I. Vorbemerkungen und allgemeine Hinweise: 1. Gegenstand der Planung. Stellenrahmenplan; hier: Vorbemerkungen Seite 1 von 2

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1 Stellenrahmenplan; hier: Vorbemerkungen Seite 1 von 2 Stellenplanung für den Ev.-luth. Kirchenkreis D-Kreis Stand: Planung der Stellen und der Personalausgaben für den Planungszeitraum I. Vorbemerkungen und allgemeine Hinweise: 1. Gegenstand der Planung Gemäß 19 des Finanzausgleichsgesetzes - FAG - hat der Kirchenkreis "für die Erfüllung der kirchlichen Aufgaben im Kirchenkreis und den seiner Aufsicht unterstehenden kirchlichen Körperschaften eine Finanzplanung" zu entwickeln. Die Finanzplanung umfasst dabei a.) die allgemeine Finanzplanung, b.) die Stellenplanung und c.) das Gebäudemanagement. Genehmigungspflichtig ist nach 23 FAG lediglich die Stellenplanung (einschl. Konzepte sowie etwaiger en). Auf 22 Abs. 1 FAG wird verwiesen. Danach kann der Kirchenkreistag für die Dauer des Planungszeitraums den Kirchenkreisvorstand ermächtigen, en des Stellenrahmenplans vorzunehmen; der der Delegation sollte in der Finanzsatzung des Kirchenkreises bestimmt werden. Für den am beginnenden Planungszeitraum brauchen Sie uns nicht mehr die Einnahmen und Ausgaben (bisheriger Mustervordruck:"Finanzplanung") darlegen. Aus verschiedenen Gründen haben wir beschlossen, auf die Vorlage der Finanzplanung zu verzichten. Ein wesentlicher Grund war, dass sich die verschiedenen Einnahmen und Ausgaben nicht eindeutig abbilden lassen und der uns im Rahmen des Berichtswesens vorzulegende Jahresabschluss aussagekräftiger ist (Vermeidung Doppelaufwand). Die vom Kirchenkreistag zu beschließende und vom Landeskirchenamt nach 23 FAG zu genehmigende Stellenplanung bezieht sich mit Wirkung vom nur noch auf die Berufsgruppen, für die im Bericht des Perspektivausschusses (Aktenstück Nr. 98 der 23. Landessynode) personalwirtschaftliche Ziele definiert worden sind: Gemeindepastorinnen und Gemeindepastoren (unterproportionalen Kürzung), Diakonenstellen auf Kirchengemeinde- und Kirchenkreisebene proportionale Kürzung) sowie "Sicherung einer hinreichenden Anzahl von A- und B-Stellen für Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusikern und deren angemessene regionale Verteilung". Im Aktenstück werden weiterhin auch die Verwaltung sowie die in der allgemeinen Sozialarbeit bzw. in Beratungsstellen tätigen Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter in den Blick genommen. Weil aber sowohl die Verwaltungsstellen (Kirchenämter/Kirchenkreisämter) als auch die diakonischen Beratungsstellen überwiegend für mehrere Kirchenkreise zuständig sind und deshalb zunehmend budgetiert werden (der Träger der Verwaltungsstelle bzw. der Beratungsstelle stellt den Beteiligten die anteiliegen Bau-, Sach- und Personalkosten in Rechnung), verzichten wir darauf, dass im Stellenrahmenplan die Personalkosten für diese Bereiche gesondert dargestellt werden. Die Planung für diese Mitarbeiterstellen (Anfangsbestand, Veränderungen, Sollbestand) ist jedoch vom Träger der Einrichtungen in seinem jeweiligen Konzept für das Handlungsfeld "Verwaltung im Kirchenkreis" bzw. "Diakonie" vollständig und ungeachtet der Finanzierungsarten auszuweisen. NICHT Gegenstand des zu genehmigenden Stellenrahmenplans sind die Abschnitte/Tabellenblätter "Zusammenstellung Personalkosten" und "Berechnung Planungsbeträge". Dieses sind lediglich Hilfsrechnungen bzw. Hilfsangebote für den Kirchenkreis, die ggf. ausgefüllt werden können!

2 Stellenrahmenplan; hier: Vorbemerkungen Seite 2 von 2 2. Gestaltung des Stellenrahmenplans Der Stellenrahmenplan ist gem. landeskirchlichen Musters aufzustellen und dem Landeskirchenamt in elektronischer Form (Excel-Datei) zur Verfügung zu stellen. Der Mustervorduck ist verbindlich (vgl. 14 Abs. 4 FAVO)! Nach 14 Abs. 3 FAVO sind im Stellenrahmenplan auch "pfarramtliche Verbindungen von Kirchengemeinden auszuweisen". Begründung: 24 Abs. 1 FAG (neu) stellt klar, dass neben den Veränderungen im Bestand von Pfarrstellen künftig auch die Herstellung oder Aufhebung pfarramtlicher Verbindungen eine Maßnahme zur Umsetzung der Stellenplanung darstellt; daher sind sie auf jeden Fall im Stellenrahmenplan auszuweisen. Im Stellenrahmenplan sind für die Berufsgruppen der Pfarrer und Pfarrerinnen, Diakone und Diakoninnen,sowie der A- und B-Kirchenmusiker/-innen alle Stellen mit ausschließlich kirchenkreis- bzw. planungsbereichsbezogenen Auftrag vollständig zu erfassen. Zu den nicht ausschließlich kirchenkreis- bzw. planungsbereichsbezogenen Aufträgen gehören z.b. Stellen für Berufsschulpastoren und innen oder für Diakone und Diakoninnen in der Krankenhausseelsorge. Alle Pfarr- und Mitarbeiterstellen sind "brutto" darzustellen, also mit dem gesamten Stellenumfang - unabhängig davon, ob Stellen(-anteile) aus der Gesamtzuweisung, eigenen Einnahmen aus Vermögen oder aus Leistungen anderer Stellen finanziert werden (vgl. auch 14 Abs. 1 und 2 FAVO). Der Vordruck unterscheidet, ob eine Stelle hinsichtlich ihres Stellenumfangs oder hinsichtlich ihrer Finanzierung verändert werden soll. Hier war es in der Vergangenheit oft schwierig zu erkennen, ob eine Stelle tatsächlich reduziert oder nur auf andere Weise finanziert werden soll. Eine klare Unterscheidung ist aber für die Frage, ob die personalwirtschaftlichen Ziele der Landeskirche eingehalten werden ( 23 Abs. 1 Nr. 2 FAG) und wie ein Dienstverhältnis eines Pfarrers/einer Pfarrerin oder eines anderen Mitarbeiters bzw. einer anderen Mitarbeiterin ausgestaltet werden soll (z.b. unbefristeter voller Auftrag oder unbefristeter dreiviertel Auftrag und weiterer befristeter und personengebundener viertel Auftrag). Bis zum war es nach 14 Abs. 2 FAVO notwendig, darzulegen, "wie die Finanzierung sichergestellt ist, soweit Stellen durch Einnahmen aus Vermögen oder Leistungen anderer Stellen finanziert werden". Hier genügt jetzt die Darstellung, in welchen Unfamg und durch wen oder was finanziert werden soll. Die Prüfung und Gewährleistung, dass es sich dabei um eine verlässliche Finanzierung handelt, obliegt - wie bisher - dem Kirchenkreis; er trägt ggf. das finanzielle Risiko, wenn sich eine Finanzierung nicht realisieren lässt. Auf 23 Abs. 2 Nr. 3 FAG und 14 Abs. 3 FAVO wird verwiesen. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass die Angaben im Stellenrahmenplan mit den Angaben in den jeweiligen Konzepten übereinstimmen, denn der Stellenrahmenplan basiert auf den Konzepten für die jeweiligen Handlungsfelder (vgl. 20 Abs. 2 und 23 Abs. 1 FAG). 3. Weitere Hinweise Weitere Hinweise finden sich als *-Hinweise am Ende der "Pfarrstellen" bzw. "Mitarbeiterstellen". Zu *1 ist insbesondere darauf hinzuweisen, dass hier als Anfangsbestand oder Basis der Planungen der Endbestand des laufenden Planungszeitraums (Stand: , Uhr) anzugeben ist. Beispiel: Eine Pfarrstelle, die nach der für den Planungszeitraum genehmigten Planung mit Ablauf des verändert werden soll (Reduzierung von 100 auf 75 %), ist mit 75 % auszuweisen. Eine Pfarrstelle, die nach der Planung für den neuen Planungszeitraum zum verändert werden soll (Reduzierung von 100 auf 75 %) ist noch mit 100 % und der dann n Veränderung um "- 25 %" zum " " darzustellen.

3 Finanzplanung für den Ev.-luth. Kirchenkreis hier: Planung der Stellen und der Personalausgaben Stellenrahmenplan; hier: Pfarrstellen Seite 1 von 2 D-Kreis II. Pfarrstellen: (Verrechnungsbetrag nach 5 FAVO - Superintendentur-Pfarrstelle) (Verrechnungsbetrag nach 5 FAVO - Pfarrstelle) Veränderung im Stellenumfang Veränderung in der Finanzierung Nr. Planungs- / Sitz der Pfarrstelle (Kirchengem.) * 1 Planstelle Verrechnungsbetrag * 3 * 3 * 3 * 3 * 3 * in v. H. * 2 in v.h. TT.MM.JJ in v.h. TT.MM.JJ in v.h. TT.MM.JJ in v.h. TT.MM.JJ in v.h. TT.MM.JJ in v.h. TT.MM.JJ 1 Superintendent/ -in 100, A-Stadt 100, B-Dorf I 50, , B-Dorf II 50, C-Hausen 75, D-Dorf I 100, , , D-Dorf II 100, D-Dorf III 100, E-Dorf 100, F-Dorf 100, , , G-Dorf 100, a H-Stadt (pfarr. V.) 100, b I-Dorf (pfarr. V.) 100, , weitere finanzrelevante, planungsbereichsbezogene Dienstaufträge Stellv. Superintendent 0, , Summe 1.175, ,00-25,00-50,00 0,00 Bestand am , , , ,00 * 1 Pfarramtlichen Verbindungen sind nach 14 Abs. 3 FAVO auszuweisen. Wir empfehlen eine Darstellung wie unter Nr. 9a/9b. Die Pfarrstellen müssen nicht alphabetisch genannt werden. Die Planung in Regionen kann z.b. durch Unterabschnitten (I., II., III.,...) oder durch besondere Farbgebung dargestellt werden. * 2 Planstelle nach genehmigten Stellenrahmenplan bzw. PMS * 3 Der hat auch die Umsetzbarkeit/Realisierung (insbes. bei noch besetzten Stellenanteilen) zu berücksichtigen! * 4 Leistungen anderer Stellen ( 1 Abs. 1 FAG) sind u.a. Leistungen von Fördervereinen, Stiftungen, Sponsoren, kommunalen Körperschaften... * 5 Hier ist insbes. darzulegen, a.) bis wann und in welchem 60er-Mittel in Anspruch genommen werden (vgl. auch Abschnitt IV.), b.) für welchen Zeitraum eine Wiederbesetzungssperre ( 24 Abs. 2 Nr. 1 FAG) gelten soll, c.) ob und in welcher Höhe eine Finanzierung der Personalausgaben der Pfarrer und Pfarrerinnen durch Rücklagenentnahme erfolgt und ob ggf. Stellenanteile durch die Klosterkammer finanziert werden. * 6 Höhe der finanziellen Auswirkungen als (Ganz-)Jahresbetrag im Jahr, in dem die Veränderung eintritt, - analog zu den Veränderungen im Stellenumfang -

4 Stellenrahmenplan; hier: Pfarrstellen Seite 2 von 2 Veränderung in der Finanzierung * 3 * 3 Anteil der Finanzierung durch Leistungen anderer Stellen * 4 und andere Finanzierungsarten * 5 r Finanzierungsanteil der Finanz. Auswirkungen in v.h. TT.MM.JJ in v.h. TT.MM.JJ in v.h. TT.MM.JJ * 6 Herkunft der finanz. Mittel / ggf. Bemerkungen * 4 * 5 Stellenaufhebung 25, , die 75 %-Stelle bleibt als solche erhalten, wird aber zu 25 % aus dem Gestellungsgeld finanziert 25, % 4 Monate ( ) aus 60er-Regelung; danach Reduzierung (Neubesetzung) 25, Reduzierung der Stelle auf 75 %; Stelleninhaber P. Petersen erhält aber befr. eigenfinanz. 25%- Zusatzauftrag, der als kirchenkreisbezogener Auftrag verrechnet wird 50, Wiederbesetzungssperre 50 % ( ) stellt werden.

5 Stellenrahmenplan; hier: Mitarbeiterstellen Seite 1 von 4 Finanzplanung für den Ev.-luth. Kirchenkreis D-Kreis III. Mitarbeiterstellen: 1.) Stellen für Diakone und Diakoninnen Veränderung im Stellenumfang Veränderung in der Finanzierung Nr. Anstellungsträger (Kirchengem./ Kirchenkreis) Stelle Planungsbetrag * 1 * 2 * 2 * 2 * 2 * 3 * 3 in v. H. in v.h. TT.MM.JJ in v.h. TT.MM.JJ in v.h. TT.MM.JJ in v.h. TT.MM.JJ in v.h. TT.MM.JJ in v.h. TT.MM.JJ 1 Betrag: C-Hausen 50, Kirchenkreis 100, , Summe 150, ,00 0,00-25,00 0,00 Bestand am ,00 150,00 125,00 125,00

6 Stellenrahmenplan; hier: Mitarbeiterstellen Seite 2 von 4 2.) Stellen für Kirchenmusiker und -musikerinnen (ohne "nebenberufl." Organisten, Chorleiter etc.) Veränderung im Stellenumfang Veränderung in der Finanzierung Nr. Anstellungsträger (Kirchengem./ Kirchenkreis) Stelle Planungsbetrag * 1 * 2 * 2 * 2 * 2 * 3 * 3 in v. H. in v.h. TT.MM.JJ in v.h. TT.MM.JJ in v.h. TT.MM.JJ in v.h. TT.MM.JJ in v.h. TT.MM.JJ in v.h. TT.MM.JJ Kirchenmusikdirektor/-in * , A-Kirchenmusikerstellen A-Stadt 100, B-Kirchenmusikerstellen Kirchenkreis 100, , , Summe 260, ,00-25,00 0,00-25,00 Bestand am ,00 235,00 235,00 210,00 * 1 Der Planungsbetrag ist vom Kirchenkreis festzulegen! Vorschläge für die Berechnung des Planungsbetrages finden sich unter "Berechnung Planungsbeträge"; es ist auch möglich, unterschiedliche Beträge in derselben Berufsgruppe (z.b. höhere Beträge für den Kreisjugendwart oder den Kirchenmusikdirektor) zu verwenden. * 2 Der hat auch die Umsetzbarkeit/Realisierung (insbes. bei noch besetzten Stellenanteilen) zu berücksichtigen * 3 Hier sind die entspr. Einnahmen herkunfts- und ggf. betragsmäßig zu erfassen, soweit die Finanzierung nicht aus (Gesamt-)Zuweisungsmitteln erfolgt; die Finanzierung aus Gesamtzuweisungsmitteln wird als Regelfall unterstellt. * 4 Hier ist nur der planungsbereichsbezogene Anteil (60,00 v.h.) anzusetzen (40,00 v.h. werden per lk. Einzelzuweisung an den Kirchenkreis finanziert). * 5 Leistungen anderer Stellen ( 1 Abs. 1 FAG) sind u.a. Leistungen von Fördervereinen, Stiftungen, Sponsoren, kommunalen Körperschaften, die Klosterkammer,... ggf. wäre hier auch eine Rücklagenentnahme auszuweisen * 6 Höhe der finanziellen Auswirkungen als (Ganz-)Jahresbetrag im Jahr, in dem die Veränderung eintritt, - analog zu den Veränderungen im Stellenumfang -

7 Stellenrahmenplan; hier: Mitarbeiterstellen Seite 3 von 4 Veränderung in der Finanzierung Anteil der Finanzierung durch Leistungen anderer Stellen und andere Finanzierungsarten * 5 * 3 * 3 r Finanzierungsanteil der Finanz. Auswirkungen Herkunft der finanz. Mittel / ggf. Bemerkungen * 5 in v.h. TT.MM.JJ in v.h. TT.MM.JJ in v.h. TT.MM.JJ * 6

8 Stellenrahmenplan; hier: Mitarbeiterstellen Seite 4 von 4 Veränderung in der Finanzierung Anteil der Finanzierung durch Leistungen anderer Stellen und andere Finanzierungsarten * 5 * 3 * 3 r Finanzierungsanteil der Finanz. Auswirkungen Herkunft der finanz. Mittel / ggf. Bemerkungen * 5 in v.h. TT.MM.JJ in v.h. TT.MM.JJ in v.h. TT.MM.JJ * 6 (Stelleninhaberin reduziert ab 2014; 2016 Rente)

9 Stellenrahmenplan; hier: Hilfsrechung - Personakosten Seite 1 von 1 IV. Zusammenstellung der Personalkosten (ohne Dritt-/ Eigen- oder Fremdfinanzierungen) Pfarrstellen Diakone Kirchen-musiker Sozialarbeiter Verwaltungsst. sonstige Mitarbeiter Pauschale Beratungsst. finanz. Auswirkungen Summe der Durchschnitte bzw. Anfangsbestand er-Regelung in pro Jahr >>>>>>>>>> Veränderungen Errichtung am stellv. Superintendent Reduzierung Pfarrst. D-Dorf I zum Monate 0,25 Pfarrstelle D-Dorf I aus 60er Summe Veränderungen Summe Personalkosten Zwischensumme Veränderungen Reduzierung Pfarrstelle F-Dorf per Reduz. B-Kirchenmusikerstelle zum Reduz. Pauschale per Veränderung Verwaltungsst "Rest" Pfarrst. D-Dorf I von 2013 ( ) Summe Veränderungen Summe Personalkosten Zwischensumme Veränderungen Reduzierung Pfarrstelle B-Dorf I Reduzierung Diakonenst. KK zum Reduz. A 13- Stelle KKA per "Rest" Kirchenmusikerstelle von 2014 ( ) Summe Veränderungen Summe Personalkosten Zwischensumme Veränderungen Errichtung 0,5 Sozialarb. (allg.) zum Reduz. von 2 Stellen KKA (TVL 5/6) zum Reduz. 0,5 Soz. (Beratungsst.) weitere Kürzung B-Kirchenmusikerst. per "Rest" Pfarrst. B-Dorf I von 2015 ( ) "Rest" Diakonenstelle von 2015 (63000/ Summe Veränderungen Summe Personalkosten Zwischensumme Summe Veränderungen: Endstand am : >>>>>>>>>> Summe Personalkosten 2013 Summe Personalkosten 2014 Summe Personalkosten 2015 Summe Personalkosten

10 Berechnung Planungsbeträge Stellenrahmenplan; hier: Hilfsrechnung - Planungsbeträge Seite 1 von 3 Berücksichtigung von Personalausgaben Wir empfehlen - wie bisher - nicht auf der Basis der tatsächlichen Ist-Personalkosten des Stelleninhabers/der Stelleninhaberin, sondern nach Durchschnittsbeträgen je Berufsgruppe zu planen. Hierfür werden allerdings keine verbindlichen Durchschnittsbeträge für die Landeskirche vorgegeben. Eine Ausnahme bilden die Pfarrstellen: Hier gibt es in Bezug auf die Verrechnung nach 10 Abs. 2 FAG verbindliche Durchschnittsbeträge für Superintendentur- bzw. (Gemeinde-)Pfarrstellen. Nachfolgend finden Sie Beispiele, wie Durchschnittsbeträge ermittelt werden können - als Hilfestellung und Angebot des Landeskirchenamtes. Sie können mit diesen planen oder die entsprechenden Durchschnittsbeträge vor Ort selbst kalkulieren. Wichtiger Hinweis: Die Personalkostenplanung ist auf den Stichtag " " zu beziehen! Eventuelle Personalkostensteigerungen für die folgenden Jahre des Planungszeitraums werden voraussichtlich im Rahmen der lk. Haushaltsplanung über die Zuweisungswerte (vgl. 2 Abs. 3 FAG) berücksichtigt. Ermittlung von Durchschnittsbeträgen (siehe "Pfarrstellen" bzw. "Mitarbeitertstellen") A. Pfarrstellen (Kirchl. Amtsbl. 2010, S. 161): Superintendenturpfarrstelle (Stand: ) Pfarrstelle (Stand: ) B. Mitarbeiterstellen (landeskirchl. Werte nach der zuletzt geltenden ZuwVO): lk. Durchschnitt nach ZuwVO tarifl. Erhöhung bis einschl in %: * 1 ggf. weiterer proz. Aufschlag * 2 Betrag am : gerundet: (Kirchl. Amtsbl. Nr. 9/2006) + 20,73 + 0,00 Diakon/Diakonin (Kirchenkreis-) Sozialarbeiter/ -Sozialarbeiterin Kirchenmusikdirektor / Kirchenmusikdirektorin Kirchenmusiker /Kirchenmusikerin mit A-Abschluss Kirchenmusiker /Kirchenmusikerin mit B-Abschluss allg. Verwaltung: Bes.Gr. A A A A A A A A EntgeltGr. 12 T-VL (BAT II a) T-VL (BAT III) T-VL (BAT IVa) T-VL (BAT IVb) * 1 Erhöhung insgesamt gem. lk. HH-Planung: 20,73 % f. Privatrechtl. (2007 = 1,5 %, 2008 = 10,00 %, 2009 = 2,60 %, 2010 = 2,00 %, 2011 = 1,50 % und 2012 = 1,80 %) Erhöhung insgesamt: 14,95 % f. Öffentlichrechtl. (2007 = 0,00 %, 2008 = 3,00 % = bereits berücks.), 2009 = 2,00 %, 2010 = 1,20 %, 2011 = 1,50 % und 2012 = 1,50 %) sowie Erhöhung Versorgungsbeiträge zum von 35 auf 40 % (Vollzeitstelle) * 2 ggf. weitere "Planungsreserve" für z.b. Vertretungen, Abfindungen oder Absenkung des Allgem. Zuweisungsvolumens (vgl. 7 Abs. 3 FAG)

11 Stellenrahmenplan; hier: Hilfsrechnung - Planungsbeträge Seite 2 von 3 C. Alternativ: Mitarbeiterstellen (Personalkosten für einen fiktiven Mitarbeiter - Überleitung: am Jahre bzw. Stufe 7, verheiratet, 2 Kinder) Eingrupp. nach DienstVO - VergGr. BAT - Eingrupp. nach ARR-Ü-Konf bzw. DienstVO (neu) - EGr. TV-L - Eingruppierung nach Entgelt- /Besoldungstabelle tarifl. Erhöhung f ,5 % und ,8 %: ggf. weiterer proz. Aufschlag *: Betrag am : gerundet: Verg. Stand: ,00 Diakon/Diakonin IVb (Sparte C Nr. 3) KK-Sozialarbeiter/ -Sozialarbeiterin IV a (Sparte K + Zulage) Kirchenmusikdirektor / -direktorin I b (Sparte D. II Nr. 2) 15 (Sparte A Nr. 11) Kirchenmusiker /-in auf A-Stelle II a (Sparte D. I Nr. 6) 13 (Sparte A Nr. 8) Kirchenmusiker /-in auf B-Stelle IV a (Sparte D. I Nr. 2) 11 (Sparte A Nr. 5 oder 6) allg. Verwaltung: Bes.Gr. A A A A A A TV-L VergGr. III / IIa BAT 12 TV-L VergGr. III BAT VergGr. IVa / III BAT 11 TV-L VergGr. IVa BAT VergGr. IVb / IVa BAT 10 TV-L VergGr. IVb BAT VergGr. Vb / IVb BAT 9 TV-L * ggf. weitere "Planungsreserve" für z.b. Vertretungen, Abfindungen oder Absenkung des Allgem. Zuweisungsvolumens (vgl. 7 Abs. 3 FAG) ** einschl. Arbeitgeber-Anteil für Sozialversicherungsleistungen und Zusatzversorgung bzw. Versorgungsbeiträge

12 Stellenrahmenplan; hier: Hilfsrechnung - Planungsbeträge Seite 3 von 3 D. Alternativ: Mitarbeiterstellen (Basis: Personalkosten für Berufsgruppe im Kirchenkreis) Diakon/Diakonin KK-Sozialarbeiter/ -Sozialarbeiterin Kirchenmusikdirektor / -direktorin Kirchenmusiker /-in mit A-Abschluss Kirchenmusiker /-in mit B-Abschluss allg. Verwaltung: Bes.Gr. A 15 A 14 A 13 A 12 A 11 A 10 A 9 A 8 Entgeltgruppe :TVL 13 TVL 12 TVL 11 TVL 10 TVL 9 besetzte Stellenanteile im KK (in %) Gesamt- Personalkosten für diese Berufsgruppe in 2010 veranschl. tarifl. Erhöhung f und 2012 je 1,50 %: ggf. weiterer proz. Aufschlag *: Betrag am : gerundet: * ggf. weitere "Planungsreserve" für z.b. Vertretungen, Abfindungen oder Absenkung des Allgem. Zuweisungsvolumens (vgl. 7 Abs. 3 FAG)

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