Auslandsstudium mit Spezialisierung European Labour Studies
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1 Masterstudiengang Soziologie und Sozialforschung Auslandsstudium mit Spezialisierung European Labour Studies 1. Allgemeine Informationen Im Rahmen des Masterstudiengangs Soziologie und Sozialforschung gibt es die Möglichkeit zu einer interdisziplinär und europäisch ausgerichteten Spezialisierung im Bereich Arbeit und Industrielle Beziehungen ( European Labour Studies ). Hierbei handelt es sich um ein Angebot mit Auslandsstudium an einer von zwölf europäischen Partneruniversitäten mit dem Ziel, bereits erworbene Fähigkeiten und Kompetenzen gezielt um ein internationales Profil im Bereich der Arbeitsmarktforschung zu erweitern. Diese Profilbildung wird in der Urkunde des Masterabschlusses ausgewiesen. Darüber hinaus erhalten Studierende, die erfolgreich das Auslandsstudium absolvieren, das internationale Zertifikat Master Européen en Sciences du Travail (MEST), welches von der Universität Louvain in Belgien (UCL) ausgestellt wird. Das Studienangebot im Ausland ist in den Masterstudiengang Soziologie und Sozialforschung integriert. Das Programm erfordert, dass Bewerber, die im 3. bzw. 4. Semester an einer ausländischen Partneruniversität studieren möchten, bereits im 1. Studiensemester bestimmte Kurse anwählen, die im Studienverlaufsplan ausgewiesen sind. Jeweils bis zum 15. September eines jeden Jahres können sich Studierende für das Auslandsstudium mit den erforderlichen Modulscheinen und Sprachnachweisen bewerben. 2. Voraussetzung für die Anmeldung zum Auslandsstudium Immatrikulation im Masterstudiengang Soziologie und Sozialforschung im Schwerpunkt Bildung, Arbeit, soziale Wohlfahrt. Erfolgreiche Teilnahme an mindestens zwei englischsprachigen Lehrveranstaltungen: o LV European Labour Studies and Comparative Employment Relations, die immer im Sommersemester (2. Semester) angeboten wird (Prüfungsleistung: 3 CP); o Erfolgreicher Abschluss von mindestens einer weiteren Lehrveranstaltungen in englischer Sprache aus dem Angebot des Master Sozialpolitik oder Teilnahme am Sprachkurs English for European Labour Studies. Dieser Kurs wird jeweils im Sommersemester angeboten und bereitet unter anderem auf die Anfertigung von schriftlichen Arbeiten in Englisch vor. Nachweis des erforderlichen Sprachniveaus in Englisch, Französisch, Spanisch oder Italienisch (je nach Studienort).
2 Studierenden, die kurzfristig von dem Programm zurücktreten müssen oder nicht alle Anforderungen für die Aufnahme eines Auslandsstudiums vollständig erfüllen (bspw. Fehlen des erforderlichen Sprachnachweises), werden die für das Programm European Labour Studies erbrachten Leistungen als General Studies angerechnet. In diesem Fall ist das Forschungspraktikum (SF-5) mit 20 CP zu absolvieren. 3. Studienverlaufsplan Der Studienverlaufsplan stellt eine Empfehlung für den Ablauf des Studiums dar. Module können von den Studierenden in einer anderen Reihenfolge besucht werden. 4. Masterarbeit/Kolloquium 30CP/P (Verlängerung des Auslandsstudiums zum Erstellen der Masterarbeit möglich) 3. Forschungspraktikum (SF-5) Projekt/ 4SWS 20 CP/WP oder General Studies 10 CP/ W Oder Auslandsstudium Eine bestimmte Anzahl an CP (i.d.r. mindestens 20 CP) wird im Auslandsstudium erworben 2. Inhaltlicher Vertiefungsmodul (SF-3) zu einem Thema aus einem der folgenden Schwerpunktbereiche: Methodischer Vertiefungsmodul (SF-4), zu einer der beiden methodischen General Studies 4 CP/ W Sozialstruktur und Lebensformen Bildung, Arbeit, soziale Wohlfahrt Stadtentwicklung und Migration Soziale Integration und Methodenforschung Netzwerkforschung 2 SWS/ Seminar 14 CP/ WP Ausrichtungen Quantitative Datenanalyse Qualitative Datenanalyse 4 SWS /Seminare 12 CP/WP Oder European Labour Studies 2 SWS/ 3CP/ WP & eine weitere englischsprachige LV 2 SWS/3CP / WP** 1. Vorbereitungsmodul (SF-0) Blockseminar 2SWS 3 CP/ P Einführungsmodul Gesellschaftlicher Wandel in modernen Gesellschaften (SF-1) Seminar 2 SWS Methodenmodul Methoden und Analyseverfahren der quantitativen und qualitativen Sozialforschung (SF-2) Seminare 2+2 SWS 9 CP/ P General Studies 9 CP/ W Mindestens eine LV aus dem u. a. Angebot 3CP/ WP* 9 CP/ P 2
3 * Folgende LV werden für den Schwerpunkt European Labour Studies im 1. Semester empfohlen; die erfolgreiche Teilnahme an mindestens einer der genannten Veranstaltungen muss nachgewiesen werden: Vorlesung oder Seminar der Module Soziologie der Sozialpolitik oder Arbeitsund Erwerbssoziologie aus dem BA-Soziologie (empfohlen für Studierende, die nicht über ausreichende arbeitssoziologische Vorkenntnisse verfügen) sowie das Seminar International and European Social Policy (Angebot des Master Sozialpolitik, Modul M 3 Comparative and European Social Policy ). ** Folgende LV sind für die Spezialisierung European Labour Studies im 2. Semester verpflichtend: European Labour Studies and Comparative Employment Relations sowie eine weitere Lehrveranstaltung aus dem Bereich Arbeit und Soziale Sicherung des Master Sozialpolitik in englischer Sprache (Modul M 6 Policies ) oder English for European Labour Studies. P = Pflichtmodul WP = Wahlpflichtmodul W = Wahlmodul 4. Auswahl zur Teilnahme am Auslandsstudium Die Anzahl der zur Verfügung stehenden ausländischen Studienplätze wird mit den Partneruniversitäten jedes Jahr bilateral neu verhandelt. Sollte die Anzahl der Bewerber/innen um einen ausländischen Studienplatz das Angebot für Bremer Studierende übersteigen, oder die Erst- oder Zweitwahl des ausländischen Studienortes nicht bedient werden können, so erfolgt eine Auswahl. Über diese Auswahl entscheidet der Masterprüfungsausschuss. 5. Sprachanforderungen der ausländischen Partneruniversitäten Für einen Besuch der London School of Economics (LSE), dem University College Dublin (UCD), der University Warwick und der Universität Amsterdam wird ein relativ hohes Sprachniveau verlangt, das in der Regel durch einen TOEFL-Test oder einem IELTS-Test des British Council nachgewiesen werden muss (C1-Niveau oder höher). Für die anderen Partneruniversitäten liegen die sprachlichen Voraussetzungen mindestens auf dem B2-Niveau, welches die Studierenden nachweisen müssen. Einstufungstests in Französisch bietet das Bremer Institut Français an (Kontakt: Institut Français, Contrescarpe 19, Bremen). Studierende, die Barcelona als Studienort anstreben, sollten sich beim Bremer Instituto Cervantes um einen Einstufungstest in Spanisch (nach dem B2-Niveau) bemühen und ggf. einen entsprechenden Kurs hierfür dort belegen (Kontakt: Instituto Cervantes, Schwachhauser Ring 124, Bremen). 3
4 6. Voraussetzungen für die erfolgreiche Absolvierung des Schwerpunktsstudiums Studierende belegen an den Partneruniversitäten die im Rahmen des MEST-Programms dort angebotenen Kurse und Lehrveranstaltungen. Die erbrachten Prüfungsleistungen werden für den Studiengang Master Soziologie und Sozialforschung angerechnet. Insgesamt müssen folgende Leistungen erbracht werden: Erfolgreicher Abschluss der Lehrveranstaltungen an der ausländischen Partneruniversität mit insgesamt mindestens 20 CP; Anfertigen der Masterarbeit zu einem inhaltlich passenden Thema des Schwerpunktes; Erstellen eines Erfahrungsberichts (ca. 5 Seiten) über das Studienangebot, die Lehrenden, die Betreuung und Unterbringung und weitere Aspekte des Auslandsstudiums. 7. Vorbereitung auf das Auslandsstudium Studierende, die zum Ende des 3. Semesters das Auslandsstudium an einer Partneruniversität aufnehmen möchten, sollten sich bereits zu Beginn des 2. Studiensemesters über das Studienangebot an den Partneruniversitäten informieren. Nach der Anwahl des Wunschortes sind mit den Bewerbungsunterlagen alle Nachweise zur Teilnahme am Auslandsstudium vorzuweisen. Danach sollten sich die Studierenden mit den relevanten Ansprechpartnern an den Partneruniversitäten und dem dortigen International Office in Verbindung setzen, um Detailfragen der Anmeldung, Zulassung, Unterkunft, etc. zu klären und das geplante Lehrangebot für das Auslandssemester in Erfahrung zu bringen. Eine Liste der universitären Ansprechpartner wird den Studierenden rechtzeitig zugesandt. Nach Absprache mit den Koordinatorinnen des Programms wird in einem sogenannten Learning Agreement festgelegt, welche Lehrangebote an der Partneruniversität belegt werden sollen. Dies ist in der Regel eine Auswahl an Pflichtmodulen bzw. obligatorischen Lehrveranstaltungen, die an der gewählten Partneruniversität jeweils im Sommersemester bzw. Frühjahrestrimester angeboten werden. Das Auslandsstudium wird über das ERASMUS-Programm gefördert. Hierfür erhalten die Teilnehmer zu Beginn des Wintersemesters ein Formular zur Nominierung als ERASMUS- Studierende, die sie bei den Partneruniversitäten mit ihrer Anmeldung vorlegen müssen. Informationen zu den Förderbedingungen gibt es beim International Office unter Ansprechpartnerin zur Klärung allgemeiner Fragen des Erasmus-Programms ist Barbara Hasenmüller / ERASMUS Hochschulkoordinatorin mailto:barbara.hasenmueller@vw.uni-bremen.de 4
5 VWG 0570, Tel.: Dauer des Auslandsstudiums Der Beginn des Sommersemesters erfolgt an den Partneruniversitäten zum Teil deutlich früher als in Bremen. Dies gilt vor allem für die LSE, dem UCD sowie den Universitäten Warwick und Amsterdam, wo das Studium durch die Trimester-Regelung bereits Anfang Januar eines jeden Jahres beginnt. An den übrigen Universitäten ist der Semesterbeginn in der Regel im Februar. Diese veränderten zeitlichen Rahmenbedingungen müssen bei der Planung des 3. und 4. Studiensemesters rechtzeitig berücksichtigt werden. Je nach Studienablauf im Gastland können die Studierenden bereits zu Beginn des Sommersemesters zurück nach Bremen kommen. Alternativ können in Absprache mit den Betreuer/ innen und Programmbeauftragten auch weitere Kurse an der Partneruniversität belegt und dort die Masterarbeit angefertigt werden. Die ausländischen Studierenden der Partneruniversitäten, die sich für Bremen entschieden haben, nehmen jeweils im Sommersemester an den englischsprachigen Lehrveranstaltungen des Studiengangs Master Sozialpolitik teil. Dies ermöglicht ein gegenseitiges Kennenlernen der Studierenden und einen frühzeitigen Erfahrungsaustausch zur Vorbereitung auf das eigene Auslandsstudium. 9. Programmbeauftragte im FB08 Anna Hokema Zentrum für Sozialpolitik UNICOM-Gebäude 1 Mary-Somerville-Straße 5 (Raum 4410) Bremen anna.hokema@zes.uni-bremen.de +49- (0) 421/ (0) 421/ (fax) Prof. Dr. Karin Gottschall Zentrum für Sozialpolitik UNICOM-Gebäude 1 Mary-Somerville-Straße Bremen karin.gottschall@uni-bremen.de +49- (0) 421/ (0) 421/ (fax) 5
6 10. Partneruniversitäten Belgien Deutschland Frankreich Großbritannien Italien Université Catholique de Louvain (UCL), Institut des Sciences du Travail, Louvain-la-Neuve Universtität Trier, Fachbereich IV/ BWL, Arbeit-Personal- Organisation Universität Bremen, Zentrum für Sozialpolitik (ZES) Université de Toulouse 1, (UT1), International Office London School of Economics (LSE) Employment Relations & Organisational Behaviour University of Warwick, Warwick Business School, Coventry Università degli Studi di Firenze, Dipartimento di Scienza della Politica e Sociologia, Florenz Università degli Studi di Milano, Mailand Irland University College Dublin Niederlande Portugal Spanien Universiteit Amsterdam, International School for Humanities and Social Sciences Instituto Superior de Ciencas de Trabalho e da Impresa, Lissabon Universitat Autònoma de Barcelona htm ional_and_european_er/mest.cfm Veranstaltungen finden in italienischer Sprache statt. Italienisches Sprachniveau: B2 Veranstaltungen finden auf Englisch statt (B2) Veranstaltungen finden in portugiesischer Sprache statt. Portugiesisches Sprachniveau: B2 Slovenien Univerza v Ljubljani, Ljubjana Weitere Informationen zu den Partneruniversitäten finden Sie auf der internationalen Homepage unter 6
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