Umsatzsteuer bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen- Vermeidung umsatzsteuerlicher Fallstricke StB Catleen Plischke Mitteldeutscher Exporttag am

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Umsatzsteuer bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen- Vermeidung umsatzsteuerlicher Fallstricke StB Catleen Plischke Mitteldeutscher Exporttag am"

Transkript

1 Umsatzsteuer bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen- Vermeidung umsatzsteuerlicher Fallstricke StB Catleen Plischke Mitteldeutscher Exporttag am 22. September 2014 Rechtsstand Oktober 2013

2 Inhaltsverzeichnis Grundlagen Abgrenzung Lieferung/ Leistung sowie Werklieferung/Werkleistung Grenzüberschreitende Rechtsgeschäfte Abfrage von Umsatzsteueridentifikationsnummern in der EU Leistungen eines inländischen Unternehmers ins Ausland (Ausgangsumsätze) Leistungen eines ausländischen Unternehmers (Eingangsumsätze) Steuerstrafrecht in der EU 2

3 Risikofeld Umsatzsteuer Fokussierung inund ausländischer Finanzbehörden auf Umsatzsteuer Sanktionen, Zinsen Haftungs-, Straf- und Bußgeldvorschriften Komplexität, Formalien, Bürokratismus Massengeschäfts- /Alltagssteuer EUR 1,97 Mrd. Mehrergebnis (nur) USt-APs in 2013 (pro Prüfer ca. 1,03 Mio.) Insolvenzrisiken (Fehlerbereinigung möglich?) Margenkiller Umsatzsteuer E-Bilanz: Erhöhtes Aufdeckungsrisiko sowie verbesserte Verprobungsmöglichkeit durch Steuertaxonomie Einfluss EU-Recht Unzählbare Gesetzesänderungen Rechtsprechung im Fluss Globalisierung (Betrugsanfälligkeit, Karussellgeschäfte) 3

4 Grundlagen der Umsatzbesteuerung 4

5 Grundsätze der Umsatzsteuer Lieferung oder sonstige Leistung? Lieferung Sonstige Leistung 5

6 Abgrenzung Lieferung und sonstige Leistungen 3 und 3a ff. UStG Lieferungen Verschaffung der Verfügungsmacht an einem Gegenstand Veräußerung von körperlichen Gegenständen aller Art, z. B. Waren Sonderfälle im Leasingbereich. die im Verkehr wie Sachen umgesetzt werden, z. B. Elektrizität aber auch Werklieferungen Sonstige (Dienst-)Leistungen Keine Lieferung sondern Aktives Tun, z. B. Dienstleistungen, Vermittlungsleistungen, Beförderungsleistungen, usw. Auch passives Verhalten (Dulden oder Unterlassen), z. B. Duldung der Ausnutzung eines Patents, Vermietung etc. aber auch Werkleistungen Aus dem Blickwinkel eines Durchschnittsverbrauchers (Einheitlichkeitsgrundsatz bzw. keine künstliche Aufteilung für Art, Ort, Steuerpflicht etc.) 6

7 Grenzüberschreitende Geschäfte A 3.8 Abs. 6 UStAE: Abgrenzung Werklieferung/Werkleistung (neu) Werklieferung Werkleistung ( 3 Abs. 4 UStG) Abgrenzung relevant für Bestimmung Ort und Zeitpunkt der Leistung sowie für Frage der Anwendung von Steuerbefreiungsvorschriften! Grundsätzlich: einheitliche Leistung, die Liefer- und Dienstleistungselementen enthält Verpflichtungsgeschäft: Werkvertrag gemäß 631 ff. BGB Herstellung eines Gegenstands durch Be- oder Verarbeitung mit selbst beschafften Hauptstoffen ohne selbst beschaffte Hauptstoff max. Verwendung von selbst beschafften Nebenstoffen (z. B.: Nägel, Schrauben, etc.) = Werklieferung (Lieferung) = Werkleistung (sonstige Leistung) 7

8 Grenzüberschreitende Geschäfte A 3.8 Abs. 6 UStAE: Abgrenzung Werklieferung/Werkleistung (neu) Nichtbeanstandungsregel für Reparaturen an beweglichen körperlichen Gegenständen (BMF-Schreiben vom 12. Dezember 2012) Frage: Kann anhand der Abgrenzungskriterien aus ständiger EuGH- und BFH-Rechtsprechung zweifelsfrei entschieden werden, ob eine Werklieferung oder Werkleistung vorliegt? Bestimmung des Wesens des Umsatzes aus Sicht des Durchschnittsverbrauchers Überwiegen charakteristischer Merkmale von Lieferung oder sonstiger Leistung (Gesamtbetrachtung)? Verhältnis von Wert des Materials zum Wert der Arbeit nur Anhaltspunkt für Abgrenzung Sofern keine zweifelsfreie Zuordnung möglich ist, kann eine Werklieferung angenommen werden, wenn der Entgeltsanteil, der auf das für die Reparatur verwendete Material entfällt, mehr als 50 % des berechneten Gesamtentgelts beträgt. Hinweise: Gilt für Reparaturen an beweglichen körperlichen Gegenständen, die nach dem 31. Dezember 2012 ausgeführt werden Gilt auch für Abgrenzung zwischen Lohnveredelung und Ausfuhrlieferung bei Reparaturen von Beförderungsmitteln 8

9 Abfrage von Umsatzsteueridentifikationsnummern in der EU 9

10 Mitgliedstaaten der EU A 1.10 UStAE 2012 (27 Mitgliedsstaaten) Belgien, Niederlande, Luxemburg, Deutschland, Italien, Frankreich, Vereinigtes Königreich, Irland, Dänemark, Griechenland, Spanien, Portugal, Österreich, Finnland, Schweden, Zypern, Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Bulgarien und Rumänien. + seit 1. Juli 2013 Kroatien Rechtsstand Oktober

11 Wozu wird UST ID benötigt? wird benötigt bei Lieferungen und Leistungen in die EU bzw. Einkauf von Lieferungen und Leistungen aus der EU Unternehmer muss sich davon überzeugen, dass er an einen anderen Unternehmer liefert bzw. leistet mit UST ID erfolgt die Feststellung, ob Leistungsempfänger Unternehmer oder Privatperson ist => Vertrauensschutz durch die Finanzverwaltung entscheidend für Gewährung der Steuerfreiheit bei innergemeinschaftlichen Lieferungen entscheidend für den Leistungsort bei Dienstleistungen und damit ggf. für die Anwendung des Reverse Charge Verfahrens Voraussetzung für die ordnungsgemäße Deklaration der Lieferungen / Leistungen in der EU (ansonsten ggf. Ordnungsgeldverfahren) 11

12 Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) Bestätigungsabfrage Rechtliche Grundlagen Aufzeichnung richtiger, gültiger ausländischer USt-IdNr. des Kunden (Leistungsempfänger) im Lieferzeitpunkt notwendig für: Erfüllung gesetzlicher Vorschriften (Buchnachweis, ZM etc.), Nachweis Unternehmereigenschaft des Kunden Vertrauensschutz Buchnachweis der USt-IdNr. des Kunden lt. deutscher Finanzverwaltung Mussvorschrift für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung Was nun? Prüfung Gültigkeit der USt-IdNr. (qualifizierte Bestätigungsabfrage) bei Erstkontakt Regelmäßige Abstände bei Bestandskunden Nutzung Abfragemöglichkeiten des BZSt Massendatenabfrage prüfen Dokumentation (immer schriftliche Bestätigung) Ggf. Invers-Suche bei vorliegender USt-IdNr. Rechtsstand Oktober

13 Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) Bestätigungsabfrage (3) Bestätigungsabfrage USt-IdNr.: 13

14 Dienstleistungsgeschäfte - Sonstige Leistungen 14

15 Ortsbestimmung Dienstleistungen Grundsätze 3a UStG, Art 43, 44 f. MwStSystRL Sonstige (Dienst-)Leistungen B2B *) Grundsatz Empfängerortprinzip 3a Abs. 2 UStG B2C Grundsatz Unternehmersitzprinzip 3a Abs. 1 UStG Ausnahmen Ausnahmen x x x x x Grundstücksleistungen (Personen-) Beförderungsleistungen Veranstaltungsleistungen/Eintrittsberechtigungen Restaurant- und Verpflegungsleistungen Vermietung von Beförderungsmitteln Vermittlungsleistungen Arbeiten an beweglichen Gegenständen elektronische Dienstleistungen Katalogleistungen x x x x x x x x x *) Unternehmer (Business) und nichtunternehmerische juristische Person mit USt-IdNr. ( fiktiver Unternehmer ) 15

16 Leistungen eines inländischen Unternehmers ins Ausland (Ausgangsumsätze) 16

17 Grundsatz Leistungsort B2B *) 3a Abs. 2 UStG; EU-VO Art Grenze Unternehmer A Unternehmer *) Weiterhin: Sonderregelungen für bestimmte Drittlandsumsätze ( 3a Abs. 6 bis 8 UStG) Leistungsort: Ort an dem Empfänger sein Unternehmen betreibt (Sitz oder Betriebsstätte (BS)) 17

18 Grundsatz Leistungsort B2B Beispiel 1 3a Abs. 2 UStG Muster GmbH Kunde Service-/Reparaturleistung*) Leistungsort: Sitz/Betriebsstätte des Leistungsempfängers 3a Abs. 2 UStG => Leistungsort in Österreich *) Vorsicht: keine grundstücks(nahen) Leistungen 18

19 Grundsatz Leistungsort B2B Beispiel 3 3a Abs. 2 UStG Unternehmer Unternehmer Beförderung Güter ausschließlich in D Beförderungsleistung Leistungsort: Sitz/Betriebsstätte des Leistungsempfängers 3a Abs. 2 UStG => Leistungsort in Italien 19

20 Grundsatz Leistungsort B2B Drittland Beispiel 4 3a Abs. 2 UStG Unternehmer Unternehmer sonstige Leistung Leistungsort: Sitz des Leistungsempfängers 3a Abs. 2 UStG => Leistungsort in der Schweiz In Drittlandsfällen immer Regelung des Bestimmungsland prüfen! Doppel-/Nichtbesteuerung nicht ausgeschlossen 20

21 Ausnahme: Grundstücksbezogene Dienstleistungen B2B/B2C 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG / A 3a.3 UStAE Unternehmer A Grenze Unternehmer B/ Privatperson Notwendig bei B2B: Abgrenzung Montageleistungen an beweglichen Gegenständen / Beratungsleistungen (= Empfängerortprinzip) Grenze Leistungsort: Belegenheitsort 21

22 Ausnahme EU : Sonstige Grundstücksleistungen 3a Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a-c UStG (A 3a.3 UStAE n.f.) bisher: Erhebliche Abgrenzungsschwierigkeiten in der EU neu: EU-Einheitliche Auslegung wg. Vermeidung Doppelbesteuerung Umsetzung: Neues BMF-Schreiben vom 18. Dezember 2012 / Änderung UStAE: Neuer Grundstücksbegriff im USt-Recht (Achtung! Zivilrecht): bestimmter Teil der Erdoberfläche, an dem Eigentum und Besitz begründet werden kann jedes befestigte Gebäude oder Bauwerk, das nicht leicht abgebaut oder bewegt werden kann jede Sache, die einen wesentlichen Bestandteil eines Gebäudes bildet, ohne die das Gebäude unvollständig ist, z. B. Türen, Fenster, Dächer, Treppenhäuser Sachen, Ausstattungsgegenstände oder Maschinen, die auf Dauer installiert sind, und die nicht bewegt werden können, ohne das Gebäude zu zerstören oder zu verändern 22

23 Ausnahme: Grundstücksbezogene Dienstleistungen B2B/B2C 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG / A 3a.3 UStAE n.f. Voraussetzungen für grundstücksbezogene Leistungen: sonstige Leistung muss in einem engen Zusammenhang mit dem Grundstück stehen d. h. sich nach den tatsächlichen Umständen überwiegend auf die Bebauung, Verwertung, Nutzung oder Unterhaltung des Grundstück selbst beziehen 3 Bereiche: V + V von Grundstücken 3a Abs. 3 Nr. 1 S. 2 Buchst. a UStG sonstige Leistung 4 Nr. 12 UStG, Steuerfreiheit irrelevant! Vermietung v. Wohn- u. Schlafräumen, Park- u. Campingplätzen o. Wochenmarktplätzen sowie Betriebsvorrichtungen, wenn wesentl. Grundstücksbestandteile neu u.a.: Recht zur Benutzung v. Straßen, Brücken o. Tunneln gg. Zahlung Mautgebühr Veräußerung u. Erwerb von Grundstücken 3a Abs. 3 Nr. 1 S.2 Buchst. b UStG sonstige Leistung der Grundstücksmakler und Grundstückssachverständigen sonstige Leistung Notare bei der Beurkundung v. Grundstücks-KV, Bestellung Grundschuld etc. beachte: gilt nicht für Notarleistungen, die nicht im Zusammenhang mit der Beurkundung o.g. Verträge stehen Erschließung v. Grundstücken oder Bauleistungen Wartungs-, Renovierungs- u. Reparaturarbeiten an Gebäuden incl. Abrissarbeiten, Verlegen von Fliesen u. Parkett sowie Tapezieren Bauaufsichtsmaßnahmen Begutachtung u. Bewertung v. Grundstücken, auch zur Ermittlung d. Grundstückswerts neu u.a.: Vermessung u. Errichtung v. Baugerüsten 23

24 Das Reverse-Charge-Verfahren (Ausgangsumsätze) Art. 196 MwStSystRL Unternehmer (i.d.r. Steuerschuldner) Leistung ausländischer Leistungsempfänger Nettobetrag Reverse-Charge USt ggf. VSt *)? Finanzamt (Steuergläubiger) Finanzamt (Leistungsempfänger) Grenze *) Vorsicht: Vorsteuerabzug hängt in einigen EU-Staaten von einer ordnungsgemäßen Rechnung ab! (siehe Rechnungsstellung ab ) 24

25 Musterrechnung EU-Grundregel B2B (Debitoren/Ausgangsumsatz) 3a Abs. 2, 14a Abs. 1 und 5 UStG - BMF-Schreiben vom Angabe USt-IdNr. des ausländischen Kunden Hinweispflicht (Übergangsregelung bis ): Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (Reverse Charge) Verwendung analoge Formulierung in anderen EU-Amtssprachen zulässig. Neuregelung 2013: Bei RC: Rechnungsrecht des Mitgliedsstaates des Rechnungsstellers (Ausnahme: Gutschrift ) An Kunde: Rossi Srl USt-IdNr. IT Via Genova No. 13 I Udine Mustermann GmbH Musterstrasse Musterstadt USt-IdNr. DE Rechnung Nr. 08/15 Leistungsdatum: Personalgestellung bis (pauschal) Gesamtbetrag ,00 EUR Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers / Alternativ z.b. Reverse Charge Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag netto bis zum. Kto: XXX BLZ XXX Angabe der eigenen USt-IdNr. Neuregelung 2013: Rechnungsstellung bis zum 15. Tag des auf die Leistung folgenden Monats 25

26 Musterrechnung Grundregel B2B (Drittland) 3a, 14a Abs. 1 und 5 UStG Mustermann GmbH Musterstrasse Musterstadt USt-IdNr. DE Angabe der eigenen USt-IdNr. An Kunde: Bächli AG Am goldenen Ufer 20 CH-8008 Zürich Rechnung Nr. 08/15 Leistungsdatum: Gesamtbetrag Hinweistext ggf. in Abhängigkeit vom Recht des Drittstaates; Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers ist nicht zwingend; Hinweis, dass Leistung in Deutschland nicht steuerbar ist, ist gesetzlich nicht vorgeschrieben aber ggf. sinnvoll Personalgestellung vom 1.1. bis (pauschal) ,00 EUR [Umsatz in Deutschland nicht steuerbar] Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag netto bis zum. Kto: XXX BLZ XXX Das Bild kann zurzeit nicht angezeigt werden. Prüfung Besteuerung im Einzelfall im Drittland 26

27 Bezug von Dienstleistungen aus dem Ausland 27

28 Das Reverse-Charge-Verfahren (Eingangsumsätze) 13b UStG Art. 196 MwStSystRL (ausländischer) Unternehmer (i.d.r. Steuerschuldner) Leistung *) Leistungsempfänger Nettobetrag 13b UStG/ Reverse-Charge USt ggf. VSt Finanzamt (Steuergläubiger) Finanzamt (Leistungsempfänger) Grenze *) Rechnungsstellungsvorschriften ausländischer EU-Staat beachten! (Ausnahme: Gutschrift) 28

29 Hinterziehung von Umsatzsteuer im EU-Ausland 370 Abs. 6 AO Rechtliche Grundlagen Neuregelung durch das Jahressteuergesetz 2010 mit Wirkung seit 1. Januar 2011 Abschaffung des Gegenseitigkeitserfordernisses Möglichkeit der Strafverfolgung in Deutschland betreffend Steuerhinterziehung von Umsatzsteuer in anderen EU-Mitgliedstaaten Sachverhalte u. a.: Konsignationslager in der EU, Reihengeschäfte, Werklieferungen im EU-Ausland Was nun? (Jetzt noch mehr) Vorsicht bei grenzüberschreitenden Sachverhalten Einschaltung von ausländischen Beratern zu empfehlen (z. B. NEXIA). Ein bewusst in Kauf genommenes Fehlverhalten im EU- Ausland (z. B. keine umsatzsteuerliche Registrierung im EU-Ausland trotz steuerbarer Umsätze) kann in Deutschland steuerstrafrechtlich verfolgt werden! 29

30 Ihr Ansprechpartner Catleen Plischke Beratung kleiner und mittelständischer Unternehmen sowie gemeinnütziger Organisationen Mitwirkung Kompetenzcenter Umsatzsteuer Fachliche Mitwirkung Finanz- und Steuerausschuss der IHK zu Leipzig Steuerberaterin Ebner Stolz Partnerin bei Mitglied des Prüfungsausschusses der Berufsakademie Leipzig Richard- Wagner- Straße Leipzig catleen.plischke@ebnerstolz.de Tel.: Fax: Tätigkeitsgebiete: Erneuerbare Energien, Dienstleister, Handel, produzierendes Gewerbe 30

31 Trotz sorgfältiger Aufbereitung der Unterlagen übernehmen wir keine Gewähr und somit auch keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte und Darstellungen. Es handelt sich um nicht abschließende Darstellungsmöglichkeiten. Die Vorlagen sind nicht zum Zwecke erstellt, abschließende Informationen über bestimmte Themen bereitzustellen oder eine Beratung im Einzelfall ganz oder teilweise zu ersetzen. Hierfür stehen wir auf Wunsch gerne zur Verfügung. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung der Sozietät Ebner Stolz Mönning Bachem Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte Partnerschaft mbb, Richard- Wagner- Straße 1 in Leipzig. Dies gilt auch für die Vervielfältigung auf fotomechanischem Wege. Rechtsstand September

25. November 2009. Umsatzsteuer: Neuregelung des Orts der Sonstigen Leistung. Sehr geehrte Mandanten,

25. November 2009. Umsatzsteuer: Neuregelung des Orts der Sonstigen Leistung. Sehr geehrte Mandanten, 25. November 2009 Umsatzsteuer: Neuregelung des Orts der Sonstigen Leistung Sehr geehrte Mandanten, durch das Jahressteuergesetz 2009 ergeben sich weit reichende Änderungen für Unternehmer, die Dienstleistungen

Mehr

Regelungen zur Steuerschuldumkehr in Europa ab 1. Januar 2011

Regelungen zur Steuerschuldumkehr in Europa ab 1. Januar 2011 Regelungen zur Steuerschuldumkehr in Europa ab 1. Januar 2011 Die Regelungen zur Übertragung der Steuerschuldnerschaft sind nur in Teilbereichen innerhalb der EU harmonisiert. Es muss daher bei grenzüberschreitender

Mehr

Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 17. A. Allgemeiner Überblick über die Regelungen des Umsatzsteuer-Binnenmarktes 23

Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 17. A. Allgemeiner Überblick über die Regelungen des Umsatzsteuer-Binnenmarktes 23 INHALTSVERZEICHNIS Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 17 Rdn. A. Allgemeiner Überblick über die Regelungen des Umsatzsteuer-Binnenmarktes 23 I. Die Europäische Union 1 23 1. Historische Entwicklung 1 23 2.

Mehr

Lieferschwellen und Erwerbsschwellen in den EU-Mitgliedstaaten

Lieferschwellen und Erwerbsschwellen in den EU-Mitgliedstaaten UMSATZSTEUER Lieferschwellen und Erwerbsschwellen in den EU-Mitgliedstaaten Im Zusammenhang mit der sogenannten Versandhandelsregelung (Versendung bzw. Beförderung der Gegenstände durch den Lieferanten

Mehr

Reihengeschäfte. Reihengeschäfte. Grundsätze (Rz 450 UStR)

Reihengeschäfte. Reihengeschäfte. Grundsätze (Rz 450 UStR) Reihengeschäfte Definition Ein Gegenstand Mehrere (mindestens zwei) geschäfte Beförderung oder Versendung unmittelbar vom ersten Unternehmer zum letzten Abnehmer 1 Reihengeschäfte Grundsätze (Rz 450 UStR)

Mehr

Regelungen zur Steuerschuldumkehr in Europa

Regelungen zur Steuerschuldumkehr in Europa Regelungen zur Steuerschuldumkehr in Europa Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens nein ja, nur bestimmte Leistungen ja, für alle Leistungen künstlerische, wissenschaftliche, Leistungen im unterrichtende,

Mehr

15. Einheit VO Finanzrecht USt SS 2013 1

15. Einheit VO Finanzrecht USt SS 2013 1 15. Einheit 1 Sonstige Leistung ( 3a UStG) = alles, was nicht in einer Lieferung besteht ( 3a Abs 1 UStG) Tun zb Dienstleistungen Dulden zb Vermietung Unterlassen zb Verzicht auf die Ausübung von Rechten

Mehr

12.03.2009. IT-Dienstleister International 19. März 2009 in München. 2009 Prof. Dr. Thomas Küffner WP/StB/RA/FA f. SteuerR

12.03.2009. IT-Dienstleister International 19. März 2009 in München. 2009 Prof. Dr. Thomas Küffner WP/StB/RA/FA f. SteuerR 1 IT-Dienstleister International 19. März 2009 in München 1. Prüfungsschema 2. Grenzüberschreitende Ausgangsleistung 3. Grenzüberschreitende Eingangsleistung 4. Überlassung von Software 5. Neuerungen ab

Mehr

Eurobarometer-Umfrage*, Angaben in in Prozent der der Bevölkerung**, Europäische Union Union und und ausgewählte europäische Staaten, Ende 2005

Eurobarometer-Umfrage*, Angaben in in Prozent der der Bevölkerung**, Europäische Union Union und und ausgewählte europäische Staaten, Ende 2005 Eurobarometer-Umfrage*, Angaben in in Prozent der der Bevölkerung**, Europäische Union Union und und ausgewählte Anteil der Bevölkerung, der mindestens zwei gut genug spricht, um sich darin unterhalten

Mehr

Übergang der Umsatzsteuerschuld auf den Auftraggeber

Übergang der Umsatzsteuerschuld auf den Auftraggeber Übergang der Umsatzsteuerschuld auf den Auftraggeber insbesondere bei Leistungen durch ausländische Unternehmer Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. Seit dem 1.1.2002 kann die Vergabe von Aufträgen

Mehr

Vorsteuerrückerstattung in der EU bis 30. Juni 2007

Vorsteuerrückerstattung in der EU bis 30. Juni 2007 Vorsteuerrückerstattung in der EU bis 30. Juni 2007 Auch dieses Jahr möchten wir Sie an die Frist zur Einreichung der Vorsteuervergütungsanträge erinnern. In allen EU-Mitgliedstaaten endet die Frist für

Mehr

Anlage 1: Überblick über den Ort der sonstigen Leistung nach neuem Recht

Anlage 1: Überblick über den Ort der sonstigen Leistung nach neuem Recht Anlage 1: Überblick über den Ort der sonstigen Leistung nach neuem Recht Sonstige Leistung Ort der sonstigen Leistung, B2B Ort der sonstigen Leistung, B2C im Zusammenhang mit einem Grundstück kurzfristige

Mehr

Lieferungen an Privatpersonen und diesen gleich gestellte Rechtssubjekte im EU-Binnenmarkt

Lieferungen an Privatpersonen und diesen gleich gestellte Rechtssubjekte im EU-Binnenmarkt Ein Merkblatt Ihrer IHK Lieferungen an Privatpersonen und diesen gleich gestellte Rechtssubjekte im EU-Binnenmarkt 1. Anwendungsbereich 1.1 Privatpersonen 1.2 Andere Rechtssubjekte 1.3 Erwerbsteuer des

Mehr

Umsatzsteuer im Auslandsgeschäft

Umsatzsteuer im Auslandsgeschäft Umsatzsteuer im Auslandsgeschäft 20. Windenergietage Schönefeld, Hotel Holiday Inn, 25.-27.11.2011 Dr. Anja Wischermann Rechtsanwältin, Steuerberater Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

Mehr

Mehrwertsteuerpaket: Neuer Ort der sonstigen Leistung ab 2010 - was Unternehmer jetzt beachten müssen

Mehrwertsteuerpaket: Neuer Ort der sonstigen Leistung ab 2010 - was Unternehmer jetzt beachten müssen Mehrwertsteuerpaket: Neuer Ort der sonstigen Leistung ab 2010 - was Unternehmer jetzt beachten müssen Prüfung des Orts der sonstigen Leistung Ab dem 1.1.2010 gelten neue Regelungen für die Bestimmung des

Mehr

Steuer- und WirtschaftsKartei. Umsatzsteuer 2010. Prüfen Sie Ihren Umsatzsteuerfall... und lösen Sie ihn rasch und richtig!

Steuer- und WirtschaftsKartei. Umsatzsteuer 2010. Prüfen Sie Ihren Umsatzsteuerfall... und lösen Sie ihn rasch und richtig! SWK Steuer- und WirtschaftsKartei 84. Jahrgang / November 2009 Umsatzsteuer 2010 Prüfen Sie Ihren Umsatzsteuerfall... und lösen Sie ihn rasch und richtig! Von Mag. Susanne Baumann und Dr. Stefan Melhardt

Mehr

Meldepflichten innergemeinschaftlicher Dienstleistungen

Meldepflichten innergemeinschaftlicher Dienstleistungen Meldepflichten innergemeinschaftlicher Dienstleistungen Um innergemeinschaftliche Leistungen besser kontrollieren zu können, hat der Unternehmer für innergemeinschaftliche Lieferungen und seit dem 01.01.2010

Mehr

Wie stelle ich eine korrekte Rechnung?

Wie stelle ich eine korrekte Rechnung? Rechnungsstellung Wie stelle ich eine korrekte Rechnung?... denn DAMIT fängt das Geldverdienen an! Rechnungsstellung Was ist eine Rechnung? Grundsätzlich jedes Dokument, mit dem eine Leistung abgerechnet

Mehr

MERKBLATT. Inhalt: Recht und Steuern

MERKBLATT. Inhalt: Recht und Steuern MERKBLATT Recht und Steuern Umsatzbesteuerung bei Lieferungen an Privatpersonen und diesen in weiten Teilen gleichgestellten Rechtssubjekten (sogenannte Halbunternehmer) im EU-Binnenmarkt Die Umsatzbesteuerung

Mehr

Sonder-KlientenInfo. Neuregelungen bei der Umsatzsteuer ab 1.1.2010

Sonder-KlientenInfo. Neuregelungen bei der Umsatzsteuer ab 1.1.2010 Sonder-KlientenInfo Neuregelungen bei der Umsatzsteuer ab 1.1.2010 Mit dem Budgetbegleitgesetz 2009 wurde die EU-Richtlinie 2008/8/EG (Mehrwertsteuer-Paket) umgesetzt, die zu einer grundsätzlichen Neuregelung

Mehr

BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA

BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA UMSATZSTEUER BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA Stefan Rose Wirtschaftsprüfer/Steuerberater 7. Oktober 2008 BM Partner Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BM Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft

Mehr

Spezialfragen zur italienischen Umsatzsteuer. Walter Großmann Oktober 2010

Spezialfragen zur italienischen Umsatzsteuer. Walter Großmann Oktober 2010 Spezialfragen zur italienischen Umsatzsteuer Walter Großmann Oktober 2010 Die wesentlichen Inhalte Allgemeine Hinweise Problematik MwSt-Guthaben Betriebsstätte Reihengeschäfte Registrierung Konsignationslager

Mehr

Neuregelung zum Umsatzsteuerausweis bei Bauleistungen

Neuregelung zum Umsatzsteuerausweis bei Bauleistungen Neuregelung zum Umsatzsteuerausweis bei en Ab Oktober 2014 Frankoniabilanz Miskys & Lang Steuerberater-Partnerschaft Roter Mühlenweg 28 08340 Schwarzenberg www.frankoniabilanz.de alte Lesart 13b Absatz

Mehr

ZUSAMMENFASSENDE MELDUNG (ZM) für sonstige Leistungen ab 2010

ZUSAMMENFASSENDE MELDUNG (ZM) für sonstige Leistungen ab 2010 ZUSAMMENFASSENDE MELDUNG (ZM) für sonstige Leistungen ab 2010 Gesetzliche Grundlagen: Ab 2010 sind auf Grund der RL 2008/8/EG in allen EU-Mitgliedstaaten bestimmte sonstige Leistungen in die ZM aufzunehmen.

Mehr

Steuerberaterin Anja Brunnhübner, 56281 Dörth 1

Steuerberaterin Anja Brunnhübner, 56281 Dörth 1 Steuerberaterin Anja Brunnhübner, 56281 Dörth 1 Herr Johannes Popitz im Jahr 1919 in seinem Kommentar zur Umsatzsteuer: Die Umsatzsteuer steht abseits von allen anderen Steuern, sie ist problematischer

Mehr

Dr. Klaus Junkes-Kirchen 13.09.2013

Dr. Klaus Junkes-Kirchen 13.09.2013 19 % 1 UStG Steuerbare Umsätze: Der Umsatzsteuer unterliegen die folgenden Umsätze: 1. die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens

Mehr

Neue Anforderungen an die Buch- und Belegnachweise bei Ausfuhrlieferungen und bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

Neue Anforderungen an die Buch- und Belegnachweise bei Ausfuhrlieferungen und bei innergemeinschaftlichen Lieferungen FALK GmbH & Co KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft 1 Umsatzsteuer: Neue Anforderungen an die Buch- und Belegnachweise bei Ausfuhrlieferungen und bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

Mehr

SONDER- KLIENTEN-INFO

SONDER- KLIENTEN-INFO 20 Neufeldweg 3, 80 Graz Tel: +43 (0) 316 42428-0, Fax: -31 office@binder-partner.com www.binder-partner.com LG für ZRS Graz, FN 2201a SONDER- KLIENTEN-INFO ZUR ERINNERUNG: FRISTVERKÜRZUNG BEI ZUSAMMENFASSENDER

Mehr

Entwicklung des realen BIP im Krisenjahr 2009

Entwicklung des realen BIP im Krisenjahr 2009 Entwicklung des realen BIP im Krisenjahr 2009 Entwicklung des realen BIP im Krisenjahr 2009 Ausgewählte europäische Staaten, prozentuale Veränderung des des BIP BIP* * im Jahr im Jahr 2009 2009 im Vergleich

Mehr

Bestimmung des Ort der sonstigen Leistung. gem. 3a UStG ff. ab dem 01.01.2010 (Mehrwertsteuerpaket)

Bestimmung des Ort der sonstigen Leistung. gem. 3a UStG ff. ab dem 01.01.2010 (Mehrwertsteuerpaket) Bestimmung des Ort der sonstigen Leistung gem. 3a UStG ff ab dem 01.01.2010 (Mehrwertsteuerpaket) Gemeinschaftsrechtliche Bestimmung Zunächst bestimmt Art. 43 MwStSystRL, wer für die Zwecke der Anwendung

Mehr

Umsatzsteuer Stand 20.01.2015 ECONECT/hemmer Steuerfachschule GmbH 2014/2015

Umsatzsteuer Stand 20.01.2015 ECONECT/hemmer Steuerfachschule GmbH 2014/2015 Umsatzsteuer Stand 20.01.2015 Karteikarten Umsatzsteuer Inhalt 2 A. Übersicht B. Steuerbarkeit C. Steuerbefreiungen D. Bemessungsgrundlagen E. Steuersatz F. Steuerschuld und Steuerschuldverhältnis G. Vorsteuerabzug

Mehr

Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG - Umsetzung in die Praxis im Land Bremen

Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG - Umsetzung in die Praxis im Land Bremen BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/1495 Landtag 18. Wahlperiode 15.07.14 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG - Umsetzung in die

Mehr

Begutachtungen von Pflegebedürftigkeit des Medizinischen Dienstes in Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz

Begutachtungen von Pflegebedürftigkeit des Medizinischen Dienstes in Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz Begutachtungen von Pflegebedürftigkeit des Medizinischen Dienstes in Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz 2013 Impressum Herausgeber: Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund

Mehr

Pflichtangaben einer ordnungsgemäßen Rechnung

Pflichtangaben einer ordnungsgemäßen Rechnung Pflichtangaben einer ordnungsgemäßen Rechnung Wir machen aus Zahlen Werte Wie der Gesetzgeber die Rechnung definiert Eine Rechnung ist jedes Dokument (bzw. eine Mehrzahl von Dokumenten), mit dem über eine

Mehr

Aktuelle Änderungen bei der Umsatzsteuer für polnische Unternehmer in Deutschland. Uwe Komm Diplom-Finanzwirt Steuerberater 11.

Aktuelle Änderungen bei der Umsatzsteuer für polnische Unternehmer in Deutschland. Uwe Komm Diplom-Finanzwirt Steuerberater 11. Aktuelle Änderungen bei der Umsatzsteuer für polnische Unternehmer in Deutschland Uwe Komm Diplom-Finanzwirt Steuerberater 11. Juni 2010 Seminar UNI-BUD in Kolberg 11.-12.06.2010 BM Partner Revision GmbH

Mehr

Umsatzbesteuerung beim innergemeinschaftlichen Erwerb

Umsatzbesteuerung beim innergemeinschaftlichen Erwerb MERKBLATT Recht und Steuern Umsatzbesteuerung beim innergemeinschaftlichen Erwerb Bezieht ein Unternehmer eine Warenlieferung von einem Unternehmer aus dem EU- Binnenmarkt unterliegt dieser Umsatz beim

Mehr

Steuerliche Behandlung von Werklieferungen und leistungen aus steuerlicher Sicht

Steuerliche Behandlung von Werklieferungen und leistungen aus steuerlicher Sicht Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Unternehmensberater Steuerliche Behandlung von Werklieferungen und leistungen aus steuerlicher Sicht Erfolg kennt keine Grenzen: Wir beraten deutsche Unternehmen

Mehr

Überprüfung der Mehrwertsteuer-Identifikationsnummern von Kunden im EU- Ausland

Überprüfung der Mehrwertsteuer-Identifikationsnummern von Kunden im EU- Ausland Überprüfung der Mehrwertsteuer-Identifikationsnummern von Kunden im EU- Ausland 1. Warum ein Unternehmer die Mehrwertsteuer-Identifikationsnummern seiner EU- Kunden überprüfen sollte a) Liefert ein deutscher

Mehr

ILNAS-EN ISO 15841:2014

ILNAS-EN ISO 15841:2014 Zahnheilkunde - Drähte für die Kieferorthopädie (ISO 15841:2014) Dentistry - Wires for use in orthodontics (ISO 15841:2014) Médecine bucco-dentaire - Fils pour utilisation en orthodontie (ISO 15841:2014)

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

Wie stelle ich eine korrekte Rechnung?

Wie stelle ich eine korrekte Rechnung? Steuerberater I Rechtsanwalt Wie stelle ich eine korrekte Rechnung?... denn DAMIT fängt das Geldverdienen an! Rechnungsstellung Was ist eine Rechnung? Grundsätzlich jedes Dokument, mit dem eine Leistung

Mehr

Umsatzsteuer: Die Lieferung und der Erwerb neuer Fahrzeuge in der EU. Nr. 119/08

Umsatzsteuer: Die Lieferung und der Erwerb neuer Fahrzeuge in der EU. Nr. 119/08 Umsatzsteuer: Die Lieferung und der Erwerb neuer Fahrzeuge in der EU Nr. 119/08 Verantwortlich: Ass. Katja Berger Geschäftsbereich Recht Steuern der IHK Nürnberg für Mittelfranken Hauptmarkt 25/27, 90403

Mehr

Vereinsberatung: Steuern. Umsatzsteuer. Leitfaden

Vereinsberatung: Steuern. Umsatzsteuer. Leitfaden Leitfaden Unternehmereigenschaft eines Vereins Es muss sich um einen Unternehmer handeln (Ein Verein ist Unternehmer, wenn er nachhaltig mit Wiederholungsabsicht tätig ist um Einnahmen zu erzielen) Es

Mehr

Kleinunternehmerregelung in der Umsatzsteuer

Kleinunternehmerregelung in der Umsatzsteuer Kleinunternehmerregelung in der Umsatzsteuer I. Allgemeines II. Wer ist Kleinunternehmer III. Ermittlung der Umsatzgrenzen IV. Folgen der Kleinunternehmerregelung V. Folgen des Überschreitens der Umsatzschwelle

Mehr

Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung nach dem BQFG

Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung nach dem BQFG Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung nach dem BQFG Ärztekammer Berlin Abteilung 3 - Berufsbildung Friedrichstraße 16 10969 Berlin Hinweise zum Antrag: Ihre Angaben sind aufgrund der Vorschriften des

Mehr

zu 4.: Häufig gestellte Fragen: 1. Frage: Was heißt Übergang der Steuerschuldnerschaft?

zu 4.: Häufig gestellte Fragen: 1. Frage: Was heißt Übergang der Steuerschuldnerschaft? zu 4.: Häufig gestellte Fragen: 1. Frage: Was heißt Übergang der Steuerschuldnerschaft? Im Regelfall schuldet der leistende Unternehmer die Umsatzsteuer, d. h. er hat diese an das Finanzamt abzuführen.

Mehr

EN ISO 15841 ÖNORM. Zahnheilkunde Drähte für die Kieferorthopädie. Ausgabe: 2014-11-15 (ISO 15841:2014)

EN ISO 15841 ÖNORM. Zahnheilkunde Drähte für die Kieferorthopädie. Ausgabe: 2014-11-15 (ISO 15841:2014) ÖNORM EN ISO 15841 Ausgabe: 2014-11-15 Zahnheilkunde Drähte für die Kieferorthopädie (ISO 15841:2014) Dentistry Wires for use in orthodontics (ISO 15841:2014) Médecine bucco-dentaire Fils pour utilisation

Mehr

13b UStG Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

13b UStG Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers 13b UStG Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers } Schwerpunkt: Bauleistungen } Neue Herausforderungen und Regeln für Unternehmer und den Berufsstand } Quo Vadis Klare Regeln ade? 5. Mai 2014 Mehrere

Mehr

Dreiecksgeschäfte in der Umsatzsteuer

Dreiecksgeschäfte in der Umsatzsteuer Dreiecksgeschäfte in der Umsatzsteuer Was versteht man unter einem Dreiecksgeschäft? Ein Dreiecksgeschäft ist ein Sonderfall des Reihengeschäftes. Die Grundregeln des Reihengeschäftes sind im Infoblatt

Mehr

13b UStG Leistungsempfänger als Steuerschuldner

13b UStG Leistungsempfänger als Steuerschuldner 13b G Leistungsempfänger als Steuerschuldner Bereich: FIBU Info für Anwender Nr. 1202 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Vorgehensweise Leistungserbringer 3. Vorgehensweise Leistungsempfänger 4. Details 4.1.

Mehr

Steuerberater. Merkblatt. Vorsteuervergütungsverfahren. Inhalt. Steffen Feiereis

Steuerberater. Merkblatt. Vorsteuervergütungsverfahren. Inhalt. Steffen Feiereis Steuerberater Steffen Feiereis Merkblatt Vorsteuervergütungsverfahren Inhalt 1 Allgemeines 2 Regelung seit 01.01.2010 3 In Deutschland ansässige Unternehmen 3.1 Unternehmerbescheinigung 3.2 Vorsteuervergütungsverfahren

Mehr

Merkblatt Nr. 3: Umsatzsteuer - Versteuerung von Anzahlungen, Abschlagsrechnungen Stand: Februar 2009

Merkblatt Nr. 3: Umsatzsteuer - Versteuerung von Anzahlungen, Abschlagsrechnungen Stand: Februar 2009 Merkblatt Nr. 3: Umsatzsteuer - Versteuerung von Anzahlungen, Abschlagsrechnungen Stand: Februar 2009 I. Versteuerung von Anzahlungen 1. Was sind Anzahlungen? Anzahlungen (auch: Abschlagzahlungen, Vorauszahlungen)

Mehr

Neue Kennzeichnungspflicht Die Button-Lösung kommt - Neuregelung der Hinweispflicht in Online-Shops -

Neue Kennzeichnungspflicht Die Button-Lösung kommt - Neuregelung der Hinweispflicht in Online-Shops - Neue Kennzeichnungspflicht Die Button-Lösung kommt - Neuregelung der Hinweispflicht in Online-Shops - München, 31. Mai 2012 Anmerkungen zur Präsentation: Diese Präsentation soll vor allem Shopbetreibern

Mehr

Richtlinien zum Internationalen Sponsern. 01. April 2015 Amway

Richtlinien zum Internationalen Sponsern. 01. April 2015 Amway Richtlinien zum Internationalen Sponsern 01. April 2015 Amway Richtlinie zum Internationalen Sponsern Diese Richtlinie gilt ab dem 01. April 2015 in allen europäischen Märkten (Belgien, Bulgarien, Dänemark,

Mehr

Die Finanzverwaltung hat sich mit dem aktuellen Schreiben vom 5. Februar 2014 dieser geänderten Auslegung des Bundesfinanzhofs angeschlossen.

Die Finanzverwaltung hat sich mit dem aktuellen Schreiben vom 5. Februar 2014 dieser geänderten Auslegung des Bundesfinanzhofs angeschlossen. Februar 2014 Neueste Informationen zur Umsatzsteuer 13b UStG Mit Urteil vom 22. August 2013 (Aktenzeichen V R 37/10) hat der Bundesfinanzhof (BFH) die bisherige Finanzverwaltungsmeinung zur Anwendung der

Mehr

DIE GELANGENSBESTÄTIGUNG

DIE GELANGENSBESTÄTIGUNG Hubert GmbH DIE GELANGENSBESTÄTIGUNG Neuer Belegnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen Definition der innergemeinschaftlichen Lieferung Ein Gegenstand gelangt von Deutschland in einen anderen

Mehr

sonstigen Leistungen... 417

sonstigen Leistungen... 417 Vorwort... Bearbeiterübersicht... Die Herausgeber/Die Autoren... Abkürzungsverzeichnis... V VII IV XVII Vor 1 Einführung in das deutsche Umsatzsteuerrecht... 1 1 Steuerbare Umsätze... 67 1a Innergemeinschaftlicher

Mehr

Umsatzsteuer bei Lieferungen an Privatpersonen im EU-Binnenmarkt

Umsatzsteuer bei Lieferungen an Privatpersonen im EU-Binnenmarkt Umsatzsteuer bei Lieferungen an Privatpersonen im EU-Binnenmarkt Ein Merkblatt der Industrie- und Handelskammer Hannover 1. Besteuerung im Ursprungsland Die Umsatzbesteuerung von Warenlieferungen an Privatpersonen

Mehr

Vorwort... 1 Wie prüfen Sie Ihren Umsatzsteuerfall... 10 und lösen ihn rasch und richtig?... 10

Vorwort... 1 Wie prüfen Sie Ihren Umsatzsteuerfall... 10 und lösen ihn rasch und richtig?... 10 Inhaltsverzeichnis Vorwort... 1 Wie prüfen Sie Ihren Umsatzsteuerfall... 10 und lösen ihn rasch und richtig?... 10 1. Unternehmer... 12 1.1. Unternehmereigenschaft... 12 1.2. Unternehmenseinheit... 14

Mehr

Meine erste Rechnung mit Umsatzsteuer

Meine erste Rechnung mit Umsatzsteuer Wer bringt Licht in den Steuer-? Ihr Steuerberater Die gesetzlichen Grundlagen das Umsatzsteuergesetz (UStG) die Umsatzsteuer Durchführungsverordnung (UStDV) Neben der nationalen Gesetzgebung hat auch,

Mehr

Sparkasse. Der Standard in Europa: IBAN und BIC.

Sparkasse. Der Standard in Europa: IBAN und BIC. Sparkasse Der Standard in Europa: IBAN und BIC. Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, im neuen einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA Single Euro Payments Area) sollen Ihre grenzüberschreitenden

Mehr

1. Leistungsempfänger ist kein Unternehmer ( 3a Abs. 1 UstG)

1. Leistungsempfänger ist kein Unternehmer ( 3a Abs. 1 UstG) Der neue Ort der sonstigen Leistung im Sinne des UstG Änderung seit dem 01. Januar 2010 I. Allgemeines Die Umsatzsteuer ist eine Steuer, die den Austausch von Leistungen (= Umsatz) besteuert. Sie ist eine

Mehr

Orlando-Finanzbuchhaltung

Orlando-Finanzbuchhaltung Allgemeine Informationen Ein Dreiecksgeschäft liegt dann vor, wenn sich ein Warenverkauf über 3 EU-Länder erstreckt. Bei einem Dreiecksgeschäft handelt es sich um ein Reihengeschäft, bei dem eine umsatzsteuerliche

Mehr

Umsatzsteuerseminar für Buchhaltungskräfte

Umsatzsteuerseminar für Buchhaltungskräfte Umsatzsteuerseminar für Buchhaltungskräfte Buchhaltungskräfte im Steuerberatungsbüro und Buchhaltungskräfte in der Wirtschaft und Industrie Sehr geehrte Mandatsträgerinnen, sehr geehrter Mandatsträger,

Mehr

Insgesamt muß eine Rechnung damit folgende Bestandteile enthalten: 1. den Namen und die Anschrift des leistenden Unternehmers,

Insgesamt muß eine Rechnung damit folgende Bestandteile enthalten: 1. den Namen und die Anschrift des leistenden Unternehmers, Umsatzsteuer: Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz C.O.X. Mitja Wolf Wie muß eine Rechnung aussehen? Zunächst ist festzuhalten, daß ab 1.1.2002 auf allen Rechnungen für steuerfreie Umsätze ein Hinweis auf

Mehr

Parkstraße 4. 59439 Holzwickede. Tel.: 02301 / 91209-0. Besuchen Sie auch unsere Homepage. Mandanteninformation

Parkstraße 4. 59439 Holzwickede. Tel.: 02301 / 91209-0. Besuchen Sie auch unsere Homepage. Mandanteninformation Parkstraße 4 59439 Holzwickede Tel.: 02301 / 91209-0 Besuchen Sie auch unsere Homepage Mandanteninformation So schreibe ich meine Rechnungen richtig Notwendige Inhalte einer ordnungsgemäßen Rechnung Stand:

Mehr

Steuerliche Berücksichtigung der privaten Pkw-Nutzung

Steuerliche Berücksichtigung der privaten Pkw-Nutzung Steuerliche Berücksichtigung der privaten Pkw-Nutzung Die steuerliche Behandlung betrieblich genutzter PKW unterliegt einem ständigen Wandel durch Gesetzgebung, Verwaltungsanweisungen sowie die Finanzrechtsprechung.

Mehr

13b UStG. Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers. Schwerpunkt: Bauträger und Bauleistungen Klare Regeln ade?

13b UStG. Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers. Schwerpunkt: Bauträger und Bauleistungen Klare Regeln ade? 13b UStG Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers Schwerpunkt: Bauträger und Bauleistungen Klare Regeln ade? Bärbel Ettig Bilanzbuchhalterin 1 Mehrere BMF-Schreiben: Erweiterung 13b UStG auf Bauträger

Mehr

FEDERATION EUROPEENNE DE LA MANUTENTION Produktgruppe. Flurförderzeuge. Kurze Anleitung zum Erkennen nicht konformer Flurförderzeuge

FEDERATION EUROPEENNE DE LA MANUTENTION Produktgruppe. Flurförderzeuge. Kurze Anleitung zum Erkennen nicht konformer Flurförderzeuge FEDERATION EUROPEENNE DE LA MANUTENTION Produktgruppe Flurförderzeuge FEM Kurze Anleitung zum Erkennen nicht konformer Flurförderzeuge 05.2012 (DE) - Abgasemission - I n d e x 1 Einleitung... 2 2 Umfang...

Mehr

Mitteilungen der Juristischen Zentrale

Mitteilungen der Juristischen Zentrale Mitteilungen der Juristischen Zentrale REGIONALCLUB Nr. 34/2015 20.08.2015 Gs Fahrerlaubnisbefristungen im Ausland Sehr geehrte Damen und Herren, in zahlreichen Ländern wird die Gültigkeit des Führerscheins

Mehr

Teil 3: Fälle zum Umsatzsteuergesetz

Teil 3: Fälle zum Umsatzsteuergesetz Teil 3: Fälle zum Umsatzsteuergesetz Allgemein 1) Erklären Sie die Begriffe Bestimmungslandprinzip und Ursprungslandprinzip! 2) Wer ist Unternehmer isd UStG? 3) Was ist Steuertatbestand im Umsatzsteuergesetz.

Mehr

Umsatzsteuer Das Reverse-Charge-Verfahren beim Warenund Dienstleistungsverkehr in Deutschland und der EU

Umsatzsteuer Das Reverse-Charge-Verfahren beim Warenund Dienstleistungsverkehr in Deutschland und der EU Indirect Tax Services Umsatzsteuer Das Reverse-Charge-Verfahren beim Warenund Dienstleistungsverkehr in Deutschland und der EU Claudia Hillek, Partner 30. November 2006 TAX Agenda KPMG Indirect Tax Services

Mehr

HANDLUNGSHINWEISE DES AUSSCHUSSES STEUERRECHT

HANDLUNGSHINWEISE DES AUSSCHUSSES STEUERRECHT HANDLUNGSHINWEISE DES AUSSCHUSSES STEUERRECHT ZUR UMSATZSTEUER 2010 DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE FÜR ANWALTLICHE DIENSTLEISTUNGEN BEI AUSLANDSBEZUG Das Umsatzsteuergesetz wurde mit Wirkung zum 01.01.2010 geändert.

Mehr

DA Seite 1 3 bis 6 SGB IV. Gesetzestext. 3 SGB IV Persönlicher und räumlicher Geltungsbereich

DA Seite 1 3 bis 6 SGB IV. Gesetzestext. 3 SGB IV Persönlicher und räumlicher Geltungsbereich DA Seite 1 3 bis 6 SGB IV Gesetzestext 3 SGB IV Persönlicher und räumlicher Geltungsbereich Die Vorschriften über die Versicherungspflicht und die Versicherungsberechtigung gelten, 1. soweit sie eine Beschäftigung

Mehr

Bericht der Zentralen Verbindungsstelle gem. 3 Abs. 2 EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz

Bericht der Zentralen Verbindungsstelle gem. 3 Abs. 2 EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz Bericht der Zentralen Verbindungsstelle gem. 3 Abs. 2 EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz (VSchDG) Bericht für das Jahr 2009 Dienstsitz Berlin Mauerstr. 39 42 10117 Berlin Tel.: 030 / 18444-00-0 Fax:

Mehr

Zulässige Geschwindigkeiten in europäischen Ländern

Zulässige Geschwindigkeiten in europäischen Ländern Telefon: 0341 65 11 336 24-Stunden-Hotline: 0172 340 71 35 Zulässige Geschwindigkeiten in europäischen Ländern *örtliche Änderungen und Regelungen nicht inbegriffen Land Art Innerorts Außerorts Schnellstraße

Mehr

Das kleine (oder auch große) Rechnungs-Einmaleins

Das kleine (oder auch große) Rechnungs-Einmaleins HLB Ratgeber II/2014 Das kleine (oder auch große) Rechnungs-Einmaleins Steuertipps rund um die Rechnung und die elektronische Rechnung Dem Finanzamt genügt oft schon ein kleiner formaler Fehler um den

Mehr

Tipps und Hinweise zum Umsatzsteuerausweis in Handwerkerrechnungen

Tipps und Hinweise zum Umsatzsteuerausweis in Handwerkerrechnungen 03.12.2010 Tipps und Hinweise zum Umsatzsteuerausweis in Handwerkerrechnungen Mit diesem Merkblatt soll ein Überblick gegeben werden, unter welchen Voraussetzungen Handwerker in ihren Rechnungen Umsatzsteuer

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Deutscher Verband der

Deutscher Verband der der freien Übersetzer und Dolmetscher e.v. Ines Richter Berlin, 25. März 2013 Rechnungslegung ins Ausland Zusammenstellung der Regelungen zur Rechnungslegung ins Ausland mit freundlicher Unterstützung

Mehr

Steuerschuldnerschaft 13b UStG bei Bauleistungen

Steuerschuldnerschaft 13b UStG bei Bauleistungen Steuerschuldnerschaft 13b UStG bei Bauleistungen Mandanten-Information Stand 01.09.2014 Allgemein 1. Gesetzliche Regelung 2. Was bedeutet die Steuerschuldnerschaft? 3. Änderung der Rechtsauffassung durch

Mehr

Steuerliche Behandlung von Preisgeldern

Steuerliche Behandlung von Preisgeldern Steuerliche Behandlung von Preisgeldern Exinger GmbH Wien, 16. Februar 2009 2003 Firm Name/Legal Entity Übersicht Grundlagen der Besteuerung Annahmen Einkommensteuerliche Würdigung g Umsatzsteuerliche

Mehr

Workshop: Die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung von Messeleistungen und Kongressgebühren

Workshop: Die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung von Messeleistungen und Kongressgebühren Workshop: Die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung von Messeleistungen und Kongressgebühren Leitung/Moderation: Matthias Winkler (SH+C) Triesen/Liechtenstein, 19. November 2011 1 Einführung in das Thema

Mehr

Der Kleinunternehmer und die Umsatzsteuer

Der Kleinunternehmer und die Umsatzsteuer EXISTENZGRÜNDUNG E35 Stand: November 2013 Ihr Ansprechpartner Dr. Thomas Pitz E-Mail thomas.pitz @saarland.ihk.de Tel. (0681) 9520-211 Fax (0681) 9520-389 Der Kleinunternehmer und die Umsatzsteuer Inhalt:

Mehr

Abschnitt I: Umsatzsteuer allgemein

Abschnitt I: Umsatzsteuer allgemein Abschnitt I: Umsatzsteuer allgemein 1. Umsatzsteuerpflichtige Tatbestände... 11 1.1 Welche Leistungen unterliegen der Umsatzsteuer?... 11 1.2 Was versteht man unter Eigenverbrauch?... 18 1.3 Einfuhr von

Mehr

B.2. Containerveräußerung nach Ende der Mietzeit Abschluss des Kauf- und Verwaltungsvertrages und Mietbeginn ab dem 01.01.2009

B.2. Containerveräußerung nach Ende der Mietzeit Abschluss des Kauf- und Verwaltungsvertrages und Mietbeginn ab dem 01.01.2009 Information zur Einkommensteuer und Umsatzsteuer bei der Vermietung, des Ankaufes und des Verkaufes von Frachtcontainern (Neu- und Gebrauchtcontainer) im privaten Bereich ab 01.01.2009 A. Sachverhalt Ein

Mehr

Andere Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Steuer nach 13b UStG schuldet (z. B. Bauleistungen, Schrott, Metalle - Kennzeichen "B1")

Andere Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Steuer nach 13b UStG schuldet (z. B. Bauleistungen, Schrott, Metalle - Kennzeichen B1) Andere Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Steuer nach 13b UStG schuldet (z. B. Bauleistungen, Schrott, Metalle - Kennzeichen "B1") Die nachfolgenden Erläuterungen betreffen Aufwendungen im

Mehr

Steuereinflüsse im Unternehmen Verkehrsteuerliche Einflüsse SWS: 2 Prof. Dr. Christoph Voos

Steuereinflüsse im Unternehmen Verkehrsteuerliche Einflüsse SWS: 2 Prof. Dr. Christoph Voos Steuereinflüsse im Unternehmen Verkehrsteuerliche Einflüsse SWS: 2 Prof. Dr. Christoph Voos Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung (DStV e.v.) Ablauf der

Mehr

Internetnutzung (Teil 1)

Internetnutzung (Teil 1) (Teil 1) Internetnutzung (Teil 1) Europäische Union Union und und ausgewählte europäische Staaten, 2010 nie nutzen**, in Prozent regelmäßig nutzen*, in Prozent 5 Island 92 5 Norwegen 90 ** Privatpersonen,

Mehr

Tempolimits in Europa

Tempolimits in Europa Tempolimits in Europa Alle Angebane ohne Gewähr, kein Anspruch auf Vollständigkeit. Jeder Kraftfahrer ist verplichtet sich selbst über die jeweiligen Landesbestimmungen zu informieren. Keine Haftung für

Mehr

Arbeitsgemeinschaft Verbrauch- und Verkehrssteuerrecht SS 2011

Arbeitsgemeinschaft Verbrauch- und Verkehrssteuerrecht SS 2011 Fall 1 Der Möbelhändler M verkauft antike Möbel an einen unternehmerischen Abnehmer A in der Schweiz, der die Möbel vor Ort an Endverbraucher veräußert. M übergibt die Ware einem Spediteur, der sie in

Mehr

Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater

Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater Kleinunternehmer 17 UStG: - Umsatz im vorangegangenen Jahr max. 17.500,00, und im laufenden Jahr 50.000,00 voraussichtlich nicht übersteigen wird.

Mehr

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker

Mehr

USt-Gelangensbestätigung

USt-Gelangensbestätigung Sonderrundschreiben USt-Gelangensbestätigung Neuregelung ab 01. Oktober 2013 BMF-Schreiben vom 16. September 2013 - 2 - Inhaltsverzeichnis 1. Die Grundproblematik der innergemeinschaftlichen Lieferung

Mehr

Grenzüberschreitende Verkäufe an Privatpersonen

Grenzüberschreitende Verkäufe an Privatpersonen Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 9337 Grenzüberschreitende Verkäufe an Privatpersonen Bei der Umsatzbesteuerung grenzüberschreitender Warenverkäufe wird grundsätzlich

Mehr

Ordnungsgemäße Rechnung gem. 14 Abs. 4 UStG. Rechtsstand: April 2013

Ordnungsgemäße Rechnung gem. 14 Abs. 4 UStG. Rechtsstand: April 2013 Ordnungsgemäße Rechnung gem. 14 Abs. 4 UStG Rechtsstand: April 2013 Inhalt I. Muster (Brutto-Rechnungsbetrag über 150 )... 2 II. Erleichterungen für Rechnungen von weniger als 150,- brutto (sog. Kleinstbetragsrechnungen)

Mehr

Das unternehmerische 1x1 Steuern und Buchführung für Gründer

Das unternehmerische 1x1 Steuern und Buchführung für Gründer Handelsrecht Buchführungspflicht für alle Kaufleute nach 238 (1) HGB Führung der Handelsbücher ( 239 HGB) Inventar (Vermögensaufstellung) ( 240, 241 HGB) Entlastung von der Buchführungspflicht 241 a HGB

Mehr

Umsatzsteuer Wichtige Neuerungen: Wer schuldet die Steuer bei Bauleistungen?

Umsatzsteuer Wichtige Neuerungen: Wer schuldet die Steuer bei Bauleistungen? WIRTSCHAFT UND RECHT W 041/2014 vom 10.04.2014 Umsatzsteuer Wichtige Neuerungen: Wer schuldet die Steuer bei Bauleistungen? Bitte beachten Sie, dass die neuen Grundsätze des BMF-Schreibens (Anlage 1) ohne

Mehr

Das neue Reisekostenrecht 2014

Das neue Reisekostenrecht 2014 Seite 1 von 8 Das neue Reisekostenrecht 2014 Inhaltsverzeichnis: Seite I. Festlegung der ersten Tätigkeitsstätte 1.1 Der zentrale Begriff: die erste Tätigkeitsstätte 1 1.2 Prüfungsstufe 1: Festlegung durch

Mehr

http://www.lexware.de/support 1

http://www.lexware.de/support 1 Leistungen im Sinne des 13b Abs. 2 UStG Ab 01.07.2011 sind in der Umsatzsteuer Voranmeldung fünf verschiedene umsatzsteuerliche Sachverhalte im Bereich Leistungsempfänger als Steuerschuldner (Reverse-Charge-Verfahren)

Mehr