Reglement Sehsüchte 2016

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1 Reglement Sehsüchte 2016 Reglement des 45. Internationalen Studentenfilmfestivals Sehsüchte der Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF Vom 20. bis 24. April 2016 veranstaltet die Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF zum 45. Mal das Internationale Studentenfilmfestival Sehsüchte, das größte Studentenfilmfestival Europas. Ausgerichtet von Master Studenten der Medienwissenschaft und vielen Helfern aus anderen Studiengängen werden an der Hochschule wieder aktuelle Filme junger Filmemacher aus der ganzen Welt gezeigt und der internationale Film und Fernsehnachwuchs nach Potsdam eingeladen. 1. Teilnahmebedingungen Für die Einreichung zum Sehsüchte Festival zugelassen sind: unverfilmte Drehbücher ab 45 Minuten Exposés (max. 10 Seiten) Filme und Videos aller Laufzeiten von Studierenden an Filmhochschulen sowie Filmdebüts und Werke junger Filmemacher, die außerhalb universitärer Strukturen entstanden sind. Dabei ist zu beachten! Filmbeiträge müssen nach dem 31. Dezember 2014 fertig gestellt worden sein. Für Filme ist kein Premierenstatus erforderlich. (Eine vorherige Teilnahme an einem deutschen oder ausländischen Filmfestival ist kein Ausschlusskriterium.) Das Sehsüchte Festival verlangt keine Einreichungsgebühr. Filme in nicht englischer Sprache müssen englisch untertitelt vorliegen. Beiträge können nach Veröffentlichung des Festivalprogramms nicht aus diesem zurückgezogen werden. 2. Einreichung der Beiträge und Fristen 2.1 Film Für die Einreichung eines Films/Videos müssen die Sichtungskopie (Filme) und die weiteren geforderten Unterlagen das Sehsüchte Festivalbüro spätestens am 15. Januar 2016 erreicht haben. Eine vollständige online Registrierung sowie die Einreichung des Films online via FilmFreeway ist erforderlich. Es ist wichtig, dass der Film per Download für das Festival zu Verfügung steht.

2 Es muss sicher gestellt werden, dass der Film bis zum 15.März 2016 online verfügbar ist. In Ausnahmefällen kann die Sichtungskopie als DVD eingereicht werden. Dabei ist zu beachten, dass die Registrierungsnummer (von Filmfreeway), Filmtitel, Filmkategorie und Filmdauer leserlich auf der DVD vermerkt sind. Eingereichte Sichtungskopi en werden nicht zurück geschickt Pitch! und Drehbuchpreis: Für die Einreichung eines Drehbuchs oder eines Exposés muss dieses in digitaler Form (pdf) mit allen weiteren geforderten Unterlagen spätestens am 15.Januar 2016 unter bzw. unter eingegangen sein. Einreichungen, die nach diesem Datum eintreffen, können von der Programmkommission nicht berücksichtigt werden. Alle Einreichungen müssen in deutscher Sprache verfasst sein. Es dürfen auch Teamarbeiten (max. zwei Personen) eingereicht werden, jedoch maximal eine Arbeit pro Person. 3. Anmeldung Die Filme müssen über filmfreeway.com eingereicht und registriert werden. Über einen Button auf der Sehsüchte Website wird auf filmfreeway weitergeleitet. 3.1 Format Sichtungskopie (wenn in Ausnahmenfällen der Film nicht online zu Verfügung gestellt wird) Die Sichtungskopie kann auf den Datenträgern DVD oder BluRay (PAL und Regionalcode 2 bzw. regionalcodefrei) eingereicht werden. 3.2 Sprachfassung Sichtungskopie Sichtungskopien in nicht englischer Sprache müssen englische Untertitel enthalten. Für Kinder und Jugendfilme gelten gesonderte Bestimmungen, die unter Punkt 5.6 Kinderfilm bzw. 5.7 Jugendfilm erläutert werden. 3.3 Versand der Sichtungskopien ( wenn in Ausnahmenfällen der Film nicht online zu Verfügung gestellt wird) Sendungen, die aus Ländern außerhalb der EU abgeschickt werden, müssen folgenden Hinweis tragen, um Zollgebühren möglichst gering zu halten: No commercial value, for cultural purposes only. Falls ein Warenwert einzutragen ist, sollte dieser so gering wie möglich angegeben werden. Unsere Adresse für die Einreichungen von Sichtungskopien und Einreichungsformularen lautet: Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF Sehsüchte Submission Marlene Dietrich Allee Potsdam Babelsberg Die durch die Zusendung der Sichtungskopien entstehenden Kosten haben die Bewerber selbst zu tragen. Alternativ zum Versand können die Filme nach Terminvereinbarung persönlich im Sehsüchte Büro in der Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF abgegeben

3 werden. 4. Festival Filmprogramm und Wettbewerb Alle Filme, die im kuratierten Festival Filmprogramm laufen, stehen im Wettbewerb! Mit der Einreichung stimmt der Einreichende der potentiellen Auswahl des betreffenden Werks für einen der Wettbewerbe zu. Bei Auswahl zum Festivalprogramm durch die Programmkommission wird eine Akkreditierung an die Urheber vergeben. Ein Rechtsanspruch bezüglich der Auswahl für das Festivalprogramm und die Wettbewerbe besteht nicht. 4.1 Auswahl und Programmierung Jedes eingereichte Werk (Film/Video, Drehbuch oder Exposé) wird für alle in Frage kommenden Festivalkategorien gesichtet. Die Auswahl und Programmierung der Werke sowie die Zuordnung zu den Wettbewerbssektionen erfolgen durch die Programmkommission in Abstimmung mit der Festivalleitung und auf der Grundlage der Sichtungskopien bzw. der Drehbücher und Exposés. Außerdem behält sich das Sehsüchte Festival vor, ein Werk, das für den Wettbewerb ausgewählt wird, ggf. auch in einer anderen als der ausgewählten Kategorie für einen oder mehrere Preise zu nominieren. Eine Benachrichtigung über eine Vorführung innerhalb des Festivalprogramms bzw. eine Teilnahme am Wettbewerb erfolgt bis spätestens zum 10. März 2016 per E Mail. Aus organisatorischen Gründen kann die Programmkommission leider nicht garantieren, dass auch Absagen verschickt werden. Nach Rücksprache mit der Programmkommission hat die Festivalleitung das Recht, alle in den Richtlinien nicht vorgesehenen Fälle bezüglich Einreichungen von Filmen, Drehbüchern und Exposés zu regeln sowie Ausnahmen in besonderen und begründeten Fällen zu gestatten. 5. Festivalkategorien, Auszeichnungen und Preise 5.1 Spielfilm: Diese Kategorie umfasst Werke mit hauptsächlich fiktionaler Handlung. In dieser Kategorie eingereichte Filme haben die Chance auf Preise in folgenden Wettbewerben: bester langer Spielfilm, bester kurzer Spielfilm. Die von der Programmkommission ausgewählten Spielfilme werden im Festivalprogramm gezeigt. 5.2 Dokumentarfilm: Diese Kategorie befasst sich mit Filmen, die tatsächlich Geschehenes beobachten und ggf. kommentieren. In dieser Kategorie eingereichte Filme haben die Chance auf Preise in folgenden Wettbewerben: bester langer Dokumentarfilm, bester kurzer Dokumentarfilm. Die von der Programmkommission ausgewählten Dokumentarfilme werden im Festivalprogramm gezeigt. 5.3 Animationsfilm: Diese Kategorie umfasst Filme, die durch eine gängige oder experimentelle Animationstechnik realisiert wurden. In dieser Kategorie eingereichte Filme haben die Chance auf den Preis im Wettbewerb um den besten Animationsfilm. Die von der Programmkommission ausgewählten Animationsfilme werden im Festivalprogramm gezeigt.

4 5.4 Musikvideo: Diese Kategorie umfasst Filme, die ein Musikstück filmisch umsetzen. In dieser Kategorie eingereichte Filme haben die Chance auf den Preis im Wettbewerb um das beste Musikvideo. Die von der Programmkommission ausgewählten Musikvideos werden im Festivalprogramm gezeigt. 5.5 Genrefilm: Diese Kategorie umfasst Filme, die einen auffälligen Bezug zum Thema Genre aufweisen. Ob Sci fi, Western, Horror, Action, Thriller oder Fantasy Der Kreativität sollen dabei keine Grenzen gesetzt sein. In dieser Kategorie eingereichte Filme haben die Chance auf den Preis im Wettbewerb um den besten Genrefilm. Dieser Preis wird von dem Publikum vergeben und orientiert sich ausschließlich an den Ergebnissen der Abstimmung. Die von der Programmkommission ausgewählten Genrefilme werden im Festivalprogramm gezeigt. 5.6 Kinderfilm: Diese Kategorie richtet sich an Zuschauer ab 6 Jahren. In dieser Kategorie eingereichte Filme haben die Chance auf den Preis im Wettbewerb um den besten Kinderfilm. Die von der Programmkommission ausgewählten Kinderfilme werden im Festivalprogramm gezeigt. Für diesen Wettbewerb gelten besondere Regeln zur Einreichung: Da die Kinderfilme während der Vorführung synchron eingesprochen werden, ist für jeden eingeladenen Film eine vollständige Dialogliste auf Deutsch (oder Englisch) erforderlich. 5.7 Jugendfilm: Diese Kategorie richtet sich an Zuschauer ab 12 Jahren. Die Filme lehnen sich inhaltlich und formal an die Erfahrungswelt von Jugendlichen an. In dieser Kategorie eingereichte Filme haben die Chance auf den Preis im Wettbewerb um den besten Jugendfilm. Die von der Programmkommission ausgewählten Jugendfilme werden im Festivalprogramm gezeigt. Für diesen Wettbewerb gelten besondere Regeln zur Einreichung: Alle Vorführkopien in einer anderen Sprache als Deutsch müssen entweder Englische oder Deutsche Untertitel enthalten. 5.8 Produzentenpreis: Die für diese Kategorie eingereichten Filme haben die Chance auf den Produzentenpreis, mit dem herausragende Leistungen von Studierenden deutscher Filmhochschulen im Bereich Produktion und production value honoriert werden. Die von der Programmkommission ausgewählten Filme dieser Kategorie werden im Festivalprogramm gezeigt. Für diesen Wettbewerb gelten besondere Regeln zur Einreichung: Teilnahmeberechtigt sind Studenten deutscher Filmhochschulen und ähnlicher Ausbildungsstätten in der Funktion des Produzenten eines Spiel, Kurz, Dokumentar oder Animationsfilms. Einreichung: 1. Für Einreichung, Anmeldung und Sichtungskopie siehe Punkt 2. Einreichung der Beiträge und Fristen und 3. Anmeldung Und folgende Unterlagen per E Mail an produzentenpreis@sehsuechte.de :

5 2. Kurze Synopsis 3. Biografie und Filmografie des Regisseurs und des Produzenten 4. Finanzierungsplan (und evtl. Rückflussplan) 5. Angaben zu Kooperationen und Sponsoring 6. Verwertungskonzept 7. Beschreibung der Produktion (und evtl. Drehpläne) 8. Begründung des Bewerbers welche besondere Leistung kreativ und wirtschaftlich erbracht wurde 9. Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung Die in digitaler Form (PDF) eingereichten Unterlagen dürfen eine Größe von 10MB nicht überschreiten. Wenn möglich sollten sie als eine Datei gesendet werden. Die Einreichung und die dazugehörigen Unterlagen müssen uns spätestens am 15 Januar 2016 erreicht haben. Fragen zur Einreichung können an gestellt werden. 5.9 Nicht Aufgeführtes (Sonstiges): Filme anderer, oben nicht aufgeführter Kategorien (z.b. Experimentalfilm, Tanzfilm, ) können ggf. durch die Festivalkommission zu einer der oben genannten Kategorien zugeordnet werden und haben die Chance für eine der oben genannten Preiskategorien nominiert und im Festivalprogramm gezeigt zu werden. Image oder Werbefilme sind nicht zugelassen Publikumspreis: Der unter den Festivalzuschauern beliebteste Film wird mit dem Publikumspreis ausgezeichnet. Dieser Preis wird unabhängig von den vorgegebenen Filmkategorien vergeben und orientiert sich ausschließlich an den Ergebnissen der Abstimmung Pitch!: In dieser Kategorie eingereichte Exposés haben die Chance auf einen Preis im Wettbewerb um die beste Projektidee. Im Rahmen der Veranstaltung präsentieren die nominierten Autorinnen und Autoren die Konzepte ihrer bisher unverfilmten Idee für einen Spiel oder Dokumentarfilm, eine Serie oder ein Showformat. Die Präsentation erfolgt als Pitch live vor einem Publikum und einer Jury. Das Exposé darf eine Länge von 10 DIN A4 Seiten nicht überschreiten. Vorab erhalten die eingeladenen Autorinnen und Autoren während der Festivalwoche die Gelegenheit zur Teilnahme an einem Pitch Coaching Workshop Drehbuch: In dieser Kategorie eingereichte Arbeiten haben die Chance auf einen Preis im Wettbewerb um das beste Drehbuch für einen Film. Eingereicht werden können alle Drehbücher ab einer Länge von 45 Minuten inklusive einer maximal zweiseitigen Inhaltsangabe. Die für den Wettbewerb nominierten Drehbücher werden im Rahmen einer Drehbuchlesung in Auszügen vor Publikum vorgetragen.

6 6. Jurys Über die Vergabe von Auszeichnungen und Preisen entscheiden unabhängige Jurys, bestehend aus Fachleuten und Persönlichkeiten aus der Filmbranche. Der Gewinner des Publikumspreises wird durch eine Abstimmung der Festivalbesucher ermittelt, Kinder und Jugendliche stimmen für die Preise für den besten Kinder und den besten Jugendfilm. Der Preis für den besten Pitch wird von Studierenden aus dem Studiengang Drehbuch/Dramaturgie der Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF bestimmt. 7. Programmauswahl (Betrifft nur die Filme, die für das Festival ausgewählt werden!!!) Im Fall der Auswahl des eingereichten Films durch die Programmkommission müssen eine Vorführkopie (Punkt 7.1) und weitere Unterlagen (Punkt 7.10) zur Verfügung gestellt werden. 7.1 Vorführformate Alle Filme müssen als SMPTE DCP eingereicht werden. ( 3 2 SMPTE Interop DCP Guidelines with Accessibility.pdf) 7.2 Einreichungsfrist und Versand der Vorführkopie Alle Vorführkopien der eingeladenen Wettbewerbsbeiträge müssen spätestens bis zum 01. April 2016 eingegangen sein. Unsere Einreichungs Adresse für die Vorführkopien lautet: Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF Sehsüchte Vorführkopie Marlene Dietrich Allee Potsdam Babelsberg Sendungen, die aus Ländern außerhalb der EU abgeschickt werden, müssen folgenden Hinweis tragen um Zollgebühren möglichst gering zu halten: No commercial value, for cultural purposes only. Falls ein Warenwert einzutragen ist, sollte dieser so gering wie möglich angegeben werden. Sehsüchte kann keine Transport, Zoll oder sonstigen Kosten übernehmen, die mit dem Versand der Vorführkopie und weiteren Unterlagen verbunden sind. Kosten, die wegen falscher Deklaration entstehen, müssen dem Absender in Rechnung gestellt werden. Alternativ kann eine Vorführkopie nach Terminvereinbarung persönlich im Sehsüchte Büro in der Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF abgegeben werden. 7.3 Sprachfassung Vorführkopie Vorführkopien in nicht englischer Sprache müssen englische Untertitel enthalten. Alle nicht englischsprachigen Filme des Festivalprogramms werden im Originalton mit englischen Untertiteln vorgeführt; nicht deutschsprachige Kinderfilme werden simultan auf deutsch eingesprochen. Jugendfilme, die nicht in deutscher Sprache sind, müssen englische oder deutsche Untertitel enthalten. Untertitel sollten sich am unteren Bildrand befinden, nicht innerhalb einer Letterbox.

7 7.4 Rückversand Vorführkopie Auf Wunsch wird die Kopie innerhalb von zwei Wochen nach Ende des Festivals zu der im Einreichungsformular angegebenen Adresse gesendet. Die Kosten für den Rückversand für die Vorführkopien trägt das Sehsüchte Festival. Der Festivalteilnehmer trägt die Gefahr des Hin, Rück und Weitertransports. 7.5 Versicherung Vorführkopie Die Festivalkopie wird durch den Festivalteilnehmer für die Zeit des Festivals leihweise zur Verfügung gestellt. Die Vorführqualität ist abhängig von der Richtigkeit und Vollständigkeit der technischen Angaben über Ton und Format. Der Versicherungsschutz für die Kopie beschränkt sich auf Seiten von Sehsüchte auf den Materialwert der Kopie und ist gültig ab dem Zeitpunkt des Eintreffens im Festivalbüro (Upload) bis zur Rücksendung an die im Einreichungsformular angegebene Adresse. Der Ersatz bei Verlust richtet sich nach der Deckung durch die Versicherung. Daneben wird die Haftung für leicht fahrlässiges Handeln durch Sehsüchte ausgeschlossen. Der Festivalteilnehmer trägt die Gefahr des Hin, Rück und Weitertransports. 7.6 Nutzungsrechte Die Vorführkopie wird durch den Festivalteilnehmer für die Zeit des Festivals leihweise kostenlos zur Verfügung gestellt. Die für das Festivalprogramm ausgewählten Werke werden im Rahmen des Sehsüchte Festivals (ggf. inklusive Sehsüchte on Tour ) bis zu fünf Mal öffentlich vorgeführt. Die einreichende Person bestätigt, dass im Falle einer Auswahl des eingereichten Films sämtliche erforderlichen Rechte für Sichtung und Vorführungen im Rahmen von Sehsüchte 2016 geklärt sind und an die Veranstalter übertragen werden. Mit der Einreichung erklärt der Einreichende Rechteinhaber an dem eingereichten Werk zu sein. Der Einreichende sichert zu, dass die zur Verfügung gestellten Materialien frei von Rechten Dritter sind. Für den Fall, dass Dritte gegenüber dem Sehsüchte Festival Ansprüche bzgl. der zur Verfügung gestellten Materialien und Werke geltend machen, hält der Einreichende Sehsüchte von diesen Ansprüchen frei und übernimmt auch die von Sehsüchte aufgewandten Kosten der erforderlichen Rechtsverteidigung. Sehsüchte wird den Einreichenden im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich informieren. Das Festival erhält weitere vergütungsfreie, räumlich und zeitlich beschränkte Rechte entsprechend der im Einreichungsformular getroffenen Auswahl. Das Festival behält sich vor, alle ausgewählten Arbeiten für Sichtungs und Vorführzwecke zu digitalisieren. 7.7 Screenings für Presse und Fachbesucher Akkreditierte Pressevertreter und Fachbesucher erhalten auf Wunsch die Möglichkeit alle Festivalbeiträge auf Basis der Vorführkopie zu sichten, sofern einem solchen Screening nicht ausdrücklich vor dem 23. März 2016 unter presse@sehsuechte.de schriftlich widersprochen wurde. 7.8 Archivierung der Sichtungskopien

8 Das Festival behält sich das Recht vor, ausgewählte Sichtungskopien für interne, nicht kommerzielle Zwecke zu nutzen und zu archivieren. 7.9 Weitere Unterlagen (Gilt nur für Filme, die im Festivalprogramm laufen!!!) Bei Auswahl des Filmbeitrages für das Festivalprogramm (weitere Informationen folgen mit der Zusage per ) werden zusätzliche Dokumente angefordert: 1. Vorführkopie (Mehr Informationen unter Punkt 7.) 2. 3 Standbilder (Stills) des eingereichten Films (jeweils digital, mindestens 1000x500px bei 300dpi, jpg) 3. Ein Foto des Regisseurs (digital, 600x800px bei 140dpi, jpg) benötigt. 4. Bio und Filmografie des Regisseurs 7.10 Online Katalog und Programmheft In einem Online Katalog System auf der Internetpräsenz des Festivals erscheinen die im Einreichungsformular genannten Informationen zu Titel, verwendeten Sprachen, Genre, Laufzeit, Produktionsjahr, Produktionsland, Produktionsfirma bzw. Institution, Farbe, ein oder mehrere Filmstills, ein Bild und eine Biografie und Filmografie der Regisseurin/ des Regisseurs, Credits und eine Kontaktadresse. Zur Kurzbeschreibung wird entweder die angegebene Synopsis komplett oder teilweise verwendet bzw. ein eigener Text verfasst. 8. Abschlussbemerkungen Die Anmeldung eines Films, eines Drehbuchs oder eines Exposés zum Sehsüchte Festival bedeutet die Anerkennung des Reglements. Der Anmeldende hat sich gegenüber dritten Personen, die an der Produktion beteiligt waren, zu vergewissern, dass diese mit der Teilnahme einverstanden sind. Ein Rechtsanspruch bezüglich der Auswahl für das Festivalprogramm besteht nicht. Die Festivalleitung hat das Recht, alle in den Richtlinien nicht vorgesehenen Fälle zu regeln sowie Ausnahmen in besonderen und begründeten Fällen zu gestatten. Über alle in diesem Reglement nicht enthaltenen Fragen entscheidet die Festivalleitung.

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