Zündquellenvermeidung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Zündquellenvermeidung"

Transkript

1 Untersuchungen zur Vermeidung von zündwirksamen Vorgängen in Silos / Bunkern durch Gewitterblitzähnliche Entladungen Schüttkegelentladungen Büschelentladungen Nr / 1 Erstellt von Tage Jacobsen / 1-1 Von der Industrie- und Handelskammer für Niederbayern in Passau öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für maschinelle Einrichtungen der Getreide be- und verarbeitenden Industrie Vom Bayerischen Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen als Sachverständiger für sicherheitstechnische Prüfungen sowie Prüfungen von sicherheitstechnischen Unterlagen im Sinne des 29a Abs. (1) Bundesimmissionsschutzgesetz bekanntgegeben. Auftraggeber: Wirtschaftskammer Österreich Bundesinnung der Müller Vertreten durch Herrn Dr. Kainz Wiedner Hauptstraße 63 A-1045 Wien Geltungsbereich: Schüttgüter aus der Agrarwirtschaftlichen Erzeugung Landshut Tel.: Fax.: Stand 11 / 2007 Ersatz für Fassung 07/2007 Blatt 1

2 1 EINLEITUNG AUFGABENSTELLUNG GRUNDSÄTZLICHES SCHUTZANFORDERUNGEN NACH 14 VEXAT GEGENÜBERSTELLUNG ZONENDEFINITION UND SCHUTZANFORDERUNG ERGEBNIS DER UNTERSUCHUNG STAUBVORKOMMEN STAUBGEHALT IM PRODUKT PRODUKTKENNWERTE Produktkennwerte nach der BIA Liste Ausgabe 12/ DEFINITIONEN NACH BGR MINDESTZÜNDENERGIE LEITFÄHIG UND ABLEITFÄHIG Leitfähig Ableitfähig ABLEITFÄHIGKEIT VON SCHÜTTGÜTERN ERDUNG/POTENTIALAUSGLEICH ERGEBNIS DER UNTERSUCHUNG MAßGEBLICHE PRODUKTKENNWERTE VERMEIDUNG VON GEWITTERBLITZÄHNLICHEN ENTLADUNGEN VERMEIDUNG VON ZÜNDWIRKSAMEN SCHÜTTKEGELENTLADUNGEN VERMEIDUNG VON ZÜNDWIRKSAMEN BÜSCHELENTLADUNGEN Sonderfall Elevatorgurte Ableitfähigkeit von Fördergurten ZUSAMMENFASSUNG NACHTRAG PER 11/2007 ELEVATORGURTE NACHWEISFÜHRUNG DER ABLEITFÄHIGKEIT Messungen an Gurten Messungen an vorhandenen Gurten Herstellernachweise QUELLENLISTE...19 Blatt 2

3 1 Einleitung Die hier erstellte Unterlage dient als Entscheidungsgrundlage für die Bewertung der erforderlichen Maßnahmen bei dem Anlagenbestand an Silos/ Bunkern, errichtet vor dem , der den Anforderungen aus der VEXAT 20 Abs.(2) (konstruktiver Schutz) nicht entsprechen kann. Anlagen, die nach dem errichtet wurden, müssen den Anforderungen aus der ExSV 1996 und der VEXAT entsprechen. Da die Ergebnisse der Untersuchungen jedoch als allgemeingültig einzustufen sind, steht es der jeweilig zuständigen Instanz frei, diese Erkenntnisse bei der Genehmigung von Anlagen zu berücksichtigen. 2 Aufgabenstellung Aufgabenstellung für Technisch und organisatorisch sichere Beseitigung von Gefahren durch folgende Zündquellen in Silos von Müllereianlagen unter Berücksichtigung der Voraussetzung beigelegter Verfahrensabläufe: Silos für Getreide und Futtermittelausgangsstoffe: Allenfalls falls nicht durch Literatur oder andere Untersuchungsergebnisse bestätigt Nachweis, dass gewitterblitzähnliche Entladungen auch für Silos > 100 m³ ausgeschlossen werden können, Schüttelkegelentladungen für Getreide- und Futtermittelausgangsstoffe ausgeschlossen werden können, Büschelentladungen für Stäube von Getreide oder Futtermittelausgangsstoffen ausgeschlossen werden können, für den Fall, dass es Stäube gibt, deren Mindestzündenergie 4 mj beträgt, 3 Grundsätzliches In bestimmten Fällen kann der Explosionsschutz für eine gefährdete Anlage oder einen Anlagenabschnitt durch die sichere Vermeidung von Zündquellen gewährleistet werden. Voraussetzung hierfür ist jedoch, daß die Brenn-und Explosionskenngrößen des betreffenden Staubes und die Verfahrens- und Maschinentechnik umfassend bekannt sind und dies zulassen. Blatt 3

4 Das Schutzziel Vermeiden von wirksamen Zündquellen läßt sich nur erreichen, wenn eine explosionsgefährdete Anlage systematisch bezüglich aller möglichen Zündquellen untersucht wird, die aufgrund ihrer Eigenschaften, wie z.b. Energie, Temperatur und Einwirkdauer in der Lage sind, Staub/Luft - Gemische zu zünden. Hierbei ist es unabdingbar, nicht nur den normalen Betriebsablauf zu betrachten, sondern neben An- und Abfahrvorgängen auch mögliche Betriebsstörungen mit einzubeziehen. Dies ist um so schwieriger, je komplexer eine Anlage in ihrer Maschinen- und Verfahrenstechnik aufgebaut ist. Diese vorbeugende Maßnahme kann in der Regel nur bei normal zündempfindlichen Produkten mit MindestZündenErgien (MZE) über 10 mj nach eingehender Analyse der Betriebsbedingungen als alleiniger Schutz dienen. Stäube mit MZE unterhalb 3 mj und Staub/Luft-Gemische in Verbindung mit Lösemitteln oder Gasen (sog. hybride Gemische) erfordern in der Regel weitere Schutzmaßnahmen. Auch bei dieser Vorgehensweise kann bezüglich einer Zündung ein Restrisiko bestehen bleiben. Es ist jeweils im Einzelfall anlagenspezifisch zu entscheiden, ob die Eintrittswahrscheinlichkeit für eine Zündung vertretbar gering ist, um auf weitere Explosionsschutzmaßnahmen verzichten zu können. 3.1 Schutzanforderungen nach 14 Vexat 14. (1) In explosionsgefährdeten Bereichen dürfen keine wirksamen Zündquellen vorhanden sein. Potentielle Zündquellen sind zu vermeiden oder auf das unbedingt notwendige Ausmaß zu beschränken. Es dürfen nur die für den Betrieb unbedingt erforderlichen Arbeitsmittel verwendet werden. Elektrische Anlagen müssen, soweit es möglich ist, außerhalb explosionsgefährdeter Bereiche angeordnet werden.... (3) Weisen Arbeitsmittel eigene potentielle Zündquellen auf, ist die Vermeidung von wirksamen Zündquellen dann technisch sicher, wenn 1. keine wirksamen Zündquellen vorhanden sind: a. in Zone 0, 20, G aa. bei Normalbetrieb des betreffenden Arbeitsmittels, bb. bei vorhersehbaren Störungen und cc. bei selten auftretenden Störungen; b. in Zone 1 oder 21 aa. bei Normalbetrieb des betreffenden Arbeitsmittels, bb. bei vorhersehbaren Störungen; c. in Zone 2, 22 oder M Blatt 4

5 bei Normalbetrieb des betreffenden Arbeitsmittels und 2. in Zone 0, 20, G zudem, für den Fall des Auftretens von zwei unabhängigen Fehlern oder des Versagens einer apparativen Schutzmaßnahme, die erforderliche Sicherheit durch mindestens eine zweite unabhängige apparative Schutzmaßnahme gewährleistet ist, und 3. in Zone 20, 21 und 22 zusätzlich eine mögliche Selbstentzündung vermieden ist. (4) In explosionsgefährdeten Bereichen gilt weiters: 1. Es müssen Maßnahmen getroffen sein, die die Entzündung von Ablagerungen von Staub, Pulver oder Spänen verhindern. 1. verhindern Wenn Arbeitsvorgänge Funken erzeugen oder elektrostatische Auf- und Entladungen verursachen können, die wirksame Zündquellen darstellen können, müssen Vorkehrungen getroffen sein, die a. das Entstehen solcher Funken verhindern bzw. b. das Entstehen solcher Aufladungen verhindern oder die Aufladungen im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten gefahrlos ableiten, wie Erdung oder Erhöhung der Luftfeuchtigkeit 3.2 Gegenüberstellung Zonendefinition und Schutzanforderung Zone 22 Zonendefinition nach 12 VEXAT Bereich, in dem bei Normalbetrieb *) explosionsfähige Atmosphären in Form einer Wolke aus in der Luft enthaltenem brennbaren Staub normalerweise nicht oder aber nur kurzzeitig auftreten. Schutzanforderung zur Vermeidung von zündwirksamen Vorgängen Bei Normalbetrieb des betreffenden Arbeitsmittels Bereich, in dem sich bei Normalbetrieb gelegentlich explosionsfähige Atmosphären in Form einer Wolke aus in der Luft enthaltenem brennbaren Staub bilden können. Bereich, in dem explosionsfähige Atmosphären in Form einer Wolke aus in der Luft enthaltenem brennbaren Staub ständig, über lange Zeiträume oder häufig vorhanden sind. *)Definition Normalbetrieb nach 2 Abs.(1) Ziff. 2 VEXAT Bei Normalbetrieb des betreffenden Arbeitsmittels, und bei vorhersehbaren Störungen; Bei Normalbetrieb des betreffenden Arbeitsmittels, und bei vorhersehbaren Störungen und bei selten auftretenden Störungen Normalbetrieb: Zustand, bei dem Arbeitsmittel, elektrische Anlagen oder persönliche Schutzausrüstung innerhalb ihrer Auslegungsparameter benutzt werden, einschließlich dem Ingang- und Stillsetzen; Definition Normalbetrieb nach EN : Normalbetrieb ist der Zustand, in dem die Geräte, Schutzsysteme und Komponenten ihre vorgesehene Funktion innerhalb ihrer Auslegungsparameter erfüllen. Störungen (z. B. Versagen von Dichtungen, von Pumpen oder Flanschen oder die Freisetzung von Stoffen infolge von Unfällen), die Instandsetzung oder Abschaltung erfordern, werden nicht als Normalbetrieb angesehen. Blatt 5

6 3.3 Ergebnis der Untersuchung Zündquelle Gewitterblitzähnliche Entladungen Schüttkegelentladungen Büschelentladungen Zu berücksichtigende Zündquellenwahrscheinlichkeit nach VEXAT 14 Abs. (4) Ziff. 3 In Zone 22 bei Normalbetrieb In Zone 21 bei Vorhersehbaren Störungen Bei allen Zonen zu beachten Bei allen Zonen zu beachten Bei allen Zonen zu beachten In Zone 20 bei Selten auftretenden Störungen Lösungsmöglichkeit/ Anforderungen Keine besonderen Anforderungen, da diese Zündquelle nach dem derzeitigen Wissensstand selbst bei selten auftretenden Störungen nicht zu erwarten ist. Nach der BGR 132 Abschnit A 3.6 Beispiel 16 sind unabhängig von der Silogröße bei Stäuben mit MZE > 3mJ und einer Ableitfähigkeit von < Ω keine besonderen Maßnahmen erforderlich. Stäube aus der Agrarproduktion halten diese Rahmenbedingungen ein. Mit Ausnahme von Fördergurten keine besonderen Maßnahmen. Nach der BGR 132 A 3.3 werden durch Büschelentladungen nach derzeitigem Kenntnisstand brennbare Schüttgüter mit MZE-Werten von mehr als 4 mj nicht entzündet. Fördergurte (Band-/Elevatorgurte) müssen im Sinne der BGR 132 Nr Oberflächenwiderstände der Ober- und Unterseite des Bandes von weniger als Ω, gemessen nach der EN ISO 284, aufweisen. Besteht der Gurt aus Schichten unterschiedlicher Materialien, wird er nur als ableitfähig betrachtet, solange sein Durchgangswiderstand 10 9 Ω nicht überschreitet. 4 Staubvorkommen Staub, hier im Sinne der VDI 2263, ist ein fein zerteilter Feststoff beliebiger Form, Struktur und Dichte unterhalb einer Korngröße von ca. 500 µm. Diese Korngröße wird auch beiläufig in der EN unter Punkt 3.19 als Staub definiert. Stäube, die das Brenn- und Zündprüfverfahren nach der EN positiv bestanden haben, können gefährliche explosionsfähige Atmosphäre (gea) bilden. Ein Volumen an explosionsfähiger Atmosphäre > 10 l ist im allgemeinen als gefährlich anzusehen, da es bei gleichzeitigem Vorhandensein einer wirksamen Zündquelle durch den Verbrennungsvorgang (Explosion/Verpuffung) einen Flammenball von etwa 100 l entstehen läßt! Blatt 6

7 4.1 Staubgehalt im Produkt Die vorzufindende Staubmenge in der Rohware unterliegt einer großen Schwankungsbreite, die Bindung an das Hauptprodukt ist unterschiedlich. Bedingt durch die stets besser werdende Erntetechnik sind Staubgehalte über 1 % (Masse) in den direkten Getreideanlieferungen aus agrarwirtschaftlichen Betrieben sehr selten anzutreffen. Erfahrungsgemäß ist bei Schüttgütern aus dem Legimunosen- und Ölsaatenanbau in unbearbeitetem Zustand ein so geringer Staubgehalt zu erwarten, daß bei Rohwarenumschlag und lagerung keine explosionsfähigen Atmosphären vorhanden sind. In Abhängigkeit von Reinigungsvorgängen in den der Agrarwirtschaft nachgeschalteten Erfassungsanlagen kann der Staubgehalt so weit reduziert werden, daß nicht mit dem Entstehen von explosionsfähigen Atmosphären zu rechnen ist. Während Transportvorgängen kann durch Produktreibungen wiederum eine Erhöhung des Staubvorkommens eintreten, welches, wenn nicht entfernt, in den nachfolgenden Geräten und Silos ein explosionsfähiges Staub-/Luft-Gemisch entstehen lassen kann. Im allgemeinen ist davon auszugehen, daß bei Produkten mit einem Gehalt an Feinteilen (< 500 µm) unterhalb 1 % eine explosionsfähige Atmosphäre nicht oder nur kurzzeitig auftritt. Bei Schüttgütern mit höherem %-Anteil an Feinstaub ist während der Förderund Befüllvorgänge gelegentlich mit einer gea zu rechnen. Bei einigen Schüttgütern, z.b. Mehl oder Mehlfutter mit einer Körnungsgröße überwiegend unterhalb 500µm, die somit in diesem Zusammenhang als Staub anzusehen sind, kann je nach Verfahrensweise eine explosionsfähige Atmosphäre gelegentlich oder häufig/ langzeitig entstehen. 4.2 Produktkennwerte Produktkennwerte nach der BIA Liste Ausgabe 12/97. Die nachfolgende Auflistung stellt eine Auswahl der am häufigsten vorkommenden Agrarerzeugnisse im Ursprungszustand dar. Abhängig vom Einzelfall und Einsatzprodukten muß ggf. eine produktspezifische Recherche erfolgen. Hierbei kann die Datenbank der Gestis in der Regel hilfreich sein. Blatt 7

8 Produkt pmax bar Kst bar x m/s Mindest- Zünd- Energie mj Zündtemp. C Glimmtemp. C Brennzahl 1 bis 6 Getreidekörner (Sammelbegriff) > Getreidestaub/ -abrieb 8,7-9, > Ölsaaten (Raps, Sonnenblumen) Sonnenblumenabrieb 6, Leguminosen Weizen-/Roggenmehl 6,9 8, > k.g.b Kleie (> 500µm) 8,4 94 > Kleiepellets 4 mm Sojaschrot entölt > pmax : Maximaler Explosionsdruck Kst : Maximaler zeitlicher Druckanstieg einer Explosion Zündtemp.: Mindestzündtemperatur einer Staubwolke Glimmtemp.: Mindestzündtemperatur bei Staubschicht t= 5mm --: Keine Werte vorhanden bzw. nicht relevant *) Kein Staubexplosionsgefahr da > 0,5 mm Brennzahl: BZ 2 = Kurzes Anbrennen u. rasches Auslöschen. BZ 3 = Örtliches Brennen oder Glimmen ohne Ausbreitung BZ 4 = Ausbreitung eines Glimmbrandes BZ 5 = Ausbreitung eines offenen Brandes k.g.b. = kein Glimmen bis xx C Die Explosionsfähigkeit der Stäube ist im Bereich von etwa 30 g/m³ bis etwa g/m³ gegeben. (Abrieb-)Stäube aus handelsüblichen Agrarerzeugnissen sind desweiteren durch eine MindestZündEnergie (MZE) von > 10 mj überwiegend > 100 mj gekennzeichnet. Der spezifische Schüttgutwiderstand beträgt weniger als 10 9 Ω m. Diese Kenndaten zeigen, daß die hier in Frage kommenden Stäube nicht sehr reaktionsbereit, jedoch prinzipiell als explosionsfähig (St.1) einzustufen sind. Für die Auswahl der Schutzmaßnahmen sind die voran stehenden brenn- und explosionstechnischen Kennwerte der Produkte heranzuziehen. Hinweis: In der obigen Liste sind auch bei den Ölsaaten Kennwerte der Abriebstäube aufgeführt. Hier handelt es sich um Kennwerte, die für die Produktionsprozesse in den weiterverarbeitenden Betrieben von Relevanz sind. Blatt 8

9 In den Anlieferungen an Ölsaaten aus der Agrarwirtschaft ist nicht mit einem Staubvorkommen zu rechnen, das zur Bildung eines explosionsfähigen Staub-/Luft-Gemisches führen kann. 5 Definitionen nach BGR Mindestzündenergie Mindestzündenergie (MZE) ist die kleinste in einem Kondensator gespeicherte elektrische Energie, die bei Entladung über eine Funkenstrecke eine Mischung aus einem brennbaren Stoff und Luft entzünden kann. Die MZE wird für Stäube nach der IEC und EN bestimmt und in mj angegeben. Als normal zündempfindlich werden Stäube mit einer MZE >10 mj eingestuft. Bei Zündenergien in dem Bereich zwischen 3 und 10 mj handelt es sich um besonders zündempfindliche Produkte. Stäube mit einer MZE < 3mJ werden als extrem zündempfindlich eingestuft und erfordern in der Regel besondere Schutzmaßnahmen, wie z.b. Auswahl von Kleidungsstücken und Schuhen. 5.2 Leitfähig und Ableitfähig Es ist grundsätzlich zwischen LEITFÄHIG und ABLEITFÄHIG zu unterscheiden Leitfähig Als leitfähig werden auch Gegenstände und Einrichtungen bezeichnet, wenn sie aus leitfähigem Material (z.b. Metall) bestehen. Leitfähige Materialien können nicht gefährlich aufgeladen werden, wenn sie geerdet sind. Leitfähig ist ein Stoff oder Material mit einem spezifischen Widerstand < 10 3 Ω m (EN Nr. 3.9). Leitfähig ist ein Stoff oder Material auch, wenn sein Oberflächenwiderstand < 10 4 Ω beträgt. Blatt 9

10 5.2.2 Ableitfähig Ableitfähig ist ein Stoff oder ein Material mit einem spezifischen Widerstand von mehr als 10 4 Ωm und weniger als 10 9 Ωm oder ein Gegenstand oder eine Einrichtung mit einem Oberflächenwiderstand zwischen 10 4 Ω und 10 9 Ω gemessen bei 23 C und 50% relativer Luftfeuchte oder mit einem Oberflächenwiderstand zwischen 10 4 Ω und Ω gemessen bei 23 C und 30% relativer Luftfeuchte. Ableitfähige Stoffe oder Gegenstände und Einrichtungen aus ableitfähigen Materialien speichern keine gefährliche elektrische Ladung, wenn sie mit Erde in Kontakt stehen. Die Eigenschaft ableitfähig zu sein wird umgangssprachlich auch antistatisch genannt. 5.3 Ableitfähigkeit von Schüttgütern Schüttgüter werden nach ihrem spezifischen Widerstand ρ [Ωm] in 3 Gruppen eingeteilt: Schüttgüter mit niedrigem spezifischen Widerstand: ρ <10 6 Ωm Schüttgüter mit mittlerem spezifischen Widerstand: 10 6 Ωm < ρ < Ωm Schüttgüter mit hohem spezifischen Widerstand: Ωm < ρ 5.4 Erdung/Potentialausgleich Nach der (alten) ÖVE-EX 65/ Nr (betrifft nur bestehende Anlagen) sind alle leitenden Konstruktionsteile in explosionsgefährdeten Bereichen in einen Potentialausgleich einzubinden. Im Sinne der BGR 132 sind nach Maßgabe der Zündwahrscheinlichkeit alle Gegenstände oder Einrichtungen aus leitfähigen Materialien zu erden und solche aus ableitfähigen Materialien mit Erdkontakt zu versehen. Erdungs- und Potentialausgleichsmaßnahmen an leitfähigen Gegenständen, wie z.b. Metallkonstruktionen, sollten auf Grundlage EN Ausgabe Blatt 10

11 konzipiert sein. Bei einem Ableitwiderstand (zur Erde) leitfähiger Gegenstände < 4 bis 10 Ω ist von einem sicheren Zustand auszugehen. Geerdet im Sinne sind Gegenstände, Flüssigkeiten und Schüttgüter mit einem Ableitwiderstand < 10 6 Ω und Personen mit einem Ableitwiderstand < 10 8 Ω. Personen und kleine Gegenstände sind auch geerdet, wenn ihre Relaxationszeit < 10-2 s ist. Hinweis: Die Anforderung an Personen sind erst ab einer MZE < 3mJ zu beachten. Die Erdung einer Anlage kann durch isolierende Komponenten, z. B. Dichtungen, oder durch isolierende Betriebsstoffe, z. B. Schmierfette, beeinträchtigt werden. Erfahrungsgemäß zeigen Öle und Fette in normaler Schmierfilmdicke, z. B. an rotierenden Wellen, jedoch Übergangswiderstände von weniger als 10 3 Ω und sind somit als geerdet anzusehen. 6 Ergebnis der Untersuchung Grundsätzliche Anforderung für die nachstehenden Ausführungen sind die fachgerecht ausgeführten Erdungs- und Potentialausgleichsmaßnahmen an allen Geräten und Einrichtungen, ggf. mit Ausnahme von Komponenten, die eigensicheren Stromkreisen angeschlossen sind. Für Komponenten, die eigensicheren Stromkreisen angehören ist im Einzelfall über die erforderlichen Erdungsmaßnahmen zu entscheiden. 6.1 Maßgebliche Produktkennwerte Als Grundlage für die Betrachtung wird bei den hier vorkommenden Schüttgütern von folgenden, im Sinne maßgeblichen, Eckwerten, wie im BIA Report 12/97 dokumentiert, ausgegangen: Mindestzündenergie [MZE] > 10 mj und in der Regel > 100mJ. Spezifischer Widerstand unterhalb von 10 9 Ωm. Explosionsfähiger Bereich von etwa 30 g/m³ bis etwa g/m³. 7 Vermeidung von gewitterblitzähnlichen Entladungen Bezüglich des Auftretens zündwirksamer Quellen aus gewitterblitzählichen Entladungsvorgängen ist aufgrund der derzeitigen Aktenlage die Wahrscheinlichkeit des Auftretens noch geringer als eine selten auftretende Zündquelle einzuordnen (Anforderung für Zone 20). Blatt 11

12 Prinzipiell können gewitterblitzähnliche Entladungen in großen Staubwolken auftreten; sie wurden in Aschewolken bei Vulkanausbrüchen beobachtet, bei industriellen Prozessen jedoch nicht. Bei experimentellen Untersuchungen konnten solche Entladungen in Silos mit einem Volumen < 100 m³ oder in beliebig hohen Behältern mit Durchmesser < 3 m nicht festgestellt werden. Theoretische Überlegungen lassen vermuten, dass in größeren Silos oder Behältern gewitterblitzähnliche Entladungen bei Feldstärken > 500 kv/m auftreten können. Die genannten Grenzen sind nicht dahingehend zu interpretieren, dass außerhalb dieser Grenzen stets entsprechende Entladungen zu erwarten sind sondern beziehen sich auf die Abmessungen der zur Verfügung stehenden Versuchssilos. Bei welchen Siloabmessungen ein Grenzvolumen zu finden ist, ab dem mit gewitterblitzähnlichen Entladungen gerechnet werden muss, ist nach heutigem Stand der Kenntnisse nicht auszusagen. Die Beobachtungen von gewitterblitzähnlichen Entladungen bei Vulkanausbrüchen sind auf den Betrieb von Silos nicht übertragbar, da die geometrischen Abmessungen der herkömmlichen Silos, die Strömungsgeschwindigkeiten und die Temperaturen innerhalb der möglichen Staubwolke eines Silos signifikant abweichen. Insbesondere vor dem Hintergrund, daß diese Entladungsform bei industriellen Prozessen noch nicht nachgewiesen bzw. beobachtet wurde, erscheint es vertretbar, diese Zündquellenvariante als vermieden anzusehen. Schadensereignisse als Folge gewitterblitzähnlicher Entladungsvorgänge sind nicht in der BIA Schadensstatistik aufgeführt. Zündwirksame Vorgänge aus gewitterblitzähnlichen Entladungsvorgängen sind auf Grundlage des heutigen Wissensstandes im Normalbetrieb, bei vorhersehbaren Störungen und bei seltenen Störungen als vermieden einzustufen. 8 Vermeidung von zündwirksamen Schüttkegelentladungen Für die Bewertung zündwirksamer Vorgänge aus Schüttkegelentladungen liegen lediglich bedingt anwendbare Berechnungsgrundlagen vor [VDI Berichte 1601 Seite 298]. Zwischen der Ableitung der Ladungsansammlung und dem spezifischen Schüttgutwiderstand besteht außerdem ein wichtiger Zusammenhang. Blatt 12

13 Die obere Grenze der erzeugten Äquivalentenergie kann bei Produkten mit einer Partikelgröße von 0,1 mm bis 3 mm und Silos mit einem Durchmesser von 0,5 m bis 3 m mit folgender Zahlenwertgleichung abgeschätzt werden: WÄe = 5,22 x D 3,36 x d 1,462. Dabei ist WÄe : Obere Grenze der Äquivalentenergie einer Schüttkegelentladung in mj D: Durchmesser des leitfähigen geerdeten Silos in m. d: Medianwert der Partikelgrößenverteilung des Produktes in mm. Charakterisierend für diese Entladungsform ist also, daß die Aufladungsenergie mit der zunehmenden Körnungsgröße und dem Silodurchmesser ansteigt. Wie bei den Untersuchungen zu gewitterblitzähnlichen Entladungsvorgängen werden die Versuchsergebnisse auch hier durch die Abmessungen der zur Verfügung stehenden Versuchsbehälter mit 3 m Durchmesser abgegrenzt. Da in der Praxis Silos und Bunker mit Durchmessern bis etwa 25 m durchaus vorkommen und diese im Regelfall deutlich über 3 m Durchmesser liegen, ist diese Berechnungshilfe nicht zielführend. Abhilfe schaffen in dieser Frage Forschungsergebnisse durch Glor und Schwenzfeuer. In der Veröffentlichung in den VDI Berichten 1601 (2001) Seite 299 wird die untere Grenze der Ableitfähigkeit eines Produktes ab welcher eine Schüttkegelentladung stattfinden kann mit Ω m angegeben und gleich hinzugefügt, daß möglicherweise dieser Wert um zwei Größenordnungen höher liegen kann. Die hier gehandhabten Produkte aus der Agrarwirtschaft weisen einen spezifischen Widerstand auf, der um 1 bis 3 Größenordnungen unterhalb des hier genannten Wertes von Ω m liegt und sind somit im Sinne der BGR 132 als ableitfähig anzusehen. Nach der BGR 132 können zündempfindliche Staub/Luft-Gemische durch Schüttkegelentladungen entzündet werden. Bezüglich der Mindestzündenergie sind die Stäube aus Produkten der Agrarwirtschaft durch eine MZE deutlich > 10 mj und in der Regel > 100mJ gekennzeichnet und somit nicht als zündempfindlich einzustufen. Nach der BGR 132 Abschnit A 3.6 Beispiel 16, ist bei einem spezifischen Widerstand unterhalb von Ωm nicht mit Schüttkegelentladungen zu rechnen. Schadensereignisse als Folge von Schüttkegelentladungsvorgängen bei Rohwaren aus der Agrarproduktion sind in der BIA Schadensstatistik nicht aufgeführt. Blatt 13

14 Auf Grundlage dieser in der aktuellen Literatur vorliegenden Erkenntnisse sind bei der Handhabung landwirtschaftlicher Schüttgüter zündwirksame Schüttkegelentladungen im Normalbetrieb und bei vorhersehbaren Störungen als vermieden einzustufen. Das Datenmaterial bezüglich der Ableitfähigkeit körniger Schüttgüter aus der Agrarwirtschaft ist jedoch recht spärlich, weswegen weitergehende Untersuchungen angeraten werden. Bei Produkten, wie z.b. Mehlen und Kleie, die aus o.g. Rohwaren hergestellt sind, sind wegen der geringen Körnungsgröße auf Grundlage der dokumentierten Ableitfähigkeit mit < 10 9 Ωm ( OFI Nr vom ) auch bei seltenen Störungen Schüttkegelentladungen als vermieden einzustufen. 9 Vermeidung von zündwirksamen Büschelentladungen Nach der BGR 132 A 3.3 werden nach derzeitigem Kenntnisstand brennbare Schüttgüter mit MZE-Werten von mehr als 4 mj und selbst zündempfindliche Stäube durch Büschelentladungen nicht entzündet, solange keine brennbaren Gase oder Dämpfe vorliegen. Bei den hier zu betrachtenden Produkten ist von einer MZE > 10 mj auszugehen. Brennbare Gase und Dämpfe sind nicht zu erwarten Sonderfall Elevatorgurte Obwohl die BGR 132 nicht direkt Entladungsvorgänge an Fördergurten/Elevatorgurten in Zusammenhang mit brennbaren Stäuben aufnimmt, sind zündwirksame Vorgänge durch den Trennvorgang zwischen den Antriebs- und Umlenkrollen als vorhersehbare Störung grundsätzlich mit zu betrachten. Nach der BGR 132 können sich durch den kontinuierlichen Trennvorgang zwischen den Trommeln und dem Fördergurt beträchtliche Ladungsmengen auf den bewegten Oberflächen ansammeln und dabei gefährliche Entladungsvorgänge erzeugen. In durch brennbare Stäube explosionsgefährdeten Bereichen sollten deswegen nur ableitfähige Fördergurte eingesetzt werden deren Entladungen über leitfähige, geerdete Rollen und Trommeln abzuführen sind Ableitfähigkeit von Fördergurten Ein Fördergurt wird im Sinne der BGR 132 als ableitfähig eingestuft, wenn die Oberflächenwiderstände der Ober- und Unterseite des Bandes weniger als Ω, gemessen nach der EN 1637, betragen. Blatt 14

15 Besteht der Gurt aus Schichten unterschiedlicher Materialien, wird er nur als ableitfähig betrachtet, solange sein Durchgangswiderstand 10 9 Ω nicht überschreitet. Die vom Gurt aufgenommene Ladung kann über geerdete ableitfähige Rollen oder Trommeln sicher abgeleitet werden, wenn der Fördergurt ausreichend ableitfähig ist. Die Erdung der Rollen und Trommeln aus Stahl ist bei herkömmlicher Lagertechnik gegeben. Die in den Lagern der Antriebs- und Umlenkrollen verwendeten Öle und Fette in normaler Schmierfilmdicke, weisen i.d.r. Übergangswiderstände von nicht mehr als 10 3 Ω auf und ermöglichen somit eine wirksame Abführung eventueller Aufladungen. Zündwirksame Vorgänge aus Büschelentladungen an Elevatoren sind bei Einhaltung dieser Merkmale im Normalbetrieb, bei vorhersehbaren Störungen und bei seltenen Störungen als vermieden einzustufen. Blatt 15

16 10 Zusammenfassung Es wurde auf die Fragestellung des BMWA, inwieweit eine Auswahl von Zündquellen herrührend aus Entladungsvorgängen in Verbindung mit dem Betrieb bestehender Siloanlagen für die Erfassung, Lagerung und den Umschlag von landwirtschaftlichen Schüttgütern als vermieden angesehen werden kann, eingegangen. Es wird in diesem auf Grundlage einer Zusammenstellung bereits vorliegender Erkenntnisse in der Literatur, aus den technischen Regelwerken und harmonisierten Normen der Sachverhalt dargelegt. Unter Berücksichtigung der für diese Zündquellenarten relevanten Eckdaten: Mindestzündenergie [MZE] deutlich > 10 mj und in der Regel > 100mJ. Spezifischer Widerstand unterhalb von 10 9 Ωm. Explosionsfähiger Bereich von etwa 30 g/m³ bis etwa g/m³. können zündwirksame Vorgängen aus den Entladungsvorgängen Büschelentladungen, gewitterblitzsähnliche Entladungsvorgänge und Schüttkegelentladungen als VERMIEDEN eingestuft werden. In diesem Zusammenhang muß sich jeder Beteiligte, der Betreiber einer Anlage ebenso wie die für die Aufsicht zuständigen Instanzen klar darüber sein, daß bei realistischer Betrachtungsweise auch durch Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen ein Restrisiko besteht. Landshut am T.Jacobsen Blatt 16

17 11 per 11/2007 Elevatorgurte Wie unter Abschnitt 9 erläutert, ist bei Elevatorgurten in Elevatoren, in denen explosionsfähige Staub-/Luft-Gemische entstehen können, die Ableitfähigkeit sicherzustellen. Bei Elevatorgurten, die einen Oberflächenwiderstand von weniger als Ω (300MΩ) aufweisen, ist dies im Sinne der BGR 132 gegeben. Die vom Gurt aufgenommene Ladung kann über geerdete ableitfähige Rollen oder Trommeln sicher abgeleitet werden, da die Erdung der Rollen und Trommeln aus Stahl bei herkömmlicher Lagertechnik und Schmierfilmdicke mit einem Übergangswiderstand von < 10 3 Ω als gegeben anzusehen ist (BGR 132 Punkt ) Nachweisführung der Ableitfähigkeit Die Nachweisführung wird vorwiegend durch entsprechende Herstellerbescheinigungen erbracht und in der Regel bei den (wenigen) Gummifabriken im Rahmen des Herstellungsprozesses geprüft. Nachträgliche Messungen an bereits installierten Gurten sind nur in wenigen Ausnahmefällen möglich Messungen an Gurten Bei leichten Gurten ist das Meßverfahren nach der EN 1637 anzuwenden. Elevatorgurte sind in den meisten Fällen jedoch als schwere Gurte einzustufen. Hier ist die Meßmethode nach der EN ISO 284 anzuwenden. In diesem Verfahren wird an einem quadratischen Prüfling mit einer Kantenlänge von mindestens 300 mm unter einer nach ISO festgelegten Norm- Laboratmosphäre der Oberflächenwiderstand an beiden Seiten des Prüflings gemessen. Hinweis: Wegen der festgeschriebenen Rahmenbedingungen für dieses Prüfverfahren wird eine Prüfung am Einsatzort des Gurtes in der Regel nicht möglich sein Messungen an vorhandenen Gurten Sollte ein Nachweis der Ableitfähigkeit an bereits installierten Gurten geführt werden müssen, sind die nachfolgend beschriebenen Umstände zu beachten. Blatt 17

18 Elevatorgurte sind in der Regel so ausgeführt, daß sie ohne nennenswerte Reservelängen auf den Einsatzfall zugeschnitten und entsprechend der Becherbestükkung gelocht sind. Ein Ausschneiden eines Prüflings mit einer Kantenlänge von 300 mm würde aus diesem Grund zu einer Totalzerstörung des Gurtes führen. Des weiteren ist zu beachten, daß die überwiegende Anzahl der Elevatorgurte keine Breite von 300 mm aufweisen. Ein Prüfling, im Sinne der EN ISO 284, kann aus den vorgenannten Gründen aus dem überwiegenden Teil der im Anlagenbestand vorhandenen Gurte nicht erstellt werden Herstellernachweise Eine telefonische Anfrage bei führenden Inverkehrbringern von Elevatoren ergab, daß zumindest seit Anfang der 1990 iger Jahre von einer antistatischen Ausführung der Elevatorgurte, die für die Förderung brennbarer Stäube vorgesehen waren, auszugehen ist. Zu diesen Inverkehrbringern zählen unter anderem: Schmidt-Seeger AG (früher Gebr. Schmidt AG) M.A.H. Maschinen- und Anlagenbau Holzinger GmbH Bühler GmbH Daxner GmbH D Beilngries A-4070 Eferding A-5020 Salzburg A-4600 Wels Im Einzelfall wäre ggf. der zutreffende Inverkehrbringer vom Anlagenbetreiber zu ermitteln und zu befragen. Landshut am T.Jacobsen Blatt 18

19 12 Quellenliste Bezeichnung Titel Stand Anmerkungen VEXAT ExSV 1996 EN BGR 132 EN ISO 284 (DIN ) EN 1637 VDI 2263 EN Verordnung: Verordnung explosionsfähige Atmosphären Explosionsschutzverordnung 1996 Explosionsfähige Atmosphären Explosionsschutz Teil 1: Grundlagen und Methodik Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen Fördergurte Elektrische Leitfähigkeit Spezifikation und Prüfverfahren Fördergurte - Elektrische Leitfähigkeit - Spezifikation und Prüfverfahren Staubbrände und Staubexplosionen Gefahren Beurteilung Schutzmaßnahmen, Explosionsgefährdete Bereiche Begriffe für Geräte und Schutzsysteme zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen 26. Juli Juli 2004 April Mai Blatt 19

20 Bezeichnung Titel Stand Anmerkungen EN BIA Liste Gestis EN ÖVE-EX 65/1981 ÖVE-EX 65a1985 EN BIA Schadensstatistik VDI Berichte 1601 OFI Nr vom Elektrische Betriebsmittel zur Verwendung in Bereichen mit brennbarem Staub Teil 2-1: Untersuchungsverfahren Verfahren zur Bestimmung der Mindestzündtemperatur von Staub Brenn- und Explosionskenngrößen von Stäuben Datenbank Explosionsfähige Atmosphären; Explosionsschutz; Bestimmung der Mindestzündenergie von Staub/Luft-Gemischen, Errichtung elektrischer Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen Blitzschutz: Schutz von baulichen Anlagen und Personen Dokumentation Staubexplosionen Sichere Handhabung brennbarer Stäube Spezifischer Durchgangswiderstand verschiedenen Mehlsorten 1998 Ausgabe 12/97 ISBN Wird laufend aktualisiert Ausgabe { gestis/expl/index.html} Erdung und Potentialausgleich ISBN ISBN X /2007 Blatt 20

Elektrisch ableitfähige Fußbodensysteme

Elektrisch ableitfähige Fußbodensysteme Elektrostatische Grundlagen Maßgebliche Größen im Bereich der Elektrostatik sind elektrische Ladungen. Alle Gegenstände und Personen enthalten positive und negative elektrische Ladungen, die sich normalerweise

Mehr

Schulungsunterlagen Grenzwertverordnung & ATEX

Schulungsunterlagen Grenzwertverordnung & ATEX Schulungsunterlagen Grenzwertverordnung & ATEX Mackstraße 18, 88348 Bad Saulgau Grenzwertverordnung Definition Absauggeräte: Entstauber, Industriestaubsauger, Kehrsaugmaschinen und Arbeitsmittel mit integrierter

Mehr

6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung

6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen TK Lexikon Arbeitsrecht 6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung HI2516431 (1) 1 Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung

Mehr

Dipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung

Dipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung 1. Problembeschreibung a) Ein Elektromonteur versetzt in einer überwachungsbedürftigen Anlage eine Leuchte von A nach B. b) Ein Elektromonteur verlegt eine zusätzliche Steckdose in einer überwachungsbedürftigen

Mehr

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit DGUV Vorschrift (vorherige BGV A3) Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 01. April 1979,

Mehr

Staubexplosionen aus der Sicht einer ZÜS EX-elh. Änderungen in der Betriebssicherheitsverordnung Folgen für den Anlagenbetreiber

Staubexplosionen aus der Sicht einer ZÜS EX-elh. Änderungen in der Betriebssicherheitsverordnung Folgen für den Anlagenbetreiber Staubexplosionen aus der Sicht einer ZÜS EX-elh. Änderungen in der Betriebssicherheitsverordnung Folgen für den Anlagenbetreiber Dipl. Ing. (FH) Jürgen Schmidt Fachabteilungsleiter Elektrotechnik Technischer

Mehr

Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. BG-Vorschrift. Unfallverhütungsvorschrift

Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. BG-Vorschrift. Unfallverhütungsvorschrift Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BG-Vorschrift BGV A3 (vorherige VBG 4) Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 1. April 1979,

Mehr

Schutzkategorie 3 zur Aufstellung in Zone 22 II3D. ATEX konforme Filteranlagen nach RL 94/9/EG

Schutzkategorie 3 zur Aufstellung in Zone 22 II3D. ATEX konforme Filteranlagen nach RL 94/9/EG ATEX konforme Filteranlagen nach RL 94/9/EG Schutzkategorie 3 zur Aufstellung in Zone 22 II3D ATEX konforme Filteranlagen nach RL 94/9/EG Explosionsfähige Staubgruppen Staub Mindestzündenergie Filterausführung

Mehr

"Moderne AC-Motoren benötigen keine Kohlebürsten mehr und sind daher wartungsfrei".

Moderne AC-Motoren benötigen keine Kohlebürsten mehr und sind daher wartungsfrei. Wellenerdung "Moderne AC-Motoren benötigen keine Kohlebürsten mehr und sind daher wartungsfrei". Diese plakative Aussage war bis vor einigen Jahren von Seiten vieler Motorkonstrukteure zu hören. Mittlerweile

Mehr

Fettabscheider: Normänderung bezüglich Explosionsschutz

Fettabscheider: Normänderung bezüglich Explosionsschutz A. Zusammenfassung Der aktuelle veröffentlichte Entwurf zur DIN 4040-100 Abscheideranlagen für Fette fordert neben anderen Veränderungen nun erstmalig Explosionsschutzmaßnahmen im Fettabscheider und in

Mehr

ATEX. Swissi Process Safety GmbH - A member of TÜV SÜD Group. Slide 2 / 17. 11. September 2014

ATEX. Swissi Process Safety GmbH - A member of TÜV SÜD Group. Slide 2 / 17. 11. September 2014 ATEX Auch nach 10 Jahren noch aktuell! Swissi Process Safety GmbH - A member of TÜV SÜD Group. Slide 1 / 17 ATEX 137 & 95 ATEX = ATmosphère EXplosive ATEX 137 für Betreiber Richtlinie 1999/92/EG, 16.12.1999

Mehr

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Achim Eckert 1/12 Am 3. Oktober 2002 ist die Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Auch für den Gerüstbauer und den

Mehr

Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) TRBS 2121 Teil 2 Gefährdungen von Personen durch Absturz Bereitstellung und Benutzung von Leitern

Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) TRBS 2121 Teil 2 Gefährdungen von Personen durch Absturz Bereitstellung und Benutzung von Leitern z Ausgabe: Januar 2010 GMBl. Nr. 16/17 vom 16. März 2010 S. 343 Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) TRBS 2121 Teil 2 Gefährdungen von Personen durch Absturz Bereitstellung und Benutzung von

Mehr

Grundlagen des Explosionsschutzes in der Gasversorgung. Dipl. Ing. Reinhard Franzke

Grundlagen des Explosionsschutzes in der Gasversorgung. Dipl. Ing. Reinhard Franzke Grundlagen des Explosionsschutzes in der Gasversorgung Dipl. Ing. Reinhard Franzke Regelungen zum Explosionsschutz 94/9/EG Bau- und Ausrüstung 1999/92/EG Sicherheit u. Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer

Mehr

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Zentrale Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 445/2011 umfasst das Instandhaltungssystem der ECM die a) Managementfunktion b) Instandhaltungsentwicklungsfunktion

Mehr

Information zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Logistikmeister(in) Handlungsspezifische Qualifikationen

Information zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Logistikmeister(in) Handlungsspezifische Qualifikationen Information zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Logistikmeister(in) Handlungsspezifische Qualifikationen Grundlage für die Durchführung der Prüfung Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter

Mehr

Fachanforderungen für die Abiturprüfung im Fach Elektrotechnik

Fachanforderungen für die Abiturprüfung im Fach Elektrotechnik Fachanforderungen für die Abiturprüfung im Fach Elektrotechnik auf der Basis der FgVO 1999/03 FG-Handreichung 2004 FgPVO 2001 EPA 1989 Lehrpläne 2002 Stand 07.12.2004 1. Fachliche Qualifikationen Die Schülerinnen

Mehr

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller

Mehr

Info zum Zusammenhang von Auflösung und Genauigkeit

Info zum Zusammenhang von Auflösung und Genauigkeit Da es oft Nachfragen und Verständnisprobleme mit den oben genannten Begriffen gibt, möchten wir hier versuchen etwas Licht ins Dunkel zu bringen. Nehmen wir mal an, Sie haben ein Stück Wasserrohr mit der

Mehr

Tabelle 1.1 Entwicklung der Bauelementeabmessungen bis 2020 [1] Jahr 2000 2002 2003 2004 2007 2009 2012 2015 2020 25 2 1,5 1 0,5 0,25 0,125 0,08 0,04

Tabelle 1.1 Entwicklung der Bauelementeabmessungen bis 2020 [1] Jahr 2000 2002 2003 2004 2007 2009 2012 2015 2020 25 2 1,5 1 0,5 0,25 0,125 0,08 0,04 1 Einleitung Elektronische Bauelemente und Baugruppen sind sehr empfindlich gegenüber elektrostatischen Auf- und Entladevorgänge. Dabei gilt dies für alle aktiven elektronischen Bauelemente und Baugruppen

Mehr

Zusatz-Betriebsanleitung nach ATEX

Zusatz-Betriebsanleitung nach ATEX 1. Allgemeines nach ATEX Diese enthält grundlegende Hinweise für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen, die bei Montage, Betrieb und Wartung zu beachten sind. Daher ist diese unbedingt vor Montage

Mehr

Medizinprodukte Information des LAGetSi. Sicherheitsrisiken von Kranken- und Pflegebetten 1

Medizinprodukte Information des LAGetSi. Sicherheitsrisiken von Kranken- und Pflegebetten 1 Medizinprodukte Information des LAGetSi Sicherheitsrisiken von Kranken- und Pflegebetten 1 Problem Aufgrund von Fehlfunktionen an Kranken- und Pflegebetten sind in Deutschland seit 1998 mehrere pflegebedürftige

Mehr

Technische Hilfeleistung

Technische Hilfeleistung Technische Hilfeleistung Potentialausgleich Erstellt: Jörg Klein Folie 1 Allgemeines Entladefunken entstehen durch elektrostatische Aufladungen. Es müssen mehrere Voraussetzungen zusammentreffen bis ein

Mehr

Bundesverband Flachglas Großhandel Isolierglasherstellung Veredlung e.v. U g -Werte-Tabellen nach DIN EN 673. Flachglasbranche.

Bundesverband Flachglas Großhandel Isolierglasherstellung Veredlung e.v. U g -Werte-Tabellen nach DIN EN 673. Flachglasbranche. Bundesverband Flachglas Großhandel Isolierglasherstellung Veredlung e.v. U g -Werte-Tabellen nach DIN EN 673 Ug-Werte für die Flachglasbranche Einleitung Die vorliegende Broschüre enthält die Werte für

Mehr

Behörde für Bildung und Sport Abitur 2008 Lehrermaterialien zum Leistungskurs Mathematik

Behörde für Bildung und Sport Abitur 2008 Lehrermaterialien zum Leistungskurs Mathematik Abitur 8 II. Insektenpopulation LA/AG In den Tropen legen die Weibchen einer in Deutschland unbekannten Insektenpopulation jedes Jahr kurz vor Beginn der Regenzeit jeweils 9 Eier und sterben bald darauf.

Mehr

OECD Programme for International Student Assessment PISA 2000. Lösungen der Beispielaufgaben aus dem Mathematiktest. Deutschland

OECD Programme for International Student Assessment PISA 2000. Lösungen der Beispielaufgaben aus dem Mathematiktest. Deutschland OECD Programme for International Student Assessment Deutschland PISA 2000 Lösungen der Beispielaufgaben aus dem Mathematiktest Beispielaufgaben PISA-Hauptstudie 2000 Seite 3 UNIT ÄPFEL Beispielaufgaben

Mehr

Sicherer und einfacher mit leitfähigen Rohren. Making Fuel Flow Safely. www.opwglobal.com

Sicherer und einfacher mit leitfähigen Rohren. Making Fuel Flow Safely. www.opwglobal.com Sicherer und einfacher mit leitfähigen Rohren Making Fuel Flow Safely www.opwglobal.com Brandschutz Feuer an Tankstellen ist etwas, das definitiv verhindert werden muss. Die Gefahr, dass sich eine entzündliche

Mehr

1.1. Aufschriften auf der Außenseite von ME-Geräten oder ME-Geräte-Teilen

1.1. Aufschriften auf der Außenseite von ME-Geräten oder ME-Geräte-Teilen 1. Bezeichnung, Aufschriften und Begleitpapiere 1.1. Aufschriften auf der Außenseite von ME-Geräten oder ME-Geräte-Teilen 1.1.1. Aufschriften auf der Außenseite von ME-Geräten oder ME-Geräte-Teilen, die

Mehr

Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel gemäß BGV A3

Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel gemäß BGV A3 Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel gemäß BGV A3 Nachfolgende Information soll Ihnen als Unternehmer - oder als vom Unternehmer als Verantwortlichen benannter - ein verständlicher Leitfaden

Mehr

Energetische Klassen von Gebäuden

Energetische Klassen von Gebäuden Energetische Klassen von Gebäuden Grundsätzlich gibt es Neubauten und Bestandsgebäude. Diese Definition ist immer aktuell. Aber auch ein heutiger Neubau ist in drei (oder vielleicht erst zehn?) Jahren

Mehr

PRÜFMODUL D UND CD. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag

PRÜFMODUL D UND CD. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag 1 Zweck PRÜFMODUL D UND CD Diese Anweisung dient als Basis für unsere Kunden zur Information des Ablaufes der folgenden EG-Prüfung nach folgenden Prüfmodulen: D CD Es beschreibt die Aufgabe der benannten

Mehr

BG ETEM - 7. Rheinsberger Fachtagung Arbeitssicherheit in der Energieversorgung

BG ETEM - 7. Rheinsberger Fachtagung Arbeitssicherheit in der Energieversorgung BG ETEM - 7. Rheinsberger Fachtagung Arbeitssicherheit in der Energieversorgung Prüfung des Explosionsschutzes an Gasanlagen nach TRBS Dipl.-Ing. Peter Warszewski Rheinsberg, 16.09.2014 1 Agenda Europäische

Mehr

DAkkS Anwendungshinweise DIN EN ISO 50001 Erfassung wesentlicher Energieverbräuche und Überwachung. Stand 05/2014

DAkkS Anwendungshinweise DIN EN ISO 50001 Erfassung wesentlicher Energieverbräuche und Überwachung. Stand 05/2014 DAkkS Anwendungshinweise DIN EN ISO 50001 Erfassung wesentlicher Energieverbräuche und Überwachung Stand 05/2014 Inhalt 1 Vorwort... 3 2 Wesentlichkeitskriterium DIN EN ISO 50001 Kap. 4.4.3 b... 4 2.1

Mehr

Hilfedatei der Oden$-Börse Stand Juni 2014

Hilfedatei der Oden$-Börse Stand Juni 2014 Hilfedatei der Oden$-Börse Stand Juni 2014 Inhalt 1. Einleitung... 2 2. Die Anmeldung... 2 2.1 Die Erstregistrierung... 3 2.2 Die Mitgliedsnummer anfordern... 4 3. Die Funktionen für Nutzer... 5 3.1 Arbeiten

Mehr

Befähigte Person Wer ist das?

Befähigte Person Wer ist das? Befähigte Person Wer ist das? Dipl.-Ing. LL.B. Stefan Pemp Referatsleiter Arbeitsschutz, technischer Verbraucherschutz, Suchtbekämpfung Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Mehr

Würfelt man dabei je genau 10 - mal eine 1, 2, 3, 4, 5 und 6, so beträgt die Anzahl. der verschiedenen Reihenfolgen, in denen man dies tun kann, 60!.

Würfelt man dabei je genau 10 - mal eine 1, 2, 3, 4, 5 und 6, so beträgt die Anzahl. der verschiedenen Reihenfolgen, in denen man dies tun kann, 60!. 040304 Übung 9a Analysis, Abschnitt 4, Folie 8 Die Wahrscheinlichkeit, dass bei n - maliger Durchführung eines Zufallexperiments ein Ereignis A ( mit Wahrscheinlichkeit p p ( A ) ) für eine beliebige Anzahl

Mehr

Abschnitt 2 Vier Fragen, jeweils 5 Punkte pro Frage erreichbar (Maximal 20 Punkte)

Abschnitt 2 Vier Fragen, jeweils 5 Punkte pro Frage erreichbar (Maximal 20 Punkte) Abschnitt 1 2. Listen Sie zwei Abschnitte von ISO 9001 (Nummer und Titel) auf. die das Qualitätsmanagementprinzip Systemorientierter Ansatz unterstützen. (2 Punkte) Abschnitt 2 Vier Fragen, jeweils 5 Punkte

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand

Mehr

Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive)

Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive) Anwender - I n f o MID-Zulassung H 00.01 / 12.08 Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive) Inhaltsverzeichnis 1. Hinweis 2. Gesetzesgrundlage 3. Inhalte 4. Zählerkennzeichnung/Zulassungszeichen

Mehr

Beispielfragen L4(3) Systemauditor nach AS/EN9100 (1st,2nd party)

Beispielfragen L4(3) Systemauditor nach AS/EN9100 (1st,2nd party) Allgemeine Hinweise: Es wird von den Teilnehmern erwartet, dass ausreichende Kenntnisse vorhanden sind, um die Fragen 1.1 bis 1.10 unter Verwendung der EN 9100 und ISO 19011 innerhalb von 20 Minuten zu

Mehr

VdS Schadenverhütung GmbH. Bereich Security

VdS Schadenverhütung GmbH. Bereich Security VdS Schadenverhütung GmbH Bereich Security Prüfvereinbarung Nr. 2015 xxx Auftraggeber: Die nachfolgende Vereinbarung wurde zwischen dem Antragsteller und VdS Schadenverhütung GmbH geschlossen und ist Grundlage

Mehr

Bericht über die Untersuchung zur Erblichkeit von Herzerkrankungen beim PON

Bericht über die Untersuchung zur Erblichkeit von Herzerkrankungen beim PON 1 Bericht über die Untersuchung zur Erblichkeit von Herzerkrankungen beim PON Einleitung Bei der Rasse PON wurden im APH in der letzten Zeit auffällig viele Herzkrankheiten und Herzveränderungen unterschiedlicher

Mehr

Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern

Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern Untersuchung und Erfassung lebensmittelbedingter Ausbrüche Informationsveranstaltung des Bundesinstituts für Risikobewertung am 25. Januar

Mehr

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund

Mehr

Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum Berater/ zur Beraterin für Elektromobilität (HWK)

Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum Berater/ zur Beraterin für Elektromobilität (HWK) Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum Berater/ zur Beraterin für Elektromobilität (HWK) Aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 4. Mai 2015 und der Vollversammlung

Mehr

InVo. Information zu Verordnungen in der GKV. Herstellung von Arzneimitteln durch Ärzte Anzeigepflicht bei Bezirksregierungen. Stand: Februar 2010

InVo. Information zu Verordnungen in der GKV. Herstellung von Arzneimitteln durch Ärzte Anzeigepflicht bei Bezirksregierungen. Stand: Februar 2010 Nr. 1 2010 InVo Information zu Verordnungen in der GKV Stand: Februar 2010 Herstellung von Arzneimitteln durch Ärzte Anzeigepflicht bei Bezirksregierungen Bisher konnten Sie als Arzt Arzneimittel (z. B.

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Umsetzer Typ 2313. Bestelldaten. Keine zusätzliche Speisung erforderlich. Zwei Schnittstellen / Kanäle pro Karte. Zündschutzart: I M 1 EEx ia I

Umsetzer Typ 2313. Bestelldaten. Keine zusätzliche Speisung erforderlich. Zwei Schnittstellen / Kanäle pro Karte. Zündschutzart: I M 1 EEx ia I Bestelldaten Bezeichnung Typ Artikel Nr. Umsetzer 2313 118 306 01 AX Einschubbaustein, Europakarte 100 x 160mm An nicht eigensichere Telefonnetze anschließbar, mit eigensicherem Ausgang Keine zusätzliche

Mehr

Hilfe Bearbeitung von Rahmenleistungsverzeichnissen

Hilfe Bearbeitung von Rahmenleistungsverzeichnissen Hilfe Bearbeitung von Rahmenleistungsverzeichnissen Allgemeine Hinweise Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Hinweise... 3 1.1 Grundlagen...3 1.2 Erstellen und Bearbeiten eines Rahmen-Leistungsverzeichnisses...

Mehr

Wärmerückgewinnungsgerät mit Wärmepumpe

Wärmerückgewinnungsgerät mit Wärmepumpe Wärmepumpe zur Brauchwassererwärmung in Kombination mit Abluftanlage und maschinellen Be- und Entlüftungsanlagen - DIN EN 255 von Bernhard Schrempf FNKä 6 Elektromotorisch angetriebene Wärmepumpen und

Mehr

Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung Berater/-in für Elektromobilität (HWK)

Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung Berater/-in für Elektromobilität (HWK) Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung Berater/-in für Elektromobilität (HWK) Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 18. September 2014 und der Vollversammlung vom

Mehr

Synchronisations- Assistent

Synchronisations- Assistent TimePunch Synchronisations- Assistent Benutzerhandbuch Gerhard Stephan Softwareentwicklung -und Vertrieb 25.08.2011 Dokumenten Information: Dokumenten-Name Benutzerhandbuch, Synchronisations-Assistent

Mehr

Aufgrund von Fehlfunktionen an Kranken- und Pflegebetten sind in Deutschland seit 1998 mehrere pflegebedürftige Menschen zu Tode gekommen.

Aufgrund von Fehlfunktionen an Kranken- und Pflegebetten sind in Deutschland seit 1998 mehrere pflegebedürftige Menschen zu Tode gekommen. Informationen der für Medizinprodukte zuständigen obersten Landesbehörden zu den Sicherheitsrisiken von Kranken- und Pflegebetten (Sicherheitsinformation von Mai 2001, aktualisiert Januar 2014 für NRW)

Mehr

Arbeitskreis erstellt durch: Datum

Arbeitskreis erstellt durch: Datum Arbeitskreis erstellt durch: Datum Anzahl der Beschäftigten Unterschrift der/des Fachverantwortlichen Tabelle A - Grundsätzliches A.1 Es werden alle notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung

Mehr

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt (IHK)/zur Geprüften Handelsfachwirtin (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche

Mehr

Neue Regelungen für den Gerüstbau

Neue Regelungen für den Gerüstbau Neue Regelungen für den Gerüstbau Europäische Normen Auswirkungen auf die Praxis Neue BGI 663 Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten Neue Regelungen für den Gerüstbau - Was gilt?

Mehr

Sicherheitstechnische Prüfungen bei Getränkeschankanlagen

Sicherheitstechnische Prüfungen bei Getränkeschankanlagen Arbeits- Sicherheits- Informationen BGN Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten 6.83/08 Sicherheitstechnische Prüfungen bei Getränkeschankanlagen Vorwort Jeder, der eine Getränkeschankanlage

Mehr

CTI SYSTEMS S.A. CTI SYSTEMS S.A. 12, op der Sang. Fax: +352/2685-3000 L- 9779 Lentzweiler. Email: cti@ctisystems.com G.D.

CTI SYSTEMS S.A. CTI SYSTEMS S.A. 12, op der Sang. Fax: +352/2685-3000 L- 9779 Lentzweiler. Email: cti@ctisystems.com G.D. Z.I. Eselborn - Lentzweiler Phone: +352/2685-2000 12, op der Sang Fax: +352/2685-3000 L- 9779 Lentzweiler Email: cti@ctisystems.com G.D. Luxembourg URL: www.ctisystems.com Benutzung von Höhensicherungsgeräten

Mehr

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November

Mehr

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Hrsg. Institut für Sachverständigenwesen e.v. Seite 1/5 Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Grundsätze.doc Erstmals: 01/2000 Stand: 01/2000 Rev.: 0 Hrsg. Institut

Mehr

3.13. Landessynode 2006 3. (ordentliche) Tagung der 15. Westfälischen Landessynode vom 14. bis 17. November 2006. Pfarrdienstrecht

3.13. Landessynode 2006 3. (ordentliche) Tagung der 15. Westfälischen Landessynode vom 14. bis 17. November 2006. Pfarrdienstrecht Landessynode 2006 3. (ordentliche) Tagung der 15. Westfälischen Landessynode vom 14. bis 17. November 2006 3.13 Pfarrdienstrecht Bestätigung der gesetzesvertretenden Verordnung zur Änderung des Ausführungsgesetzes

Mehr

50. Mathematik-Olympiade 2. Stufe (Regionalrunde) Klasse 11 13. 501322 Lösung 10 Punkte

50. Mathematik-Olympiade 2. Stufe (Regionalrunde) Klasse 11 13. 501322 Lösung 10 Punkte 50. Mathematik-Olympiade. Stufe (Regionalrunde) Klasse 3 Lösungen c 00 Aufgabenausschuss des Mathematik-Olympiaden e.v. www.mathematik-olympiaden.de. Alle Rechte vorbehalten. 503 Lösung 0 Punkte Es seien

Mehr

VfW-Sachverständigenordnung

VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständigenordnung Stand: Januar 2013 Herausgegeben vom VfW VfW-Sachverständigenordnung 2/5 VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständige für Energiedienstleistungen Im Folgenden möchten wir

Mehr

Speicher in der Cloud

Speicher in der Cloud Speicher in der Cloud Kostenbremse, Sicherheitsrisiko oder Basis für die unternehmensweite Kollaboration? von Cornelius Höchel-Winter 2013 ComConsult Research GmbH, Aachen 3 SYNCHRONISATION TEUFELSZEUG

Mehr

3-1 KEIN ZUFALL QUALITÄT. Visuelle Beurteilung organisch beschichteter, dekorativer Oberflächen

3-1 KEIN ZUFALL QUALITÄT. Visuelle Beurteilung organisch beschichteter, dekorativer Oberflächen DAMIT QUALITÄT KEIN ZUFALL IST Die QIB ist Generallizenznehmer des Qualitätszeichens QUALISTEELCOAT in Deutschland 3-1 Visuelle Beurteilung organisch beschichteter, dekorativer Oberflächen Visuelle Beurteilung

Mehr

Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien

Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien Wolfram Fischer Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien Oktober 2004 1 Zusammenfassung Zur Berechnung der Durchschnittsprämien wird das gesamte gemeldete Prämienvolumen Zusammenfassung durch die

Mehr

PV-Anlagen vor Blitz und Überspannungen schützen

PV-Anlagen vor Blitz und Überspannungen schützen PV-Anlagen vor Blitz und Überspannungen schützen Photovoltaik-Anlagen sind besonders durch Blitzeinschläge und Überspannungen gefährdet, da sie häufig in exponierter Lage installiert werden. Damit sich

Mehr

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität

Mehr

F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau

F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau B a u p r ü f d i e n s t (BPD) 1/2010 Anforderungen an den Bau von Betriebsräumen

Mehr

Energieversorgungseinrichtungen

Energieversorgungseinrichtungen Herausgeber und Verlag: VdS Schadenverhütung GmbH Amsterdamer Str. 172-174 50735 Köln Telefon: (0221) 77 66 0; Fax: (0221) 77 66 341 Copyright by VdS Schadenverhütung GmbH. Alle Rechte vorbehalten. VdS-Richtlinien

Mehr

2 Produkte für den Winterdienst. Bundesanstalt für Straßenwesen Bergisch Gladbach, 25.02.2014

2 Produkte für den Winterdienst. Bundesanstalt für Straßenwesen Bergisch Gladbach, 25.02.2014 1 Bundesanstalt für Straßenwesen Bergisch Gladbach, 25.02.2014 Prüfung der Ausstattung für den Straßenbetriebsdienst Hinweise zur Beschaffung mit Bezug zum Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau 21/2013

Mehr

Legionellenuntersuchung

Legionellenuntersuchung Legionellenuntersuchung (nach TrinkwV 2001, in der Fassung vom 03. Mai 2011) Installation von Probenahmeventilen Probenahme Untersuchung auf Legionellen Abwicklung mit den Behörden Allgemeine Informationen

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

Bundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK)

Bundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK) Bundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK) Merkblatt für die Anerkennung als Prüfstelle zur Messung verkehrstechnischer und anderer Eigenschaften von Fahrbahnmarkierungen gemäß ZTV M 13 (Stand 12/2014)

Mehr

Fotobedingungen. Bedingungen für Lieferanten zum Anhängen von Produktfotos bei PlantConnect.nl

Fotobedingungen. Bedingungen für Lieferanten zum Anhängen von Produktfotos bei PlantConnect.nl Fotobedingungen Bedingungen für Lieferanten zum Anhängen von Produktfotos bei PlantConnect.nl Wollen Lieferanten Produktfotos an die Partie-Informationen anhängen, gelten folgende Bestimmungen: Das Foto

Mehr

Mean Time Between Failures (MTBF)

Mean Time Between Failures (MTBF) Mean Time Between Failures (MTBF) Hintergrundinformation zur MTBF Was steht hier? Die Mean Time Between Failure (MTBF) ist ein statistischer Mittelwert für den störungsfreien Betrieb eines elektronischen

Mehr

Prüfen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel BGI/GUV-I 5190 BGI 5090

Prüfen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel BGI/GUV-I 5190 BGI 5090 Prüfen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel BGI/GUV-I 5190 BGI 5090 Wiederkehrende Prüfungen Rechtsgrundlagen / Regeln der Technik Betriebssicherheitsverordnung 10 Prüfungen durchführen 3 Fristen

Mehr

Kondensatoren ( Verdichter, von lat.: condensus: dichtgedrängt, bezogen auf die elektrischen Ladungen)

Kondensatoren ( Verdichter, von lat.: condensus: dichtgedrängt, bezogen auf die elektrischen Ladungen) Der Kondensator Kondensatoren ( Verdichter, von lat.: condensus: dichtgedrängt, bezogen auf die elektrischen Ladungen) Kondensatoren sind Bauelemente, welche elektrische Ladungen bzw. elektrische Energie

Mehr

ESD - Elektro Statische Entladung. SMF-I / 2010-01-20 / ESD_Elektro Statische Entladung_2010-01-20_de.ppt 1

ESD - Elektro Statische Entladung. SMF-I / 2010-01-20 / ESD_Elektro Statische Entladung_2010-01-20_de.ppt 1 SMF-I / 2010-01-20 / ESD_Elektro Statische Entladung_2010-01-20_de.ppt 1 Inhalt 1. Definition und Ursache 2. Wahrnehmung und Wirkung 3. Ausfallverteilung 4. Vorschädigungen 5. Maßnahmen und Kosten 6. Handlungsanweisungen

Mehr

Whitepaper. Produkt: combit Relationship Manager 7. combit Relationship Manager email-rückläufer Script. combit GmbH Untere Laube 30 78462 Konstanz

Whitepaper. Produkt: combit Relationship Manager 7. combit Relationship Manager email-rückläufer Script. combit GmbH Untere Laube 30 78462 Konstanz combit GmbH Untere Laube 30 78462 Konstanz Whitepaper Produkt: combit Relationship Manager 7 combit Relationship Manager email-rückläufer Script Inhalt Einleitung 3 Notwendige Anpassungen 3 crm Solution

Mehr

Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung

Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung (Bekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 15. September 2006; BAnz.

Mehr

Bauhinweise Dampfbad Selbstbau:

Bauhinweise Dampfbad Selbstbau: Bauhinweise Dampfbad Selbstbau: Kaiser Wellness +43 660 68 60 599 www.dampfgenerator.at office@kaiser-wellness.at Dampfbad Selbstbau Bauhinweise - Dampfbad Selbstbau: Das eigene Dampfbad, einfach selbst

Mehr

Garantie und Pflegehinweise für dormabell Bettsysteme

Garantie und Pflegehinweise für dormabell Bettsysteme Garantie und Pflegehinweise für dormabell Bettsysteme Vielen Dank sehr geehrter Kunde, Sie haben sich für ein dormabell Produkt entschieden, das in Material und Verarbeitung unserem hohen Qualitätsverständnis

Mehr

Information zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Industriemeister(in) - Fachrichtung Metall / Elektrotechnik Handlungsspezifische Qualifikationen

Information zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Industriemeister(in) - Fachrichtung Metall / Elektrotechnik Handlungsspezifische Qualifikationen Information zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Industriemeister(in) - Fachrichtung Metall / Elektrotechnik Handlungsspezifische Qualifikationen Schriftliche Prüfung Handlungsspezifische Qualifikationen Die

Mehr

.WIEN-Richtlinie zur Beilegung von Streitigkeiten betreffend Registrierungsvoraussetzungen (Eligibility Requirements Dispute Resolution Policy/ERDRP)

.WIEN-Richtlinie zur Beilegung von Streitigkeiten betreffend Registrierungsvoraussetzungen (Eligibility Requirements Dispute Resolution Policy/ERDRP) Übersetzung aus der englischen Sprache.WIEN-Richtlinie zur Beilegung von Streitigkeiten betreffend Registrierungsvoraussetzungen (Eligibility Requirements Dispute Resolution Policy/ERDRP) Inhalt 1 Präambel...

Mehr

Isolationswiderstand (R iso ) von nicht galvanisch getrennten PV-Anlagen

Isolationswiderstand (R iso ) von nicht galvanisch getrennten PV-Anlagen Isolationswiderstand (R iso ) von nicht galvanisch getrennten PV-Anlagen mit SUNNY MINI CENTRAL 9000TL/0000TL/000TL Inhalt PV-Anlagen mit transformatorlosen Wechselrichtern sind im Einspeisebetrieb nicht

Mehr

Nutzung von GiS BasePac 8 im Netzwerk

Nutzung von GiS BasePac 8 im Netzwerk Allgemeines Grundsätzlich kann das GiS BasePac Programm in allen Netzwerken eingesetzt werden, die Verbindungen als Laufwerk zu lassen (alle WINDOWS Versionen). Die GiS Software unterstützt nur den Zugriff

Mehr

1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen?

1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen? Fragen und Antworten 1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen? Zur Rückerstattung muss der auf der Internetseite abrufbare Antrag ausgefüllt und unterschrieben an die

Mehr

Damit es auch richtig funkt

Damit es auch richtig funkt Elektrozäune Damit es auch richtig funkt Wissen Sie noch, wie ein Elektrozaun funktioniert und wie wichtig eine gute Erdung und der passende Draht für die Leistung der Anlage sind? Wenn nicht, lesen Sie

Mehr

Inventur. Bemerkung. / Inventur

Inventur. Bemerkung. / Inventur Inventur Die beliebige Aufteilung des Artikelstamms nach Artikeln, Lieferanten, Warengruppen, Lagerorten, etc. ermöglicht es Ihnen, Ihre Inventur in mehreren Abschnitten durchzuführen. Bemerkung Zwischen

Mehr

4. BEZIEHUNGEN ZWISCHEN TABELLEN

4. BEZIEHUNGEN ZWISCHEN TABELLEN 4. BEZIEHUNGEN ZWISCHEN TABELLEN Zwischen Tabellen können in MS Access Beziehungen bestehen. Durch das Verwenden von Tabellen, die zueinander in Beziehung stehen, können Sie Folgendes erreichen: Die Größe

Mehr

MORE Profile. Pass- und Lizenzverwaltungssystem. Stand: 19.02.2014 MORE Projects GmbH

MORE Profile. Pass- und Lizenzverwaltungssystem. Stand: 19.02.2014 MORE Projects GmbH MORE Profile Pass- und Lizenzverwaltungssystem erstellt von: Thorsten Schumann erreichbar unter: thorsten.schumann@more-projects.de Stand: MORE Projects GmbH Einführung Die in More Profile integrierte

Mehr

Handbuch ECDL 2003 Modul 2: Computermanagement und Dateiverwaltung Der Task-Manager

Handbuch ECDL 2003 Modul 2: Computermanagement und Dateiverwaltung Der Task-Manager Handbuch ECDL 2003 Modul 2: Computermanagement und Dateiverwaltung Der Task-Manager Dateiname: ecdl2_03_05_documentation Speicherdatum: 22.11.2004 ECDL 2003 Modul 2 Computermanagement und Dateiverwaltung

Mehr

Instandhaltertag 17.10.2013

Instandhaltertag 17.10.2013 Strenge Forum Instandhaltertag 17.10.2013 Rechtssichere Prüfung, Wartung und Dokumentation von Maschinen & Geräten aus Sicht der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) Dipl.-Ing. (FH) Ralf Tubesing,

Mehr

Plotten von Linien ( nach Jack Bresenham, 1962 )

Plotten von Linien ( nach Jack Bresenham, 1962 ) Plotten von Linien ( nach Jack Bresenham, 1962 ) Ac Eine auf dem Bildschirm darzustellende Linie sieht treppenförmig aus, weil der Computer Linien aus einzelnen (meist quadratischen) Bildpunkten, Pixels

Mehr

Outlook. sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8. Mail-Grundlagen. Posteingang

Outlook. sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8. Mail-Grundlagen. Posteingang sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8 Outlook Mail-Grundlagen Posteingang Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um zum Posteingang zu gelangen. Man kann links im Outlook-Fenster auf die Schaltfläche

Mehr

Skalierung des Ausgangssignals

Skalierung des Ausgangssignals Skalierung des Ausgangssignals Definition der Messkette Zur Bestimmung einer unbekannten Messgröße, wie z.b. Kraft, Drehmoment oder Beschleunigung, werden Sensoren eingesetzt. Sensoren stehen am Anfang

Mehr

LEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE

LEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE STOTAX GEHALT UND LOHN Stollfuß Medien LEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE Stand 09.12.2009 Seit dem Januar 2006 hat der Gesetzgeber die Fälligkeit der SV-Beiträge vorgezogen. So kann es vorkommen,

Mehr

So gehts Schritt-für-Schritt-Anleitung

So gehts Schritt-für-Schritt-Anleitung So gehts Schritt-für-Schritt-Anleitung Software WISO Mein Büro Thema Eigene Auswertungen, Tabellenauswertungen Version/Datum V 13.00.05.101 Über die Tabellen-Auswertungen ist es möglich eigene Auswertungen

Mehr

Geprüfte/-r Betriebswirt/-in. Hinweise zur fachübergreifenden Projektarbeit

Geprüfte/-r Betriebswirt/-in. Hinweise zur fachübergreifenden Projektarbeit Geprüfte/-r Betriebswirt/-in Hinweise zur fachübergreifenden Projektarbeit 1 Hinweise zur fachübergreifenden Projektarbeit für die Fortbildungsprüfung zum/zur Geprüften Betriebswirt/Geprüften Betriebswirtin

Mehr