Zuständigkeitskatalog Bezügezahlung (Komplettbearbeitung/Online-Bearbeitung mit Auslandsbezügen)
|
|
- Nelly Roth
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Zuständigkeitskatalog Bezügezahlung (Komplettbearbeitung/Online-Bearbeitung mit Auslandsbezügen) Verfasser: Carsten Schiemann 1
2 Inhaltsverzeichnis 1. Zuständigkeiten der Personal verwaltenden Stelle Zuständigkeiten im Bereich Komplettbearbeitung beim BADV / Online- Bearbeitung Zuständigkeiten des BADV (Bezüge zentral)
3 Zuständigkeiten der Personal verwaltenden Stelle 1.0 Aufgaben zu Bearbeitungsbeginn 1.01 Aktenübergabe (Checkliste) 1.1 Allgemeine Aufgaben Mitteilung der Stammdaten zur Einrichtung des Arbeitgebers im Bezügezahlungsverfahren, Mitteilung bei Änderungen (Anschrift, Dienststellenstruktur, Betriebsnummern, Kontonummer Sozialversicherung, Kontonummer Zusatzversorgung, Unfallversicherung, Insolvenzgeldumlage, etc.) Einrichtung der Haushaltsstellen (ggf. Objektkonten) im HKR-Verfahren; ggf. Beantragung von Guthabenkonten beim BMF (Referat II A 6) Haushaltsplanung (Ermittlung der Personalkosten für Folgejahre, Kostenkalkulation bei Neueinstellungen) Bearbeitung aller beamten- und tarifrechtlichen Belange (Schriftwechsel, Auskünfte an Bedienstete) mit Ausnahme der Bezügeabrechnung/Entgeltabrechnung Pflichten des AG lt. Schwerbehindertengesetz (Führen des Schwerbehindertenverzeichnisses) Schriftverkehr und Datenübermittlung an die statistischen Landesämter bei Verdiensterhebung Berechnung und Abführung der Zahlungen an den Versorgungsfonds Meldung kinderbezogener Daten bei den Fällen, in denen das BADV nicht Familienkasse ist Zeitnahe Bereitstellung der Haushaltsmittel bei außerplanmäßigen Zahlungen wie z.b. Abschläge, Mietkautionen, Mietvorauszahlungen 1.2 Fallspezifische Aufgaben Weitergabe aller zahlungsrelevanten Daten an das BADV (Mitteilung über Beförderungen, Höhergruppierungen, Arbeitszeitänderungen, etc.; bei Neuzugängen Personalbogen Neueinstellung verwenden); bei Sterbefällen: Mitteilung des Anspruchsberechtigten Festsetzung der Dienstzeiten / Beschäftigungszeiten und Mitteilung der Festsetzung an das BADV 3
4 1.2.3 Zeitnahe Vorlage aller Unterlagen zur Festlegung der Erfahrungszeit (einschließlich Stufenfestsetzung) und Festsetzung der Jubiläumsdienstzeit; Festlegung der Stufe und der Beschäftigungszeiten; Mitteilung der Erfahrungsstufe bei Beamten / der Entwicklungsstufe bei Tarifbeschäftigten bei Neueinstellungen; An- und Abreisedaten bei Anspruch auf Auslandsdienstbezüge (bei AA-Abordnung informiert die Botschaft zusätzlich) Mitteilung bei Verbeamtungen und Versetzungen aus dem Landesdienst über die Festsetzung der Erfahrungsstufe und der anerkannten Erfahrungszeiten Zuordnung in die neue Entgeltgruppe ( 4 TVÜ Bund); Überwachung des Bewährungsaufstiegs (bis 2007) Meldung von Unterbrechungen und Zeiten mit Entgeltfortzahlung (Urlaub, Krankheit) einschließlich der Fristenüberwachung Festsetzung und Meldung von Jubiläumszuwendungen Festsetzung und Meldung von Leistungsprämien, Leistungszulagen und Leistungsstufen Festsetzung und Meldung von Übergangsgeldern Meldung von Mitversteuerungen Feststellungsverfahren zur Anwärterbezügekürzung nach nicht bestandener Zwischen- oder Abschlussprüfung ( 66 Abs.2 und 3 BBesG) Zusage der Zahlung von Lehrvergütung im Lehrauftrag bei nebenamtlich Lehrenden Überwachung von leistungsbezogenen Bezügebestandteilen (Überwachung der Haushaltsmittelgrenzen) Benennung gesetzlicher Grundlagen bei Versetzungen ( 26 Abs. 1 oder 2 BBG) als Grundlage zur Festsetzung und Berechnung von Ausgleichszulagen nach 13 BBesG oder nach 19 a BBesG Erstellung von Listen über angefallene Aufschläge und unständige Bezüge (Name, Personalnummer, Leistungsmonat, Anlass und Dezimalstunden bzw. BA, ZA und Dezimalstunden), alternativ die Übersendung von KIWI-ELSTERFT-Dateien Erstellung von Listen über das zu zahlende Leistungsentgelt nach TV-L (Name, Personal-Nr., Betrag, Leistungsmonat) Halbjährliche Aufstellung der Arbeitsstunden der Pauschalkraftfahrer als Grundlage für die Festsetzung der Pauschalgruppen 4
5 Erstellung von Aufschubbescheinigungen und Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung (außer Entgeltermittlung und Abführung) Anforderung von Schadenseratzansprüchen Mitteilung über an Beschäftigte gewährte Darlehen zur Prüfung und ggf. Vornahme der Mitversteuerung des geldwerten Vorteils Übersendung der zugestellten Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse, einschließlich vorläufiger Zahlungsverbote, Pfändungs- und Einziehungsverfügungen sowie Übersendung von Abtretungserklärungen, Aufrechnungserklärungen und Beschlüssen über die Eröffnung von Insolvenzverfahren (sowie des weiteren hiermit in Zusammenhang stehenden Schriftverkehrs) Festsetzung der Bewachungskostenbeihilfe Auszahlung beim BADV möglich Festsetzung der Reisebeihilfen (Auszahlung beim BADV möglich) Festsetzung z. T. auch beim BVA oder BADV Referat D 1 (Abordnungen zum AA) Anerkennung der Miete zur Berechnung des Mietzuschusses (Arbeitgeber ist die mietanerkennende Stelle); bei AA-Abordnungen erledigt dass der Mietanerkenner im AA Aufklärung des Beschäftigten bei Auslandseinsatz 1.3 Sozialversicherung Vorlage der Unterlagen für die erstmalige Anmeldung bei der Sozialversicherung (spätestens 14 Tage nach Beginn des Arbeitsverhältnisses); bei nicht fristgerechter Vorlage ist die Anmeldung manuell durch die Personal verwaltende Stelle vorzunehmen Meldung der Tätigkeiten oder des SV-Tätigkeitsschlüssels bzw. Meldung von Änderungen Feststellungsverfahren zur Teilnahme am U1-Verfahren nach dem Aufwendungsausgleichgesetz (AAG) Sofortmeldungen nach 28 a Absatz 4 SGB IV (erforderlich nur bei bestimmten Wirtschaftszweigen) 1.4 Zusatzversorgung Erstmalige Anmeldung bei der Zusatzversorgung (die Verantwortung hierfür trägt zwingend der Arbeitgeber); wird eine maschinelle Anmeldung über das BADV 5
6 vorgenommen, so sind die vollständigen Unterlagen spätestens bei Beginn des Arbeitsverhältnisses vorzulegen Schaffung der rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen für die Durchführung der Pflichtversicherung (Pflichtversicherung, Zusatzumlage, wissenschaftliche Mitarbeiter), insbesondere Beteiligungsvereinbarungen, Beantragung von Kontonummern 1.5 Sonstiges Grundsatzentscheidungen bei nicht eindeutiger Rechtslage (sofern diese nicht von einer anderen Stelle zu treffen sind) Einhaltung der vorläufigen Dienstanweisung Prüfung und Dokumentation von Eingaben in KIDICAP 6
7 1. 2. Zuständigkeiten im Bereich Komplettbearbeitung beim BADV / Online- Bearbeitung 2.1 Im Besoldungsbereich Festsetzung, Berechnung und Anordnung von Bezügen: Grundgehalt, Familienzuschlag, Zulagen, Zuschläge, Prämien, vermögenswirksame Leistungen, Sonderzahlungen (Sonderzuwendung), Anwärterbezüge, Vergütungen, Festsetzung, Berechnung und Zahlung von Auslandsdienstbezügen Überwachung des Familienzuschlags, Versendung der Erklärungen an die Zahlungsempfänger und der Vergleichsmitteilungen an andere Arbeitgeber Festsetzung der Erfahrungszeit (einschließlich Stufenfestsetzung) Sterbegeldfestsetzung und -auszahlung (Besoldung) Entgeltermittlung und Abführung bei Nachversicherung 2.2 Im Tarifbereich Festsetzung, Berechnung und Anordnung von Bezügen: Entgelt, Zulagen, Zuschläge, Prämien, vermögenswirksame Leistungen, Jahressonderzahlungen, Einmalzahlungen, Ausbildungsvergütung; Auszahlung des Leistungsentgeltes nach TV-Leist; Festsetzung, Berechnung und Zahlung von Auslandsdienstbezügen Überwachung der Besitzstandszulage nach 11 TVÜ, Versendung der Vergleichsmitteilungen an andere Arbeitgeber Durchschnittsberechnung für die Entgeltfortzahlung nach 21 TVöD Bearbeitung und Überwachung von Zeiten mit Unterbrechungen und Entgeltfortzahlung 2.3 Statusübergreifend Kommunikation mit Zahlungsempfängern in Bezug auf die Berechnung von Besoldung und Entgelt (Schriftwechsel, Auskünfte) Kommunikation mit anderen Dienststellen und Dritten (Auskünfte, Ausstellen von Vergleichsmitteilungen und Verdienstbescheinigungen z.b. betreffend Kranken-, Mutterschafts-, Arbeitslosen-, Wohngeld, BAföG-Mittel, etc.) 7
8 2.3.3 Zahlbarmachung von vermögenswirksamen Anlagen, Jubiläumszuwendungen und Übergangsgeldern (Bruttoauszahlung nach Abtretungserklärung) Berechnung und Anordnung von unständigen Bezügen (Dienst zu ungünstigen Zeiten, Mehrarbeitsvergütung); kommt während des Auslandseinsatzes nicht vor Altersteilzeit (Berechnung und Anordnung der Aufstockungsbeträge, Antragstellung bei möglichen Erstattungsansprüchen gegenüber dem Arbeitsamt) Zahlbarmachung von Ausgleichsbezügen nach 11a SVG Zahlbarmachung von Reisekosten, Umzugskosten, Trennungsgeld, Familienheimfahrten, Schul- und Kinderreisebeihilfen, Mietbeitrag nach BUKG für In- und Auslandsfälle im Referat D Bearbeitung von Abtretungen und Pfändungen (einschließlich Erstellung der Drittschuldnererklärung und Korrespondenz mit den Gläubigern) Rückforderung überzahlter Bezüge (Erstellung von Rückzahlungsaufforderungen für den Zahlungsempfänger, Überwachung der Zahlungseingänge) Aufrechnung von Forderungen Widerspruchs- und Klageverfahren im Zusammenhang mit der Zahlung von Entgelten (die entstehenden Gerichts- und Anwaltskosten bei notwendiger Beauftragung, z.b. in der Rechtsmittelinstanz, sind von der Personal verwaltenden Stelle zu tragen) Fehler- und Differenzaufklärung im Buchungsverkehr Anordnung von Statusgruppen- und Organisationswechseln Erstattung bei Abordnungen (Berechnung der Erstattungsbeträge) Festsetzung und Zahlbarmachung von Sterbegeld Berechnung von Bezügen bei Schadensersatzansprüchen und Mitteilung an die Personal verwaltende Stelle Festsetzung und Auszahlung von Mietzuschüssen nach erfolgter Mietanerkennung (siehe Punkt ); Überwachung von Mietvorauszahlung; Überweisung an die Legationskasse des AA; Erfassung von Dienstwohnungsvergütung Festsetzung (Referat D 1, BVA oder AG) und Auszahlung von Schulbeihilfen (Referat D 3) 8
9 Mitteilung der gezahlten Aufwandsentschädigung an das AA 2.4 Dialogbearbeitung KIDICAP Vergabe von Personalnummern Erfassung von Neuzugängen, Änderungen, Austritten Durchführung von manuellen Berechnungen (ggf. für Zeiten vor KIDICAP-Historik) Bearbeitung der Warnungslisten Bearbeitung von Abschlagszahlungen und Darlehen, die über das Zahlungsverfahren KIDICAP abzuwickeln sind Rückrufe Prüfung der Eingaben und der Zahlungsergebnisse (technische Erfassung und rechtliche Prüfung) Einhaltung der vorläufigen Dienstanweisung Prüfung und Dokumentation von Eingaben in KIDICAP 2.5 Steuern An- und Abmeldungen bei der ELStAM-Datenbank. Erstellung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung Erstellung von Bescheinigungen nach 41c Abs. 4 EStG Erstellung von Bescheinigungen über zuviel versteuerte geldwerte Vorteile Erstellung von Bescheinigungen über zurückgezahlte Bruttobezüge ("Negativbescheinigungen") Mitversteuerung Reisekosten, Umzugskosten, Trennungsgeld, geldwerter Vorteil und Darlehen Mitteilung über die Höhe der gezahlten Auslandszuschläge 2.6 Sozialversicherung Erstmalige Anmeldung bei der Sozialversicherung Festlegung der Beitragsgruppen in der SV (materiell-rechtliche Prüfung der 9
10 Versicherungspflicht); ggf. unter Mithilfe der Personal verwaltenden Stelle Erfassung der SV-relevanten Daten Erstellung von SV-Einzelmeldungen Kontrolle der maschinell erstellten Meldungen Prüfung der Versicherungsfreiheit wegen Jahresarbeitsentgelt-Überschreitung Festsetzung und Überwachung der Arbeitgeberzuschüsse; ggf. in Abstimmung mit der Personal verwaltenden Stelle Erstellung von Entgeltbescheinigungen Erstellung und Abwicklung von Erstattungsanträgen nach dem Aufwendungsausgleichgesetz (AAG, U2-Verfahren) Rückforderung (Erstattungsanträge) von SV-Beiträgen für Zeiten vor der Historik 2.7 Zusatzversorgung Erstellung von ZV-Einzelmeldungen Berechnung der Beiträge / Umlagen (VBL, VBLU, Pensionskassen, Riesterrente) Erfassung der ZV-relevanten Daten Differenzaufklärung 10
11 3. Zuständigkeiten des BADV (Bezüge zentral) 3.1 Haushalt und Zahlungsverkehr Überweisungs- und Buchungsverkehr Einrichtung und Verwaltung der Haushaltsstellen Erteilung von Kassenanordnungen an die Bundeskasse Technische Abwicklung der Zahlungen Buchung im HKR-System Umbuchungen Erteilung von Nachforschungsaufträgen Auflösung von Verwahrungen und Sondervorschüssen 3.2 Verfahrenspflege und Betreuung Pflege des Zahlungsverfahrens KIDICAP Testläufe bei Neuerungen / Änderungen Durchführung von Schulungen / Workshops Hotline KIDICAP Pflege der Stammdaten / Benutzerdaten Vergabe, Pflege und Löschung der Zugriffsrechte 3.3 Steuern Grundsatzangelegenheiten / fachliche Auskünfte Steuerliche Prüfung bei der Einrichtung neuer Arbeitgeber Anmeldung und Abführung der Steuerabzugsbeträge Einholung von Anrufungsauskünften 11
12 3.3.5 Registrierung, Prüfung und Weiterleitung der Anzeigen nach 41c Abs.4 EStG, der Bescheinigungen über zuviel versteuerte geldwerte Vorteile und der Bescheinigungen über zurückgezahlte Bruttobezüge Verfahrensbetreuung Riester-Rente für Beamte Lohnsteuer-Außenprüfung Anmeldung und Abführung der Arbeitskammerbeiträge 3.4 Sozialversicherung Pflege der Stammdaten / Benutzerdaten Erstellung der DEÜV-Meldedateien Abführung und Nachweisung der SV-Beiträge Verrechnung überzahlter SV-Beiträge im Rahmen der rechtlich zulässigen Möglichkeiten (innerhalb der Historik) Mithilfe bei der Prüfung durch RV-Träger 3.5 Zusatzversorgung Pflege der Stammdaten / Benutzerdaten Überwachung und Pflege der Berechnungsgrundlagen (insbesondere Sanierungsgeldsätze, Grenzwerte) Erstellung der Meldedateien Abführung der ZV-Beiträge/-Umlagen 3.6 Sonstiges Abführung der vermögenswirksamen Anlagebeträge Einbehaltung und Abführung von Sammelabzügen (Beiträge an Berufsverbände, Sozialwerke, Regressversicherungen) Durchführung von Statusgruppen und Organisationswechseln Einlesen und Einspielen der KIWI-ELSTERFT-Dateien 12
13 3.6.5 Outputmanagement (z.b. Bezügemitteilungen, Auswertungen usw.) Archivierung der Belege, Daten und Auswertungen nach den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen Einhaltung der vorläufigen Dienstanweisung Prüfung und Dokumentation von Eingaben in KIDICAP 13
Zuständigkeitskatalog Bezügezahlung (Herkömmliche Bearbeitung)
Zuständigkeitskatalog Bezügezahlung (Herkömmliche Bearbeitung) Verfasser: Carsten Schiemann 1 Inhaltsverzeichnis 1. Zuständigkeiten der Bezüge anordnenden Stelle... 3 2. Zuständigkeiten im Bereich herkömmliche
Mehr2. Sozialrecht/Beitragsrecht
2. Sozialrecht/Beitragsrecht Anfragende/Anfordernde Stelle Künstlersozialkasse Zweck/Umfang/Art der Information Melde- und Auskunftspflicht 11, 12, 13 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) Meldung und
MehrD 2.22/D 4.23/ D 4.33
- Dienstleistungszentrum - D 2.22/D 4.23/ D 4.33 FACHBEREICH THEMATIK Bezüge zentral ATZ: Erhöhung ZV-Entgelt für Zeiten vor Historik Hinweise zur Korrektur von Altersteilzeitfällen, die ihren Vertrag
MehrZuständigkeitskatalog Bezügezahlung (Komplettbearbeitung/Online-Bearbeitung)
Zuständigkeitskatalog Bezügezahlung (Komplettbearbeitung/Online-Bearbeitung) Verfasser: Carsten Schiemann 1 Inhaltsverzeichnis 1. Zuständigkeiten der Personal verwaltenden Stelle... 3 2. Zuständigkeiten
MehrMerkblatt zur Gehaltsabrechnung / Erläuterung der Gehaltsmitteilung
Merkblatt zur Gehaltsabrechnung / Erläuterung der Gehaltsmitteilung Nachfolgend erhalten Sie Hinweise zur Gehaltsabrechnung und Erläuterungen zur Gehaltsmitteilung. Bei allen Zuschriften und Einsendungen
MehrZusatzmodul: Bescheinigungswesen
Zusatzmodul: Bescheinigungswesen Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 118 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzung 3. Vorgehensweise 3.1. Bescheinigung aufrufen 3.2. Bescheinigung füllen 3.3. Bescheinigung
MehrLohnzentrum Donauwald. Leistungsbeschreibung. 1.Ersteinrichtung. 1.1 Anlage Firmenstamm-Daten. Abrechnungsbüro für Löhne und Gehälter
Lohnzentrum Donauwald Abrechnungsbüro für Löhne und Gehälter Leistungsbeschreibung Von der Ersteinrichtung bis zur fertigen Lohnabrechnung 1.Ersteinrichtung 1.1 Anlage Firmenstamm-Daten Festlegung der
Mehr2. Sozialrecht/Beitragsrecht
2. Sozialrecht/Beitragsrecht Anfragende/Anfordernde Stelle Künstlersozialkasse Zweck/Umfang/Art der Information Melde- und Auskunftspflicht Rechtsgrundlage Art der Übermittlung Bemerkungen 11, 12, 13 Künstlersozialversicherungsgesetz
MehrBetriebsprüfung durch die Rentenversicherung. wissen wie`s geht. Stand: November 2013 1
Betriebsprüfung durch die Rentenversicherung wissen wie`s geht 2013 1 Inhalt Gesetzliche Grundlage Ziel und Zweck der Betriebsprüfungen Zuständigkeiten Durchführung der Betriebsprüfung Inhalt und Umfang
MehrElektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. ELStAM. Hinweise für Arbeitgeber. ELStAM bei Arbeitgebern mit vorschüssigen Lohnzahlungen
Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale ELStAM Hinweise für Arbeitgeber ELStAM bei Arbeitgebern mit Seite 1 / 6 Allgemeines Im Verfahren ELStAM ist ein Abruf der ELStAM eines Arbeitnehmers frühestens ab
MehrÄnderungen und Ergänzungen zum. Arbeitsvertragsrecht der bayerischen. (Erz-)Diözesen - ABD -
Nr. 69 Änderungen und Ergänzungen zum Arbeitsvertragsrecht der bayerischen (Erz-)Diözesen - ABD - Beschlüsse der Bayerischen Regional-KODA vom 17./18.10.2006-8 ABD Teil A, 1. (Ausgleich für Sonderformen
MehrDienstanweisung Gleitzone (Gültig ab 01.01.2013)
Dienstanweisung Gleitzone (Gültig ab 01.01.2013) Stand Juni 2013 Verfasser: Frau Pniok Stand 06.2013 Seite 1 von 10 Vordruck Nr. BTD036 1 Vorbemerkung... 3 2 Rechtliche Grundlagen... 4 3 Zuständigkeitsregelung/Anordnung...
Mehr1.2.1 Die laufende Geldleistung wird ausschließlich unter den Voraussetzungen des 24 Abs. 1 und Abs. 2 SGB VIII erbracht.
Richtlinien der Stadt Aachen über die Gewährung einer laufenden Geldleistung an Kindertagespflegepersonen nach 23 Abs. 1 und Abs. 2 des SGB VIII (gültig ab 01.08.2013) 1. Voraussetzungen 1.1 Zuständigkeit
MehrErklärungen auf der Gehaltsmitteilung
Erklärungen auf der Gehaltsmitteilung Bezügemitteilung Nr._/ laufende Nummer des Jahres (z.b. Nr. 01/2011) Monat Zeitraum / Bezugsmonat der vorliegenden Gehaltsmitteilung Mein Aktenzeichen ZBV-Personalnummer,
MehrZuständigkeitskatalog Bezügezahlung (Komplettbearbeitung)
Zuständigkeitskatalog Bezügezahlung (Komplettbearbeitung) Stand 01/ 2016 Abteilung D 1 Inhaltsverzeichnis 1. Zuständigkeiten der Personal verwaltenden Stelle... 3 2. Zuständigkeiten im Bereich Komplettbearbeitung
MehrInternetpublikation der Abteilung D - Dienstleistungszentrum -
Internetpublikation der Abteilung D - Dienstleistungszentrum - FACHBEREICH Bezüge zentral THEMATIK Private Altersvorsorge für Besoldungs- und Versorgungsempfänger nach 10a Einkommensteuergesetz (EStG);
MehrMerkblatt. zur Gewährung von Umzugskostenvergütung. I. Allgemeines
Merkblatt zur Gewährung von Umzugskostenvergütung Anlage 13 I. Allgemeines Die Gewährung von Umzugskostenvergütung richtet sich nach dem Sächsischen Umzugskostengesetz (SächsUKG) vom 23. November 1993
MehrRichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Ausbildung in der Altenpflege. Erl. d. MS v. 28. 5. 2013 104.2 43580 /28 VORIS 21064
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Ausbildung in der Altenpflege Erl. d. MS v. 28. 5. 2013 104.2 43580 /28 VORIS 21064 Bezug : Erl. v. 15. 6. 2010 (Nds. MBl. S. 615), zuletzt
MehrAnlage 1 zum TV Ärzte Charité
Anlage 1 zum TV Ärzte Charité Entgelt bei 40 Std./ Woche Entgeltgruppe 1. Stufe 2. Stufe 3. Stufe 4. Stufe Ä1 3.351 ab dem 1. Jahr 3.539 ab dem 3. Jahr 3.678 ab dem 5. Jahr 4.190 ab dem 6. Jahr Ä2 4.422
MehrDie UV-Jahresmeldung ist jeweils bis zum 16.02. des Folgejahres zusätzlich zu den Entgeltmeldungen
Veröffentlichung: ja Besprechung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Bundesagentur für Arbeit und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zu Fragen des gemeinsamen
MehrBundesverwaltungsamt Travel Management
Reisekosten 1. Fahrt- u. Flugkostenerstattung ( 4 BRKG) einschließlich der Kosten für eine BC 25 oder 50 sowie einer aus dienstlichen Gründen vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten BC Business 25 oder
MehrOrdnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen
Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen Aufgrund von 3 Abs. 2 Satz 3 und 4 des Gesetzes über die Berufsakademie
MehrQualifizierter Meldedialog
Qualifizierter Meldedialog Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1647 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Vorgehensweise 2.1. GKV-Monatsmeldung durch den Arbeitgeber erstellen 2.2. Kassenmeldung der Krankenkasse
MehrKirchengesetz. Vom 2. April 2006 (ABl. 2006 S. A 51)
ZentralstellenG 1.1.8 Kirchengesetz zur Bildung und Tätigkeit von Zentralstellen für Grundstücks-, Mitglieder- und Personalverwaltung (Zentralstellengesetz ZentStG) Vom 2. April 2006 (ABl. 2006 S. A 51)
MehrErklärungen auf der Gehaltsmitteilung
Erklärungen auf der Gehaltsmitteilung Aktuelle Gehaltsmitteilung Bezügemitteilung Nr._/ laufende Nummer des Jahres (z.b. Nr. 01/2011) Monat Zeitraum / Bezugsmonat der vorliegenden Gehaltsmitteilung Mein
MehrMeldungen zur Sozialversicherung
Meldungen zur Sozialversicherung Anmeldungen Beginn der Beschäftigung Krankenkasse bei Beitragsgruppe bei Sonstige Gründe/Änderung im /Wechsel eines Wertguthabens Abmeldungen Anmeldung 10 mit der ersten
MehrIch beantrage die Ausstellung einer vorläufigen Sachkundebescheinigung für
An die Kreishandwerkerschaft Münster Innung für Kälte- und Klimatechnik Münster Ossenkampstiege 111 48163 Münster Antrag auf Ausstellung einer vorläufigen Sachkundebescheinigung gem. 9 Abs. 2 Chemikalien-Klimaschutzverordnung
MehrMerkblatt Nachversicherung
Senatsverwaltung für Inneres und Sport I A 27 Klosterstr. 47 10179 Berlin Stand: 01/2012 Merkblatt Nachversicherung Beachten Sie bitte den Hinweis auf Seite 5 Rechtsvorschriften Sechstes Buch Sozialgesetzbuch
MehrLeitfaden zur Ermittlung einkommensabhängiger Elternbeiträge für Kinder unter 2 Jahren und Schulkinder in Kindertagesstätten
Stadt Trier Jugendamt Sachbearbeiter: Frau Menden Zimmer-Nr. 14 Verw.-Gebäude II Augustinerhof, 54290 Trier Telefon:(0651)718-1543 Januar 2015 Leitfaden zur Ermittlung einkommensabhängiger Elternbeiträge
MehrGesetzestext. DA Seite 1 27/28 SGB IV. 27 SGB IV Verzinsung und Verjährung des Erstattungsanspruchs
DA Seite 1 27/28 SGB IV Gesetzestext 27 SGB IV Verzinsung und Verjährung des Erstattungsanspruchs (1) der Erstattungsanspruch ist nach Ablauf eines Kalendermonats nach Eingang des vollständigen Erstattungsantrags,
MehrInsolvenzeigenantrag mit Antrag auf Restschuldbefreiung nebst Anlage
Insolvenzeigenantrag mit Antrag auf Restschuldbefreiung nebst Anlage... ( Name, Vorname ) ( Ort, Datum )... ( Straße )... ( Postleitzahl, Wohnort )(Telefon-Nr.) Amtsgericht Flensburg - Insolvenzgericht
MehrZur Prüfung und Durchführung des Sozialausgleiches durch die Krankenkassen wird das Meldeverfahren zum 01.01.2012 erweitert.
Veröffentlichung: ja Besprechung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Bundesagentur für Arbeit und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zu Fragen des gemeinsamen
Mehr1 Festsetzung der Geldleistungen für Tagespflegepersonen
5.11 Satzung über die Festsetzung der Geldleistungen für Tagespflegepersonen sowie die Festsetzung der pauschalierten Kostenbeteiligung zu den Leistungen der Kindertagespflege Der Kreistag hat auf Grund
Mehr1. Berufsmäßige kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen und sonstige Beamte und Beamtinnen im kommunalen Bereich
1. Berufsmäßige kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen und sonstige Beamte und Beamtinnen im kommunalen Bereich 1. Berufsmäßige kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen und sonstige Beamte und Beamtinnen
MehrZ u w e n d u n g s b e s c h e i d (Projektförderung)
Muster 2 a 8 zu Pos. 6.1 des Kinder- und Jugendförderplans öffentliche Träger (Bewilligungsbehörde) Az.:...... Ort/Datum Fernsprecher (Anschrift der Zuwendungsempfängerin/des Zuwendungsempfängers) Z u
MehrVerordnung zur Feststellung der Gesamtverwaltungskosten der gemeinsamen Einrichtung (Verwaltungskostenfeststellungsverordnung - VKFV)
Verordnung zur Feststellung der Gesamtverwaltungskosten der gemeinsamen Einrichtung (Verwaltungskostenfeststellungsverordnung - VKFV) VKFV Ausfertigungsdatum: 02.08.2011 Vollzitat: "Verwaltungskostenfeststellungsverordnung
Mehr5. Änderung der Satzung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover
5. Änderung der Satzung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover 1 Änderung der Satzung Die Satzung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover vom 12.09.2002 in der Fassung der 4. Änderungssatzung
MehrAngaben zum Arbeitgeber. Betriebsnummer Beitragskontonummer Name 1 Name 2. Ansprechpartner/in. E-Mail
Antrag auf Erstattung nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz für Arbeitgeberaufwendungen bei Mutterschaft U2 (Bitte den Antrag in Druckbuchstaben ausfüllen.) Angaben zum Arbeitgeber Betriebsnummer Beitragskontonummer
MehrFragen und Antworten zur UV-Jahresmeldung nach 28a Abs. 2a SGB IV
Fragen und Antworten zur UV-Jahresmeldung nach 28a Abs. 2a SGB IV Mit dem Fünften Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (5. SGB IV-ÄndG) vom 15.04.2015 (BGBl. 2015
MehrSatzung der Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz AöR über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung)
Satzung der Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz AöR über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung) Die Textfassung berücksichtigt - die am 13.03.2008
MehrSozialversicherungsfreibetrag 23c SGB IV
Sozialversicherungsfreibetrag 23c SGB IV Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1665 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweise 3.1. Erklärung der Berechnung 3.2. Eingaben in Agenda
MehrAntrag auf Verwendung des gebildeten Altersvorsorgevermögens nach 92b Absatz 1 in Verbindung mit 92a Absatz 1 Einkommensteuergesetz (EStG)
Deutsche Rentenversicherung Bund Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen Postanschrift: 10868 Berlin Hotline 03381 21222324 Telefax 03381 21223300 zulagenstelle@drv-bund.de www.zfa.deutsche-rentenversicherung-bund.de
Mehr1.2 Gefördert werden kann pro Träger und Standort maximal der Aufbau von zwei Diensten aus unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern gemäß Ziffer I. 1.
Merkblatt Starthilfe (Stand: 01.07.2014) Das Ziel der Starthilfeförderung ist der Aufbau nachhaltiger, personenorientierter und sozialraumbezogener ambulanter Unterstützungsangebote. Zielgruppen der Förderung
MehrElsterFormular. Die elektronische Steuererklärung ELSTER bietet Ihnen Vorteile, die Sie nutzen sollten. www.elster.de. Stand: Januar 2011
ElsterFormular Die elektronische Steuererklärung ELSTER bietet Ihnen Vorteile, die Sie nutzen sollten. Stand: Januar 2011 www.elster.de Allgemeines Die kostenlose Software Elster Formular der Finanzverwaltung
Mehr# 2 08.10.2014. Das Wichtigste in Kürze. Liebe Leserin, lieber Leser,
Das Wichtigste in Kürze Liebe Leserin, lieber Leser, Mit Schreiben vom 06.10.2014 hat das BMF rückwirkend zum 01.03.2014 die maßgebenden Beträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen
MehrRichtlinien über Lehraufträge und Lehrauftragsvergütungen an den Universitäten der Bundeswehr
Richtlinien über Lehraufträge und Lehrauftragsvergütungen an den Universitäten der Bundeswehr Die Richtlinien über Lehraufträge und Lehrauftragsvergütungen an den Universitäten der Bundeswehr vom 27.09.2013
MehrBGI 5190 Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel - Organisation durch den Unternehmer
BGI 5190 Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel - Organisation durch den Unternehmer DGUV Information 5190 (Fassung April 2010) Standort Dresden Dr. Jelena Nagel Gr. 2.4
MehrBürgerentlastungsgesetz
Bürgerentlastungsgesetz Durch die Einführung des Bürgerentlastungsgesetzes können die Beiträge zur Krankenund Pflegeversicherung seit 2010 steuerlich stärker berücksichtigt werden. 1. Allgemeines zum Bürgerentlastungsgesetz
MehrBundeseinheitliche Grundsätze für das Testverfahren nach. 22a Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV)
GKV-SPITZENVERBAND, BERLIN 23.07.2015 Bundeseinheitliche Grundsätze für das Testverfahren nach 22a Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV) in der vom 01.01.2016 an geltenden Fassung Der GKV-Spitzenverband
MehrEinmalzahlungen beitragsrechtliche Grundsätze in der Sozialversicherung
1 Einmalzahlungen beitragsrechtliche Grundsätze in der Sozialversicherung Für einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (z. B. Weihnachtsgeld) gilt eine besondere Regelung für die Beitragsberechnung, wenn im Monat
MehrMuster. Versicherungsbescheinigung. Die/Der unten genannte Studentin/Student. ist bei uns versichert.
Best.-Nr. 1106 (02.02) Blatt 1 Die/Der unten genannte Studentin/Student ist versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nicht versicherungspflichtig. Herr/Frau ist bei uns versichert.
Mehrin Wuppertal Abrechnungsverfahren
Abrechnungsverfahren Grundlage ist in der Regel der Mittelabruf auf dem Excel-Formular. In der Regel Erstattung von Ausgaben. Neben dem Formular (sowohl auf dem Postweg als auch per Mail) werden die Original-Belege
MehrDigitale Personalakte
Digitale Personalakte Inhaltsverzeichnis Digitale Personalakte... 1 1 Starten der Anwendung... 1 2 Lohnakte des Arbeitnehmers... 2 2.1 Starten der Lohnakte... 2 2.2 Hinzufügen von Dokumenten... 4 2.3 Abändern
MehrWurde das Beschäftigungsverhältnis zwischenzeitlich beendet? Nein Ja, am Die Angaben werden erbeten zum
Erkrankung/Unfall drop-down: ~ Erkrankung / ~ Unfall Ermittlung Hinterbliebenenrente Angaben für Name, Vorname, Geburtsname, geb. PLZ, Anschrift Sehr geehrte Damen und Herren, geehrte Frau / ~ Sehr geehrter
MehrIch möchte meine Beitragsnachweise nach dem vereinfachten Schätzverfahren erstellen.
Das vereinfachte Schätzverfahren Ich möchte meine Beitragsnachweise nach dem vereinfachten Schätzverfahren erstellen. Wie muss ich vorgehen? 1 Einstieg Wenn Sie in den Firmenstammdaten auf der Seite Sozialversicherung
MehrTarifvertrag über die betriebliche Altersversorgung der Ärztinnen und Ärzte. (Tarifvertrag Altersversorgung Ärzte- ATV-Ärzte/VKA) vom 8.
Tarifvertrag über die betriebliche Altersversorgung der Ärztinnen und Ärzte (Tarifvertrag Altersversorgung Ärzte- ATV-Ärzte/VKA) vom 8. April 2008 Zwischen der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände
MehrHaushaltsnahe Dienstleistungen 1
Haushaltsnahe Dienstleistungen 1 Vielfältige Steuervergünstigungen nebeneinander Haushaltshilfe in geringfügiger Beschäftigung Haushaltsscheckverfahren: 10 % der Kosten bis 5 100 EUR, höchstens 510 EUR
MehrR i c h t l i n i e n
R i c h t l i n i e n Über die Gewährung von Zuwendungen ( Zuschüsse und Darlehen ) an Vereine vom 19. Juni 1978 Gemäß Beschluss des Stadtrates vom 12. Juni 1978 werden folgende Richtlinien erlassen: Abschnitt
MehrAltersteilzeitvertrag. wird auf der Grundlage des Altersteilzeitgesetz (AltersTzG) und in Abänderung des Arbeitsvertrages vom Folgendes vereinbart:
Mustervertrag zwischen - nachfolgend Arbeitgeber genannt - und - nachfolgend Arbeitnehmer genannt - Altersteilzeitvertrag wird auf der Grundlage des Altersteilzeitgesetz (AltersTzG) und in Abänderung des
MehrKosten ambulanter Sexual- und Gewaltstraftätertherapien aufgrund gerichtlicher Weisung
Kosten ambulanter Sexual- und Gewaltstraftätertherapien aufgrund gerichtlicher Weisung Rundschreiben des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 20. Mai 2015 (4044-4- 13) 1 Die Durchführung
MehrLEISTUNGSKATALOG VERWALTUNG WOHNUNGSEIGENTUM
LEISTUNGSKATALOG VERWALTUNG FÜR WOHNUNGSEIGENTUM A. ALLGEMEINE VERWALTUNG B. TECHNISCHE VERWALTUNG C. KAUFMÄNNISCHE VERWALTUNG D. ZUSATZLEISTUNGEN Seite 2 A. ALLGEMEINE VERWALTUNG 1.1 Festlegung und Kompetenzabgrenzung
Mehr1. Art, Beginn und Ort der Tätigkeit (1) Der/die Arbeitnehmer/in wird ab dem als für folgende Tätigkeit eingestellt. (2) Arbeitsort ist
Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte ( Minijob ) Zwischen der Firma (nachfolgend Arbeitgeber genannt) und Herrn/Frau, wohnhaft in, geb. am, (nachfolgend Arbeitnehmer/in genannt) wird folgender Arbeitsvertrag
MehrFINANZORDNUNG des Badischen Schachverbandes e.v.
FINANZORDNUNG des Badischen Schachverbandes e.v. INHALTSVERZEICHNIS: Seite 1 Allgemeine Grundsätze... 2 2 Verbandsbeiträge... 2 3 Folgen von Zahlungsverzug... 2 4 Haushaltsplan... 3 5 Jahresabschluss...
MehrEine Information über die Leistungen aus dem Bildungspaket
Eine Information über die Leistungen aus dem Bildungspaket 1 Leistungen Mittagessen Sport und Kultur Lernförderung/Schulbedarf/ Schülerbeförderung Klassenfahrten/Ausflüge 2 Mittagessen Gemeinschaftliche
Mehram 23.10.2013 TOP Ö 143
Beschlussvorlage für die Sitzung des Gemeinderates der Stadt Stadt Amt/Sachbearbeiter Hauptamt / Herr Eszterle Betreff: Kinderkrippe Tausendfüßler UG AZ.: 465.051 Anlagen Anl. 1: Darlehensangebot Anl.
MehrAUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS
Stadt Weil der Stadt Marktplatz 4 71263 Weil der Stadt An Firma XXX Ort, Datum Weil der Stadt, Zuständiger Bearbeiter (Vergabestelle) Bürgermeister Thilo Schreiber Tel / Fax Tel.: +49 7033/521-131 Fax:
MehrCheckliste für junge Eltern. alle wichtigen Anträge rund um die Geburt
Checkliste für junge Eltern alle wichtigen Anträge rund um die Geburt Checkliste vor der Geburt Rund um die Geburt eines Kindes gibt es Vieles zu beachten und es stellen sich viele Fragen. Einige Behördengänge
MehrReferent. André Fasel Diplom Verwaltungswirt
14. Oktober 2014 Referent Diplom Verwaltungswirt 1985 1993 Ausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten bei der Bundesknappschaft (heute: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See); Studium
MehrAufwendungen für die Miete langfristiger und sonstiger Anlagegüter. sind als betriebsnotwendig anzuerkennen, wenn das zu zahlende
Grundsatz: 8 Abs. 2 APG DVO Aufwendungen für die Miete langfristiger und sonstiger Anlagegüter sind als betriebsnotwendig anzuerkennen, wenn das zu zahlende Jahresentgelt die Summe nicht übersteigt, die
MehrÄnderungen zum Jahreswechsel 2010
Änderungen zum Jahreswechsel 2010 Wie bereits angekündigt, erhalten Sie nachfolgend die wichtigsten Informationen für die Lohnabrechnung Januar 2010. Wie jedes Jahr konnten wir einen Großteil der gesetzlichen
MehrDienstvereinbarung. - Auswahlverfahren zum Verwaltungslehrgang II - zwischen dem Präsidenten und dem Personalrat der Hochschule Hannover
Dienstvereinbarung nach 78 NPersVG über die Anwendung der Vereinbarung über die Zulassung von Beschäftigten in der Allgemeinen Verwaltung zu den Verwaltungslehrgängen I und II des Landes Niedersachsen
MehrINFORMATIONEN FÜR KUNDEN UND LIEFERANTEN VON GLAUCH REISEN
INFORMATIONEN FÜR KUNDEN UND LIEFERANTEN VON GLAUCH REISEN Sehr geehrte Damen und Herren, das Amtsgericht Mönchengladbach hat heute, am 28.11.2013 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Glauch Reisen
MehrErläuterungen zur Gehaltsabrechnung neu (entsprechend der ab 01.07.2013 geltenden Entgeltbescheinigungsverordnung):
Erläuterungen zur Gehaltsabrechnung neu (entsprechend der ab 01.07.2013 geltenden Entgeltbescheinigungsverordnung): 1. Kennzeichnung als Bescheinigung nach 108 Gewerbeordnung. 1 2. Anschrift Hier sehen
MehrHinweise. Bitte dem Finanzamt mit drei Durchschriften einreichen. Weiße Felder ausfüllen oder ankreuzen.
Antrag für unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer auf Erteilung einer Bescheinigung über die Freistellung des Arbeitslohns vom Steuerabzug auf Grund eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
MehrGesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung (Aufwendungsausgleichsgesetz - AAG)
Gesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung (Aufwendungsausgleichsgesetz - AAG) AAG Ausfertigungsdatum: 22.12.2005 Vollzitat: "Aufwendungsausgleichsgesetz vom 22. Dezember
MehrANTRAG AUF VEREINBARUNG EINER ANWARTSCHAFTSVERSICHERUNG
Krankenversicherung a. G. Kronprinzenallee 12-18 42094 Wuppertal BD.: Vers.-Nr.: ANTRAG AUF VEREINBARUNG EINER ANWARTSCHAFTSVERSICHERUNG Antragsteller (Versicherungsnehmer) Herr Frau Name, Vorname, Titel
MehrAnlage 1 B zur Spezifikation Anbieterwechsel Teil 1, Abläufe bei der Vorabstimmung
Anlage 1 B zur Spezifikation Anbieterwechsel Teil 1, Abläufe bei der Vorabstimmung Version: 1.0.0 Status: abgestimmt Editoren: Jürgen Dohle, Telekom Deutschland Tel: +49 228 181-45638 E-Mail: juergen.dohle@telekom.de
MehrQualitätsmanagement-Handbuch. 1.7 Projektmanagement
Seite 1 von 5 Erstellt: Geprüft: Freigegeben: Dr. Christine Reimann Datum: Datum: Datum: Inhaltsverzeichnis Nr. Element-Abschnitt Seite 1 Ziel und Zweck 2 2 Geltungsbereich / Verantwortung 2 3 Vorgehen
MehrSenat der Freien und Hansestadt Hamburg Personalamt
Senat der Freien und Hansestadt Hamburg Personalamt Personalamt, Steckelhörn 12, D - 20457 Hamburg Senatsämter Fachbehörden Bezirksämter Landesbetriebe Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg Nachrichtlich:
Mehr3/10.2 Sachbearbeiter Personalwesen (Lohnabrechnungen, Arbeitsverträge)
Personalverwaltung 3/10.2 1 3/10.2 Sachbearbeiter Personalwesen (Lohnabrechnungen, Arbeitsverträge) WEKA MEDIA GmbH & Co. KG BAT Juni 2003 Kurzbeschreibung der Stelle 1. Berechnung und Zahlbarmachung der
MehrWiderrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
MehrAuftrag des Lieferanten an den Netzbetreiber zur Unterbrechung der Anschlussnutzung gemäß 24 Abs. 3 NAV
Auftrag des Lieferanten an den Netzbetreiber zur Unterbrechung der Anschlussnutzung gemäß 24 Abs. 3 NAV Lieferant: VDEW-Nr.: Ansprechpartner: Tel.-Nr.: Fax-Nr.: Email: Netzbetreiber: Stadtwerke Mosbach
MehrCheckliste für öffentliche Verwaltungen zur Umstellung auf die SEPA-Zahlverfahren
Seit dem 1. Februar 2014 verändert SEPA, also der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum, den bargeldlosen Zahlungsverkehr in Deutschland: Alle Überweisungen und Lastschriften in Euro auch innerhalb Deutschlands
MehrTarifvertrag zur Überleitung der Ärztinnen und Ärzte an der Charité (TVÜ-Ärzte-Charité)
Tarifvertrag zur Überleitung der Ärztinnen und Ärzte an der Charité (TVÜ-Ärzte-Charité) Zwischen der Charité- Universitätsmedizin Berlin, vertreten durch den Vorstand und dem Landesverband Berlin Brandenburg,
MehrORDNUNG ÜBER DIE GASTHÖRERSCHAFT AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (GASTHÖRERORDNUNG) vom 11. Juli 2007
UNIVERSITÄT LEIPZIG Inhalt ORDNUNG ÜBER DIE GASTHÖRERSCHAFT AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (GASTHÖRERORDNUNG) vom 11. Juli 2007 1 Gasthörerschaft 2 Zulassung 3 Geltungsdauer der Zulassung 4 Der Gasthörerschein
MehrMerkblatt Nachhaltige Biomasseherstellung. Anlagenbetreiber und Netzbetreiber 3/7
Merkblatt Nachhaltige Biomasseherstellung Anlagenbetreiber und Netzbetreiber 3/7 2 Merkblatt - Anlagen- und Netzbetreiber Mit dem Inkrafttreten der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV)
MehrDie Betreuung in Kindertagespflege ist für höchstens 52 Wochen einschließlich 4 Wochen Urlaub der Tagespflegeperson vorgesehen.
Richtlinien über die Genehmigung von Tagespflege und über die Festsetzung der Höhe der Geldleistung für Tagespflegepersonen nach 23 Abs. 2, 2 a SGB VIII I. Genehmigung von Tagespflege 1. Voraussetzungen
MehrProblemfälle. Georg Koller
Sozialversicherung von Arbeitskräften in der Landwirtschaft Prüfung durch die Rentenversicherung Problemfälle Ihr Ansprechpartner Teamleiter des Prüfdienstes der Dienststelle Landshut Telefon: 0871-81
MehrAktualisierungsdienst Bundesrecht
Aktualisierungsdienst Bundesrecht 2030-2-30 Bundesbeamtengesetz (BBG) 1. Aktualisierung 2013 (11. Juli 2013) Das Bundesbeamtengesetz wurde durch Art. 1 des Gesetzes zur Familienpflegezeit und zum flexibleren
MehrDie Auszahlung/Versteuerung des Trennungsgeldes erfolgt grundsätzlich mittels des Bezügezahlungsverfahrens
Abteilung D - Dienstleistungszentrum - FACHBEREICH THEMATIK Umzugskosten/Trennungsgeld Merkblatt Trennungsgeld gem. TGV Zur pauschalen Abgeltung der bis zum Umzug entstehenden Mehrauslagen für Unterkunft
Mehr1 Allgemeines zu DATEV.11. 2 Einführung in DATEV Arbeitsplatz pro" und Lohn und Gehalt comfort pauschal" 15
Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines zu DATEV.11 1.1 DATEV als Dienstleister für die Personalwirtschaft 12 1.2 DATEV-Software für die Personalwirtschaft (Überblick) 12 Die Software Institutionsverwaltung"
Mehr(BGBl. I S.1533), zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 20.12.2004 (BGBl I S. 3403) gezahlt.
FACHBEREICH Umzugskosten/Trennungsgeld THEMATIK Merkblatt Trennungsgeld gem. TGV Zur pauschalen Abgeltung der bis zum Umzug entstehenden Mehrauslagen für Unterkunft und Verpflegung am neuen Dienstort wird
MehrZusatz-Kollektivvertrag. Altersvorsorge
D A C H V E R B A N D DER UNIVERSITÄTEN Zusatz-Kollektivvertrag für die Altersvorsorge Zusatz-Kollektivvertrag für die Altersvorsorge der vor dem 1. Jänner 2004 an den Universitäten aufgenommenen Bediensteten
MehrAusbildungsvertrag im Rahmen der Ausbildung zur staatlich geprüften Fachkraft für Kindertageseinrichtungen
Ausbildungsvertrag im Rahmen der Ausbildung zur staatlich geprüften Fachkraft für Kindertageseinrichtungen Zwischen...... vertreten durch... (im folgenden Träger der praktischen Ausbildung) und Frau/Herrn...
MehrDie wichtigsten Änderungen in 2015 11. 1 Die sechs zentralen Aufgaben der Personalabrechnung 15
Die wichtigsten Änderungen in 2015 11 1 Die sechs zentralen Aufgaben der Personalabrechnung 15 2 Abrechnungsunterlagen zusammenstellen 19 2.1 Abrechnungsrelevante Firmendaten 20 2.2 Unterlagen für Meldungen
MehrAnlage R: Speziell für Rentner
73 Anlage R: Speziell für Rentner Renten sind grundsätzlich steuerpflichtig. Ausnahmen bestätigen aber die Regel: Hier sind das zum Beispiel gesetzliche Unfallrenten oder Kriegs- und Wehrdienstbeschädigtenrenten.
MehrVertrag über eine Praxisphase
Vertrag über eine Praxisphase zwischen (Unternehmen) (Anschrift, Telefon) nachfolgend als Praxisstelle bezeichnet, und geboren am: in wohnhaft in: Student an der Hochschule Emden-Leer, Studienort Emden
MehrRuprecht-Karls-Universität Heidelberg
Seite 1 von 6 Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg Vordruck zur Stufenzuordnung für Beschäftigte der Entgeltgruppen 13-15 TV-L Name, Vorname: Geb.-Datum: Einrichtung (Institut): A. Allgemeine Hinweise:
Mehr1. Vorbemerkung Die nachstehenden Regelungen gelten bis zur Anwendung der Bestimmungen aus den Beschlüssen BK6-09-034 bzw. BK7-09-001 ab 01.10.2011.
Elektronischer Datenaustausch für Prozesse zwischen der Stadtwerke ETO GmbH & Co.KG und im Netzgebiet tätigen Messdienstleistern / Messstellenbetreibern 1. Vorbemerkung Die nachstehenden Regelungen gelten
Mehr