Neue Stromtarife ab 1. Januar 2016

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1 4629 Fulenbach An die Stromkundinnnen und Stromkunden der Elektra Fulenbach Fulenbach, 31. August 2015 Neue Stromtarife ab 1. Januar 2016 Sehr geehrte Damen und Herren Als Beilage senden wir Ihnen das Tarifblatt der Stromtarife mit Gültigkeit ab 1. Januar Die Tarife wurden den neusten Entwicklungen auf dem Strommarkt angepasst. Gerne geben wir Ihnen folgende Informationen dazu: Zusammenfassung Wir freuen uns sehr Ihnen mitteilen zu können, dass die Strompreise im Durchschnitt um 10.4% sinken werden. Die Senkung ist hauptsächlich auf tiefere Energie-Einkaufspreise zurückzuführen. Innerhalb der Tarifgruppen fallen die durchschnittlichen Preisanpassungen infolge verschiedener Verbrauchscharakteristiken leicht unterschiedlich aus. Nachfolgend eine Aufstellung der durchschnittlichen Preisanpassungen je Tarifgruppe: Haushaltkunden % Gewerbekunden 1, Benutzungsdauer <3000 Stunden/Jahr % Gewerbekunden 2, Benutzungsdauer >3000 Stunden/Jahr % Selbstverständlich fällt die Strompreisveränderung je nach dem persönlichen Bezugsprofil (Hoch- /Niedertarif) sowie der zugewiesenen Tarifgruppe unterschiedlich aus. Die generellen Veränderungen setzen sich wie folgt zusammen: (Anteil am Gesamt -11.5%) Mit der onyx Energie Dienste AG in Langenthal wurde im Verlaufe des Jahres 2015 ein neuer Energielieferungsvertrag ausgehandelt. Die Energie-Einkaufspreise sinken deshalb und aufgrund des allgemeinen Preiszerfalls massiv um 28.5%. Dieser Umstand hat zur Folge, dass der je Kilowattstunde von durchschnittlich 7.46 auf 5.34 Rappen fällt. spreis (Anteil am Gesamt +0.8%) Die skosten der Vorliegernetze steigen im Schnitt um 14.7%. Dank Kostenreduktionen bei unseren eigenen Netzkosten schaffen wir es, einen Teil dieser Erhöhung wettzumachen. Der

2 Stromtarife ab 1. Januar 2016 Seite 2 von 2 spreis steigt gegenüber dem Vorjahr im Durchschnitt leicht um 1.9%. Die Kilowattstunde kostet im Jahr 2016 durchschnittlich noch 8.37 Rappen (Vorjahr 8.22 Rappen). Abgaben (Anteil am Gesamt +0.3%) Die Entwicklung dieser Kosten können wir als Verteilnetzbetreiber nicht beeinflussen. Wir haben den Auftrag, die Abgaben bei Ihnen einzuziehen und an die entsprechenden Empfänger weiterzuleiten. Auf den 1. Januar 2016 senkt die nationale Netzgesellschaft Swissgrid die Abgabe für Systemdienstleistungen (SDL) von 0.54 Rappen je Kilowattstunde auf 0.45 Rappen. Dieser positiven Entwicklung steht jedoch eine weitere Erhöhung der Abgabe für die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) von 1.00 auf 1.20 Rappen je Kilowattstunde gegenüber. Die Abgabe für den Schutz der Gewässer und Fische bleibt bei 0.10 unverändert. Die Konzessionsabgabe an die Gemeinde Fulenbach sinkt leicht von 1.12 auf Durch die vorgenannten Veränderungen erhöhen sich die Kosten für die Abgaben gegenüber dem Jahr 2015 im Durchschnitt um 2.2% oder 0.06 Rappen je Kilowattstunde. Gerne hoffen wir, dass Ihnen unsere Angaben zur Strompreisveränderung hilfreich sind. Zur Berechnung Ihrer individuellen Strompreisveränderung haben wir Ihnen auf unserer Homepage eine Möglichkeit eingerichtet. Bitte benützen Sie dazu den benötigten Stromrechner. Wir setzen uns auch in Zukunft dafür ein, Ihnen bestmögliche Preise anbieten zu können. Für Ihr Vertrauen danken wir Ihnen. Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Mit freundlichen Grüssen ELEKTRA FULENBACH Thomas Blum VR-Präsident Hansjörg Schaad Geschäftsführer Beilage: Tarifblatt 2016

3 Haushaltkunden Dieser Tarif gilt für Haushaltungen, elektrische Heizungen, Wärmepumpen und Gewerbekunden, welche nicht leistungsintensive Verbraucher sind (z.b. Büros). Hochtarif (HT) 7.00 Niedertarif (NT) 3.50 CHF/Monat Hochtarif (HT) 9.10 Niedertarif (NT) 4.50 Grundpreis 10. Gewerbekunden 1 Dieser Tarif gilt für Gewerbe- und Industriekunden, welche leistungsintensive Verbraucher sind und eine Benutzungsdauer von weniger als 3000 Stunden pro Jahr aufweisen. Hochtarif (HT) 6.10 Niedertarif (NT) 3.10 CHF/kW/Monat Hochtarif (HT) 8.30 Niedertarif (NT) 4.10 Leistung (mindestens CHF 60. je Halbjahr) 4.00 Höchste ¼-h-Leistung im Monat während HT-Zeit Blindstrom Der Blindenergieverbrauch darf nicht mehr als 50 % des gleichzeitigen Wirkenergieverbrauchs betragen. Ansonsten wird der Mehrverbrauch (HT und NT) zu 3.60 Rappen/kVarh verrechnet. Die Elektra Fulenbach EFU kann die Kompensation des Blindenergie-Überverbrauchs verlangen.

4 Gewerbekunden 2 Dieser Tarif gilt für Gewerbe- und Industriekunden, welche leistungsintensive Verbraucher sind und eine Benutzungsdauer von mehr als 3000 Stunden pro Jahr aufweisen. Hochtarif (HT) 6.10 Niedertarif (NT) 3.10 CHF/kW/Monat Hochtarif (HT) 6.40 Niedertarif (NT) 3.20 Leistung (mindestens CHF 60. je Halbjahr) 2.00 Höchste ¼-h-Leistung im Monat während HT-Zeit Blindstrom Der Blindenergieverbrauch darf nicht mehr als 50 % des gleichzeitigen Wirkenergieverbrauchs betragen. Ansonsten wird der Mehrverbrauch (HT und NT) zu 3.60 Rappen/kVarh verrechnet. Die Elektra Fulenbach EFU kann die Kompensation des Blindenergie-Überverbrauchs verlangen. Öffentliche Beleuchtung Hochtarif (HT) 7.00 Niedertarif (NT) 3.50 CHF/Monat Hochtarif (HT) 9.10 Niedertarif (NT) 4.50 Grundpreis 10.

5 1. Anwendung der Tarife Über die Anwendung der Tarife entscheidet der Verwaltungsrat der Elektra Fulenbach (EFU). 2. Tarifzeiten Hochtarifzeit: Niedertarifzeit: Uhr bis Uhr Uhr bis Uhr 3. Benutzungsdauer Die Benutzungsdauer gibt an, wie viele Stunden ein Kunde das Stromnetz belastet hat. Diese wird wie folgt berechnet: Gesamtverbrauch (kwh) während 12 Monaten durch die gemessene Höchstleistung (kw) in dieser Zeit. 4. Messeinrichtungen Der Energiebezug wird in der Regel über eine einzige Messstelle gemessen. Bezieht ein Kunde Energie über mehrere Messstellen, so werden diese gesondert verrechnet. Ein Kunde kann mehrere Messungen verlangen, bezahlt aber für jede Messstelle den dazugehörigen Grundpreis. Die Mess- und Steuerapparate sind Eigentum der EFU. 5. Sperrung Die Sperrung von Apparaten während gewissen Zeiten zur Regulierung der Belastungsverhältnisse des Netzes bleibt vorbehalten. Die Festlegung der Sperrzeiten liegt in der Kompetenz des Verwaltungsrates der EFU. 6. Rechnungsstellung Die Rechnungsstellung erfolgt vierteljährlich. Per 31. März sowie 30. September werden Akontorechnungen erhoben. Per 30. Juni und 31. Dezember werden die Zähler abgelesen und der Verbrauch definitiv verrechnet. Die geleisteten Akontozahlungen werden abgezogen. Die EFU kann in bestimmten Fällen kürzere Periodizitäten bei der Rechnungsstellung festlegen. 7. Reglement Zusätzlich zu diesem Tarifblatt gelten die Bestimmungen im Reglement der Elektrizitätsversorgung der Elektra Fulenbach EFU.

6 Baustrom Dieser Tarif gilt für alle temporären Anschlüsse. Hochtarif (HT) 7.00 Niedertarif (NT) 7.00 CHF/Monat Hochtarif (HT) Niedertarif (NT) Grundpreis 10. Messkosten bei Wechsel in den freien Markt Initialkosten Installation/Anpassung der Messung gemäss Aufwand voll zulasten des Kunden Einrichten Zählerfernauslesung je Messpunkt CHF 50. Einrichten Energiedaten-Management je Messpunkt CHF 50. Wiederkehrende Kosten pro Jahr und Messpunkt Zählermiete CHF 120. Zählerfernauslesung CHF 300. Energiedaten-Management CHF 200. Total CHF 620. Weitere Zusatzaufwände werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.

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