Seminare Crashkurs: Betriebsverfassungsgesetz - Einstieg Crashkurs: Betriebsverfassungsgesetz - Vertiefung

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1 Seminare Crashkurs: Betriebsverfassungsgesetz - Einstieg Crashkurs: Betriebsverfassungsgesetz - Vertiefung Arbeitszeitregelungen und Flexibilität Personalplanung SuB Seminare und Beratung Schlachte 27/ Bremen Tel.: Fax: Mail: info@sub-seminare.de

2 Grundlagenseminare GS Crashkurs: Betriebsverfassungsgesetz- Einstieg Wie können sich neugewählte Mitglieder in Betriebsratsgremien behaupten? Da jedes Ergebnis einer Betriebsratswahl einem von der Belegschaft ausgesprochenen Vertrauensbeweis gleichkommt, werden besonders Neueinsteiger oft mit der Erwartungshaltung konfrontiert, weitreichende Veränderungen hinsichtlich der Gewichtung von Interessen zugunsten ihrer Wählerschaft zu bewirken. Ein ausreichendes Grundwissen als Fundament einer kompetenten und zugleich durchsetzungsfähigen Betriebsratstätigkeit ist umso notwendiger, wenn die neuen Hoffnungsträger nicht zu Statisten degradiert werden wollen und Strukturen bzw. Machtverhältnisse, die naturgemäß auch in zahlreichen Betriebsratsgremien vorhanden sind, aufgebrochen werden sollen. Neben der Darstellung grundlegender Rechte und Aufgaben von Betriebsräten werden in diesem Seminar vor allem die mitunter tiefgreifenden Konsequenzen formaler Ungenauigkeiten bzw. Fehler in der alltäglichen Arbeit aufgezeigt und viele wertvolle Tipps für die tägliche Praxis gegeben. Seminarinhalt >> Personelle Zuständigkeit des BR >>BegriffdesArbNnach 5BetrVG >> Rechte von ArbN in der Betriebsverfassung >> Zuordnung von LeihArbN, leitenden Angestellten >> Definition von Betrieb/ Unternehmen innerhalb des BetrVG >> Zusammenarbeit zwischen BR und ArbGeb >> Besonderer Kündigungsschutz für BR- und Ersatzmitglieder >> Beispiele für grobe Pflichtverletzung einzelner BR-Mitglieder >>AusschlussausdemBR >> Amtsniederlegung statt Amtsenthebung >> Beispiele für Amtspflichtverletzung des BR-Gremiums >> Auswirkung auf Kündigungsschutz der BR-Mitglieder >> Beispiele für grobe Pflichtverletzung des ArbGeb >> Reihenfolge des Nachrückens von Ersatzmitgliedern >> Häufigkeit, Zeitpunkt und Ort der BR-Sitzungen >> Ordnungsgemäße Einladung, Folgen für Beschlussfassung >> Zeitpunkt der Einladung, Abmeldung bei Verhinderung >> Verhinderungsgründe, Folgen unentschuldigter Verhinderung >> Anforderungen an eine Tagesordnung >> Vorschlagsrechte für Tagesordnungspunkte >> Voraussetzungen für rechtswirksame Beschlussfassungen >> Bedeutung der Mehrheit der anwesenden BR-Mitglieder >> Teilnahmepflicht des ArbGeb nach Einladung >> Bedeutung der Sitzungsniederschrift >> Ablaufanalyse von BR-Sitzungen >> Praxismodelle zur Arbeitsweise bei unterschiedlichen BR-Größen >> Übertragung der laufenden Geschäfte durch den BR >> Teilnahmerecht an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen Termin: Ort: WYNDHAM GARDEN Heiligenröder Str Kassel Anmeldeschluss: Beginnam 1.Tag: 10Uhr Endeam3.Tag: 13Uhr

3 Grundlagenseminare GS >> Mehrarbeit durch BR-Tätigkeit, Freizeitausgleich >> Freistellung von BR-Mitgliedern >> Arbeitsrechtspyramide, Günstigkeitsprinzip >> Tarifvertragsvorrang, Beispiele für Regelungssperren >> Bedeutung der betrieblichen Übung >> Beteiligungsrechte der ArbN >> Weiterleitung bzw. Behandlung von Beschwerden der ArbN >> Rechte der Gewerkschaften >> Zusammenarbeit mit Gewerkschaften >> Stellung von BR-Mitgliedern im Arbeitskampf Schulungsanspruch Der Besuch des Seminars ist für Betriebsräte, die das in diesem Seminar vermittelte Wissen zur Bewältigung ihrer Aufgaben benötigen, nach 37 Abs.(6) BetrVG erforderlich. Kosten Die Seminargebühr wird durch den Beratervertrag zwischen Deutsche See GmbH und SUB Seminare und Beratung abgegolten.

4 Grundlagenseminare GS Crashkurs: Betriebsverfassungsgesetz- Vertiefung Kernthema dieses Grundlagenseminars ist die Darstellung der wichtigsten allgemeinen Aufgaben und Beteiligungsrechte der Betriebsratstätigkeit, deren unterschiedliche Ausprägungen in entscheidender Form die Grenzen der Handlungsmöglichkeiten von Betriebsräten bestimmen. Um die geforderte vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Betriebsräten und Arbeitgebern in beiden Richtungen zu gewährleisten, vermittelt dieses Seminar das notwendige Wissen, etwaigen Verstößen der Arbeitgeberseite gegen Beteiligungsrechte konsequent entgegenzutreten, um einen beidseitig respektvollen Umgang auf Augenhöhe von Beginn an zu ermöglichen. Seminarinhalt >> Originäre bzw. allgemeine Aufgaben von BR-Mitgliedern >> Überwachungspflichten/ Überwachungsrechte >> Überblick über die relevanten, zu überwachenden arbeitsrechtlichen Gesetze >> Sachlich gerechtfertigte Unterscheidung im Rahmen der Gleichbehandlung >> Nicht sachgerechte Unterscheidung, Diskriminierungsverbote >> Schutz der Persönlichkeitsrechte >> Informationsrechte Pflicht des ArbGeb zur Unterrichtung und Vorlage von Unterlagen Zeitpunkt und Umfang Beispiele betriebsverfassungsrechtlicher Informationsrechte Informationsbeschaffung durch den BR Rechte einzelner BR-Mitglieder Informationspflicht des Wirtschaftsausschusses gegenüber dem BR Benennung sachkundiger ArbN durch den ArbGeb Rechtslage zur Hinzuziehung von externen Sachverständigen bzw. Beratern Folgen bei Verstößen des ArbGeb >> Anhörungsrechte allgemein als Möglichkeit zur Stellungnahme als Voraussetzung zur Umsetzung von Entscheidungen Folgen unterbliebener oder fehlerhafter Anhörung >> Beratungsrechte Voraussetzung vorliegender Information über Planungsmaßnahmen Pflicht des ArbGeb zur Beratung mit dem BR, Zeitpunkt und Umfang Beispiele betriebsverfassungsrechtlicher Beratungsrechte Folgen bei Verstößen des ArbGeb Termin: Ort: WYNDHAM GARDEN Heiligenröder Str Kassel Anmeldeschluss: Beginnam 1.Tag: 10Uhr Endeam3.Tag: 13Uhr >> Widerspruchsrechte Sicherung von Weiterbeschäftigungsansprüchen von ArbN bei Kündigung Beispiele für Widerspruchsgründe

5 Grundlagenseminare GS >> Zustimmungsverweigerungsrechte Vorgeschaltete Informationspflicht Voraussetzung nach 99 Abs.(2), Fristen Handlungsmöglichkeiten des BR Verhinderung der Durchführung der Maßnahme Gründe für Zustimmungsverweigerung Durchführung von vorläufig personellen Maßnahmen durch den ArbGeb Bestreitung der Dringlichkeit durch den BR Antrag des ArbGeb auf Zustimmungsersetzung beim Arbeitsgericht >> Mitbestimmungsrechte Aktive Mitgestaltung betrieblicher Belange Wirksamkeitsvoraussetzung bezüglich mitbestimmungspflichtiger Angelegenheiten Initiativrecht, Erzwingbarkeit über E-Stelle Regelungsabrede oder Betriebsvereinbarung Folgen bei Verstößen des ArbGeb Unterlassungsanspruch oder Einstweilige Verfügung Inhalte erzwingbarer Betriebsvereinbarungen Voraussetzungen für korrigierendes MBR Beispiele für Maßnahmen zur Abwendung bzw. zum Ausgleich besonderer Belastungen Beispiele für Behinderung der BR-Tätigkeit Geheimhaltungs- bzw. Schweigepflichten Haftungsfragen Schulungsanspruch Der Besuch des Seminars ist für Betriebsräte, die das in diesem Seminar vermittelte Wissen zur Bewältigung ihrer Aufgaben benötigen, nach 37 Abs.(6) BetrVG erforderlich. Kosten Die Seminargebühr wird durch den Beratervertrag zwischen Deutsche See GmbH und SUB Seminare und Beratung abgegolten.

6 Aufbauseminare AS Arbeitszeitregelungen und Flexibilität Betriebliche Arbeitszeitregelungen gehören zu den zentralen Aufgaben von Betriebsräten, wenn es um Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten geht. Damit die Einführung von neuen oder flexiblen Arbeitszeitmodellen nicht zu Nachteilen für die Belegschaft führt, werden in diesem Seminar nicht nur die rechtlichen Voraussetzungen und Bedingungen behandelt, sondern auch Hilfestellung in Form von Musterbetriebsvereinbarungen gegeben, die die durch die Einführung neuer Arbeitszeitmodelle möglicherweise zu erwartenden physiologischen oder wirtschaftlichen Nachteile ausgleichen und adäquate Gegenleistungen vom Arbeitgeber abfordern. Seminarinhalt Höchstarbeitszeit, Gesetzliche Pausen, Nacht- und Schichtarbeit Sonn- und Feiertagsarbeit, Ausnahmeregelungen Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, KapoVAZ Abgrenzung Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag Mitbestimmungsrechte des BR nach 87 BetrVG Gestaltung von Arbeitszeitmodellen unter Berücksichtigung gesetzlicher und tariflicher Regelungen Möglichkeiten zur Flexibilisierung der Arbeitszeiten Praktische Beispiele für flexible Arbeitszeitmodelle Gleitzeit-, Schicht-, Rollierende, Vertrauens- und Jahresarbeitszeitsysteme Arbeitszeitkonten, Langzeitkonten, Insolvenzschutz Auswirkung auf Überstunden- und Mehrarbeitszuschläge, Urlaubsberechnung, Entgeltfortzahlung Arbeitszeit bei Arztbesuchen Inhalte von Betriebsvereinbarungen zu verschiedenen Arbeitszeitmodellen Beschäftigungssicherung als Gegenleistung Erstellung einer Musterbetriebsvereinbarung Durchsetzung von Zielen über Einigungsstelle, Arbeitsgericht Schulungsanspruch Der Besuch des Seminars ist für Betriebsräte, die das in diesem Seminar vermittelte Wissen zur Bewältigung ihrer grundlegenden Aufgaben benötigen, nach 37 Abs.(6) BetrVG erforderlich. Kosten Termin: Ort: WYNDHAM GARDEN Heiligenröder Str Kassel Anmeldeschluss: Beginnam 1.Tag: 10Uhr Endeam3.Tag: 13Uhr Die Seminargebühr wird durch den Beratervertrag zwischen Deutsche See GmbH und SUB Seminare und Beratung abgegolten.

7 Aufbauseminare AS Personalplanung Nach längerer Zeit der Krise zeichnet sich eine positive Entwicklung für die deutsche Unternehmen ab. Um langfristig eine vernünftige Personalpolitik zu betreiben, ist es notwendig schon jetzt das Mittel der Personalplanung seitens des Betriebsrats zu nutzen. Seminarinhalt >> Beteiligungsrechte des BR >> Anhörungs- und Vorlagepflichten des ArbGeb >> 92 BetrVG >> Stellenausschreibungen, externe/interne Bewerber >> Bewerbungsgespräche, Personalfragebögen >> Einstellung, Versetzung, Ein- und Umgruppierung >> Einhaltung von Fristen >> Initiativen zur Personalplanung >> Inhalte von Betriebsvereinbarungen zur Personalplanung Schulungsanspruch Der Besuch des Seminars ist für Betriebsräte, die das in diesem Seminar vermittelte Wissen zur Bewältigung ihrer grundlegenden Aufgaben benötigen, nach 37 Abs.(6) BetrVG erforderlich. Kosten Die Seminargebühr wird durch den Beratervertrag zwischen Deutsche See GmbH und SUB Seminare und Beratung abgegolten. Termin: Ort: WYNDHAM GARDEN Heiligenröder Str Kassel Anmeldeschluss: Beginnam 1.Tag: 10Uhr Endeam3.Tag: 13Uhr

8 Anmeldung per Fax an >> Seminartitel: von/bis: in: Vorname: Name: Privatanschrift: Telefon: Firma: Anschrift: - BR: Telefon: Fax: Ort/Datum: Unterschrift und Anerkennung der AGB: Teilnahme mit Übernachtung: ja nein Anreise am Vortag: ja nein

9 Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand März/2010) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Seminarteilnahme als verbindlich. Sämtliche Leistungen von SuB - Seminare und Beratung werden ausschließlich auf dieser Grundlage erbracht. Vertragsverhältnis Der Seminarvertrag wird zwischen SuB - Seminare und Beratung und der/dem einzelnen Teilnehmer/in abgeschlossen. Anmeldung Die Teilnahme setzt die, innerhalb von 10 Tagen nach Eingang des Poststempels, ordnungsgemäße Ausfüllung und Unterzeichnung der spätestens 6 Wochen vor Seminarbeginn von uns versendeten Anmeldebestätigung voraus. Mit der Unterschrift werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt. Rechnungsstellung Für die Teilnahme an unseren Seminaren werden die in den Seminarbeschreibungen ausgewiesenen Gebühren erhoben. Die Rechnung versenden wir etwa drei Wochen vor Seminarbeginn. Der Rechnungsbetrag wird vor Seminarbeginn ohne Abzug fällig und beinhaltet die Seminargebühr und ggf. die Hotelkosten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Preisnachlässe 1. Wenn mindestens drei TeilnehmerInnen aus einem Betrieb am selben Seminar teilnehmen, reduziert sich die Seminargebühr für alle Teilnehmer um 7.5%. 2. Wer innerhalb eines Kalenderjahres mehr als zwei Seminare im Voraus bucht, erhält 10% Ermäßigung auf die Seminargebühr. 3. Buchen mindestens drei Teilnehmer aus einem Betrieb mehr als zwei Seminare innerhalb eines Kalenderjahres im Voraus, reduziert sich die Seminargebühr für alle Teilnehmer um 12.5%. 4. Preisnachlässe gelten nicht für Seminare mit Tagessatzvereinbarung. Stornierung / Seminarabsage TeilnehmerInnen können sich bis zu zwei Wochen nach Anmeldeschluss eines jeden Seminars ohne Kostenaufwand abmelden. Erfolgt eine spätere Abmeldung, werden Stornogebühren i. H. v. 80 % des Rechnungsbetrages erhoben. Bis zum Seminarbeginn können vor und nach Anmeldeschluss jederzeit ErsatzteilnehmerInnen ohne weitere Kosten benannt werden. Bei einer Nichtteilnahme ohne Abmeldung wird grundsätzlich der gesamte Rechnungsbetrag fällig. Durchführung / Verschiebung / Absage Eine Abänderung einzelner Inhalte oder des Seminarablaufs gegenüber der Seminarbeschreibung, berechtigt die TeilnehmerInnen nicht zur Minderung des Rechnungsbetrags, wenn der ursprünglich in der Seminarbeschreibung ausgewiesene Seminargesamtcharakter erhalten bleibt. Sowohl Unterkunft wie auch Referent/Innen können von uns kurzfristig geändert werden, ohne dass dies zum Rücktritt von Anmeldungen berechtigt. Wir behalten uns vor, bei wichtigen Gründen das Seminar zu verschieben oder abzusagen. Die SeminarteilnehmerInnen werden unverzüglich benachrichtigt. Dies gilt insbesondere bei Ausfall oder kurzfristiger Erkrankung der Referenten oder Unterschreitung einer Mindestteilnehmeranzahl von 5 SeminarteilnehmerInnen. In Fällen von verschobenen Seminaren besteht für die angemeldeten TeilnehmerInnen keine Verpflichtung zur Teilnahme, der bereits gezahlte Rechnungsbetrag wird wie auch in Fällen von abgesagten Seminaren erstattet. Haftung- und Schadensersatz Haftungs- und Schadensersatzansprüche können nur bis zur Höhe der gezahlten Seminargebühr geltend gemacht werden. Die Seminarteilnahme erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Unsere Haftung beschränkt sich ausschließlich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Datenschutz Die Verwendung und Verarbeitung Ihrer Daten durch uns erfolgt unter Beachtung des Datenschutzgesetzes lediglich zu Informationszwecken. Gerichtsstand Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Streitigkeiten ist Bremen.

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