der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antrag der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Investitionen in Antipersonenminen und Streumunition gesetzlich verbieten und die steuerliche Förderung beenden Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: AntipersonenminenundStreumunitionsindgrausameWaffen.DieweitüberwiegendeZahlderOpfersindZivilistinnenundZivilisten,daruntervorallem Kinder.Weilsieoftmalsnichtsofortexplodieren,werdenauchnochlangenach demabwurfmenschendurchsiegetötetoderverstümmelt.nochheutegefährdenmillionennichtexplodierterminenundstreumunitionendiebevölkerung vieler Staaten. DasÜbereinkommenzumVerbotvonAntipersonenminen (Ottawa-Übereinkommen)unddasÜbereinkommenzumVerbotvonStreumunition (Oslo-Übereinkommen)sindMeilensteinefürdenSchutzderZivilbevölkerungvordiesen barbarischenwaffen.ausderratifikationbeiderkonventionenergebensichfür diebundesrepublikdeutschlandeinereihevonumfassendenverpflichtungen zurumsetzungdesverbotesdeseinsatzes,derlagerung,derherstellung,der EntwicklungunddesHandelsvonAntipersonenminenundStreumunition. Hierzugehört,inallenrelevantenBereichendafürSorgezutragen,dassdieZiele derkonventionennichtunterlaufenwerden.diesschließtinsbesondereden FinanzsektormiteinunderforderteinausdrücklichesVerbotvonInvestitionen inunternehmen,dieantipersonenminenoderstreumunitionherstellenoderentwickeln. 18aAbsatz1desGesetzesüberdieKontrollevonKriegswaffen (KWKG) setztdieimottawa-übereinkommenundoslo-übereinkommenübernommenenvölkerrechtlichenverpflichtungeninnationalesrechtum.dasdarinverankerteförderungsverbotschließtjedochnichtausdrücklicheinverbotvon InvestitionenindieseWaffenein.HierdurchentstehteinAuslegungsspielraum, derdieeffektiveumsetzungdesverbotesvonantipersonenminenundstreumunition gefährdet. Besondersproblematischist,wennstaatlicheInvestitionenundFörderungen dazuführen,dassdieherstellungundentwicklungvonantipersonenminenund Streumunitionunterstütztwird.EinesteuerlicheFörderungvonInvestitionenin Firmen,diedieseWaffenherstellenoderentwickeln,istderzeitnichtausgeschlossen,dastaatlichzertifizierteundsteuerlichgeförderteProdukteder privatenaltersvorsorge ( Riester-Rente )nichtdaraufhinüberprüftwerden,ob mit dem investierten Kapital auch Geld in solche Unternehmen fließt. Esistnichtausreichend,sichaufdenmündigenAnlegerunddieSelbstverpflichtungderBranchezuverlassen.AufgrundmangelnderTransparenzbei Kreditinstitutenisteszumeistunmöglichherauszufinden,obdasInstitutin
2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode irgendeinerformgeschäftemitherstellernvonantipersonenminenoderstreumunitiontätigt.unddieselbstverpflichtungderbranchegreiftoffenbarnicht, wennnureinniedrigereinstelligerprozentsatzderunternehmen,dieriester- Altersvorsorgeverträgeanbieten,InvestitionenindieseWaffenausschließen. AufgrundderKomplexitätdieserAnlageproduktebrauchteseinestaatliche Regulierung,dieInvestitioneninAntipersonenminenundStreumunitionausschließt. WeresmitderBekämpfungvölkerrechtswidrigerWaffenernstmeint,mussein generellesinvestitionsverbotinunternehmen,dieantipersonenminenund Streumunition herstellen oder entwickeln, verhängen. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1.einenGesetzentwurfvorzulegen,indemder 18aAbsatz1desGesetzesüber diekontrollevonkriegswaffen (KWKG)dahingehendgeändertwird,dass dasdarinenthalteneförderungsverbotdeseinsatzes,derlagerung,derherstellung,derentwicklungunddeshandelsvonantipersonenminenund StreumunitionauchausdrücklicheinInvestitionsverbotmiteinschließt.DiesessolldirektewieindirekteInvestitionensowiejedeFormderFinanzierung umfassen,umumgehungsmöglichkeitenauszuschließen,undsichaufalleinvestitioneninunternehmenweltweitbeziehen,dieindieherstellungund Entwicklung von Antipersonenminen und Streumunition involviert sind; 2.imSinneeinerumfassendenUmsetzungvonArtikel1Absatz1Buchstabec desübereinkommensüberstreumunitionunverzüglichjeglichesteuerliche SubventionierungderInvestitioneninStreumunitionzuunterbinden,indem diebundesregierungeinengesetzentwurfzuränderungdesaltersvorsorgeverträge-zertifizierungsgesetz (AltZertG)vorlegt,indemFinanzprodukten, dieimzusammenhangmitderfinanzierungvonantipersonenminenoder Streumunition stehen, die Zertifizierung nicht erteilt bzw. entzogen wird; 3.inihrerFunktionals (Mit-)Eigentümeröffentlich-rechtlicheroderprivater BankenunverzüglichEinflussaufdieGeschäftspolitikdahingehendzu nehmen,dassinvestitionenindieherstellungundentwicklungvonantipersonenminen und Streumunition verhindert werden; 4.FinanzvermögendesStaateswieetwaSondervermögen,dasVermögender SozialversicherungsträgerunddasderPostbeamtenversorgungskasseunverzüglichsoanzulegen,dasseineInvestitionindieHerstellungundEntwicklung von Antipersonenminen und Streumunition ausgeschlossen wird; 5.Unternehmen,dieAntipersonenminenundStreumunitionherstellenoder entwickeln,schnellstmöglichvonderöffentlichenauftragsvergabeauszuschließen; 6.unverzüglichdurchentsprechendeGesetzesinitiativesicherzustellen,dass mitdemvermögengemeinnützigerstiftungenkeineinvestitioneninunternehmen,dieantipersonenminenoderstreumunitionherstellen,vorgenommen werden; 7.international,insbesondereaufeuropäischerEbene,füreinVerbotvon InvestitioneninHerstellungundEntwicklungvonAntipersonenminenund Streumunition zu werben. Berlin, den 18. Oktober 2011 Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion Dr. Gregor Gysi und Fraktion Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion
3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/7339 Begründung DenZielenundAbsichtendesOttawa-ÜbereinkommensunddesOslo-Übereinkommenskannnurentsprochenwerden,wennderenReichweiteumfassend verstanden wird. Dasin 18aAbsatz1desGesetzesüberdieKontrollevonKriegswaffen (KWKG)verankerteVerbotderFörderungdesEinsatzes,derLagerung,der Herstellung,derEntwicklungunddesHandelsdieserWaffenmussdaherauch einstriktesinvestitionsverbotumfassen.insbesonderestaatlicheinvestitionen undförderungendürfennichtdazuführen,dassdieherstellungundentwicklungvonantipersonenminenundstreumunitionunterstütztwird.eine steuerlicheförderungvoninvestitioneninfirmen,diediesewaffenherstellen oder entwickeln, muss daher ausgeschlossen sein. EineUntersuchungvon Finanztest ergabjedoch,dassvon174banken,versicherungen,fondsgesellschaftenundbausparkassen,dieriester-altersvorsorgeverträgeanbieten,lediglichzwölfinvestitioneninstreubombenausschließen.dassindnichteinmal7prozent.unddietatsächlichequotedürfte nochniedrigerliegen,daetwa80prozentderbankenundknapp50prozentder Versicherungen,dieangefragtwurden,nichtgeantwortethaben.DieInitiative FacingFinance hatimdezember2010veröffentlicht,dassstaatlichgeförderteriesterfondsmitmindestens500mio.euroanherstellernvölkerrechtswidrigerwaffenbeteiligtsind.zurzeitistetwa1prozentderriester-produkte anethischenkriterienorientiert.ineinernichtrepräsentativenonlineumfrage von finanztest.de habensichgleichzeitigetwa75prozentderantwortenden dafürausgesprochen,dassihrjeweiligeranbieterpapierevonstreumunitionsherstellernsofortverkaufensollte,selbstwenndiesmitverlusteneinhergehen sollte.96prozentderteilnehmendensprachensichfüreingesetzlichesverbot füralleanbietervonriester-produktenaus,dieinherstellergeächteterwaffen investieren. FürverantwortungsbewussteVerbraucheristdieKontrolleschwierig.InsbesonderebeiBanken,VersicherungenundBausparkassenliegendieInvestitionen zumeistimverborgenen,lediglichfondsgesellschaftenveröffentlichenhalbjährlichihregetätigteninvestitionen.eskannjedochnichterwartetwerden, dasssichanlegermühsamdurchdiegeschäfts-undrechenschaftsberichte arbeiten,umherauszufinden,obihrefondsgesellschaftanherstellernvon AntipersonenminenoderStreumunitionbeteiligtist.Daheristeingesetzliches VerbotvonInvestitionenindiesevölkerrechtswidrigenWaffenunabdingbar. StaatlichzertifizierteRiester-ProduktedürfenkeinenBeitragzurfinanziellen Unterstützung von Herstellung und Entwicklung solcher Waffen beitragen. Darüberhinausistüberöffentlich-rechtlicheKreditinstitute,diestaatliche Anlagepolitik,KriterienfürdieöffentlicheAuftragsvergabeoderdenEinfluss aufdiegeschäftspolitikvonbanken,andenenderstaatanteilehält,eine strengeeinhaltungdesförderungsverbotesderherstellungundentwicklung völkerrechtswidrigerwaffenimsinneeinesinvestitionsverbotesmöglich.hier besteht dringender Handlungsbedarf, wie folgende Beispiele deutlich machen: Zahlreiche öffentliche Banken investieren in Streumunitionshersteller 1, imrahmenderstaatlichenanlagepolitikerfolgtkeineorientierungan ethischen Kriterien 2, derlieferantvonkörperscannernandasbundesministeriumdesinnern, L-3 Communications, ist auch Produzent von Streumunition, 1Vgl.denBericht TödlicherProfit.DeutscheBankenundihrInvestmentinStreumunitionundAntipersonenminen der Kampagne Facing Finance vom Dezember Vgl.AntwortderBundesregierungaufdieKleineAnfragederBundestagsfraktionBÜNDNIS90/ DIEGRÜNEN, Bundestagsdrucksache 16/11820.
4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode obwohldiecommerzbankimdezember2008denstaatlichensonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin)inAnspruchnahm,vergabdieBank 2009 einen Kredit an den Streubombenhersteller Raytheon. StaatenwiebeispielsweiseNorwegen,IrlandundMexikosetzendasUnterstützungsverbotinArtikel1Absatz1BuchstabecdesÜbereinkommensüber StreumunitionstrengerumalsdieBundesrepublikDeutschland:StaatlichgefördertwerdenausschließlichInvestitionen,dieAnlageninStreumunitionsherstellerdefinitivausschließen.AuchfranzösischeundbritischeRegierungsvertretererklärtenöffentlich,dassdieKonventionjeglichedirekteInvestitionen instreumunitionsherstellerausschließe.derwissenschaftlichedienstdes DeutschenBundestageskommtebensozumSchluss,dasssichdasFörderungsverbotderKonvention nichtaufbestimmteformenderunterstützungsleistungenbeschränkt.dieslässtsichfürdieannahmeanführen,dassauchdiefinanzierung von Streumunition im Prinzip verboten wird. AuchüberdiedirektestaatlicheFörderunghinausliegtesimInteresseeines Vertragsstaates,diefinanzielleUnterstützungvonHerstellernvonAntipersonenminenundStreumunitionzuunterbinden,daInhaltundAbsichtderÜbereinkommen genau darauf abzielen. NachRecherchenderKampagne FacingFinance beläuftsichdasvolumen deutscherbankenindiesemsektoraufetwa1,3mrd.euro.spitzenreiterist dabeidiedeutschebankgroupmiteineminvestitionsvolumenvonknapp 1Mrd.Euro.GleichzeitigistdieBankUnterzeichnerderUN Principlesfor ResponsibleInvestment undwirbtdamitinihremberichtübercorporate SocialResponsibility UmeinesolcheIrreführungzuverhindern, brauchtesdeutlichmehrtransparenzverpflichtungen.geradeauchimbereich derzertifiziertenaltersvorsorgeproduktebestehthierdeutlichernachholbedarf. Daswirdjedochnichtausreichen,daTransparenzalleinnichtdafürsorgt,dass AnlegeringroßemStilihreAnlagenumschichten.WerInvestitioneninStreumunitionwirksamverhindernwill,brauchteinumfassendesInvestitionsverbot. KonkretumgesetztwerdenkönntedieszumBeispielnachdemVorbilddes GesetzesBelgiens,dasvonderRegierungdieErstellungeinerListevonUnternehmenverlangt,dieunterdasInvestitionsverbotfallen.DiessindinBelgien nichtnurdieproduzentenselbst,sondernauchunternehmen,dieanihnenzu mindestens50prozentbeteiligtsindsowiefonds,dieindieunternehmenoder ihreeignerinvestieren.nachveröffentlichungderlisteistnacheinerangemessenenübergangsfristjedeinvestitionindiedortaufgeführtenunternehmenverboten.dieselistemussselbstverständlichlaufendaktualisiertwerden.abinkrafttretendesgesetzeswirdauchdieneuvergabevonkrediten odertermingeschäftemitanleihenderentsprechendenunternehmenuntersagt. Gegenargumente,dasseineentsprechendeKontrolledesgesamtenAnlageuniversumsnichtmöglichsei,sindhaltlos.AndernfallswäreesFinanzdienstleisternnichtmöglich,InvestitioneninStreumunitionvollständigauszuschließen,wiediesetwaAllianzGlobalInvestorsundUnionInvestment,diebeiden größtenfondsgesellschaftendeutschlands,getanhaben.eineexternekontrolle liegtzwarnichtvor,sodassdieseverpflichtunguntervorbehaltsteht doch würdensichdiefirmeninhohemmaßeunglaubwürdigmachen,wenndennoch innerhalbihresanlageuniversumsinvestitioneninstreumunitionanslichtder Öffentlichkeitkämen.InJapanhabensichimJuli2010diedreigrößtenBanken deslandesbindendverpflichtet,keineinvestitioneninstreumunitionzutätigen.zweifellosisteineüberprüfungetwaallerdach-undindexfondskomplex,dochauchdiegesetzlichekontrolleistmachbar,wieetwadasbeispieldes Norwegian Government Pension Fund Global eindrucksvoll zeigt. 3 Vgl. Corporate Social Responsibility Report 2009 der Deutschen Bank, S. 54.
5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/7339 DeutschlandsolltedemBeispielBelgiens,Luxemburgs,Norwegensund NeuseelandsfolgenundInvestitionenindieHerstellungundEntwicklungvon AntipersonenminenundStreumunitiongenerellgesetzlichuntersagen.Ein Land,dasjährlicherheblichefinanzielleMittelfürdieRäumungvonAntipersonenminenundStreubombenweltweitzurVerfügungstellt,kannInvestitionenindieProduktiondieserWaffennichterlaubenunddarfdieseschongar nicht steuerlich fördern.
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