Erfolgreich sein - den ersten Mitarbeiter einstellen
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- Til Holst
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1 Erfolgreich sein - den ersten Mitarbeiter einstellen Referent: Josef Juncker TCS Training, Consulting, Sales Training, Consulting, Sales 1
2 Hier: Inhaltsverzeichnis Wann Sie sich für festes Personal entscheiden oder? Sie wollen feste Mitarbeiter einstellen? Das sind Ihre Möglichkeiten! Die vorbereitenden Überlegungen sind die Basis für eine gute Zusammenarbeit. Wen für was? Wie finde ich meinen Traummitarbeiter? Welche Auswahlkriterien sind für mich die Wichtigsten? Die Entscheidung ist getroffen. Der erste Arbeitstag naht. Von A wie Arbeitsvertrag, über G wie Gehaltsabrechnung über M wie Mitarbeitermotivation bis Z wie Zeugnis. Die wirtschaftliche Seite meines ersten Mitarbeiters. Informationsquellenverzeichnis. Allgemeine Fragen. Training, Consulting, Sales 2
3 Hier: Wann festes Personal? Wenn Sie bereit sind Personalverantwortung zu übernehmen Sie sich monatlich Finanziell binden können Wenn Sie ständig das Gefühl haben, die anfallende Arbeit nicht mehr bewältigen zu können Ihre Auftragslage mind. mittelfristig gesichert ist Sie die Einzelkämpfer-Kapazitätsgrenze durchbrechen wollen Die Arbeitsqualität gefährdet ist oder stabil bleiben soll Wenn Unternehmertum der Focus Ihrer Selbständigkeit ist. Mal Frei machen können und Geld verdienen Training, Consulting, Sales 3
4 Hier: Festes Personal, oder doch? Kooperation mit anderen Unternehmen (3Arten) Freie Mitarbeiter Achtung: Auf Scheinselbständigkeit achten Auf Sozialversicherungspflichtigkeit achten Zeitarbeitskräfte nach Arbeitnehmerüberlassung Eliminieren von Produkten oder Dienstleistungen Auftragsstamm oder Kunden verkaufen Outsourcing oder Factoring Training, Consulting, Sales 4
5 Hier: Feste Mitarbeiter? Das sind die Möglichkeiten! 400 Jobs (Mini-Jobs): Für geringfügig entlohnte, versicherungsfreie Beschäftigungen zahlt der Arbeitnehmer keine Sozialversicherungsbeiträge und auch keine Steuern. Der Arbeitgeber leistet auf das erzielte Entgelt Pauschalabgaben. Diese betragen bei einer Beschäftigung außerhalb des Privathaushaltes 15% zur Rentenversicherung 13% zur Krankenversicherung und 2% Steuern. Beispiel: Monatliches Arbeitsentgelt: 400 EUR Der Pauschalbetrag für Steuern ist nur dann zu zahlen, wenn auf die Vorlage der Steuerkarte verzichtet wird. Auch wenn der Arbeitnehmer nicht kirchensteuerpflichtig ist, bleibt der Pauschalsteuersatz bei 2%. Training, Consulting, Sales 5
6 Hier: Feste Mitarbeiter? Das sind die Möglichkeiten! 400 Jobs (Mini-Jobs): Ein Verzicht des Arbeitnehmers auf die Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung wirkt sich nicht auf die Höhe der Pauschalabgaben aus. Der Pauschalbetrag zur Kranken- und Pflegeversicherung ist nicht zu zahlen, wenn der Arbeitnehmer dort bereits aufgrund des Verdienstes in seiner Hauptbeschäftigung wegen Überschreitens der Jahresarbeitsverdienstgrenze versicherungsfrei ist. Die Pauschalbeträge sind in einer Summe an die Bundesknappschaft, Verwaltungsstelle Cottbus als zuständige Einzugsstelle abzuführen. Von dort werden die Beträge an die Kranken- und Rentenversicherung sowie an das Finanzamt weitergeleitet. Der Aufstockungsbetrag wird vom Arbeitgeber zusammen mit dem Pauschalbeitrag an die Bundesknappschaft, Verwaltungsstelle Cottbus als zuständige Einzugsstelle abgeführt. Training, Consulting, Sales 6
7 Hier: Feste Mitarbeiter? Das sind die Möglichkeiten! Die Geringfügigkeitsgrenze gilt nicht bei einer betrieblichen Berufsausbildung, einem freiwilligen sozialen bzw. ökologischen Jahr, einer Tätigkeit in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder einer gleichgestellten geschützten Einrichtung, einer Tätigkeit in Einrichtungen der Jugendhilfe und Berufsbildungswerken, eine stufenweise Wiedereingliederung in das Erwerbsleben ("Hamburger-Modell"), Kurzarbeit oder wetterbedingtem Arbeitsausfall. Training, Consulting, Sales 7
8 Hier: Feste Mitarbeiter? Das sind die Möglichkeiten! Beschäftigungsverhältnisse innerhalb der Gleitzone (400,01-800,00 ) Für Arbeitsentgelte, die sich in einem Verdienstrahmen von 400,01 EUR bis 800 EUR bewegen, wurde eine so genannte Gleitzone eingeführt. Arbeitnehmer, die regelmäßig gegen ein monatliches Arbeitsentgelt innerhalb der Gleitzone beschäftigt sind, besteht Versicherungspflicht zur Sozialversicherung. Sie zahlen aber einen abgestuften Arbeitnehmeranteil zu ihren Beiträgen. Das erfolgt in der Weise, dass der zu zahlende Arbeitnehmeranteil jährlich ansteigt bis zum vollen Arbeitnehmeranteil. Ab einem Entgelt von 800 EUR ist der Arbeitnehmeranteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag genauso hoch wie der des Arbeitgebers. Letzterer zahlt stets den vollen Arbeitgeberanteil. Training, Consulting, Sales 8
9 Hier: Feste Mitarbeiter? Das sind die Möglichkeiten! Beschäftigungsverhältnisse innerhalb der Gleitzone (400,01-800,00 ) Werden mehrere Beschäftigungsverhältnisse ausgeübt, werden die hieraus erzielten Entgelte zusammengerechnet. Die Gleitzonenregelung findet nur dann Anwendung, wenn die Summe der Entgelte 800 EUR nicht übersteigt. Der Arbeitnehmer kann für die Rentenversicherung auf die Anwendung der Gleitzonenregelung schriftlich verzichten. Das aus der Beschäftigung erzielte Entgelt unterliegt der individuellen Besteuerung, d.h. grundsätzlich werden Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer von dem Arbeitgeber an das Finanzamt abgeführt. Tatsächlich kommt es aber nur in den Steuerklassen V und VI zu einem Steuerabzug, da das maximal mögliche Jahresentgelt von EUR unter den entsprechenden Steuerfreibeträgen liegt. Training, Consulting, Sales 9
10 Hier: Feste Mitarbeiter? Das sind die Möglichkeiten! Kurzfristige Beschäftigung (Aushilfsjob): Eine kurzfristige Beschäftigung liegt vor, wenn sie im Laufe eines Kalenderjahres auf zwei Monate oder 50 Arbeitstage begrenzt ist. Die zeitliche Begrenzung muss entweder aus der Eigenart der Beschäftigung heraus resultieren oder vertraglich im Voraus geregelt sein (z.b. durch einen auf längstens ein Jahr befristeten Rahmenarbeitsvertrag). Kurzfristige Beschäftigungen sind versicherungsfrei. Im Gegensatz zu den geringfügig entlohnten Beschäftigungen, sind auch vom Arbeitgeber keine Pauschalbeträge zur Sozialversicherung abzuführen. Ab dem Zeitpunkt, an dem bekannt wird, dass die zeitliche Begrenzung überschritten wird, tritt die Versicherung in der Sozialversicherung ein. Eine kurzfristige Beschäftigung darf nicht berufsmäßig ausgeübt werden. Es muss sich um eine Aushilfstätigkeit handeln. Training, Consulting, Sales 10
11 Hier: Feste Mitarbeiter? Das sind die Möglichkeiten! Befristete Arbeitsverhältnisse (TzBfG) Kalendermäßig befristeter Arbeitsvertrag Zweckbefristeter Arbeitsvertrag Teilzeit-Arbeitsverhältnisse Vollzeit-Arbeitsverhältnisse Anmerkungen: NachwG, ArbZG, Schutzgesetze, Bundesurlaubsgesetz, EntgFG, Alle drei Varianten sind Sozialversicherungspflichtig. Training, Consulting, Sales 11
12 Hier: Vorbereitende Überlegungen Was soll der Neue tun, in welchem Bereich brauche ich Unterstützung? Welchen Stundenumfang soll das Arbeitsverhältnis haben? Wie sind meine Lohnvorstellungen und was sagen Gesetze oder der Markt dazu? Habe ich ausreichend Platz oder Werkzeug (Auto) für den Neuen? Wo suche ich: Arbeitsamt, Zeitung, Fachverbände, Selbst suchen oder suchen lassen Welche Fördermöglichkeiten kann ich nutzen? Einstellungsgespräch vorbereiten (Leitfaden, Schwerpunkte, Zielsetzung und Vergleichbarkeit? Wie schnell können sich AG und AN wieder trennen? Zeugnisse richtig lesen und verstehen können (Zeugnissprache) Training, Consulting, Sales 12
13 Hier: Von A bis Z A= Arbeitsvertragsinhalte B= Betriebsnummer bei der BA beantragen C= CI für den Neuen E= Entscheidungskompetenzrahmen für den Mitarbeiter F= Freiraum geben (Chance zu laufen geben) G= Gehaltsabrechnung H= Haftungsfragen klären I= Informationsprozess sicherstellen K= Krankenkassenanmeldeformular besorgen (und anmelden) L= Lohnsteuerkarte und Liquiditätsplanung M= Mitarbeitermotivation (Ziele setzen) Training, Consulting, Sales 13
14 Hier: Von A bis Z P= Probezeit, Prämien, Sonderzahlungen (Urlaubsgeld) Q= Quote der Auslastung des Neuen R= Rentabilitätskennzahlen S= Sozialversicherungsnummer des Mitarbeiters T= Tägliche Arbeitszeit (Wochenarbeitszeit und Gleitzeit) U= Unfallverhütungsvorschriften V= Verwaltungstechnische Abläufe (Arbeitszettel, Urlaub) W= Willkommenspaket Z= Zeugnis erstellen, Zeugnissprache, Zeugnisinhalte Training, Consulting, Sales 14
15 Hier: Wirtschaftliche Mitarbeiter Sprungfixe Kosten beachten Lohnnebenkosten (82%) Break-Even-Point-Analyse Wertanalyseverfahren Außerordentliche Verluste durch Fehler der Mitarbeiter Fazit: Wirtschaftliche Mitarbeiter verdienen sich selbst, geben dem Chef mehr Freiraum und leisten ihren Beitrag zum Unternehmensgewinn. Training, Consulting, Sales 15
16 Hier: Allgemeine Fragen Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Training, Consulting, Sales 16
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zur geringfügigen Beschäftigung mit Änderungen ab 1.1.2013
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POSTANSCHRIFT Bundesministerium des Innern, 11014 Berlin Oberste Bundesbehörden Abteilung Z und B - im Hause - nachrichtlich: Vereinigungen und Verbände HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT TEL FAX BEARBEITET VON
Aufzeichnungspflichten des Arbeitgebers (Stand 01.01.2015)
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