P R A K T I K U M S V E R T R A G. zwischen dem Ausbildungsbetrieb

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1 P R A K T I K U M S V E R T R A G 1. Ausfertigung für den Betrieb zwischen dem Ausbildungsbetrieb Firma PLZ, ORT und der Schülerin/dem Schüler Name Klasse PLZ, Ort

2 1 Dauer des Praktikums Das Praktikum dauert ein Schuljahr. Sie findet grundsätzlich außerhalb der Schulferien statt. Im Regelfall beginnt das Praktikum am ersten Schultag und endet am letzten Schultag eines jeden Schuljahres. Hiervon abweichende Regelungen sind im Praktikumsvertrag zu vereinbaren. 2 Probezeit Während dieser Probezeit kann jede Vertragspartnerin/jeder Vertragspartner fristlos ohne Angaben von Gründen vom Vertrag zurücktreten. 3 Pflichten der Praktikantin/des Praktikanten Die Schülerin/der Schüler verpflichtet sich: 1. alle ihm gebotenen Ausbildungsmöglichkeiten wahrzunehmen, 2. die ihm übertragenen Arbeiten gewissenhaft auszuführen, 3. die Ordnung im Praktikumsbetrieb und die Unfallverhütungsvorschriften zu beachten sowie alle Betriebsmittel sorgsam zu behandeln, 4. die Interessen des Praktikumsbetriebes wahrzunehmen und über Vorgänge, die dieses erfordern, Verschwiegenheit zu bewahren, 5. bei Fernbleiben von der Arbeit, den Betrieb und die BBS II Stade unverzüglich zu benachrichtigen und bei Erkrankung eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. 6. einen Praktikumsbericht über ihre Tätigkeit zu erstellen. 4 Pflichten des Betriebes Der Praktikumsbetrieb übernimmt die Ausbildung der Schülerin/des Schülers mit folgenden Verpflichtungen: 1. eine etwaige vorzeitige Auflösung der praktischen Ausbildung der BBS II Stade unverzüglich anzuzeigen, 2. der Praktikantin/dem Praktikanten auf unterschiedlichen Arbeitsplätzen einen möglichst umfassenden Überblick über betriebliche Abläufe sowie Inhalte einer entsprechenden Berufsausbildung zu vermitteln. 5 Pflichten der gesetzlichen Vertreter Bei Minderjährigen hat die/der mit unterzeichn ende gesetzliche Vertreterin/Vertreter die Schülerin/den Schüler zur Erfüllung ihrer/seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag anzuhalten. Sie/Er haftet neben der Schülerin/dem Schüler für alle vorsätzlich oder grob fahrlässig und rechtswidrig von dieser/diesem angerichteten Schäden als Selbstschuldner.

3 6 Zeugnis Nach Ablauf der Praktikumszeit stellt der Ausbildungsbetrieb eine Bescheinigung für die BBS II Stade aus. Sie gibt Auskunft darüber, ob das Praktikum ordnungsgemäß, regelmäßig und erfolgreich abgeleistet wurde. 7 Jugendarbeitsschutzgesetz Bei Minderjährigen unterliegt das Praktikumsverhältnis den Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes. 8 Praktikumsentgelt Durch diesen Vertrag entsteht kein Rechtsanspruch auf eine Praktikumsbeihilfe. Wird dennoch ein Entgelt vereinbart, beträgt diese für die gesamte Praktikumszeit: 9 Versicherung Der/die Praktikant/Praktikantin ist über die Gemeindeunfallversicherung versichert, sofern er/sie während der Ableistung dieses Praktikums Schüler/Schülerin der BBS II Stade ist. Eine Schulbescheinigung wird zu Beginn des Praktikums vorgelegt. 10 Auflösung des Vertrages Der Praktikumsvertrag kann nach Ablauf der Probezeit nur dann mit einwöchiger Frist aufgelöst werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein Grund ist als wichtig anzusehen, wenn einem der Vertragspartner die Fortsetzung des Praktikumsverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Die Auflösung des Vertrages erfolgt durch schriftliche Erklärung und Begründung und ist der BBS II Stade unverzüglich mitzuteilen. Bei grobem Fehlverhalten kann auch eine fristlose Kündigung erfolgen. Ort Datum Praktikant/Praktikantin Ort Datum Erziehungsberechtigte Ort Datum Betrieb

4 P R A K T I K U M S V E R T R A G 2. Ausfertigung für die Praktikantin/den Praktikanten zwischen dem Ausbildungsbetrieb Firma PLZ, ORT und der Schülerin/dem Schüler Name Klasse PLZ, Ort

5 1 Dauer des Praktikums Das Praktikum dauert ein Schuljahr. Sie findet grundsätzlich außerhalb der Schulferien statt. Im Regelfall beginnt das Praktikum am ersten Schultag und endet am letzten Schultag eines jeden Schuljahres. Hiervon abweichende Regelungen sind im Praktikumsvertrag zu vereinbaren. 2 Probezeit Während dieser Probezeit kann jede Vertragspartnerin/jeder Vertragspartner fristlos ohne Angaben von Gründen vom Vertrag zurücktreten. 3 Pflichten der Praktikantin/des Praktikanten Die Schülerin/der Schüler verpflichtet sich: 7. alle ihm gebotenen Ausbildungsmöglichkeiten wahrzunehmen, 8. die ihm übertragenen Arbeiten gewissenhaft auszuführen, 9. die Ordnung im Praktikumsbetrieb und die Unfallverhütungsvorschriften zu beachten sowie alle Betriebsmittel sorgsam zu behandeln, 10. die Interessen des Praktikumsbetriebes wahrzunehmen und über Vorgänge, die dieses erfordern, Verschwiegenheit zu bewahren, 11. bei Fernbleiben von der Arbeit, den Betrieb und die BBS II Stade unverzüglich zu benachrichtigen und bei Erkrankung eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. 12. einen Praktikumsbericht über ihre Tätigkeit zu erstellen. 4 Pflichten des Betriebes Der Praktikumsbetrieb übernimmt die Ausbildung der Schülerin/des Schülers mit folgenden Verpflichtungen: 3. eine etwaige vorzeitige Auflösung der praktischen Ausbildung der BBS II Stade unverzüglich anzuzeigen, 4. der Praktikantin/dem Praktikanten auf unterschiedlichen Arbeitsplätzen einen möglichst umfassenden Überblick über betriebliche Abläufe sowie Inhalte einer entsprechenden Berufsausbildung zu vermitteln. 5 Pflichten der gesetzlichen Vertreter Bei Minderjährigen hat die/der mit unterzeichn ende gesetzliche Vertreterin/Vertreter die Schülerin/den Schüler zur Erfüllung ihrer/seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag anzuhalten. Sie/Er haftet neben der Schülerin/dem Schüler für alle vorsätzlich oder grob fahrlässig und rechtswidrig von dieser/diesem angerichteten Schäden als Selbstschuldner.

6 6 Zeugnis Nach Ablauf der Praktikumszeit stellt der Ausbildungsbetrieb eine Bescheinigung für die BBS II Stade aus. Sie gibt Auskunft darüber, ob das Praktikum ordnungsgemäß, regelmäßig und erfolgreich abgeleistet wurde. 7 Jugendarbeitsschutzgesetz Bei Minderjährigen unterliegt das Praktikumsverhältnis den Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes. 8 Praktikumsentgelt Durch diesen Vertrag entsteht kein Rechtsanspruch auf eine Praktikumsbeihilfe. Wird dennoch ein Entgelt vereinbart, beträgt diese für die gesamte Praktikumszeit: 9 Versicherung Der/die Praktikant/Praktikantin ist über die Gemeindeunfallversicherung versichert, sofern er/sie während der Ableistung dieses Praktikums Schüler/Schülerin der BBS II Stade ist. Eine Schulbescheinigung wird zu Beginn des Praktikums vorgelegt. 10 Auflösung des Vertrages Der Praktikumsvertrag kann nach Ablauf der Probezeit nur dann mit einwöchiger Frist aufgelöst werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein Grund ist als wichtig anzusehen, wenn einem der Vertragspartner die Fortsetzung des Praktikumsverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Die Auflösung des Vertrages erfolgt durch schriftliche Erklärung und Begründung und ist der BBS II Stade unverzüglich mitzuteilen. Bei grobem Fehlverhalten kann auch eine fristlose Kündigung erfolgen. Ort Datum Praktikant/Praktikantin Ort Datum Erziehungsberechtigte Ort Datum Betrieb

7 P R A K T I K U M S V E R T R A G 3. Ausfertigung für die Schule zwischen dem Ausbildungsbetrieb Firma PLZ, ORT und der Schülerin/dem Schüler Name Klasse PLZ, Ort

8 1 Dauer des Praktikums Das Praktikum dauert ein Schuljahr. Sie findet grundsätzlich außerhalb der Schulferien statt. Im Regelfall beginnt das Praktikum am ersten Schultag und endet am letzten Schultag eines jeden Schuljahres. Hiervon abweichende Regelungen sind im Praktikumsvertrag zu vereinbaren. 2 Probezeit Während dieser Probezeit kann jede Vertragspartnerin/jeder Vertragspartner fristlos ohne Angaben von Gründen vom Vertrag zurücktreten. 3 Pflichten der Praktikantin/des Praktikanten Die Schülerin/der Schüler verpflichtet sich: 13. alle ihm gebotenen Ausbildungsmöglichkeiten wahrzunehmen, 14. die ihm übertragenen Arbeiten gewissenhaft auszuführen, 15. die Ordnung im Praktikumsbetrieb und die Unfallverhütungsvorschriften zu beachten sowie alle Betriebsmittel sorgsam zu behandeln, 16. die Interessen des Praktikumsbetriebes wahrzunehmen und über Vorgänge, die dieses erfordern, Verschwiegenheit zu bewahren, 17. bei Fernbleiben von der Arbeit, den Betrieb und die BBS II Stade unverzüglich zu benachrichtigen und bei Erkrankung eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. 18. einen Praktikumsbericht über ihre Tätigkeit zu erstellen. 4 Pflichten des Betriebes Der Praktikumsbetrieb übernimmt die Ausbildung der Schülerin/des Schülers mit folgenden Verpflichtungen: 5. eine etwaige vorzeitige Auflösung der praktischen Ausbildung der BBS II Stade unverzüglich anzuzeigen, 6. der Praktikantin/dem Praktikanten auf unterschiedlichen Arbeitsplätzen einen möglichst umfassenden Überblick über betriebliche Abläufe sowie Inhalte einer entsprechenden Berufsausbildung zu vermitteln. 5 Pflichten der gesetzlichen Vertreter Bei Minderjährigen hat die/der mit unterzeichn ende gesetzliche Vertreterin/Vertreter die Schülerin/den Schüler zur Erfüllung ihrer/seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag anzuhalten. Sie/Er haftet neben der Schülerin/dem Schüler für alle vorsätzlich oder grob fahrlässig und rechtswidrig von dieser/diesem angerichteten Schäden als Selbstschuldner.

9 6 Zeugnis Nach Ablauf der Praktikumszeit stellt der Ausbildungsbetrieb eine Bescheinigung für die BBS II Stade aus. Sie gibt Auskunft darüber, ob das Praktikum ordnungsgemäß, regelmäßig und erfolgreich abgeleistet wurde. 7 Jugendarbeitsschutzgesetz Bei Minderjährigen unterliegt das Praktikumsverhältnis den Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes. 8 Praktikumsentgelt Durch diesen Vertrag entsteht kein Rechtsanspruch auf eine Praktikumsbeihilfe. Wird dennoch ein Entgelt vereinbart, beträgt diese für die gesamte Praktikumszeit: 9 Versicherung Der/die Praktikant/Praktikantin ist über die Gemeindeunfallversicherung versichert, sofern er/sie während der Ableistung dieses Praktikums Schüler/Schülerin der BBS II Stade ist. Eine Schulbescheinigung wird zu Beginn des Praktikums vorgelegt. 10 Auflösung des Vertrages Der Praktikumsvertrag kann nach Ablauf der Probezeit nur dann mit einwöchiger Frist aufgelöst werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein Grund ist als wichtig anzusehen, wenn einem der Vertragspartner die Fortsetzung des Praktikumsverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Die Auflösung des Vertrages erfolgt durch schriftliche Erklärung und Begründung und ist der BBS II Stade unverzüglich mitzuteilen. Bei grobem Fehlverhalten kann auch eine fristlose Kündigung erfolgen. Ort Datum Praktikant/Praktikantin Ort Datum Erziehungsberechtigte Ort Datum Betrieb

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