zur Vermarktung von EEG-gefördertem Grünstrom
|
|
- Thilo Reinhardt Kappel
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 ECKPUNKTE zur Vermarktung von EEG-gefördertem Grünstrom Berlin, 9. April 2015 Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt über kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit über Beschäftigten wurden 2012 Umsatzerlöse von mehr als 110 Milliarden Euro erwirtschaftet und mehr als 8,6 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 46 Prozent in der Strom-, 59 Prozent in der Erdgas-, 80 Prozent in der Trinkwasser-, 65 Prozent in der Wärmeversorgung und 26 Prozent in der Abwasserentsorgung. Sie entsorgen zudem jeden Tag Tonnen Abfall und tragen entscheidend dazu bei, dass Deutschland mit 65 Prozent die höchste Recyclingquote unter den Mitgliedstaaten der Europäischen Union erreicht. Verband kommunaler Unternehmen e.v. Invalidenstraße Berlin Fon Fax
2 I. Ausgangslage und Handlungsbedarf Viele Verbraucher sind an regionalen grünen Stromprodukten interessiert. Stromversorger können diese Nachfrage jedoch nicht bedienen, da der Strom aus EEG-geförderten Anlagen im Rahmen der Direktvermarktung nur ohne dessen grüne Eigenschaft vermarktet werden darf. Diese wird über die Stromkennzeichnung allen Stromkunden pauschal zugeteilt. Obwohl Deutschland Vorreiter beim Ausbau der erneuerbaren Energien ist, sind Anbieter von Ökostrom-Produkten gehalten, Grünstrom überwiegend im Ausland zu beschaffen. Eine Belieferung mit Strom aus EEG-Anlagen ist nur im Rahmen der sonstigen, ungeförderten Direktvermarktung möglich und damit wirtschaftlich nur in Ausnahmefällen darstellbar. Kunden von Grünstromprodukten identifizieren sich in besonderer Weise mit der Energiewende und mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien. Es ist paradox, dass gerade diese ökologisch motivierten Kunden nicht aus Anlagen beliefert werden dürfen, die im Rahmen der Energiewende in Deutschland errichtet werden. Grünstromprodukte aus deutschen EEG-Anlagen würden die Akzeptanz der Energiewende steigern und die Energiewende glaubwürdiger machen. Nach der jetzigen Rechtslage gilt folgendes: Die Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) haben im Gegenzug zur Zahlung der EEG-Umlage das Recht, Strom als Erneuerbare Energien, gefördert nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz zu kennzeichnen ( 78 Absatz 1 EEG 2014). Der EEG-Stromanteil wird den EVU über einen EEG-Quotienten, den die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) veröffentlichen, pauschal zugewiesen. Eine Bezugnahme auf bestimmte EEG-Anlagen ist nicht möglich. Zudem ist diese Zuweisung für die Produktgestaltung nicht verwendbar. Denn Lieferanten, die 100 Prozent Grünstrom anbieten möchten, müssen ungeachtet des ihnen zugewiesenen EEG-Anteils für 100 Prozent der Liefermenge Grünstrom in Gestalt von Herkunftsnachweisen beschaffen. Dies führt zu dem absurden Ergebnis, dass der Strommix eines Grünstromkunden bei einem EEG- Stromanteil von 40 Prozent 140 Prozent Strom aus erneuerbaren Energien enthält. Das EEG 2014 gibt der Bundesregierung die Möglichkeit, diese Nachteile zu beseitigen, indem sie ein Modell einführt, das die Vermarktung von EEG- Strom als Grünstrom unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. 2 / 7
3 Der VKU hat die Schaffung dieser Verordnungsermächtigung begrüßt und appelliert an das Bundeswirtschaftsministerium, eine entsprechende Verordnung zu erlassen. In den vergangenen Monaten wurden, insbesondere von Unternehmen der Grünstrombranche, verschiedene Vorschläge für ein solches Modell entwickelt. In der politischen Diskussion wird das von der Grünstrombranche entwickelte Grünstrommarktmodell prominent erörtert. Im Kern sieht dieses Modell die Möglichkeit vor, dass Stromversorger, anstatt EEG-Umlage zu zahlen, Strom direkt aus EEG-Anlagen kaufen, und zwar im gleichen Umfang und zu den gleichen Kosten, wie sie andernfalls über das EEG-Umlagesystem fördern würden. Die damit verbundenen Anforderungen sind so komplex, dass die meisten Stadtwerke das Modell nicht nutzen würden. Nutznießer des Grünstrommarktmodells wären nach Einschätzung des VKU vor allem die großen Direktvermarktungsunternehmen und Grünstromanbieter, deren Marktposition sich dadurch weiter verstärken würde. Zudem zweifelt der VKU am energiewirtschaftlichen Nutzen des Grünstrommarktmodells. Wenn EEG- Anlagen von Stromvertrieben direkt unter Vertrag genommen würden, richtete sich ihre Fahrweise nicht mehr nach dem Marktpreis, sondern nach den Bedürfnissen des jeweiligen Vertriebsportfolios, was aus volkswirtschaftlicher Sicht nicht zu optimalen Ergebnissen führen würde. Zudem könnten die Nutzer des Grünstrommarktmodells versucht sein, möglichst werthaltigen EEG- Strom zu kaufen und Restmengen dann zu beschaffen, wenn Strompreise niedrig sind. Infolgedessen könnte sich die Werthaltigkeit der EEG- Strommengen im Wälzungsmechanismus reduzieren und damit die EEG- Umlage ansteigen. Der VKU hat einen Ansatz entwickelt, der auch kleineren Stromvertrieben die Möglichkeit gibt, EEG-Strom ohne großen Aufwand als Grünstrom zum Kunden zu bringen. II. Prämissen des VKU-Vorschlags Bei der Erarbeitung des Modellvorschlags hat sich der VKU an den folgenden Prämissen orientiert: Transparenz: Es muss nachvollziehbar sein, wie der EEG-Strom von definierten Anlagen zum Endkunden gelangt.
4 Akteursvielfalt: Jeder Stromlieferant muss die Möglichkeit haben, EEG- Strom an Endkunden zu liefern. Der Zugang zu vermarktungsfähigem EEG- Strom muss allen Akteuren offenstehen. Marktkonzentration ist zu vermeiden. Einfachheit: Das Modell sollte möglichst einfach sein. Die Rechtsänderungen sollten sich in einem überschaubaren Rahmen halten. Die praktische Umsetzung sollte möglichst unkompliziert sein. Fairness: Auch in Zukunft sollte jeder Stromkunde in dem Umfang mit EEG-Strom beliefert werden, wie es der von ihm entrichteten EEG-Umlage entspricht. Volkswirtschaftlicher Vorteil: Im Modell sollten Anreize zur Marktintegration erneuerbarer Energien gesetzt werden. Zudem sollte das Modell einen Beitrag zur Entlastung des EEG-Kontos leisten. Keine Doppelvermarktung: Es muss gewährleistet sein, dass EEG-Strom nur einmal verkauft wird. Vereinbarkeit mit EU-Recht: Das Modell muss mit dem Binnenmarkt vereinbar sein. Insbesondere darf es keine neuen beihilferechtlichen Probleme aufwerfen. III. Modellvorschlag zur Vermarktung von EEG-gefördertem Grünstrom Der Umstand, dass eine gezielte Belieferung mit Strom aus EEG-geförderten Anlagen bislang nicht möglich ist, ist in erster Linie ein Problem der Stromkennzeichnung. Bislang sehen die Stromkennzeichnungsvorschriften vor, dass der über die EEG-Umlage geförderte Strom auf der Stromrechnung als rechnerischer EEG-Anteil ausgewiesen wird. Eine Bezugnahme auf konkrete Anlagen ist so nicht möglich. Hier setzen die Überlegungen des VKU an. Anstatt den EEG-Anteil lediglich rechnerisch zu ermitteln, sollte die Ausweisung des EEG-Stroms über Herkunftsnachweise erfolgen. Herkunftsnachweise sind seit Januar 2013 das vorgeschriebene Instrument, um Strom aus erneuerbaren Energien zu kennzeichnen und auf der Strom-
5 rechnung auszuweisen. Durch Herkunftsnachweise ist die Stromkennzeichnung transparenter und verlässlicher geworden. Bislang werden Herkunftsnachweise jedoch nur für erneuerbare Strommengen, die nicht nach dem EEG gefördert werden, ausgestellt und verwendet. Um die Kunden auch über die Herkunft des EEG-Stroms zu informieren, sollte das Herkunftsnachweissystem auf EEG-Strom ausgeweitet werden. Hierbei ist sicherzustellen, dass jeder Stromversorger Herkunftsnachweise für nach dem EEG geförderten Strom ( EEG-HKN ) in dem Umfang erhält, wie es der von ihm geleisteten EEG-Umlage entspricht. Der Fördermechanismus des EEG würde sich hierbei nicht ändern. Im Einzelnen würde die Nutzung von EEG-HKN wie folgt ablaufen: 1. Für jede MWh EEG-Strom, die in Deutschland produziert wird, stellt das Herkunftsnachweisregister einen EEG-HKN aus und verbucht es auf einem zentralen Konto. 2. In einem nächsten Schritt verteilt das Herkunftsnachweisregister die in einem Kalenderjahr generierten EEG-HKN auf alle Stromvertriebe in Relation zu der von ihnen entrichteten EEG-Umlage. 3. Die Stromvertriebe setzen die EEG-HKN für die Stromkennzeichnung ein. Die EEG-HKN dürfen mit sonstigen HKN (für Strom aus nicht-geförderten EE-Anlagen) kombiniert werden. Beträgt der EEG-Anteil bei nichtprivilegierten Kunden z. B. 40 Prozent, muss der Vertrieb nur für die restlichen 60 Prozent HKN kaufen, um 100 Prozent Grünstrom anbieten zu können. 4. Die Stromvertriebe können beim Herkunftsnachweisregister beantragen, im Rahmen der ihnen zustehenden Zuteilungsmenge, EEG-HKN aus ganz bestimmten Anlagen zu erhalten, sofern diese Anlagen in der Direktvermarktung sind. Unter welchen Voraussetzungen eine solche Zuordnung von EEG-HKN möglich ist, ist noch näher zu spezifizieren. Für die Nutzung dieser Zusatzoption leistet der Vertrieb eine Zahlung an das Herkunftsnachweisregister (zur Deckung der administrativen Kosten) und an das EEG-Konto (zur Entlastung der Allgemeinheit). 5. Die restlichen EEG-HKN, die keinem bestimmten Vertrieb zugeordnet sind, werden so verteilt, dass im Ergebnis alle Stromvertriebe die Anzahl an EEG-HKN erhalten, die der von Ihnen entrichteten EEG-Umlage entspricht.
6 Hierbei ist darauf zu achten, dass die Vertriebe, denen keine EEG-HKN aus bestimmten Anlagen zugeordnet wurden, möglichst den durchschnittlichen Mix aus allen deutschen EEG-Anlagen (außer denen, die bestimmten Vertrieben zugeordnet wurden) erhalten. 6. Die Stromvertriebe setzen die EEG-HKN ein, um die Eigenschaft des an Endkunden gelieferten Stroms anteilig durch die Eigenschaft Erneuerbare Energien, gefördert nach dem EEG nachzuweisen. IV. Vorteile des Modellvorschlags Die Fördersystematik des EEG wird nicht angetastet. Es werden keine neuen Fördermechanismen (z. B. optionale Quote wie im Grünstrommarktmodell) eingeführt. Eine Befreiung von der EEG-Umlage findet nicht statt. Damit erspart sich der Verordnungsgeber schwierige beihilferechtliche Diskussionen mit der EU-Kommission. Die Anzahl der EEG-HKN, die einem EVU beziehungsweise einem Stromkunden zugeordnet werden, richtet sich danach, wieviel EEG-Umlage dieses EVU bzw. dieser Stromkunde zahlt. Das Prinzip von Leistung (EEG- Umlage) und Gegenleistung (EEG-Strom) bleibt erhalten. Die Einführung von EEG-HKN verbessert die Marktintegration von EEG- Strom, denn es setzt Anreize zur Direktvermarktung. Vielen Kunden wird es nicht reichen, mit Strom aus Atomkraft- oder Kohlekraftwerken, der mit Hilfe von EEG-HKN als Grünstrom deklariert wurde, beliefert zu werden. Sie haben die Erwartung, dass ihre Versorger tatsächlich EEG- Strom einkaufen (hierbei kann es sich nur um direktvermarkteten Strom handeln). Schon heute bietet das Herkunftsnachweisregister mit der so genannten optionalen Kopplung die Nachweismöglichkeit, dass ein Stromversorger tatsächlich nachweislich Strom aus erneuerbaren Energien eingekauft und geliefert hat. Das Modell ist skalierbar, d. h. es ist bei weiter steigendem Erneuerbare- Energien-Anteil in gleicher Weise umsetzbar; EEG-HKN werden den Vertrieben und ihren Kunden immer korrespondierend zu der von ihnen entrichteten Umlage übertragen.
7 Die Stromkennzeichnung wird transparenter. Der EEG-Stromanteil ist nicht mehr nur eine rechnerische Größe, sondern wird anhand von Herkunftsnachweisen konkret nachgewiesen. Mit weiter steigendem EEG-Anteil wird es immer wichtiger, die Stromkunden über die Herkunft des von ihnen bezogenen EEG-Stroms zu informieren. Schon in wenigen Jahren wird der Strommix zumindest bei den nicht-privilegierten Kunden von EEG-Strom dominiert sein. Wird EEG- Strom weiterhin unspezifisch ausgewiesen, verliert der Strommix zunehmend an Aussagekraft und wird bei der Anbieterwahl künftig kein Kriterium mehr sein. Damit die Stromkennzeichnung langfristig ihren Zweck erfüllen kann, führt an EEG-HKN kein Weg vorbei. Mit EEG-HKN haben Energieversorger die Möglichkeit, ihre Kunden mit EEG-Strom aus ganz bestimmten Anlagen, z. B. Windparks aus der Region, zu beliefern und damit die Akzeptanz von lokalen EEG- Erzeugungsprojekten zu fördern. Da ein Stromlieferant auch in diesem Fall nicht mehr EEG-Strom erwirbt als es der von ihm entrichteten EEG- Umlage entspricht, bleibt der VKU-Vorschlag in der bisherigen Systematik des EEG. Durch die Erhebung von zusätzlichen Abgaben für Stromvertriebe, die EEG-HKN aus konkreten Anlagen zugeordnet bekommen, l wird das EEG- Umlagekonto entlastet. Dies führt zu einem volkswirtschaftlichen Vorteil. Lieferanten, die 100 Prozent Grünstrom anbieten möchten, können den ihnen zustehenden EEG-Stromanteil mit dem Bezug von Strom aus sonstigen erneuerbaren Energien kombinieren. Somit können Stromkunden Grünstrom made in Germany beziehen.
Regionale Grünstromkennzeichnung
Regionale Grünstromkennzeichnung Eckpunktepapier, 11. März 2016 I. Einleitung Seit der Streichung des sog. Grünstromprivilegs mit dem EEG 2014 kann Strom aus erneuerbaren Energien, der durch das EEG gefördert
MehrGMM UND BÜRGERENERGIE WIE DAS GRÜNSTROM-VERMARKTUNGS-MODELL FÜR DEZENTRALE VERSORGUNGSKONZEPTE UND MIETERSTROM GENUTZT WERDEN KANN
WIE DAS GRÜNSTROM-VERMARKTUNGS-MODELL FÜR DEZENTRALE VERSORGUNGSKONZEPTE UND MIETERSTROM GENUTZT WERDEN KANN 5. OLEC-Jahrestagung, Oldenburg, 16. Oktober 2014 Marcel Keiffenheim Leiter Politik und Kommunikation
MehrIhr Partner für die Direktvermarktung. Transparent. Marktgerecht. Ohne Umwege.
Ihr Partner für die Direktvermarktung. Transparent. Marktgerecht. Ohne Umwege. Wind- und Solarenergie Direktvermarktung www.clens.eu Clean Energy Sourcing Das Unternehmen Kennzahlen 213 78.. Konzernumsatz
MehrDie Ökostromanbieter Elektrizitätswerke Schönau, Greenpeace Energy und NATURSTROM
So funktioniert das Ökostrom-Markt-Modell Die Ökostromanbieter Elektrizitätswerke Schönau, Greenpeace Energy und NATURSTROM AG schlagen das Ökostrom-Markt-Modell (ÖMM) als neue Form der Direktvermarktung
MehrSachstand der Diskussion zum Grünstromvermarktungsmodell im BDEW
Sachstand der Diskussion zum Grünstromvermarktungsmodell im BDEW Stefan Thimm () - Fachgebietsleiter Erneuerbare Energien Eberhard Holstein Grundgrün Energie GmbH - Geschäftsführer www.bdew.de Grünstromvermarktung
Mehroekostrom business flow flexibel die energiewende unterstützen
oekostrom business flow flexibel die energiewende unterstützen Informations- und Preisblatt Stand Oktober 2015 oekostrom business flow flexibel die energiewende unterstützen Günstiger geht es nicht: 5,05
Mehr29.10.2013. Das Ökostrom-Markt-Modell Weiterentwicklung der Direktvermarktung von Strommengen aus EEG-Anlagen
29.10.2013 Das Ökostrom-Markt-Modell Weiterentwicklung der Direktvermarktung von Strommengen aus EEG-Anlagen Die bestehenden Direktvermarktungsmodelle haben Vorund Nachteile Grünstromprivileg (GSP) + EE
MehrWiderrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
MehrKonzentration auf das. Wesentliche.
Konzentration auf das Wesentliche. Machen Sie Ihre Kanzleiarbeit effizienter. 2 Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, die Grundlagen Ihres Erfolges als Rechtsanwalt sind Ihre Expertise und Ihre Mandantenorientierung.
MehrInformationen: Strompreise für Haushaltskunden 2013
Informationen: Strompreise für Haushaltskunden 2013 Grundsätzlich setzt sich der Strompreis aus drei Bestandteilen zusammen: a) Den Kosten für die Erzeugung, Beschaffung, den Vertrieb sowie Service und
Mehroekostrom flow sauberster strom mit maximaler flexibilität Informations- und Preisblatt
oekostrom flow sauberster strom mit maximaler flexibilität Informations- und Preisblatt oekostrom flow sauberster strom mit maximaler flexibilität G ünstiger geht s nicht: 4,94 cent/kwh netto (5,93 cent/kwh
MehrDas Grünstrom-Markt-Modell: Saubere Energie direkt zum Kunden
Das Grünstrom-Markt-Modell: Saubere Energie direkt zum Kunden Vorschlag für ein transparentes und ökologisches Vermarktungsmodell im Rahmen der sonstigen Direktvermarktung nach EEG 2014 Windenergietage
MehrStand 14.02.2014. Das Ökostrom-Markt-Modell Weiterentwicklung der Direktvermarktung von Strommengen aus EEG-Anlagen
Stand 14.02.2014 Das Ökostrom-Markt-Modell Weiterentwicklung der Direktvermarktung von Strommengen aus EEG-Anlagen Die bestehenden Direktvermarktungsmodelle haben Vorund Nachteile Grünstromprivileg (GSP)
MehrDie Wertschöpfung bleibt in der Region
PRESSEINFORMATION Energiewende aus regionalem Anbau: In Thüringen treibt der erste Tarif mit genossenschaftlich erzeugtem Ökostrom den Ausbau der erneuerbaren Energien voran. Regional, dezentral und auch
MehrErläuterung zum Erhebungsbogen Stromkennzeichnung der Bundesnetzagentur nach 42 Abs. 7 EnWG
Allgemeine Erläuterung: Die übermittelten Daten aus dem Erhebungsbogen Stromkennzeichnung werden von der Bundesnetzagentur zur Überprüfung der in den Stromkennzeichnungen an Letztverbrauchern ausgewiesenen
MehrWir übernehmen für Sie die Direktvermarktung Ihres Ökostroms!
EEG-Direktvermarktung für Betreiber von Ökoenergieanlagen Für Anlagen ab 500 kw elektrisch. Online-Zugang: www.oekostrom-direktvermarktung.de Wir übernehmen für Sie die Direktvermarktung Ihres Ökostroms!
MehrBericht nach 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2009
Bericht nach 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2009 EEG-Belastungsausgleich im Jahr 2010 Elektrizitätsversorgungsunternehmen: eins energie in sachsen GmbH & Co. KG Betriebsnummer des Elektrizitätsversorgungsunternehmens
MehrBericht der SWM Versorgungs GmbH nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014
Bericht der SWM Versorgungs GmbH nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014 Stand: 01.09.2015 Bericht der SWM Versorgungs GmbH nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014 EEG-Belastungsausgleich im Jahr 2014 Elektrizitätsversorgungsunternehmen:
MehrFamilie Wiegel. Solarstrom vom eigenen Dach. In Kooperation mit: www.stadtwerke-erfurt.de/solar
Familie Wiegel Solarstrom vom eigenen Dach. In Kooperation mit: www.stadtwerke-erfurt.de/solar Werden Sie Ihr eigener Stromerzeuger. Die SWE Energie GmbH versorgt Kunden zuverlässig und zu fairen Preisen
MehrÖkostromprodukte 2.0. Herkunftsnachweise, Regionalstrom und Genossenschaftsstrom. Vortragender: Andrés Acosta
Vortragsreihe Neue Entwicklungen auf den Energiemärkten Ökostromprodukte 2.0 Herkunftsnachweise, Regionalstrom und Genossenschaftsstrom Vortragender: Andrés Acosta Betreuer: Andreas Grübel Organisation
MehrWir nehmen Strom von EWB! Das bringt was!
Wir nehmen Strom von EWB! Das bringt was! 05223 967-167 Gut für uns! Strom von EWB EWB Strom vom Stadtwerk aus Bünde Wir tun was. Für Sie. Gut für uns alle. Energieversorgung vor Ort sollte eine Selbstverständlichkeit
MehrWettbewerb um Stromkunden integrieren
Das Grünstrom-Markt-Modell: EEG-Strom in den Wettbewerb um Stromkunden integrieren Vorschlag für ein optionales Direktvermarktungsmodell Clean Energy Sourcing AG Greenpeace Energy eg EWS Elektrizitätswerke
Mehr9. BürgerEnergie-Treff. Ökostromangebote
9. BürgerEnergie-Treff 12. September 2013 Jena, Ricarda-Huch-Haus, Löbdergraben 7 Ökostromangebote * 30.03.2011 gegründet * 749 Mitglieder * 6.885.000 Einlagen * 2% Geschäftsanteil an Stadtwerke Energie
MehrCrashkurs Buchführung für Selbstständige
Crashkurs Buchführung für Selbstständige von Iris Thomsen 9. Auflage Crashkurs Buchführung für Selbstständige Thomsen schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische
MehrErfahrungen mit Hartz IV- Empfängern
Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November
MehrMarktprämienmodell versus EEG-Umlagen Verringerung. Berliner Energietage, 25.05.2012 Oliver Hummel, Vorstand NATURSTROM AG
Marktprämienmodell versus EEG-Umlagen Verringerung Berliner Energietage, 25.05.2012 Seite 1 Oliver Hummel, Vorstand NATURSTROM AG Inhalt Agenda 1. Grundlagen 2. Vergleich Marktprämie - 39 EEG 3. Beispiel
MehrInformation: Strompreise für Haushaltskunden 2013
Information: Strompreise für Haushaltskunden 2013 Grundsätzlich wird der Strompreis aus drei Elementen gebildet: a) Den Kosten für die Erzeugung, Beschaffung, den Vertrieb sowie Service und Dienstleistungen:
MehrMeine Energie: Strom aus Neuwied.
Meine Energie: Strom aus Neuwied. Meine Stadt. Daheim sein in Neuwied! Das heißt: Beim Sonnenuntergang auf der Deichmauer sitzen, Ausflüge mit den Kleinen in den Zoo machen, in der Fußgängerzone ein Eis
MehrZusammensetzung des Strompreises
Zusammensetzung des Strompreises Werfen Sie einen Blick hinter die Kulissen Ihres Strompreises! Welche Kosten werden durch den Preis abgedeckt und wer erhält am Ende eigentlich das Geld? Jessica Brockmann,
MehrLineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
MehrMehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen.
Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen. Immer schon ein gutes Zeichen. Das TÜV Rheinland Prüfzeichen. Es steht für Sicherheit und Qualität. Bei Herstellern, Handel
MehrDas Grünstrom-Markt-Modell
Das Grünstrom-Markt-Modell EEG-Strom als Grünstrom in den Markt integrieren Das Grünstrom-Markt- Modell ist ein Vorschlag von zahlreichen Akteuren aus dem Bereich der Stromversorgung und der Erneuerbaren
MehrS Ü D W E S T R U N D F U N K F S - I N L A N D R E P O R T MAINZ S E N D U N G: 25.09.2012
Diese Kopie wird nur zur rein persönlichen Information überlassen. Jede Form der Vervielfältigung oder Verwertung bedarf der ausdrücklichen vorherigen Genehmigung des Urhebers by the author S Ü D W E S
MehrAuftrag zum Fondswechsel
Lebensversicherung von 1871 a.g. München Postfach 80326 München Auftrag zum Fondswechsel Versicherungsnummer Versicherungsnehmer Änderung zum: Bei fehlender Eintragung, findet die Änderung für den Switch
MehrEnergiewirtschaftliche Auswirkungen der Eigenverbrauchsregelung. Eva Hauser, hauser@izes.de
Energiewirtschaftliche Auswirkungen der Eigenverbrauchsregelung Eva Hauser, hauser@izes.de Energiewirtschaftliche Auswirkungen der Eigenverbrauchsregelung 1 2 3 Eigenverbrauch und Energieeffizienz im Haushaltsbereich
MehrWiderrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Wenn der Kunde Verbraucher ist, steht ihm das nachfolgende Widerrufsrecht zu. Ein Kunde ist Verbraucher, wenn das in Rede stehende Rechtsgeschäft (z.b. Bestellung der Ware(n) aus dem Warenkorb) zu einem
MehrFamilienunternehmer-Umfrage: Note 4 für Energiepolitik der Bundesregierung 47 Prozent der Unternehmer sehen Energiewende als Chance
Familienunternehmer-Umfrage: Note 4 für Energiepolitik der Bundesregierung 47 Prozent der Unternehmer sehen Energiewende als Chance Berlin, 24. August 2015. Laut einer Studie des Instituts der deutschen
MehrBEE-Hintergrundpapier zur EEG-Umlage 2015. Bestandteile, Entwicklung und voraussichtliche Höhe
BEE-Hintergrundpapier zur EEG-Umlage 2015 Bestandteile, Entwicklung und voraussichtliche Höhe Stand: 10. September 2014 BEE-Hintergrund zur EEG-Umlage 2015 2 Die EEG-Umlage 2015 sinkt nach Berechnungen
MehrKandidatinnen und Kandidaten für ein Direktmandat für den 18. Deutschen Bundestag. Bundestagswahl 2013
Kandidatinnen und Kandidaten für ein Direktmandat für den 18. Deutschen Bundestag Bundesverband WindEnergie e. V. Neustädtische Kirchstraße 6 10117 Berlin politik@wind-energie.de Bundestagswahl 2013 Sehr
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015
Stand 2015 Datenblatt des s der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) Stand: 2015/10 1 Allgemeines Alle Leistungen, die aufgrund einer Bestellung über den von der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) für den Kunden erbracht
MehrUMFRAGE-ERGEBNISSE: Österreichs Meinung zu Atomstrom. Eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Market im Auftrag von Greenpeace und GLOBAL 2000
UMFRAGE-ERGEBNISSE: Österreichs Meinung zu Atomstrom Eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Market im Auftrag von Greenpeace und GLOBAL 2000 Juni 2011 Österreich sagt NEIN zum Geschäft mit Atomstrom
MehrPresseinformation. GRÜNSTROMWERK: Solarer Grünstrom direkt vom Produzenten
Presseinformation Hamburg, 16. Juli 2013 GRÜNSTROMWERK: Solarer Grünstrom direkt vom Produzenten Erster Ökostromtarif mit 25 Prozent Solarstromanteil fördert den regionalen Ausbau erneuerbarer Energien
MehrNutzen für Verbraucher und Umwelt. Dialogveranstaltung des Öko-Institut e.v. 30. Oktober 2008, Freiburg
Ökostrom Nutzen für Verbraucher und Umwelt Dialogveranstaltung des Öko-Institut e.v. 30. Oktober 2008, Freiburg Dominik Seebach (dominik.seebach@oeko.de) Öko-Institut e.v. Freiburg/Darmstadt/Berlin Welche
MehrSteuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen
Page 1 of 5 Investieren - noch im Jahr 2010 Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen 16. Oktober 2010 - Bis zum Jahresende hat jeder Zahnarzt noch Zeit. Bis dahin muss er sich entschieden haben, ob
MehrErfahrungen der Wohnungswirtschaft mit Mieterstrom
Berliner Energietage 2016 Möglichkeiten und Hindernisse für Mieterstromprojekte in Berlin und anderswo 11.04.2016 Erfahrungen der Wohnungswirtschaft mit Mieterstrom Dr.-Ing. Ingrid Vogler GdW Bundesverband
MehrStrom in unserem Alltag
Strom in unserem Alltag Kannst du dir ein Leben ohne Strom vorstellen? Wir verbrauchen jeden Tag eine Menge Energie: Noch vor dem Aufstehen klingelt der Radiowecker, dann schalten wir das Licht ein, wir
MehrMarkt Ökostrom? Juni 2014
Markt Ökostrom? Juni 2014 Autor : Michael Houben Schnitt : Ines Müller Kamera : Achim Köhler, Dirk Nolte Länge : 6:35 letzte Worte:... vom Markt verdrängt. Anmoderation: Ein Viertel des in Deutschland
MehrWir machen neue Politik für Baden-Württemberg
Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg Am 27. März 2011 haben die Menschen in Baden-Württemberg gewählt. Sie wollten eine andere Politik als vorher. Die Menschen haben die GRÜNEN und die SPD in
MehrAGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b
AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität
MehrLehrer: Einschreibemethoden
Lehrer: Einschreibemethoden Einschreibemethoden Für die Einschreibung in Ihren Kurs gibt es unterschiedliche Methoden. Sie können die Schüler über die Liste eingeschriebene Nutzer Ihrem Kurs zuweisen oder
MehrZur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das
MehrAnhang Pressemitteilung Internet. Umlage für erneuerbare Energien verteuert Strompreis
Anhang Pressemitteilung Internet Umlage für erneuerbare Energien verteuert Strompreis Deutschland ist seit Jahren Vorreiter bei der klimaschonenden Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Bereits in
MehrDie richtigen Partner finden, Ressourcen finden und zusammenführen
Kongress Kinder.Stiften.Zukunft Workshop Willst Du mit mir gehen? Die richtigen Partner finden, Ressourcen finden und zusammenführen Dr. Christof Eichert Unsere Ziele: Ein gemeinsames Verständnis für die
MehrDas Stationsportal der DB Station&Service AG - Das Rollenkonzept. DB Station&Service AG Vertrieb Stationsportal Berlin, Juli 2015
Das Stationsportal der DB Station&Service AG - Das Rollenkonzept DB Station&Service AG Vertrieb Stationsportal Berlin, Juli 2015 1 Das EVU entscheidet eigenständig über die Nutzer des Stationsportals Der
Mehr1. Einführung 2. 2. Erstellung einer Teillieferung 2. 3. Erstellung einer Teilrechnung 6
Inhalt 1. Einführung 2 2. Erstellung einer Teillieferung 2 3. Erstellung einer Teilrechnung 6 4. Erstellung einer Sammellieferung/ Mehrere Aufträge zu einem Lieferschein zusammenfassen 11 5. Besonderheiten
MehrNr. 12-1/Dezember 2005-Januar 2006. A 12041
Nr. 12-1/Dezember 2005-Januar 2006. A 12041 Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg. Postfach 1820. 53008 Bonn Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg Sparkassen-Finanzgruppe Wenn man sich zur
MehrWir wollen Tag und Nacht von günstigem Strom profitieren: Wir wechseln zu H 2 Ö-duo.
Wir wollen Tag und Nacht von günstigem Strom profitieren: Wir wechseln zu H 2 Ö-duo. Neukundenbonus: 80 Tage Frei-Strom 1 Ein gutes Gewissen und vieles mehr: Das schafft Strom aus Wasserkraft. Wechseln
MehrRegionalkonferenz für Gemeinderäte - Energiewirtschaft heute. Daniel-Klaus Henne, Geschäftsführer Südwestdeutsche Stromhandels GmbH
Regionalkonferenz für Gemeinderäte - Energiewirtschaft heute Strom als Handelsware Daniel-Klaus Henne, Geschäftsführer Südwestdeutsche Stromhandels GmbH Wer wir sind Südwestdeutsche Stromhandels GmbH eine
MehrDann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.
Erläuterung der Förder-Richtlinie zur Unterstützung der Teilhabe hör- oder sprachbehinderter Eltern und Sorge-Berechtigter an schulischen Veranstaltungen in Leichter Sprache In Rheinland-Pfalz gibt es
MehrEchazStrom. Strom. 100 % Wasserkraft und 0 % CO 2. Für Privat- und Geschäftskunden. Gültig ab 1. Januar 2010
EchazStrom 100 % Wasserkraft und 0 % CO 2 Für Privat- und Geschäftskunden Gültig ab 1. Januar 2010 Strom Diesen Strom machen wir selbst. So erzeugen wir beispielsweise in unseren Anlagen am Gerberwehr,
MehrBundesversicherungsamt
Bundesversicherungsamt Zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz Prüfungsaufgaben für das Prüfungsfach Wirtschafts- und Sozialkunde Abschlussprüfungen Aufgabe 1. Aufgabe Eine GmbH, die Spielwaren
MehrRepräsentative Umfrage zur Beratungsqualität im deutschen Einzelhandel (Auszug)
Porsche Consulting Exzellent handeln Repräsentative Umfrage zur Beratungsqualität im deutschen Einzelhandel (Auszug) Oktober 2013 Inhalt Randdaten der Studie Untersuchungsziel der Studie Ergebnisse der
MehrDie GAP ist... Die GAP ist nicht... Europäische Kommission Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
Die GAP ist... Die GAP ist nicht... Europäische Kommission Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Die GAP ist mit der Zeit gegangen Manche loben die GAP, andere kritisieren sie. Die GAP war ein Erfolg,
MehrPrivatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz
Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Überschuldet Was nun? Derzeit
MehrDas Energiekonzept der Bundesregierung Bremse oder Antrieb für eine gestärkte Rolle der Stadtwerke im Energiemarkt?
Das Energiekonzept der Bundesregierung Bremse oder Antrieb für eine gestärkte Rolle der Stadtwerke im Energiemarkt? Stadtwerke-Workshop: Perspektiven für Kraftwerksinvestitionen im zukünftigen Energiemix
MehrEWR GmbH. ppa. Giera. * nur 6 Cent je Gespräch, Mobilfunkpreise max. 42 Cent/Minute
PRESSEINFORMATION mit der Bitte um kurzfristige Veröffentlichung Remscheid, 15.04.11 Netze / Herr Giera TelDaFax Stromkunden werden in Remscheid von der EWR ersatzversorgt Wie in den letzten Monaten den
MehrObergericht des Kantons Zürich
Obergericht des Kantons Zürich NI Nr. 476 KREISSCHREIBEN DER VERWALTUNGSKOMMISSION DES OBERGERICHTES DES KANTONS ZUERICH an die Notariate über die Mehrwertsteuer vom 20. Dezember 1994 Am 1. Januar 1995
MehrAllgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand
MehrDie Einführung variabler Stromtarife
Die Einführung variabler Stromtarife Ergebnisse einer Umfrage im Oktober 2010 Forschungsgruppe Energie- und Kommunikationstechnologien (EnCT), Freiburg im Auftrag der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
MehrWie Sie Betriebskosten korrekt vereinbaren
Wie Sie Betriebskosten korrekt vereinbaren Foto: sasel77 - Fotolia.com Die Betriebskosten spielen nicht erst am Jahresende bei der Betriebskostenabrechnung eine Rolle, sondern schon beim Abschluss des
MehrTag und Nacht von sauberem und günstigem Strom profitieren. Danke, Wasserkraft!
Tag und Nacht von sauberem und günstigem Strom profitieren. Danke, Wasserkraft! Jetzt verlängert! 4 Monate Gratis-Strom 1 Nur noch bis 31.1.2016 Mit sauberem Strom gelingt auch die Energiewende. Mit günstigem
MehrDer nachhaltigere Anbieter sollte den Auftrag kriegen Interview mit Klaus-Peter Tiedtke, Direktor des Beschaffungsamtes des Bundes
Der nachhaltigere Anbieter sollte den Auftrag kriegen Interview mit Klaus-Peter Tiedtke, Direktor des Beschaffungsamtes des Bundes Der öffentliche Einkaufskorb soll nach dem Willen der Bundesregierung
MehrFragen zu den Bürgerwerken und dem Strombezug
Fragen zu den Bürgerwerken und dem Strombezug Wer sind die Bürgerwerke? Die Bürgerwerke sind ein Verbund von BürgerEnergieGenossenschaften. Im Verbund der Bürgerwerke bündeln die Genossenschaften die Vermarktung
MehrSWP-FONDSVERMITTLUNG. AKTUELLES: LEONIDAS XI - Windfonds Frankreich. Auszug aus dem Leonidas Newsletter vom 11. Februar 2013
SWP-FONDSVERMITTLUNG AKTUELLES: LEONIDAS XI - Windfonds Frankreich Auszug aus dem Leonidas Newsletter vom 11. Februar 2013 Frankreich-Windfonds Leonidas XI von Diskussionen über Senkung der Einspeisevergütung
MehrNeckarStrom. Strom. 100 % Wasserkraft und 0 % CO 2. Für Privat- und Geschäftskunden. Gültig ab 1. Januar 2010
NeckarStrom 100 % Wasserkraft und 0 % CO 2 Für Privat- und Geschäftskunden Gültig ab 1. Januar 2010 Strom Unsere Garantie für regionale Wasserkraft. Wir garantieren Ihnen, dass wir nur die Menge an NeckarStrom
MehrGreenpeace Energy und die Energiewende
Greenpeace Energy und die Energiewende Marcel Keiffenheim Leiter Energiepolitik, Greenpeace Energy Das sagen die großen Energiekonzerne heute: 2 Das sagten die großen Energiekonzerne vor einem Jahrzehnt:
MehrStrompreis als Effizienzanreiz (FÖS-Fachgespräch) Ausnahmeregelungen des produzierenden Gewerbes
Strompreis als Effizienzanreiz (FÖS-Fachgespräch) Ausnahmeregelungen des produzierenden Gewerbes Begünstigungsregelungen der Industrie in Bezug auf Strom StromNEV ( 19 (2), S.2) 10.000 Umlage auf andere
MehrMERKBLATT ZUR RUNDFUNKGEBÜHRENPFLICHT (GEZ) insbesondere für internetfähige PCs ab dem 01.01.2007
Wozu dieses Merkblatt? In den vergangenen Monaten ist sowohl beim Verband der Diözesen Deutschlands als auch bei den Rundfunkanstalten und der GEZ eine Vielzahl an Anfragen aus dem kirchlichen Bereich
MehrVerantwortung der gesetzlichen Vertreter
Bescheinigung über eine unabhängige Prüfung gemäß 5 des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG) vom 25. Oktober 28 ("EEG") über Angaben nach 49 EEG der [Elektrizitätsversorgungsunternehmen]
MehrSichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der
Sichere E-Mail der Nutzung von Zertifikaten / Schlüsseln zur sicheren Kommunikation per E-Mail mit der Sparkasse Germersheim-Kandel Inhalt: 1. Voraussetzungen... 2 2. Registrierungsprozess... 2 3. Empfang
MehrErst Lesen dann Kaufen
Erst Lesen dann Kaufen ebook Das Geheimnis des Geld verdienens Wenn am Ende des Geldes noch viel Monat übrig ist - so geht s den meisten Leuten. Sind Sie in Ihrem Job zufrieden - oder würden Sie lieber
MehrKurzanleitung bezüglich erforderlicher Rechnungsdaten
Hinweise RECHNUNGEN FÜR BESTELLUNGEN Lieferantenname Der Lieferantenname muss der Bestellung an -Bezeichnung auf anderen Bestellungen von Colgate/Hill s entsprechen. Wenn sich Ihr in der Bestellung angegebener
MehrFamilienrecht Vorlesung 6. Familienrecht
Familienrecht Abschnitt 5 Überblick Güterrecht mit Gütertrennung und Gütergemeinschaft 4. Dezember 2014 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Die Güterstände des BGB (I) Zugewinngemeinschaft (Gesetzlicher Güterstand
MehrVebrauchererwartungen zum Gelingen der Energiewende
Vebrauchererwartungen zum Gelingen der Energiewende Ergebnisse einer repräsentativen Bevölkerungsbefragung 9. Dezember 2015 q5644/32579 Ma, Hr forsa Politik- und Sozialforschung GmbH Büro Berlin Schreiberhauer
MehrM I T T E I L U N G. an alle Pächter und Verpächter von Milchquoten
M I T T E I L U N G an alle Pächter und Verpächter von Milchquoten Folgende Mitteilung soll dazu dienen, alle Pächter und Verpächter von Milchquoten über die in Artikel 13 des großherzoglichen Reglementes
MehrM e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen
Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund
MehrSei helle... clever. HellensteinZähler. Stadtwerke. Heidenheim. Puls der Region! Managen Sie Ihren Energieverbrauch.
HellensteinZähler clever Sei helle... Managen Sie Ihren Energieverbrauch. Sie erhalten Online-Informationen über Ihren aktuellen Bedarf, Ihre Kosten und Ihre CO -Werte zu jeder Zeit. 2 Verbessen Sie Ihre
MehrTue Gutes und rede darüber
Tue Gutes und rede darüber Wie Sie das denkbar einfach umsetzen können? Preisgarantie*! 12 Monate Zeigen Sie, wie wichtig Ihnen soziale und ökologische Verantwortung ist! Mit Ihrer persönlichen Entscheidung
MehrInformationsblatt Induktionsbeweis
Sommer 015 Informationsblatt Induktionsbeweis 31. März 015 Motivation Die vollständige Induktion ist ein wichtiges Beweisverfahren in der Informatik. Sie wird häufig dazu gebraucht, um mathematische Formeln
MehrAuswertung des Jahresabschlusses Bilanzanalyse 2
KA11 Unternehmensergebnisse aufbereiten, bewerten und nutzen Auswertung des Jahresabschlusses Bilanzanalyse 2 Kennzahlen zur Bilanzanalyse Die aufbereitete Bilanz kann mit Hilfe unterschiedlicher Kennzahlen
MehrVolksbank BraWo Führungsgrundsätze
Volksbank BraWo Führungsgrundsätze Präambel Die Führungsgrundsätze wurden gemeinsam von Mitarbeitern und Führungskräften aus allen Bereichen der Bank entwickelt. Dabei war allen Beteiligten klar, dass
MehrWiderrufsbelehrung der redcoon GmbH
Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Stand: September 2015 www.redcoon.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren Seite 3 Muster-Widerrufsformular Seite 5 Widerrufsbelehrung
MehrTag und Nacht mit sauberem und günstigem Strom sparen. Danke, Wasserkraft!
Tag und Nacht mit sauberem und günstigem Strom sparen. Danke, Wasserkraft! Mit sauberem Strom gelingt auch die Energiewende. Mit günstigem und sauberem Strom von VERBUND tragen Sie aktiv zum Gelingen der
MehrWindkraft, überall ein heißes Thema!
Windkraft, überall ein heißes Thema! Seit die Energiewende mit ihren ambitionierten Zielen propagiert wurde, geht es um das Überleben Deutschlands als Industrienation gegenüber einem energiepolitisch anders
MehrVorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden
MehrVorratsgesellschaften Der schnelle Weg zum eigenen Unternehmen interna
Vorratsgesellschaften Der schnelle Weg zum eigenen Unternehmen interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Einführung... 7 Vorratsgesellschaften sind Kapitalgesellschaften... 8 Die Grundlagen... 8 Was ist
MehrMieterstrom. Finanzielle Vorteile durch umweltschonende Stromerzeugung direkt an Ihren Objekten.
Mieterstrom Mieterstrom. Finanzielle Vorteile durch umweltschonende Stromerzeugung direkt an Ihren Objekten. Jetzt mit unseren Lösungen in die Energiezukunft starten! Klimaaktiv! www.mainova.de Die Energiezukunft
MehrWiderrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen
Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker
MehrPfl egezusatzversicherung
Pfl egezusatzversicherung Kinder haften für ihre Eltern! Seite 02/05 Pfl egezusatzversicherung Leistungsbeispiele aus der Praxis Im Jahr 2008 gab es in der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung rund 2,1
Mehr3 Stromprodukte zur Auswahl. Nichts machen... Rorschach bewegt
3 Stromprodukte zur Auswahl Nachhaltige Stromzukunft Neue Stromprodukte ab 1. Januar 2016 Ob Kernstrom, Basisstrom oder Ökostrom bei den Technischen Betrieben Rorschach sind Sie immer gut versorgt. Falls
Mehr