Reglement über die Festlegung der Betreuungspauschale
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1 Reglement über die Festlegung der Betreuungspauschale Kinderkrippe Zollikerberg, Neuweg 10, 8125 Zollikerberg, Telefon 044 / , Fax 044 / info@kinderkrippe-zollikerberg.ch
2 1. Geltungsbereich 1.1. Dieses Reglement gilt für alle Erziehungsberechtigten, die ihre Kinder in der Kinderkrippe Zollikerberg betreuen lassen. 2. Grundsätze 2.1. Der Besuch der Kinderkrippe Zollikerberg soll allen Kindern, unabhängig von der finanziellen Situation ihrer Erziehungsberechtigten, möglich sein Der festgelegte Tagestarif für die Dienstleistung orientiert sich am kostendeckenden Betrag des Betreuungsangebotes Die Bemessung des Elternbeitrages richtet sich einerseits nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern und andererseits nach dem individuellen, zwischen den Erziehungsberechtigten und der Kinderkrippe Zollikerberg im Voraus vereinbarten Umfang des Betreuungsangebotes Die Kinderkrippe Zollikerberg wird von der Gemeinde Zollikon mit einer jährlichen Defizitgarantie unterstützt, welche in der Leistungsvereinbarung festgelegt ist. Die Gemeinde Zollikon leistet ausschliesslich Unterstützung für Eltern, welche in der Gemeinde wohnhaft sind oder arbeiten. Eltern, welche diese Forderungen nicht erfüllen, bezahlen den Maximaltarif. 3. Berechnung des reduzierten Elternbeitrages 3.1. Die Berechnung des Elternbeitrages richtet sich nach dem steuerbaren Einkommen und steuerbaren Vermögen beider Elternteile aufgrund der aktuellsten Steuererklärung Leben unverheiratete Paare oder geschiedene Elternpaare mit Erziehungsberechtigung im gleichen Haushalt, so werden sie für die Berechnung des Elternbeitrages den verheirateten Elternpaaren gleichgestellt. Ebenso sind im gleichen Haushalt lebende Stiefeltern, den leiblichen Eltern für die Berechnung des Elternbeitrages gleichgestellt Ermittelt wird das massgebliche steuerbare Einkommen (Staatssteuer, Position 27) und das steuerbare Vermögen (Staatssteuer, Position 37) aufgrund der von den Eltern vorgelegten aktuellen Steuererklärung. 2
3 Die Steuererklärung ist spätestens 30 Tage nach Erhalt des Betreuungsvertrages bei der Kinderkrippe Zollikerberg einzureichen. Sind Eltern neu in Zollikon zugezogen, haben sie innert 30 Tagen die Steuererklärung der vorherigen Wohngemeinde vorzulegen Kann von den Eltern keine aktuelle Steuererklärung abgegeben werden, so werden die Einnahmen aufgrund der vorgelegten aktuellen Einkommens- und Vermögensnachweise ermittelt. Die nachfolgenden Fälle geben Auskunft über die Berechnung des Tagestarifes: Einkommen ist gestiegen Wenn das Einkommen höher ist, als in der zugrundeliegenden Berechnung des Vorjahres, fordert die Kinderkrippe Zollikerberg die fälligen Beiträge für das gesamte letzte Betriebsjahr zurück. Dies kann zu hohen Nachforderungen führen. Es ist deshalb im Interesse der Eltern ein höheres Einkommen sofort zu melden. Die Kinderkrippe Zollikerberg wird in diesem Fall eine neue Berechnung durchführen und den neuen Betreuungsbeitrag ab dem 1. Tag des Folgemonats in Rechnung stellen Das Einkommen ist gesunken Wenn das Einkommen sinkt, können die Eltern eine neue Berechnung durch die Kinderkrippe Zollikerberg verlangen. Die neue Tagespauschale wird jeweils ab dem 1. Tag des Folgemonats gültig. Die Berechnung wird aufgrund der aktuellen Lohnabrechnungen durchgeführt. Rückwirkend werden keine Beiträge mehr vergütet. Es liegt daher im Interesse der Eltern, Veränderungen in der Einkommenssituation schnellstmöglich anzumelden Das Einkommen ist unregelmässig und unklar Bei stark schwankendem Einkommen (z.b. Provisionsbasis, Schichtzulagen, unregelmässige Einsätze usw.) wird eine Berechnung aufgrund des Durchschnittseinkommens durchgeführt. Dazu müssen der Kinderkrippe Zollikerberg die Lohnabrechnungen der letzen 6 Monate vorgelegt werden Arbeitslos oder krank Wenn jemand stellenlos und bei der Arbeitslosenkasse gemeldet ist, gilt die Abrechnung der Kasse als Lohnabrechnung. Für die Berechnung werden dazu die Abrechnungen der letzten 6 Monate benötigt. Sofern Taggelder wegen Krankheit, Unfall oder Invalidität durch Versicherungen bezogen werden, 3
4 zählen diese als Einkommen. Die Eltern reichen die entsprechenden Unterlagen ein Heirat oder Trennung unter dem Jahr Ab dem 1. Tag des Folgemonats nach der Änderung des Zivilstandes wird eine neue Berechnung durchgeführt. Bei verheirateten Eltern zählt das Einkommen von beiden Elternpaaren. Bei einer Scheidung zählt das Einkommen desjenigen Elternteils, bei dem die Kinder mehrheitlich wohnen Selbständig Erwerbende Bei Selbständig Erwerbenden ist es nicht möglich eine Berechnung aufgrund eines Durchschnittseinkommens durchzuführen. Der Elternbeitrag wird deshalb immer aufgrund der Steuererklärung berechnet Ausländische Elternpaare mit Quellensteuerabzug Bei ausländischen Elternpaaren mit Quellensteuerabzugspflicht werden für die Berechnung der Monatspauschale die Lohnabrechnungen der letzten 6 Monate benötigt Werden die geforderten Unterlagen durch die Erziehungsberechtigten nicht eingereicht oder besteht eine Verweigerung über die Information bezüglich der wirtschaftlichen Verhältnisse der Eltern, wird der Maximaltarif verrechnet Wird ein Betreuungsangebot innerhalb der vereinbarten Betreuungsdauer nicht beansprucht, so erfolgt keine Reduktion des Elternbeitrages. 4. Abzüge 4.1. Für Kinder der gleichen Familie werden folgende Ermässigungen auf die Monatspauschale gewährt: Ab dem 2. Kind 5% auf den Gesamtbetrag. Für Zusatztage und Sonderleistungen besteht kein Anspruch auf Reduktion. 5. Monatspauschale und Bemessungsgrundlage 5.1. Der fällige Elternbeitrag wird anhand des Berechnungsformulars (siehe Anhang a) eruiert. Und berücksichtigt folgende Einnahmen: 4
5 Das gesamte steuerbare Einkommen des Jahres in welchem das massgebende Beitragsjahr beginnt Das gesamte steuerbare Vermögen des Jahres, in welchem das massgebende Beitragsjahr beginnt. Bzw. ab Fr steuerbarem Vermögen wird ein Zuschlag von 5% des gesamten Vermögens in die Berechnung mit einbezogen Die einzelnen Elternbeiträge je Kind und Betreuungstag innerhalb einer Woche werden zusammengezählt und mit dem Faktor 4.2 (durchschnittliche Anzahl Wochen eines Monats) zu einer Monatspauschale umgerechnet Bei Eltern, welche in der Gemeinde Zollikon wohnhaft sind, werden je nach Höhe des steuerbaren Einkommens und Vermögens, in einem Rabattsystem festgehaltene Ermässigungen auf den Maximaltarif gewährt Die Tarifliste (siehe Anhang b) ist integrierender Bestandteil dieses Reglements. 6. Neuberechnung des Elternbeitrages 6.1. Eine Neuberechnung des Elternbeitrages erfolgt einmal jährlich im Mai oder gemäss den unter Punkt 3.4. erwähnten Bedingungen. 7. Betreuungsvereinbarungen 7.1. Dieses Reglement ist integrierender Bestandteil des Betreuungsvertrages. Mit der Unterzeichnung des Betreuungsvertrages erklären sich die Eltern auch mit den Bedingungen des Reglements über die Festlegung der Betreuungspauschale einverstanden Kommen die Eltern den vereinbarten finanziellen Pflichten trotz Aufforderung nicht nach, kann die Kinderkrippe Zollikerberg, unter Berücksichtigung des Kindeswohls, das Betreuungsverhältnis ohne Einhaltung der Kündigungsfrist auflösen. 8. Rechtsmittel 8.1. Bei Streitigkeiten ist der zivile Rechtsweg zu beschreiten. Gerichtsstand ist Zollikon. 5
6 9. Änderungen des Reglements über die Festlegung der Betreuungspauschale 9.1. Änderungen des Reglements sowie Tarifanpassungen werden vom Vorstand bei Bedarf vorgenommen und den Eltern schriftlich mitgeteilt. Der Vorstand setzt die Vollkosten Tarife grundsätzlich nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten fest. Er berücksichtigt dabei die Grundsätze der Gemeinnützigkeit gemäss den Statuten des Vereins Kinderkrippe Zollikerberg. 10. Genehmigung und Inkraftsetzung Vorliegendes Reglement über die Festlegung der Betreuungspauschale wurde vom Vorstand an der Sitzung vom 4. April 2011 genehmigt und tritt per 01. Juli 2011 in Kraft. Kinderkrippe Zollikerberg Gabrielle Stoll Corti Bruno Kistler Otto Bieri Vereinspräsidentin Quästor Vertreter Gemeinde 6
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