Vertragsunterlagen und Verbraucherinformationen zur Sportect Rechtsschutzversicherung

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1 Allgemeine Versicherungs-AG Vertragsunterlagen und Verbraucherinformationen zur Sportect Rechtsschutzversicherung Inhaltsverzeichnis für Vertragsunterlagen - Hinweise zur Datenverarbeitung bei der Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG - Einwilligungen zur Datenübermittlung und zum Datenaustausch - Verbindliche Erklärung des Antragstellers - Gesonderte Belehrung nach 19 Abs. 5 VVG (Anzeigepflicht) - Dienstleister und Auftragnehmer der Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG - Wichtige Erklärungen des Antragstellers - Wichtige Hinweise zum Antrag - Hinweise und Erläuterungen zur Sportect Rechtsschutzversicherung - Information zur Antragstellung

2 Hinweise zur Datenverarbeitung bei der Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG Information zur Verwendung Ihrer Daten Zur Einschätzung des zu versichernden Risikos vor dem Abschluss des Versicherungsvertrags, zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses, insbesondere im Leistungsfall, benötigen wir personenbezogene Daten von Ihnen. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung dieser Daten ist grundsätzlich gesetzlich geregelt. Die deutsche Ver sicherungswirtschaft hat sich in den Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die deutsche Versicherungswirtschaft (Code of Conduct), dem die Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG beigetreten ist, verpflichtet, nicht nur die datenschutzrechtlich relevanten Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze streng einzuhalten, sondern auch darüber hinaus weitere Maßnahmen zur Förderung des Datenschutzes zu ergreifen. Erläuterungen dazu können Sie den Verhaltensregeln entnehmen, die Sie im Internet unter abrufen können. Unter der genannten Adresse können Sie auch eine Liste unserer Auftragnehmer, Kooperationspartner und der Dienstleister, zu denen nicht nur vorübergehende Geschäftsbeziehungen bestehen, abrufen. Auf Wunsch händigen wir Ihnen auch gern einen Ausdruck dieser Liste oder der Verhaltensregeln aus oder übersenden diese auf Wunsch per Post. Sie können auch Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten beantragen. Darüber hinaus können Sie die Berichtigung Ihrer Daten verlangen, wenn diese unrichtig oder unvollständig sind. Ansprüche auf Löschung oder Sperrung Ihrer Daten können bestehen, wenn deren Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung sich als unzulässig oder nicht mehr erforderlich erweist. Bitte wenden Sie sich an die Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG, Augustaanlage 25, Mannheim Tel.: / , Hinweis- und Informationssystem (HIS) Die informa HIS GmbH (Rheinstraße 99, Baden-Baden, betreibt das Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS). An das HIS melden wir ebenso wie andere Versicherungsunternehmen erhöhte Risiken. Verträge werden gemeldet, wenn ungewöhnlich häufig Rechtsschutzfälle gemeldet werden. Sollten wir Sie an das HIS melden, werden wir Sie darüber benachrichtigen. Bei der Prüfung Ihres Antrags auf Abschluss eines Versicherungsvertrags richten wir Anfragen zur Ihrer Person an das HIS und speichern die Ergebnisse der Anfragen. Erhalten wir einen Hinweis auf risikoerhöhende Besonderheiten, kann es sein, dass wir von Ihnen zusätzliche Informationen zu dem konkreten Grund der Meldung benötigen. Eine detaillierte Beschreibung des HIS finden Sie im Internet unter Einwilligungen zur Datenübermittlung und zum Datenaustausch Datenübermittlung an zuständige Vermittler Ich willige ein, dass die Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG und die NÜRNBERGER Allgemeine Versicherungs-AG, die selbst oder deren Vermittler meinen Vertrag vermittelt hat, meine allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen führen und an ihre für mich zuständigen Vermittler weitergeben dürfen. Die Weitergabe der Daten erfolgt nur soweit es zur bedarfsgerechten Vorbereitung oder Bearbeitung des Antrags bzw. Vertrags oder zur ordnungsgemäßen Durchführung der Versicherungsangelegenheiten des Kunden erforderlich ist. Dies ist insbesondere für Rückfragen des Kunden beim Vermittler oder zur Erfüllung der Beratungspflicht nach 6 VVG erforderlich. Unternehmen der NÜRNBERGER Versicherungsgruppe, die an einer zentralisierten Datenverarbeitung teilnehmen, sowie die Liste der Auftragnehmer und der Dienstleister, zu denen nicht nur vorübergehende Geschäftsbeziehungen bestehen, können Sie im Internet unter abrufen. Auf Wunsch händigt die NÜRNBERGER Allgemeine Versicherungs-AG Ihnen auch gern einen Ausdruck dieser Liste aus oder übersendet diese per Post. Bitte wenden Sie sich hierzu an die im Antrag angegebenen Kontaktdaten. Datenaustausch mit anderen Versicherungsunternehmen Ich bin verpflichtet, alle Fragen (z. B. über meinen Vorversicherer) vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten, da die Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG meine Angaben im Rahmen der Risikoprüfung benötigt. Ich willige jederzeit widerrufbar ein, dass die Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG im erforderlichen Umfang zur Überprüfung, Vervollständigung und Aufklärung von Widersprüchen meiner Angaben, diese Daten mit anderen Versicherern innerhalb von 5 Jahren nach Vertragsschluss austauschen kann. Dienstleisterliste Bitte beachten Sie die beigefügte Dienstleisterliste. Verbindliche Erklärung des Antragstellers Bevor Sie das Online-Antragsformular rechtsverbindlich absenden, lesen Sie bitte auf den Folgeseiten die Wichtigen Erklärungen des Antragstellers, die Wichtigen Hinweise zum Antrag und die Hinweise und Erläuterungen zu der Versicherung. Mit dem rechtsverbindlichen Absenden des Online- Antragsformulars erteilen Sie Ihre Zustimmung zu allen vorstehend gesondert hervorgehobenen datenschutzrechtlichen Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärungen. Sämtliche Erklärungen sind wichtiger Bestandteil des Vertrags. Mit dem Absenden machen Sie diese Erklärungen zum Inhalt Ihres Antrags. Die Risikoprüfung der Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG bewertet Ihre Angaben. Bitte beantworten Sie alle zum Ausfüllen und/oder Ankreuzen vorgesehenen Textfelder im Antrag vollständig und richtig. Geben Sie auch solche Umstände genau an, denen Sie nur geringe Bedeutung beimessen. Nur so stellen Sie sicher, dass Ihr Ver sicherungsschutz auch tatsächlich wirksam ist. Verletzen Sie diese vorvertragliche Anzeigepflicht, kann die Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG unter Umständen je nach Verschuldensgrad vom Vertrag zurücktreten, ihn anfechten, kündigen oder ändern und ggf. Leistungen (auch für bereits eingetretene Versicherungsfälle) verweigern. Bitte beachten Sie hierzu die gesonderte Belehrung nach 19 Abs. 5 VVG (Anzeigepflicht) auf den Folgeseiten. SHUK063_003_201604_Seite 1 von 4

3 Gesonderte Belehrung nach 19 Abs. 5 VVG (Anzeigepflicht) X882_ Mir ist bekannt, dass die nachfolgende Belehrung für alle beantragten Versicherungen gilt. Mir ist bekannt, dass bis zur Abgabe meiner Vertragserklärung alle mir bekannten gefahr erheblichen Umstände, nach denen in Textform gefragt ist, wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben sind. Sollte ich nach meiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme, in Textform nach gefahrerheblichen Umständen gefragt werden, bin ich insoweit zur Anzeige verpflichtet. Ich weiß, dass die Gesellschaft bei unzutreffenden oder un voll ständigen Angaben unter Umständen je nach Verschuldensgrad vom Vertrag zurücktreten, ihn anfechten, kündigen oder ändern und ggf. Leistungen (auch für bereits eingetretene Versicherungsfälle) verweigern kann. Welche Folgen können eintreten, wenn eine vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird? 1. Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes Verletze ich die vorvertragliche Anzeigepflicht, kann die Gesellschaft vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn ich nachweise, dass weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht hat die Gesellschaft kein Rücktrittsrecht, wenn sie den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätte. Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklärt die Gesellschaft den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalls, bleibt sie dennoch zur Leistung verpflichtet, wenn ich nachweise, dass der nicht oder nicht richtig angegebene Umstand weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht ursächlich war. Die Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn ich die Anzeigepflicht arglistig verletzt habe. Bei einem Rücktritt steht der Gesellschaft der Teil des Beitrags zu, der der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittser klärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht. 2. Kündigung Kann die Gesellschaft nicht vom Vertrag zurücktreten, weil ich die vorvertragliche Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig oder schuldlos verletzt habe, kann die Gesellschaft den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn die Gesellschaft den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätte. 3. Vertragsänderung Kann die Gesellschaft nicht zurücktreten oder kündigen, weil sie den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätte, werden die anderen Bedingungen auf Verlangen der Gesellschaft Vertragsbestandteil. Habe ich die Anzeigepflicht fahrlässig verletzt, werden die anderen Bedingungen auf Verlangen der Gesellschaft rückwirkend Vertragsbestandteil. Habe ich die Anzeigepflicht schuldlos verletzt, werden die anderen Bedingungen auf Verlangen der Gesellschaft erst ab der laufenden Ver siche rungs periode Vertragsbestandteil. Die Vertragsänderung kann (auch für bereits eingetretene Versicherungsfälle) zum Ausschluss des Versicherungsschutzes und damit der Leistungspflicht führen. Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 % oder schließt die Gesellschaft die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, kann ich den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die Vertragsänderung fristlos kündigen. Auf dieses Recht werde ich in einer gesonderten Mitteilung hingewiesen. 4. Ausübung der Rechte der Gesellschaft Die Gesellschaft kann ihre Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats schrift lich geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem die Gesellschaft von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von ihr geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangt. Bei der Ausübung dieser Rechte sind die Umstände anzugeben, auf die sich die Erklärung stützt. Zur Begründung kann die Gesellschaft nachträglich weitere Umstände angeben, wenn für diese die eben genannte Frist nicht verstrichen ist. Die Gesellschaft kann sich auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn sie den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannte. Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertrags änderung erlöschen mit Ablauf von 5 Jahren nach Vertragsabschluss. Dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt 10 Jahre, wenn ich die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt habe. 5. Stellvertretung durch eine andere Person Lasse ich mich bei Abschluss des Vertrags durch eine andere Person vertreten, so sind bezüglich der Anzeigepflicht, des Rücktritts, der Kündigung, der Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für die Ausübung der Rechte der Gesellschaft, die Kenntnis und Arglist meines Stellvertreters als auch meine eigene Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen. Ich kann mich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder meinem Stellvertreter noch mir Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Hinweis: Bitte prüfen Sie die Angaben und Erklärungen, die Sie oder der Vermittler für Sie in diesen Antrag oder in andere Schriftstücke geschrieben haben, auf Richtigkeit und Vollständigkeit. SHUK063_003_201604_Seite 2 von 4

4 Dienstleister und Auftragnehmer der Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG Liste der Dienstleister der Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG, die im Sinne der Artikel 21 und 22 der Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die deutsche Versicherungswirtschaft (Code of Conduct) personenbezogene Daten im Auftrag erheben und verarbeiten und/oder im Weg der Funktionsübertragung übermittelt bekommen können. Die folgende Liste nennt mögliche Dienstleister und Auftragnehmer der NRV Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG. Das bedeutet, dass für jede Datenverarbeitung, Datenerhebung und Datenübermittlung im Einzelfall geprüft wird, ob und wenn ja, welcher Dienstleister/Auftragnehmer beauftragt wird. Keinesfalls erfolgt eine automatische Datenübermittlung an jeden, der in der Liste genannt ist. Keine der unten genannten Gesellschaften verarbeitet Gesundheitsdaten. Das Bundesdatenschutzgesetz sieht neben dem Auskunftsrecht des Betroffenen auch ggf. bestehende Ansprüche auf Berichtigung, Löschung und Sperrung vor. Ergänzende Informationen zum Datenschutz und dessen Umsetzung bei der NRV Rechtsschutz finden Sie unter nrv-rechtsschutz.de/datenschutz. Dort finden Sie auch die aktuelle Liste der Dienstleister. Auftragnehmer, Kooperationspartner Einzelne Stellen NÜRNBERGER Allgemeine Versicherungs-AG GARANTA Österreich Versicherungs-AG VHV Allgemeine Versicherung AG Stuttgarter Lebensversicherung a. G. Mannheimer Versicherung AG Domcura AG Onesty Direkt GmbH Mannheimer AG Holding GSM Gesellschaft für Straf- und Manager-Rechtsschutz AG JURCALL GmbH JURCASH GmbH ADR GmbH InterEurope AG Interiura Datis Software März Network services GmbH SER Software Engineering GmbH Steria Mummert ISS Deutsche Post AG Deutsche Post Direkt GmbH Deutsche Post E-Post Solutions GmbH Künzler Städtereinigung GmbH Versicherungsombudsmann Übertragene Aufgaben Betreuungs-, Verkaufsförderungs- und Steuerungsaktivitäten in den Vertriebswegen, Zahlungsverkehr, Bestandsverwaltung Datenschutz-, Geldwäschebeauftragter, Personal, Recht Betreuungs-, Verkaufsförderungs- und Steuerungsaktivitäten in den Vertriebswegen Assistanceleistung Assistanceleistung Assistanceleistung juristische Tätigkeit, Schadenbearbeitung/Ausland juristische Tätigkeit, Schadenbearbeitung/Ausland Hosting und Housing, EDV Service und Wartung, EDV Service und Wartung, EDV Service und Wartung, EDV Porto und Versand Porto und Versand Porto und Versand Aktenvernichtung Schlichtung Auftragnehmer, Kooperationspartner Kategorien Rückversicherer Vermittler Rechtsanwälte Gutachter Mediatoren Übersetzer Auskunfteien Inkassounternehmen Risikoprüfung, Schadenprüfung Postservice, Bestandsverwaltung Prozessführung, Forderungseinzug Anspruchsprüfung Beratung Übersetzung Wirtschaftsauskünfte Inkasso Stand: SHUK063_003_201604_Seite 3 von 4

5 Wichtige Erklärungen des Antragstellers 1. Bindungsfrist Vorbehaltlich meines Widerrufsrechts nach 8 Versicherungsvertragsgesetz halte ich mich 1 Monat an den Antrag gebunden. Diese Bindungsfrist beginnt mit dem Tag der Antragstellung. 2. Widerrufsrecht Mein Vertrag gilt nach 8 Versicherungsvertragsgesetz auf der Grundlage des Versicherungsscheins und der für meinen Vertrag maßgeblichen Verbraucherinformationen (z. B. Versicherungsbedingungen) als abgeschlossen, wenn ich nicht innerhalb von 14 Tagen nach Überlassung dieser Unterlagen sowie nach Zugang der gesetzlich vorgesehenen Widerrufsbelehrung in Textform (z. B. Brief, Fax, ) widerrufe. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit meines Widerrufs ist dessen Absendedatum. 4. Beitragszahlung Kommt der Versicherungsvertrag zustande, ist der erste oder einmalige Beitrag (Einlösungsbeitrag) unverzüglich nach Abschluss des Vertrags zu zahlen, jedoch nicht vor dem mit mir vereinbarten Versicherungsbeginn. Alle weiteren Beiträge (Folgebeiträge) sind jeweils zum vereinbarten Fälligkeitstag an die Gesellschaft zu zahlen. 5. Beginn des Versicherungsschutzes Ich stimme mit dem Absenden des Online-Antrags zu, dass der Versicherungsschutz gegebenenfalls bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. In diesem Fall bin ich damit einverstanden, dass bei einem Widerruf die Beiträge, die auf die Zeit vor Ablauf der Widerrufsfrist entfallen, von der Gesellschaft einbehalten werden können. 3. Zweitschrift des Antrags Nach dem Absenden des Online-Antragsformulars kann ich die Aushändigung einer Zweitschrift des Versicherungsantrags an mich verlangen. Wichtige Hinweise zum Antrag 1. Vertragsrechtliche Bestimmungen Die gegenseitigen Rechte und Pflichten regeln sich nach dem Antrag einschließlich den sonstigen Anlagen zum Antrag, den unter Hinweise und Erläuterungen zu der Versicherung genannten Allgemeinen Versicherungsbedingungen, Besonderen Bedingungen und Klauseln, den zusätzlich vereinbarten Klauseln und nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es gelten die bei Vertragsabschluss gültigen Tarifbestimmungen des Versicherers. 2. Versicherungsbedingungen Für die Versicherung gelten die in den Hinweisen und Erläuterungen zu der Versicherung genannten Versicherungsbedingungen. Sie sind Bestandteil der Verbraucherinformationen. Beim sogenannten Invitatiomodell (siehe Information zur Antragstellung ) erhalten Sie die Versicherungsbedingungen zusammen mit den weiteren Verbraucherinformationen mit dem an Sie gerichteten Antrag auf Abschluss des Versicherungsvertrags der NÜRNBERGER. Auf Wunsch werden Ihnen die Versicherungsbedingungen auch schon vorher ausgehändigt. 3. Deckungszusagen Die selbstständige Abgabe von Deckungszusagen ist den Vermittlern verboten und ohne rechtliche Wirkung für die Gesellschaft. 4. Nebenabreden Nebenabreden sind nur dann verbindlich, wenn die Gesellschaft sie durch Aufnahme in den Versicherungsschein (Nachtrag) genehmigt. 5. Versicherungsteuer, Gebühren und Kosten Neben dem Beitrag wird die Versicherungsteuer erhoben. Gebühren und Kosten für die Aufnahme des Antrags oder aus anderen Gründen werden nicht er hoben. Hinweise und Erläuterungen zur Sportect Rechtsschutzversicherung Versicherungsbedingungen Es gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) NRV 2014 Plus. Information zur Antragstellung Für die weitere Bearbeitung Ihres Antrags ist es wichtig, ob Sie die Verbraucherinformationen gemäß der Informationspflichten nach 7 des Versicherungs vertrags gesetzes (VVG) vollständig erhalten haben. Diese Verbraucherinformationen umfassen: Das Produktinformationsblatt nach 4 der Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (VVG-InfoV) Allgemeine Informationen nach 1 VVG-InfoV Vertragsspezifische Informationen Allgemeine Vertragsdaten Informationen über die wesentlichen Leistungsmerkmale und die für den Tarif gültigen vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen Vertragsbedingungen Die jeweiligen Vertragsbedingungen Die Besonderen Vertragsbedingungen sowie Klauseln Zusätzliche Vereinbarungen und Erklärungen* Den Anhang zu den Allgemeinen Bedingungen Allgemeine Hinweise. * Sofern diese Gegenstand des von Ihnen gewünschten Versicherungsvertrags sind. Antragsmodell Wenn Sie die Verbraucherinformationen vollständig erhalten haben und dies im Antragsformular bestätigen, stellen Sie einen Antrag auf den von Ihnen gewünschten Versicherungsschutz. Die NÜRNBERGER kann Ihren Antrag in diesem Fall sofort annehmen, sofern keine anderweitigen Gründe entgegenstehen. Invitatiomodell Kann die NÜRNBERGER Ihren Antrag aus eben genannten Gründen nur zu geänderten Bedingungen annehmen, erhalten Sie von der NÜRNBERGER einen an Sie gerichteten Antrag auf Abschluss des Versicherungsvertrags mit den erforderlichen Änderungen und den dazugehörigen vollständigen Verbraucherinformationen. Sollten Ihnen die Verbraucherinformationen vor der Antragstellung nicht vollständig vorliegen, handelt es sich sofern Sie nicht gesondert auf einzelne noch fehlende Unterlagen ausdrücklich verzichten nicht um einen Antrag, sondern um eine Aufforderung an die NÜRNBERGER zur Vorlage eines an Sie gerich teten Antrags. Der Versicherungsschein kann in diesem Fall nicht sofort ausgestellt werden. Sie erhalten den gewünschten, an Sie gerichteten Antrag auf Abschluss des Versicherungsvertrags, sofern keine anderweitigen Gründe entgegenstehen. Dieser Antrag enthält die vollständigen Verbraucherinformationen. Dem an Sie gerichteten Antrag liegt eine sogenannte Annahmeerklärung bei. Sind Sie mit dem Antrag einverstanden, nehmen Sie diesen an, indem Sie die Annahmeerklärung unterschrieben zurück an die NÜRNBERGER senden. Sie erhalten erst dann den Versicherungsschein. Widerrufsrecht Sie haben nach 8 Versicherungsvertragsgesetz ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Diese Frist beginnt unabhängig von den eben genannten Verfahrensweisen am Tag nach dem Zugang des Versicherungsscheins, der vollständigen Verbraucherinformationen sowie der Belehrung über das Widerrufsrecht und dessen Rechtsfolgen. Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG Vorsitzender des Aufsichtsrates: Peter Meier Vorstand: Ralf Beißer (Sprecher), Michael Diener Sitz des Versicherers: Mannheim Handelsregister: Amtsgericht Mannheim HR B 179 Aufsichtsbehörde: Bei Beschwerden über das Versicherungsunternehmen kann sich der Versicherungsnehmer an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Bereich Versicherungen, Graurheindorfer Str. 108, Bonn wenden. Unser Unternehmen ist Mitglied im Verein Versicherungsombudsmann e.v., Leipziger Str. 121, Berlin. Sie können damit zusätzlich das für Sie kostenlose, außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch nehmen. NÜRNBERGER Allgemeine Versicherungs-AG Aufsichtsrat: Dr. Armin Zitzmann (Vorsitzender) Vorstand: Peter Meier (Sprecher), Walter Bockshecker, Stefan Kreß, Andreas Politycki, Hans-Jörg Schreiweis, Jürgen Wahner Sitz und Registergericht Nürnberg HRB 774 Deutsche Bank AG Nürnberg IBAN: DE , BIC: DEUTDEMM760 Versicherungsteuernummer 9116/802/01015 Anschrift der Generaldirektion: Nürnberg, Ostendstraße Nürnberg, Ostendstraße 100 Telefon Fax info@nuernberger.de SHUK063_003_201604_Seite 4 von 4

6 Inhaltsverzeichnis für Verbraucherinformationen Verbraucherinformationen nach VVG - Produktinformationsblatt Rechtsschutzversicherung - Verbraucherinformationen gemäß 1 VVG-InfoV - Bestimmungen bei Zahlung mittels SEPA-Basislastschrift (X951_201307) - Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung NRV 2014 Plus (ARB)

7 Produktinformationsblatt Rechtsschutzversicherung (RS018_001_17_201401) Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Ihnen einen ersten Überblick über die Ihnen angebotene Versicherung geben. Diese Informationen sind jedoch nicht abschließend. Der vollständige Vertragsinhalt ergibt sich aus dem Antrag, dem Versicherungsschein und den beigefügten Versicherungsbedingungen. Bitte lesen Sie daher die gesamten Vertragsbestimmungen sorgfältig. 1. Um welche Art der Versicherung handelt es sich? Wir bieten Ihnen eine Rechtsschutzversicherung an, die mit folgenden Versicherungsarten vereinbart werden kann: - Verkehrs-Rechtsschutz - Fahrer-Rechtsschutz - Verkehrs-Rechtsschutz für die Familie - Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz - TOP - oder - ECO - mit/ohne Arbeits-Rechtsschutz - Privat-Rechtsschutz für Nichtselbstständige ab 50 mit Einschlussmöglichkeit von Berufs-Rechtsschutz und Verkehrs-Rechtsschutz - Miet-/Eigentümer-Rechtsschutz - Vermieter-Rechtsschutz. Welche Versicherungsarten Vertragsgegenstand sind, entnehmen Sie bitte Ihrem Antrag. Grundlage Ihrer Rechtsschutzversicherung sind der Antrag, der Versicherungsschein und etwaige Nachträge sowie die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung, NRV 2014 Plus. 2. Welche Risiken sind versichert, welche Risiken sind nicht versichert? Die Lebensumstände, aus denen rechtliche Auseinandersetzungen und damit verbundene Kosten entstehen können, sind vielfältig. Deshalb bieten wir Rechtsschutz für unterschiedliche Gebiete an, je nach Ihren persönlichen Umständen. Wir erbringen und vermitteln Dienstleistungen zur Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen und tragen die erforderlichen Kosten (z. B. Anwaltsgebühren und Gerichtskosten) im vereinbarten Umfang bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ihrem Antrag und den 21 bis 29 der Allgemeinen Rechtsschutz Bedingungen, NRV 2014 Plus. Bestimmte Kosten sind nicht im Leistungsumfang der Versicherung enthalten, z. B. eine vereinbarte Selbstbeteiligung. Besonders weisen wir darauf hin, dass bei einem Vergleich von Ihnen selbst zu tragende Kosten entstehen können. Um dies zu vermeiden, nehmen Sie bitte vor Abschluss des Vergleiches Kontakt mit uns auf. Rechtliche Auseinandersetzungen oder Beratungsbedarf können mehrere Ursachen haben. Versicherungsschutz besteht, wenn die erste Ursache nach Beginn des Versicherungsschutzes liegt. Beachten Sie bitte, dass in bestimmten Fällen eine Wartezeit vereinbart ist: Versicherungsschutz besteht, wenn die erste Ursache nach Ablauf der Wartezeit eingetreten ist. Einzelheiten entnehmen Sie bitte 4 Absatz 1 der Allgemeinen Rechtsschutz Bedingungen, NRV 2014 Plus. Ihrem Antrag können Sie weitere Einzelheiten entnehmen (z. B. Versicherungssumme, Selbstbeteiligung). 3. Wie hoch ist Ihr Beitrag, wann müssen Sie ihn bezahlen und was sind die Folgen unterbliebener oder verspäteter Zahlung? Die Höhe des bzw. der von Ihnen zu entrichtenden Beiträge ist abhängig vom konkret gewählten Versicherungsschutz und der vereinbarten Laufzeit. Versicherer: NRV Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG

8 Den voraussichtlich zu zahlenden Beitrag und den Turnus der Zahlweise entnehmen Sie bitte dem Antrag. Bitte beachten Sie, dass endgültige Angaben zur Beitragshöhe erst nach Auskunft über Ihren Schadenverlauf möglich sind. Der im Versicherungsschein genannte erste oder einmalige Beitrag wird unverzüglich nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Sie haben diesen Beitrag dann unverzüglich (d. h., spätestens innerhalb von 14 Tagen) zu zahlen. Ein Folgebeitrag ist zu dem im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen Zeitpunkt fällig und zu zahlen. Zahlen Sie nicht oder nicht rechtzeitig, gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz. Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ihrem Antrag und 9 der Allgemeinen Rechtsschutz Bedingungen, NRV 2014 Plus. 4. Welche Leistungen sind ausgeschlossen? Wir können nicht alle denkbaren Fälle versichern, denn sonst müssten wir einen erheblich höheren Beitrag verlangen. Deshalb haben wir einige Fälle aus dem Versicherungsschutz herausgenommen. Nicht versichert sind insbesondere die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit - dem Erwerb oder der Veräußerung eines Baugrundstücks, - der Planung und Errichtung eines Gebäudes oder Gebäudeteils, - genehmigungs- und/oder anzeigepflichtigen Umbaumaßnahmen, - der Finanzierung eines Baugrundstücks oder Gebäudes sowie dessen Umbaus, - Spiel- oder Wettverträgen, Gewinnzusagen sowie Termin- oder vergleichbaren Spekulationsgeschäften. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Einzelheiten und eine vollständige Aufzählung der Ausschlussgründe entnehmen Sie bitte 3 und 5 Absatz 3 und 4 der Allgemeinen Rechtsschutz Bedingungen, NRV 2014 Plus. 5. Welche Pflichten haben Sie beim Vertragsabschluss und welche Folgen können Verletzungen dieser Pflichten haben? Damit wir Ihren Antrag ordnungsgemäß prüfen können, müssen Sie die im Antragsformular enthaltenen Fragen unbedingt wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Wenn Sie bereits rechtsschutzversichert sind oder waren, nennen Sie uns bitte die Rechtsschutzversicherer, bei denen Sie oder Ihr Ehe- oder Lebenspartner versichert sind oder waren. Unrichtige Angaben können zur Anfechtung des Vertrags führen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ihrem Antrag. 6. Welche Pflichten haben Sie während der Vertragslaufzeit und welche Folgen können Verletzungen dieser Pflichten haben? Wenn Ihre im Versicherungsantrag oder später zum Vertrag gemachten Angaben aufgrund geänderter Umstände angepasst werden müssen, sprechen Sie uns bitte an. Haben Sie den Verkehrs-, Fahrer- oder Fahrzeug-Rechtsschutz versichert, müssen Sie beispielsweise dafür Sorge tragen, dass der Fahrer die vorgeschriebene Fahrerlaubnis hat. Tun Sie dies nicht, kann eine Verletzung der Pflichten schwerwiegende Konsequenzen für Sie haben. Je nach Schwere der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Unter Umständen können wir uns auch vorzeitig vom Vertrag lösen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den 11, 21 Absatz 8, 22 Absatz 5, 26 Absatz 5, 27 Absatz 5 und 28 Absatz 6 der Allgemeinen Rechtsschutz Bedingungen, NRV 2014 Plus. 7. Welche Pflichten haben Sie im Schadenfall und welche Folgen können Verletzungen dieser Pflichten haben? Bitte setzen Sie sich schnellstens mit uns in Verbindung, um die Reichweite des Versicherungsschutzes abzuklären. Gerne helfen wir Ihnen auch bei der Auswahl eines kompetenten Fachmannes für Ihr Rechtsproblem. Selbstverständlich müssen Sie uns und Ihren Anwalt vollständig und wahrheitsgemäß über den Sachverhalt informieren. Eine Verletzung der Pflichten kann schwerwiegende Konsequenzen für Sie haben. Je nach Schwere der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Einzelheiten entnehmen Sie bitte 17 der Allgemeinen Rechtsschutz Bedingungen, NRV 2014 Plus

9 8. Wann beginnt und endet Ihr Versicherungsschutz? Der Versicherungsschutz beginnt zum im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn die Zahlung des Beitrags rechtzeitig erfolgt. Den bei Erteilung dieses Blattes zugrunde gelegten Zeitpunkt für den Beginn Ihres Versicherungsschutzes entnehmen Sie bitte Ziffer 3 dieses Blattes. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr, verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn Sie oder wir den Vertrag nicht spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit kündigen. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mehr als drei Jahren, können Sie diesen schon zum Ablauf des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Beachten Sie auch hier, dass uns Ihre Kündigung hierbei drei Monate vor Ablauf der ersten drei Jahre Ihrer Vertragslaufzeit oder jedes darauf folgenden Jahres zugehen muss. Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ihrem Antrag und 8 der Allgemeinen Rechtsschutz Bedingungen, NRV 2014 Plus. 9. Wie können Sie Ihren Vertrag beenden? Neben den unter Ziffer 8 dieses Blattes beschriebenen Kündigungsmöglichkeiten zum Ablauf des Vertrags stehen Ihnen weitere Kündigungsrechte zu, z. B. bei einer Beitragsanpassung, einer Beitragserhöhung wegen einer Gefahrerhöhung oder einer unberechtigten Ablehnung des Versicherungsschutzes; ferner können Sie oder wir den Vertrag auch vorzeitig kündigen, wenn wir innerhalb von zwölf Monaten für mindestens zwei Rechtsschutzfälle die Leistungspflicht bejaht haben. Einzelheiten entnehmen Sie bitte 10, 11 und 13 der Allgemeinen Rechtsschutz Bedingungen, NRV 2014 Plus.

10 Allgemeine Informationen nach 1 der Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (VVG-InfoV) 1. Identität des Versicherers Ihr Versicherer ist die Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG Augustaanlage 25, Mannheim. Sie hat die Rechtsform einer Aktiengesellschaft. Sitz und Registergericht sind in Mannheim (HRB 179). 2. Ansprechpartner im Ausland Entfällt 3. Ladungsfähige Anschrift des Versicherers Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG Sitz und Registergericht: Mannheim HRB 179 Vorsitzender des Aufsichtsrats: Peter Meier Vorstand: Ralf Beißer (Sprecher), Michael Diener Anschrift: Augustaanlage 25, Mannheim Telefon: Telefax: Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers und zuständige Aufsichtsbehörde Gegenstand der Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG ist der unmittelbare und mittelbare Betrieb einer Rechtsschutzversicherung. Sie steht unter der staatlichen Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bereich Versicherungen, Graurhein dorfer Str. 108, Bonn bzw. Postfach 1253, Bonn. 5. Zugehörigkeit zu einem Sicherungsfonds Entfällt 6. Wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung a) Die für das Versicherungsverhältnis geltenden Bedingungen sind den Ihnen ausgehändigten Unterlagen beigefügt. Auf Ihren Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. b) Angaben über die Art, den Umfang, die Fälligkeit und die Erfüllung der Leistung des Versicherers finden Sie in dem Versicherungsschein sowie in den Versicherungsbedingungen, besonderen Vereinbarungen und Klauseln. 7. Gesamtpreis der Versicherung Den gesamten zu entrichtenden Beitrag für Ihren Rechtsschutzvertrag können Sie dem beigefügten Versicherungsschein entnehmen. Falls Sie zusätzliche Leistungen (Zusatzversicherungen) eingeschlossen haben, finden Sie an dieser Stelle auch die Aufteilung des Beitrags auf Haupt- und Zusatzversicherungen. 8. Zusätzliche Kosten Zusätzlich zu dem unter Punkt 7 genannten Gesamtpreis der Versicherung werden von uns keine weiteren planmäßigen Gebühren oder Kosten erhoben. Falls aus besonderen, von Ihnen veranlassten Gründen ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand verursacht wird, können wir die in solchen Fällen durchschnittlich entstehenden Kosten als pauschalen Abgeltungsbeitrag gesondert in Rechnung stellen. Dies gilt beispiels weise bei Erteilung einer Ersatzurkunde oder von Abschriften des Versicherungsscheins, schriftlicher Fristsetzung bei Nichtzahlung von Folgebeiträgen, Verzug bei Folgebeiträgen, Rückläufern im Lastschriftverfahren, Durchführung von Vertragsänderungen. 9. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und Erfüllung Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung, insbesondere zur Zahlungsweise der Beiträge, können Sie dem Versicherungsschein sowie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen und besonderen Vereinbarungen und Klauseln entnehmen. 10. Befristung der Gültigkeitsdauer dieser Informationen Die Ihnen zur Verfügung gestellten Verbraucherinformationen sind für den Zeitraum von 6 Wochen gültig, sofern der gewählte Tarif nicht früher für den Verkauf geschlossen werden muss. 11. Kapitalanlagerisiko Entfällt 12. Angaben über das Zustandekommen des Vertrages/Versicherungsschutzes Der Versicherungsschutz beginnt, wenn der Vertrag geschlossen worden ist, jedoch nicht vor dem mit Ihnen vereinbarten, in dem beigefügten Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn. Ihr Vertrag gilt als geschlossen, wenn wir Ihren Antrag auf Abschluss des Versicherungsvertrags angenommen haben bzw. wenn wir Ihre Annahmeerklärung zu unserem Antrag erhalten haben. Ist der erste Beitrag bei Eintritt des Versicherungsfalls noch nicht gezahlt, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet (vgl. Punkt 9). Vorbehaltlich Ihres Widerrufsrechts nach 8 Versicherungsvertragsgesetz ist der Versicherer berechtigt, Ihren Antrag auf Abschluss eines Versicherungsvertrages bis zum Ablauf von einem Monat anzunehmen. Diese Annahmefrist beginnt mit dem Tag der Antragstellung. Haben wir Ihnen einen Antrag auf Abschluss eines Versicherungsver trages unterbreitet, so halten wir uns 6 Wochen an diesen Antrag gebunden. 13. Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E- Mail) widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weiteren Informationen nach 7 Absatz 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) in Verbindung mit den 1 und 4 der VVG- Informationspflichtenverordnung und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben, jedoch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß 312i Absatz 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in Verbindung mit Artikel 246c des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist an folgende Adresse zu richten: Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG Augustaanlage Mannheim info@nrv-rechtsschutz.de Telefax: Sie können den Widerruf auch an die zuständige Generalagentur richten.

11 Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz, und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil des Beitrags, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil des Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich um einen Betrag, den Sie nach folgender Formel errechnen können: Anzahl der Tage, an denen Versiche rungsschutz bestanden hat, multipliziert mit 1/360 des im Versicherungsschein ausgewiesenen Jahresbeitrags. Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z.b.zinsen) herauszugeben sind. Haben Sie Ihr Widerrufsrecht nach 8 VVG wirksam ausgeübt, sind Sie auch an einen mit dem Versicherungsvertrag zusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebunden. Ein zusammenhängender Vertrag liegt vor, wenn er einen Bezug zu dem widerrufenen Vertrag aufweist und eine Dienstleistung des Versicherers oder eines Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen dem Dritten und dem Versicherer betrifft. Eine Vertragsstrafe darf weder vereinbart noch verlangt werden. Besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt wurde, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Widerrufen Sie einen Ersatz vertrag, so läuft Ihr ursprünglicher Versicherungsvertrag weiter. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat. 14. Laufzeit des Vertrages Den vereinbarten Versicherungsbeginn finden Sie im Versicherungsschein. Dort ist auch der vereinbarte Ablauf der Versicherung angegeben. 15. Beendigung des Vertrages Der vereinbarte Ablauf der Versicherung ist im Versicherungsschein angegeben. Nähere Angaben zu den vertraglichen Kündigungsbedingungen finden Sie in den beigefügten Allgemeinen Versicherungsbedingungen, besonderen Vereinbarungen und Klauseln. 17. Vertragsklausel über das auf Ihren Vertrag anwendbare Recht und über das zuständige Gericht Auf Ihren Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Informationen über das zuständige Gericht finden Sie in den beigefügten Allgemeinen Versicherungsbedingungen. 18. Sprache der Versicherungsbedingungen, der Kommunikation und dieser Information Auf Ihren Vertrag findet die deutsche Sprache Anwendung. Das bedeutet, dass alle Vertragsunterlagen, wie zum Beispiel die Versicherungsbedingungen, diese Information und die übrigen Verbraucherinformationen, und auch die Kommunikation während der Laufzeit Ihres Vertrages in deutscher Sprache verfasst sind bzw.erfolgt. 19. Außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren Unser Unternehmen ist Mitglied im Verein Versicherungsombudsmann e. V. Sie können damit das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch nehmen. Den Ombudsmann der Versicherungen erreichen Sie wie folgt: Tel.: (kostenfrei) Falls Ihr Telefondienstanbieter oder der Netzvertrag keine Verbindung zu 0800er-Nummern ermöglicht oder wenn Sie aus dem Ausland anrufen, erreichen Sie den Ombudsmann kostenpflichtig unter Oder im Internet unter Fax: (kostenfrei) Post: Versicherungsombudsmann e. V. Leipziger Str Berlin beschwerde@versicherungsombudsmann.de Von der Inanspruchnahme des kostenlosen außergerichtlichen Streitschlichtungsverfahrens unberührt bleibt die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten. 20. Beschwerdemöglichkeit bei der Aufsichtsbehörde Bitte richten Sie bei Unstimmigkeiten Ihre Beschwerden an uns oder den betreuenden Vermittler. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, sich an die unter Punkt 4 genannte zuständige Aufsichtsbehörde zu wenden. 16. Abweichendes Recht bei Vertragsanbahnung Entfällt

12 Allgemeine Versicherungs-AG Bestimmungen bei Zahlung mittels SEPA-Basislastschrift (X951_201307) Für die Durchführung der Beitragszahlung mittels SEPA-Basislastschrift gelten diese Bestimmungen: 1. Erteilung des SEPA-Basislastschriftmandats (1) Der Versicherungsnehmer erteilt dem Versicherer zur Durchführung der Beitragszahlung ein SEPA-Basislastschriftmandat. Darin ermächtigt der Versicherungsnehmer den Versicherer, Zahlungen von seinem Konto mittels SEPA-Basislastschrift einzuziehen. Zugleich weist er seinen Zahlungsdienstleister (in der Regel seine kontoführende Bank) an, die von dem Versicherer auf das Konto des Versicherungsnehmers gezogenen SEPA-Basislastschriften einzulösen. (2) Das SEPA-Basislastschriftmandat enthält ferner - den Namen des Versicherers, seine Adresse und seine Gläubiger- Identifikationsnummer. - die Angabe, ob das Mandat für wiederkehrende Zahlungen oder eine einmalige Zahlung gegeben wird. - den Namen, die Adresse, die Kontoverbindung und die Unterschrift des Versicherungsnehmers. (3) Die Mandatsreferenznummer wird vom Versicherer gesondert vergeben und dem Versicherungsnehmer nachträglich bekannt gegeben. (4) Wird statt des Versicherungsnehmers eine andere Person als Beitragszahler (= abweichender Beitragszahler) vereinbart, sind die Regelungen der Ziffer 3 zu beachten. 2. Vorabankündigung (Pre-Notification) (1) Der Versicherer wird dem Versicherungsnehmer den SEPA-Basislastschrifteinzug spätestens 5 Kalendertage vor der Fälligkeit der 1. SEPA-Basislastschriftzahlung ankündigen beziehungsweise im Rahmen einer Einmalzahlung spätestens 5 Kalendertage vor der Fälligkeit der einmaligen SEPA-Basislastschriftzahlung (Vorabankündigung/Pre- Notification). (2) Bei wiederkehrenden Lastschriften mit gleichen Lastschriftbeträgen erfolgt eine einmalige Vorabankündigung vor dem 1. SEPA-Basislastschrifteinzug; verändert sich der einzuziehende Lastschriftbetrag (z. B. durch eine Beitragserhöhung), erhält der Versicherungsnehmer eine neuerliche Vorabankündigung spätestens 5 Kalendertage vor der Fälligkeit des neuen Lastschriftbetrags. (3) Wird ein abweichender Beitragszahler vereinbart, sind die Regelungen der Ziffer 3 zu beachten. 3. Besonderheiten bei abweichendem Beitragszahler (1) Wird ein abweichender Beitragszahler vereinbart, erteilt dieser dem Versicherer zur Durchführung der Beitragszahlung ein SEPA-Basislastschriftmandat. Darin ermächtigt der abweichende Beitragszahler den Versicherer, Zahlungen von seinem Konto mittels SEPA-Basislastschrift einzuziehen, und weist zugleich seinen Zahlungsdienstleister an, die von dem Versicherer auf das Konto des abweichenden Beitragszahlers gezogenen SEPA-Basislastschriften einzulösen. Im SEPA-Basislastschriftmandat sind der Name, die Adresse, die Kontoverbindung und die Unterschrift des abweichenden Beitragszahlers aufzunehmen. (2) Die Mitteilung der Mandatsreferenznummer nach Ziffer 1 (3) sowie die Vorabankündigung (Pre-Notification) nach Ziffer 2 werden gegenüber dem Versicherungsnehmer und dem abweichenden Beitragszahler vorgenommen. (3) Der Versicherungsnehmer als unser Vertragspartner ist verpflichtet, Änderungen beim abweichenden Beitragszahler (insbesondere eine Adressänderung) unverzüglich dem Versicherer mitzuteilen. Der Versicherungsnehmer stellt sicher, dass der abweichende Beitragszahler mit der Übermittlung der Änderungen der personenbezogenen Daten an den Versicherer einverstanden ist. Kann eine Lastschrift nicht eingelöst werden, weil der Versicherungsnehmer diese Pflicht nicht erfüllt hat, muss er dem Versicherer den daraus entstehenden Schaden ersetzen. 4. Haftung bei Rücklastschriften Verursacht der Versicherungsnehmer schuldhaft eine Rücklastschrift (z. B. durch unrichtige Angaben im SEPA-Basislastschriftmandat oder durch Unterlassen der Mitteilung von Änderungen), hat er dem Versicherer den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen

13 Vermittelt durch: Leistungen und Bedingungen NRV 2014 Plus* Unbegrenzte Versicherungssumme Wartezeit nur 2 Monate ganzjährige Weltdeckung *Versicherer: Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG Partnerunternehmen der NÜRNBERGER Versicherungsgruppe Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG Augustaanlage 25, Mannheim Telefon Telefax info@nrv-rechtsschutz.de

14 Leistungen und Bedingungen NRV 2014 Plus 2 Allgemeine Hinweise 1. Was ist im Schadenfall zu beachten? JURCALL erste Hilfe Für eine erste Einschätzung Ihres Problems können Sie als NRV- Kunde bei JURCALL anrufen der kompetenten Anwaltshotline. Ohne zusätzlichen Versicherungsbeitrag. Sie können Ihr Rechtsproblem aber auch per übermitteln. Bei JURCALL beraten Sie unabhängige und erfahrene Anwälte direkt, kosten- und gebührenfrei, per Telefon oder per . So oft Sie wollen und auf allen Rechtsgebieten. Sogar wenn Sie Rat in einer nicht versicherten Angelegenheit benötigen. Selbstverständlich bekommen Sie auch einen qualifizierten Anwalt in Ihrer Nähe vermittelt. Fristen Lassen Sie sich gleich telefonisch von JURCALL beraten, wenn der Schadenfall eingetreten ist. Dies ist besonders wichtig, um gesetzlich vorgeschriebene Fristen einzuhalten. Fristen werden gesetzt z. B. bei gerichtlichen Verfahren, Strafbefehlen, Bußgeldbescheiden, Kündigungsschutzklagen, Mahn- und Vollstreckungsbescheiden sowie bei allen Rechtsbehelfen, wie Widerspruch, Einspruch, Berufung, Revision usw. Weitere Einzelheiten über das Verhalten nach dem Eintritt des Versicherungsfalles entnehmen Sie bitte aus 17 der Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen. Mediation Möchten Sie einer langwierigen gerichtlichen Auseinandersetzung lieber aus dem Weg gehen und trotzdem Ihren Fall zu Ihrer Zufriedenheit lösen? Dann bieten wir Ihnen die Möglichkeit der außergerichtlichen Konfliktlösung, bei der Sie ein unabhängiger Vermittler, der Mediator, auf dem Weg zu einem Kompromiss mit Ihrem Gegenüber begleitet. Für den Fall, dass Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, so rechnen wir diese nicht an, wenn Sie den von der NRV vermittelten Mediator für die Problemlösung nutzen. Sie zahlen auch keine Selbstbeteiligung, wenn die Mediation nicht erfolgreich war und Sie in derselben Angelegenheit nun einen Rechtsanwalt benötigen. Vorausgesetzt ist, dass Sie mindestens drei Jahre bei der NRV versichert sind und in dieser Zeit keine Kostendeckungsanfrage bei der NRV gestellt haben. Ausland Im Ausland ist die Schadenabwicklung meistens schwierig und zeitraubend. Hier bewährt sich die Hilfe der NRV ganz besonders. Denn durch unsere Unterstützung und den Einsatz eines ausländischen Anwalts kann Ihr Recht schneller und besser durchgesetzt werden. Vertragsinhalte Haben Sie Fragen zu Ihrer Rechtsschutzversicherung oder möchten Sie wissen, ob Ihr Vertrag Ihren aktuellen Schaden absichert? Dann rufen Sie unser Service-Center an (Tel ). Hier erhalten Sie alle Auskünfte, die Sie für Ihre Unterlagen oder für Ihren Rechtsfall benötigen. 2. Welche Kosten übernimmt Ihre NRV-Rechtsschutzversicherung? Sie zahlt die Kosten und Kostenvorschüsse, die zur Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen notwendig sind. Diese sind vor allem»» die gesetzlichen Gebühren Ihres Anwalts,»» die Gerichtskosten einschließlich der Zeugengelder und Sachverständigengebühren sowie Vollstreckungskosten,»» die dem Gegner durch die Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen entstandenen Kosten, soweit Sie zu deren Erstattung verpflichtet sind;» die Kosten eines von der NRV vermittelten Mediators. Diese Kosten trägt die NRV in unbegrenzter Höhe (Ausnahmen: Kosten für Sachverständige, Kosten für den von der NRV vermittelten Mediator). Für Strafkautionen werden bis zu als Darlehen bereitgestellt. Außerdem sorgt die NRV bei Verfahren im Ausland für die Übersetzung notwendiger Unterlagen und in Strafsachen für die Stellung einer Kaution. Geldstrafen und Bußgelder darf Ihnen die NRV allerdings nicht abnehmen. Ihr Rechtsschutz gilt in ganz Europa und in allen Mittelmeerländern. In einigen Rechtsschutzbereichen besteht sogar weltweiter Versicherungsschutz. 3. Welche Lebensbereiche können versichert werden? Sie sind nichtselbstständig: Rechtsschutz gibt es für Sie»» als Privatperson,»» als Kraftfahrer»» und als Berufstätigen. Das Risiko als Kraftfahrer wird durch den Verkehrs-Rechtsschutz oder den Fahrer-Rechtsschutz abgedeckt. Besteht eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung, sind Sie, Ihr Lebenspartner und die minderjährigen Kinder auch als Fußgänger, Radfahrer und Fahrgast sowie als Eigentümer, Halter oder Fahrer von Kleinkrafträdern, Fahrrädern mit Hilfsmotor und Leichtkrafträdern versichert. Der Fahrer-Rechtsschutz für Personen, die nur fremde Fahrzeuge lenken schützt den Versicherungsnehmer auch als Fahrgast, Fußgänger und Radfahrer. Die sonstigen Lebensbereiche werden durch den Privat- und Berufs-Rechtsschutz abgesichert. Für Nichtselbstständige besteht dabei Rechtsschutz auch für berufliche Angelegenheiten. Als Nichtselbstständiger kann man sich für alle drei Bereiche Verkehr, Privat und Beruf mit dem kombinierten Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz absichern. Der Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken ist ein besonderes Risiko, das eingeschlossen werden kann. Sie sind selbstständig: Für den beruflichen und betrieblichen Bereich gibt es für Sie als Selbstständigen oder freiberuflich Tätigen den Berufs- oder Firmen-Rechtsschutz. Den Verkehrsbereich, den privaten Bereich und den Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter können Sie ebenfalls absichern. Auch der Bereich für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken kann eingeschlossen werden. Der Umfang Ihres Versicherungsschutzes ergibt sich aus Ihrem Versicherungsschein. Für die verschiedenen Lebensbereiche bietet die Rechtsschutzversicherung folgende Leistungen: Schadenersatz-Rechtsschutz z. B. für die Durchsetzung von gesetzlichen Schadenersatzansprüchen aufgrund erlittener Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch ein Verschulden anderer. Arbeits-Rechtsschutz wenn es zu Auseinandersetzungen aus einem Arbeitsverhältnis kommt. Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz wenn Sie Ihre Interessen als Haus-, Wohnungs- und Grundstückseigentümer oder als Mieter behaupten müssen.

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