Unabhängige GruppenUnterstützungsKasse für den Mittelstand e.v.

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1 Unabhängige GruppenUnterstützungsKasse für den Mittelstand e.v.

2 Die Unterstützungskasse als Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung Die Unterstützungskasse erfreut sich als ein Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung zunehmender Beliebtheit. Als älteste Form der bav wurden vor über 150 Jahren erste U-Kassen gegründet. Sie bestanden als soziale Einrichtung der Arbeitgeber bereits vor der Errichtung der gesetzlichen Invalidenversicherung im Jahre Ziel dieser frühen U-Kassen war es, Arbeitnehmern in Fällen sozialer Not zu helfen. Aus diesen, durch die Arbeitgeber getragenen Einrichtungen, entwickelte sich die heutige betriebliche Altersversorgung. Im Verlaufe mehrerer Jahrzehnte wurden die U-Kassen zu Einrichtungen, die als Arbeitgeberleistung oder auch über Beteiligungen der Arbeitnehmer die ergänzende Altersversorgung sichern. Aus der auf ein Unternehmen ausgerichteten U-Kasse entwickelten sich im Verlauf der Jahre auch Gruppen-Unterstützungskassen, die für mehrere, von einander unabhängige Unternehmen, die Versorgungszusagen ihrer Mitarbeiter verwalten. Durch Änderungen im Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung von 1974 (BetrAVG), dem Steueränderungsgesetz von 1992, dem Altersvermögensgesetz 2001 sowie dem Alterseinkünftegesetz von 2005 gewann die U-Kasse weiter an Attraktivität. Eine U-Kasse ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung, z.b. in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins. Sie wird mit eigenem, zweckgebundenem Vermögen ausgestattet, aus dem sie die Versorgungsansprüche der Leistungsempfänger finanziert. Dieses Vermögen wird als Zuwendung vom Arbeitgeber direkt oder mittels Entgeltumwandlung der U-Kasse zugeführt, die z.b. als kongruent rückgedeckte U-Kasse die Zuwendungen als Beitrag in dafür geeignete Rückdeckungsversicherungen investiert. Die Rückdeckungsversicherung kann ohne steuerliche Einschränkung an den Leistungsanwärter verpfändet werden, was bei der Entgeltumwandlung aus Sicht der Leistungsanwärter besonders wichtig ist. Auch für die Versorgung der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH wird die U-Kasse immer beliebter, liegt sie doch aufgrund der eigenen Rechtsfähigkeit mit ihrem eigenen Vermögens nicht in der Bilanz des Trägerunternehmens. Ein Umstand, der in den letzten Jahren für die GmbH s von besonderem Vorteil ist. In der Höhe der Zuwendungen ist die kongruent rückgedeckte U-Kasse nahezu unbegrenzt, die Höhe der Leistungen begrenzen sich neben der Definition nach den KStDV 1, 2, 3 auch gem. BMF-Schreiben auf 75% der lfd. Bezüge. Nach 5 KStG ist die U-Kasse von der Körperschaftssteuer befreit. Die steuerliche Behandlung der Zuwendungen regelt 4 d Abs. 1 Ziff1 Buchstabe c. Die Besteuerung der Renten-Leistungen werden als Versorgungsbezüge nach 19 EStG unter Berücksichtigung des Versorgungsfreibetrags und des Zuschlags zum Versorgungsfreibetrag durchgeführt.

3 GUK e.v. - eine überzeugende Partnerschaft Gründungsversammlung am in Hannover eingetragen in das Vereinsregister des Amtsgericht Blomberg am unter VR 340 eine der ältesten unabhängigen Unterstützungskassen für kongruent rückgedeckte Versorgungszusagen Geschäftszweig sind ausschließlich kongruent rückgedeckte Versorgungszusagen Bescheid über die Befreiung von der Körperschaftssteuer - letzter Bescheid vom für die Jahre 2007 bis Segmentierung nach KStG / KStDV Zusagen für GGF möglich Versorgungszusagen in über Trägerunternehmen unabhängige Unterstützungskasse an kein Versicherungsunternehmen (VU) gebunden Rückdeckungsversicherungen bei 25 VU s unterschiedliche VU s in einem Trägerunternehmen möglich niedrige Verwaltungsgebühren für ausgeschiedene / pensionierte Mitarbeiter keine Gebühren vom TU keine Mindestanzahl von Leistungsanwärtern, Verträgen oder Summen Rentenmanagement für TU servicefreundlich wir unterstützen Sie ggfs. auch vor Ort Erstellung der Kurznachweise für den PSVaG Internetadresse: Mail-Anschrift: info@guk-blomberg.de

4 Ablauf zur Einrichtung und Verwaltung einer Versorgungszusage 1. Arbeitgeber beauftrag die GUK e.v. zur Einrichtung und Führung der Versorgungszusage 2. GUK e.v. bestätigt Auftragsübernahme und richtet die Versorgungszusage (Leistungsplan für jeden Leistungsanwärter gesondert) ein 3. Arbeitgeber zahlt Beiträge (per Lastschrift) für die Rückdeckungsversicherung (Zuwendungen) an die GUK e.v. 4. Versicherungsunternehmen zieht diese Beiträge per Lastschrift vom Konto der GUK e.v. ein 5. GUK e.v. erhält im Leistungsfall (Rentenbeginn oder Todesfall) die Versicherungsleistung vom Versicherungsunternehmen 6. GUK e.v. lässt sich vom Leistungsempfänger die Lohnsteuerkarte vorlegen und die Daten zur gesetzlichen Krankenversicherung nennen 7. GUK e.v. meldet die Auszahlung der Leistungssumme dem Betriebsstätten- Finanzamt und führt die ggfs. anfallende Lohn- / Einkommensteuer ab 8. GUK e.v. meldet der Geschäftsstelle der gesetzlichen Krankenversicherung des Leistungsempfängers die Auszahlung zum Einzug der evtl. anfallenden Rentnerkranken-Versicherungsbeiträge 9. GUK e.v. zahlt die Versorgungsleistung als Kapitalabfindung oder als monatliche Rente direkt an den Leistungsempfänger oder seine Hinterbliebenen aus

5 Ablauf zur Einrichtung und Verwaltung einer Versorgungszusage Steuerrechtliche Basis der GUK 4d, Absatz1, Ziffer 1, Buchstabe c EStG

6 Vorteile einer Versorgungszusage über GUK e.v. Unabhängige überbetriebliche Unterstützungskasse Steuerliche Grundlage 4 d Abs.1 Ziff.1 Buchstabe c EStG Keine steuerliche Begrenzung in der Höhe der Zuwendungen Als Entgeltumwandlung sozialabgabenfrei bis 4% der Beitragsbemessungsgrenze Als arbeitgeberfinanzierte Zusage unbegrenzt sozialabgabenfrei Keine Bilanzberührung beim zusagenden Unternehmen Vorteilhaft bei der GmbH GGF Versorgung Steuerbefreit nach 5, 6 KStG und 1, 2, 3 KStDV Insolvenzsicherung über PSvAG Auszahlung von Versorgungsbezügen aus der GUK e.v. Die Leistungen aus der GUK e.v. sind nach 19 EStG als Versorgungsbezüge definiert. Sie können als einmalige Kapitalzahlung oder als lebenslange, monatliche Renten bezogen werden. Als einmalige Kapitalzahlungen werden sie gem. BMF-Schreiben vom erneut als Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit definiert. Werden sie in einer Summe gezahlt, handelt es sich um eine Vergütung für mehrjährige Tätigkeiten im Sinne des 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG, die bei Zusammenballung als außerordentliche Einkünfte nach 34 Abs. 1 zu besteuern sind. Von Versorgungsbezügen können in 2008 abgezogen werden: 1. Versorgungsfreibetrag 19 Abs. 2 EStG 35,2 % max Zuschlag z. Versorgungsfreibetrag 19 Abs. 2 Satz 3 EStG Werbungskostenpauschbetrag 9a Satz 1 Nr. 1 Buchst. b EStG 102 Der Versorgungsfreibetrag reduziert sich jährlich um 1,6% bis 2020 und um 0,8% ab Im Jahr 2040 ist er abgelaufen. Der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag reduziert sich bis 2020 jährlich um 36,-. Ab 2021 reduziert er sich jährlich um 18,- und läuft im Jahr 2040 ab.

7 GUK Unabhängige GruppenUnterstützungsKasse für den Mittelstand e.v. seit 15 Jahren erfolgreich tätig Die Gründingsversammlung der GUK e.v. fand am in Hannover statt, der Geschäftsbetrieb wurde nach der Eintragung in das Vereinsregister beim Amtsgericht Blomberg in Blomberg am aufgenommen. Die GUK e.v. ist eine der ältesten unabhängigen, kongruent rückgedeckten Gruppenunterstützungskassen, die bei z.zt. 30 Versicherungsgesellschaften Rückdeckungsversicherungen führt. Sie ist an keines dieses Unternehmen gebunden. Es können in einem Trägerunternehmen mehrere Tarife unterschiedlicher Versicherungsunternehmen genutzt werden, dennoch hat der Arbeitgeber nur einen Ansprechpartner, der für ihn die Verwaltung der Versorgungszusagen übernimmt. Die GUK e.v. ist eine unabhängige Gruppenunterstützungskasse, die z.zt. für rund 1500 kleine und mittelgroße Firmen in Deutschland die betriebliche Altersversorgung verwaltet. Die Versorgungszusagen werden als Betriebsrente mit anschließendem Rentenmanagement durchgeführt oder als Kapitalzusage geleistet. Dadurch sind die Firmen vom hierzu notwendigen Verwaltungsaufwand befreit. Die Versorgungszusage wird nicht in der Bilanz des Arbeitgebers geführt. Als arbeitgeberfinanzierte Zusage, als Entgeltumwandlung oder als Mischform aus beiden wird sie periodisch gleichmäßig ausfinanziert und birgt keine unkalkulierbaren Risiken. Einmalzahlungen sind zum Rentenbeginn oder danach möglich. Besonders interessant ist dieser Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung für z.b. Führungskräfte, GmbH-Gesellschafter Geschäftsführer und Vorstände von AG s, bei denen durch die Begrenzung durch 3 Nr. 63 EStG eine ausreichende Altersversorgung nicht erreicht werden kann. Die GUK e.v. kann von Versicherungsvermittlern und -Maklern in Anspruch genommen werden, sie unterstützt sie über telefonischen Service, bei Schulungsveranstaltungen oder ggfs. auch beim Beratungsgespräch direkt vor Ort. Presseerklärung in div. Fachzeitschriften 9/2007

8 GUK Unabhängige GruppenUnterstützungsKasse für den Mittelstand e.v. Gründungsversammlung am 14. September 1992 in Hannover Eintragung in das Vereinsregister des Amtsgerichts Blomberg am unter der Urkunden-Nummer 340 Aufnahme des Geschäftsbetriebs am 24.Mai Geschäftszweig ist ausschließlich die kongruent rückgedeckte Unterstützungskasse nach 4d Absatz 1 Ziffer 1 Buchstabe c EStG Vorstand: Ressort: 1. Vorsitzender: Wilfried Helmbrecht 2. Vorsitzender: Manfred Frey Vorst. Finanzen: Wilfried Korte Stellvertreter Vorst. Finanzen: Hendrik Scholz Betriebsstättenfinanzamt: Finanzamt Detmold Steuernummer: 313/5905/2573 VBZ 01 Sitz: Postanschrift: Bahnhofstraße 20 Postfach Blomberg Blomberg Tel.: / Fax: / Internet: info@guk-blomberg.de

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