bav-info September 2012

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1 Betriebliche Altersversorgung bav-info September 2012 Einleitung Bilanzielle Bewertung von Altersteilzeitverpflichtungen - Erfassung von Aufstockungsbeträgen zum Bilanzstichtag Die bilanzielle Bewertung von Aufstockungsbeträgen ist in der Diskussion. Bisher mussten nach BilMoG und in der IAS-Bilanz die Aufstockungsbeträge sofort vollständig erfasst werden. Dabei kam es häufig zu unerwarteten Rückstellungssprüngen. Auch die dieser Vorgehensweise zu Grunde liegende Logik war nicht für jeden sofort einsehbar. Im Ergebnis können die neuen Bewertungsvorschriften für die IAS-Bewertungen bereits zum Stichtag spätestens ab dem angewandt werden, in der deutschen Handelsbilanz werden die Änderungen erst im nächsten Jahr wirksam. Bewertung in der deutschen Handelsbilanz (BilMoG) Das IDW hat am einen Entwurf einer Neufassung der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Handelsrechtliche Bilanzierung von Verpflichtungen aus Altersteilzeitregelungen (IDW ERS HFA 3 n. F.) veröffentlicht. Kernaussage ist, dass zunächst zu prüfen ist, aufgrund welcher Tatsache ein ATZ-Vertrag abgeschlossen wurde. Wurde der ATZ-Vertrag infolge einer Restrukturierung oder aufgrund eines Einzelvertrages abgeschlossen, ist in der Regel davon auszugehen, dass das Ziel des Vertrages eine außerplanmäßige vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses darstellt und somit die Leistungen (Aufstockungsbeträge) als Leistungen aus Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt werden. Sie haben daher Abfindungscharakter. In diesem Falle werden die Aufstockungsbeträge nach den bisherigen Vorschriften bilanziell erfasst. Werden jedoch ATZ-Verträge aufgrund langfristiger und kollektiver Vereinbarungen (Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen) geschlossen oder als zusätzliche Honorierung für eine langjährige Betriebszugehörigkeit, so besitzen die Leistungen nach Ansicht des IDW dann eher Entgeltcharakter. Dies hat zur Folge, dass die Aufstockungsbeträge ratierlich bis zum Ende der Freistellungsphase anzusammeln sind. Fraglich ist jedoch, über welchen Zeitraum die ratierliche Ansammlung erfolgen soll. Dies hat umso größere Bedeutung, da weiterhin potenzielle Anwärter mit in die Bewertung einbezogen werden müssen (Ziffer 3.2). Der Entwurf sieht eine Kommentierungsfrist bis zum vor, daher ist davon auszugehen, dass die BilMoG-Rückstellung für Aufstockungsbeträge zum Jahresende noch nach den bisher gültigen Vorschriften zu ermitteln ist. Seite 1 von 2 Herausgeber: PBG Pensions-Beratungs-Gesellschaft mbh, Black & Decker-Straße 17 b, Idstein Tel.: , Fax: , @pbg.de, Internet:

2 Die Kompetenz in Pensionszusagen Bewertung in der IFRS-Bilanz Mit der Überarbeitung des IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer (IAS 19 rev. 2011) hat sich auch die Sichtweise des IASB zur bilanziellen Erfassung von Aufstockungsbeträgen geändert. Während vor dem IAS 19 rev die Aufstockungsbeträge generell als Leistungen aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Termination Benefits) angesehen wurden und somit Abfindungscharakter hatten, werden Aufstockungsbeträge nun als Andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer (Other long-term employee benefits) angesehen. Der IFRS-Fachausschuss des DRSC e. V. hat diesen Sachverhalt mit dem IASB erörtert und es wurde vereinbart, den Sachverhalt an das IFRS IC (Interpretationskommitee) zur Beurteilung weiter zu geben. In seiner Sitzung im November 2011 kam das IFRS IC zu dem Ergebnis, dass Aufstockungsbeträge keinen Abfindungscharakter haben ( do not meet the definition of termination benefits ). Es wurde weiterhin beschlossen, dieses Thema nicht weiter zu verfolgen (siehe auch IFRIC Update Januar 2012). Somit sind die Aufstockungsbeträge bis zum Beginn der Freistellungsphase ratierlich anzusammeln. Für den bilanziellen Ausweis sind die gleichen Vorschriften (insbesondere das Bewertungsverfahren) wie für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Leistungsorientierte Pläne (Post-employment benefits: defined benefit plans) anzuwenden. Es werden jedoch keine speziellen Anhangsangaben gefordert, sodass eine so umfangreiche Analyse und Sensitivitäten wie bei Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Leistungsorientierte Pläne unserer Meinung nach nicht notwendig sind. Auch hier stellt sich die Frage, ab wann die ratierliche Ansammlung beginnen muss, da auch unter IFRS potenzielle Anwärter berücksichtigt werden müssen. Der IFRS-Fachausschuss des DRSC e. V. hat hierzu einen Entwurf eines Anwendungshinweises DRSC E-AH 1 (IFRS) zur "Bilanzierung von Aufstockungsverpflichtungen im Rahmen von Altersteilzeitregelungen nach IFRS" am verabschiedet. Die Kommentierungsfrist hierzu ist am abgelaufen, sodass in Kürze mit einem abschließenden Anwendungshinweis zu rechnen ist. Deutsche Steuerbilanz und Bewertung nach US-GAAP (FAS) Es haben sich keine Veränderungen gegenüber dem letzten Stichtag ergeben. Bei Fragen hierzu und für weitergehende Informationen schreiben Sie bitte eine an: @pbg.de Seite 2 von 2 Herausgeber: PBG Pensions-Beratungs-Gesellschaft mbh, Black & Decker-Straße 17 b, Idstein Tel.: , Fax: , @pbg.de, Internet:

3 Service für die betriebliche Altersvorsorge KONZIPIEREN FUNDIEREN ORGANISIEREN Die Kompetenz in Pensionszusagen PBG Pensions-Beratungs- Gesellschaft mbh

4 Die betriebliche Altersversorgung steht in vielen Unternehmen als Synonym für eine mit hohen Personalnebenkosten belastete, die Bilanzen nach undurchschaubaren Regeln signifikant beeinflussende und mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbundene Black Box. Mit dem Beratungsansatz der PBG wird dies grundlegend anders. Wir sorgen für eine intensive Kommunikation zwischen Personal, Finanzen und Controlling. Alle Unternehmensbereiche werden mit den für sie relevanten Informationen versorgt. Die Information der Mitarbeiter stellt den personalwirtschaftlichen Erfolg sicher. Die laufende Prognose der bilanziellen und liquiden Auswirkungen bringt Planungssicherheit. Der Consultingservice der PBG hält Sie bei der arbeits- und steuerrechtlichen Entwicklung up to date. Die PBG wurde 1981 gegründet und kann damit auf über 25 Jahre Erfahrung in einem komplexen und wissensintensiven Markt zurückgreifen. Momentan betreuen wir über 800 Unternehmen unterschiedlichster Größe und der verschiedensten Branchen. Als produkt- und konzernunabhängige Unternehmensberatung decken unsere Dienstleistungen alle Aspekte der betrieblichen Altersversorgung in allen Durchführungswegen ab. UNSERE DIENSTLEISTUNGEN IM ÜBERBLICK Gutachtenservice 6a EStG (Pensionsrückstellungen) 4d EStG (Unterstützungskassen) Handelsbilanzgutachten (BillMoG) Altersteilzeit /Vorruhestand Jubiläumszahlungen Rentenanpassungen Sterbegeld Zeitwertkonten Internationale Bewertung (IAS 19, FAS 87, 88, 132, 158; FRS 17; SSAP 24) PSV-Kurztestate Prognoseberechnungen Käufer- oder Verkäuferberatung bei Due Diligence und Mergers & Acquisitions Consultingservice Arbeits- und steuerrechtliche Betreuung von Versorgungswerken Neuordnung der bav Benchmarking Endgehaltspläne Beitragsorientierte Bausteinsysteme Sparpläne (Cash Balance Systeme) Entgeltumwandlung Unterstützung bei Verhandlungen mit Betriebsräten und Gewerkschaften Integration von Zeitwertkonten Vertragsgestaltung Untersuchungen zu steuerund arbeitsrechtlichen Risiken Fundierung von Versorgungswerken Betriebswirtschaftliche Optimierung der Durchführungswege Rückdeckungskonzepte Prüfung von Versicherungsangeboten Gestaltung saldierungsfähiger Assets Konzeption und Administration von Contractual Trust Arrangements (CTA-Modelle) Gestaltung des Insolvenzschutzes Auslagerung von Versorgungsverpflichtungen Abfindungen laufender Rentenzahlungen Liquidationsversicherungen Marketing der bav Mitarbeiterkommunikation Konzeption von Broschüren Erstellung von Mitarbeiterinformationen gemäß 4a Betriebsrentengesetz Inhouse Schulungen für die Unternehmensbereiche, den Betriebsrat und die Mitarbeiter Seminare zu speziellen und aktuellen Themen Information der Geschäftsleitung über aktuelle Tendenzen Die Kompetenz in Pensionszusagen Outsourcingservice Verwaltung laufender Rentenzahlungen Administration der Anwartschaften Ermittlung von Rentenleistungen Administration der Entgeltumwandlung Administration von Zeitwertkonten Betreuung von Rückdeckungsverträgen Berechnungen zum Versorgungsausgleich Software e-bios Verwaltung des bav via Internet Ermittlung der Werte für den Versorgungsausgleich Organisationsberatung Implementierung konsistenter interner Arbeitsabläufe und Informationsflüsse Controlling der bav Beratung zum Einsatz von Outsourcing-Lösungen Beratung beim Software-Einsatz

5 Service für die betriebliche Altersvorsorge Der 360 bav-service der PBG macht Ihre betriebliche Altersversorgung zu einem modernen, transparenten und effektiven Personalführungsinstrument. Der 360 bav-service der PBG sorgt für das zu Ihrem Unternehmen passende Versorgungssystem, eine sinnvolle Finanzierung und kümmert sich um alle Fragen und Anforderungen von Geschäftsleitung, Finanzbereich, Mitarbeitern und Rentnern. Der 360 bav-service der PBG entlastet die Personalabteilung kompetent und kostengünstig von allen Aufgaben zur betrieblichen Atersversorgung.

6 Service für die betriebliche Altersvorsorge Das bav-sparbuch der PBG ist das umfassende, flexible und transparente System für Ihre betriebliche Altersvorsorge. Das bav-sparbuch der PBG integriert Arbeitgeberbeiträge, Entgeldumwandlung und Lebensarbeitszeitkonten. Das bav-sparbuch der PBG ist die Lösung für die Anforderungen der demografischen Entwicklung, bei der Harmonisierung und Reduzierung heterogener Versorgungslandschaften und bei Forderungen nach Kostenkontrolle und personalwirtschaftlicher Effektivität.

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