Das Persönliche Budget im Saarland
|
|
- Ute Winter
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Das Persönliche Budget im Saarland Für mehr Selbstbestimmung und Selbstständigkeit. Das Saarland zählt bundesweit zu den führenden Ländern in der Umsetzung Persönlicher Budgets damit gewähren wir Menschen mit Behinderungen mehr Selbstbestimmung und Selbstständigkeit. Aktuell gibt es im Rahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen 280 Persönliche Budgets, darunter rund 23 trägerübergreifende Budgets (Stand: Mitte Januar 2016). Mit dem Persönlichen Budget werden behinderte Menschen zu Budgetnehmern oder Budgetnehmerinnen, die den Einkauf der Leistungen eigenverantwortlich, selbstständig und selbstbestimmt regeln können; sie werden Käufer, Kunden oder Arbeitgeber. Als Experten in eigener Sache entscheiden sie so selbst, welche Hilfen für sie am besten sind und welcher Dienst und welche Person zu dem von ihnen gewünschten Zeitpunkt eine Leistung erbringen soll. Diese Wahlfreiheit fördert die Selbstbestimmung behinderter Menschen. Das Persönliche Budget löst das bisherige Dreiecksverhältnis" zwischen Leistungsträger, Leistungsempfänger oder Leistungsempfängerin und Leistungserbringer auf. Besondere Bedeutung für die Fortentwicklung der Leistungen zur Teilhabe haben trägerübergreifende Persönliche Budgets. Hiervon spricht man, wenn mehrere Leistungsträger unterschiedliche Teilhabe- und Rehabilitationsleistungen in einem Budget erbringen. Neben allen Leistungen zur Teilhabe können auch andere Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen, Leistungen der sozialen Pflegeversicherung, Leistungen der Unfallversicherung bei Pflegebedürftigkeit sowie Pflegeleistungen der Sozialhilfe in trägerübergreifende Persönliche Budgets einbezogen werden. Schritt 1: Antrag beim Landesamt für Soziales Voraussetzung für die Bewilligung von Leistungen zur Teilhabe in Form des Persönlichen Budgets ist zunächst der Antrag beim Landesamt für Soziales. Die Antragstellung ist immer freiwillig. Den Antrag kann jeder behinderte oder von einer Behinderung bedrohte Mensch stellen egal, wie schwer seine Behinderung ist. Auch für Menschen, die das Persönliche Budget auf Grund ihrer Behinderung nicht allein verwalten können, kommt ein Persönliches Budget infrage. Darüber hinaus können auch Eltern für ihre behinderten Kinder Persönliche Budgets beantragen. Grundsätzlich ist jeder Mensch mit einer wesentlichen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung, der im Saarland wohnt bzw. dort seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte anspruchsberechtigt, sofern: ein Hilfe- und Unterstützungsbedarf besteht, kein vorrangiger Anspruch bei einem anderen Rehabilitationsträger wie Krankenkasse, Rentenversicherung, Unfallversicherung besteht und kein ausreichendes eigenes Einkommen und Vermögen vorhanden ist (Ausnahme: privilegierte Leistungen). Seite 1 von 10
2 Leistungen im Rahmen des persönlichen Budgets können nicht durch Angehörige 1. Grades erbracht werden. Schritt 2: Ablauf des Verfahrens und notwendige Unterlagen Ansprechpartner sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des pädagogischen Fachdienstes im Landesamt für Soziales. In einem Erst- und Beratungsgespräch werden nicht nur über die künftige Zusammenarbeit und Vorgehensweise informiert, sondern auch die unterschiedlichen Hilfemöglichkeiten aufgezeigt. Hier werden außerdem die ersten Kontaktdaten erhoben, Informationen zu möglichen vorrangigen Leistungen anderer Kostenträger gegeben und eine erste Einschätzung des Hilfebedarfs vorgenommen. Daneben werden die mit dem Persönlichen Budget verbundenen Chancen aber auch die Belastungen und Risiken besprochen. Auf Wunsch findet dieses Erst- und Beratungsgespräch auch bei dem Antragsteller vor Ort statt. Zur abschließenden Bearbeitung eines Antrages werden folgende Unterlagen benötigt: Vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformulare (Antrag auf Sozialhilfe mit Belegen zu Einkommen und Vermögen einschließlich von Kopien der Kontoauszüge der letzten 3 Monate sowie Antrag auf Persönliches Budget), sofern vorhanden medizinische Unterlagen (Kopien der ärztlichen Befundberichte, der Krankenhausentlassungsberichte, und des Pflegegutachtens); Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in oder Anforderung medizinischer Unterlagen sofern vorhanden Kopie des Schwerbehindertenausweises Das Landesamt ist gehalten, das Vorliegen aller Anspruchsvoraussetzungen genau zu prüfen. Neben der Zugehörigkeit zum Personenkreis und der Zuständigkeit ist es unerlässlich, dass neben der Bedarfsfeststellung auch die wirtschaftlichen Voraussetzungen vorliegen müssen. Erst wenn alle Unterlagen vollständig beim Landesamt für Soziales eingereicht sind, kann eine Bearbeitung des Antrags erfolgen. Wichtig bei dem Wunsch nach Verlängerung eines bereits bewilligten Persönlichen Budgets: Es wird empfohlen, drei Monate vor Ablauf des Bewilligungsbescheides einen Weiterbewilligungsantrag zu stellen. Hier sollen Veränderungen des Gesundheitszustandes bzw. des Einkommens und Vermögens mit entsprechenden Nachweisen belegt und angezeigt werden. Je vollständiger die Unterlagen, desto schneller kann der Bescheid vom Landesamt für Soziales ergehen. Für Erbringer von Leistungen im Rahmen des Persönlichen Budgets ist es wichtig, dass mit der Maßnahme erst begonnen wird, wenn ein Bewilligungsbescheid des Landesamtes vorliegt. Die Kosten von Maßnahmen, die ohne Bescheid oder ausdrückliche Bewilligung des Landesamtes begonnen wurden, werden nicht übernommen. Seite 2 von 10
3 Schritt 3: Wie wird der konkrete Hilfebedarf festgestellt? Die Feststellung des Hilfebedarfs des behinderten Menschen erfolgt durch den Medizinisch- Pädagogischen Fachdienst (MPD) beim Landesamt. Der Bedarf wird sowohl bei Erstanträgen, als auch bei Weiterbewilligungen erneut erhoben. Um eine passgenaue Hilfe sicherzustellen, ermittelt der MPD die benötigte Gesamtstundenzahl an Hilfen und unterscheidet hierbei in Fachkraft- und Hilfskraftstunden. Schritt 4: Welche Leistungen kann ich erhalten? Die Leistungen des Persönlichen Budgets sind inhaltsgleich zu den Sach- und Dienstleistungen, jedoch unabhängig von Leistungstypen und richten sich ausschließlich nach dem behinderungsbedingten Bedarf. Konkret sind dies Leistungen, die die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen, also Hilfe zum Aufbau und Erhalt von sozialen Kontakten, Beratung im Umgang mit und Begleitung zu Ämtern, aber auch Hilfen zum selbstbestimmten Leben und Wohnen und, zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben. Budgetfähig sind aber auch die Hilfe zur Teilhabe am Arbeitsleben (z. B. der Einsatz einer Arbeitsassistenz), die Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung oder zum Besuch einer Hochschule, frühkindliche heilpädagogische Hilfen (z. B. die Frühförderung) sowie die ergänzende ambulante Hilfe zur Pflege Welche Bedarfe ins Budget einbezogen werden können, richtet sich nach der Budgetfähigkeit. Als budgetfähig gelten Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und die ergänzend hinzu tretenden Leistungen der verschiedenen Träger, die alltäglich sind und regelmäßig wiederkehren, sowie regiefähig (also plan- und gestaltbar) sind. Das Budget soll den individuell festgestellten Bedarf eines Menschen mit Behinderung decken. Es darf aber die Höhe der Kosten aller bisher individuell festgestellten (Sach-) Leistungen nicht überschreiten. Dabei sind möglicherweise notwendige Aufwendungen für Beratung und Unterstützung (sog. Budgetassistenz) schon einbezogen. Grundsätzlich können Teilhabeleistungen auch von Familienmitgliedern erbracht und im Rahmen Persönlicher Budgets entgolten werden. Wenn es sich allerdings um sog. Beistandspflichten handelt, die z. B. Eltern gegenüber ihren behinderten Kindern ohnehin erfüllen müssen, ist dies nicht möglich. Für Arbeitsverhältnisse im Rahmen Persönlicher Budgets gelten die gleichen arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen wie für andere Beschäftigungsverhältnisse. Nicht zum Leistungsumfang eines Persönlichen Budgets zählen Aufwendungen, die zum allgemeinen Lebensunterhalt gehören wie z.b. Fahrtkosten, Mitgliedsbeiträge für Fitnessstudios, Sexualassistenz, Eintrittskarten für Sport- und Kulturveranstaltungen. Seite 3 von 10
4 Über die Leistungen muss monatlich ein Tätigkeitsnachweis erbracht werden. Dieser muss eine Tätigkeitsbeschreibung beinhalten und von Leistungserbringer und Budgetnehmer bzw. Budgetnehmerin gegengezeichnet werden. Schritt 5: Wer kann die Leistung erbringen? Der Budgetnehmer bzw. die Budgetnehmerin ist grundsätzlich frei in der Wahl der ihn betreuenden Person (Leistungserbringer). Dies gilt jedoch nicht für die Qualifikation des Leistungserbringers (s. Anlage 2). Diese richtet sich danach, ob zur Deckung des Hilfebedarfs Fachkraftstunden erforderlich sind, oder Helferstunden ausreichen. Schritt 6: Die Zielvereinbarung Sobald der jeweilige Bedarf durch das Landesamt ermittelt wurde, schließen der Budgetnehmer bzw. die Budgetnehmerin und der beauftragte Leistungsträger eine sogenannte Zielvereinbarung (ZV) ab. Die ZV regelt die Ausrichtung der individuellen Förder- und Leistungsziele und enthält eine Regelung über den Nachweis für die Deckung des festgestellten individuellen Bedarfs sowie über die Qualitätssicherung. Die ZV ist individuell an die jeweilige Person und die Leistungen angepasst. Kommt eine ZV nicht zustande, kann die Leistung nicht in Form eines PB bewilligt werden. Schritt 7: Verfahrensabschluss mit dem Bewilligungsbescheid Wenn die Zielvereinbarung unterschrieben ist, erstellt das Landesamt dem Budgetnehmer bzw. der Budgetnehmerin einen Bewilligungsbescheid, in dem geregelt wird, wie lange die Leistung zu welchem Preis vergütet wird. Die Leistungen werden dabei in der Regel nur für ein Jahr bewilligt. Das bedeutet, dass man frühzeitig einen Verlängerungsantrag stellen muss, damit die Leistung weiterhin gewährt werden kann. Bei dem Verlängerungsantrag muss erneut das ganze Verfahren durchlaufen werden und es wird geprüft, ob die Voraussetzungen zum Erhalt eines Persönlichen Budgets weiter gegeben sind und auch der entsprechende Hilfebedarf vorliegt. Die jeweiligen Bescheide sind rechtsmittelfähig. Das heißt: Wenn nicht im Sinne des potenziellen Budgetnehmers oder der Budgetnehmerin entschieden wurde, können die Rechtsmittel Widerspruch und Klage gegenüber dem Landesamt für Soziales, das den Bescheid gefertigt hat, eingelegt werden. Seite 4 von 10
5 Besonderheiten beim Trägerübergreifenden Budget im Saarland Geht beim Landesamt für Soziales ein entsprechender Antrag ein, so ist das Landesamt Beauftragter, wenn es zumindest für eine Teilleistung zuständiger Kostenträger ist. Liegt der Schwerpunkt der Leistung in der Zuständigkeit eines anderen Trägers kann mit Zustimmung des Budgetnehmers bzw. der Budgetnehmerin dieser als Beauftragter bestimmt werden. Die beteiligten Kostenträger ermitteln, ggf. auch gemeinsam, den in ihre Zuständigkeit fallenden Unterstützungsbedarf. Der Beauftragte fasst den Gesamtunterstützungsbedarf zusammen und schließt mit dem Budgetnehmer bzw. der Budgetnehmerin die Zielvereinbarung ab. Im Anschluss erlässt der Beauftragte einen sog. Gesamtbescheid, d.h. er fasst die Einzelentscheidungen der beteiligten Träger in einem Bescheid zusammen und zahlt das hiernach errechnete Gesamtbudget monatlich aus. Wichtig ist zu wissen, dass der Beauftragte nicht über Leistungen eines anderen Kostenträgers entscheiden kann. Lehnt ein beteiligter Kostenträger seine Leistung ab, ist der Beauftragte an dessen Entscheidung gebunden und darf die abgelehnte Leistung auch nicht vorfinanzieren. Der Beauftragte ist auch zuständige Stelle im Widerspruchs- und Klageverfahren. Verpreislichung des Persönlichen Budgets Die Leistungen des Persönlichen Budgets im Rahmen der Hilfe zum Selbstbestimmten Leben und Wohnen für erwachsene Menschen mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung werden je nach dem individuellen Hilfebedarf und der zur Deckung hierfür notwendigen Qualifikation des Leistungserbringers verpreislicht. Bei der Beurteilung der Qualifikation erfolgt eine rein formale Betrachtungsweise, d.h. die erforderliche Qualifikation ist durch Vorlage entsprechender Zeugnisse nachzuweisen (siehe Anlage 2). Die Berechnung des individuellen Budgets erfolgt in diesen Fällen seit auf folgender Grundlage: Fachkraftstunde (Fachkraft mit Hochschulabschluss): 34,39 Fachkraftstunde (gelernte Fachkraft): 31,48 Helferstunde (ungelernte Kraft): 21,37 Diese Entgelte werden zum wie folgt angepasst: Fachkraftstunde (Fachkraft mit Hochschulabschluss): 35,54 Fachkraftstunde (gelernte Fachkraft): 32,53 Helferstunde (ungelernte Kraft): 21,83 Seite 5 von 10
6 Die erhöhten Entgelte gelten für alle Neubewilligungen ab dem Laufende Budgets werden für den bereits bewilligten Zeitraum nicht angepasst; die Anpassung erfolgt hier ab dem Zeitpunkt einer eventuellen Verlängerung! Mit diesen Entgelten sind auch alle indirekten Leistungen einschließlich Fahrtkosten abgegolten. Bei einer zeitgleichen Betreuung mehrerer Budgetnehmer bzw. Budgetnehmerinnen durch eine Person (Leistungserbringer) wird der Stundensatz in angemessenem Umfang reduziert. Die zeitgleiche Betreuung ist im monatlichen Tätigkeitsnachweis (siehe Anlage 1) zu dokumentieren. Seite 6 von 10
7 Ihre Ansprechpartner im Saarland Antragsunterlagen senden Sie bitte an: Landesamt für Soziales Referat D 3 Hochstraße Saarbrücken Die entsprechenden Antragsformulare finden Sie unter Erst- und Beratungsgespräche beim Medizinisch-Pädagogischen Dienst des Landesamtes richten sich nach dem Wohnort des Antragstellers: Kreis Saarlouis und Kreis Merzig-Wadern ohne Stadt Lebach u. Gemeinde Schmelz: Frau Staub 0681/ , Frau Dörr 0681/ Kreis St. Wendel und Kreis Neunkirchen sowie Stadt Lebach u. Gemeinde Schmelz: Frau Warken 0681/ , Frau Schön 0681/ Saarpfalz-Kreis und Gemeinden Friedrichsthal, Kleinblittersdorf, Quierschied u. Sulzbach: Frau Klemann 0681/ und Frau Valder 0681/ Regionalverband Saarbrücken ohne Gemeinden Friedrichsthal, Kleinblittersdorf, Quierschied u. Sulzbach Herr Hesedenz 0681/ , Herr Oster 0681/ , Herr Pink 0681/ Weitere Informationen: Seite 7 von 10
8 Entwicklung der Fallzahlen im Bereich des Persönlichen Budgets 2009 bis Fallzahlen Dez 09 Dez 10 Dez 11 Dez 12 Dez 13 Dez 14 Dez 15 Monat/Jahr Übersicht Fallzahlen PB - Jahr 2015 Gesamt 280 Fälle Ambulante Hilfe zur angemessenen Schulbildung (LT A 1) % 23 8% % 4% 1 0% 1 0% 86 31% Ambulante Hilfe zum Besuch einer Hochschule Ambulante Heilpädagogische Leistungen Ambulante Hilfe zum selbstbestimmten Leben und Wohnen für erwachsene Menschen mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung (LT A 2) Ambulante Hilfe zum selbstbestimmten Leben und Wohnen für erwachsene Menschen mit einer seelischen Behinderung (LT A 6) Ambulante Hilfe zur Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben (LT A 4) Sonstige ambulante Leistungen (z.b. Mobilität) Seite 8 von 10
9 Anlage 1: Tätigkeitsnachweis Aktenzeichen Landesamt: NAME, Vorname (Budgetnehmer) PB Tätigkeitsnachweis Persönliches Budget für den Monat. Jahr.. Leistungserbringer: Berufliche Qualifikation: Im Monat verwendetes Budget: (Angaben in ) Datum Std. Aussagekräftige Tätigkeitsbeschreibung Unterschrift (Leistungserbringer) Bestätigung der erbrachten Leistungen Datum der Bestätigung Unterbrechung der Betreuung durch Budgetnehmer/Leistungserbringer: Vom:.. bis.. Vom:.. bis.. Die o.a. Tätigkeiten wurden gleichzeitig mit weiteren Budgetnehmern erbracht: Datum Std. Name des weiteren Budgetnehmers Kostenträger Seite 9 von 10
10 Anlage 2: Qualifikationsnachweis und Übergangsregelung Qualifikationen Fachkraft mit Hochschulausbildung: Diplomsozialpädagogin/Diplomsozialpädagoge Diplomsozialarbeiterin/Diplomsozialarbeiter Bachelor/Master of Arts in Sozialer Arbeit Diplompsychologin/Diplompsychologe Diplompädagogin/Diplompädagoge Fachkraft mit Fachschulausbildung: Heilerziehungspflegerin/Heilerziehungspfleger Gesundheitsfachpflegerin/Gesundheitsfachpfleger der Psychiatrie Gesundheits- und Krankenpflegerin/Gesundheits- und Krankenpfleger Altenpflegerin/Altenpfleger Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin/Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger Erzieherinnen/Erzieher mit entsprechender heilpädagogischer Zusatzqualifikation sowie sonstige Fachkräfte aus therapeutischen, psychosozialen oder pädagogischen Arbeitsfeldern mit vergleichbarer fachspezifischer Ausbildung. Ungelernte Kraft: Laienkraft ohne fachspezifische Ausbildung Seite 10 von 10
Das Persönliche Budget im Saarland
Das Persönliche Budget im Saarland Für mehr Selbstbestimmung und Selbstständigkeit. Stand: Juni 2017 Das Saarland zählt bundesweit zu den führenden Ländern in der Umsetzung Persönlicher Budgets damit gewähren
MehrUmsetzung und Akzeptanz des Persönlichen Budgets; Modul 1: Quantitative Datenanalyse
Umsetzung und Akzeptanz des Persönlichen Budgets; Modul 1: Quantitative Datenanalyse 1. Definition: 2. Ziel der Abfrage: Das Persönliche Budget ist eine alternative Leistungsform zur Ausführung von Teilhabeleistungen
MehrPersönliches Budget Hilfen für ehrenamtliche rechtliche Betreuer als Budgetassistenten
Persönliches Budget Hilfen für ehrenamtliche rechtliche Betreuer als Budgetassistenten Schulungsunterlagen der Mitarbeiterinnen des Projektes Fachberatung von ehrenamtlichen rechtlichen Betreuerinnen und
MehrZielvereinbarung über eine Laufzeit von 24 Monaten für ein Persönliches Budget
Zielvereinbarung über eine Laufzeit von 24 Monaten für ein Persönliches Budget Zwischen dem Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Düsseldorf, Jugendamt, Abteilung Soziale Dienste, als zuständiger Leistungsträger
MehrWas ist das Budget für Arbeit?
1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in
MehrFachtagung Teilhaben und selbstbestimmtes Leben Perspektiven personenzentrierter Hilfen aus Sicht des LWV Hessen als Leistungsträger
Fachtagung Teilhaben und selbstbestimmtes Leben Perspektiven personenzentrierter Hilfen aus Sicht des LWV Hessen als Leistungsträger 1 Der LWV Hessen ist ein Zusammenschluss der hessischen Landkreise und
MehrIm Bereich der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden usw.) Im Bereich der Ernährung (Aufnahme oder Zubereitung der Nahrung)
P f l e g e d i e n s t Plus LUX HELIOS 72474 Winterlingen, Ambulante Pflege, hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung Häufige Fragen und Antworten an unseren Pflegedienst Wer erhält Leistungen aus
MehrCatherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1
Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Darum geht es heute: Was ist das Persönliche Geld? Was kann man damit alles machen? Wie hoch ist es? Wo kann man das Persönliche Geld
MehrDann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.
Erläuterung der Förder-Richtlinie zur Unterstützung der Teilhabe hör- oder sprachbehinderter Eltern und Sorge-Berechtigter an schulischen Veranstaltungen in Leichter Sprache In Rheinland-Pfalz gibt es
MehrÜbersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen
Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen Auf den nächsten Seiten haben wir für Sie ausführliche Informationen über die Refinanzierungsmöglichkeiten der Reisen bei der Lebenshilfe Dortmund
MehrKostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in Schulen
Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in Schulen Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 20. November 2009 (9211-05
MehrBis zu 2400 zusätzlich für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und entsprechendem Hilfebedarf
Info-Schreiben des Pflegedienstes an Pflegebedürftige, Angehörige und Betreuer Bis zu 2400 zusätzlich für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und entsprechendem Hilfebedarf Hinweise
MehrMERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II)
MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II) Wer bekommt den Zuschuss? Überschreitet Ihr anzurechnendes Einkommen
MehrDas Persönliche Budget in verständlicher Sprache
Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,
MehrWie stellen sich die Krankenkassen den Erfordernissen der UN-Konvention (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen)?
Wie stellen sich die Krankenkassen den Erfordernissen der UN-Konvention (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen)? AOK Sachsen-Anhalt Visionen aus der Zivilgesellschaft (nach Aktionsplan
MehrEinzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz
Einzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz Mehr möglich machen Die Bundes-Ministerin für Arbeit und Soziales Frau Andrea Nahles hat einen Entwurf für ein neues Gesetz gemacht. Es heißt Bundes-Teilhabe-Gesetz.
MehrPERSÖNLICHE ASSISTENZ & PERSÖNLICHES BUDGET
Univ.-Ass. Dr. Sascha Plangger Bereich: Disability Studies und Inklusive Pädagogik Email: sascha.plangger@uibk.ac.at PERSÖNLICHE ASSISTENZ UN-BEHINDERTENRECHTSKONVENTION Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention
MehrBeschluss für ein neues Teilhaberecht Einfache Sprache, Großdruck
SELBSTBESTIMMT LEBEN NORDRHEIN- WESTFALEN Beschluss für ein neues Teilhaberecht Einfache Sprache, Großdruck Am 7. Mai 2015 führten die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben NRW und das Kompetenzzentrum
MehrWichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe. in Leichter Sprache
1 Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe in Leichter Sprache 2 Impressum Originaltext Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. Leipziger Platz 15 10117 Berlin
MehrElternzeit Was ist das?
Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das
MehrAmbulant betreutes Wohnen eine Chance!
Ambulant betreutes Wohnen eine Chance! Christophorus - Werk Lingen e.v. 2 Eigenständig leben, Sicherheit spüren. Viele Menschen mit Behinderungen haben den Wunsch, in der eigenen Wohnung zu leben. Selbstbestimmt
MehrInformationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)
Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt (IHK)/zur Geprüften Handelsfachwirtin (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche
MehrBundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation
Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation Solmsstraße 18, 60486 Frankfurt am Main Telefon (069) 60 50 18-0, Telefax (069) 60 50 18-29 Gemeinsame Empfehlung nach 13 Abs. 2 Nr. 10 SGB IX über die Zusammenarbeit
MehrKostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in öffentlichen Schulen
Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in öffentlichen Schulen Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 21. November
MehrFragebogen zur Kooperation und Hilfeplanung
[Name der Einrichtung] [z.h. Herr/ Frau] [Adresse] [PLZ, Stadt] Fragebogen zur Kooperation und Hilfeplanung Dieser Fragebogen richtet sich an Personen, die mit der Planung und Bewilligung von Hilfen für
Mehr20 Anhang. 20. 1 Antrag auf Frühförderung
20 Anhang 20. 1 Antrag auf Frühförderung 20. 2 Arbeitsbeschreibung der Frühförderinnen am LIH Salzburg 20. 3 Organisations- und Durchführungsrichtlinien der mobilen Frühförderung, Steiermark 20.
MehrDas NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung. Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Fragen und Antworten
Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr Fragen und Antworten Stand: Juni 2015 1 Grundsatzfragen zum neuen Leistungspaket 1.1
MehrAntrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch'
Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch' Der Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich will Betroffenen
MehrWas ist ein Persönliches Budget?
12 Einführung Y Beispiel Ein Mensch mit Behinderung kann krankheitsbedingt ambulante Hilfen immer nur zeitweise in Anspruch nehmen. Die Hilfe soll da sein, wenn sie gebraucht wird. ô Lösung: Das Persönliche
MehrDas Bildungsund Teilhabe- Paket
Das Bildungsund Teilhabe- Paket Mehr Bildungs- und Teilhabechancen für Kinder im Rhein-Neckar-Kreis Seit 2011 haben Kinder aus Familien, die Leistungen nach dem 2. oder 12. Buch Sozialgesetzbuch, Kinderzuschlag
MehrTechnische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften
Technische Universität Dresden Fakultät Erziehungswissenschaften Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Weiterbildungsforschung und Organisationsentwicklung (Eignungsfeststellungsordnung)
MehrBundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter
Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter Diskussionspapier: Das Persönliche Budget (PB) in der Jugendhilfe beschlossen auf der 106. Arbeitstagung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter
Mehr1.2.1 Die laufende Geldleistung wird ausschließlich unter den Voraussetzungen des 24 Abs. 1 und Abs. 2 SGB VIII erbracht.
Richtlinien der Stadt Aachen über die Gewährung einer laufenden Geldleistung an Kindertagespflegepersonen nach 23 Abs. 1 und Abs. 2 des SGB VIII (gültig ab 01.08.2013) 1. Voraussetzungen 1.1 Zuständigkeit
Mehrad: auf einen Blick Unser Angebot
ad: auf einen Blick Unser Angebot Selbstbestimmt leben mit AssistentInnen Ihrer Wahl Der Verein Der gemeinnützige Verein ambulante dienste e. V. wurde 1981 von einer Gruppe behinderter und nicht behinderter
MehrInfo- Broschüre. zur kostenlosen Mitgliedschaft. grundschule AM HEIDBERG
Info- Broschüre zur kostenlosen Mitgliedschaft grundschule AM HEIDBERG Der SiB-Club: Seit 2000 gibt es den Sportverein SiB-Club e.v.am Standort der Schulen Am Heidberg. SiB bedeutete Schule in Bewegung,
MehrLandesamt für Soziales (LAS) Hochstraße 67, 66115 Saarbrücken
Landesamt für Soziales (LAS) Hochstraße 67, 66115 Saarbrücken RICHTLINIEN für das Begleitende Wohnen erwachsener seelisch behinderter Menschen gemäß 53 Abs. 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch (SGB
MehrJetzt entscheide ich selbst!
Jetzt entscheide ich selbst! Informationen über das Persönliche Budget (Geld) Ein Heft in Leichter Sprache 02 Impressum Diese Menschen haben das Heft gemacht. In schwerer Sprache heißt das Impressum. Heraus-Geber:
Mehr30 Abs. 1 SGB XII - Mehrbedarf Alter und EU. 30 Mehrbedarf. (1) Für Personen, die
30 Mehrbedarf (1) Für Personen, die 1. die Altersgrenze nach 41 Abs. 2 erreicht haben oder 2. die Altersgrenze nach 41 Abs. 2 noch nicht erreicht haben und voll erwerbsgemindert nach dem Sechsten Buch
Mehrmicura Pflegedienste München/Dachau GmbH
micura Pflegedienste München/Dachau GmbH 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE 3 Im Laufe eines Lebens verändern sich die Bedürfnisse. micura Pflegedienste München/ Dachau schließt die Lücke einer eingeschränkten
MehrHinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen
Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Sie möchten im Betreuten Wohnen leben. Dafür müssen Sie einen Vertrag abschließen. Und Sie müssen den Vertrag unterschreiben. Das steht
MehrVfW-Sachverständigenordnung
VfW-Sachverständigenordnung Stand: Januar 2013 Herausgegeben vom VfW VfW-Sachverständigenordnung 2/5 VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständige für Energiedienstleistungen Im Folgenden möchten wir
MehrPflegeversicherung Hilfen bei Pflegebedürftigkeit nach der P F L E G E R E F O R M 2 0 0 8. Leichte Sprache
Pflegeversicherung Hilfen bei Pflegebedürftigkeit nach der P F L E G E R E F O R M 2 0 0 8 Leichte Sprache Der Pflegedienst Iserlohn bietet über die seit dem 01. Juli 2008 neue Pflegereform 2008 kostenlos
MehrLeitfaden zur Ermittlung einkommensabhängiger Elternbeiträge für Kinder unter 2 Jahren und Schulkinder in Kindertagesstätten
Stadt Trier Jugendamt Sachbearbeiter: Frau Menden Zimmer-Nr. 14 Verw.-Gebäude II Augustinerhof, 54290 Trier Telefon:(0651)718-1543 Januar 2015 Leitfaden zur Ermittlung einkommensabhängiger Elternbeiträge
MehrZypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)
Zypern Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) I. GEGENSEITIGKEITSABKOMMEN Artikel 2 Absatz 2 1. Hat Ihr Land Gegenseitigkeitsabkommen abgeschlossen? Ja, Zypern hat zwei Gegenseitigkeitsabkommen
MehrAntrag auf Bewilligung einer Schülerbeförderung (gemäß 36 der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung Sonderpädagogikverordnung SopädVO)
Bezirksamt Mitte von Berlin Abteilung Jugend, Schule, Sport und Facility Management Schul- und Sportamt Bearbeiterin SchuSpo 1 101/ 1 112 Frau Huber/ Frau Kühn Telefon: (030) 9018 26031/ 26018 Fax: (030)
MehrFörderzentrum am Arrenberg
Förderzentrum am Arrenberg Wir fördern Kinder, Jugendliche und Erwachsene auf ihrem Weg zur Selbstbestimmung, Eigenständigkeit und sozialer Kompetenz. Wir unterstützen Menschen mit Behinderung und chronischer
MehrStatuten in leichter Sprache
Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch
MehrDer Weg zur Regelbeschulung mit Dolmetscher
Der Weg zur Regelbeschulung mit Dolmetscher RECHTLICHE VORAUSSETZUNGEN Karin Kestner, Fulda, 15.6.1013 Rechtliche Voraussetzungen? Die Gesetze gibt es! Wir müssen sie nur kennen und anwenden! Der Paragraph
MehrZiel- und Qualitätsorientierung. Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII
Ziel- und Qualitätsorientierung Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII Qualität? In der Alltagssprache ist Qualität oft ein Ausdruck für die Güte einer
MehrKREIS OSTHOLSTEIN. Bildung und Teilhabe Informationsveranstaltung
Bildung und Teilhabe Informationsveranstaltung Ablauf Begrüßung und Einleitung Lt. Kreisverwaltungsdirektor Birkner Kreis Ostholstein Das Bildungspaket in Ostholstein Geschäftsführer Marzian Jobcenter
MehrUmzug der abfallwirtschaftlichen Nummern /Kündigung
Umzug der abfallwirtschaftlichen Nummern /Kündigung Um sich bei ebegleitschein abzumelden/ zu kündigen sind folgende Schritte notwendig: Schritt 1: Sie erteilen bifa Umweltinstitut GmbH den Auftrag, Ihre
MehrSoziale Sicherung der Pflegeperson
Soziale Sicherung der Pflegeperson ( 44 SGB XI) Pflegepersonen, die zu Gunsten der Pflege eines Angehörigen, Nachbarn oder Freundes ihre Berufstätigkeit reduzieren oder aufgeben, haben Einbußen in Bezug
MehrDas Trägerü berg reifende. Persönliche Budget. Der Kreis. Groß-Gerau. lt ffill. +ffil. @wül. Trägerübergreifendes Persönliches Budqet I I IoWf;Il
Das Trägerü berg reifende Persönliche Budget Der Kreis Groß-Gerau für Menschenmit Behinderung +ffil g @wül lt ffill Trägerübergreifendes Persönliches Budqet I I IoWf;Il Das Trägerü berg reifende Persönliche
Mehr30 Fragen zur Sozialversicherung
01. Die Gesetzgebung der Sozialversicherung ist derzeit in 12 Bücher unterteilt. Welche der genannten Bereiche ist in diesen 12 Büchern nicht geregelt? a) Sozialhilferegelungen b) Rentenversicherung c)
MehrAngehörige im Sinne der Härtefallregelung sind Ehegatten und Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz sowie familienversicherte Kinder.
Fundstelle: Online Lexikon der bkk http://www.mbo-bkk.de/svlexbkk/svlexikon.html Stichwort Härtefall, dann Unterpunkt Härtefall Zahnersatz Zusätzlicher Festzuschuss Versicherte erhalten zum Zahnersatz
MehrDas Leitbild vom Verein WIR
Das Leitbild vom Verein WIR Dieses Zeichen ist ein Gütesiegel. Texte mit diesem Gütesiegel sind leicht verständlich. Leicht Lesen gibt es in drei Stufen. B1: leicht verständlich A2: noch leichter verständlich
Mehr1 Festsetzung der Geldleistungen für Tagespflegepersonen
5.11 Satzung über die Festsetzung der Geldleistungen für Tagespflegepersonen sowie die Festsetzung der pauschalierten Kostenbeteiligung zu den Leistungen der Kindertagespflege Der Kreistag hat auf Grund
MehrÖrtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau
Örtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau Zusammenfassung der Ergebnisse in Leichter Sprache Timo Wissel Albrecht Rohrmann Timo Wissel / Albrecht Rohrmann: Örtliche Angebots-
MehrWelches Übersetzungsbüro passt zu mir?
1 Welches Übersetzungsbüro passt zu mir? 2 9 Kriterien für Ihre Suche mit Checkliste! Wenn Sie auf der Suche nach einem passenden Übersetzungsbüro das Internet befragen, werden Sie ganz schnell feststellen,
MehrDas Bildungsund Teilhabepaket in der Stadt Hamm. mehr Chancen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
Das Bildungsund Teilhabepaket in der Stadt Hamm mehr Chancen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene n Schulbedarf n Ausflüge n Schülerbeförderung 1n Lernförderung/ Nachhilfe 2 Zuschuss zum gemeinschaftlichen
MehrLangfristige Genehmigungen
MB 14 b AV 04/13 Merkblatt zum Thema Langfristige Genehmigungen Einleitung Seit der neuen Heilmittel-Richtlinie (HMR) vom 01.07.2011 können Menschen mit schweren und langfristigen funktionellen/strukturellen
Mehr33 - Leistungsvoraussetzungen
Hinweis: Ältere Fassungen Gemeinsamer Rundschreiben sind im CareHelix-PV nachzulesen. 33 - Leistungsvoraussetzungen (1) Versicherte erhalten die Leistungen der Pflegeversicherung auf Antrag. Die Leistungen
MehrPersönliches Budget. Unterstützung und Begleitung für alle Lebensbereiche
Unterstützung und Begleitung für alle Lebensbereiche Wohnen Gesundheit Arbeit Berufliche Bildung Freizeit und Urlaub Familie und Alltag Mobilität Wohnen Gesundheit Arbeit Berufliche Bildung Freizeit und
Mehr1.2 Gefördert werden kann pro Träger und Standort maximal der Aufbau von zwei Diensten aus unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern gemäß Ziffer I. 1.
Merkblatt Starthilfe (Stand: 01.07.2014) Das Ziel der Starthilfeförderung ist der Aufbau nachhaltiger, personenorientierter und sozialraumbezogener ambulanter Unterstützungsangebote. Zielgruppen der Förderung
MehrHinweise zum Datenschutz, Einwilligungs-Erklärung
Hinweise zum Datenschutz, Einwilligungs-Erklärung Bitte lesen Sie dieses Schreiben aufmerksam durch. Darum geht es in diesem Schreiben: Welche Daten das Land Hessen von Ihnen braucht Warum Sie der Einwilligungs-Erklärung
MehrMerkblatt Wohnungswechsel
Merkblatt Wohnungswechsel Sollte bei Ihnen ein konkreter Umzugswunsch vorliegen, lesen Sie dieses Merkblatt bitte aufmerksam durch. Füllen Sie dann den beiliegenden Antrag vollständig und gut leserlich
MehrKrankenkassenindividuelle Förderung. nach 20h SGB V. Antragsunterlagen für die Projektförderung. der örtlichen/regionalen Selbsthilfegruppen
Krankenkassenindividuelle Förderung nach 20h SGB V Antragsunterlagen für die Projektförderung der örtlichen/regionalen Selbsthilfegruppen Damit die gesetzlichen Krankenkassen/ -verbände über eine Förderung
MehrVorbemerkung: Die folgenden Aussagen gelten, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, für das Gebiet der Stadt München.
Erfahrungen mit der Verlagerung der Zuständigkeit für die ambulante Eingliederungshilfe Stellungnahme des Behindertenbeauftragten der Landeshauptstadt München zur Anhörung des Ausschusses für Soziales,
Mehrmicura Pflegedienste Köln
micura Pflegedienste Köln 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE 3 Im Laufe eines Lebens verändern sich die Bedürfnisse. micura Pflegedienste schließt die Lücke einer eingeschränkten Lebensführung. Viele Alltäglichkeiten
MehrFÜR MENSCHEN. BUNT WIE DAS LEBEN.
FÜR MENSCHEN. BUNT WIE DAS LEBEN. Ratgeber Versicherungsschutz für Menschen mit geistigen Behinderungen Menschen schützen. Werte bewahren. VERANTWORTUNG. ZEIGEN. Die Versicherer im Raum der Kirchen sind
MehrRuprecht-Karls-Universität Heidelberg
Seite 1 von 6 Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg Vordruck zur Stufenzuordnung für Beschäftigte der Entgeltgruppen 13-15 TV-L Name, Vorname: Geb.-Datum: Einrichtung (Institut): A. Allgemeine Hinweise:
MehrDas Persönliche Budget: Erfahrungen in der Eingliederungshilfe
Das Persönliche Budget: Erfahrungen in der Eingliederungshilfe Fachtagung Leistungen im Rahmen der wirtschaftlichen Jugendhilfe- Persönliches Budget Köln, 06.12.2012 Friedrich Reichenbach Landschaftsverband
MehrBLINDENGELD IN HESSEN
BLINDENGELD IN HESSEN Informationen für blinde und sehbehinderte Menschen LANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN Fachbereich für Menschen mit körperlicher oder Sinnesbehinderung 02 BLINDENGELD IN HESSEN WAS IST
MehrWiderrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen
Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker
MehrGute Aussichten ein Leben lang. Die Angebote der Lebenshilfe Starnberg für Erwachsene. Arbeiten Wohnen Fördern Beraten
Gute Aussichten ein Leben lang ie Angebote der Lebenshilfe Starnberg für Erwachsene Arbeiten Wohnen Fördern Beraten Wir unterstützen Menschen mit Behinderungen bei ihren individuellen Lebensentwürfen und
MehrLiebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, ein krankes Kind zu versorgen bedeutet eine enorme Herausforderung. Hinzu kommen viele Fragen zu Hilfen und Leistungen der Kranken- und Pflegekassen. Im Folgenden
MehrRichtlinien für die Gewährung eines Stipendiums der Monika & Dieter Bock Stiftung
Richtlinien für die Gewährung eines Stipendiums der Monika & Dieter Bock Stiftung 1. Grundsatz Die Stiftung vergibt Stipendien an in der Großgemeinde Homberg/Ohm wohnende Mitbürgerinnen und Mitbürger,
MehrMehr als die Hälfte der Betroffenen sind über 60 Jahre alt. Die Taubblindheit als doppelte Sinnesbehinderung kommt jedoch in jeder Altersspanne vor.
Im Zuge der Umfragen und Gespräche während des dreijährigen Projektverlaufs konnten wir etwa 150 taubblinde Menschen und 550 hörsehbehinderte Menschen in Bayern ermitteln. Wir gehen nach intensiven Gesprächen
MehrPflege ein großes Thema...
Pflege ein großes Thema... Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen Im Alter möchte jeder gerne gesund und unabhängig sein. Doch die Realität sieht anders auch: Immer mehr Deutsche brauchen in späteren Jahren
MehrSCHRITT 1: Öffnen des Bildes und Auswahl der Option»Drucken«im Menü»Datei«...2. SCHRITT 2: Angeben des Papierformat im Dialog»Drucklayout«...
Drucken - Druckformat Frage Wie passt man Bilder beim Drucken an bestimmte Papierformate an? Antwort Das Drucken von Bildern ist mit der Druckfunktion von Capture NX sehr einfach. Hier erklären wir, wie
MehrI. Was ist Eingliederungshilfe und wer hat Anspruch darauf?
Praktikumsbericht Eingliederungshilfe Julian Spiess, 12.10.2006 I. Was ist Eingliederungshilfe und wer hat Anspruch darauf?... 1 II. Was sind die Aufgaben und Ziele der Eingliederungshilfe?... 2 III. Was
MehrSONDERDRUCK. Schwerbehindertenausweis, Nachteilsausgleiche und Pflegegeld Ein Ratgeber für Eltern herzkranker Kinder. Gerhard Müller, Mainz
SONDERDRUCK 7 Schwerbehindertenausweis, Nachteilsausgleiche und Pflegegeld Ein Ratgeber für Eltern herzkranker Kinder Gerhard Müller, Mainz Herausgegeben von der Deutschen Herzstiftung Stand: Mai 2003
Mehr3. Der behinderte Mensch auf dem Arbeitsmarkt
Die Arbeitsmarktsituation behinderter Menschen 3. Der behinderte Mensch auf dem Arbeitsmarkt 3.1 Die Arbeitsmarktsituation behinderter Menschen Arbeit ist ein zentraler Bestandteil des Lebens in einer
MehrTeilnahme-Vertrag. Der Teilnahme-Vertrag gilt zwischen. dem Berufs-Bildungs-Werk. und Ihnen. Ihr Geburtsdatum: Ihre Telefon-Nummer:
Teilnahme-Vertrag Der Teilnahme-Vertrag ist ein Vertrag zwischen Ihnen und dem Berufs-Bildungs-Werk. In dem Vertrag stehen Regeln und Leistungen. Die Regeln gelten für Sie und für das Berufs-Bildungs-Werk.
MehrBudgetassistenz und Betreuung
Gliederung: Ausgangslage für die rechtliche Betreuung Ausgangslage beim Persönlichen Budget Vor- und Nachteile beim Persönlichen Budget / Knackpunkte Umsetzungsmöglichkeiten Ausgangslage bei der rechtlichen
MehrHAUS DÜLKEN. Ambulant Betreutes Wohnen BeWo Ein Angebot von. Wohngemeinschaft der Eingliederungshilfe Ambulant Betreutes Wohnen
Ambulant Betreutes Wohnen BeWo Ein Angebot von HAUS DÜLKEN Wohngemeinschaft der Eingliederungshilfe Ambulant Betreutes Wohnen Viersener Straße 53-55 41751 Viersen Tel.: (0 21 62) 5 59 20 Fax: (0 21 62)
MehrLeitfaden. zur Einführung neuer Studiengänge
Leitfaden zur Einführung neuer Studiengänge Entstehung des Leitfadens Einführung neuer Studiengänge Die Grundlagen des Leitfadens wurden auf der Basis des bisherigen Verfahrens in einer Workshopreihe des
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat 17 GZ. RV/0414-W/06 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der X, vertreten durch Y, vom 13. Dezember 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Z vom
MehrMit denken - nicht ausgrenzen Kinder und Jugendliche mit Behinderung und ihre Familien
Mit denken - nicht ausgrenzen Kinder und Jugendliche mit Behinderung und ihre Familien Arbeitsgruppe 6 Problemlagen an der Schnittstelle zwischen SGB VIII und SGB XII. 1 These 1 These 2 These 3 These 4
MehrArbeitsgemeinschaft für den Musterkreis
Arbeitsgemeinschaft für den Musterkreis Persönliche Vorsprachen: Hauptstrasse 101, 94080 Osnabrück Arbeitsgemeinschaft für den Musterkreis, Musterweg 5, 11112 Musterstadt Frau Testbogen 35 11112 Musterstadt
MehrAngaben zum anzustellenden Arzt: Titel, Name, Vorname:... Fachgebiet:... Eingetragen im Arztregister der KV:. geb. am:... in...
Zulassungsausschuss für Ärzte bei der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg Körperschaft des öffentlichen Rechts PF 60 08 61 14408 Potsdam Posteingangsstempel Antrag zur Anstellung eines Arztes in einer
MehrDiese Broschüre fasst die wichtigsten Informationen zusammen, damit Sie einen Entscheid treffen können.
Aufklärung über die Weiterverwendung/Nutzung von biologischem Material und/oder gesundheitsbezogen Daten für die biomedizinische Forschung. (Version V-2.0 vom 16.07.2014, Biobanken) Sehr geehrte Patientin,
Mehrfür Kinder und Jugendliche mit Behinderung im Alter von 7 bis 13 Jahren + für Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderung von 14 bis 18 Jahren
Ambulanter Dienst der Behindertenhilfe in Stadt und Kreis Offenbach e.v. für Kinder und Jugendliche mit Behinderung im Alter von 7 bis 13 Jahren + für Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderung von
MehrFragebogen zu den Möglichkeiten der Integration von Kindern mit Behinderungen in Schulen im [(Land-)kreis oder Stadt]
Fragebogen zu den Möglichkeiten der Integration von Kindern mit Behinderungen in Schulen im [(Land-)kreis oder Stadt] Der Fragebogen richtet sich an Schulen, in denen Kinder mit Behinderungen integriert
MehrIch beantrage die Ausstellung einer vorläufigen Sachkundebescheinigung für
An die Kreishandwerkerschaft Münster Innung für Kälte- und Klimatechnik Münster Ossenkampstiege 111 48163 Münster Antrag auf Ausstellung einer vorläufigen Sachkundebescheinigung gem. 9 Abs. 2 Chemikalien-Klimaschutzverordnung
MehrAnlage 4a Ergänzende Angaben der Antragstellerin/des Antragstellers
Anlage 4a Ergänzende Angaben der Antragstellerin/des Antragstellers 01 Für wen wird ergänzende Lernförderung beantragt? 02 Nachname, Vorname 03 Geburtsdatum 04 Anschrift 05 Aktenzeichen der Sozialleistung,
MehrAuftrag zum Fondswechsel
Lebensversicherung von 1871 a.g. München Postfach 80326 München Auftrag zum Fondswechsel Versicherungsnummer Versicherungsnehmer Änderung zum: Bei fehlender Eintragung, findet die Änderung für den Switch
MehrDas Bildungspaket: Mitmachen möglich machen
Anita Schäfer Mitglied des Deutschen Bundestages Das Bildungspaket: Mitmachen möglich machen Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales informiert über die Einzelheiten: Ab 2011 haben bedürftige Kinder
MehrInformationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK)
Informationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Fachwirt für Versicherung und Finanzen/zur
Mehr