG Seite 1 von 6 Fragebogen zur Feststellung des Vorliegens einer fehlerhaften Anlageberatung durch Banken, Sparkassen und sonstige Finanzdienstleister. Die Deutsche Schutzvereinigung
MehrFragen und Antworten zur Sicherheit von Geldanlagen
S Finanzgruppe Fragen und Antworten zur Sicherheit von Geldanlagen Informationen für die Kunden der Sparkassen-Finanzgruppe Im Zusammenhang mit der internationalen Finanzmarktkrise stellen sich Kunden
MehrStellungnahme. des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft zum Entwurf des CRD IV Umsetzungsgesetzes (Drucksache 17 / 10974)
Stellungnahme des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft zum Entwurf des CRD IV Umsetzungsgesetzes (Drucksache 17 / 10974) Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. Wilhelmstraße
MehrÄnderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung
Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller
Mehr100 Mikrokredite und Abschluss der Pilotphase. Ruedi Winkler, Präsident Verein GO! Ziel selbstständig
100 Mikrokredite und Abschluss der Pilotphase Ruedi Winkler, Präsident Verein GO! Ziel selbstständig Vorbemerkung Wenn es um Fragen der Oekonomie geht, dann haben viele Leute den Eindruck, da könnten sie
MehrFamilienrecht Vorlesung 6. Familienrecht
Familienrecht Abschnitt 5 Überblick Güterrecht mit Gütertrennung und Gütergemeinschaft 4. Dezember 2014 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Die Güterstände des BGB (I) Zugewinngemeinschaft (Gesetzlicher Güterstand
MehrMit Werten Individualität gestalten.
VR-PrivateBanking Mit Werten Individualität gestalten. Außergewöhnliche Zeiten erfordern eine außergewöhnliche Idee: VR-PrivateBanking. Nach der globalen Finanzmarktkrise überdenken viele Menschen ihre
MehrVorgestellt von Hans-Dieter Stubben. BVW GmbH: Partner des Bundes-Versorgungs-Werk der Wirtschaft und der Selbständigen e.v.
Der Investitionsoptimierer Vorgestellt von Hans-Dieter Stubben BVW GmbH: Partner des Bundes-Versorgungs-Werk der Wirtschaft und der Selbständigen e.v. Der Investitionsoptimierer ist die Antwort an die
MehrDELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom 19.9.2014
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 19.9.2014 C(2014) 6515 final DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr..../.. DER KOMMISSION vom 19.9.2014 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/17/EU des Europäischen Parlaments und
MehrDer -Online- Ausbilderkurs
Der -Online- Ausbilderkurs Machen Sie Ihren Ausbilderschein mit 70% weniger Zeitaufwand Flexibel & mit 70% Zeitersparnis zu Ihrem Ausbilderschein Mit Videos auf Ihre Ausbilderprüfung (IHK) vorbereiten
MehrErläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen
Zentrale Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 445/2011 umfasst das Instandhaltungssystem der ECM die a) Managementfunktion b) Instandhaltungsentwicklungsfunktion
MehrGewinnausschüttung der Sparkasse
Gewinnausschüttung der Sparkasse Stadtrat der Stadt Lindau (Bodensee) Thomas Munding Vorsitzender des Vorstandes Agenda TOP 1 Geschäftsentwicklung im Jahr 2015 TOP 2 TOP 3 Entscheidung über Verwendung
MehrGünter Seefelder Die besten Konzepte für Ihren erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit interna
Günter Seefelder Die besten Konzepte für Ihren erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit interna Ihr persönlicher Experte Inhalt 1. Die richtige Wahl der Unternehmensform................. 6 1.1 Haftungsverhältnisse..............................
MehrEine globale Finanzdienstleistung für Anwendungen vor Ort.
Eine globale Finanzdienstleistung für Anwendungen vor Ort. Lautsprechersysteme von d&b sind, wie man hört, bestens geeignet, Geschäftserfolge zu realisieren. Weltweit. Wenn Sie nun einige dieser Systeme
MehrMenschen und Natur verbinden
Menschen und Natur verbinden Warum gibt es EuroNatur? Was nützt es, wenn wir den Kiebitz in Deutschland schützen, er dann aber auf seinem Zugweg zwischen Sommer- und Winterquartieren abgeschossen wird?
MehrMonitoring Life Sciences Locations. Informationsbroschüre
Monitoring Life Sciences Locations Informationsbroschüre 2015 Zukunftsbranche Life Sciences Die Life Sciences Industrie gehört in den meisten Ländern zu den wichtigsten Wachstumsmotoren. Angesichts der
MehrWir machen neue Politik für Baden-Württemberg
Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg Am 27. März 2011 haben die Menschen in Baden-Württemberg gewählt. Sie wollten eine andere Politik als vorher. Die Menschen haben die GRÜNEN und die SPD in
MehrVersion smarter mobile(zu finden unter Einstellungen, Siehe Bild) : Gerät/Typ(z.B. Panasonic Toughbook, Ipad Air, Handy Samsung S1):
Supportanfrage ESN Bitte füllen Sie zu jeder Supportanfrage diese Vorlage aus. Sie helfen uns damit, Ihre Anfrage kompetent und schnell beantworten zu können. Verwenden Sie für jedes einzelne Thema jeweils
MehrNutzung dieser Internetseite
Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher
MehrProfessionelle Seminare im Bereich MS-Office
Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion
MehrLeitlinien. über die bei Sanierungsplänen zugrunde zu legende Bandbreite an Szenarien EBA/GL/2014/06. 18. Juli 2014
EBA/GL/2014/06 18. Juli 2014 Leitlinien über die bei Sanierungsplänen zugrunde zu legende Bandbreite an Szenarien 1 Leitlinien der EBA u ber die bei Sanierungspla nen zugrunde zu legende Bandbreite an
MehrPersönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl
Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Die Ideen der Persönlichen Zukunftsplanung stammen aus Nordamerika. Dort werden Zukunftsplanungen schon
Mehr1. Fabrikatshändlerkongress. Schlussworte Robert Rademacher
Robert Rademacher Präsident Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe - Zentralverband - 1. Fabrikatshändlerkongress Schlussworte Robert Rademacher 24. Oktober 2008 Frankfurt Es gilt das gesprochene Wort Meine sehr
MehrVermögensbildung: Sparen und Wertsteigerung bei Immobilien liegen vorn
An die Redaktionen von Presse, Funk und Fernsehen 32 02. 09. 2002 Vermögensbildung: Sparen und Wertsteigerung bei Immobilien liegen vorn Das aktive Sparen ist nach wie vor die wichtigste Einflussgröße
MehrZwischenablage (Bilder, Texte,...)
Zwischenablage was ist das? Informationen über. die Bedeutung der Windows-Zwischenablage Kopieren und Einfügen mit der Zwischenablage Vermeiden von Fehlern beim Arbeiten mit der Zwischenablage Bei diesen
MehrNachhaltigkeits-Check
Nachhaltigkeits-Check Name: UniImmo Europa ISIN: DE0009805515 Emittent: Union Investment Wertpapierart / Anlageart Offener Immobilienfonds: Als Inhaber eines Investmentzertifikats ist man Miteigentümer
MehrStatement. Dr. Jens Sträter zeb/rolfes.schierenbeck.associates
Statement Dr. Jens Sträter zeb/rolfes.schierenbeck.associates Das mittelständische Firmenkundengeschäft in Deutschland Zufriedenheit, Erwartungen und Anregungen des deutschen Mittelstands Pressegespräch
MehrFinanzgruppe. Bei den Sparkassen ist das Geld der Kunden in guten Händen
Finanzgruppe Bei den Sparkassen ist das Geld der Kunden in guten Händen Information für Kunden der Sparkassen-Finanzgruppe Die Sparkassen haben ein sehr stabiles Geschäftsmodell mit überschaubaren Risiken.
MehrUnsere Energie für Sie
Unsere Energie für Sie passgenaue energie für den mittelstand ihr partner in sachen energie Mit Repower rundum gut versorgt In Zeiten weltweit steigender Energiepreise rückt das Thema Energiebeschaffung
MehrGothaer Studie zum Anlageverhalten der Deutschen. Gothaer Asset Management AG Köln, 11. Februar 2016
Gothaer Studie zum Anlageverhalten der Deutschen Gothaer Asset Management AG Köln, 11. Februar 2016 Agenda 1. Studiendesign 2. Studienergebnisse 3. Fazit 1. Studiendesign Repräsentative Studie über das
MehrTest: Sind Sie ein Unternehmertyp?
Test: Sind Sie ein Unternehmertyp? Weitere Hinweise darauf, ob Sie ein Unternehmertyp sind, gibt Ihnen der folgende Persönlichkeitstest. Er ist eine von vielen Möglichkeiten zu erfahren, ob Sie für die
MehrFinanzierung für den Mittelstand. Leitbild. der Abbildung schankz www.fotosearch.de
Finanzierung für den Mittelstand Leitbild der Abbildung schankz www.fotosearch.de Präambel Die Mitgliedsbanken des Bankenfachverbandes bekennen sich zur Finanzierung des Mittelstands mit vertrauenswürdigen,
MehrMit dem Tool Stundenverwaltung von Hanno Kniebel erhalten Sie die Möglichkeit zur effizienten Verwaltung von Montagezeiten Ihrer Mitarbeiter.
Stundenverwaltung Mit dem Tool Stundenverwaltung von Hanno Kniebel erhalten Sie die Möglichkeit zur effizienten Verwaltung von Montagezeiten Ihrer Mitarbeiter. Dieses Programm zeichnet sich aus durch einfachste
MehrIhr Geld sollte es Ihnen wert sein.
Ihr Geld sollte es Ihnen wert sein. Klaus Wallner Der Finanzmarkt bietet unzählige Angebote. Doch welches ist optimal? Welches passt gar nicht? Fragen, die sich Kunden der KW Financial Services Holding
MehrEntsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex
Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Die Geschäftsführung der Kurt F.W.A. Eckelmann GmbH, Hamburg, als persönlich haftende Gesellschafterin und
MehrElternzeit Was ist das?
Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das
MehrKRISE. Auch ein schwerer Weg beginnt immer mit dem ersten Schritt. Besser mit einem starken Partner. argenus
KRISE Auch ein schwerer Weg beginnt immer mit dem ersten Schritt. Besser mit einem starken Partner. argenus DIE SITUATION Sie sind an einem Punkt angelangt, an dem sich Ihre Zukunft entscheidet. Jede Entwicklungsphase
MehrWarum Sie dieses Buch lesen sollten
Warum Sie dieses Buch lesen sollten zont nicht schaden können. Sie haben die Krise ausgesessen und können sich seit 2006 auch wieder über ordentliche Renditen freuen. Ähnliches gilt für die Immobilienblase,
MehrNEUE REGELUNG DES ZUGEWINNAUSGLEICHES BEI DER SCHEIDUNG AB 01.09.2009
NEUE REGELUNG DES ZUGEWINNAUSGLEICHES BEI DER SCHEIDUNG AB 01.09.2009 Ab dem 01.09.2009 ändert sich nicht nur das Recht des Versorgungsausgleiches bei der Scheidung, also die Aufteilung der Altersversorgung,
MehrAuswertung des Jahresabschlusses Bilanzanalyse 2
KA11 Unternehmensergebnisse aufbereiten, bewerten und nutzen Auswertung des Jahresabschlusses Bilanzanalyse 2 Kennzahlen zur Bilanzanalyse Die aufbereitete Bilanz kann mit Hilfe unterschiedlicher Kennzahlen
MehrBetriebs-Check Gesundheit
Betriebs-Check Gesundheit 1. Rahmenbedingungen für Betriebliche Gesundheitsförderung Um die Gesundheit der Mitarbeiter nachhaltig zu fördern, sind bestimmte Rahmenbedingungen erforderlich. Sind Wohlbefinden
MehrRegulierung ohne Ende
Regulierung ohne Ende Neue aufsichtsrechtliche Anforderungen Ein praxisnaher Workshop für Vermögensverwalter und Anlageberater Aktuelle und zukünftige aufsichtsrechtliche Anforderungen Anwendung und Umsetzung
MehrGemeinnützige Stiftungen Zahlen, Daten und Fakten
Gemeinnützige Stiftungen Zahlen, Daten und Fakten August 2013 #1 Heidi Horten ist bekannt für ihr gemeinnütziges Engagement. Das Vermögen der viertreichsten Österreicherin befindet sich in Österreich,
Mehr