Die VOB 2006 Änderungen, Ergänzungen und Wissenswertes

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1 Bezirksversammlungen 2007 Die VOB 2006 Änderungen, Ergänzungen und Wissenswertes Alexander Habla stellv. HGF, Rechtsanwalt Verbände des Bayerischen Zimmerer- und Holzbaugewerbes

2 VOB/A, national = Abschnitt 1 Nationale Vergaben (Auftragswert 5,3 Mio. ) Einführung des Präqualifikationssystem (vgl. 8 Nr. 3 VOB/A, beachte: gilt auch für EU-weite Vergaben). Möglichkeit der elektronischen Kommunikation, insbes. fortgeschrittene elektron. Signatur 21 VOB/A. Verbände des Bayerischen Zimmerer und Holzbaugewerbes Folie 2

3 VOB/A, EU-weit = Abschnitt(e) 2 (-4) EU-weite Vergaben (Auftragswert 5,3 Mio. ) Folgende Änderungen (Abschnitt 2) u. a. wettbewerblicher Dialog bei besonders komplexen Aufträgen (z. B. bei PPP-Projekten), 3 a VOB/A Verbände des Bayerischen Zimmerer und Holzbaugewerbes Folie 3

4 VOB/A, EU-weit Auftragsvergabe an mehrere Unternehmer (vgl. 8 a Nr. 8 VOB/A): Bietergemeinschaften rechtl. Bestand erst bei Vergabe, nicht schon beim Teilnahmewettbewerb Generalübernehmer zulässig aber: Nachweis erforderlich (z. B. Verpflichtungserklärungen anderer Unternehmen, 8 a Nr. 10 VOB/A) Verbände des Bayerischen Zimmerer und Holzbaugewerbes Folie 4

5 VOB/A, EU-weit Gewichtung von Wertungskriterien (vgl. 10 a VOB/A): sind in Bekanntmachung oder Aufforderung Angebotsabgabe anzugeben elektronische Angebote : AG kann diese Form ausschließlich vorgeben, schriftliche Angebote dann unzulässig, 21 a VOB/A Angebote mit staatlicher Beihilfe, 25 a Nr. 2 ungewöhnlich niedrig Ausschlussgrund Verbände des Bayerischen Zimmerer und Holzbaugewerbes Folie 5

6 Anwendbarkeit bei nicht-öffentlichen AG: VOB/B 2006 am im Bundesanzeiger veröffentlicht, seither möglich. Anwendbarkeit bei öffentlichen AG: Zeitpunkt wie VOB/A = Vgl.: Oberste Baubehörde im StMI bek_obb_vob2006.pdf Verbände des Bayerischen Zimmerer und Holzbaugewerbes Folie 6

7 2 Nr. 7 Abs. 1 Satz 4 entfällt: wird neuer Absatz 2: lediglich Klarstellungsfunktion zu Pauschalsumme 6 Nr. 6: neuer Satz 2: lediglich Klarstellungsfunktion Entschädigung des Auftragnehmers bei Verletzung von Mitwirkungspflichten des AG Verbände des Bayerischen Zimmerer und Holzbaugewerbes Folie 7

8 8 Nr. 2 Abs. 1: Kündigung im Insolvenzfall : AG kann kündigen auch wenn er selbst oder Dritter Insolvenzantrag stellt. Bislang Kündigung nur wenn AN Antragsteller. Verbände des Bayerischen Zimmerer und Holzbaugewerbes Folie 8

9 13 Nr. 4 Abs. 1 Satz 1: Verjährungsfrist Mängelansprüche. Bisher Arbeiten an einem Grundstück. Anpassung an geänderte BGB-Formulierung ( 634 a seit ): andere Werke, deren Erfolg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache besteht Verbände des Bayerischen Zimmerer und Holzbaugewerbes Folie 9

10 13 Nr. 4 Abs. 2: Verjährungsfrist Mängelansprüche bei Teilen maschineller und elektrotechnischen / elektronischen Anlagen. Klarstellung: kurze Verjährung (2 Jahre) auch, wenn für die anderen Leistungen eine längere Verjährungsfrist besteht. Verbände des Bayerischen Zimmerer und Holzbaugewerbes Folie 10

11 16 Nr. 1 Abs. 1 Satz 1: Abschlagszahlungen nach Vereinbarung (Antrag VBZH) Bisher Problem: Rechtsprechung: keine Vereinbarung der VOB als Ganzes. Klarstellung: Zahlungspläne etc. rechtssicher möglich Verbände des Bayerischen Zimmerer und Holzbaugewerbes Folie 11

12 16 Nr. 3 Abs. 1 Satz 2 (neu): Prüfbarkeit der Schlussrechnung Bisher Problem: Einwendungen gegen Prüfbarkeit auch noch später möglich Klarstellung: künftig Ausschluss 2 Monate Beachte: Prüfbarkeit Inhalt Verbände des Bayerischen Zimmerer und Holzbaugewerbes Folie 12

13 16 Nr. 3 Abs. 5 Satz 2: Vorbehalt gegen Schlusszahlung Bisher Problem: streitig ob 1 x oder 2 x 24 Werktage Frist Klarstellung: künftig 2 x 24 Werktage Verbände des Bayerischen Zimmerer und Holzbaugewerbes Folie 13

14 16 Nr. 5 Abs. 5 : Einstellung der Arbeiten Bisher Problem: doppelte Nachfrist Klarstellung: keine doppelte Nachfrist, AN kann Arbeiten einstellen wenn AG nach Fristablauf in Zahlungsverzug ist Verbände des Bayerischen Zimmerer und Holzbaugewerbes Folie 14

15 17 Nr. 5 Satz 1: Hinweise zum Sperrkonto Bisher Problem: Sperrkonto in Praxis rglm. kein Und-Konto Künftig: Und-Konto = insolvenzfest Verbände des Bayerischen Zimmerer und Holzbaugewerbes Folie 15

16 17 Nr. 6 Absatz 1 Satz 2 (neu): Sicherheitseinbehalt Bisher Problem: Streit bei Netto-Rechnungen gem. 13 b UStG Klarstellung: USt bleibt bei Berechnung künftig unberücksichtigt Verbände des Bayerischen Zimmerer und Holzbaugewerbes Folie 16

17 18 Nr. 3 (neu): Streitbeilegung Nr. 3 ist Ergänzung zu Nr. 2: bei öff. AG konnte bislang vorgesetzte Behörde eingeschaltet werden zur Streitbeilegung Künftig: auch sonstige außergerichtliche Verfahren (z. B. Schiedsgutachter) möglich Verbände des Bayerischen Zimmerer und Holzbaugewerbes Folie 17

18 VOB/B Wissenswertes Was ist gleich, worin liegt Unterschied VOB/BGB-Werkvertrag? Gegenüberstellung einzelner Gesichtspunkte: Verbände des Bayerischen Zimmerer und Holzbaugewerbes Folie 18

19 VOB/B Wissenswertes BGB Vertrag 1. Herstellung eines Werkes/Erfolg 2. Abschlagszahlungen gem. 632 a 3. Gefahrübergang bei Abnahme Fälligkeit Vergütung mit Abnahme 641 VOB-Vertrag 1. Herstellung eines Werkes/Erfolg 2. AZ : Gefahrübergang schon vor Abnahme möglich 4. Fälligkeit nach Abnahme + Zugang prüffähige SR + 2 Monate Prüffrist Verbände des Bayerischen Zimmerer und Holzbaugewerbes Folie 19

20 VOB/B Wissenswertes BGB Vertrag VOB-Vertrag 5. Sicherungsrechte, z. B. BHSG 648 a, Zwangshypothek 648 Herstellung eines Werkes/Erfolg 6. Nacherfüllung: Wahlrecht für AN, 635 Abs Selbstvornahmerecht des AG, Verjährungsbeginn = Abnahme, 634 a Abs Sicherungsrechte, z. B. BHSG 648 a, Zwangshypothek AN hat Recht + Pflicht Mangel zu beseitigen, 13 Nr Selbstvornahmerecht des AG, 13 Nr. 5 Abs Verjährungsbeginn = Abnahme, 13 Nr. 4 Verbände des Bayerischen Zimmerer und Holzbaugewerbes Folie 20

21 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Verbände des Bayerischen Zimmerer und Holzbaugewerbes Folie 21

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