Preisblatt Fernwärmeversorgung der AFK-Geothermie GmbH

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1 Preisblatt Fernwärmeversorgung der AFK-Geothermie GmbH Anlage 3 zum Anschluss- und Wärmelieferungsvertrag Anlage 3 zum Anschluss-Optionsvertrag Anlage 3 zum Erweiterungs- und Wärmelieferungsvertrag 1 Baukostenzuschuss (BKZ) Der BKZ wird für jeden Hausanschluss gesondert berechnet. Er dient der teilweisen Abdeckung der Kosten des Fernwärmeverteilnetzes. 1.1 Der aktuelle BKZ, gültig vom bis , für Gebäude im Baubestand beträgt: Anschlussleistung in kw BKZ netto BKZ inkl. 19 % USt. bis 15 kw 2.271, ,19 bis 150 kw 113,75 /kw 135,36 /kw ab 150 kw 58,27 /kw 69,34 /kw 1.2 BKZ bei Neubaugebieten: Bei Bauten, die in einem Bebauungskomplex errichtet werden, der im Wesentlichen aus Neubauten (mit einer neuen organischen Siedlungsstruktur) besteht, beträgt der aktuelle BKZ, gültig vom bis : Anschlussleistung in kw BKZ netto BKZ inkl. 19 % USt. bis 15 kw 4.543, ,40 bis 150 kw 142,19 /kw 169,21 /kw ab 150 kw 67,01 /kw 79,74 /kw Diese Regelung gilt nur für Kunden, deren Abnahmestellen nach dem errichtet wurden (Neubauten) und nicht in einem Gebietsteil liegen, der bereits vollständig für die Fernwärmeversorgung erschlossen ist. 2 Hausanschlusskosten (HAK) Die HAK dienen zur Finanzierung der Herstellung eines Hausanschlusses (Hausanschluss-Leitungen und Wärme-Übergabestation). Sie setzen sich aus einer Pauschale und einem nach Aufwand berechneten Kostenteil pro Hausanschluss zusammen. Die Kosten für die Herstellung des Anschlusses oder der Anschlussoption außerhalb des vorgesehenen Bauabschnittes sowie die Kosten Preisblatt Fernwärmeversorgung, 2014/2015 Stand Seite 1 von 12

2 für Veränderungen eines Hausanschlusses infolge wirtschaftlicher Betriebsführung oder auf Veranlassung des Kunden oder bei Außerbetriebnahme, Stilllegung oder Entfernung des Hausanschlusses, ohne dass ein Fall der Duldung gemäß 3.6 der Allgemeinen Versorgungsbedingungen des Anschluss-/Erweiterungs- und Wärmelieferungsvertrages vorliegt, richten sich nach dem tatsächlich entstandenen Aufwand. Gleiches gilt für die Veränderung einer Anschlussoption auf Veranlassung des Kunden sowie bei Entfernung der Anschlussoption, ohne dass ein Fall der Duldung gemäß 3.4 der Allgemeinen Versorgungsbedingungen des Anschluss-Optionsvertrages vorliegt. 2.1 Pauschale für die HAK Die aktuelle Pauschale für die HAK, gültig vom bis , errechnet sich wie folgt: Anschlussleistung in kw HAK netto HAK inkl. 19 % USt. bis 15 kw 4.543, ,41 bis 150 kw 14,22 /kw 16,92 /kw ab 150 kw 14,57 /kw 17,34 /kw In den pauschalen HAK sind folgende Leistungen enthalten: - Bis zu 15 Tm (Trassenmeter) isolierter Hausanschluss-Leitung (Vor- und Rücklauf) sowie - Daten- und Steuerungskabel einschließlich aller erforderlichen Winkel und Verbindungen auf dem Grundstück des Kunden innerhalb und außerhalb (im Erdreich) des Gebäudes bis zur Wärme-Übergabestation einschließlich der notwendigen Erdarbeiten (außer befestigte Flächen) und des Wiederverfüllens und der Verdichtung. Innerhalb der Kellerräume erfolgt eine Verlegung der isolierten Rohrleitungen auf Putz ohne Verkleidung. - Mauerdurchführungen beider Rohrleitungen einer Kelleraußenwand bei üblichem Schwierigkeitsgrad, - Einbau eines wasserdichten Durchgangsstücks und - Wiederherstellung der Kelleraußenwand. Nicht enthalten sind: - Zusätzliche Durchbrüche und Maurerarbeiten. In den pauschalen HAK sind ferner folgende Leistungen enthalten: - Wärme-Übergabestation mit Wärmetauscher, - Regelventil, Regelung, Wärmemengenzähler und - weitere Armaturen einschließlich Installation, Inbetriebnahme und Einweisung des Kunden, - Beseitigung von anfallenden Abfällen sowie - Besenreinigung der Kellerräume. Nicht enthalten sind: - der Anschluss der Kundenanlage an die Wärme-Übergabestation, - die Demontage einer vorhandenen Heizanlage (Kessel, Öltanks usw.) und - eventuell notwendige Veränderungen an der Kundenanlage. Preisblatt Fernwärmeversorgung, 2014/2015 Stand Seite 2 von 12

3 2.2 Nach Aufwand berechneter Kostenteil der HAK Folgende Leistungen sind nicht in der Pauschale für die HAK enthalten und werden nach Aufwand berechnet: über 15 Tm Hausanschluss-Leitung auf dem Grundstück a) Im Erdreich verlegte Leitungen: Nennweite netto inkl. 19 % USt. DN ,76 /Tm 243,66 /Tm DN ,13 /Tm 257,19 /Tm DN ,50 /Tm 270,73 /Tm DN ,88 /Tm 284,27 /Tm DN ,63 /Tm 311,34 /Tm DN ,38 /Tm 338,41 /Tm DN ,51 /Tm 379,03 /Tm DN ,39 /Tm 446,71 /Tm DN ,39 /Tm 555,-- /Tm Größere Nennweiten auf Anfrage auf Anfrage b) Innerhalb von Gebäuden verlegte Leitungen: Nennweite netto inkl. 19 % USt. DN ,25 /Tm 189,51 /Tm DN ,63 /Tm 203,05 /Tm DN ,01 /Tm 216,59 /Tm DN ,38 /Tm 230,12 /Tm DN ,13 /Tm 257,19 /Tm DN ,88 /Tm 284,27 /Tm DN ,63 /Tm 311,34 /Tm DN ,38 /Tm 338,41 /Tm DN ,26 /Tm 406,10 /Tm Größere Nennweiten auf Anfrage auf Anfrage c) Die Kosten werden pro Trassenmeter (Tm), also für Vor- und Rücklauf, erhoben. Zur Abrechnung werden die auf volle 10 cm gerundet. d) Vorstehende Preise für sind gültig vom bis Preisblatt Fernwärmeversorgung, 2014/2015 Stand Seite 3 von 12

4 2.2.2 Befestigte Flächen Wird der Ausbau und die Wiederherstellung befestigter Oberflächen (Asphaltdecken, Gehwegplatten, Pflastersteine) durch die AFK durchgeführt, fallen folgende Kosten an (aktuelle Preise, gültig vom bis ): Nennweite Befestigte Flächen netto inkl. 19 % USt. DN ,01 /Tm 216,59 /Tm DN ,76 /Tm 243,66 /Tm DN ,50 /Tm 270,73 /Tm DN ,25 /Tm 297,80 /Tm DN ,-- /Tm 324,87 /Tm DN ,76 /Tm 351,95 /Tm DN ,51 /Tm 379,03 /Tm DN ,26 /Tm 406,10 /Tm DN ,75 /Tm 460,23 /Tm Größere Nennweiten auf Anfrage auf Anfrage Erschwernisse a) Nicht enthalten in den pauschalen HAK sind sonstige Erschwernisse, z.b. die Beseitigung von Hindernissen wie alte Fundamente, Mauern oder Felsen im Erdreich, Kellerwände aus Naturstein, zu schonende Bepflanzungen, Umlegung anderer Leitungen usw. b) Nicht enthalten in den pauschalen HAK sind weiterhin Wiederherstellungen, z.b. von Wegen, Bepflanzungen und sonstigen Installationen (Mülltonnenhäuschen, Lampen, Brunnen, Gartenteiche, Zäune usw.). c) Soweit die in a) und b) aufgeführten Arbeiten von der AFK übernommen werden, sind sie vom Kunden gesondert nach Aufwand zu bezahlen. Die AFK ist berechtigt, eine Erstattung der Selbstkosten, d.h. der Herstellkosten zzgl. eines angemessenen Verwaltungskosten-zuschlags zu verlangen. Wenn die Selbstkosten nicht ermittelt oder nicht zugeordnet werden können oder der Aufwand für die Ermittlung unangemessen hoch ist, wird für jede durch Erschwernisse erforderliche angefangene halbe Arbeitsstunde pro Arbeiter eine Vergütung von 34,13 (netto) bzw. 40,61 (brutto, inkl. 19 % USt.) in Rechnung gestellt. Materialkosten werden zzgl. eines angemessenen Verwaltungskostenzuschlags gesondert erhoben. Werden die Arbeiten auf Verlangen des Kunden bei Bodenfrost von mehr als 10 cm Tiefe ausgeführt, wird ein Zuschlag von 79,06 /Rohrmeter (netto) bzw. 94,08 (brutto, inkl. 19 % USt.) erhoben. 3 Wärmepreis Der Wärmepreis setzt sich aus dem Grundpreis (GP = verbrauchsunabhängiges Entgelt abhängig von der zur Verfügung zu stellenden maximalen Wärmeleistung pro Hausanschluss) und dem Arbeitspreis (AP = verbrauchsabhängiges Entgelt abhängig von der gelieferten Wärmemenge) zusammen. Preisblatt Fernwärmeversorgung, 2014/2015 Stand Seite 4 von 12

5 3.1 Grundpreis (GP) Der aktuelle GP, gültig vom bis , beträgt: Wärmelieferleistung in kw GP netto GP inkl. 19 % USt. bis 15 kw 418,07 /a 497,50 /a bis 100 kw 27,87 /(kw*a) 33,17 /(kw*a) ab 100 kw 23,41 /(kw*a) 27,86 /(kw*a) 3.2 Arbeitspreis (AP) Der aktuelle AP, gültig vom bis , beträgt: Verbrauchsmenge in MWh/a AP netto AP inkl. 19 % USt. bis 500 MWh/a 68,41 /MWh 81,41 /MWh (= 6,84 ct/kwh) (= 8,14 ct/kwh) zuzüglich für jede weitere MWh ab 500 MWh/a 53,79 /MWh (= 5,38 ct/kwh) 64,01 /MWh (= 6,40 ct/kwh) 3.3 Kleinverbrauchstarif für GP und AP Für Abnehmer bis 15 kw mit geringem Wärmeverbrauch gelten folgende Wärmepreise. Die aktuellen Preise, gültig vom bis , betragen: Preise Netto inkl. 19 % USt. Grundpreis GP 209,04 /a 248,76 /a Arbeitspreis AP 88,94 /MWh (= 8,89 ct/kwh) 105,84 /MWh (= 10,58 ct/kwh) Die Eingruppierung in den für den Kunden jeweils günstigeren Tarif erfolgt in jedem Abrechnungszeitraum automatisch. 4 Preisanpassungsklauseln Die AFK ist zur Änderung der Preise (BKZ, HAK und Wärmepreis) nach den nachstehenden Regelungen berechtigt. Die gesetzliche Umsatzsteuer, die zusätzlich zu den Nettopreisen geschuldet ist, kann entsprechend der Regelung in 5 angepasst werden. 4.1 BKZ und HAK maßgebliche Preise Preisblatt Fernwärmeversorgung, 2014/2015 Stand Seite 5 von 12

6 Für den BKZ und die HAK sind die im Zeitpunkt des Baubeginns der Anschlussarbeiten auf dem Kundenanwesen geltenden Preise maßgeblich, wenn zwischen dem Vertragsschluss und dem Baubeginn mehr als vier Monate liegen. Für die HAK sind bei Veränderungen des Hausanschlusses, die durch eine Änderung oder Erweiterung der Kundenanlage erforderlich oder aus anderen Gründen vom Kunden veranlasst werden, die Preise maßgeblich, die im Zeitpunkt der Änderung oder Erweiterung der Kundenanlage oder der Veranlassung des Kunden gelten Änderung von BKZ und HAK Der BKZ sowie die HAK ändern sich zu 50 % wie der Preisindex für die Bauwirtschaft (Tiefbau: Straßenbau, Ortskanäle, Brücken im Straßenbau) und zu 50 % wie der Index der tariflichen Stundenverdienste im Baugewerbe. Der BKZ erhöht und ermäßigt sich damit nach folgender Formel: BKZ = BKZ (0,5 + 0,5 h h ) Die HAK (pauschaler und Aufwands-Anteil) erhöhen und ermäßigen sich jeweils nach folgender Formel: HAK = HAK (0,5 + 0,5 h h ) Erläuterung der Faktoren Es bedeuten: HAK, BKZ Hausanschlusskosten, Baukostenzuschuss im Anpassungszeitpunkt HAK 0, BKZ 0 Basis-Hausanschlusskosten, Basis-Baukostenzuschuss gemäß Basis Bau Durchschnitt der vierteljährlichen Preisindizes in der Zeit vom 3. Quartal des dem Anpassungszeitraum vorangegangenen Jahres bis zum 2. Quartal im Jahr des Anpassungszeitpunktes für Neubau in konventioneller Bauart einschließlich Umsatzsteuer, sonstige Bauwerke, Bauleistungen am Bauwerk (Tiefbau); Straßenbau, Brücken im Straßenbau und Ortskanäle; Fachserie 17, Reihe 4, gemäß Veröffentlichung des Statistischen Bundesamtes, Code , Basis 2010 = 100. Bau 0 Basis-Preis-Index für Baupreise Tiefbau wie vor, Durchschnitt der Quartalswerte im Zeitraum 3. Quartal 2007 bis 2. Quartal 2008, das sind 91,4 Punkte. Preisblatt Fernwärmeversorgung, 2014/2015 Stand Seite 6 von 12

7 LohnBau Durchschnitt der Vierteljahresindizes in der Zeit vom 3. Quartal des dem Anpassungszeitpunkt vorangegangenen Jahres bis zum 2. Quartal im Jahr des Anpassungszeitpunktes der Verdienste und Arbeitskosten, Fachserie 16, Reihe 4.3, Baugewerbe, Index der tariflichen Stundenverdienste im Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich, früheres Bundesgebiet, Baugewerbe (WZ2008-F), Code , Basis 2010 = 100. LohnBau 0 Basis-Lohnindizes wie vor, Durchschnitt der Quartalswerte im Zeitraum 3. Quartal 2007 bis 2. Quartal 2008, das sind 94,5 Punkte Basis Die Basis-Baukostenzuschüsse betragen: Anschlussleistung in kw BKZ netto BKZ inkl. 19 % USt. bis 15 kw 2.000, ,-- bis 150 kw 100,-- /kw 119,-- /kw ab 150 kw 50,-- /kw 59,50 /kw Die pauschalen Basis-HAK betragen: Anschlussleistung in kw HAK netto HAK inkl. 19 % USt. bis 15 kw 4.000, ,-- über 15 kw 12,50 /kw 14,88 /kw Preisblatt Fernwärmeversorgung, 2014/2015 Stand Seite 7 von 12

8 Die Basis-HAK für betragen: a) Im Erdreich verlegte Leitungen: Nennweite netto inkl. 19 % USt. DN ,-- /Tm 214,20 /Tm DN ,-- /Tm 226,10 /Tm DN ,-- /Tm 238,-- /Tm DN ,-- /Tm 249,90 /Tm DN ,-- /Tm 273,70 /Tm DN ,-- /Tm 297,50 /Tm DN ,-- /Tm 333,20 /Tm DN ,-- /Tm 392,70 /Tm DN ,-- /Tm 487,90 /Tm b) Innerhalb von Gebäuden verlegte Leitungen: Nennweite netto inkl. 19 % USt. DN ,-- /Tm 166,60 /Tm DN ,-- /Tm 178,50 /Tm DN ,-- /Tm 190,40 /Tm DN ,-- /Tm 202,30 /Tm DN ,-- /Tm 226,10 /Tm DN ,-- /Tm 249,90 /Tm DN ,-- /Tm 273,70 /Tm DN ,-- /Tm 297,50 /Tm DN ,-- /Tm 357,-- /Tm Die Basis-HAK für befestigte Flächen betragen: Nennweite Befestigte Flächen netto inkl. 19 % USt. DN ,-- /Tm 190,40 /Tm DN ,-- /Tm 214,20 /Tm DN ,-- /Tm 238,-- /Tm DN ,-- /Tm 261,80 /Tm DN ,-- /Tm 285,60 /Tm DN ,-- /Tm 309,40 /Tm DN ,-- /Tm 333,20 /Tm DN ,-- /Tm 357,-- /Tm DN ,-- /Tm 404,60 /Tm Preisblatt Fernwärmeversorgung, 2014/2015 Stand Seite 8 von 12

9 4.2 Wärmepreis GP Der GP ändert sich zu 10 % wie der Preisindex für Strom. Er ändert sich zu 55 % wie der Preisindex für Erzeugerpreise gewerblicher Produkte der Gruppe Kessel und Behälter (ohne Dampfkessel) (InvestGKB) und zu 35 % wie der Index der tariflichen Stundenverdienste im Produzierenden Gewerbe. Der GP zum Anpassungszeitpunkt errechnet sich nach folgender Formel: GP = GP (0,1 + 0,55 + 0,35 h h ) Diese Preisanpassungsklausel gilt auch für den GP des Kleinverbrauchstarifs Arbeitspreis (AP) Der AP ändert sich zu 14,6 % entsprechend der Preisentwicklung von leichtem Heizöl (HEL Heizöl ExtraLeicht), zu 10,2 % entsprechend der Preisentwicklung von Strom, zu 26,6 % entsprechend der Preisentwicklung von Erdgas, zu 48,6 % wie der Preisindex für Fernwärme. Der AP zum Anpassungszeitpunkt errechnet sich nach folgender Formel: AP = (0, , , ,486 ä ä ) Diese Preisanpassungsklausel gilt auch für den AP des Kleinverbrauchstarifs Erläuterung der Faktoren Es bedeuten: GP, AP Grundpreis, Arbeitspreis zum Anpassungszeitpunkt GP 0, AP 0 Basis-Grundpreis, Basis-Arbeitspreis gemäß Gas Durchschnitt der monatlichen Preisindizes in der Zeit vom Juli des dem Anpassungszeitpunkt vorangegangenen Jahres bis zum Juni im Jahr des Anpassungszeitpunktes für Erdgas (Verteilung) gemäß Veröffentlichung des Statistischen Bundesamtes in Fachserie 17, Reihe 2, lfd. Nr. 626, GP- Nr. 352, Preisbasis 2010 = 100 Preisblatt Fernwärmeversorgung, 2014/2015 Stand Seite 9 von 12

10 Gas 0 Basis-Preis-Index für Erdgas wie vor, Durchschnitt der Monatswerte im Zeitraum Juli 2007 bis Juni 2008, das sind 103 Punkte, Preisbasis 2010 = 100. HEL Durchschnittspreis der Monatswerte in der Zeit vom Juli des dem Anpassungszeitpunkt vorangegangenen Jahres bis zum Juni im Jahr des Anpassungszeitpunktes entsprechend der Veröffentlichung des Statistischen Bundesamtes in Fachserie 17, Reihe 2, Erzeugerpreise ausgewählter gewerblicher Produkte (Inlandsabsatz), Mineralölerzeugnisse, leichtes Heizöl, bei Lieferung in TKW an Verbraucher, hl pro Auftrag, frei Verbraucher, einschließlich Mineralölsteuer und Energiebevorratungsbeitrag, Berichtsort München, ohne Umsatzsteuer, in /hl. HEL 0 Basis-Preis für leichtes Heizöl wie vor, Durchschnittspreis im Zeitraum Juli 2007 bis Juni 2008, das sind 60,04 /hl. InvestGKB Durchschnitt der monatlichen Preisindizes in der Zeit vom Juli des dem Anpassungszeitpunkt vorangegangenen Jahres bis zum Juni im Jahr des Anpassungszeitpunktes für Erzeugerpreise gewerblicher Produkte der Gruppe Kessel und Behälter (ohne Dampfkessel), Fachserie 17, Reihe 2, GP-Nr. 252, lfd. Nr. 314, Preisbasis 2010 = 100. InvestGKB 0 Basis-Preis-Index für Erzeugerpreise gewerblicher Produkte, Gruppe Kessel und Behälter (ohne Dampfkessel) wie vor, Durchschnitt der Monatswerte im Zeitraum Juli 2007 bis Juni 2008, das sind 96,3 Punkte, Preisbasis 2010 = 100. Lohn Durchschnitt der Vierteljahresindizes in der Zeit vom 3. Quartal des dem Anpassungszeitpunkt vorangegangenen Jahres bis zum 2. Quartal im Jahr des Anpassungszeitpunktes der Verdienste und Arbeitskosten, Fachserie 16, Reihe 4.3, Index der tariflichen Stundenverdienste im Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich, früheres Bundesgebiet, Produzierendes Gewerbe (WZ2008-B-F), Code , Basis 2010 = 100. Lohn0 Basis-Lohnindizes wie vor, Durchschnitt der Quartalswerte im Zeitraum 3. Quartal 2007 bis 2. Quartal 2008, das sind 94,2 Punkte, Preisbasis 2010 = 100. Str Durchschnitt der monatlichen Preisindizes in der Zeit vom Juli des dem Anpassungszeitpunkt vorangegangenen Jahres bis zum Juni im Jahr des Anpassungszeitpunktes für elektrischen Strom gemäß Veröffentlichung des Statistischen Bundesamtes in Fachserie 17, Reihe 2, lfd. Nr. 615, GP- Nr. 3511, Preisbasis 2010 = 100. Preisblatt Fernwärmeversorgung, 2014/2015 Stand Seite 10 von 12

11 Str0 Basis-Preis-Index für elektrischen Strom wie vor, Durchschnitt der Monatswerte im Zeitraum Juli 2007 bis Juni 2008, das sind 98,3 Punkte, Preisbasis 2010 = 100. Wärme Durchschnitt der monatlichen Preisindizes in der Zeit vom Juli des dem Anpassungszeitpunkt vorangegangenen Jahres bis zum Juni im Jahr des Anpassungszeitpunktes für Zentralheizung, Fernwärme u.a. gemäß Veröffentlichung des Statistischen Bundesamtes in Fachserie 17, Reihe 7, SEA- VPI-Nr. 0455, Preisbasis 2010 = 100. Wärme0 Basis-Preis-Index für Fernwärme wie vor, Durchschnitt der Monatswerte im Zeitraum Juli 2007 bis Juni 2008, das sind 99,5 Punkte, Preisbasis 2010 = Basispreise Der Basis-Grundpreis GP0 beträgt: Wärmelieferleistung in kw GP 0 netto GP 0 inkl. 19 % USt. bis 15 kw 375,-- /a 446,25 /a bis 100 kw 25,-- /(kw*a) 29,75 /(kw*a) ab 100 kw 21,-- /(kw*a) 24,99 /(kw*a) Der Basis-Arbeitspreis AP0 beträgt: Verbrauchsmenge in MWh/a AP 0 netto AP 0 inkl. 19 % USt. bis 500 MWh/a zuzüglich für jede weitere MWh ab 500 MWh/a Die Basis-Preise für den Kleinverbrauchstarif betragen: 58,50 /MWh (= 5,85 ct/kwh) 46,-- /MWh (= 4,60 ct/kwh) 69,62 /MWh (= 6,96 ct/kwh) 54,74 /MWh (= 5,47 ct/kwh) Basis-Preise Netto inkl. 19 % USt. Grundpreis GP 0 187,50 /a 223,13 /a Arbeitspreis AP 0 76,05 /MWh (= 7,61 ct/kwh) 90,50 /MWh (= 9,05 ct/kwh) Preisblatt Fernwärmeversorgung, 2014/2015 Stand Seite 11 von 12

12 4.3 Neufestlegung der Faktoren und Basis-Indizes Sollte das Statistische Bundesamt die nach den Preisänderungsformeln zu berücksichtigenden Faktoren nicht mehr veröffentlichen, ist die AFK berechtigt, die Preisanpassungsklauseln anzupassen. Dabei wird die AFK durch das Statistische Bundesamt veröffentlichte Faktoren heranziehen, die den bisher angesetzten Faktoren möglichst nahe kommen. 315 BGB ist entsprechend anzuwenden. Sollte das Statistische Bundesamt die Basis für die veröffentlichten Indizes ändern, wird mittels Verkettungsfaktoren der Bezug zu den in dieser Vereinbarung zugrunde gelegten Basis-Indizes wieder hergestellt. Derzeit veröffentlicht das Statistische Bundesamt die Indizes auf der Basis: Preise des Jahres 2010 = 100. Die AFK behält sich vor, bei einer Änderung der anzusetzenden Faktoren oder bei einer Veränderung der Basis für die vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Indizes eine neue Preisanpassungsregelung herauszugeben. 4.4 Durchführung der Preisanpassung Sofern die AFK eine Preisanpassung durchführen sollte, wird die Anpassung der Preise durch die AFK nach Durchführung der Berechnung öffentlich bekannt gegeben. Die neuen Preise gelten nach öffentlicher Bekanntgabe für den von der AFK festgesetzten Zeitraum. 5 Umsatzsteuer Der Kunde schuldet die gesetzliche Umsatzsteuer zusätzlich zu den Nettopreisen. Den angegebenen Brutto-Preisen liegt der bei Vertragsschluss geltende Umsatzsteuersatz in Höhe von 19 % zugrunde. Sie sind auf volle Cent gerundet. Bei einer Erhöhung der Umsatzsteuer erhöhen sich die Bruttopreise entsprechend. 6 Verzug Bei nicht rechtzeitiger Zahlung ist die AFK unbeschadet weiterer Ansprüche berechtigt, Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen, es sei denn, der Kunde hat nicht schuldhaft gehandelt. Bei Kunden, die keine Verbraucher ( 13 BGB) sondern beispielsweise Unternehmer ( 14 BGB) sind, beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen acht Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz. Im Falle einer Mahnung durch die AFK ist eine Pauschale in Höhe von 5 (brutto) zu zahlen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. Im Falle unzureichender Kontodeckung oder unberechtigtem Widerspruchs sind vom Kunden die Rücklastschriftgebühren zu tragen, derzeit 6,-- (brutto). AFK-Geothermie GmbH Preisblatt Fernwärmeversorgung, 2014/2015 Stand Seite 12 von 12

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