Familien- und Seniorenwegweiser

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1 Familien- und Seniorenwegweiser

2 INFORMATIONEN, TIPPS SOWIE HILFREICHE ADRESSEN AUS DER KINDER-, FAMILIEN- UND SENIORENFREUNDLICHEN IMPRESSUM Inhalt & Betrieb Gemeindeverwaltung Kreuzau Bürgermeister Ingo Eßer Bahnhofstraße Kreuzau Tel.: /507-0 Fax: / bürgermeister@kreuzau.de Gemeindekennziffer: Die Gemeinde Kreuzau ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Sie wird vertreten durch Bürgermeister Ingo Eßer. Haftungsausschluss bei Querverweisen Die Gemeinde Kreuzau ist als Inhaltsanbieter für die "eigenen Inhalte", die sie zur Nutzung bereithält, nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Von diesen eigenen Inhalten sind Querverweise ("Links") auf die von anderen Anbietern bereitgehaltenen Inhalte zu unterscheiden. Durch den Querverweis hält die Gemeinde Kreuzau insofern "fremde Inhalte" zur Nutzung bereit, die als solche durch farbige Markierung gekennzeichnet sind. Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Die Homepage dient nicht kommerziellen Zwecken und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

3 INHALTSVERZEICHNIS VORWORT DES BÜRGERMEISTERS... 5 WIR WERDEN ELTERN - Schwangerschaftsberatung Vorsorge Hebammenbetreuung vor und nach der Geburt Geburt Baby-Begrüßungsdienst Willkommen im Leben Elternbriefe Früherkennungsuntersuchungen Die Zähne Adoption und Pflegekinder Mutterschutz Kündigungsschutz Vermeidung von Gesundheitsrisiken Arbeitszeiten Elternzeit Elterngeld ELTERN SEIN - Kindergeld/Kinderzuschlag Alleinerziehende Unterhaltsvorschuss Wohngeld Betreuungsangebote für Kinder Tagesmütter und Tagesväter Schulen Angebote für Jugendliche FAMILIE UND BERUF - Teilzeit, flexible Arbeitszeiten Mini-Jobs Berufsrückkehrer/innen Agentur für Arbeit Freistellung von der Arbeit zur Pflege kranker Kinder Krankengeld Kindererziehung und Rente Pflegezeit/Familienpflegezeit Arbeitslosengeld I (ALG I) Arbeitslosengeld II (ALG II) Sozialhilfe nach dem SGB XII

4 INHALTSVERZEICHNIS FAMILIEN IN BESONDEREN LEBENSLAGEN - Erziehung heute Suchtprobleme Sexueller Missbrauch Behinderte, oder von Behinderung bedrohte Kinder in der Familie Eheprobleme Frauenhaus Schuldnerberatung/Insolvenzberatung Beratung bei rechtlichen Fragen FREIZEIT UND KULTUR - Das Freizeitangebot in unserer Gemeinde lässt kaum Wünsche offen Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) UNSERE SENIOREN DER GOLDENE HERBST - Erfahrung ist Zukunft Seniorenfahrten/Seniorenreisen Frühstückstreffen Kreuzau Weihnachtsfeiern Vorsorge im Alter - für ein langes Leben Essen auf Rädern Wohnraumberatung Tagespflege Betreutes Wohnen Senioren WG - eine Alternative für das Leben in Gemeinschaft Hospiz SONST NOCH WICHTIG!! - Abfallsäcke für Windeln und Inkontinenzprodukte Familienkarte des Kreises Düren Medizinische Versorgung Krankenhäuser Notruftafel KONTAKT: Gemeindeverwaltung Kreuzau Generationenbeauftragter Günter Schmitz Bahnhofstraße Kreuzau Tel.: / Fax: / g.schmitz@kreuzau.de 4

5 VORWORT Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger! Familien sind eine tragende Säule unserer Gesellschaft und sie festigen deren Zusammenhalt. Familien sind Verantwortungsgemeinschaften, in denen Eltern für ihre Kinder und Kinder für Ihre Eltern in allen Lebensphasen einstehen. Vereinbarkeit von Familie und Beruf, eine hohe Wohn- und Lebensqualität sowie eine bedarfsgerechte Bildungs- und Beratungsstruktur sind wesentliche Bestandteile einer familien- und generationengerechten Kommune. Aufgabe der kommunalen Familienpolitik ist, die relevanten Kräfte vor Ort zu bündeln und ihr Handeln zu koordinieren. Die Kommune ist der Ort, an dem Familienfreundlichkeit erlebbar ist. Kreuzau ist für Jung und Alt eine attraktive Gemeinde! Für Kinder werden gute Voraussetzungen für Bildung, Betreuung und Erziehung vorgehalten. Familien in besonderen Lebenssituationen werden begleitet. Gut ausge - bildeten jungen Menschen bieten sich Zukunftsperspektiven. Senioren wird ein selbstbestimmtes Wohnen und Leben bis ins hohe Alter mit fachärztlicher Versorgung in unmittelbarer Nähe geboten. In Kreuzau gibt es ein breites Angebot an Hilfe und Beratung, an Kontakt- und Unter - stützungsmöglichkeiten. Weil zur Lebensgemeinschaft Familie Groß und Klein, Jung und Alt gehören, zeigt die Neuauflage des Familienwegweisers Ihnen umfangreiche Hilfen und Informationen, beginnend von der Schwangerschaftsberatung bis zu Hospizarbeit auf. Ich freue mich, wenn dieser Wegweiser Sie und Ihre Familie in unterschiedlichen Lebens - lagen mit praktischen Hinweisen begleitet und unterstützt. Sie sind einge laden, das dichte Netz an Beratung, Hilfe und Unterstützung in unserer Gemeinde für sich zu nutzen. Ihr Ingo Eßer Bürgermeister 5

6 WIR WERDEN ELTERN Ein Kind zu bekommen, stellt das Leben erst einmal auf den Kopf. Der Weg dorthin hat viele Gesichter: Viele Paare erleben Schwangerschaft und Geburt und wachsen mit ihrem Baby zu einer Familie zusammen. Der Familienwegweiser der Gemeinde Kreuzau zeigt Möglichkeiten auf dem Weg zum Elternsein auf und informiert Sie auch über rechtliche Aspekte. Schwangerschaftsberatung In den Schwangerschaftsberatungsstellen kann sich jeder kostenlos über alle Fragen beraten lassen, die im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft, der Sexualaufklärung, der Verhütung und der Familienplanung stehen. Dort erhalten Sie auch Auskunft über mögliche staatliche familienfördernde Leistungen, die besonderen Rechte im Arbeitsleben und über diagnostische Methoden in der Schwangerschaft. Sollten während der Schwangerschaft Konflikte auftreten, wird im Rahmen der Schwangerschaftsberatung nach Lösungsmöglichkeiten gesucht. Im Falle einer möglichen gesundheitlichen Beeinträchtigung für das werdende Kind kann nach Hilfsmöglichkeiten gesucht oder gegebenenfalls über Methoden zur Durchführung eines Schwangerschaftsabbruches nachgedacht werden. Hilfe können Sie auch bei der Geltendmachung von Ansprüchen, bei der Wohnungssuche, der Suche nach Betreuungsmöglichkeiten, der Fortsetzung einer Ausbildung und bei der Nachbetreuung bekommen. Die Beratungsstellen vermitteln auch materielle Hilfen für schwangere Frauen in Notlagen, die von der Bundesstiftung Mutter und Kind Schutz des ungeborenen Lebens gewährt werden. Sie können sich an folgende Beratungsstellen wenden: Evangelische Gemeinde zu Düren Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung im Psychologischen Beratungszentrum Wilhelm-Wester-Weg 1, Düren Tel.: / und schwanger.pbz@evangelische-gemeinde-dueren.de pro familia, Beratungsstelle Düren Gutenbergstraße Düren Tel.: / Fax: / dueren@profamilia.de Donum Vitae e. V. Neumühle 6a, Düren Tel.: / , Fax: donum.vitae.dueren@arcor.de Rat und Hilfe Die Schwangerschaftsberatung der kath. Kirche Sozialdienst kath. Frauen e. V. Düren Friedrichstraße Düren Fax: / ratundhilfe@skf-dueren.de 6

7 WIR WERDEN ELTERN Vorsorge 97 Prozent der Kinder kommen gesund zur Welt. Trotzdem ist es wichtig, während der Schwangerschaft die Vorsorgeuntersuchungen wahrzunehmen. Nach den Mutterschaftsrichtlinien hat eine Schwangere Anspruch auf bis zu 14 Untersuchungen. Sie kann die/den Frauenärztin/Frauenarzt aufsuchen oder sich auch einer Hebamme anvertrauen. Nach der Erstuntersuchung folgen weitere Termine üblicherweise in vierwöchigem Abstand, in den letzten beiden Schwangerschaftsmonaten alle zwei Wochen und kurz vor der Geburt wöchentlich oder alle drei Tage. Ultraschalluntersuchungen sind im ersten, zweiten und dritten Schwangerschaftsdrittel vorgesehen. Hebammenbetreuung vor und nach der Geburt Grundsätzlich haben Sie einen Anspruch auf die Unterstützung durch eine Hebamme Ihrer Wahl während der Schwangerschaft, der Geburt und für den Zeitraum von acht Wochen nach der Entbindung. Von Ihrer Hebamme erhalten Sie in der ersten Zeit Hilfe bei der Pflege und Ernährung Ihres Kindes, beim Stillen, bei sozialen und behördlichen Fragen und vielem mehr. Die Kosten für die Hebamme werden vollständig von Ihrer Krankenkasse übernommen. Als Hebamme in und für die Gemeinde Kreuzau, mit den Beratungsangeboten rund um Schwangerschaft, Geburt und Nachsorge sind tätig: Hebammenpraxis Kreuzau Apollinarisstraße 18, Kreuzau Kerstin Clemens: Tel oder Natalie Plücker: Tel oder Ulla Wiesbrock-Schmidt (Vorsitzende der Hebammen im Kreis Düren) Frohbenden 45, Kreuzau Tel.: oder Maritta Krieger (Familienhebamme Gesundheitsamt des Kreises Düren) Bismarckstraße 16, Düren Tel.: oder (Termine nur nach Vereinbarung) Ein Verzeichnis weiterer Hebammen im Kreis Düren erhalten Sie bei Ihrer Gynäkologin oder bei Ihrem Gynäkologen, Ihrer Geburtsklinik oder im Internet unter Geburt Ob im Krankenhaus oder zu Hause: Die Geburt eines Kindes gehört zu den elementarsten Ereignissen im Leben. Ärztinnen/Ärzte und Hebammen begleiten dabei die Geburt. Für den Kreis Düren stehen folgende Geburtskliniken zur Verfügung: St. Marien-Hospital Düren Hospitalstraße 44, Düren Tel.: /805-0 Fax: / info.smh-dn@ct-west.de Krankenhaus Düren Roonstraße 30, Düren Tel.: /300 Fax: / info@krankenhaus-dueren.de 7

8 WIR WERDEN ELTERN Baby-Begrüßungsdienst Willkommen im Leben Sowohl der Kreis Düren als auch die Gemeinde Kreuzau möchten den jungen Eltern verdeutlichen, dass sie nach der Geburt Partner an ihrer Seite haben, die sie wertschätzend bei der Versorgung, Erziehung und Bildung ihrer Kinder unterstützen, wenn sie Rat und Hilfe brauchen. Mit dem Baby-Begrüßungsdienst "Willkommen im Leben" ist daher vom Kreis Düren das Hilfe- und Informationssystem für Familien erweitert worden. Dabei besucht der Baby-Begrüßungsdienst des Kreises Düren, in Kreuzau vertreten durch ehrenamtliche Bürgerinnen, die Familien mit Neugeborenen im Alter von ca. 6-8 Wochen, sofern dies gewünscht ist. Sie überbringen die Willkommensgrüße in Kreuzau und seinen Ortsteilen. Die ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen wurden in einer umfassenden, mehrtägigen Schulung auf Ihre besondere Aufgabe hin vorbereitet. Sie sind flexibel in ihrer Termingestaltung, so dass die vom Kreis Düren im Glückwunschschreiben vorgeschlagenen Termine selbstverständlich verschiebbar sind. Genauso ist es möglich, den Termin einige Wochen später wahrzunehmen. Sie überreichen das Begrüßungspaket des Kreises Düren, eine sehr nützliche Tasche, die einen Ordner mit vielen wichtigen Informationen über das bestehende Hilfe- und Unterstützungssystem im Kreis Düren enthält; des weiteren mehrere Gutscheine und Geschenke. Hilfreich sind auch die Familienwegweiser, einer der Gemeinde Kreuzau, ein weiter gefasster des Kreises Düren. Oder auch ein Antrag für die Familienkarte des Kreises Düren, mit welcher beim Einkaufen und bei Eintritten viel Geld gespart werden kann. Den Eltern der neugeborenen Kinder wird daher empfohlen, einen Termin mit dem Baby-Begrüßungsdienst zu vereinbaren, um ebenfalls in den Genuss der Tasche mit den nützlichen Informationen, Geschenken und Gutscheinen zu kommen. Ist weiterer Beratungsbedarf von den Eltern gewünscht, wird dieser an den Kreis Düren weitergegeben, die die Verbindung zu entsprechenden Fachkräften knüpft. Für weitere Informationen steht Ihnen die Koordinatorin des Projektes, Elke Borgmann, gerne zur Verfügung. Sie ist erreichbar unter Tel / oder über Elternbriefe Eine sinnvolle und wichtige Begleitung während der ersten Lebensjahre Ihres Kindes stellen die Elternbriefe dar. In insgesamt 46 Elternbriefen finden Sie nahezu alles, was Sie über Kindererziehung und gesunde Entwicklung wissen wollen. Von der Geburt Ihres Kindes bis zum achten Lebensjahr. Elternbriefe wachsen mit, d. h. jeder Brief entspricht dem jeweiligen Alter Ihres Kindes. Sie erhalten Antworten auf die Fragen, die sich Ihnen gerade stellen. Im Babybegrüßungspaket des Kreises Düren sind die ersten 12 Elternbriefe zusammen mit einer DVD enthalten. Weitere Informationen erhalten Sie unter: 8

9 WIR WERDEN ELTERN Früherkennungsuntersuchungen Nun erfolgt der Weg zum Kinderarzt, um die weitere Entwicklung Ihres Kindes zu verfolgen und zu überprüfen. Hier werden Früherkennungsuntersuchungen durchgeführt, um rechtzeitig Fehlentwicklungen zu erkennen und zu behandeln. Überprüft wird die körperliche, geistige und soziale Entwicklung. Das Kind wird gewogen, gemessen und gründlich untersucht. Je nach Entwicklungsphase werden spezielle Untersuchungen durchgeführt. Die Ergebnisse werden in einem Vorsorgeheft festgehalten, das Sie zu jedem Untersuchungstermin mitnehmen sollten. Da oft im Anschluss an die Untersuchung eine Impfung vorgenommen werden kann, ist es Sinnvoll, den Impfpass bereit zu halten. Die Früherkennungsuntersuchungen werden von den Krankenkassen bezahlt. Nehmen Sie die Termine zu den Früherkennungsuntersuchungen bitte regelmäßig wahr. Werden Entwicklungsverzögerungen oder Erkrankungen frühzeitig erkannt, kann wesentlich mehr zu ihrer Behandlung getan werden. Wichtig ist auch, dass Sie dem Arzt oder der Ärztin auffällige Beobachtungen mitteilen. Diese Untersuchungen sollten Sie also mit Ihrem Kind wahrnehmen: U 1 nach der Geburt Die Neugeborenen-Erstuntersuchung U 2 3. bis 10. Lebenstag Die erste kinderärztliche Grunduntersuchung U 3 4. bis 5. Lebenswoche Grundstein für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Kinderärztin/arzt und Familie U 4 3. bis 4. Lebensmonat Neugierig auf die Welt gleichzeitig auch erster Impftermin U 5 6. bis 7. Lebensmonat Das Baby wird zusehends beweglicher, die ersten Zähne kommen U bis 12. Lebensmonat Start ins Kleinkindalter die ersten Schritte wagen U bis 24. Lebensmonat Das Leben entdecken aus dem Baby ist ein Kleinkind geworden U 7a 34. bis 36. Lebensmonat Gut sehen, sprechen und verstehen - vom Kleinkind zum Kindergartenkind U bis 48. Lebensmonat Gesund groß werden auf dem Weg zum Vorschulkind U bis 64. Lebensmonat Bald geht es in die Schule U Jahre Schulkind - Erkennen umschriebener Entwicklungsstörungen U Jahre Wechsel zur weiterführenden Schule - Erkennen von Schulleistungs - störungen J 1 13 Jahre Ratschläge zum Gesundheitsverhalten J Jahre Gesund durch die Pubertät Die Zähne Schon früh sollte auf die richtige Mundhygiene geachtet werden. Deshalb ist es wichtig, ab dem ersten Zahn das Zähneputzen zum alltäglichen Ritual werden zu lassen. Nach dem ersten Lebensjahr sollen die Kinder aus Bechern und Tassen trinken und auch die Schnullerfee kann jetzt gut zum Einsatz kommen - viele Fachleute empfehlen sogar, den Schnuller abzugewöhnen, wenn das Baby etwa acht Monate alt ist. Mit drei Jahren sollen die Zähne zwei- bis dreimal pro Tag geputzt werden und wenn Mama oder Papa zur zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchung geht, ist eine gute Möglichkeit, dass das Kind die Zahnarztpraxis angstfrei kennenlernt, bevor vielleicht einmal eine Behandlung nötig wird. 9

10 WIR WERDEN ELTERN Adoption und Pflegekinder Ein neues Zuhause auf Zeit oder für immer Kinder brauchen Liebe, Zuwendung, Verständnis, Geborgenheit und Orientierung, um sich gesund ent wickeln zu können. Wenn die leiblichen Eltern ihre Erziehungsaufgaben für einen gewissen Zeitraum oder auf Dauer nicht alleine bewältigen, kann die Aufnahme des Kindes in eine Pflegefamilie die geeignete Hilfe darstellen. Adoption Nicht immer können Kinder bei ihren leiblichen Eltern aufwachsen. Die Adoption eines Kindes wird dann in Betracht gezogen, wenn feststeht, dass eine Lebensperspektive in der Herkunftsfamilie auch mit Unterstützungsangeboten nicht vorhanden ist. Ziel der Adoptionsvermittlung ist, für diese Kinder eine geeignete Familie zu finden. Dabei steht das Wohl des Kindes im Mittelpunkt. Aufgabe der Adoptionsvermittlungsstelle ist es, Kinder zu den für sie am besten geeigneten Adoptionsbewerbern zu vermitteln. Einer beträchtlichen Zahl von adoptionswilligen Paaren und Einzelpersonen steht eine geringe Zahl von Kindern gegenüber, die zur Adoption freigegeben werden. Die Adoption soll dem Kind Geborgenheit und Zuwendung unter Achtung seiner eigenen Biografie in einer neuen Familie sichern. Die Herkunftsfamilie wird nach Möglichkeit in den Prozess einbezogen. Der größte Teil der Adoptionen erfolgt heute halboffen. Das bedeutet, dass ein Kontakt zwischen leiblichen und Adoptiveltern über das Jugendamt mittels Briefen und Fotos aufrechterhalten wird. Auch können sich abgebende Eltern und Adoptiveltern im Jugendamt kennen lernen und ihre Wünsche und Erwartungen mitteilen. Für eine gesunde seelische Entwicklung des Kindes ist es wichtig, dass es von Beginn an altersentsprechend über seine Adoption aufgeklärt wird. Aufgaben der Adoptionsvermittlungsstelle sind u. a.: Hilfe und Beratung für die abgebenden Eltern/Mütter, die meist in einer schwierigen Lebenssituation eine Lebensperspektive für ihr Kind suchen. Chancen und Konsequenzen einer Adoption sowie anderer infrage kommender Hilfen werden eingehend besprochen und abgewogen. Beratung und Eignungsprüfung von Adoptionsbewerbern. Auswahl der im Einzelfall geeigneten Bewerber und Vermittlung von Kindern in Adoptionspflege. Beratung und Betreuung der Adoptivfamilie während der Adoptionspflegezeit. Begleitung und Beratung der abgebenden Eltern. Mitwirkung im gerichtlichen Adoptionsverfahren. Beratung sowohl der Adoptivfamilie als auch der Herkunftsfamilie nach Abschluss des Adoptionsverfahrens. Pflegekinder Es gibt Kinder und Jugendliche, die aus verschiedenen Gründen nicht in ihrer Familie leben können. Eine Alternative zur Unterbringung in einer stationären Jugendhilfeeinrichtung ist für viele Kinder eine geeignete Pflegefamilie, die sie aufnimmt, ihnen Halt gibt und auf ihre Bedürfnisse eingeht. Deshalb berät das Jugendamt ständig Familien, die sich für die Aufnahme eines Pflegekindes eignen. Pflegeeltern ermöglichen Kindern, in einem familiären Umfeld aufzuwachsen und hier ein positives Bezugssystem zu erleben. können Familien, Paare oder Einzelpersonen sein, die ein Kind mit Liebe und Verständnis ein Stück seines Weges begleiten wollen. übernehmen die Erziehung eines Pflegekindes für einen gewissen Zeitraum oder sogar bis zur Volljährigkeit und sind zunächst für beide Perspektiven offen. erhalten zur Deckung und Anerkennung des erzieherischen Aufwandes monatlich ein Pflegegeld sowie zusätzlich erforderliche Beihilfen. 10

11 WIR WERDEN ELTERN Aufgaben des Pflegekinderdienstes sind u. a.: Beratung, wenn Sie die Aufnahme eines Kindes in Ihren Haushalt erwägen. alle erforderlichen Informationen über die bisherige Lebenssituation des Kindes und seiner Eltern weiterzugeben. Begleitung bei der Kontaktanbahnung und Vermittlung des Pflegekindes. vertrauensvolle Betreuung und Beratung während des gesamten Pflegeverhältnisses. unmittelbare Unterstützung bei Problemen und in Krisensituationen. Begleitung und Beratung bei der Zusammenarbeit zwischen den Pflegeeltern und leiblichen Eltern. Welche Voraussetzungen Adoptiveltern- und Pflegekind-Bewerber erfüllen sollten und wie eine Vermittlung abläuft, erfahren Sie beim Kreisjugendamt in Düren sowie beim Diakonischen Werkes der Evangelischen Gemeinde zu Düren in einem persönlichen, vertraulichen Gespräch. Kreis Düren Jugendamt Bismarckstraße Düren Tel.: /220 Fax: / amt51@kreis-dueren.de Adoptions- und Pflegekinderdienst des Diakonischen Werkes Düren Wilhelm-Wester-Weg 1b Düren Tel.: / und pflegekind@evangelische-gemeinde-dueren.de Mutterschutz Das Mutterschutzgesetz gilt für alle Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Als werdende Mutter genießen Sie einen besonderen Schutz sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt. In dieser Zeit sind Sie von Ihrer Arbeit freigestellt, um sich auf die Geburt vorzubereiten bzw. sich nach der Geburt zu erholen und in Ruhe die erste Zeit mit Ihrem Kind zu verbringen. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten verlängert sich die Mutterschutzfrist auf zwölf Wochen nach der Entbindung. Während des Mutterschutzes erhalten Sie sofern Sie in einem Arbeitsverhältnis stehen von Ihrer Kranken kasse Mutterschaftsgeld und ggf. von Ihrem Arbeitgeber einen Arbeitgeberzuschuss. Das Mutter - schaftsgeld und der Arbeitgeberzuschuss ergeben summiert Ihr durchschnittliches Nettoeinkommen aus den letzten drei Kalendermonaten. In bestimmten Fällen (zum Beispiel familienversicherte Frauen mit einer geringfügigen Beschäftigung, privat Versicherte oder nicht versicherte Arbeitnehmerinnen) ist nicht die Krankenkasse zuständig. Hier ist die Mutterschaftsgeldstelle beim Bundesversicherungsamt in Bonn die richtige Anlaufstelle. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse oder sofern Sie privat versichert sind an das Bundesversicherungsamt in Bonn. Einen Leitfaden zum Thema Mutterschutz erhalten Sie unter Im Anschluss an die Mutterschutzfrist können Sie Elternzeit beantragen. 11

12 WIR WERDEN ELTERN Kündigungsschutz Während der Dauer der Schwangerschaft und bis zu vier Monaten nach der Geburt darf Ihnen der Arbeitgeber nicht kündigen. Der Kündigungsschutz gilt unabhängig davon, ob Sie als Mutter nach Ablauf der Mutterschutzfrist wieder an Ihren Arbeitsplatz zurückkehren oder in Elternzeit gehen wollen. Der Kündigungsschutz besteht auch während der gesamten Dauer der in Anspruch genommenen Elternzeit. Weiter Informationen zum Kündigungsschutz während und nach der Schwangerschaft finden Sie im Leitfaden zum Mutterschutz unter oder in der kostenlosen Broschüre Kündigungsschutz, die Sie beim: Bundesministerium für Arbeit und Soziales Postfach Bonn bestellen können. Vermeidung von Gesundheitsrisiken Werdende Mütter dürfen unter anderem keine schweren körperlichen Arbeiten verrichten und dürfen keinen Gefahrstoffen ausgesetzt werden. Für bestimmte Arbeitsbereiche gibt es sogenannte generelle Beschäftigungsverbote, das heißt, die Frauen dürfen ihrer gewohnten Arbeit nicht mehr nachgehen. Das gilt zum Beispiel für Arbeiten, bei denen werdende Mütter erhöhten Unfallgefahren ausgesetzt sind oder bei denen sie sich häufig erheblich strecken oder beugen oder bei denen sie dauernd hocken oder sich gebückt halten müssen. Auch Akkord- und Fließbandarbeit mit vorgeschriebenem Arbeitstempo ist für Schwangere verboten. Arbeitszeiten Werdende und auch stillende Mütter dürfen nicht in Nachtarbeit (zwischen 20 und 6 Uhr), nicht an Sonnund Feiertagen und nicht mit Mehrarbeit beschäftigt werden. Außerdem dürfen sie nicht mehr als 8,5 Stunden täglich oder 90 Stunden pro Doppelwoche, Frauen unter 18 Jahren täglich höchstens 8 Stunden oder 80 Stunden in der Doppelwoche arbeiten. Gesetzliche Ruhepausen sowie die Fahrzeit von der Wohnung zur Arbeitsstelle und zurück gelten dabei nicht als Arbeits zeit. Einige begrenzte Abweichungen von den Verboten sind für manche Beschäftigungsbereiche wie zum Beispiel Krankenhäuser oder das Gaststätten- und Hotelgewerbe erlaubt. Der Arbeitgeber hat die Schwangere zudem für die Schwangerschaftsvorsorge-Untersuchungen von der Arbeit freizustellen (einschließlich Wegezeiten). Schutzfristen vor und nach der Entbindung: Die Schutzfrist beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet im Normalfall acht Wochen nach der Entbindung. Bei medizinischen Frühgeburten und bei Mehrlingsgeburten beträgt die Schutzfrist nach der Geburt zwölf Wochen. Wird der errechnete Geburtstermin überschritten, verkürzt sich die Schutzfrist nicht. Insgesamt betragen die Mutterschutzfristen (vor und nach der Geburt) also zusammen mindestens 14 Wochen. Alle Tage, die durch eine vorzeitige Entbindung verloren gehen, werden gewissermaßen an die acht- bzw. zwölfwöchige Schutzfrist nach der Geburt angehängt. 12

13 WIR WERDEN ELTERN Elternzeit Sofern Sie Ihr Kind selbst betreuen und erziehen, haben Sie gegenüber Ihrem Arbeitgeber einen Anspruch auf Gewährung von Elternzeit bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Ihres Kindes. Sind Sie beide erwerbstätig, steht Ihnen frei, wer von Ihnen Elternzeit nimmt und für welche Zeiträume. Die Elternzeit kann ganz oder teilweise von einem Elternteil alleine in Anspruch genommen werden; die Eltern können die Elternzeit aber auch untereinander aufteilen und sich bei der Elternzeit abwechseln. Wenn Sie möchten, können Sie Anteile der Elternzeit oder aber die gesamte dreijährige Elternzeit vollständig gemeinsam nutzen. Während der Elternzeit ruhen die Arbeitspflichten. Das Arbeitsverhältnis bleibt aber bestehen, so dass Sie nach Ablauf der Elternzeit wieder auf Ihren ursprünglichen oder einen vergleichbaren Arbeitsplatz zurückkehren können. In Absprachen mit Ihrem Arbeitgeber können Sie auch bis zu zwölf Monate Ihrer Elternzeit auf die Zeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag Ihres Kindes übertragen. Die Elternzeit muss dem Arbeitgeber spätestens sieben Wochen vor ihrem Beginn angezeigt werden. Die gilt auch, wenn die Elternzeit gleich nach der Geburt des Kindes oder am Ende der Mutterschutzfrist beginnen soll. Mit dieser Anzeige legen Sie sich für die nächsten zwei Jahre fest. Wenn Sie die Elternzeit darüber hinaus verlängern wollen, informieren Sie Ihren Arbeitgeber spätestens sieben Wochen vor Ablauf dieser ersten beiden Jahre. Während der gesamten Dauer der Elternzeit genießen Sie Kündigungsschutz gegenüber Ihrem Arbeitgeber. Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer können dagegen das Arbeitsverhältnis auch während der Elternzeit unter Einhaltung der Kündigungsfristen kündigen. Zum Ende der Elternzeit gilt hier jedoch eine Sonderkündigungsfrist von drei Monaten. Eine Teilzeitbeschäftigung von bis zu 30 Wochenstunden ist während der Elternzeit zulässig. Darüber hinaus haben Sie in Betrieben mit in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmern einen Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit im Rahmen von 15 bis 30 Stunden, sofern Sie keine vollständige Arbeitsfreistellung wünschen. Weitere Informationen finden Sie unter Elterngeld Wenn sich ein Elternteil Zeit für die Betreuung des neugeborenen Kindes nimmt und in Elternzeit geht, besteht Anspruch auf Zahlung von Elterngeld. Dieser Anspruch besteht grundsätzlich für Arbeitnehmer, Beamte, Selbständige, erwerbslose Elternteile und Auszubildende. Das Elterngeld ersetzt 65 bis 67 Prozent des bisherigen Nettoerwerbseinkommens, bisher höchstens jedoch und mindestens 300, auch für Nichterwerbstätige. Detaillierte Informationen hierzu sowie einen Elterngeldrechner bietet das Bundesfamilienministerium unter Gezahlt wird das Elterngeld bis zu 14 Monate nach der Geburt. Diese Zeit können Sie sich als Eltern frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil allein kann jedoch nur maximal zwölf Monate der Zeit in Anspruch nehmen. Eine Ausnahme gilt, unter weiteren Voraussetzungen, für Alleinerziehende. Eine Teilzeitbeschäftigung von bis zu 30 Stunden pro Woche ist möglich. Das Elterngeld wird in diesem Fall gekürzt. Elterngeld Plus zum 01. Juli 2015 Die neue Variante des einkommensabhängigen Elterngeldes bietet Müttern und Vätern die Möglichkeit, in Teilzeit zu arbeiten und trotzdem staatliche Unterstützung zu erhalten. Die Eltern bekommen zwar beim "Elterngeld Plus" nur halb so viel Geld wie die Bezieher des regulären Elterngeldes. Dafür ist aber der Zeitraum, in dem die Familie Unterstützung erhält, mit bis zu 28 Monaten doppelt so lang wie bisher. Arbeiten Mutter und Vater beide jeweils zwischen 25 und 30 Stunden pro Woche, gibt es einen Partnerschaftsbonus. Das heißt, die Unterstützung wird noch für weitere vier Monate bezahlt. Das normale Elterngeld wird auch weiterhin existieren. Eltern können sich künftig entweder für eine der beiden Varianten entscheiden oder beide kombinieren. Denn Eltern können ihre Elternzeit künftig in drei statt zwei Zeiträume aufteilen. Außerdem wird es für die Bezieher von "Elterngeld Plus" möglich sein, einen Teil der bezahlten Auszeit später zu nehmen, und zwar bis zum vollendeten achten Lebensjahr des Kindes. Zu beantragen ist das Elterngeld/Plus bei der Elterngeldstelle des Kreises Düren. Erreichbarkeit und Öffnungszeiten sowie weitere Informationen zum Elterngeld finden Sie auch unter 13

14 ELTERN SEIN Kindergeld/Kindergeldzuschlag Anspruch auf Kindergeld haben grundsätzlich alle Eltern, die in der Bundesrepublik Deutschland ihren Hauptwohnsitz haben. Kindergeld wird für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr gezahlt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Kindergeld auch bis zum 25. Lebensjahr des Kindes gewährt werden. Sollte es sich bei einem Kindergeld berechtigtem Kind um ein Kind mit Behinderung handeln, so kann das Kindergeld auch über das 25. Lebensjahr hinaus gezahlt werden, sofern das Kind aufgrund einer Behinderung nicht selbst in der Lage ist, für seinen Unterhalt aufzukommen und sein Leben aus eigener Kraft zu bestreiten. In diesem Fall muss die Behinderung aber bereits schon vor Vollendung des 25. Lebensjahres vorhanden gewesen sein. Es wird an den Elternteil ausgezahlt, bei dem das Kind lebt. Lebt das Kind mit beiden Elternteilen zusammen, können Sie bestimmen, welcher Elternteil das Kindergeld erhalten soll. Kindergeld wird auch an Adoptiv- und Stiefeltern, sowie gegebenenfalls an Groß- oder Pflegeeltern gezahlt. Das Kindergeld beträgt monatlich für das erste und zweite Kind je 190 Euro, für das dritte Kind 196 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind 221 Euro (Stand ). Das Kindergeld wird schriftlich bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragt. Sofern Sie im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, beantragen Sie das Kindergeld bei der Personalstelle Ihres Dienstherrn. Der Kinderzuschlag fördert gering verdienende Familien mit Kindern. Diese müssen im selben Haushalt leben und unverheiratet sein. Die Höhe des Kinderzuschlags beträgt bis zu 140 Euro pro Kind (ab Euro) und wird längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres des Kindes gezahlt. Einen Kinderzuschlag können Sie bei der örtlich zuständigen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Weitere Informationen sowie einen Kinderzuschlagsrechner finden Sie unter: Familienkasse Aachen Talbotstraße Aachen Tel.: 0800/ (kostenfrei) Fax: 02 41/

15 ELTERN SEIN Alleinerziehende Wenn Sie alleinerziehend sind, haben Sie sicher in jeder Hinsicht alle Hände voll zu tun. Hinzu kommt möglicherweise eine dauernde Geldknappheit, da sich (Vollzeit-) Arbeit und Kindererziehung für Sie als alleinstehendes Elternteil besonders schwer vereinbaren lassen. Umso wichtiger ist es, dass Sie mögliche wirtschaftliche Hilfen und unterstützende und beratende Anlaufstellen kennen. Die Adressen von entsprechenden Beratungsstellen für Alleinerziehende erhalten Sie beim Jugendamt des Kreises Düren. Weiterführende Informationen können Sie auch im Internet unter dem Portal des Landesverbandes alleinerziehender Mütter und Väter abrufen. Unterhaltsvorschuss Sofern Sie alleinerziehend sind und vom anderen Elternteil keine bzw. unter dem festgesetzten Regelbedarf liegende Unterhaltszahlungen erhalten, können Sie bei Ihrem zuständigen Jugendamt des Kreises Düren Unterhaltsvorschuss nach dem Unterhaltsvorschussgesetz beantragen. Unterhaltsvorschuss wird für Kinder bis zum zwölften Lebensjahr für maximal 72 Monate (sechs Jahre) geleistet. Das Kind muss im Bundesgebiet bei einem Elternteil leben, der ledig, verwitwet, geschieden oder von seinem Ehegatten dauernd getrennt lebend ist. Die Höhe des Unterhaltsvorschusses orientiert sich am gesetzlichen Mindestunterhalt und beträgt für Kinder von bis zu fünf Jahren: 145 Euro monatlich. für Kinder von 6 Jahre bis 11 Jahren: 194 Euro monatlich. Eine Informationsbroschüre finden Sie unter den Publikationen des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend unter: Wohngeld Haushalte mit geringem Einkommen haben unter gewissen Voraussetzungen Anspruch auf Zahlung von Wohngeld. Wohngeld ist ein Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung angemessener und familiengerechter Wohnverhältnisse. Der Zuschuss wird auf Antrag als Mietzuschuss für Mieter von Wohnraum bzw. als Lastenzuschuss für Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung geleistet. Nicht antragsberechtigt sind folgende Personengruppen: alleinstehende Erstauszubildende Schüler und Studenten, denen BAföG dem Grunde nach zusteht Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Weitere Informationen erhalten Sie bei der: Gemeinde Kreuzau Abt. 1.3 Kultur, Schule, Soziales, Sport Frau Inge Meinardus Bahnhofstraße Kreuzau Tel.: / Fax: / i.meinardus@kreuzau.de Hier können Sie auch Ihren Wohngeldantrag mit den erforderlichen Nachweisen einreichen. 15

16 ELTERN SEIN Betreuungsangebote für Kinder Kindertageseinrichtungen (Kita) Jedes Kind ist anders. Jedes Kind hat unterschiedliche Begabungen und Bedürfnisse, das wissen sie als Eltern am besten. Die Kindertageseinrichtung, die KiTa, ist der Ort, der die Erziehung und Bildung in der Familie sinnvoll ergänzt und die kindliche Entwicklung in besonderer Weise fördert. In der Gemeinde Kreuzau gibt es insgesamt zehn Tageseinrichtungen für Kinder, davon vier in Trägerschaft der Gemeinde, fünf in kirchlicher Trägerschaft und den Waldkindergarten in Trägerschaft des Sozialdienstes Katholischer Frauen. In einigen Einrichtungen können bereits Kinder ab 2 Jahren betreut werden. Gemeindliche Kindertageseinrichtungen Kita Kreuzau (Spatzennest) Kita Obermaubach (Villa Sonnenschein) Heribertstraße 65 Apollinarisstraße 5 Tel.: / Tel.: / kitakreuzau@kreuzau.de kitaobermaubach@kreuzau.de Kita Thum (Thummelkiste) Kita Üdingen (Rurpiraten) Thumstraße 50 Dorfstraße Kreuzau Kreuzau Tel.: / Tel.: / kitathum@kreuzau.de kitauedingen@kreuzau.de

17 ELTERN SEIN Kirchliche Kindertageseinrichtungen Träger der Einrichtungen ist die: profinos ggmbh, Katholische Kindergärten, Friedenstr. 89 in Düren Kita St. Martin Drove Kita St. Brigida Untermaubach Katholischer Kindergarten St. Martin Katholischer Kindergarten St. Brigida Drovestraße 139 Auf dem Graben Kreuzau Kreuzau Tel.: /66 22 Tel.: / kita-st.martin-drove@bistum-aachen.de kindergarten.untermaubach@t-online.de Kita St. Urbanus Winden Katholischer Kindergarten St. Urbanus Maubacher Straße Kreuzau Tel: / kindergarten-st.urban-winden@kreuzau-winden.de Um Eltern und Kinder alltagsnahe, ganzheitliche Hilfen rund um die Kindertagesstätten anzubieten, hat Nordrhein-Westfalen als erstes Bundesland in Deutschland Familienzentren eingerichtet. Unter finden Sie umfangreiche Informationen. Familienzentrum St. Heribert Kreuzau Familienzentrum St. Andreas Stockheim Poststraße 3 Kreuzauer Straße Kreuzau Kreuzau Tel.: /69 23 Tel.: / familienzentrum-kreuzau@t-online.de kiga-stockheim@gmx.de Weitere Kindertageseinrichtungen Waldkindergarten Burgauer Waldtrolle Trägerschaft: Kreuzau-Stockheim, Panzerstraße Füngeling Kita Router ggmbh, Tel.: 0163/ (Waldkindergarten) Frau Bornkessel (Geschäftsführerin) waldtrolle@kita-router.de Wildw eg 4a, Erftstadt Tel.: 0177/ manuela.bornkessel@kita-router.de Weitere Informationen über Öffnungszeiten, Betreuungen, pädagogische Arbeiten, Räumlichkeiten etc. erhalten Sie bei den jeweiligen Einrichtungen. 17

18 ELTERN SEIN Tagesmütter und Tagesväter Viele Eltern schätzen die familiennahe Form der Bildung und Erziehung durch Tagesmütter und Tagesväter, ihre zeitliche Flexibilität und ihre besondere Bedeutung für die Kinder. Sie bietet daher eine Alternative zur Betreuung des Kindes in einer Kindertagesstätte. Die Tagesmütter und Tagesväter werden im Allgemeinen über Fortbildungen qualifiziert und per Gesundheitszeugnis, polizeilichem Führungszeugnis sowie einem Hausbesuch überprüft. Nähere Informationen erhalten Sie von: Schulen Dürener Tagesmütter und -väter e. V. Paradiesbenden Düren Tel.: / Info@duerener-tagesmuetter.de Die Gemeinde Kreuzau verfügt über ein vielfältiges Schulangebot. Hierzu gehören fünf Grundschulen in den Ortsteilen Drove, Kreuzau, Stockheim, Obermaubach und Winden. Dabei haben sich die Grundschulen Kreuzau und Drove, sowie die Grundschulen Winden und Obermaubach zu je einem Grundschulverbund zusammengeschlossen. An allen Grundschulstandorten können die Schüler im Bereich "Schule von acht bis eins" bis Mittag, oder "Offene Ganztagsschule" (OGS ) bis Uhr betreut werden. Weiterhin befindet sich im Ortsteil Kreuzau ein Schulzentrum mit einer Realschule, einer Sekundarschule und einem Gymnasium. Seit dem Schuljahr 2010/11 können die Schüler des Schulzentrums in der neu gebauten Mensa ein warmes Mittagessen zu sich nehmen. In Kreuzau gibt es ebenfalls eine Musikschule. Hier werden Kinder bereits früh an die Musik heran geführt. Auch ein Schulungszentrum der Volkshochschule Rur-Eifel ist mit einem umfangreichen Themenangebot ist in Kreuzau angesiedelt. Weitere Informationen erhalten Sie über die jeweiligen Homepages der Schulen. 18

19 ELTERN SEIN Grundschulverbund Kreuzau und Drove KGS Kreuzau GGS Drove Hauptstraße 22 Drovestraße Kreuzau Kreuzau Tel.: /71 76 Tel.: /72 39 Fax: /58 83 Fax: / kgs.kreuzau@kreuzau.de ggs.drove@kreuzau.de KGS - An der Rur - Grundschulverbund Winden/Obermaubach Schulgebäude Winden Schulgebäude Obermaubach Lehrer-Mainz-Straße 6 Hinter den Gärten Kreuzau Kreuzau Tel.: /70 10 Tel.: /62 27 Fax: /83 16 Fax: / kgs.winden@kreuzau.de kgs.obermaubach@kreuzau.de Gymnasium Gymnasium Kreuzau Schulstraße Kreuzau Tel.: / Fax: / gymnasium@kreuzau.de KGS Stockheim Im Kleinenfeld Kreuzau Tel.: / kgs.stockheim@kreuzau.de Realschule Sekundarschule Realschule Kreuzau Kreuzau - Nideggen Schulstraße 17 Schulstraße Kreuzau Kreuzau Tel.: /74 74 Tel.: / Fax: / Fax: / realschule@kreuzau.de info@sekundarschule-kreuzau-nideggen.de Musikschule Volkshochschule Rur-Eifel Musikschule Kreuzau Das VHS-Team - Schulungszentrum Kreuzau Bürgerhaus Kreuzau Violengasse 2 Am Bahnhof Düren Kreuzau Tel.: / Tel.: / Fax: / Fax: / über Kontaktformular schulleitung@musikschulekreuzau.de Sprechstunden: Mo. bis Do. zwischen bis Uhr 19

20 ELTERN SEIN Angebote für Jugendliche Mit Unterstützung der jeweiligen Pfarrgemeinden können in den Ortsteilen, Kreuzau und Winden offene Jugendtreffs angeboten werden. Dort wird neben vielen Aktionen auch ein umfangreiches wechselndes Programm angeboten. Ebenfalls kommt die Beratung in vielen Lebenslagen nicht zu kurz. Daneben bleibt selbstverständlich auch noch Zeit für Gespräche oder eigene Interessen der Jugendlichen. Eine Sozialpädagogin als Fachkraft und ehrenamtliche Helferinnen und Helfer sind für die Jugendlichen da. Ansprechpartnerin: Diplom-Sozialpädagogin Frau Lisa Palm Mobil- Nr.: 0176/ Neben diesen Jugendtreffs besteht für die Jugendlichen auch die Möglichkeit, das Angebot des Kinderund Jugendtreff St. Urban in Kreuzau-Winden, Kelterstr. 22 zu nutzen. Weitere Jugentreffs befinden sich in Üdingen, Stockheim und Untermaubach. Entsprechende Informationen erhalten Sie über die unten genannte Homepage. Ansprechpartnerin: Frau Monika Heider Tel.: / st_urban_winden@gmx.de 20

21 FAMILIE UND BERUF Teilzeit, flexible Arbeitszeiten Eltern arbeiten überdurchschnittlich viele Stunden am Tag: Beruf, Haushalt, Kinder, Garten etc. Vielerlei verschiedenartige Aufgaben benötigen ihre Zeit und Aufmerksamkeit. Nicht immer ist es einfach, Familie und Beruf in Einklang zu bringen. Vor allem für die Mütter stellt sich häufig die Frage, wie Kindererziehung und Berufsleben unter einen Hut gebracht werden können. Die Bandbreite familienorientierter Leistungen von großen Unternehmen für ihre Beschäftigten ist vielfältig, aber auch die kleinen und mittleren Unternehmen sind häufig auf ihre Art familienfreundlich. Eine viel genutzte Möglichkeit, Kind und Beruf miteinander zu vereinbaren, ist die Teilzeitarbeit. Dabei gibt es ganz unterschiedliche Modelle. Manche Mütter oder Väter arbeiten zum Beispiel nur an einem Tag in der Woche, andere montags bis freitags, aber nur bis zum Mittag. Teilzeitarbeit wird gerade auch im Hinblick auf den Fachkräftemangel immer wichtiger. Viele Frauen und Männer wünschen sich Teilzeitarbeit, um ihren Beruf für die Familie nicht aufgeben zu müssen, aber trotzdem Zeit für sie zu haben. Um die Arbeitskräfte zu binden, bietet sich für Firmen an, möglichst flexibel auf die Arbeitszeitwünsche zu reagieren. Teilzeitarbeit kommt durch eine entsprechende Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zustande. Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es einen Rechtsanspruch auf Verringerung der Arbeitszeit. Näheres regelt das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Mini-Jobs Sie können geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, auch Mini-Jobs genannt, während der Zeit, in der Ihre Kinder in die Schule gehen oder anderweitig betreut werden, relativ problemlos ausüben. Diese erleichtern oft auch den Wiedereinstieg in das Berufsleben gegen Ende der Familienphase. Ferner können Sie selbst Mini-Jobs in Ihrem Haushalt anbieten, z. B. zur Betreuung Ihrer Kinder, zur Erledigung der Hausarbeit oder zur Versorgung eines pflegebedürftigen Familienmitglieds. Die monatliche Verdienstgrenze beträgt bis zu 450. Der Arbeitgeber erlebt Sie und Ihre Arbeitsergebnisse im Rahmen eines Minijobs im Arbeitsalltag. Nutzen Sie die Möglichkeit, Berufserfahrungen zu sammeln und neue Kenntnisse und Fähigkeiten zu erwerben. Sie knüpfen neue Kontakte, sammeln Referenzen und erwerben neue Einblicke gerade wenn es sich um einen Minijob in einer für Sie fremden Branche handelt. Minijobs im gewerblichen Bereich sind versicherungsfrei in der Sozialversicherung. Arbeitnehmer zahlen in der Regel keine Beiträge und verdienen brutto für netto. Für Arbeitgeber besteht hingegen Melde- und Beitragspflicht. Sie zahlen pauschale Abgaben an die Minijob-Zentrale. Personen, die ab dem 1. Januar 2013 einen geringfügig entlohnten Minijob aufnehmen, unterliegen grundsätzlich der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Eine Ausnahme hiervon bilden Minijobber, die bereits eine Vollrente wegen Alters oder eine Beamtenversorgung wegen Erreichens einer Altersgrenze beziehen. Weitere Informationen erhalten Sie bei der: Gleichstellungsbeauftragte der Gemeinde Kreuzau Frau Inge Meinardus Bahnhofstraße Kreuzau Tel.: / Fax: / i.meinardus@kreuzau.de Hier erhalten Sie auch die Broschüre Teilzeitarbeit und geringfügige Beschäftigung bis 450 Euro. Ebenfalls informiert Sie auch die Minijob-Zentrale im Internet über: 21

22 FAMILIE UND BERUF Berufsrückkehrer/innen Immer mehr Mütter oder Väter wollen heute beides: Beruf und Familie. Allerdings ist der Wiedereinstieg in den Beruf für Sie oft schwierig, wenn Sie ihre Erwerbstätigkeit unterbrochen haben, um Kinder zu erziehen oder Angehörige zu pflegen. Durch Ihre Motivation und Qualifikation stellen Sie aber gleichzeitig ein wichtiges Potenzial für den Arbeitsmarkt dar. Mit dem Ausbau der Betreuung durch das neue Kinderbildungsgesetz (KiBiz) wurden wichtige Fortschritte eingeleitet. Weitere Informationen über die: erfahren Sie bei der Rückkehr in die Erwerbstätigkeit möglichen Leistungen aktive Arbeitsförderung oder beim: Gleichstellungsbeauftragten der Gemeinde Kreuzau Frau Inge Meinardus Bahnhofstraße Kreuzau Tel / Fax / i.meinardus@kreuzau.de Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen Haroldstraße Düsseldorf Tel.: 02 11/ Fax: 0211/ poststelle@mfkjks.nrw.de Agentur für Arbeit Die Agentur für Arbeit unterstützt Sie im Bedarfsfall mit konkreten Vermittlungsleistungen, Hinweisen und Tipps bei der Suche eines Arbeitsplatzes. Agentur für Arbeit Düren Moltkestraße Düren Tel.: 0800/ (kostenfrei) dueren@arbeitsagentur.de Wenn Sie Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Kreis Düren erhalten, ist nicht die Agentur für Arbeit für Sie zuständig, sondern die job-com des Kreises Düren. Mit Beginn des Leistungsbezuges werden Sie von dort umfassend betreut. job-com Düren Bismarckstr Düren Tel.: 02421/ Fax: 02421/ amt56@kreis-dueren.de 22

23 FAMILIE UND BERUF Freistellung von der Arbeit zur Pflege kranker Kinder Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zur Pflege und Betreuung ihres erkrankten bzw. pflegebedürftigen Kindes. Voraussetzung ist, dass sie nach ärztlichem Attest ein krankes Kind betreuen müssen und die Betreuung durch eine andere im Haushalt lebende Person nicht möglich oder zumutbar ist. Gegenüber dem Arbeitgeber besteht dann Anspruch auf: Bezahlte Freistellung von der Arbeit, wenn sie für kurze Zeit (nach herrschender Rechtsprechung sind dies ca. fünf Arbeitstage) mit ärztlichem Attest der Arbeit fernbleiben müssen und arbeitsvertraglich oder tarifvertraglich nichts anderes vereinbart ist. In vielen Fällen ist diese Möglichkeit durch den Arbeits- bzw. Tarifvertrag ausgeschlossen. Unbezahlte Freistellung von der Arbeit. Dies trifft immer dann zu, wenn die Voraussetzungen zur bezahlten Freistellung nicht vorliegen und das Kind jünger als zwölf Jahre oder behindert und hilfebedürftig ist und keine andere im Haushalt lebende Person diese Aufgabe übernehmen kann. Der Freistellungszeitraum beträgt für Elternpaare: pro Kind und Elternteil 10 Arbeitstage im Kalenderjahr, bei mehreren Kindern maximal 25 Arbeitstage je Elternteil Alleinerziehende: pro Kind 20 Arbeitstage im Kalenderjahr, bei mehreren Kindern maximal 50 Arbeitstage. Bei unbezahlter Freistellung zahlt die gesetzliche Krankenkasse ihren Versicherten Krankengeld. Ist die Freistellung zur Pflege und Betreuung infolge eines Unfalles des Kindes im Kindergarten, im Hort oder in der Schule sowie auf dem Weg dorthin oder nach Hause erforderlich, wird Krankengeld von der Unfallversicherung gezahlt. Für Beamtinnen und Beamte gelten entsprechende Regelungen, die beim jeweiligen Dienstherrn erfragt werden können. Krankengeld Ist ein gesetzlich Versicherter aufgrund von Krankheit arbeitsunfähig, erhält er von der Krankenkasse Krankengeld. Die Entgeltersatzleistung können auch erwerbstätige Eltern beanspruchen, die zur Betreuung eines erkrankten Kindes zu Hause bleiben müssen. In der Regel zahlen Arbeitgeber arbeitsunfähigen Arbeit nehmern bis zu sechs Wochen den Lohn beziehungsweise das Gehalt weiter. Danach übernimmt die Krankenkasse die finanzielle Unterstützung durch die Zahlung eines Krankengeldes. Hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige, nicht ständig und kurzzeitig Beschäftigte können ebenfalls Krankengeld beziehen. Sie haben die Wahl zwischen der üblichen Absicherung durch das Krankengeld ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit oder einem sogenannten "Krankengeldtarif". Für diesen Wahltarif verlangt die Kasse einen Prämienzuschlag, gleichzeitig können Versicherte bereits vor der siebten Krankheitswoche Leistungen erhalten. Eltern haben einen gesetzlichen Anspruch darauf, zur Pflege eines kranken Kindes bis zu zehn Arbeitstage (Alleinerziehende: bis zu 20 Arbeitstage) zu Hause zu bleiben und für diese Zeit von der Arbeit freigestellt zu werden. Ist das Kind unter zwölf Jahre alt oder behindert und auf Hilfe angewiesen, liegt ein ärztliches Attest vor und gibt es keine andere Person im Haushalt, die die Pflege übernehmen kann, muss der Arbeit geber in der Regel auch weiter den vollen Lohn zahlen. Die bezahlte Freistellung kann jedoch durch betriebliche Vereinbarungen ausgeschlossen sein. Die Kranken - kasse hilft dann aus, sofern das Kind ebenfalls gesetzlich krankenversichert ist. Für jedes Kind unter zwölf Jahren sowie für über zwölfjährige Kinder, die behindert und auf Hilfe angewiesen sind, zahlt sie für maximal zehn Arbeitstage im Kalenderjahr (20 Tage bei Alleinerziehenden) ein Krankengeld. Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des Bruttolohns, jedoch höchstens 90 Prozent des Nettolohns. Die Zahlungen sind auf 78 Wochen innerhalb von drei Jahren beschränkt. Werden in dieser Zeit Leistungen vom Arbeitgeber erbracht, verkürzt sich die Dauer. Privatversicherte bekommen ein Krankengeld von ihrer Versicherung nur dann bezahlt, wenn dies beim Vertragsabschluss mitvereinbart wurde. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, welche Ansprüche bestehen. 23

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