Einführung einer Bagatellgrenze in Höhe von mindestens 50,00 Euro bei Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr

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1 Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / Antrag der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der SPD und Stellungnahme des Staatsministeriums Einführung einer Bagatellgrenze in Höhe von mindestens 50,00 Euro bei Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen, sich im Bundesrat für die Einführung einer Bagatellgrenze in Höhe von mindestens 50,00 Euro im Umsatzsteuergesetz für steuerfreie Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr einzusetzen Sitzmann und Fraktion Schmiedel und Fraktion Begründung Seit mehreren Jahren vermehrt sich der Einkaufstourismus in die grenznahen Gebiete Deutschlands. Bedingt durch unterschiedliche Preis- und Lohnniveaus hat insbesondere der Einkaufstourismus aus der Schweiz nach Deutschland seit dem Jahr 2012 rasant zugenommen. Die Freigabe des Wechselkurses des Schweizer Franken im Januar 2015 hat zu neuerlichen Rekordwerten geführt. Im Sinne der Belebung der grenznahen Wirtschaft sowie der damit verbundenen Zunahme an Steuereinnahmen und Sozialabgaben ist dies eine erfreuliche Entwicklung. Eingegangen: / Ausgegeben: Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen Der Blaue Engel. 1

2 Die enorm gestiegene Zahl von Einkäuferinnen und Einkäufer aus der Schweiz führt jedoch insbesondere an den Grenzzollstellen zu einer erheblichen Verkehrsbelastung mit zum Teil sehr langen Rückstaus sowie einer gravierenden Arbeitsbelastung der Zöllnerinnen und Zöllner, die eine Flut von Ausfuhrbescheinigungen für die bislang papierbasierte Mehrwertsteuerrückerstattung auszufüllen haben. Allein im Jahr 2014 wurden über zehn Millionen Ausfuhrscheine an den Zollämtern des Hauptzollamts Singen gestempelt. Über 100 Zollbeschäftigte sind inzwischen alleine für diese Aufgabe notwendig. Die Höhe der Erstattungsbeträge wird nicht erfasst. Die notwendige Kontrolldichte der Ausfuhren, einerseits hinsichtlich der Übereinstimmung der Waren mit der Bestätigung als auch der Rückerstattungsberechtigung der Antragsteller ist aufgrund der Personalsituation nicht mehr gegeben. Durch die faktisch fehlende Ausfuhrkontrolle kann ein nicht unerheblicher Betrugsumfang angenommen werden. Auch in den Ladengeschäften des Einzelhandels entstehen durch die Ausstellung der Ausfuhrbestätigungen deutliche Wartezeiten. Die Bundesregierung beabsichtigt momentan die Entwicklung eines automatisierten elektronischen Systems zur Abfertigung der Ausfuhrbescheinigungen, um der Überbeanspruchung des Zolls durch die papierbasierte Mehrwertsteuerrückerstattung entgegenzuwirken. Derzeit sind jedoch nicht einmal die fachlichen oder die rechtlichen Voraussetzungen für eine hierfür notwendige Ausschreibung geklärt. Gleiches gilt für die Finanzierung. Vorsichtige Einschätzungen lassen einen Probelauf des angedachten Systems nicht vor Ende des Jahres 2016 erwarten. Ein Regelbetrieb eines solchen Systems mit einer flächendeckenden und effektiven Entlastung von Bevölkerung und Zollbehörden erscheint vor Jahresmitte/Jahresende 2018 unrealistisch. Gleichzeitig würde ein maschinelles Verfahren an den dargestellten Belastungen wenig ändern, da es keinen Einfluss auf die Anzahl der Einkäuferinnen und Einkäufer aus der Schweiz sowie die Anzahl der abzufertigenden Ausfuhren nimmt. Zielführender dürfte hingegen die Einführung einer Bagatellgrenze für die Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr sein. Um einerseits die Flut an den zu erteilenden Ausfuhrbescheinigungen für Kleinbeträge einzudämmen, andererseits aber mögliche negative Folgen für die Wirtschaft in der Region so gering wie möglich zu halten, wird eine solche Bagatellgrenze in Höhe von 50,00 Euro als sinnvoll und sachgerecht betrachtet. Nach Artikel 147 der Mehrwertsteuersystemrichtlinie (Richtlinie 2006/112/EG vom 28. November 2006, Abl. EU L 347) ist die Einführung einer Wertgrenze, ab der bei Ausfuhren im nichtkommerziellen Reiseverkehr eine Erstattung der gezahlten Umsatzsteuer erfolgen kann, bis zu einem Betrag von 175 Euro möglich. Erst wenn diese Wertgrenze überschritten wird, sind die zugrunde liegenden Warenlieferungen insgesamt von der Umsatzsteuer befreit. Deutschland hat von dieser Möglichkeit bisher keinen Gebrauch gemacht. Dafür wurden in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, welche eine Außengrenze zur Schweiz haben, bereits Bagatellgrenzen eingeführt. Diese beträgt in Österreich 75 Euro und in Italien 155 Euro; Frankreich nimmt sogar den nach der Mehrwertsteuersystemrichtlinie höchstens zulässigen Betrag in Höhe von 175 Euro von der Umsatzsteuerbefreiung aus. In der Schweiz besteht eine Wertgrenze, die Einfuhren bis zu 300 Schweizer Franken abgabenfrei belässt. Vor diesem Hintergrund ist der grenzüberschreitende Warenverkehr, insbesondere für Kundinnen und Kunden, die aus der Schweiz einreisen, um im deutschen Grenzgebiet zur Schweiz einzukaufen, insgesamt von der Umsatzsteuer befreit und führt zu einem entsprechenden Preisvorteil, wenn der Gesamtwert der eingeführten Waren die Einfuhrfreigrenze von 300 Schweizer Franken nicht übersteigt. Die Einführung einer Bagatellgrenze auf deutscher Seite in Höhe von mindestens 50,00 Euro würde diesen Preisvorteil bestenfalls geringfügig schmälern. Eine negative Auswirkung einer solchen Bagatellgrenze auf Einkäufe von Touristinnen und Touristen aus anderen umsatzsteuerlichen Drittländern ist nicht zu erwarten, da die Einkäufe bei Fernreisenden in der Regel nicht aufgrund einer 2

3 Steuerrückerstattung angereizt werden. Dies zeigt die vergleichsweise geringe Inanspruchnahme der Rückerstattungsmöglichkeit. Insbesondere im Hinblick auf die zunehmende Zahl von Touristinnen und Touristen aus Nordamerika und einigen asiatischen Staaten sind gravierende Veränderungen im Einkaufsverhalten nicht zu erwarten. Die Einführung einer Bagatellgrenze in Höhe von mindestens 50 Euro erscheint insgesamt als geeignetes und rechtlich zulässiges Ziel, auf die derzeitigen währungs- und fiskalpolitischen Besonderheiten sowie auf die personellen Ressourcen bei den Zollämtern und die beschriebenen Auswirkungen in der Grenzregion zur Schweiz angemessen reagieren zu können. Stellungnahme Mit Schreiben vom 7. Januar 2016 Nr. I nimmt das Staatsministerium zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen, sich im Bundesrat für die Einführung einer Bagatellgrenze in Höhe von mindestens 50,00 Euro im Umsatzsteuergesetz für steuerfreie Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr einzusetzen. Der Landesregierung sind der Einzelhandel sowie der Arbeitsmarkt in den Grenzregionen von Baden-Württemberg ein großes Anliegen. Seit dem Jahr 2012 hat im Handel und in der Gastronomie der Zustrom von Kundinnen und Kunden aus der Schweiz nach Deutschland stetig zugenommen. Die Aufhebung der Bindung des Schweizer Franken an den Euro im Januar 2015 hat zu neuen Rekordwerten geführt. Im Sinne der Belebung der grenznahen Wirtschaft und der damit verbundenen Zunahme an Steuereinnahmen und Sozialabgaben ist dies eine erfreuliche Entwicklung. Der überwiegende Teil der von Kundinnen und Kunden aus der Schweiz in den Grenzregionen getätigten Einkäufe steht dabei nicht im Zusammenhang mit einem touristisch motivierten Aufenthalt, sondern dient dem originären Ziel der Deckung des Bedarfs an Verbrauchsgütern und anderen Sortimenten des Einzelhandels. Vor allem in den grenznahen Gemeinden der Region erfüllt der Einzelhandel eine wesentliche Nahversorgungsfunktion auch für die Nordschweiz. Allerdings führt die gestiegene Zahl der schweizerischen Kundinnen und Kunden in Deutschland zu einer erheblichen Belastung der Infrastruktur im baden-württembergischen Grenzgebiet zur Schweiz. Dies macht sich insbesondere an einem starken Verkehrsanstieg in den grenznahen Städten mit sehr stark frequentiertem Einzelhandel, vollen Innenstädten und Parkplätzen sowie -häusern und vor allem Verkehrsstaus an den Grenzzollstellen bemerkbar. Dies führt teilweise zu einer erheblichen Einschränkung der Lebens- und Wohnqualität. Es besteht Handlungsbedarf. Eine besonders hohe Arbeitsbelastung besteht bei den Grenzzollstellen durch die Masse der zu erteilenden Ausfuhrbescheinigungen. Aufgrund der Vielzahl an Ausfuhren kann eine körperliche Ausfuhrkontrolle in einem Großteil der Fälle nicht mehr gewährleistet werden. Damit wird der missbräuchlichen Inanspruchnahme der Befreiung und Rückerstattung zwangsläufig Vorschub geleistet. Ebenso bindet das hohe Aufkommen der aus der Schweiz stammenden Grenzübertretenden enorme Ressourcen der Zöllnerinnen und Zöllner an den Grenzen. Angesichts der in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegenen Zahl an ausgestellten Ausfuhrbescheinigungen verbunden mit den entsprechenden Belastungen für die Infrastruktur und die Einschränkungen für die Bevölkerung im baden-württembergischen Grenzgebiet zur Schweiz, spricht sich die Landesregierung für die Einführung einer Bagatellgrenze in Höhe von 50 Euro aus. Dies ist erforderlich, um 3

4 4 die Flut an zu erteilenden Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigungen für Kleinbeträge einzudämmen und mögliche negative Folgen für die Wirtschaft in der Region aber dennoch in Grenzen zu halten. Die Einführung einer Bagatellgrenze würde auch zu einer erheblichen Entlastung der Grenzzollstellen führen. Bedingt durch die starke Aufwertung des Schweizer Franken gegenüber dem Euro seit dem Beginn des Jahres 2015 haben die Einkäufe durch Kundinnen und Kunden aus der Schweiz beispielsweise am Hochrhein zunächst deutlich zugelegt. Die Umsätze haben sich nach den letzten Angaben des Handelsverband Baden- Württemberg e.v. auf einem leicht erhöhten Wert eingependelt. Auch der Baden- Württembergische Industrie- und Handelskammertag e.v. ging zuletzt davon aus, dass die zunächst realisierten Umsatzzuwächse auf diesem Niveau nicht nachhaltig sind. Hierbei dürfte eine Rolle spielen, dass der Schweizer Handel Währungsvorteile durch den starken Franken offenbar in Form von Preissenkungen verstärkt an seine Kundinnen und Kunden weitergibt, um die Abwanderung dieser ins Nachbarland nach Deutschland zu begegnen. Laut letzten Schätzungen der Industrie- und Handelskammer Konstanz beträgt der Umsatz mit Kundinnen und Kunden aus der Schweiz im Einzelhandel in der Region rund 1,5 Mrd. Euro. Dabei haben rund 30 % aller Kassenbons einen Rechnungsbetrag von bis zu 50 Euro. Den Schätzungen der Deutschen Zoll- und Finanzgewerkschaft zufolge liegt der Anteil der Bescheinigungen mit einem Warenwert von bis zu 100 Euro bei rund 80 %. Die Zollverwaltung führt zur Höhe der Erstattungsbeträge keine Aufzeichnungen. Inwieweit bei der Einführung einer Bagatellgrenze mit einem Umsatzrückgang im Einzelhandel zu rechnen ist, steht aber nicht nur in Abhängigkeit von der Höhe der Bagatellgrenze, sondern hängt vor allem auch von der weiteren Entwicklung des Wechselkursverhältnisses des Schweizer Franken zum Euro ab. Seitens des Bundes besteht die Absicht ein elektronisches System zur Abfertigung der Ausfuhrbescheinigungen zu entwickeln. Die Bestrebungen des Bundesministeriums für Finanzen, ein elektronisches System zur Abfertigung der Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigungen zu entwickeln, werden durch die Landesregierung begrüßt. Hierzu wurde eine Arbeitsgruppe aus Vertretern des Zolls, der Industrie und Handelskammer und des Handels eingerichtet. Mit einem automatisierten Verfahren zur Rückerstattung der Umsatzsteuer könnte eine Vereinfachung der Verfahrensabwicklung und damit eine personelle Entlastung erreicht werden. Zu berücksichtigen ist dabei allerdings die mit der Realisierung eines solchen automationsgestützten Verfahrens erfahrungsgemäß verbundene mehrjährige Vorlaufzeit. Diese ist bestimmten einzuhaltenden und notwendigen Maßnahmen wie dem Ausschreibungsverfahren und der Pilotierung des dann entwickelten Verfahrens geschuldet. Im Vergleich dazu wäre die Einführung einer Bagatellgrenze schneller umsetzbar. Die Einführung eines solchen maschinellen Verfahrens würde an den dargestellten Belastungen auch nichts ändern, da ein solches keinen Einfluss auf die Zahl der Einkäuferinnen und Einkäufer aus der Schweiz in Deutschland und die abzufertigenden Ausfuhren hätte. Nicht zuletzt mit Blick auf die im Jahr 2015 zumindest vorübergehend sprunghaft angestiegene Zahl von Einkäuferinnen und Einkäufern aus der Schweiz erscheint die Einführung einer Wertgrenze für die Umsatzsteuer bei Ausfuhrlieferungen erforderlich. Herr Minister Friedrich hat die Thematik bereits beim Kamingespräch der Internationalen Bodenseekonferenz im April 2015 angesprochen. Gemeinsam mit Herrn Minister Dr. Schmid hat er sich schon im Mai 2015 an Herrn Bundesfinanzminister Dr. Schäuble wegen der Einführung einer Bagatellgrenze für die Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr gewandt und die Einführung einer solchen Wertgrenze in Höhe von 50 Euro angeregt. Herr Minister Friedrich hat dieses Anliegen nochmals gegenüber Herrn Minister Dr. Schäuble im Juli 2015 nachdrücklich bekräftigt. Die Forderungen zur Einführung einer Bagatellgrenze für die Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr in Deutschland wurden erst in den letzten Jahren laut. Die anderen an die Schweiz angrenzenden

5 Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben schon seit längerem eine solche Wertgrenze eingeführt. So gilt beispielsweise in Österreich eine Wertgrenze von 75 Euro in nahezu unveränderter Höhe seit dem Beitritt des Landes zur Europäischen Union im Jahre Zur Einführung einer Bagatellgrenze bedarf es einer Änderung des Umsatzsteuergesetzes mit den entsprechenden gesetzgeberischen Vorgaben. Zuständig für die erforderliche Gesetzesänderung des Umsatzsteuergesetzes ist der Bund. Die konkrete Höhe der Bagatellgrenze für Kleinbeträge, die Ausgestaltung einer ausgewogenen Regelung mit der Klärung von Abgrenzungsfragen sowie die Geltung für die Ausfuhrlieferungen über See- und Flughäfen und den genauen Geltungsbereich bleiben dem weiteren Gesetzgebungsverfahren vorbehalten. Das Land Baden-Württemberg wird deshalb zeitnah eine entsprechende Initiative zur gesetzgeberischen Umsetzung der Einführung einer Bagatellgrenze in Höhe von mindestens 50 Euro bei Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr in den Bundesrat einbringen. Murawski Staatssekretär 5

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