Reform der Krankenversicherung

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1 Reform der Krankenversicherung Beschlossen vom 20. Bundeskongress am Die Jungen Liberalen fordern die Reform der Sozialversicherungssysteme in Deutschland. Dabei sehen sie die Lösung der Probleme nicht im Abbau sozialstaatlicher Politik. Das Ziel einer sozialen Absicherung als Grundlage für die Verwirklichung von Freiheit bleibt vorrangig, allerdings ist die Ausgestaltung des Systems der sozialen Sicherung zur Erfüllung dieses Ziels an die sich verändernden Rahmenbedingungen anzupassen. Eine der Säulen der sozialen Sicherung ist das Bestehen eines funktionierenden Schutzes bei Krankheit und zu ihrer Behandlung und Heilung, unabhängig von Einkommen und Herkunft. Dieses System unter Annahme der Herausforderungen der heutigen Zeit in seinen grundlegenden Zügen zu bewahren und zu erneuern muß Aufgabe liberaler Politik sein. Liberale sind dabei der Anwalt der Bürger, sie treten ein für die Interessen aller Patienten und Versicherten, nicht für die Wünsche einzelner Klientelgruppen. Im Gesundheitswesen ist ein kontinuierlicher Anstieg der Ausgaben festzustellen. Die Ursachen für eine derartige Ausgabenexplosion sind einerseits in der tatsächlichen Expansion des Gesundheitssektors und im medizinischen Fortschritt zu sehen, andererseits sind sie durch die demographische Entwicklung und den damit höheren Anteil älterer und auch krankerer Menschen begründet. So wird sich in Zukunft der Finanzierungsdruck noch weiter erhöhen. Daneben gibt es im gewachsenen System der Krankenversicherung Funktions- und Steuerungsmängel, wie z.b. geringes Kostenbewußtsein der Leistungsempfänger, falsche Anreize im Honorierungsverfahren und Einschränkungen des Wettbewerbs. Auf der Einnahmeseite hat die Arbeitsmarktentwicklung und damit die Abnahme beitragspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse ebenso negative Auswirkungen. Die bisher vollzogenen Reformbemühungen im Gesundheitswesen haben nur vorübergehende Kostendämpfungseffekte gezeigt und stellten eher eine Symptombehandlung dar mit Ausgabendeckelung und teilweisen Leistungsausschlüssen, dennoch haben sie den Anstieg der Beitragssätze nicht stoppen können. Die von der rot-grünen Bundesregierung vorgesehene Budgetierung bedeutet eine planwirtschaftliche Steuerung, die zu schleichenden Rationierungen von Gesundheitsleistungen führt und die Qualität der medizinischen Versorgung der Bevölkerung sinken läßt. Das Grundproblem eines steigenden Bedarfs an Leistungen ohne entsprechende Steigerung der Einnahmen bleibt bestehen. Die versuchte Abwälzung der Belastungen auf die Versicherten oder die Leistungserbringer ist nicht sinnvoll und führt eher zur Verunsicherung. Ein weiterer Anstieg der Beitragssätze ist aus arbeitsmarktpolitischer Sicht nicht hinzunehmen. Daher liegt die mögliche Lösung allein in einer grundlegenden Reform, die mit marktwirtschaftlichen Mechanismen ein effizientes Versicherungssystem und mehr Wettbewerb schafft. Beschlusslage der Jungen Liberalen (Bund) - 1 vom 5

2 Ziel der Jungen Liberalen bleibt die Sicherstellung der medizinisch notwendigen Behandlung im Bedarfsfall für jeden Bürger. Über diese Grundversorgung hinaus sind im Gesundheitswesen Wettbewerb und Eigenverantwortung des Bürgers für seine individuellen Gesundheitswünsche zu stärken. Bei der Ausgestaltung der Absicherung im Krankheitsfall orientieren sich die Jungen Liberalen an den Erfahrungen in der Schweiz und in den Niederlanden, insbesondere hinsichtlich der Verbindung von Elementen der gesetzlichen Krankenversicherung und der privaten Vorsorgeversicherungen. Marktwirtschaftliche Rahmenbedingungen sollen eine Gesundheitsversorgung auf hohem Niveau zu angemessenen Beiträgen für die Versicherten ermöglichen. Eine derartige Reform soll die Effizienz des Versicherungssytems erhöhen. Dazu ist eine Abkehr von der Finanzierung der Krankenversicherung anhand des Arbeitsentgelts erforderlich. Die Umverteilung zwischen den Einkommen ist von der Krankenversicherung in das Steuer- und Transfersystem zu verlagern. Anstelle der Pflichtversicherung tritt die Pflicht zur Versicherung mit der Wahlmöglichkeit zwischen unterschiedlichen Leistungsangeboten. Die Jungen Liberalen schlagen daher vor, die Krankenversicherung in zwei Stufen zu gliedern: Die erste Stufe umfaßt die medizinisch notwendige Mindestversorgung als Absicherung gegen die großen Gesundheitsrisiken, die vom Einzelnen nicht zu tragen sind. Dazu zählt z.b. die stationäre Behandlung oder die ambulante Behandlung bei schwerwiegenden und chronischen Krankheiten. Der Leistungsumfang wird vom Gesetzgeber genau festgeschrieben, es besteht Versicherungspflicht. Für diesen obligatorischen Bereich ist ein Kontrahierungszwang vorzusehen, denn jeder soll auch in Zukunft Anspruch auf die medizinisch notwendige Versorgung haben ohne Rücksicht auf die individuellen Gesundheitsrisiken und finanziellen Möglichkeiten. Die Grundversorgung stellt den anerkannten und aktuellen Stand der medizinischen Erkenntnisse hinsichtlich einer zweckmäßigen und ausreichenden Behandlung vor, also eine optimale Versorgung für die großen Gesundheitsrisiken. Zur Festlegung des Leistungsumfangs soll die Politik dabei durch ein Gremium beraten werden, das alle im Gesundheitswesen vertretenen Gruppen umfaßt. Die zweite Stufe umfaßt den Bereich, der nicht zu den großen und bedrohlichen Gesundheitsrisiken zählt. Dazu zählen Leistungen wie z.b. ambulante Behandlung bei nicht schwerwiegenden Krankheiten, Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln, Kuren und Rehabilitation, Zahnbehandlung und Zahnersatz. Ebenso zählen zur zweiten Stufe individuelle Gesundheitswünsche wie z.b. besondere Behandler und Heilverfahren, Reisemedizin, kosmetische Maßnahmen, Wellness oder spezielle Gesundheitsberatungen. Für diese Bereiche sind der Leistungsumfang und die individuelle Ausgestaltung eigenverantwortlich wählbar. Dazu zählen auch unterschiedliche Selbstbeteiligungen oder bei einzelnen Leistungen die vollständige Abdeckung durch eigene finanzielle Mittel. Es besteht Wettbewerb zwischen den Krankenversicherungen mit ihren verschiedenen Produktpaletten. Gerade in dieser Stufe kann ein zukünftiger Wachstumsmarkt für die Leistungserbringer im Gesundheitswesen liegen. Beschlusslage der Jungen Liberalen (Bund) - 2 vom 5

3 Für die Ausgestaltung einer Reform der Krankenversicherung ergeben sich folgende Einzelpunkte: Eine zielgerichtete Prävention hilft Krankheiten zu vermeiden, Lebensqualität zu erhöhen und auch Kosten zu reduzieren. Aufwendungen für Prävention zahlen sich langfristig durch Absenkung der Leistungsausgaben aus. Zur Prävention zählen Maßnahmen zur Verbesserung des Lebensumfeldes, zur Förderung gesundheitsbewußten Verhaltens, zur Früherkennung von Krankheiten, zur Vermeidung ihrer Verschlimmerung und zur Förderung eines bewußten und angemessenen Umgangs mit einer Erkrankung. Prävention kann von den Krankenversicherungen in Form von Kursen, Selbsthilfegruppen, individueller Patientenberatung und Vorsorgeuntersuchungen angeboten werden. Die Möglichkeit zu einem vielfältigen Präventionsangebot soll gegeben werden, Lifestyle-Angebote ohne medizinischen Nutzen, die nur Werbeeffekten dienen, sollen aber ausgeschlossen sein. Die Versicherten sollen die Möglichkeit erhalten, einzelne Leistungen zuwählen zu können. Über einen verpflichtenden Katalog der Grundversorgung hinaus sind Umfang und Ausgestaltung der Versorgung individuell zu gestalten. Der Versicherte kann sich zwischen den Leistungspaketen der unterschiedlichen Versicherer entscheiden und damit eine eher günstige Basisversorgung oder eine umfassende Versorgung zu höheren Beiträgen wählen. Dabei müssen lebenswichtige Leistungen wie die Behandlung bei schwerwiegenden Krankheiten auf jeden Fall abgedeckt sein. Ansonsten ist die Entscheidungsfreiheit der Versicherten zu stärken. Um für die Versicherten ein besseres Kostenbewußtsein zu schaffen, ist vom anonymen Sachleistungsprinzip zur Kostenerstattung überzugehen. Dabei erfolgt eine Rechnungsstellung für die Behandlung. Grundsätzlich erfolgt die Abrechnung direkt zwischen Leistungserbringern und Patient. Der Versicherte kann wählen, ob seine Krankenversicherung die Kosten für eingereichte Rechnungen nach Bezahlung erstattet oder für Vertragspartner vorab übernimmt. Jeder Patient soll sehen können, welche Kosten für seine Behandlung angefallen sind. Leistungen wie das Mutterschaftsgeld oder die Familienförderung durch die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern sind eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und damit von der Krankenversicherung in die Steuerfinanzierung zu überführen. Im Gegenzug können die Investitionskosten bei den Krankenhäusern von den Ländern auf die Krankenversicherung verlagert werden. Regulierungen des Arzneimittelmarktes führen zu hohen Preisen. Durch Aufhebung der Preisbindung und europaweiten Wettbewerb entstehen mehr Spielraum für einen Preiswettbewerb zwischen Apotheken und niedrige Preise für die Patienten. Die Selbstbeteiligung soll sich dabei stärker an der Packungsgröße und an den Kosten des jeweiligen Arzneimittels orientieren, damit sie eine Steuerungswirkung entfalten kann. Die geplante Positivliste für verordnungsfähige Medikamente schränkt die Therapiefreiheit des Arztes ein, verhindert den Zuschnitt auf individuelle Bedürfnisse des Patienten und erschwert den Markteintritt neu entwickelter Medikamente. Stattdessen ist von einer Kombination der Zulassungsprüfung für Arzneimittel mit einem Ausschluß unwirksamer oder unwirtschaftlicher Medikamente auszugehen. Damit soll Ärzten und Patienten eine individuelle, effiziente und Beschlusslage der Jungen Liberalen (Bund) - 3 vom 5

4 kostengünstige Arzneimitteltherapie zur Verfügung stehen. Der bisherige Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung ist als Lohnbestandteil an den Arbeitnehmer auszuzahlen. Die Steuerfreibeträge für Vorsorgeaufwendungen sind entsprechend zu erhöhen. Als erster Schritt ist der Arbeitgeberanteil auf den Durchschnittsbeitrag aller Krankenkassen festzuschreiben und einzufrieren. Veränderungen des Soziallohnanteils sind dann zukünftig Bestandteil der Tarifverhandlungen. So kann der Einzelne unabhängig vom Arbeitgeber über Form und Umfang seiner Gesundheitsvorsorge entscheiden. Höhere Gesundheitsausgaben belasten so nicht gleich die Arbeitskosten und Wettbewerbsfähigkeit. Die Bemessung der Versicherungsbeiträge ist nicht mehr an das Arbeitsverhältnis und das daraus erzielte Entgelt anzubinden. Die Inanspruchnahme von Leistungen ist abgesehen vom Krankengeld nicht einkommensbezogen. Daher sollen sich die individuellen Beiträge vielmehr am Umfang des Versicherungsschutzes und an den gewählten Leistungen orientieren. Jeder Bürger hat mindestens den pauschalen Grundbeitrag für die gesetzlich vorgeschriebene Grundversorgung zu zahlen, darüber hinaus ist die weitere Gestaltung frei wählbar. Eine beitragsfreie Versicherung wie derzeit für nicht erwerbstätige Familienangehörige entfällt damit. Für die Versicherung der Krankengeldleistung ist im obligatorischen Grundbeitrag ein einkommensabhängiger Beitragsanteil zu erhalten. Der soziale Ausgleich zwischen unterschiedlichen Einkommensgruppen soll nicht mehr über das Umlageprinzip in der Krankenversicherung erfolgen, sondern über die Umverteilung im Steuer- und Transfersystem. Vergleichbar den Vorschlägen zum Bürgergeld erhalten Personen mit keinem oder geringem Einkommen einen anteiligen Zuschuß zur Krankenversicherung, mit dem sie ihren Versicherungsschutz sicherstellen können. Auch die Familienförderung ist durch einen Beitragszuschuß für minderjährige Kinder zu verwirklichen. Wichtiges Element der Krankenversicherung ist der Kontrahierungszwang, das heißt die Pflicht zur Annahme jedes Versicherten. Dies verhindert, daß Menschen mit hohen gesundheitlichen Risiken aufgrund von Vorerkrankungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden. Auch bei der Kalkulation der Beiträge für den verpflichtenden Anteil der Versorgung dürfen das individuelle Gesundheitsrisiko und das Lebensalter keine Rolle spielen. Eine versteckte Risikoselektion z.b. durch falsche Auskünfte oder diskriminierende Behandlung ist durch die Aufsichtsbehörden zu kontrollieren und zu ahnden. Der durch die Ausweitung der Kassenwahlrechte bereits eingeführte Wettbewerb zwischen den Krankenkassen ist auszubauen durch mehr Wahlmöglichkeiten im Leistungsrecht, durch mehr Eigenverantwortung der Kassen in ihren Vertragsbeziehungen zu den Leistungserbringern und durch Gestaltung der Organisationsform. Die bisherigen gesetzlichen Krankenkassen werden damit zu marktorientierten Unternehmen. Sie müssen sich dabei der Konkurrenz der bisherigen privaten Krankenversicherungen stellen, die ebenso die obligatorische gesetzlich festgeschriebene Grundversorgung anbieten. Jede Krankenkasse soll die Möglichkeit erhalten, individuelle Leistungspakete insbesondere im Wahlbereich anzubieten. Auch die Form der Leistungserbringung kann unterschiedlich gestaltet sein. Der Service kann über ein verzweigtes Geschäftsstellennetz Beschlusslage der Jungen Liberalen (Bund) - 4 vom 5

5 Powered by TCPDF ( Beschlusslage der Jungen Liberalen oder als Direktversicherung organisiert sein. Damit hat der Versicherte als Kunde die Wahl zwischen den Billiganbietern, den Anbietern mit besonderen Versorgungsformen, den umfassenden Anbietern und den Luxusanbietern. Neben dem Preis in Form des Beitrages werden auch andere Kriterien im Wettbewerb an Bedeutung gewinnen. Bei einer Ausweitung des Wettbewerbs dürfen nicht bestimmte Kassenarten bevorteilt werden. Dazu ist die unterschiedliche Verantwortung der Aufsichtsbehörden auf Bundes- und Landesebene abzuschaffen, eine einheitliche Aufsicht für den gesamten Bereich der Krankenversicherung ist einzuführen. Der Risikostrukturausgleich in seiner derzeitigen Form als Umverteilungsinstrument ist ineffektiv und damit abzuschaffen. Insbesondere Sonderzahlungen für Krankenkassen, deren finanzielle Probleme auf Eigenverschulden beruhen, sind abzulehnen. Fusionen sollen nicht nur innerhalb einer Kassenart (Betriebskrankenkassen, Innungskrankenkassen, Ersatzkassen), sondern auch übergreifend ermöglicht werden, ebenso zwischen den bisherigen gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen. Beschränkungen, die über das allgemeine Wettbewerbs- und Kartellrecht hinausgehen, sind abzuschaffen. Neben der freien Arztwahl für die Patienten wird die Niederlassungsfreiheit wiederhergestellt. Durch Aufhebung der Zulassungsbeschränkungen wird der Freiheit der Berufswahl Rechnung getragen. Die Krankenkassen können die Kostenübernahme auf ihre Vertragspartner beschränken oder besondere Versorgungsformen wie das Hausarztprinzip oder Praxisnetze zu günstigeren Beiträgen anbieten. Wahlweise soll aber auch die Kostenübernahme für alle Behandler zu vermutlich höheren Beiträgen möglich sein. Die Leistungserbringer sollen die Möglichkeit erhalten individuelle oder Gruppenverträge mit einzelnen Krankenkassen abzuschließen. Kartelllösungen wie die Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen sind abzuschaffen. Staatliche Krankenhäuser, Kliniken, Reha-Kliniken und Kurhäuser sind zu privatisieren. Der Staat übernimmt lediglich die Sicherstellung der Grundversorgung, indem er in strukturschwachen Regionen direkte Unterstützungen gewährt. Ansonsten funktioniert auch hier das System wie bei niedergelassenen Ärzten. Schließlich kann man diese Einrichtungen auch als große Arztpraxen verstehen. Die Forschungsfreiheit der Universitätskliniken bleibt gewährleistet. Eine Ausweitung der Anhäufung von personenbezogenen Daten führt zum gläsernen Patienten und gefährdet das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient. Die Sammlung von Daten ist daher auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. Gerade bei der Qualitätssicherung darf der Datenschutz nicht vernachlässigt werden. Zur Überprüfung einer angemessenen Behandlung sind Verfahren zu wählen, die eine Zusammenführung von personenbezogenen Daten vermeiden. Die fortschreitende europäische Integration und gerade auch die Urteile des EuGH zur Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen zeigen, daß sich die Krankenversicherung nicht mehr an geschlossenen Nationalstaaten orientieren kann. Patienten haben Wahlmöglichkeiten über die Grenzen hinaus, Leistungserbringer stehen im europaweiten Wettbewerb. Darauf müssen sich die Krankenversicherungen einstellen. Liberale Elemente wie Kostenerstattung, Wahlrechte und Eigenverantwortung werden der europäischen Integration am besten gerecht. Beschlusslage der Jungen Liberalen (Bund) - 5 vom 5

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