IfGP: Neuerungen bei der Riester Zulagenförderung

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1 Datum: Herausgeber: Fachstab Privat Branche: Leben Sachgebiet: Allgemeines Nr IfGP: Neuerungen bei der Riester Zulagenförderung Mit dem Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz wurden am vom Gesetzgeber zwei Neuerungen bezogen auf die Zulagenförderung von Riester-Versicherungen verabschiedet: (1) Ab 2012 gilt jetzt für mittelbar Zulagenberechtigte (Ehegatten) ein Mindestbeitrag in Höhe von 60 EUR pro Jahr. Diese Regelung gilt sowohl für den Bestand als auch für das Neugeschäft! (2) Einführung einer zeitlich befristeten Nachzahlungsmöglichkeit für sogenannte Statuswechsler, die in der Vergangenheit in Unkenntnis ihres Zulagenstatus keine oder zu geringe Altersvorsorgebeiträge gezahlt haben. Inhaltsverzeichnis 1. Gesetzliche Neuregelung 2. Betroffene Kunden bei der Allianz 3. Maßnahmen von Allianz Leben und Vertriebsunterstützung für Ihre Beratung 4. Information zu Courtage und Bewertung Seite 1 / 7

2 1. Gesetzliche Neuregelung a) Neuer Mindestbeitrag für mittelbar Zulagenberechtigte Für mittelbar Zulagenberechtigte gelten sowohl für das Neu-, als auch für das Bestandsgeschäft neue Regelungen: Ab müssen mittelbar Zulagenberechtigte (nicht selbst förderfähige Ehegatten) einen jährlichen Mindestbeitrag von 60 EUR leisten. Der Mindestbeitrag ist in einen eigenen Vertrag des mittelbar Zulagenberechtigten einzuzahlen; er kann nicht auf mehrere Verträge aufgeteilt werden. Werden die 60 EUR Mindestbeitrag nicht erbracht, liegt für dieses Jahr keine Förderberechtigung vor und es entsteht kein Anspruch auf Zulage für den mittelbar Zulagenberechtigten. Es erfolgt also keine anteilige Zulagenförderung. Der neue Mindestbeitrag hat keine Auswirkung auf die Berechnung des Mindesteigenbeitrags für den unmittelbar Zulagenberechtigten (es gilt auch weiterhin der Höchstbeitrag von EUR). Der Mindestbeitrag des mittelbar Zulagenberechtigten in Höhe von 60 EUR erhöht aber den höchstmöglichen Sonderausgabenabzug nach 10a EStG auf künftig EUR. Der Anbieter hat bis zum den Vertragspartner in hervorgehobener Weise schriftlich darauf hinzuweisen, dass ab dem Beitragsjahr 2012 die mittelbare Zulagenberechtigung einen Eigenbeitrag von mindestens 60 EUR pro Beitragsjahr voraussetzt. b) Nachzahlungsmöglichkeit für Statuswechsler Mittelbar Zulagenberechtigte mussten bisher keinen Eigenbeitrag leisten, unmittelbar Zulagenberechtigte mindestens den Sockelbetrag von 60 EUR. Änderte sich der Status der Zulagenberechtigung, musste die Beitragszahlung aufgenommen werden. Leider war dieser Wechsel nicht immer offensichtlich. So kann sich z.b. der Status eines Elternteils ändern, sofern Erziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet werden (ggf. auch nachträglich, wenn der Antrag auf Anrechnung von Erziehungszeiten später gestellt wird - eine Beitragszahlung für das abgelaufene Beitragsjahr konnte also nicht mehr vorgenommen werden). Weitere Beispiele (nicht abschließende Aufzählung) Ein Kunde nahm fälschlicherweise an, mittelbar zulagenberechtigt zu sein, obwohl er selbst ein rentenversicherungspflichtiges Einkommen hatte. Minijobber, die freiwillig den pauschalen Rentenversicherungsbeitrag des Arbeitgebers von 15 Prozent auf den normalen Beitragssatz von aktuell 19,6 Prozent aufgestockt haben und damit ab dem Jahr der Aufstockung unmittelbar förderberechtigt wurden. Der Gesetzgeber erkannte darin einen Missstand und hat zwischenzeitlich gegengesteuert: Für Kunden, die in der Vergangenheit in Unkenntnis ihres (nun unmittelbaren) Zulagenstatus keine oder zu geringe Altersvorsorgebeiträge gezahlt und einen Zulagenantrag als mittelbar Berechtigte gestellt haben, besteht die Möglichkeit einer nachträglichen Beitragszahlung. Damit können die Zulagen für vergangene Jahre geheilt" werden. Seite 2 / 7

3 Die Heilungsmöglichkeit gilt grundsätzlich für alle Beitragsjahre. Zur vollständigen Heilung muss der Zulageberechtigte nachträglich seinen individuellen Mindesteigenbeitrag als unmittelbar Zulagenberechtigter (mindestens den Sockelbetrag von 60 EUR) für das jeweilige Jahr nachzahlen. Allianz Leben übermittelt dann für das betroffene Beitragsjahr, für das der Eigenbeitrag nachgezahlt wurde, die entsprechenden Daten an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA). Diese prüft dann auf Basis der neuen Übermittlungen den Zulagenanspruch neu. 2. Betroffene Kunden bei der Allianz a) Neuer Mindestbeitrag für mittelbar Zulagenberechtigte Alle Kunden mit einer mittelbaren Zulagenberechtigung und einer Allianz RiesterRente mit einem Mindesteigenbeitrag von aktuell jährlich kleiner 60 EUR. b) Nachzahlungsmöglichkeit für Statuswechsler Allianz Leben wurde über die potenziell betroffenen Kunden von der ZfA informiert. Die ZfA wird diese Informationen ggf. jährlich aktualisieren und Allianz Leben dann neu zukommen lassen. Die Kunden werden dann schriftlich von Allianz Leben über ihre Heilungsmöglichkeit informiert. Bitte beachten Sie, dass durch Allianz Leben die betroffenen Kunden auf der Basis des von der ZfA übermittelten Datenmaterials nicht eindeutig identifiziert werden können. Über Ihren Maklerbetreuer können Sie eine Excel-Liste mit den betroffenen Kunden aus dem von Ihnen betreuten Bestand anfordern. Die Liste enthält sowohl Kunden, die uns von der ZfA als mögliche Heilungsfälle gemeldet wurden als auch solche mit bisher nicht umgestellten potenziell zulageberechtigten Verträgen. Das Vorliegen einer Heilungsmöglichkeit können Sie anhand der nachfolgenden Kriterien prüfen: in dem fristgerecht gestellten Antrag auf Zulage war für das betroffene Beitragsjahr fälschlicherweise eine mittelbare Zulagenberechtigung angegeben. für das nachgezahlte Beitragsjahr bestand ein Altersvorsorgevertrag für den Berechtigten. Darüber hinaus hat Ihr Kunde mitzuteilen, in welcher Höhe, für welches Beitragsjahr (bis einschließlich Beitragsjahr 2011) und für welchen förderfähigen Vertrag der nachgezahlte Beitrag verwendet werden soll. ist Ihr Kunde über die volle nachgelagerte Besteuerung der Leistung zu informieren bzw. hat er seine Kenntnis über die volle nachgelagerte Besteuerung zu bestätigen (die für ein zurückliegendes Beitragsjahr nachträglich entrichteten Beiträge werden nicht im Rahmen des Sonderausgabenabzugs berücksichtigt, sie dienen nur der Zulagengewährung). hat die Nachzahlung der Beiträge innerhalb einer Frist von 2 Jahren, längstens jedoch bis zum Beginn der Auszahlungsphase, zu erfolgen. Die Frist beginnt ab dem Zugang der Bescheinigung nach 92 EStG, in der über das Er- Seite 3 / 7

4 mittlungsergebnis für das betroffene Beitragsjahr zuletzt informiert wurde (Fristen gelten nicht für Nachzahlungen in Siehe hierzu nachfolgend beschriebene Ausnahmeregel). Beispiel für Berechnung der 2-Jahres-Frist: Zulagenrückforderung für die Beitragsjahre 2005, 2006, 2007 bescheinigt in der 92 Bescheinigung durch Allianz Leben am (Versanddatum) Zugang beim Kunden am Frist für die Heilung läuft am ab. Ausnahmeregelung für Nachzahlung in 2012 Gemeinsam mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) konnte Allianz Leben eine Billigungsregelung für das Kalenderjahr 2012 erreichen. Bei allen Geldeingängen zur Heilung vergangener Jahre, die in 2012 erfolgen, muss diese Frist nicht geprüft/eingehalten werden. Das war erforderlich, da sonst für einige Antragsjahre die Frist bereits nicht mehr zu erreichen gewesen wäre. Beispiel für die Ausnahmeregelung in 2012: Zulagenrückforderung für die Beitragsjahre 2002, 2003, 2004 Bescheinigt in der 92 Bescheinigung am (Versanddatum) Zugang beim Kunden am Frist für die Heilung lief am ab Ausnahmeregelung: Heilt der Kunde diese Jahre noch im Kalenderjahr 2012 ist die Heilung, unabhängig von der abgelaufenen Frist, trotzdem möglich. 3. Maßnahmen von Allianz Leben und Vertriebsunterstützung für Ihre Beratung Aufgrund der Neuerungen sind folgende Maßnahmen geplant: a) Neugeschäft Seit können Sie nur noch Versicherungen gegen laufenden Beitrag anbieten. Die Tarife gegen variablen Beitrag ( 8er/ 9er Tarife) werden nicht mehr angeboten. Es wird ein Mindestbeitrag in Höhe von jährlich 60 EUR festgesetzt. b) Bestand Da die Regelung (Mindestbeitrag für mittelbar Zulagenberechtigte) auch bestehende Riester-Versicherungen betrifft, müssen diese Verträge umgestellt werden, um ab Seite 4 / 7

5 2012 eine Zulage erhalten zu können. Die Höhe der Zulage hängt aber davon ab, dass der unmittelbar förderberechtigte Ehegatte den Mindesteigenbeitrag erbringt. Die Umsetzung erfolgt bei Allianz Leben folgendermaßen: Betroffene Verträge gegen variable Beiträge ( 8er/ 9er Tarife) werden in Tarife gegen laufende Beiträge (ARS1 etc.) umgestellt. Dies stellt keine Novation dar, die Tarifgeneration bleibt erhalten. Kunden mit mittelbarer Zulagenberechtigung, die zwar einen Tarif gegen laufende Beiträge (ARS1 etc.) haben - aktuell aber einen Beitrag < 60 EUR jährlich zahlen, werden ebenfalls über die Änderung und die Möglichkeit zur Wiederinkraftsetzung/Anpassung ihrer Versicherung informiert. Bei Umstellung wird für mittelbar Zulagenberechtigte ein Mindestbeitrag von 60 EUR jährlich festgesetzt. Hierzu erhalten Ihre betroffenen Kunden im April (ab ) von Allianz Leben entsprechende Umstellungs- bzw. Änderungsangebote. Ablauf und Details der Aktion siehe Zeitplan unten. Grundsätzlich sind natürlich auch andere Beitragshöhen über jährlich 60 EUR möglich. Bitte beachten Sie, dass sich die persönlichen Verhältnisse auch geändert haben können. Insbesondere bei inzwischen unmittelbar Zulageberechtigten (z.b. mit eigenem rentenversicherungspflichtigem Einkommen) sollten Sie die aktuelle Situation prüfen. Auf dem Vorschlag bzw. der Einverständniserklärung sollte der vorgegebene Beitrag dann entsprechend geändert werden. Ein Vertragsumstellungswunsch mit 60 EUR Mindestbeitrag oder höher ist grundsätzlich ab sofort, also auch vor dem Versand der zentral erstellten Umstellungsangebote im April, möglich. Hierfür wird ein entsprechendes Formular zur Verfügung gestellt (Maklerportal, Link siehe unten). Die Bearbeitung dieser vorzeitigen Umstellungswünsche kann aber frühestens ab in den Betriebsgebieten erfolgen. Detaillierte Angebote zur Umstellung können im Vorfeld (vor Versand der zentralen Mailingaktion ab ) durch die betreuenden Stellen in den Betriebsgebieten jedoch nicht erstellt werden. Wenn dies vom Kunden z.b. wegen Auskünften zu exakten Leistungswerten gewünscht wird, muss für eine Umstellung auf die zentrale Umstellungsaktion im April verwiesen werden. Das Formular zur Vertragsumstellung und weitere detaillierte Informationen (Foliensatz/FAQ) finden Sie im Maklerportal unter: Produkte & Beratung > Leben Privat > Verkauf > Vertriebsschwerpunkte > 2012 > Aktion Nullverträge. Heilungsfälle: Im Rahmen der Umstellungsaktion im April werden auch Ihre Kunden, die uns von der ZfA als Heilungsfälle gemeldet wurden, über die erforderlichen Schritte zur Heilung informiert. Auch hier können Sie bereits im Vorfeld (ab sofort) aktiv werden. Alle Informationen zum Vorgehen finden Sie ebenfalls in Maklerportal (Link siehe oben). Seite 5 / 7

6 Zeitplan: 01/2012 Im Rahmen der jährlichen Standmitteilungen zur staatlichen Förderung informierte Allianz Leben alle Riester-Kunden über die neue gesetzliche Regelung für mittelbar Zulagenberechtigte (60 EUR Mindestbeitrag). Die Kunden wurden auch darüber informiert, dass Allianz Leben alle betroffenen Kunden im Rahmen einer weiteren Aktion schriftlich über das weitere Vorgehen informiert. 03/2012 Ab Mitte März können Sie bei Ihrem Maklerbetreuer eine Bestandsliste (Aktionsliste) mit den betroffenen Kunden (Mindestbeitrag + Heilung) und ausführliche Informationen zum Ablauf der Umstellungsaktion von Allianz Leben anfordern. Wie in Kapital 3 beschrieben, finden Sie alle Informationen auch im Maklerportal (Link siehe Kapitel 3). 04/2012 Ab 23.April erhalten Ihre betroffenen Kunden dann von Allianz Leben das schriftliche Umstellungsangebot für die bestehenden Riester-Verträge. Die Umstellung stellt keine Novation dar, die Tarifgeneration bleibt erhalten. Die Angebote werden auch die künftigen Leistungswerte aus der Umstellung auf laufenden Beitrag enthalten. Bei von der ZfA an Allianz Leben gemeldeten potenziellen Statuswechslern mit Heilungsmöglichkeit enthält das Umstellungsangebot zusätzlich Informationen zur Nachentrichtungsmöglichkeit fehlender Eigenbeiträge für die betroffenen Beitragsjahre. Muster der Anschreiben finden Sie mit Start der Aktion im Maklerportal (Link siehe Kapitel 3). Individuelle Umstellungsangebote (größer 60 EUR) können durch die Kolleginnen und Kollegen im Innendienst erst nach der zentralen Umstellungsaktion im April erstellt werden. 10/2012 Ab Oktober ist eine Nachfassaktion geplant. Die Umsetzung ist jedoch noch davon abhängig, wie viele Kunden bis dahin ihre Verträge bereits umgestellt haben. 4. Information zu Courtage und Bewertung Die Abschlusscourtage und Bewertung aus dem künftig zu zahlenden Eigenbeitrag erhält grundsätzlich der bestandsbetreuende Vermittler. Ausgenommen hiervon sind reine Zustellungsbevollmächtigte sowie Korrespondenzmakler. Die Erhöhung bzw. die erstmalige Vereinbarung eines Eigenbeitrags zu den Riesterverträgen aufgrund des Beitreibungs- Seite 6 / 7

7 richtlinie-umsetzungsgesetzes ist als Mehrbeitrag im Sinne der Courtagebestimmungen anzusehen. Die Abschlusscourtage und Bewertung berechnet sich aus dem ab dem Umstellungszeitpunkt jährlich zu zahlenden Beitrag gemäß den besonderen Courtagebestimmungen Leben in der jeweils für die der Versicherung zugrunde liegenden Tarifgeneration und dem mit dem jeweiligen bestandsbetreuenden Vermittler vereinbarten Courtagemodell. Dies gilt gleichermaßen auch für die Bestimmung des Courtageanspruchszeitraums. Den Anspruch auf Abschlusscourtage aus den Zulagen behält immer der ursprüngliche Abschlussvermittler, der nicht unbedingt bestandsbetreuender Vermittler sein muss. (z.b. Versicherung wurde auf Kundenwunsch übertragen). Seite 7 / 7

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